Rechtsprechung
| BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 1/23 R |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Sozialgerichtsbarkeit.de
Betriebsprüfungen
- Bundessozialgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer Ein-Personen-UG - Vertrag zwischen UG und einer GmbH über stationäre Pflegedienstleistungen auf Honorarbasis - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer Ein-Personen-UG - Vertrag zwischen UG und einer GmbH über stationäre Pflegedienstleistungen auf Honorarbasis - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - ... - Wolters Kluwer
Feststellung der Sozialversicherungspflicht als Pflegefachkraft in einem Krankenhaus in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (sPV) sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung; ...
- Betriebs-Berater
Sozialversicherungspflicht - Vertragsbeziehung mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft
- opinioiuris.de
Sozialversicherungspflicht bei Vertrag mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung der Sozialversicherungspflicht als Pflegefachkraft in einem Krankenhaus in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (sPV) sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung; ...
- rechtsportal.de
Feststellung der Sozialversicherungspflicht als Pflegefachkraft in einem Krankenhaus in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (sPV) sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung; ...
Kurzfassungen/Presse (10)
- Bundessozialgericht (Pressemitteilung)
Kein Ausschluss von Sozialversicherungspflicht durch Vertragsbeziehung mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft
- IWW (Kurzinformation)
Pflege | Keine Umgehung der Sozialversicherungspflicht für Arbeitnehmer in der Pflege durch Vertrag mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Vertrag mit der Ein-Personen-GmbH - und die Sozialversicherungspflicht
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Vertragsbeziehung mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft sozialversicherungspflichtig - Vertragsbeziehung mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft sozialversicherungspflichtig
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
Kein Ausschluss der Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers durch Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft
- fgvw.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Ausschluss von Sozialversicherungspflicht durch Vertragsbeziehung mit Ein-Personen-GmbH
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Ausschluss von Sozialversicherungspflicht durch Vertragsbeziehung mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft - Sozialversicherungspflicht auch für Ein-Personen-UG
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Sozialversicherungspflicht einer Ein-Personen-UG
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
O. P. ./. Deutsche Rentenversicherung Bund, beigeladen: 1. D. - D. C. L. gGmbH, 2. AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, 3. Bundesagentur für Arbeit, 4. Pflegekasse bei der AOK PLUS - Die ...
Versicherungs- und Beitragsrecht - Krankenpfleger - alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer - haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft - selbstständige Erbringung - Pflegedienstleistungen - Dienstleistungsverträge - Krankenhaus - Weisungsrecht ...
Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 19.11.2019 - S 36 BA 18/19
- LSG Sachsen, 15.11.2022 - L 9 BA 38/19
- BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 1/23 R
Papierfundstellen
- ZIP 2024, 966
- NZS 2024, 278
- NZA-RR 2024, 112
Wird zitiert von ... (40) Zitiert selbst (18)
- BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 323/21
Arbeitnehmerüberlassung - Werk- bzw. Dienstvertrag
Auszug aus BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 1/23 R
Die Hauptvertragspflicht der UG war daher nicht auf die Auswahl geeigneter Arbeitskräfte gerichtet (vgl hierzu BAG Urteil vom 5.7.2022 - 9 AZR 323/21 - juris RdNr 17).Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat (BAG Urteil vom 5.7.2022 - 9 AZR 323/21 - juris RdNr 17 mwN).
Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom AÜG nicht erfasst (BAG Urteil vom 5.7.2022 - 9 AZR 323/21 - juris RdNr 18 mwN).
Die Abgrenzung richtet sich nach dem Geschäftsinhalt, der sich aus den ausdrücklichen Vereinbarungen der Vertragsparteien und der praktischen Durchführung des Vertrages ergibt, nicht nach der von den Parteien gewählten Bezeichnung oder gewünschten Rechtsfolge (vgl BAG Urteil vom 18.1.2012 - 7 AZR 723/10 - juris RdNr 28; BAG Urteil vom 5.7.2022 - 9 AZR 323/21 - juris RdNr 17 mwN).
- BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 76/16
Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung
Auszug aus BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 1/23 R
Die Anwendbarkeit des AÜG setzt jedoch voraus, dass es sich bei der an den Entleiher überlassenen Person um einen Arbeitnehmer des Verleihers iS von § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG handelt (vgl BAG Urteil vom 17.1.2017 - 9 AZR 76/16 - BAGE 158, 6 = juris RdNr 21, 22; BAG Urteil vom 9.11.1994 - 7 AZR 217/94 - BAGE 78, 252 = juris RdNr 15; seit 1.4.2017 vgl auch § 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG).Allerdings lässt sich nach der bisherigen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung nicht ausschließen, dass im Fall der (Selbst-)Überlassung des Alleingesellschafters und alleinigen Geschäftsführers einer GmbH oder einer UG die gesetzgeberischen Wertungen des AÜG unter Umständen auch die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher stützen können (ablehnend BAG Urteil vom 17.1.2017 - 9 AZR 76/16 - BAGE 158, 6 = juris RdNr 27, 30 für den Fall einer GmbH mit Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und weiteren Arbeitnehmern, vgl hierzu unten d. dd)).
Rn. 26 dd) Der Anlehnung an die Rechtsfigur eines fingierten Arbeitsverhältnisses steht die Entscheidung des BAG vom 17.1.2017 (9 AZR 76/16 - BAGE 158, 6) nicht entgegen.
- BSG, 18.03.1987 - 9b RU 16/85
Illegaler Entleiher - Rückständiger Beitrag - Ilegaler Verleiher
Auszug aus BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 1/23 R
Soweit es sich nicht um erlaubte Arbeitnehmerüberlassung handelt, wird ein Beschäftigungsverhältnis regelmäßig bereits durch tatsächliche Verhältnisse begründet, aus denen sich die Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und die Bindung an ein Weisungsregime ergibt (vgl BSG Urteil vom 18.3.1987 - 9b RU 16/85 - BSGE 61, 209 = SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3, juris RdNr 13).Der Leiharbeitnehmer hat gegen den Entleiher mindestens Anspruch auf das mit dem Verleiher vereinbarte Arbeitsentgelt (§ 10 Abs. 1 Satz 5 AÜG; vgl auch BSG Urteil vom 18.3.1987 - 9b RU 16/85 - BSGE 61, 209 = SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3, juris).
- BSG, 19.10.2021 - B 12 R 17/19 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - ambulante Pflegekraft - Pflege eines …
Auszug aus BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 1/23 R
Es handelt sich dabei "nur" um ein Etikett, dass die tatsächliche Eingliederung in der gelebten Praxis der Abläufe im stationären Krankenhausbetrieb nicht ins Gegenteil - also zur Annahme einer selbstständigen Tätigkeit - zu verkehren vermag; die Wahrnehmung durch Dritte ist insoweit ohne Belang (vgl BSG Urteil vom 19.10.2021 - B 12 R 17/19 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 63 RdNr 37). - BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - freiberufliche Pflegefachkraft - …
Auszug aus BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 1/23 R
Der Senat hat bereits entschieden, dass Pflegekräfte in einem Krankenhaus wegen der dort geltenden zwingenden normativen regulatorischen Rahmenbedingungen zur Leistungserbringung und zur Qualitätssicherung (vgl § 107 Abs. 1 Nr. 3 SGB V) regelmäßig abhängig beschäftigt sind (BSG Urteil vom 7.6.2019 - B 12 R 6/18 R - BSGE 128, 212, 213 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 44, RdNr 26). - BSG, 24.11.2005 - B 12 RA 1/04 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Alleingeschäftsführer bzw …
Auszug aus BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 1/23 R
Zwar hatte das BSG vor Einführung des 2. Halbsatzes dieser Vorschrift (durch das Haushaltsbegleitgesetz vom 29.6.2006, BGBl I 1402) die grundsätzliche Trennung zwischen dem selbstständigen Alleingesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH als natürliche Person und der GmbH als eigenständige juristische Person betont und daraus abgeleitet, dass allein die GmbH Auftraggeber des Alleingesellschafters/Geschäftsführers iS von § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI sei, während es nicht darauf ankomme, mit welchen und wie vielen Partnern die GmbH ihrerseits in wirtschaftlichem und/oder rechtlichem Kontakt stehe (BSG Urteil vom 24.11.2005 - B 12 RA 1/04 R - BSGE 95, 275 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 7, RdNr 17). - BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96
Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV
Auszug aus BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 1/23 R
