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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 26.05.1997 - 9 TaBV 3/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4399
LAG Berlin, 26.05.1997 - 9 TaBV 3/97 (https://dejure.org/1997,4399)
LAG Berlin, Entscheidung vom 26.05.1997 - 9 TaBV 3/97 (https://dejure.org/1997,4399)
LAG Berlin, Entscheidung vom 26. Mai 1997 - 9 TaBV 3/97 (https://dejure.org/1997,4399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 95 Abs. 1, Abs. 3 § 99 Abs. 1 § 101
    Betriebsrat: Zustimmung bei Versetzung - Begriff der Versetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versetzung; Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Abordnung; Arbeitsplatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ARST 1997, 213
  • NZA-RR 1998, 76
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 358/89

    Kündigungsbefugnis eines Vereinsvertreters

    Auszug aus LAG Berlin, 26.05.1997 - 9 TaBV 3/97
    Infolgedessen ist auch die Abordnung eines Arbeitnehmers zu einer Filiale an einem anderen Ort als Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches anzusehen, weil der Arbeitnehmer aus seiner bisherigen betrieblichen Einheit herausgenommen wird und vorübergehend einen anderen Arbeitsplatz erhält (so auch BAG vom 14.11.1989, BB 1990, 1130 ; siehe auch Griese, BB 1995, 458).
  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 155/83

    Berechnung eines verdienstgesicherten Tariflohns - Wechsel vom Stundenlohn zum …

    Auszug aus LAG Berlin, 26.05.1997 - 9 TaBV 3/97
    Dass § 95 Abs. 3 BetrVG einen besonderen betriebsverfassungsrechtlichen Versetzungsbegriff enthält, entspricht zu Recht allgemeiner Auffassung (…vgl. nur Fitting/Kaiser/Heither/Engels, § 95 Rdn. 22 mit weiteren Nachweisen;… Kraft, GK- BetrVG , § 99 Rdn. 51; BAG, AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie).
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2722
LAG Hamm, 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94 (https://dejure.org/1996,2722)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94 (https://dejure.org/1996,2722)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - 4 Sa 1258/94 (https://dejure.org/1996,2722)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Betriebsübergang: Klage gegen Betriebsübernehmer - Rechtsschutzbedürfnis

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Betriebsveräußerer; Weiterbeschäftigung; Betriebsübergang; Rechtspflichten aus Arbeitsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 950
  • ARST 1997, 213
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 384/98
    In diesem Prozeß ist die Frage der Wirksamkeit der früheren Kündigung als Vorfrage zu klären (…RGRK-Ascheid, § 613a BGB Rz. 297; LAG Hamm vom 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94 , LAGE § 613a BGB Nr. 60 = ARST 1997, 213 = BuW 1997, 600 = MDR 1997, 950 [LAG Hamm 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94] ; LAG Hamm vom 28.01.1997 - 4 Sa 141/96 , LAGE § 91a ZPO Nr. 6 [Ennemann]).

    Hieraus folgt, daß das Arbeitsverhältnis zu dem bisherigen Arbeitgeber 'erlischt' (ArbG Siegen vom 14.03.1989 - 1 Ca 780/88, AR-Blattei ES 500 Nr. 84 = "Betriebsinhaberwechsel: Entsch. 84", m.w.N.; LAG Hamm vom 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94 , a.a.O.;… LAG Hamm vom 28.01.1997 - 4 Sa 141/96 , a.a.O.).

    Auch insoweit erlischt die Verpflichtung des bisherigen Arbeitgebers ( LAG Hamm vom 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94 , a.a.O.;… LAG Hamm vom 28.01.1997 - 4 Sa 141/96 , a.a.O.).

