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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1653
BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01 (https://dejure.org/2001,1653)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.2001 - 1 B 24.01 (https://dejure.org/2001,1653)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 2001 - 1 B 24.01 (https://dejure.org/2001,1653)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Judicialis

    VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 87 Abs. 3; ; VwGO § 128 a; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; ; AsylVfG § 74 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Glaubhaftmachung - Asylbewerber - Prozesskostenhilfe - Aufklärungspflicht - Asyl

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 87 Abs. 3; VwGO § 128 a; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; AsylVfG § 74 Abs. 2
    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht, Glaubhaftmachung, Beweismittel, Verspätetes Vorbringen, Präklusion, Mitwirkungspflichten, Rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungspflicht; Beweisführungspflicht; Glaubhaftmachung; Mitwirkungspflicht; Parteivernehmung; rechtliches Gehör; Schilderung eines stimmigen Sachverhalts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 40
  • DVBl 2002, 284 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (378)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01
    Allerdings findet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Pflicht der Gerichte zur Aufklärung des Sachverhalts ihre Grenze dort, wo das Klagevorbringen keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Sachaufklärung bietet (Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44).

    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - a.a.O.; Beschluss vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 405.89 - InfAuslR 1990, 38).

  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper; …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01
    Im Übrigen trifft den Asylbewerber grundsätzlich keine Beweisführungspflicht (vgl. Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag - …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01
    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (…Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - a.a.O.; Beschluss vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 405.89 - InfAuslR 1990, 38).
  • BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 10466.81

    Anwendbarkeit der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen im Verwaltungsprozess bei …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01
    Selbst wenn dies möglich gewesen sein sollte, hätte das Berufungsgericht den Kläger - unabhängig von den mit der Beschwerde angesprochenen Bedenken des Klägers im Hinblick auf eine eventuelle Beteiligung von Stellen des angeblichen Verfolgerstaats (vgl. auch Beschluss vom 9. Mai 1983 - BVerwG 9 B 10466.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 5) - schon zur Wahrung des rechtlichen Gehörs zumindest auf das Erfordernis derartiger eigener Nachforschungen hinweisen müssen.
  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01
    Sollte die Beschwerde auf das höhere Gewicht einer förmlichen Beweiserhebung abzielen, ist darauf hinzuweisen, dass die Parteivernehmung grundsätzlich im Ermessen des Gerichts steht, das namentlich verengt sein kann, soweit es um den Beweis innerer Tatsachen geht (vgl. z.B. Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 46.72 - BVerwGE 41, 53, 56 f.; vgl. ferner Beschluss vom 16. Juli 1996 - BVerwG 3 B 44.96 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 95).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 273.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asylbewerber - Widersprüchliches Vorbringen

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01
    Dies ist auch nicht dem vom Berufungsgericht zitierten Urteil des früher für Asylrecht zuständigen 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1988 (- BVerwG 9 C 273.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 79) zu entnehmen.
  • BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96

    Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01
    Sollte die Beschwerde auf das höhere Gewicht einer förmlichen Beweiserhebung abzielen, ist darauf hinzuweisen, dass die Parteivernehmung grundsätzlich im Ermessen des Gerichts steht, das namentlich verengt sein kann, soweit es um den Beweis innerer Tatsachen geht (vgl. z.B. Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 46.72 - BVerwGE 41, 53, 56 f.; vgl. ferner Beschluss vom 16. Juli 1996 - BVerwG 3 B 44.96 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 95).
  • BVerwG, 17.06.1997 - 9 B 239.97

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Gesamtbewertung der Glaubhaftigkeit eines …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01
    Vom Vorliegen der Voraussetzungen für eine materielle Präklusion des Klägers (vgl. § 74 Abs. 2 AsylVfG, §§ 87 b, 128 a VwGO) geht auch das Berufungsgericht ersichtlich nicht aus; dann aber hätte es den Kläger auch nicht wegen verspäteten Vortrags der Sache nach als präkludiert behandeln dürfen (vgl. Beschluss vom 17. Juni 1997 - BVerwG 9 B 239.97 - ).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …

    Denn eine Pflicht zur Glaubhaftmachung, etwa im Sinne von § 294 ZPO, besteht für die Beteiligten in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess regelmäßig ebenso wenig wie eine Beweisführungspflicht (vgl. Beschlüsse vom 29. April 2005 - BVerwG 1 B 119.04 - und vom 19. Oktober 2001 - BVerwG 1 B 24.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 342 und 317, jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174).
  • BVerfG, 07.02.2023 - 2 BvR 1057/22

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs …

    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2001 - 1 B 24.01 -, juris, Rn. 5; VG Kassel, Urteil vom 22. Februar 2018 - 1 K 302/17.KS.A -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - A 4 S 468/21

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an einen syrischen Militärdienstentzieher

    Jedenfalls in Bezug auf die in seine eigene Sphäre fallenden Ereignisse und persönlichen Erlebnisse hat er eine Schilderung abzugeben, die geeignet ist, seinen Anspruch lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.10.2001 - 1 B 24.01 -, Juris Rn. 5).
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