Nach der Rechtsprechung des BVerfG unterliegt es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die für sämtliche Zweige der Sozialversicherung in § 7 Abs. 1 SGB IV definierte "Beschäftigung" als die "nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis" es im Wesentlichen den Sozialgerichten überlässt, diesen unbestimmten Begriff unter Verwendung der Rechtsfigur des Typus auszulegen (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - juris). - BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Leistungserbringung im Bereich der …
Auszug aus BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 1/23 R
Nach ständiger Senatsrechtsprechung sind, wenn eine vermeintlich selbstständige Tätigkeit im Rahmen weiterer Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Dritten erbracht wird, im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens auch diese weiteren Rechtsbeziehungen zu betrachten (vgl BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 KR 12/17 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 34 RdNr 33; BSG Urteil vom 4.6.2019 - B 12 R 12/18 R - juris RdNr 14). - BSG, 04.06.2019 - B 12 R 12/18 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Facharzt für Radiologie - Tätigkeit …
Auszug aus BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 1/23 R
Nach ständiger Senatsrechtsprechung sind, wenn eine vermeintlich selbstständige Tätigkeit im Rahmen weiterer Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Dritten erbracht wird, im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens auch diese weiteren Rechtsbeziehungen zu betrachten (…vgl BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 KR 12/17 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 34 RdNr 33; BSG Urteil vom 4.6.2019 - B 12 R 12/18 R - juris RdNr 14). - BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95
Pflegeversicherung I
Auszug aus BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 1/23 R
Die Versicherungspflicht der gesetzlichen Sozialversicherung verstößt grundsätzlich auch weder gegen das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG; vgl hierzu zB BVerfG Urteil vom 3.4.2001 - 1 BvR 2014/95 - BVerfGE 103, 197) noch gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 31.8.2004 - 1 BvR 1776/97 - BVerfGK 4, 46) oder die Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG. - BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13
Nichtannahmebeschluss: Sozialversicherungspflicht von Teilnehmern an dualen …
- BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 1776/97
Aufhebung der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Aufgabe …
- BSG, 15.12.1971 - 3 RK 87/68
Versicherungspflicht währendi Arbeitskampfmaßnahmen
- BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fachärztin für Anästhesie, die nach …
- BSG, 28.06.2022 - B 12 R 3/20 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Lehrkraft einer Musikschule - …
- BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10
Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen
- BSG, 13.12.2022 - B 12 KR 16/20 R
Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH mit zwei …
- BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94
Arbeitnehmerüberlassung
- BSG, 05.11.2024 - B 12 BA 3/23 R
Sozialversicherungsrechtlicher Status - Honorarlehrkraft - Volkshochschule - …
Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr;… vgl BSG Urteil vom 23.4.2024 - B 12 BA 9/22 R - juris RdNr 14, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen; BSG Urteil vom 20.7.2023 - B 12 BA 1/23 R - juris RdNr 13 f). - BSG, 13.11.2025 - B 12 BA 4/23 R
Steht der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne von § 7 Absatz 1 SGB …
Die Entscheidungen des Senats zur Sozialversicherungspflicht von in einem Krankenhaus eingesetzten Alleingesellschaftern und -geschäftsführern einer Kapitalgesellschaft (vgl BSG Urteile vom 20.7.2023 - B 12 BA 1/23 R - BSGE 136, 216 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 69 und B 12 R 15/21 R) seien nicht übertragbar.Auch diese Abgrenzung richtet sich grundsätzlich nach den Kriterien der Eingliederung und Weisungsgebundenheit, wobei auf den Geschäftsinhalt der getroffenen Vereinbarung abzustellen ist, wie er tatsächlich vollzogen worden ist (vgl ausführlich BSG Urteil vom 20.7.2023 - B 12 BA 1/23 R - BSGE 136, 216 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 69, RdNr 19 ff mwN; zur weiteren Möglichkeit eines Vermittlungsverhältnisses vgl Senatsurteil vom 13.11.2025 - B 12 BA 11/23 R).
Liegt keine erlaubte Arbeitnehmerüberlassung vor, bei der das Arbeitsverhältnis zwischen dem Verleiher und dem Arbeitnehmer auch bei Überlassung an den Entleiher fortbesteht (vgl § 1 AÜG), kann in Anlehnung an die Grundsätze der Arbeitnehmerüberlassung unter Berücksichtigung der im Sozialrecht herrschenden Eingliederungstheorie - ausnahmsweise auch bei einer zwischengeschalteten Gesellschaft - ein Beschäftigungsverhältnis der Arbeitskraft zum Auftraggeber der Leistung bestehen (hierzu grundsätzlich BSG Urteil vom 20.7.2023 - B 12 BA 1/23 R - aaO RdNr 25).