    N a c h dem Betriebsübergang hat der Arbeitnehmer Klage auf Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses gegen den neuen Inhaber nicht nur dann zu erheben, wenn dieser gekündigt hat, sondern auch, wenn die Kündigung vom alten Arbeitgeber ausgesprochen wurde, aber die Kündigungsfrist erst nach Betriebsübergang abläuft (ArbG Siegen vom 14.03.1989 - 1 Ca 780/88, a.a.O., m.w.N.; LAG Hamm vom 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94 , a.a.O., m.w.N.; LAG Hamm vom 28.01.1997 - 4 Sa 141/96 , a.a.O., m.w.N.; zust. Berscheid, KGS, "Betriebsübergang/Betriebsinhaberwechsel" Rz. 251; a.A. BAG vom 26.05.1983 - 2 AZR 477/81 , AP Nr. 34 zu § 613a BGB [Grunsky] = AR-Blattei ES 500 Nr. 51 = "Betriebsinhaberwechsel: Entsch.

  • LAG Hamm, 11.03.1999 - 4 Sa 966/98

    Wirksamkeit einer Versetzung ; Vorliegen eines Unternehmensüberganges ; Begriff …

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  • LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung; …

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  • LAG Hamm, 02.12.1999 - 4 Sa 1153/99

    Arbeitsverhältnis - Kündigung durch Betriebsveräußerer - Feststellungsinteresse - …

    Hieraus folgt, dass das Arbeitsverhältnis zu dem bisherigen Arbeitgeber "erlischt" (ArbG Siegen vom 14.03.1989 - 1 Ca 780/88 -, AR-Blattei ES 500 Nr. 84 = "Betriebsinhaberwechsel: Entsch. 84", m.w.N.; LAG Hamm vom 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94 -, LAGE § 613 a BGB Nr. 60 = ARST 1997, 213 = BuW 1997, 600 = MDR 1997, 950 ; LAG Hamm vom 28.01.1997 - 4 Sa 141/96 -, LAGE § 91 a ZPO Nr. 6 [Ennemann]; LAG Hamm vom 26.11.1998 - 4 Sa 384/98 -, ZInsO 1999, 302 ; LAG Hamm vom 11.03.1999 - 4 Sa 966/98 -, ZInsO 1999, 424 ).

    Auch insoweit erlischt die Verpflichtung des bisherigen Arbeitgebers (LAG Hamm vom 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94 -, aaO.;… LAG Hamm vom 28.01.1997 - 4 Sa 141/96 -, aaO.;… LAG Hamm vom 11.03.1999 - 4 Sa 966/98 -, aaO.).

    Nach dem Betriebsübergang hat der Arbeitnehmer Klage auf Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses gegen den neuen Inhaber nicht nur dann zu erheben, wenn dieser gekündigt hat, sondern auch, wenn die Kündigung vom alten Arbeitgeber ausgesprochen wurde, aber die Kündigungsfrist erst nach Betriebsübergang abläuft (…ArbG Siegen vom 14.03.1989 - 1 Ca 780/88 -, aaO., m.w.N.; LAG Hamm vom 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94 -, aaO., m.w.N.;… LAG Hamm vom 28.01.1997 - 4 Sa 141/96 -, aaO., m.W.N.;… LAG Hamm vom 26.11.1998 - 4 Sa 384/98 -, aaO., m.w.N.;… zust. Berscheid, KGS, "Betriebsübergang/Betriebsinhaberwechsel" Rdn. 251; a.A. BAG vom 26.05.1983 - 2 AZR 477/81 -, AP Nr. 34 zu § 613 a BGB [Grunsky] = AR-Blattei ES 500 Nr. 51 = "Betriebsinhaberwechsel = Entsch.

    Hinsichtlich der Frage der Passivlegitimation des Betriebsveräußerers bei Kündigung vor Betriebsübergang vertritt die erkennende Kammer zwar eine andere Auffassung (LAG Hamm vom 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94 -, aaO., m.w.N.;… LAG Hamm vom 28.01.1997 - 4 Sa 141/96 -, aaO., m.w.N.;… LAG Hamm vom 26.11.1998 - 4 Sa 384198 -, aaO., m.w.N.), aber darauf kommt es vorliegend nicht entscheidend an.

