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Rechtsprechung
   VG Bayreuth, 23.06.2023 - B 2 K 23.2   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,30111
VG Bayreuth, 23.06.2023 - B 2 K 23.2 (https://dejure.org/2023,30111)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 23.06.2023 - B 2 K 23.2 (https://dejure.org/2023,30111)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 23. Juni 2023 - B 2 K 23.2 (https://dejure.org/2023,30111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 55d S. 1; BauGB § 36; BayBO Art. 47, Art. 54 Abs. 4, Art. 67; GaStellV § 4; GG Art. 28 Abs. 2
    Elektronischer Rechtsverkehr, Klageerhebung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, Unwirksame Klageerhebung, Behörde, Juristische Person des öffentlichen Rechts, Rechtsanwalt, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, Stellplatzsatzung

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • VG Bayreuth, 17.06.2021 - B 2 K 20.555

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen die Genehmigung einer Werbeanlage (hier: …

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.06.2023 - B 2 K 23.2
    Ist der Dritte eine Gemeinde, kann diese auch bei Fehlen einer sie betreffenden drittschützenden Nachbarstellung darüber hinaus geltend machen, dass sie durch den streitgegenständlichen Bescheid entweder in ihrer durch Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz - GG -, Art. 11 Abs. 2 Bayerische Verfassung - BV - verfassungsrechtlich garantierten und einfachgesetzlich durch § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB konkretisierten kommunalen Planungshoheit oder in ihrem ebenfalls in Art. 28 Abs. 2 GG, 11 Abs. 2 BV wurzelnden Recht auf Schutz und Gestaltung des Ortsbildes, das in Art. 81 BayBO einfachgesetzlich ausgeformt ist, verletzt ist (VG Bayreuth, U.v. 17.6.2021 - B 2 K 20.555 - BeckRS 2021, 31090 Rn. 10;… VG Regensburg, U.v. 7.4.2022 - RO 2 K 18.1641, BeckRS 2022, 12925 Rn. 32).

    Das in § 36 Abs. 1 BauGB geregelte Mitwirkungsrecht der Gemeinde dient der Sicherung der kommunalen Planungshoheit aus Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG, 11 Abs. 2 BV (VG Bayreuth, U.v. 17.6.2021 - B 2 K 20.555 - BeckRS 2021, 31090 Rn. 11).

    Beruft sich eine Gemeinde auf die fehlerhafte Anwendung ihrer Satzung durch die Baugenehmigungsbehörde, die gem. Art. 59 Satz 1 Nr. 1 lit c) BayBO verpflichtet ist, auch Regelungen örtlicher Bauvorschriften im Sinn des Art. 81 Abs. 1 BayBO bei Erteilung der Baugenehmigung mit zu prüfen, so macht sie die Verletzung eigener subjektiver Rechte geltend (VG Bayreuth, U.v. 17.6.2021 - B 2 K 20.555 - BeckRS 2021, 31090).

  • VGH Bayern, 22.04.2004 - 20 B 03.2531
    Auszug aus VG Bayreuth, 23.06.2023 - B 2 K 23.2
    Maßgeblich beim mit § 2 Alt. 2 der Stellplatzsatzung im Wesentlichen identischen Art. 47 Abs. 1 Satz 2 BayBO ist nämlich nicht der absolute Bedarf' der für das gesamte Gebäude festzustellen ist' sondern nur der durch die Änderung bzw. Nutzungsänderung ausgelöste Mehrbedarf mit der Folge' dass der bisherige Bedarf' auch wenn er nicht erfüllt worden sein sollte' als Folge des den bisherigen Nutzungen zukommenden Bestandsschutzes außer Betracht zu bleiben hat (BayVGH, U.v. 8.10.2015 - 1 BV 14.1795 - BeckRS 2015, 56147; BayVGH' B.v. 22.4.2004 - 20 B 03.2531 - juris Rn. 19).

    Ausreichend ist, dass die Nutzung über einen längeren Zeitraum materiell rechtmäßig ausgeübt wurde, lediglich bei einer illegalen Nutzung kommt kein Bestandschutz in Betracht (BayVGH, B.v. 22.4.2004 - 20 B 03.2531 - BeckRS 2004, 30000 Rn. 19;… VG Regensburg, U.v. 7.4.2022 - RO 2 K 18.1641 - BeckRS 2022, 12925 Rn. 49).

  • VG Regensburg, 07.04.2022 - RO 2 K 18.1641

    Erfolglose Klage einer Standortgemeinde gegen Ersetzung des gemeindlichen …

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.06.2023 - B 2 K 23.2
    Ist der Dritte eine Gemeinde, kann diese auch bei Fehlen einer sie betreffenden drittschützenden Nachbarstellung darüber hinaus geltend machen, dass sie durch den streitgegenständlichen Bescheid entweder in ihrer durch Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz - GG -, Art. 11 Abs. 2 Bayerische Verfassung - BV - verfassungsrechtlich garantierten und einfachgesetzlich durch § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB konkretisierten kommunalen Planungshoheit oder in ihrem ebenfalls in Art. 28 Abs. 2 GG, 11 Abs. 2 BV wurzelnden Recht auf Schutz und Gestaltung des Ortsbildes, das in Art. 81 BayBO einfachgesetzlich ausgeformt ist, verletzt ist (…VG Bayreuth, U.v. 17.6.2021 - B 2 K 20.555 - BeckRS 2021, 31090 Rn. 10; VG Regensburg, U.v. 7.4.2022 - RO 2 K 18.1641, BeckRS 2022, 12925 Rn. 32).

    Ausreichend ist, dass die Nutzung über einen längeren Zeitraum materiell rechtmäßig ausgeübt wurde, lediglich bei einer illegalen Nutzung kommt kein Bestandschutz in Betracht (…BayVGH, B.v. 22.4.2004 - 20 B 03.2531 - BeckRS 2004, 30000 Rn. 19; VG Regensburg, U.v. 7.4.2022 - RO 2 K 18.1641 - BeckRS 2022, 12925 Rn. 49).

  • VGH Bayern, 24.11.2008 - 1 ZB 08.1462

    Berufungszulassung (abgelehnt); Klage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für …

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.06.2023 - B 2 K 23.2
    Durch das Erfordernis des Einvernehmens wird die Gemeinde als sachnahe und fachkundige Behörde und als Trägerin der Planungshoheit im Genehmigungsverfahren dort, wo sie noch nicht geplant hat bzw. wo von den Festsetzungen einer städtebaulichen Satzung abgewichen werden soll, mitentscheidend an der Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens beteiligt (BayVGH, B.v. 24.11.2008 - 1 ZB 08.1462 - juris Rn. 14; BVerwG, B.v. 11.8.2008 - 4 B 25.08 - juris).

    Die Gemeinde beruft sich insoweit auf eigene Rechte (BayVGH, B.v. 24.11.2008 - 1 ZB 08.1462 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 02.11.2020 - 15 B 19.2210

    Umnutzung einer Bauruine durch Wiederwohnbarmachung

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.06.2023 - B 2 K 23.2
    Ähnliches gilt bei der Nutzungsänderung; auch im Falle einer Unterbrechung der Nutzung für einen längeren Zeitraum liegt ein für die Annahme einer Wiedererrichtung erforderlicher Verfall erst dann vor, wenn der mit der Instandsetzung verbundene Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (BayVGH, U.v. 2.11.2020 - 15 B 19.2210 - BeckRS 2020, 30409 Rn. 15;… Decker in Busse/Kraus, 149. EL Januar 2023, BayBO Art. 55 Rn. 30).
  • VGH Bayern, 16.11.2022 - 22 ZB 22.2101

