Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 26.01.2022 - Ausl 99/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
Art 6 EUV, Art 25 GG, Art 3 MRK, § 73 IRG, Art 4 EUGrdRCh
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines Verfolgten nach Rumänien bei konkreter Gefahr unmenschlicher Haftbedingungen; Unbeachtlichkeit einer Zusicherung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Rumänien zum Zwecke der Strafvollstreckung
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Überstellung nach Rumänien zum Zwecke …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2022 - Ausl 99/20
Es besteht die konkrete Gefahr, dass der Verfolgte in Rumänien unter menschenunwürdigen Bedingungen (…vgl. dazu: EuGH, Urteil v. 15. Okt. 2019, Dorobantu, C-128/18, Rn. 50 m.w.N., juris; BVerfG, Beschl. v. 14. Januar 2021 - 2 BvR 1285/20; Beschl. v. 1. Dez. 2020 - 2 BvR 1845/18, 2 BvR 2100/18 - BeckRS 2921, 432 Rn. 42 ff, juris) inhaftiert werden würde.Rn. 25 a) aa) Aus Art. 4 GRCh folgt für ein mit einem Überstellungsersuchen befasstes Gericht die Pflicht, in zwei Schritten von Amts wegen aufzuklären, ob die konkrete Gefahr besteht, dass die zu überstellende Person nach der Überstellung einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sein wird (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Jan. 2021 - 2 BvR 1285/20 - BeckRS 2021, 432, Rn. 24 ff; Beschl. v. 1. Dez. 2020 - 2 BvR 1845/18 und 2 BvR 2100/18 -, Rn. 42 ff., juris).
Die insoweit erforderliche Prüfung verlangt eine aktuelle und eingehende Gesamtwürdigung der Bedingungen, wie sie sich zum Entscheidungszeitpunkt in denjenigen Haftanstalten, in denen der Verfolgte wahrscheinlich - sei es auch nur vorübergehend - inhaftiert werden soll (vgl. EuGH…, Urteil vom 15. Oktober 2019, Dorobantu, C-128/18, EU:C:2019:857, Rn. 57 ff. sowie BVerfG, Beschluss vom 01. Dezember 2020 - 2 BvR 1845/18 -, juris, Rn. 55).
Das mit einem Überstellungsersuchen befasste Gericht ist somit grundsätzlich verpflichtet, die Beachtung der Rechte der Charta durch den ersuchenden Mitgliedstaat zu unterstellen (BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 1845/18 -, juris, Rn. 43).
Voraussetzung müssen vielmehr außergewöhnliche Umstände sein (…EuGH a.a.O. Rn. 49 und Rn. 69;… vgl. EuGH, Urt. v. 25. Juli 2018, ML, C-220/18 PPU, Rn. 56; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 1845/18 -, juris, Rn. 44).
Grundlage müssen objektive, zuverlässige, genaue und gebührend aktualisierte Angaben über die Haftbedingungen im Ausstellungsmitgliedstaat sein, die Hinweise auf das Vorliegen von Mängeln geben (…vgl. EuGH, a.a.O., Rn. 52; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 1845/18 -, juris, Rn. 45).
Als hinreichend gewichtige Informationsquelle benennt der EuGH insoweit exemplarisch Entscheidungen internationaler Gerichte wie Urteile des EGMR, Entscheidungen von Gerichten des Ausstellungsmitgliedstaats oder Entscheidungen, Berichte und andere Schriftstücke von Organen des Europarats oder aus dem System der Vereinten Nationen (EuGH…, Urteil vom 15. Oktober 2019, Doro-bantu, C-128/18, Rn. 52;… vgl. EuGH, Urt. v. 25. Juli 2018, ML, C-220/18 PPU, Rn. 60; EuGH…, Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru, C 404/15 und C 659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 89; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 1845/18 -, juris, Rn. 45).
Erforderlich sind hiernach substanzielle bzw. aussagekräftige Anhaltspunkte (BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 1845/18 -, juris, Rn. 67) für bestimmte Defizite.
Liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass für die betroffene Person trotz der Zusicherung eine echte Gefahr besteht, wegen der Haftbedingungen im Ausstellungsmitgliedsstaat einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK unterworfen zu werden, ist die Auslieferung im Einzelfall für unzulässig zu erklären (vgl. BVerfG Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 1845/18 und 2 BvR 2100/18).