  • LAG Hamm, 22.03.2001 - 4 Sa 579/00

    Kündigungsbefugnis bei Betriebsübergang

    Bei fehlendem oder nicht rechtzeitigem Widerspruch des Arbeitnehmers geht dessen Arbeitsverhältnis nahtlos auf den Erwerber über (BAG v. 22.04.1993 - 2 AZR 313/92, NZA 1994, 357 = ZIP 1994, 391), das Arbeitsverhältnis zu dem Veräußerer erlischt (LAG Hamm v. 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94, LAGE § 613a BGB Nr. 60).

    Ist das Arbeitsverhältnis mangels Widerspruch des Arbeitnehmers auf den Betriebserwerber übergegangen, dann fehlt in den Fällen, in denen die Unwirksamkeit einer Kündigung allein oder in erster Linie auf § 613a Abs. 4 BGB gestützt wird, einer Feststellungsklage gegenüber dem Betriebsveräußerer das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (so bereits ArbG Siegen 14.03.1989 - 1 Ca 780/88, AR-Blattei ES 500 Nr. 84 = "Betriebsinhaberwechsel: Entsch. 84"; LAG Hamm v. 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94, LAGE § 613a BGB Nr. 60; LAG Hamm v. 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97, ZInsO 1999, 363).

    Das setzt bezüglich des Insolvenzverwalters, der an die Stelle des (Gemein)Schuldners (= früheren Arbeitgebers) getreten ist, für eine gegen ihn gerichtete Klage voraus, daß durch sie die Durchführung weiterer Ansprüche gegen ihn vorbereitet werden soll (…RGRK-Ascheid, 12. Aufl., § 613a BGB Rz. 296; zust. LAG Hamm v. 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94, LAGE § 613a BGB Nr. 60; LAG Hamm v. 26.11.1998 - 4 Sa 384/98, ZInsO 1999, 302).

  • LAG Hamm, 25.11.2004 - 4 Sa 1120/03

    "Wesentliche" Änderung der Sachlage zwischen dem Zeitpunkt der …

    Bei fehlendem oder nicht rechtzeitigem Widerspruch des Arbeitnehmers geht dessen Arbeitsverhältnis "nahtlos" auf den Erwerber über (…BAG, Urt. v. 22.04.1993 - 2 AZR 313/92, NZA 1994, 357 = ZIP 1994, 391), das Arbeitsverhältnis zu dem Veräußerer "erlischt" (…ArbG Siegen, Urt. v. 14.03.1989 - 1 Ca 780/88, AR-Blattei ES 500 Nr. 84 = "Betriebsinhaberwechsel: Entsch. 84"; LAG Hamm, Urt. v. 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94, LAGE § 613a BGB Nr. 60).
  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 81/02

    Betriebsübergang in der Insolvenz, Abfindungsvergleich mit dem Erwerber, …

    Bei fehlendem oder nicht rechtzeitigem Widerspruch des Arbeitnehmers geht dessen Arbeitsverhältnis nahtlos auf den Betriebserwerber über (BAG v. 22.04.1993 - 2 AZR 313/92, NZA 1994, 357 = ZIP 1994, 391), das Arbeitsverhältnis zu dem Betriebsveräußerer erlischt (LAG Hamm v. 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94, LAGE § 613a BGB Nr. 60 = MDR 1997, 950).

    Der "widerspruchslose" Übergang des Arbeitsverhältnisses kann nach Ablauf der Widerspruchsfrist auch nicht durch Abschluß eines Aufhebungsvertrages zwischen dem Erwerber und dem Arbeitnehmer zu Lasten des Veräußerers rückgängig gemacht werden (LAG Hamm v. 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94, LAGE § 613a BGB Nr. 60 = MDR 1997, 950).

