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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13900
BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15 (https://dejure.org/2017,13900)
BVerfG, Entscheidung vom 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15 (https://dejure.org/2017,13900)
BVerfG, Entscheidung vom 02. April 2017 - 1 BvR 2194/15 (https://dejure.org/2017,13900)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung hinsichtlich des Ausgleichs einer Persönlichkeitsverletzung durch Entschädigung in Geld - vorliegend keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Versagung einer Geldentschädigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung hinsichtlich des Ausgleichs einer Persönlichkeitsverletzung durch Entschädigung in Geld - vorliegend keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Versagung einer Geldentschädigung

  • Wolters Kluwer

    Zivilklage auf Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Staatliche Pflicht zum Schutz des Einzelnen vor Gefährdungen seines Persönlichkeitsrechts durch Dritte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilklage auf Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Staatliche Pflicht zum Schutz des Einzelnen vor Gefährdungen seines Persönlichkeitsrechts durch Dritte

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung hinsichtlich des Ausgleichs einer Persönlichkeitsverletzung durch Entschädigung in Geld - vorliegend keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Versagung einer Geldentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken (2)

Sonstiges

  • henryk-broder.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung, 03.05.2013)

    Die Seele des ZDF

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 879
  • ZUM 2017, 835
  • afp 2017, 228
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15
    Rn. 9 1. Die Versagung eines Entschädigungsanspruchs berührt den Schutzbereich des Grundrechts der Beschwerdeführerin aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 6, 144 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2007 - 1 BvR 1946/04 -, NJW-RR 2007, S. 1191 ).

    Das ist der Fall, wenn die Normauslegung die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 34, 269 ; 85, 248 ; 110, 226 ; stRspr).

    Hiergegen ist verfassungsrechtlich nichts zu erinnern (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 3, 49 ; 6, 144 ; 9, 317 ).

    Die staatliche Pflicht, den Einzelnen vor Gefährdungen seines Persönlichkeitsrechts durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 99, 185 ; 114, 339 ; stRspr), auf die der Anspruch auf Entschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung zurückgeht (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2000 - 1 BvR 1127/96 -, NJW 2000, S. 2187 ; BVerfGK 3, 49 ), kann sich dann bis zur Gebotenheit einer Geldentschädigung verdichten.

  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Versagung einer …

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15
    Hiergegen ist verfassungsrechtlich nichts zu erinnern (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 3, 49 ; 6, 144 ; 9, 317 ).

    Die staatliche Pflicht, den Einzelnen vor Gefährdungen seines Persönlichkeitsrechts durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 99, 185 ; 114, 339 ; stRspr), auf die der Anspruch auf Entschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung zurückgeht (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2000 - 1 BvR 1127/96 -, NJW 2000, S. 2187 ; BVerfGK 3, 49 ), kann sich dann bis zur Gebotenheit einer Geldentschädigung verdichten.

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 16 U 121/14

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer Fernsehmoderatorin durch einen …

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15
    das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13. August 2015 - I-16 U 121/14 -.

    Rn. 5 4. Auf die Berufung des Beklagten wies das Oberlandesgericht die Klage mit dem angegriffenen Urteil hinsichtlich der Geldentschädigung ab (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. August 2015 - I-16 U 121/14 -, juris).

  • BVerfG, 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00

    Zuerkennung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15
    Rn. 9 1. Die Versagung eines Entschädigungsanspruchs berührt den Schutzbereich des Grundrechts der Beschwerdeführerin aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 6, 144 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2007 - 1 BvR 1946/04 -, NJW-RR 2007, S. 1191 ).

    Hiergegen ist verfassungsrechtlich nichts zu erinnern (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 3, 49 ; 6, 144 ; 9, 317 ).

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15
    Die Zuerkennung einer Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen dient auch der Prävention (BGHZ 160, 298 ; 199, 237 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15
    Die staatliche Pflicht, den Einzelnen vor Gefährdungen seines Persönlichkeitsrechts durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 99, 185 ; 114, 339 ; stRspr), auf die der Anspruch auf Entschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung zurückgeht (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2000 - 1 BvR 1127/96 -, NJW 2000, S. 2187 ; BVerfGK 3, 49 ), kann sich dann bis zur Gebotenheit einer Geldentschädigung verdichten.
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15
    Das ist der Fall, wenn die Normauslegung die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 34, 269 ; 85, 248 ; 110, 226 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15
    Die staatliche Pflicht, den Einzelnen vor Gefährdungen seines Persönlichkeitsrechts durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 99, 185 ; 114, 339 ; stRspr), auf die der Anspruch auf Entschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung zurückgeht (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2000 - 1 BvR 1127/96 -, NJW 2000, S. 2187 ; BVerfGK 3, 49 ), kann sich dann bis zur Gebotenheit einer Geldentschädigung verdichten.
  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15
    Die Zuerkennung einer Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen dient auch der Prävention (BGHZ 160, 298 ; 199, 237 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15
    Das ist der Fall, wenn die Normauslegung die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 34, 269 ; 85, 248 ; 110, 226 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96

