Rechtsprechung
   BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1269
BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R (https://dejure.org/2001,1269)
BSG, Entscheidung vom 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R (https://dejure.org/2001,1269)
BSG, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - B 5 RJ 46/00 R (https://dejure.org/2001,1269)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1269) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Witwenrente - Anrechnung von Einkommen - Berücksichtigung des Freibetrages - Einstellung der Rente - Überzahlung - Vertrauensschutz - Ermessensausübung - Rente wegen Todes - Gewerbebetrieb - Einkommensbesteuerung - Allgemeine Gewinnermittlungsvorschriften des ...

  • Judicialis

    GG Art 20 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewinnermittlung aus selbständiger Tätigkeit bei der Einkommensanrechnung zur Witwenrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 88, 117
  • NJW 2002, 3570
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (68)

  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung - Selbstständigkeit -

    Anders als beim Abzug von Verlusten nach Maßgabe des § 10d EStG (Verlustvortrag und Verlustrücktrag), der "wie eine Sonderausgabe" vom Gesamtbetrag der Einkünfte erfolgt (s hierzu Urteil des Senats in BSGE 88, 117, 121 f = SozR 3-2600 § 97 Nr. 4) , handelt es sich hier um eine Regelung zur Bestimmung allein des einem Kommanditisten aus Gewerbebetrieb erwachsenden Gewinns, die damit auch Teil der "allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts" iS von § 15 Abs. 1 S 1 SGB IV ist.
  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung von Verletztengeld - Selbständiger -

    Entsprechend den Ausführungen im Urteil des BSG vom 16.5.2001 (B 5 RJ 46/00 R) sei auf den eigentlichen Gewinn abzustellen, während Verlustrück- und -vorträge nicht zu berücksichtigen seien.

    Den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts liegt das Prinzip der Jahresabschnittsbesteuerung zugrunde (BSG vom 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R - BSGE 88, 117 = SozR 3-2600 § 97 Nr. 4 jeweils RdNr 17).

    Die vom Kläger herangezogene Rechtsprechung des 5. Senats des BSG vom 16.5.2001 (aaO; zu einer Rücklage nach § 7g EStG vgl BSG vom 5.9.2006 - B 7a AL 38/05 R - SozR 4-4300 § 141 Nr. 2 RdNr 17 mwN) zur Nichtberücksichtigung von Verlustvorträgen oder -rückträgen nach Maßgabe des § 10d EStG bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens ist nicht einschlägig.

    Die Entscheidung des BSG vom 16.5.2001 (aaO) lässt sich auch deshalb auf den vorliegenden Fall nicht übertragen, weil die Entscheidung der Beklagten dann aus anderen Gründen das Prinzip der Jahresabschnittsbesteuerung verletzte.

  • LSG Baden-Württemberg, 09.04.2019 - L 11 KR 2679/18

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - beitragspflichtige Einnahmen -

    Mit Urteil vom 16.05.2001 (B 5 RJ 46/00 R) habe das BSG außerdem entschieden, dass ein Verlustvortrag die Einkünfte aus Gewerbebetrieben nicht mindere.

    Der Senat kann letztlich offen lassen, ob die Rechtsprechung des BSG zur Nichtberücksichtigung eines Verlustvortrags gem § 10d EStG (BSG 16.05.2001, B 5 RJ 46/00 R, BSGE 88, 117-125, SozR 3-2600 § 97 Nr. 4, SozR 3-2400 § 15 Nr. 9) bei der beitragsrechtlichen Einkommensermittlung im Rahmen von § 240 SGB V Anwendung findet.

    Aber auch unter Zugrundelegung des Urteils des BSG vom 16.05.2001 (B 5 RJ 46/00 R, aaO) zählt zu den "allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts" (siehe § 15 Abs. 1 SGB IV) "der horizontale und eingeschränkt auch der vertikale Verlustausgleich - im jeweiligen Veranlagungszeitraum - nach § 2 Abs. 3 EStG.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht