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   BGH, 07.11.2016 - AnwZ (Brfg) 5/16   

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https://dejure.org/2016,43158
BGH, 07.11.2016 - AnwZ (Brfg) 5/16 (https://dejure.org/2016,43158)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2016 - AnwZ (Brfg) 5/16 (https://dejure.org/2016,43158)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2016 - AnwZ (Brfg) 5/16 (https://dejure.org/2016,43158)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 112c Abs 1 S 1 BRAO, § 60 Abs 1 VwGO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltssache: Fehlende Überprüfung der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist durch den Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer; Zurechenbarkeit

  • IWW

    § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § ... 54 Abs. 2 VwGO, § 54 Abs. 1 VwGO, § 41 ZPO, § 44 ZPO, § 42 ZPO, § 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 3 VwGO, § 187 Abs. 1 BGB, § 188 Abs. 3 BGB, § 60 Abs. 1 VwGO, § 60 Abs. 2 Satz 2 VwGO, § 173 Satz 1 VwGO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 BRAO, § 52 Abs. 2 GKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Rechtsanwaltes auf Einsicht in seine vollständige Personalakte einschließlich sämtlicher Sach- und Disziplinarakten

  • Anwaltsblatt

    § 112c BRAO
    Gleiche Maßstäbe in Fristsachen für Geschäftsführer der Anwaltskammer

  • Anwaltsblatt

    § 112c BRAO
    Gleiche Maßstäbe in Fristsachen für Geschäftsführer der Anwaltskammer

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltssache: Fehlende Überprüfung der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist durch den Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer; Zurechenbarkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 112c Abs. 1 S. 1
    Anspruch eines Rechtsanwaltes auf Einsicht in seine vollständige Personalakte einschließlich sämtlicher Sach- und Disziplinarakten

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltssache: Fehlende Überprüfung der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist durch den Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer; Zurechenbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorfrist - und die Fristenkontrolle durch den Rechtsanwalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristablauf Ende Februar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 442
  • AnwBl 2017, 203
  • AnwBl Online 2017, 59
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.06.1999 - IX ZB 32/99

    Eigenverantwortliche Prüfung des Fristenlaufs durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 07.11.2016 - AnwZ (Brfg) 5/16
    Es gereicht einem Rechtsanwalt nicht zum Verschulden, wenn er bei Vorlegung einer ausdrücklich als Vorfristsache gekennzeichneten Akte sowohl die Bearbeitung als auch die gebotene Prüfung, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten ist, nicht bereits am Tag der Vorlage, sondern erst am nächsten Tag vornimmt (BGH, Beschluss vom 17. Juni 1999 - IX ZB 32/99, NJW 1999, 2680; vom 5. Oktober 1999  VI ZB 22/99, NJW 2000, 365, 366 unter II.1c).

    Hätte der Geschäftsführer die Akte unbearbeitet und ohne weitere Verfügung zurückgegeben, hätte er seinen Prüfungspflichten jedenfalls nicht genügt (vgl. BGH, Beschluss vom  17. Juni 1999, aaO).

  • BGH, 17.02.2009 - VI ZB 33/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 07.11.2016 - AnwZ (Brfg) 5/16
    Die gebotene eigenverantwortliche Prüfung, ob das Fristende richtig ermittelt worden ist (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009  VI ZB 33/07, juris Rn. 9), hat er jedoch unterlassen.
  • BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anordnung von Vorfristen

    Auszug aus BGH, 07.11.2016 - AnwZ (Brfg) 5/16
    Es gereicht einem Rechtsanwalt nicht zum Verschulden, wenn er bei Vorlegung einer ausdrücklich als Vorfristsache gekennzeichneten Akte sowohl die Bearbeitung als auch die gebotene Prüfung, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten ist, nicht bereits am Tag der Vorlage, sondern erst am nächsten Tag vornimmt (BGH, Beschluss vom 17. Juni 1999 - IX ZB 32/99, NJW 1999, 2680; vom 5. Oktober 1999  VI ZB 22/99, NJW 2000, 365, 366 unter II.1c).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.1993 - 12 L 3205/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Behörde; Verschulden; Rechtsmittelfrist;

    Auszug aus BGH, 07.11.2016 - AnwZ (Brfg) 5/16
    Das Verschulden von nicht vertretungsbefugten Bediensteten wird einer Behörde nicht zugerechnet (OVG Lüneburg, NJW 1994, 1299, 1300; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 60 Rn. 23).
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