  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …

    Das Arbeitsverhältnis zu dem bisherigen Arbeitgeber 'erlischt' (…ArbG Siegen, Urt. v. 14.03.1989 - 1 Ca 780/88, AR-Blattei ES 500 Nr. 84 = "Betriebsinhaberwechsel: Entsch. 84"; LAG Hamm, Urt. v. 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94, LAGE § 613a BGB Nr. 60 = MDR 1997, 950;… LAG Hamm, Urt. v. 25.11.2004 - 4 Sa 1120/03, LAGE § 125 InsO Nr. 5 = ZInsO 2005, 616) beim Betriebsübergang kraft Gesetzes, denn § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB stellt eine gesetzlich vorgesehene Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar, die zwingend mit dem gesetzlichen Übergang des unveränderten Arbeitsverhältnisses auf den neuen Inhaber verbunden ist (…BAG, Urt. v. 30.10.1986 - 2 AZR 101/85, NZA 1987, 524 = ZIP 1987, 529).
  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 80/02

    Feststellungsklage, Rechtsschutzbedürfnis, Betriebsübergang in der Insolvenz, …

    Bei fehlendem oder nicht rechtzeitigem Widerspruch des Arbeitnehmers geht dessen Arbeitsverhältnis nahtlos auf den Betriebserwerber über (BAG v. 22.04.1993 - 2 AZR 313/92, NZA 1994, 357 = ZIP 1994, 391), das Arbeitsverhältnis zu dem Betriebsveräußerer erlischt (LAG Hamm v. 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94, LAGE § 613a BGB Nr. 60 = MDR 1997, 950).

    Da im Falle eines Betriebsübergangs nicht unter Berücksichtigung der §§ 4, 7 KSchG mit dem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung geklagt werden kann, sondern -trotz der Klagefrist des § 113 Abs. 2 InsO - nur mit dem aus § 256 Abs. 1 ZPO hergeleiteten Antrag auf Feststellung, über den Kündigungstermin hinaus habe ein Arbeitsverhältnis bestanden, setzt eine solche Klage gegen den Insolvenzverwalter voraus, daß durch sie die Durchführung weiterer Ansprüche gegen ihn vorbereitet werden soll, die von der begehrten Feststellung der Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung abhängig sind (…RGRK-Ascheid, 12. Aufl., § 613a BGB Rn. 296; zust. LAG Hamm v. 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94, LAGE § 613a BGB Nr. 60 = MDR 1997, 950; LAG Hamm v. 26.11.1998 - 4 Sa 384/98, ZInsO 1999, 302).

  • LAG Hamm, 15.12.2005 - 4 Sa 297/05

    Feststellungsinteresse für eine neben der Kündigungsschutzklage erhobenen …

    Das Arbeitsverhältnis zu dem bisherigen Arbeitgeber 'erlischt' (ArbG Siegen v. 14.03.1989 - 1 Ca 780/88, AR-Blattei ES 500 Nr. 84 = "Betriebsinhaberwechsel: Entsch. 84"; LAG Hamm v. 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94, LAGE § 613a BGB Nr. 60 = MDR 1997, 950; LAG Hamm v. 25.11.2004 - 4 Sa 1120/03, LAGE § 125 InsO Nr. 5 = ZInsO 2005, 616) beim Betriebsübergang kraft Gesetzes, denn § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB stellt eine gesetzlich vorgesehene Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar, die zwingend mit dem gesetzlichen Übergang des unveränderten Arbeitsverhältnisses auf den neuen Inhaber verbunden ist (BAG v. 30.10.1986 - 2 AZR 101/85, NZA 1987, 524 = ZIP 1987, 529).
  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1511/05

    Wirkungen eines Interessenausgleichs mit Namensliste im …

  • LAG Hamm, 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99

    Uwirksamkeit der die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch einen …

  • LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 2245/96

    Zeitpunkt der Feststellungsklage bei Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils …

  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 238/02

    Ausschluß einer Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang

  • ArbG Bochum, 11.04.2000 - 3 Ca 707/00

    Feststellungsinteresse bei auf die Sozialwidrigkeit von Kündigungen gestützten …

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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 04.04.1997 - 6 TaBV 1/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,23066
LAG Berlin, 04.04.1997 - 6 TaBV 1/97 (https://dejure.org/1997,23066)
LAG Berlin, Entscheidung vom 04.04.1997 - 6 TaBV 1/97 (https://dejure.org/1997,23066)
LAG Berlin, Entscheidung vom 04. April 1997 - 6 TaBV 1/97 (https://dejure.org/1997,23066)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierung; Tarifvertrag; Zustimmung; Verweigerung; Betriebsrat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ARST 1997, 213
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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 21.04.1997 - 9 Sa 1/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,15914
LAG Berlin, 21.04.1997 - 9 Sa 1/97 (https://dejure.org/1997,15914)
LAG Berlin, Entscheidung vom 21.04.1997 - 9 Sa 1/97 (https://dejure.org/1997,15914)
LAG Berlin, Entscheidung vom 21. April 1997 - 9 Sa 1/97 (https://dejure.org/1997,15914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Ausschlussfrist; Kündigung; Unkündbar; Fristlos; Personalrat; Sachliche Rechtfertigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung eines 'unkündbaren' Arbeitnehmers - Wahrung der Ausschlußfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ARST 1997, 213
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Berlin, 21.04.1997 - 9 Sa 1/97
    Die Frist beginnt erst mit dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen sichere positive und möglichst vollständige Kenntnis erlangt hat (vgl. nur BAG vom 31.03.1993, DB 1994, 839), wobei die Kenntnis eines gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreters, der in Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben zum Ausspruch von Kündigungen befugt ist, der eigenen gleich steht (BAG vom 09.10.1975, SAE 1976, 216 ff).

    Auch durch die sachdienliche Anhörung des Arbeitnehmers wird der Lauf der Frist gehemmt (vgl. nur BaG vom 31.03.1993, DB 1994, 839).

  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88

    Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil

    Auszug aus LAG Berlin, 21.04.1997 - 9 Sa 1/97
    Auch darf er Ermittlungen über den Sachverhalt, der zur Kündigung führen soll, anstellen und den Betreffenden zum Zwecke der Aufklärung anhören, ohne daß es für diese Vorermittlungen eine Regelfrist einzuhalten gilt (BAG vom 10.06.1988, BB 1989, 1062).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin, 21.04.1997 - 9 Sa 1/97
    Bei der Prüfung, ob ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt, ist deshalb bei dieser Personengruppe ein besonders strenger Maßstab anzulegen (BAG vom 03.11.1955, DB 1955, 1226; BAG vom 08.10.1957, AP Nr. 16 zu § 626 BGB;… Lepke, Kündigung bei Krankheit. 9. Aufl. 1995, S. 124 f. mit weiteren Nachweisen; Scheuring/Lang/Hoffmann, BMT-G II, § 53 Erläuterung 9).
  • BAG, 09.05.1975 - 3 AZR 352/74

    Handlungsgehilfe: Umfang des Auflösungsschadens nach fristloser Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin, 21.04.1997 - 9 Sa 1/97
    Die Frist beginnt erst mit dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen sichere positive und möglichst vollständige Kenntnis erlangt hat (vgl. nur BAG vom 31.03.1993, DB 1994, 839), wobei die Kenntnis eines gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreters, der in Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben zum Ausspruch von Kündigungen befugt ist, der eigenen gleich steht (BAG vom 09.10.1975, SAE 1976, 216 ff).
  • BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 312/87

    Beginn der Ausschlußfrist des § 626 Abs 2 BGB - Kenntnis des …

    Auszug aus LAG Berlin, 21.04.1997 - 9 Sa 1/97
    Der Kündigungsberechtigte dürfe sich dann nicht auf seine erst später erlangte Kenntnis berufen, wenn dies darauf beruhe, daß die Organisation des Betriebes zu einer Verzögerung des Fristbeginns führe, obwohl eine andere Organisation sachgemäß und zumutbar wäre (siehe auch BAG vom 18.06.1980 - 6 AZR 326/78 - BAG vom 26.11.1987 - 2 AZR 312/87 -, RzK I 6 g Nr. 13).
  • BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 88/54