Rn. 36 Wird das tatsächliche Verhältnis zwischen der Beigeladenen und dem Kläger in Anlehnung an die gesetzlichen Regelungen zur unwirksamen Arbeitnehmerüberlassung als Beschäftigung und nicht als Dienstvertrag gewürdigt, kann das zwischen der BAG und der Beigeladenen für die jeweiligen ärztlichen Leistungen vereinbarte Entgelt als die für die Tätigkeit des Klägers geschuldete Vergütung herangezogen werden, auch wenn es nicht direkt an den Kläger gezahlt wurde (vgl BSG Urteil vom 20.7.2023 - B 12 BA 1/23 R - BSGE 136, 216 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 69, RdNr 32 f).
- BSG, 13.11.2025 - B 12 BA 2/23 R
Welche Konsequenzen hat die Neufassung des § 7a SGB IV auf noch nicht …
Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr;… vgl BSG Urteil vom 23.4.2024 - B 12 BA 9/22 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 75 RdNr 14, zur Veröffentlichung in BSGE 138, 87 vorgesehen ; BSG Urteil vom 20.7.2023 - B 12 BA 1/23 R - BSGE 136, 216 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 69, RdNr 13 f).
- BSG, 23.04.2024 - B 12 BA 9/22 R
Versicherungspflicht bzw -freiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung - Pilot …
Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr; vgl BSG Urteil vom 20.7.2023 - B 12 BA 1/23 R - juris RdNr 13 f, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen;… BSG Urteil vom 28.6.2022 - B 12 R 3/20 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 65 RdNr 11). - BSG, 22.07.2025 - B 12 BA 7/23 R
Zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung einer auf der Basis eines Vertrags …
Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr;… vgl BSG Urteil vom 23.4.2024 - B 12 BA 9/22 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 75 RdNr 14, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; BSG Urteil vom 20.7.2023 - B 12 BA 1/23 R - juris RdNr 13 f). - LSG Bayern, 05.03.2024 - L 7 BA 77/22
Krankenversicherung: Externe Operationsärzte als selbständig Tätige
Rn. 34 Hieraus ergibt sich ein Gesamtbild dergestalt, dass auch unter Beachtung der vom BSG in seinen Urteilen vom 20.07.2023 (B 12 R 15/21 R, B 12 BA 4/22 R, B 12 BA 1/23 R) aufgestellten Grundsätze bzgl der Tätigkeit Dritter, die als Gesellschafter oder Beschäftigte einer Gesellschaft in einem Krankenhaus tätig werden, der Beigeladene zu 1 als Selbständiger anzusehen ist.Rn. 41 d) Die Tätigkeit wurde vom Beigeladenen zu 1 nicht in einer für ein Beschäftigungsverhältnis typischen Weise verrichtet (vgl BSG Urteil vom 20.07.2023 - B 12 BA 1/23 R Rz 22).
Rn. 42 Sozialversicherungsrechtlich ist eine abhängige Beschäftigung des Beigeladenen zu 1 zwar als Gesellschafter der GbR für die Klägerin als einen Dritten nach der Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 20.7.2023 - B 12 BA 1/23 Rz 15) zwar nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil ausdrückliche vertragliche Beziehungen nur zwischen der GbR und der Klägerin bestehen.
Anders als in den vom BSG am 20.07.2023 entschiedenen Fallgestaltungen (vgl B 12 R 15/21 R, B 12 BA 4/22 R, B 12 BA 1/23 R), bei denen trotz Vertrages eines Krankenhauses mit einer Gesellschaft eine abhängige Beschäftigung des für die Gesellschaft Tätigen angenommen wurde, handelt es sich hier jedoch um keine Ein-Personen-Gesellschaft, bei der nur der Gesellschafter und Geschäftsführer tätig wurde, sondern um eine Gesellschaft mit mehreren Arztinnen und Ärzten - sei es als Gesellschafter oder als bei der GbR abhängig Beschäftigte, die im jeweiligen Einzelfall dann für die GbR tätig werden konnten und wurden.
Dem entspricht es, dass der Kooperationsvertrag im Namen der GbR geschlossen wurde und der Beigeladene zu 1 oder andere Ärzte der GbR (Mitgesellschafter oder bei der GbR angestellte Ärzte) nicht namentlich als Vertragspartei benannt wurden (vgl BSG Urteile vom 20.07.2023 - B 12 R 15/21 R, B 12 BA 4/22 R, B 12 BA 1/23 R), sondern im konkreten Einzelfall die GbR als solche Vertragspartner war und die GbR die Durchführung der Operation eigenständig organisierte.
