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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5249
BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14 (https://dejure.org/2015,5249)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.2015 - 6 C 12.14 (https://dejure.org/2015,5249)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 2015 - 6 C 12.14 (https://dejure.org/2015,5249)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2
    Verfassungsunmittelbarer Presseauskunftsanspruch; Gesetzgebungskompetenz; Annexkompetenz; Pressefreiheit; Vermittlungs- und Kontrollfunktion der Presse; Pauschalisierungs- und Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers; Liegenschaftsverwaltung; Vertraulichkeitsinteressen; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2
    Annexkompetenz; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gesetzgebungskompetenz; Liegenschaftsverwaltung; Pauschalisierungs- und Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers; Pressefreiheit; Verfassungsunmittelbarer Presseauskunftsanspruch; Vermittlungs- und Kontrollfunktion der ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Abwägungsfester Ausschluss privater Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vom Presseauskunftsanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 73 GG, Art 74 GG
    Abwägungsfester Ausschluss privater Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vom Presseauskunftsanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 73 GG, Art 74 GG
    Abwägungsfester Ausschluss privater Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vom Presseauskunftsanspruch

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit des abwägungsfesten Ausschlusses privater Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vom Presseauskunftsanspruch

  • doev.de PDF

    Kein abwägungsfester Ausschluss privater Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vom Presseauskunftsanspruch

  • ra.de
  • lda.brandenburg.de PDF

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Fiskalische Interessen, Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • fragdenstaat.de

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Interessenabwägung - Konkurrierende Rechtsvorschriften - Fiskalische Interessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    Unzulässigkeit des abwägungsfesten Ausschlusses privater Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vom Presseauskunftsanspruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen schließt Presseauskunftsansprüche gegenüber der staatlichen Liegenschaftsverwaltung nicht zwingend aus

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen schließt Presseauskunftsansprüche gegenüber der staatlichen Liegenschaftsverwaltung nicht zwingend aus

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörde

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Journalist hat Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Presseauskunftsansprüche gegenüber der staatlichen Liegenschaftsverwaltung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen schließt Presseauskunftsansprüche gegenüber der staatlichen Liegenschaftsverwaltung nicht zwingend aus

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen schließt Presseauskunftsansprüche gegenüber der staatlichen Liegenschaftsverwaltung nicht zwingend aus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch eines Journalisten über Mietvertrag der Stadt Berlin für die Durchführung von Modemessen

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Rechtsvorschriften, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Interessenabwägung, Fiskalische Interessen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch eines Journalisten über Mietvertrag der Stadt Berlin für die Durchführung von Modemessen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen schließt Presseauskunftsansprüche nicht aus

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 5 Abs. 1 S. 2, Art. 12, Art. 14, Art. 71, Art. 73 GG; § 4 LPresseG
    Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden - Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Sonstiges

  • presseportal.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    "Bild"-Chefreporter Hans-Wilhelm Saure mit Ausdauer: Gericht stärkt nach sechs Jahren Auskunftsrecht der Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 151, 348
  • NVwZ 2015, 1388
  • K&R 2015, 529
  • DÖV 2015, 757
  • ZUM 2015, 709
  • afp 2015, 362
 
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Wird zitiert von ... (114)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14
    Die Gesetzgebungskompetenzen der Art. 73 f. GG schließen als Annex die Befugnis ein, Voraussetzungen und Grenzen zu regeln, unter denen der Öffentlichkeit einschließlich der Presse Informationen zu erteilen sind oder erteilt werden dürfen (Bestätigung von BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56).

    Rn. 4 Die Beklagte trägt zur Begründung ihrer Revision vor: Aus dem Urteil des Senats vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - (BVerwGE 146, 56) folge, dass der landespressegesetzliche Auskunftsanspruch in Bezug auf Sachmaterien in Bundeskompetenz keine Anwendung finde.

    Diese Kompetenz schließt wie bei anderen dem Bund zugewiesenen Sachmaterien als Annex die Befugnis ein, Voraussetzungen und Grenzen zu regeln, unter denen der Öffentlichkeit einschließlich der Presse Informationen zu erteilen sind oder erteilt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 22 ff., 25).

    Rn. 12 b. An den kompetenzrechtlichen Annahmen seines Urteils vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - hält der Senat fest.

    Für den Bereich von Presseauskünften gilt insoweit nichts prinzipiell anderes als für Regelungen über den Zugang von Bürgern zu Verwaltungsinformationen, wie sie der Bund mit dem Informationsfreiheitsgesetz geschaffen hat (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 24).

    Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, unter denen eine Annexkompetenz begründet ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834, 1588/02 - BVerfGE 109, 190 ; Beschluss vom 9. Dezember 1987 - 2 BvL 16/84 - BVerfGE 77, 288 ; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 23).

    Eine höchstrichterliche Entscheidung lag hierzu bis zum Senatsurteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - nicht vor.

    Die Stellungnahmen des Vertreters des Bundesinteresses im Verfahren BVerwG 6 A 2.12 sowie im vorliegenden Verfahren verdeutlichen, dass im Bereich der Bundesregierung von der Anwendbarkeit des Landespresserechts in Fällen wie dem Vorliegenden jedenfalls derzeit nicht ausgegangen wird.

    Aufgrund des verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs können Pressevertreter in geeigneter Form behördliche Auskünfte verlangen, soweit berechtigte schutzwürdige Interessen Privater oder öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen nicht entgegenstehen (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 29).

    Diesen Zusammenhang hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - (BVerwGE 146, 56 Rn. 29) verdeutlicht.

    Der Gesetzgeber ist kraft des objektiv-rechtlichen Gewährleistungsgehalts der Pressefreiheit gehalten, Presseauskunftspflichten zu schaffen (BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 - 1 BvR 586/62 u.a. - BVerfGE 20, 162 ; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 27).

    Dementsprechend besteht der verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch in demjenigen Umfang, den der Gesetzgeber selbst nicht unterschreiten dürfte (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 27).

    Rn. 28 a) Der Gesetzgeber unterliegt zum einen der Vorgabe, Vertraulichkeitsinteressen nur dann Vorrang gegenüber dem Informationsinteresse von Pressevertretern einzuräumen, wenn hierfür plausible Gründe sprechen (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 29).

    Diese Gesetze begründen Informationszugangsansprüche, die nicht grundrechtlich fundiert sind (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 28).

    Ob ein solcher Vorrang zulässig wäre, bedarf der eigenständigen Prüfung anhand der Maßgabe der Sicherung einer effektiven funktionsgemäßen Betätigung der Presse, die der Senat in seinem Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - (BVerwGE 146, 56 Rn. 27) als weitere Vorgabe an den Gesetzgeber aufgezeigt hat.

    Der Gesetzgeber ist zwar unter besonderen Umständen berechtigt, einzelne behördliche Funktionsbereiche von Auskunftspflichten auszunehmen (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 27).

    Rn. 31 Der dem Gesetzgeber wie in anderen Feldern zustehenden Pauschalierungs- und Typisierungsbefugnis (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 27) ist dadurch eine Grenze gesetzt, dass ein genereller, abwägungsfester Vorrang eines privaten oder öffentlichen Vertraulichkeitsinteresses vor dem Informationsinteresse der Presse nur dann normiert werden darf, wenn dies demjenigen Abwägungsergebnis entspricht, das in aller Regel in Einzelfällen tatsächlich erzielt würde.

  • BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71

    Journalisten

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14
    Hat der Bund es in der Hand, in den Feldern der Art. 73 f. GG beliebige sachmaterial abgestimmte Beschränkungen und Ausschlüsse des Informationszugangs der Presse festzulegen, so muss diese Kompetenz aufgrund der Unzulässigkeit kompetenzieller Doppelzuständigkeiten (BVerfG, Beschluss vom 28. November 1973 - 2 BvL 42/71 - BVerfGE 36, 193 ) den Ländern fehlen.

    Dass der pressespezifische Informationszugang grundrechtlich fundiert ist und der Sicherung der für die demokratische Ordnung unabdingbaren Vermittlungs- und Kontrollfunktion der Presse dient, kann kompetenzrechtlich keinen Unterschied begründen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. November 1973 - 2 BvL 42/71 - BVerfGE 36, 193 ; a.A. wohl Germelmann, DÖV 2013, 667 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14
    Der Gesetzgeber ist kraft des objektiv-rechtlichen Gewährleistungsgehalts der Pressefreiheit gehalten, Presseauskunftspflichten zu schaffen (BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 - 1 BvR 586/62 u.a. - BVerfGE 20, 162 ; BVerwG…, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 27).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Bieterverfahren; Grundstück; Verkauf; …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14
    Im vorliegenden Fall ist daher ein verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch des Klägers nicht deshalb ausgeschlossen, weil § 6 Satz 2 IFG bei fehlender Einwilligung des Betroffenen den Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen absolut - ohne dass Raum für eine Abwägung bliebe (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 - juris Rn. 30) - ausschließt.
  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14
    Vertragsinhalte können, sofern ihre Offenlegung die Wettbewerbsposition der Liegenschaftsverwaltung nachteilig zu beeinflussen geeignet ist, auch für diese selbst Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2011 - 20 F 21.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 64 Rn. 15).
  • BVerwG, 08.02.2011 - 20 F 13.10

    In-camera-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14
    Deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind durch Art. 12 und 14 GG geschützt (BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 20 F 13.10 - DVBl. 2011, 501 Rn. 16).
  • BVerwG, 15.10.2007 - 7 B 9.07

    Amtliche Informationen; Anspruch auf freien Zugang; Industrie- und …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14
    Dies trifft aber auch auf den informationsfreiheitsrechtlichen Zugangsanspruch zu (BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2007 - 7 B 9.07 - Buchholz 451.09 IHKG Nr. 20 Rn. 9).
  • BVerwG, 13.02.2014 - 20 F 11.13

    Anforderung an die Sperrerklärung bei vertraglichen Regelungen

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14
    Auch bestimmte Vertragswerke können als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis geschützt sein (BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 20 F 11.13 - juris Rn. 8 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14
    Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, unter denen eine Annexkompetenz begründet ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834, 1588/02 - BVerfGE 109, 190 ; Beschluss vom 9. Dezember 1987 - 2 BvL 16/84 - BVerfGE 77, 288 ; BVerwG…, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 23).
  • BVerfG, 09.12.1987 - 2 BvL 16/84

    Verfassungswidrigkeit des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14
    Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, unter denen eine Annexkompetenz begründet ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834, 1588/02 - BVerfGE 109, 190 ; Beschluss vom 9. Dezember 1987 - 2 BvL 16/84 - BVerfGE 77, 288 ; BVerwG…, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2021 - 4 B 1380/20

    Amtsgericht Düsseldorf durfte Pressemitteilung zu Strafverfahren nicht mit …

    Rn. 68 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.3.2015 - 6 C 12.14 -, BVerwGE 151, 348 = juris, Rn. 42; OVG NRW, Beschluss vom 28.1.2019 - 15 B 624/18 -, juris, Rn. 41 ff.; BVerfG, Beschluss vom 31.1.2017 - 1 BvR 1259/16 -, NJW 2017, 1164 = juris, Rn. 15.
  • BVerwG, 18.09.2019 - 6 A 7.18

    Bundesnachrichtendienst muss der Presse Auskunft über Hintergrundgespräche mit …

    Der Senat hat sich schon bisher gegen die Annahme einer Parallelität von Ausschlussgründen für den Auskunftsanspruch der Presse einerseits und die Informationszugangsansprüche nach den Informationsfreiheitsgesetzen andererseits ausgesprochen (insbesondere: BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 6 C 12.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:250315U6C12.14.0] - BVerwGE 151, 348 Rn. 29;… Beschluss vom 22. September 2015 - 6 VR 2.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:220915B6VR2.15.0] - NVwZ 2016, 945 Rn. 15).

    Während der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Informationsfreiheitsgesetzen nicht grundrechtlich unterfangen ist (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 6 C 12.14 - BVerwGE 151, 348 Rn. 29), leitet sich der Auskunftsanspruch der Presse aus dem Grundrecht der Pressefreiheit in seiner objektiv-institutionellen Dimension ab (grundlegend: BVerfG, Teilurteil vom 5. August 1966 - 1 BvR 586/62 u.a. - BVerfGE 20, 162 ).

    In Gestalt des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG selbst besteht dann eine hinreichende Ermächtigung für die mit der Auskunftserteilung verbundenen Eingriffe in die Grundrechte Dritter (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 6 C 12.14 - BVerwGE 151, 348 Rn. 41).

  • BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 5.17

    Bayerischer Landtag muss der Presse Auskunft über die Höhe der Vergütung der im …

    Ungeachtet seiner rechtlichen Verortung darf ein genereller, abwägungsfester Vorrang eines privaten oder öffentlichen Vertraulichkeitsinteresses vor dem Informationsinteresse der Presse nur dann normiert werden, wenn dies demjenigen Abwägungsergebnis entspricht, das in aller Regel in Einzelfällen tatsächlich erzielt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 6 C 12.14 - BVerwGE 151, 348 Rn. 30).
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