    Schmerzensgeld bei psychischen Gesundheitsschäden, hier: Nichtannahme einer …

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 23.09.2009 - 1 BvR 1681/09

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer …

  • BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01
  • BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04

    Zivilrechtliche Abwehransprüche eines von der Medienberichterstattung Betroffenen

  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle - …

    Der sogenannte Präventionsgedanke - also die Verhinderung künftiger Rechtsverletzungen durch die besondere Sanktion einer Geldentschädigung, die als (weiterer) Zweck des Rechtsinstituts der Geldentschädigung anerkannt ist (vgl. zuletzt BVerfG v. 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15, AfP 2017, 228 Tz. 10 m.w.N.) - kann den Zahlungsanspruch bei einem todesbedingten Zurücktreten der Genugtuungsfunktion allein nicht (mehr) tragen.

    Der Präventionsgedanke - den auch das Bundesverfassungsgericht durchaus als einen Zweck des Anspruchs auf Geldentschädigung anerkennt (zuletzt BVerfG v. 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15, AfP 2017, 228 Tz. 10 m.w.N.) - spielt vor allem eine Rolle beim Schutz einzelner Betroffener vor rechtswidrigen "Medienkampagnen" und Zwangskommerzialisierungen und dort speziell bei der Bemessung der Höhe der Geldentschädigung.

    Der Gedanke wird gerade in Wiederholungsfällen von Bedeutung sein und dient auch dann konkret dem Schutz eines Betroffenen (vgl. nur BVerfG v. 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15, AfP 2017, 228 Tz. 12), etwa beispielsweise einem von regelrechten Medienkampagnen verfolgten Prominenten.

    Der von der Genese des Rechtsinstituts erforderliche "Individualbezug" der Präventionsüberlegungen zeigt sich auch an anderer Stelle: So wird in Fällen, in denen bei einem Erstverstoß die Interessen des konkret Betroffenen noch durch einen Unterlassungstitel ausreichend zu wahren sind und bei denen deswegen eine Geldentschädigung (noch) nicht zum Ausgleich erforderlich ist, bei wiederholten und hartnäckigen Verstößen (auch) aus Präventionsgesichtspunkten dem konkreten Betroffenen möglicherweise schneller ein Geldentschädigungsanspruch zugebilligt werden (BVerfG v. 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15, AfP 2017, 228 Tz. 12).

    Kann beispielsweise unter Lebenden das Erwirken eines Unterlassungstitels, bei der gebotenen Gesamtwürdigung wegen der damit zusammenhängenden Ordnungsmittelandrohung einen Geldentschädigungsanspruch beeinflussen und sogar ausschließen (BGH v. 20.03.2012 - VI ZR 123/11, AfP 2012, 260 Tz. 15; BVerfG v. 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15, AfP 2017, 228 Tz. 12), muss eine, eine gerichtliche Sachaussage zur Rechtslage vor dem Todesfall enthaltende zivilgerichtliche Entscheidung jedenfalls postmortal und bei der Frage nach der Vererblichkeit einer Geldentschädigung aber ebenfalls Berücksichtigung finden können, wenn - wie hier - flankierend auch Unterlassungsansprüche durchgesetzt werden können.

  • BGH, 09.04.2019 - VI ZR 89/18

    Zur Haftung für Uploads durch Dritte

    Jede Art von Sanktion ist darauf zu prüfen, ob sie zu einem verfassungsrechtlich relevanten Einschnürungseffekt auf zulässige Meinungsäußerungen führt (…vgl. Senatsurteile vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, BGHZ 199, 237 Rn. 26;… vom 15. Dezember 2009 - VI ZR 227/08, BGHZ 183, 353 Rn. 21;… vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03, GRUR 2005, 179, 181, juris Rn. 26;… vom 15. November 1994 - VI ZR 56/94, BGHZ 128, 1, 16, juris Rn. 85;… BVerfG, AfP 2008, 58 Rn. 32 f.; BVerfGE 114, 339, 349; BVerfG, NJW-RR 2017, 879 Rn. 10; jeweils mwN).
  • BGH, 21.07.2026 - VI ZR 93/25

    Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen durch Telemedien richtet sich nach dem …

    Rn. 30 2. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, Geldentschädigungen nur dann zuzubilligen, wenn eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. BVerfG, AfP 2017, 228 Rn. 10; BVerfG…, Beschluss vom 23. September 2009 - 1 BvR 1681/09, 1 BvR 1742/09, juris Rn. 2;… BVerfG, NJW 2004, 591, juris Rn. 5 f.).