Rn. 43 Organisiert ein Unternehmen - hier die GbR - die zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolgs notwendigen Handlungen trotz Tätigkeit in einem Krankenhaus nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen und bleibt der nach vertraglicher Vereinbarung - hier der Kooperationsvertrag - das Unternehmen vertraglich nach wie vor selbst verpflichtet, spricht das für eine selbständige Tätigkeit des für das Unternehmen Tätigen (vgl BSG Urteile vom 20.07.2023 - B 12 BA 1/23 R Rz 20).
Insbesondere kam der GbR ein unternehmerischer Gestaltungsspielraum (vgl BSG Urteil vom 20.07.2023 - B 12 BA 1/23 R Rz 22) zu.
- BSG, 13.11.2025 - B 12 BA 11/23 R
Sozialversicherungspflicht in der Tätigkeit als landwirtschaftlicher …
Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr;… zB BSG Urteil vom 23.4.2024 - B 12 BA 9/22 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 75 RdNr 14, zur Veröffentlichung in BSGE 138, 87 vorgesehen; BSG Urteil vom 20.7.2023 - B 12 BA 1/23 R - BSGE 136, 216 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 69, RdNr 13 f).Arbeitnehmerüberlassung kommt gegebenenfalls in Betracht, wenn einem anderen zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden (zur Abgrenzung vgl BSG Urteil vom 20.7.2023 - B 12 BA 1/23 R - BSGE 136, 216 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 69, RdNr 20).
Die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers wird dann unter Eingliederung in die Arbeitsorganisation und Bindung an das Weisungsregime des Entleihers ausgeübt, ohne dass ein Beschäftigungsverhältnis zum Entleiher begründet wird (vgl dazu BSG Urteil vom 20.7.2023 - B 12 BA 1/23 R - BSGE 136, 216 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 69, RdNr 17, 20).
- LSG Hessen, 22.08.2024 - L 1 BA 62/23 Deshalb kommt es entscheidend auf die tatsächliche Ausgestaltung und Durchführung der vertraglichen Beziehungen an (stRspr vgl. BSG, Urteil vom 20.07.2023, B 12 BA 1/23 R, juris Rn. 13 f mwNw).
Kennzeichnend für diese ist u.a., dass sie nicht ausschließlich auf die individuelle konkrete Schutzbedürftigkeit eines Einzelnen gerichtet ist, sondern auch den Schutz der Versichertengemeinschaft durch eine solidarische Finanzierung bezweckt (BSG, Urteil vom 20.07.2023, B 12 BA 1/23 R, juris Rn. 27).
Etwas Anderes folgt nicht aus der Einbeziehung rechtlicher und tatsächlicher Verhältnisse zu dritten juristischen Personen in die Statusbeurteilung (vgl. BSG, Urteil vom 20.07.2023, B 12 BA 1/23 R, juris Rn. 34).
Da dieser Vertrag nicht auf eine erlaubte Arbeitnehmerüberlassung gerichtet ist und die GmbH über weitere qualifizierte Arbeitskräfte zur Erfüllung der übernommenen Krankenhaustätigkeit im streitigen Zeitraum nicht verfügt hat, ist sozialversicherungsrechtlich eine Beschäftigung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Ein-Personen-GmbH für einen Dritten nicht ausgeschlossen (BSG…, Urteil vom 18.11.2021, B 12 R 15/21 R, Rn. 12; s.a. BSG, Urteil vom 20.07.2023, B 12 BA 1/23 R, Rn. 15).
Zudem waren die fest angestellten Mitarbeiter der Krankenhaus-gGmbH und der Kläger als Honorarkraft vergleichbar tätig und austauschbar (vgl. BSG, Urteil vom 20.07.2023, B 12 BA 1/23 R, juris Rn. 24).
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2026 - L 16 BA 48/23
Kein sozialversicherungsrechtliches Piloten-"Out-Sourcing" bei Ryanair
Dies gelte jedenfalls dann, wenn dieser Vertrag nicht auf eine erlaubte Arbeitnehmerüberlassung gerichtet sei (BSG, Urteil vom 20. Juli 2023 - B 12 BA 4/22 R -, juris; BSG, Urteil vom 20. Juli 2023 - B 12 BA 1/23 R -, juris; zur Vertragskonstellation mit einer Ein-Personen-GmbH vgl. BSG, Urteil vom 20. Juli 2023 - B 12 R 15/21 R -, juris).Eine eigenbetriebliche Organisation setzte die Klägerin hinsichtlich der Pilotentätigkeit nicht ein (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 20. Juli 2023 - B 12 BA 1/23 R -, Rn. 24).