- EuGH, 15.10.2019 - C-128/18
Dorobantu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2022 - Ausl 99/20
Es besteht die konkrete Gefahr, dass der Verfolgte in Rumänien unter menschenunwürdigen Bedingungen (vgl. dazu: EuGH, Urteil v. 15. Okt. 2019, Dorobantu, C-128/18, Rn. 50 m.w.N., juris; BVerfG, Beschl. v. 14. Januar 2021 - 2 BvR 1285/20;… Beschl. v. 1. Dez. 2020 - 2 BvR 1845/18, 2 BvR 2100/18 - BeckRS 2921, 432 Rn. 42 ff, juris) inhaftiert werden würde.Die insoweit erforderliche Prüfung verlangt eine aktuelle und eingehende Gesamtwürdigung der Bedingungen, wie sie sich zum Entscheidungszeitpunkt in denjenigen Haftanstalten, in denen der Verfolgte wahrscheinlich - sei es auch nur vorübergehend - inhaftiert werden soll (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2019, Dorobantu, C-128/18, EU:C:2019:857, Rn. 57 ff. sowie BVerfG…, Beschluss vom 01. Dezember 2020 - 2 BvR 1845/18 -, juris, Rn. 55).
Diese Prämisse impliziert und rechtfertigt die Existenz gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten bei der Anerkennung dieser Werte und damit bei der Beachtung des Unionsrechts, mit dem sie umgesetzt werden (EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2019, Dorobantu, C-128/18, Rn. 45;… EuGH Urteile vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality, C 216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 35; EuGH…, Urteil vom 25. Juli 2018, C 220/18 PPU, EU:C:2018:589, Rn. 48).
Rn. 28 cc) Etwas anderes gilt nur, wenn das Vertrauen durch konkrete Anhaltspunkte dafür erschüttert wird, dass eine echte Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Häftlingen im Ausstellungsmitgliedstaat besteht (EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2019, Dorobantu, C-128/18, Rn. 51 ff.; Senat Beschluss vom 12. Juli 2021 - Ausl 87/20).
Rn. 30 In einem zweiten, auf die Situation des Betroffenen bezogenen Prüfungsschritt ist das Gericht verpflichtet, genau zu prüfen, ob es unter den konkreten Umständen ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme gibt, dass die gesuchte Person im Anschluss an ihre Übergabe an den Ausstellungsmitgliedstaat aufgrund der Bedingungen, unter denen sie inhaftiert sein wird, dort einer echten Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK ausgesetzt sein wird (…vgl. BVerfG a.a.O, Rn. 28 unter Hinweis auf: EuGH…, Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru, C-404/15 und C-659/15 PPU, Rn. 92 und 94;… Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality , C-216/18 PPU, Rn. 44;… Urteil vom 25. Juli 2018, Generalstaatsanwaltschaft , C-220/18 PPU, Rn. 61; und Urteil vom 15. Oktober 2019, Dorobantu, C-128/18, Rn. 55).
Das mit der Auslieferung befasste Gericht hat insoweit eine Gesamtwürdigung der Umstände vorzunehmen (…vgl. BVerfG a.a.O, Rn. 29; EuGH…, Urteil vom 25. Juli 2018, Generalstaatsanwaltschaft , C-220/18 PPU, Rn. 91; und Urteil vom 15. Oktober 2019, Dorobantu, C-128/18, Rn. 59, jeweils unter Bezugnahme auf EGMR , Muršić v. Croatia, Urteil vom 20. Oktober 2016, Nr. 7334/13).
Rn. 31 Da insoweit eine Ausnahme von dem das System des Europäischen Haftbefehls wesentlich prägenden bzw. für dessen Funktionsfähigkeit essentiellen Vertrauensgrundsatz (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2019, Dorobantu, C-128/18, Rn. 45 ff.) gemacht wird, dürfen die Anforderungen an das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte in dem genannten Sinne nicht zu niedrig angesetzt werden.