    Für die Verhängung solcher Entschädigungszahlungen kommt es insoweit auf eine Gesamtwürdigung der Umstände der beanstandeten Berichterstattung an, wobei neben dem Gewicht der Persönlichkeitsrechtsverletzung auch deren Eindeutigkeit und Erkennbarkeit sowie deren Kontext einzustellen ist (vgl. BVerfG AfP 2017, 228 Rn. 10;… vgl. auch BVerfG, NJW 2023, 2632 Rn. 26 mwN).

  • BGH, 21.07.2026 - VI ZR 400/24

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer Geldentschädigung eines …

    Rn. 47 2. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, Geldentschädigungen nur dann zuzubilligen, wenn eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. BVerfG, AfP 2017, 228 Rn. 10; BVerfG…, Beschluss vom 23. September 2009 - 1 BvR 1681/09, 1 BvR 1742/09, juris Rn. 2;… BVerfG, NJW 2004, 591, juris Rn. 5 f.).

    Für die Verhängung solcher Entschädigungszahlungen kommt es insoweit auf eine Gesamtwürdigung der Umstände der beanstandeten Berichterstattung an, wobei neben dem Gewicht der Persönlichkeitsrechtsverletzung auch deren Eindeutigkeit und Erkennbarkeit sowie deren Kontext einzustellen ist (vgl. BVerfG, AfP 2017, 228 Rn. 10;… vgl. auch BVerfG, NJW 2023, 2632 Rn. 26 mwN).

  • LG Saarbrücken, 22.11.2021 - 5 O 151/19

    LG Saarbrücken legt EuGH Fragen zum Anspruch auf Ersatz des immateriellen …

    Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führt aber nach ständiger Rechtsprechung nur dann zu einem Anspruch auf Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in andererWeise befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH, Urteil vom 14.11.2017, VI ZR 534/15; BGH, Urteil vom 17.12.2013, VI ZR 211/12); verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen werden nicht gesehen (BVerfG, Beschluss vom 02.04.2017, 1 BvR 2194/15).
  • BGH, 21.07.2026 - VI ZR 401/24

    Helene Fischer: Fotos mit Baby kein schwerer Eingriff ins Persönlichkeitsrecht

    Rn. 31 2. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, Geldentschädigungen nur dann zuzubilligen, wenn eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. BVerfG, AfP 2017, 228 Rn. 10; BVerfG…, Beschluss vom 23. September 2009 - 1 BvR 1681/09, 1 BvR 1742/09, juris Rn. 2;… BVerfG, NJW 2004, 591, juris Rn. 5 f.).

    Für die Verhängung solcher Entschädigungszahlungen kommt es insoweit auf eine Gesamtwürdigung der Umstände der beanstandeten Berichterstattung an, wobei neben dem Gewicht der Persönlichkeitsrechtsverletzung auch deren Eindeutigkeit und Erkennbarkeit sowie deren Kontext einzustellen ist (vgl. BVerfG, AfP 2017, 228 Rn. 10;… vgl. auch BVerfG, NJW 2023, 2632 Rn. 26 mwN).

  • BGH, 21.07.2026 - VI ZR 267/25
    Rn. 41 3. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, Geldentschädigungen nur dann zuzubilligen, wenn eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. BVerfG, AfP 2017, 228 Rn. 10; BVerfG…, Beschluss vom 23. September 2009 - 1 BvR 1681/09, 1 BvR 1742/09, juris Rn. 2;… BVerfG, NJW 2004, 591, juris Rn. 5 f.).

    Für die Verhängung solcher Entschädigungszahlungen kommt es insoweit auf eine Gesamtwürdigung der Umstände der beanstandeten Berichterstattung an, wobei neben dem Gewicht der Persönlichkeitsrechtsverletzung auch deren Eindeutigkeit und Erkennbarkeit sowie deren Kontext einzustellen ist (vgl. BVerfG, AfP 2017, 228 Rn. 10;… vgl. auch BVerfG, NJW 2023, 2632 Rn. 26 mwN).

  • BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15

    Verletzung der Pressefreiheit durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck …

    Soweit insoweit Äußerungen in Frage stehen, die allein zur Steigerung des Umsatzes bewusst falsch oder bewusst ohne jede Berechtigung auf Kosten Dritter getroffen werden, kommt insoweit auch die Anerkennung einer Entschädigung in Betracht, die auch der Höhe nach so bemessen werden kann, dass diese zu einem wirksamen Schutz führt (vgl. BGHZ 128, 1 ; 160, 298 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2017 - 1 BvR 2194/15 -, NJW-RR 2017, S. 879 ).
  • BGH, 21.07.2026 - VI ZR 398/24

    Anspruch auf Geldentschädigung nur bei schwerwiegender Verletzung des allgemeinen …

    Rn. 33 2. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, Geldentschädigungen nur dann zuzubilligen, wenn eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. BVerfG, AfP 2017, 228 Rn. 10; BVerfG…, Beschluss vom 23. September 2009 - 1 BvR 1681/09, 1 BvR 1742/09, juris Rn. 2;… BVerfG, NJW 2004, 591, juris Rn. 5 f.).

    Für die Verhängung solcher Entschädigungszahlungen kommt es insoweit auf eine Gesamtwürdigung der Umstände der beanstandeten Berichterstattung an, wobei neben dem Gewicht der Persönlichkeitsrechtsverletzung auch deren Eindeutigkeit und Erkennbarkeit sowie deren Kontext einzustellen ist (vgl. BVerfG, AfP 2017, 228 Rn. 10;… vgl. auch BVerfG, NJW 2023, 2632 Rn. 26 mwN).

  • OLG Köln, 26.11.2020 - 15 U 39/20
    Rn. 42 "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein erwirkter Unterlassungstitel den Anspruch auf Geldentschädigung berühren oder diesen sogar gänzlich zum Wegfall bringen (vgl. BGH, Beschl. v. 30.6.2009 - VI ZR 340/08, juris;… BGH, Urt. v. 24.11.2009 - VI ZR 219/08, AfP 2010, 74;… BGH, Urt. v. 17.12.2013 - VI ZR 211/12, AfP 2014, 135;… BGH, Urt. v. 15.9.2015 - VI ZR 175/14, AfP 2015, 564;… BGH, Urt. v. 24.5.2016 - VI ZR 496/15, MDR 2016, 1086;… ebenso: OLG Hamburg, Urt. v. 4.11.2008 - 7 U 71/08 n.v.;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.8.2015 - 16 U 121/14, BeckRS 2016, 02919; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 23.9.2009 - 1 BvR 1742/09, juris; BVerfG, Beschl. v. 2.4.2017 - 1 BvR 2194/15, AfP 2017, 228;… EGMR, Urt. v. 17.3.2016 - 16313/10, AfP 2016, 527;… kritisch dagegen Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Auflage, Kap. 14 Rn. 125).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2025 - 16 U 9/23

    Berichterstattung auf Basis von html-Datei eines Hackers erfordert genaue Prüfung …

  • BGH, 16.02.2021 - VI ZA 6/20

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussicht einer Klage auf Geldentschädigung nach der …

  • BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 78/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen wegen Versagung einer …

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2021 - 16 U 269/20

    Schmerzensgeld wegen der Veröffentlichung eines Klarnamens und der Darstellung …

  • LG Frankfurt/Main, 09.12.2021 - 3 O 422/20

    Nicht gelöschte Hassbeiträge: Twitter muss 6000 Euro an Nutzerin zahlen

  • OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 185/19

    Unterlassung der Veröffentlichung eines Lichtbildes in Presseberichterstattungen …

  • OLG Frankfurt, 17.07.2025 - 16 U 7/24

    Geldentschädigung wegen Veröffentlichung eines Fotos eines Models mit …

  • OLG Köln, 26.03.2020 - 15 U 193/19

    Unterlassungsansprüche in Bezug auf Bildberichterstattungen Anspruch auf Zahlung …

  • OLG Köln, 30.07.2020 - 15 U 313/19

    Ansprüche wegen Berichterstattungen über ein Strafverfahren Verletzung des …

  • LG Karlsruhe, 23.11.2018 - 6 O 71/18

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schonungslose Kritik an der Präsentation eines …

  • LG Limburg, 07.06.2024 - 1 O 470/22
  • OLG Köln, 21.08.2017 - 15 W 47/17

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen …

  • OLG Dresden, 06.01.2020 - 4 U 2478/19

    Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch Veröffentlichung eines …

  • LG Düsseldorf, 05.06.2024 - 12 O 155/21

    Vertragsstrafe und Geldentschädigung nach ungenehmigter Veröffentlichung von …

  • OLG Frankfurt, 13.07.2023 - 16 U 70/21

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Abmahnung - einheitliche Angelegenheit § 15 …

  • KG, 14.12.2017 - 10 U 52/16

    Presserechtlicher Geldentschädigungsanspruch: Schwere der …

  • OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 71/17

    Schadensersatzanspruch wegen einer Persönlichkeitsverletzung

  • AG Rheine, 26.09.2024 - 4 C 150/24
  • OLG Frankfurt, 02.02.2023 - 16 U 256/21

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Abmahnung (einheitliche Angelegenheit § 15 …

  • OLG Köln, 21.12.2017 - 15 U 41/17

    Anspruch einer in der öffentlichen Aufmerksamkeit stehenden Schauspielerin auf …

  • OLG Köln, 28.08.2017 - 15 U 86/17
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