Rechtsprechung
| LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 6 TaBV 880/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeiteinteilung - Dienstplan
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 23 Abs 3 S 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitbestimmung bei der Arbeitszeiteinteilung; unbegründeter Unterlassungsantrag des Betriebsrats gegen Aushang von Dienstplanentwürfen unter Vorbehalt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG durch den Aushang des Entwurfs eines Dienstplans unter Hinweis auf die noch erforderliche Zustimmung des Betriebsrats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber darf nur vorläufige unverbindliche Dienspläne ohne Zustimmung des Betriebsrats aushängen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Einen vorläufigen Dienstplan kann der Arbeitgeber auch ohne Betriebsratszustimmung aushängen
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber kann vorläufige Dienstpläne ohne Zustimmung des Betriebsrats aushängen
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 14.03.2012 - 63 BV 10587/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 6 TaBV 880/12
Papierfundstellen
- ArbRB 2013, 98
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 6 TaBV 880/12
4.2.1 Allerdings stellt es einen Verstoß gegen § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG dar, wenn ein Arbeitgeber die Arbeitsleistung seiner Mitarbeiter entgegennimmt, ohne mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede über die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage sowie Beginn und Ende der Arbeitszeit an diesen Tagen getroffen zu haben ( vgl. BAG, Beschluss vom 27.11.1990 - 1 ABR 77/89 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 41 zu B II 1 b der Gründe ).Dies ist der Fall, wenn der Verstoß objektiv so erheblich ist, dass unter Berücksichtigung des Gebots zur vertrauensvollen Zusammenarbeit aus § 2 Abs. 1 BetrVG eine Anrufung des Arbeitsgerichts durch den Betriebsrat gerechtfertig erscheint ( BAG, Beschluss vom 27.11.1990 - 1 ABR 77/89 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 41 zu B II 3 a der Gründe ).
- BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 12/05
Hinzuziehung eines Sachverständigen
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 6 TaBV 880/12
Ebenso wie eine Prozessvollmacht gemäß § 81 ZPO sogar zu einer Widerklage ermächtigt, ist davon auch eine Antragsänderung umfasst ( BAG, Beschluss vom 16.11.2005 - 7 ABR 12/05 - BAGE 116, 192 = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 64 R 18 ). - BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99
Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 6 TaBV 880/12
Dafür besteht allerdings grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung, sofern nicht die tatsächliche Entwicklung einen weiteren Verstoß unwahrscheinlich macht ( BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 zu B II 2 a der Gründe ).
- BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02
Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 6 TaBV 880/12
Gemäß §§ 46 Abs. 2 Satz 1, 80 Abs. 2 ArbGG i.V.m. § 81 ZPO berechtigt die einem Rechtsanwalt erteilte Verfahrensvollmacht auch zur Einlegung von Rechtsmitteln ( BAG, Beschluss vom 18.02.2003 - 1 ABR 17/02 - BAGE 105, 19 = AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 11 zu B I der Gründe ). - BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88
Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 6 TaBV 880/12
Zwar kann dafür sogar bereits ein einmaliger Verstoß genügen, wenn dieser schwerwiegend ist ( BAG, Beschluss vom 14.11.1989 - 1 ABR 87/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 76 zu B II 2 der Gründe ). - BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 7/72
Kostentragung bei gewerkschaftlichen Schulungen
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 6 TaBV 880/12
Einer Kostenentscheidung bedurfte es nicht, weil im Beschlussverfahren gemäß § 2 Abs. 2 GKG, § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG Kosten nicht erhoben werden ( vgl. BAG, Beschluss vom 30.10.1972 - 1 ABR 7/71 - BAGE 24, 459 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 7 zu C der Gründe ). - BAG, 17.08.1982 - 1 ABR 50/80
Polizeiliche Kontrolluntersuchung und Ordnungsmaßnahme
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 6 TaBV 880/12
4.2.4 Aus diesen Gründen konnte auch nicht von einer Wiederholungsgefahr ausgegangen werden, die jedoch für einen Unterlassungsanspruch analog § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB Anspruchsvoraussetzung ist ( dazu BAG, Beschluss vom 17.08.1982 - 1 ABR 50/80 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebs Nr. 5 zu B II 1 b der Gründe ). - BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 1/92
Antragsbefugnis des Betriebsrats für Individualansprüche im Beschlussverfahren - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 6 TaBV 880/12
Sachdienlichkeit fehlt im Allgemeinen nur bei völlig neuem Streitstoff, bei dessen Beurteilung die bisherige Prozessführung nicht berücksichtigt werden kann ( BAG, Beschluss vom 05.05.1992 - 1 ABR 1/92 - NZA 1992, 1089 zu B III 2 der Gründe ).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2015 - 2 TaBVGa 5/15
Unterlassungsverfügung wegen Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats …
Das gelte im Übrigen auch für das "Veröffentlichen" von Dienstplänen ohne Zustimmung des Betriebsrats, wenn die fehlende Zustimmung des Betriebsrats bei der Veröffentlichung kenntlich gemacht werde (Verweis auf LAG Berlin-Brandenburg 7. Dezember 2012 - 6 TaBV 880/12).