Als hinreichend gewichtige Informationsquelle benennt der EuGH insoweit exemplarisch Entscheidungen internationaler Gerichte wie Urteile des EGMR, Entscheidungen von Gerichten des Ausstellungsmitgliedstaats oder Entscheidungen, Berichte und andere Schriftstücke von Organen des Europarats oder aus dem System der Vereinten Nationen (EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2019, Doro-bantu, C-128/18, Rn. 52;… vgl. EuGH, Urt. v. 25. Juli 2018, ML, C-220/18 PPU, Rn. 60; EuGH…, Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru, C 404/15 und C 659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 89; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 1845/18 -, juris, Rn. 45).
- BVerfG, 14.01.2021 - 2 BvR 1285/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung an Rumänien zum Zwecke …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2022 - Ausl 99/20
Es besteht die konkrete Gefahr, dass der Verfolgte in Rumänien unter menschenunwürdigen Bedingungen (…vgl. dazu: EuGH, Urteil v. 15. Okt. 2019, Dorobantu, C-128/18, Rn. 50 m.w.N., juris; BVerfG, Beschl. v. 14. Januar 2021 - 2 BvR 1285/20;… Beschl. v. 1. Dez. 2020 - 2 BvR 1845/18, 2 BvR 2100/18 - BeckRS 2921, 432 Rn. 42 ff, juris) inhaftiert werden würde.Rn. 25 a) aa) Aus Art. 4 GRCh folgt für ein mit einem Überstellungsersuchen befasstes Gericht die Pflicht, in zwei Schritten von Amts wegen aufzuklären, ob die konkrete Gefahr besteht, dass die zu überstellende Person nach der Überstellung einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sein wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Jan. 2021 - 2 BvR 1285/20 - BeckRS 2021, 432, Rn. 24 ff;… Beschl. v. 1. Dez. 2020 - 2 BvR 1845/18 und 2 BvR 2100/18 -, Rn. 42 ff., juris).
Im ersten, die allgemeine Haftsituation betreffenden Schritt ist das mit einem Überstellungsersuchen befasste Gericht verpflichtet, sich auf objektive, zuverlässige, genaue und gebührend aktualisierte Angaben über die Haftbedingungen in den Haftanstalten des Ausstellungsmitgliedstaats zu stützen, um zu prüfen, ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine echte Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Häftlingen in diesem Mitgliedstaat besteht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Jan. 2021 - 2 BvR 1285/20 - BeckRS 2021, 432 Rn. 27 m.w.N).
- BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86
Völkerrecht
Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2022 - Ausl 99/20
Rn. 16 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die deutschen Gerichte von Verfassungs wegen gehalten, im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (…BVerfG a.a.O. unter Hinweis auf BVerfGE 63, 332, 337 f.; 75, 1, 19; 108, 129, 136; 113, 154, 162).Den zuständigen Organen der Bundesrepublik Deutschland ist es danach verwehrt, einen Verfolgten auszuliefern, wenn die in dem ersuchenden Staat zu vollstreckende Strafe unerträglicher Art ist, mithin unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (…stRspr. vgl. BVerfG a.a.O; BVerfGE 75, 1, 16).
Es gebietet damit, insbesondere im Rechtshilfeverkehr Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten, auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16. Jan. 2010 - 2 BvR 2299/09, BeckRS 2010, 45668 unter Hinweis auf: BVerfGE 75, 1, 16 f.; 108, 129, 137; 113, 154, 162 f.).
- BVerfG, 27.04.2021 - 2 BvR 156/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung an Lettland zum Zwecke …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2022 - Ausl 99/20
Nur in diesem Falle besteht die Verpflichtung, konkret und genau zu beurteilen, ob es unter den konkreten Umständen ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme gibt, dass der Verfolgte im Anschluss an seine Übergabe an den Ausstellungsmitgliedstaat aufgrund der Bedingungen, unter denen er in diesem Mitgliedstaat inhaftiert sein wird, dort einer echten Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK ausgesetzt sein wird (…vgl. EuGH a.a.O. Rn. 55; BVerfG, Beschluss vom 27. April 2021 - 2 BvR 156/21 -, juris, Rn. 17).Rn. 32 dd) Eine Erschütterung des Vertrauens verpflichtet das Gericht in Bezug auf die Situation des Betroffenen, genau zu prüfen, ob es unter den konkreten Umständen ernsthaft und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme gibt, dass der Verfolgte im Anschluss an die Übergabe an den ersuchenden Staat aufgrund der Bedingungen, unter denen er im Einzelnen inhaftiert werden soll, einer echten Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK ausgesetzt sein wird (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2021 - 2 BvR 156/21 -, juris Rn. 18).