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Dauerangestellten

    Auszug aus LAG Berlin, 21.04.1997 - 9 Sa 1/97
    In mehreren Entscheidungen hat allerdings das Bundesarbeitsgericht (vgl. BAG vom 06.07.1972, AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAG vom 09.10.1975, SAE 1976, 222 ff.) die Auffassung vertreten, daß bezüglich der erforderlichen Kenntnis ausnahmsweise auch eine andere Person, die eine ähnliche Stellung wie ein gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter des Arbeitgebers habe und die zur Feststellung der für die außerordentliche Kündigung maßgebenden Tatsachen verpflichtet sei, in Betracht komme.
  • BAG, 21.10.1983 - 7 AZR 281/82

    Außerordentliche Kündigung - Mitbestimmungsverfahren - Verletzung von Bundesrecht

    Auszug aus LAG Berlin, 21.04.1997 - 9 Sa 1/97
    Eine § 21 Abs. 5 SchwbG vergleichbare gesetzliche Norm kennt das Berliner Personalvertretungssrecht nicht, so daß es geboten erscheint, die Vorschrift des § 21 Abs. 5 SchwbG analog in derartigen Fällen anzuwenden, wie das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 21. Oktober 1983 (BAGE 43, 368 ff.) überzeugend dargelegt hat Dieser Rechtsprechung, die auch in der Literatur weitgehend Zustimmung gefunden hat (vgl. Gamillscheg, JuS 1985, 853 ff.; V. Schmidt, Anm. zu BAG AP Nr. 16 zu § 626 BGB Ausschlußfrist;… BGB-RGRK 12. Aufl. 1991, § 626 Rn. 226;… siehe auch Germelmann/Binkert, PersVG Berlin [1995], § 87 Rn. 102 ff.) schließt sich das Berufungsgericht ohne jegliche Einschränkungen an.
  • LAG Hamm, 19.03.1991 - 6 Sa 697/90

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung der betrieblichen Altersversorgung; …

    Auszug aus LAG Berlin, 21.04.1997 - 9 Sa 1/97
    Diese Sonderregelung war erforderlich, weil die Hauptfürsorgestelle als Wirksamkeitsvoraussetzung (…vgl. dazu Neumann/Pahlen, SchwbG, 8. Aufl. 1992, § 15 Rn. 78, § 21 Rn. 16; BVerwG vom 07.03.1991, DB 1991, 1121) die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung erteilen muß, die Zustimmung zur Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen beantragt werden kann, während die Entscheidung der Hauptfürsorgestelle innerhalb von zwei Wochen vom Tage des Eingange des Antrages an zu treffen ist.
  • LAG Berlin, 02.12.1996 - 9 Sa 99/96

    Kündigung: außerordentliche Verdachtskündigung - Polizeibereich

    Auszug aus LAG Berlin, 21.04.1997 - 9 Sa 1/97
    Dem Arbeitnehmer soll der Arbeitsplatz, wenn kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt, bis zum Eintritt in den Ruhestand gesichert sein (…so auch Conze, ZTR 1987, S. 111 mit weiteren Nachweisen; LAG Berlin vom 12.12.1996 - 9 Sa 99/96 -).
  • BAG, 18.06.1980 - 6 AZR 326/78
    Auszug aus LAG Berlin, 21.04.1997 - 9 Sa 1/97
    Der Kündigungsberechtigte dürfe sich dann nicht auf seine erst später erlangte Kenntnis berufen, wenn dies darauf beruhe, daß die Organisation des Betriebes zu einer Verzögerung des Fristbeginns führe, obwohl eine andere Organisation sachgemäß und zumutbar wäre (siehe auch BAG vom 18.06.1980 - 6 AZR 326/78 - BAG vom 26.11.1987 - 2 AZR 312/87 -, RzK I 6 g Nr. 13).
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