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Rechtsprechung
| LAG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - 13 TaBV 8/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Zum Anspruch des Betriebsrates auf einen "externen" Internetanschluss bei einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Internetanschluss über das betriebliche Intranet
- Justiz Baden-Württemberg
Kein Anspruch des Betriebsrates auf einen "externen" Internetanschluss bei einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Internetanschluss über das betriebliche Intranet
- IWW
- JurPC
Kein Anspruch des Betriebsrates auf einen "externen" Internetanschluss bei einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Internetanschluss über das betriebliche Intranet
- info-it-recht.de
Ein Anspruch des Betriebsrates auf einen weiteren über einen externen Provider zur Verfügung gestellten "externen" Internetanschluss besteht nicht, wenn vom Arbeitgeber über das betriebsinterne Intranet bereits ein Internetanschluss bereitsteht
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BetrVG § 40
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Internetzugang des Betriebsrats; Antrag des Betriebsrats auf weiteren Internetzugang bei fehlenden Anhaltspunkten für arbeitgeberseitige Kontrolle und Überwachung des betrieblichen Intranets
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- poko.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch des Betriebsrates auf einen "externen" Internetanschluss bei einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Internetanschluss über das betriebliche Intranet
- ra-hundertmark.de (Leitsatz)
Anspruch des Betriebsrats auf "externen” Internetanschluß vom Arbeitgeber
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Betriebsrat hat keinen Anspruch auf einen externen Internetanschluss bei einem vom Arbeitgeber gestelltem Anschluss
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betriebsrat hat keinen Anspruch auf einen externen Internetanschluss bei vorhandenem Anschluss
- juraforum.de (Kurzinformation)
Betriebsrat muss firmeninternen Internetanschluss nutzen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 31.07.2012 - 5 BV 2/12
- LAG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - 13 TaBV 8/12
- BAG, 17.05.2013 - 7 ABR 15/13
Papierfundstellen
- MMR 2013, 336
- ArbRB 2013, 98
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08
Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - 13 TaBV 8/12
Zur Informationstechnik im Sinne von § 40 Abs. 2 BetrVG gehört das Internet (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 16 mwN, BAGE 135, 154).Der Betriebsrat kann einen Internetzugang allerdings nur verlangen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihm nach dem Gesetz obliegenden Aufgaben erforderlich ist (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 17 mwN, aaO).
Diese Grundsätze gelten auch für das Verlangen des Betriebsrats auf Überlassung von Informations- und Kommunikationstechnik (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 18 mwN, aaO).
Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 19 mwN, aaO).
- BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11
Internetzugang für Betriebsrat
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - 13 TaBV 8/12
Rn. 23 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - DB 2012, 2524 ff., m.w.N.), der sich die erkennende Kammer anschließt, gilt in diesem Zusammenhang Folgendes: Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang unter anderem sachliche Mittel sowie Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen.Rn. 27 cc) Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Juli 2012 (7 ABR 23/11, DB 2012, 2524), in welcher es um einen Anspruch des Betriebsrates auf einen Internetzugang ohne Personalisierung der einzelnen Betriebsratsmitglieder ging.
- ArbG Wesel, 23.08.2013 - 6 Ga 22/13
Streik an der Schleuse Friedrichsfeld zulässig
Auch muss ihnen eine Schadensgefahr eigen sein, die über eine Belästigung oder eine sozialübliche Behinderung hinaus geht und geeignet ist, den Betrieb in empfindlicher Weise zu beeinträchtigen bis an die Grenze der wirtschaftlichen Belastbarkeit (vgl. auch ArbG Frankfurt vom 25.03.2013 - 9 Ca 5558/12, ArbRB 2013, 98).
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