- OLG Hamburg, 04.09.2020 - Ausl 111/19
Auslieferungsbegehren Rumäniens zum Zwecke der Strafverfolgung …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2022 - Ausl 99/20
Rn. 8 c) Nachdem die Rechtsbeiständin des Verfolgten mit Schriftsatz vom 3. August 2021 substantiiert - u.a. durch Beifügung eines von dem Verfolgten … stammenden Berichts - vorgetragen hatte, dass Zusicherungen der Republik Rumänien nicht valide seien, da die Republik Rumänien die in dem Auslieferungsverfahren des ehemaligen Verfolgten …-… … (1 Ausl 111/19) gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft und dem Senat abgegebenen Zusicherungen nicht eingehalten habe, sind der Senat und die Generalstaatsanwaltschaft diesem Vortrag nachgegangen.Rn. 47 Der Senat geht davon aus, dass der rumänische Staat Zusicherungen, die er in dem Auslieferungsverfahren des ehemaligen Verfolgten … abgegeben hatte (Ausl 111/19), nach dessen Auslieferung für eine nicht unerhebliche Zeit missachtet und … entgegen den seinerzeit abgegebenen Zusicherungen unter Bedingungen inhaftiert hat, die den in Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK verankerten menschenrechtlichen Mindestanforderungen nicht gänzlich genügten:.
- BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03
Auslieferung nach Indien
Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2022 - Ausl 99/20
Rn. 16 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die deutschen Gerichte von Verfassungs wegen gehalten, im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (…BVerfG a.a.O. unter Hinweis auf BVerfGE 63, 332, 337 f.; 75, 1, 19; 108, 129, 136; 113, 154, 162).Es gebietet damit, insbesondere im Rechtshilfeverkehr Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten, auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16. Jan. 2010 - 2 BvR 2299/09, BeckRS 2010, 45668 unter Hinweis auf: BVerfGE 75, 1, 16 f.; 108, 129, 137; 113, 154, 162 f.).
- BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04
Auslieferung IV
Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2022 - Ausl 99/20
Rn. 16 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die deutschen Gerichte von Verfassungs wegen gehalten, im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (…BVerfG a.a.O. unter Hinweis auf BVerfGE 63, 332, 337 f.; 75, 1, 19; 108, 129, 136; 113, 154, 162).Es gebietet damit, insbesondere im Rechtshilfeverkehr Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten, auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16. Jan. 2010 - 2 BvR 2299/09, BeckRS 2010, 45668 unter Hinweis auf: BVerfGE 75, 1, 16 f.; 108, 129, 137; 113, 154, 162 f.).
- BVerfG, 16.01.2010 - 2 BvR 2299/09
Unzulässige Auslieferung an die Türkei (Staatsschutzdelikte; "erschwerte" …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2022 - Ausl 99/20
Rn. 15 1. Die Höhe der verhängten und zu vollstreckenden Strafe würde entgegen der Ansicht der Rechtsbeiständin des Verfolgten nicht zur Unzulässigkeit der Auslieferung nach § 73 IRG, Art. 25 GG (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 16. Jan. 2010 - 2 BvR 2299/09, BeckRS 2010.45668) oder Art. 6 EUV, Art. 49 der GRCh (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09 - NJW 2010, 1617) führen.Es gebietet damit, insbesondere im Rechtshilfeverkehr Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten, auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16. Jan. 2010 - 2 BvR 2299/09, BeckRS 2010, 45668 unter Hinweis auf: BVerfGE 75, 1, 16 f.; 108, 129, 137; 113, 154, 162 f.).