- LSG Bayern, 24.09.2024 - L 7 BA 42/22
Gemeinschaftspraxis, Kooperationsvertrag, Erlaubte Arbeitnehmerüberlassung, …
Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr; vgl zB BSG, Urteil vom 20.7.2023 - B 12 BA 1/23 R -, Rn 13 mwN).Deshalb kommt es entscheidend auf die tatsächliche Ausgestaltung und Durchführung der vertraglichen Beziehungen an (vgl BSG, Urteil vom 20.7.2023 - B 12 BA 1/23 R -, Rn 14 mwN).
Auch eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung (vgl BSG, Urteil vom 20.7.2023 - B 12 BA 1/23 R -, Rn 18 bzw die dortigen Nachweise) scheidet vorliegend aus, da die Klägerin - für die Dauer der Tätigkeit für die Klägerin zu 2 - neben ihrer Stellung als Partnerin der Gemeinschaftspraxis nicht auch gleichzeitig als deren Arbeitnehmerin tätig geworden ist.
Rn. 28 bb) Diese Kriterien entsprechen denen für die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit (vgl BSG, Urteil vom 20.7.2023 - B 12 BA 1/23 R -, Rn 21).
- BSG, 12.12.2023 - B 12 R 12/21 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Kameramann - abhängige Beschäftigung - …
- LSG Bayern, 19.06.2024 - L 16 BA 72/22
Abhängige Beschäftigung einer Steuerberaterin
- BSG, 05.05.2026 - B 12 BA 2/24 R
Zugrundelegung des Inhalts der zwischen den Beteiligten getroffenen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2025 - L 2 BA 5/25
Betriebsprüfung; Beitragshinterziehung; Arbeitnehmerüberlassung; Schuldnerauswahl
- SG Ulm, 18.09.2025 - S 13 BA 2730/23
Sozialversicherungspflicht - Honorararzt in einem MVZ - abhängige Beschäftigung - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2024 - L 26 BA 14/22
Sozialversicherungspflicht - Diplom-Ingenieur und Statiker - abhängige …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2025 - L 2 BA 27/25
Anwalt; Statusbeurteilung; freier Mitarbeiter; abhängiges …
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2026 - L 14 KR 373/23
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2026 - L 1 BA 17/24
Versicherungspflicht - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2025 - L 8 BA 5/25
- LSG Hamburg, 21.07.2026 - L 3 BA 22/23
- BSG, 19.12.2024 - B 5 R 8/24 R
Zuordnung von Beitragszeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung - Tätigkeit …
- LSG Hessen, 25.07.2024 - L 1 BA 31/23
Statusfeststellungsverfahren
- LSG Sachsen, 27.11.2023 - L 9 BA 5/23
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2024 - L 4 BA 102/19
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Szenenbildner für einen …
- BSG, 16.07.2025 - B 11 AL 8/23 R
Arbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - …
- SG Detmold, 29.04.2026 - S 34 BA 65/21
- LSG Sachsen, 18.02.2026 - L 1 BA 20/24
- LSG Baden-Württemberg, 03.12.2025 - L 2 BA 2283/24
Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Heilpraktikerin/Osteopathin in den …
- SG Darmstadt, 16.06.2025 - S 8 BA 45/21
Statusfeststellung
- LSG Baden-Württemberg, 04.06.2025 - L 2 BA 3152/22
Feststellungen des (Nicht-) Bestehens einer Versicherungspflicht in der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - L 8 BA 139/24
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2025 - L 2 BA 45/24
Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen i.R.d. …
- LSG Sachsen, 20.08.2025 - L 1 BA 11/20
- LSG Baden-Württemberg, 07.05.2025 - L 2 BA 3436/21
Statusfeststellungsverfahren - Anwendung des § 7a SGB 4 in der bis 31.3.2022 …
- BSG, 25.02.2026 - B 12 BA 34/25 B
- BSG, 26.09.2024 - B 12 BA 49/23 B
Sozialversicherungsrechtlicher Status eines Promoters; Verwerfung der …
- SG Ulm, 20.06.2024 - S 13 BA 2280/22
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer …
- LSG Baden-Württemberg, 06.08.2025 - L 2 BA 941/24
Sozialversicherungspflicht - Beratertätigkeit einer früheren …
- SG Gelsenkirchen, 08.01.2025 - S 39 BA 21/22
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