- EuGH, 05.04.2016 - C-404/15
Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2022 - Ausl 99/20
Als hinreichend gewichtige Informationsquelle benennt der EuGH insoweit exemplarisch Entscheidungen internationaler Gerichte wie Urteile des EGMR, Entscheidungen von Gerichten des Ausstellungsmitgliedstaats oder Entscheidungen, Berichte und andere Schriftstücke von Organen des Europarats oder aus dem System der Vereinten Nationen (EuGH…, Urteil vom 15. Oktober 2019, Doro-bantu, C-128/18, Rn. 52;… vgl. EuGH, Urt. v. 25. Juli 2018, ML, C-220/18 PPU, Rn. 60; EuGH, Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru, C 404/15 und C 659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 89; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 1845/18 -, juris, Rn. 45). - EGMR, 20.10.2016 - 7334/13
MURSIC v. CROATIA
- BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1403/91
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung von Haftentschädigung für …
- BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83
Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der …
- BGH, 16.12.2020 - 2 ARs 238/20
Unanfechtbarkeit von Entscheidungen des Oberlandesgerichts im …
- BGH, 09.06.1981 - 4 ARs 4/81
Beurteilung der Frage über das Vorliegen eines Entschädigungsanspruchs in Höhe …
- BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83
Italienisches Abwesenheitsverfahren
- EuGH, 25.07.2018 - C-216/18
Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls …
- EuGH, 25.07.2018 - C-220/18
Eine etwaige Prüfung der Haftbedingungen im Ausstellungsmitgliedstaat vor der …
- OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09
Unzulässigkeit der Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls bei …
- OLG Bamberg, 24.02.2025 - 1 OAus 53/24
Zusicherung, Strafvollstreckung, Auslieferungshaftbefehl, Auslieferungshindernis, …
Rn. 60 Ähnlich hat auch das Hanseatische Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 21.04.2022, Az. Ausl 99/20, entschieden.Rn. 61 Zwar hatte das Hanseatische Oberlandesgericht, 1. Strafsenat, zunächst mit Beschluss vom 26.01.2022, Ausl 99/20, die Auslieferung eines Verfolgten an Rumänien für unzulässig erklärt.
Rn. 62 Auch das OLG Zweibrücken (Beschluss vom 03.02.2022 - 1 AR 53/21 A) hatte die Auslieferung eines dortigen Verfolgten an Rumänien zum Zwecke der Strafvollstreckung nach Bekanntwerden der oben genannten Entscheidung des 1. Strafsenats des Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg vom 26.01.2022 (Ausl 99/20) aufgeschoben und die rumänischen Behörden um ergänzende Zusicherungen ersucht.
- OLG Brandenburg, 23.01.2025 - 2 OAus 26/24
Auslieferung eines Verfolgten in die Türkei zum Zwecke Strafvollstreckung; …
Das bedeutet, dass die Auffassung der deutschen Rechtsordnung von maß- und sinnvollen Strafen - zumal auf einem Gebiet wie dem der Betäubungsmitteldelikte, auf dem sich die entsprechenden Auffassungen der einzelnen Staaten insgesamt derart unterscheiden, dass vom Bestehen eines internationalen Mindeststandards nicht gesprochen werden kann - im Auslieferungsverkehr nur insoweit zur Geltung zu bringen ist, als sie Bestandteil zwingender, unabdingbarer verfassungsrechtlicher Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Januar 2010 - 2 BvR 2299/09, BeckRS 2010, 45668 Rn. 19 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Januar 2022 - Ausl 99/20, BeckRS 2022, 7116 Rn. 19). - OLG Brandenburg, 01.08.2024 - 2 OAus 26/24 Das bedeutet, dass die Auffassung der deutschen Rechtsordnung von maß- und sinnvollen Strafen - zumal auf einem Gebiet wie dem der Betäubungsmitteldelikte, auf dem sich die entsprechenden Auffassungen der einzelnen Staaten insgesamt derart unterscheiden, dass vom Bestehen eines internationalen Mindeststandards nicht gesprochen werden kann - im Auslieferungsverkehr nur insoweit zur Geltung zu bringen ist, als sie Bestandteil zwingender, unabdingbarer verfassungsrechtlicher Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Januar 2010 - 2 BvR 2299/09, BeckRS 2010, 45668 Rn. 19 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Januar 2022 - Ausl 99/20, BeckRS 2022, 7116 Rn. 19).
- OLG Zweibrücken, 03.02.2022 - 1 AR 53/21
Sicherstellung der menschenwürdigen Haftbedingungen in Rumänien im Rahmen des …
Rn. 4 Dem Senat ist nunmehr die Entscheidung des 1. Strafsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 26.01.2022 (Ausl 99/20) bekannt geworden.
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