    Wirksamkeit einer Mandatsniederlegung im Anwaltsprozess; Streitwert bei …

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.06.2023 - B 2 K 23.2
    Schließlich hat kürzlich bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu Rechtsanwälten - wenn auch nicht entscheidungserheblich - entschieden, dass diese ebenfalls nicht wirksam zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Prozesserklärungen vornehmen können (BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 22 ZB 22.2101 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08

    Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.06.2023 - B 2 K 23.2
    Durch das Erfordernis des Einvernehmens wird die Gemeinde als sachnahe und fachkundige Behörde und als Trägerin der Planungshoheit im Genehmigungsverfahren dort, wo sie noch nicht geplant hat bzw. wo von den Festsetzungen einer städtebaulichen Satzung abgewichen werden soll, mitentscheidend an der Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens beteiligt (…BayVGH, B.v. 24.11.2008 - 1 ZB 08.1462 - juris Rn. 14; BVerwG, B.v. 11.8.2008 - 4 B 25.08 - juris).
  • VGH Bayern, 08.10.2015 - 1 BV 14.1795

    Baugenehmigung, Wohnnutzung, Ausbau, Obergeschoss, Dachgeschosses, Stallgebäude, …

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.06.2023 - B 2 K 23.2
    Maßgeblich beim mit § 2 Alt. 2 der Stellplatzsatzung im Wesentlichen identischen Art. 47 Abs. 1 Satz 2 BayBO ist nämlich nicht der absolute Bedarf' der für das gesamte Gebäude festzustellen ist' sondern nur der durch die Änderung bzw. Nutzungsänderung ausgelöste Mehrbedarf mit der Folge' dass der bisherige Bedarf' auch wenn er nicht erfüllt worden sein sollte' als Folge des den bisherigen Nutzungen zukommenden Bestandsschutzes außer Betracht zu bleiben hat (BayVGH, U.v. 8.10.2015 - 1 BV 14.1795 - BeckRS 2015, 56147;… BayVGH' B.v. 22.4.2004 - 20 B 03.2531 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 05.08.2019 - 9 CS 19.581

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.06.2023 - B 2 K 23.2
    Da die Gemeinde ihr Einvernehmen nur aus den in § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB genannten Gründen versagen darf, sind die Voraussetzungen der §§ 31, 33 bis 35 BauGB auf das Rechtsmittel der Gemeinde hin in vollem Umfang nachzuprüfen (BayVGH, B.v. 5.8.2019 - 9 CS 19.581 - juris Rn 19).
  • VG Ansbach, 03.03.2020 - AN 3 K 17.02482

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Sanierung und Teilumnutzung eines …

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.06.2023 - B 2 K 23.2
    Nicht geklärt zu werden braucht, ob damals für das Bestandsgebäude im Jahr 1917 eine Baugenehmigung erteilt wurde (sog. formeller Bestandsschutz), wobei in der Rechtsprechung teilweise vertreten wird, dass bei "sehr alten Anlagen" eine Rechtsvermutung dafür besteht, dass sie seinerzeit ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den damals bestehenden Gesetzen errichtet worden sind (VG Ansbach, U.v. 3.3.2020 - AN 3 K 17.02482 - BeckRS 2020, 3921 Rn. 60).
  • VG München, 28.02.2023 - M 9 SN 22.160

    Versenkgaragen als Tiefgarageneinstellplätze

  • VG Schleswig, 14.01.2025 - 18 A 3/24

    Personalvertretungsrecht des Bundes

    Rn. 30 Insbesondere ist somit auch Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich verwehrt, eine Klage bzw. einen Antrag im Beschlussverfahren zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben (so im Hinblick auf die vergleichbare Norm § 55d VwGO ausdrücklich: VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 23. Juni 2023 - B 2 K 23.2 -, juris Rn. 17; vgl. auch: VGH München…, Beschluss vom 16. November 2022 - 22 ZB 22.2101 -, juris Rn. 5).

    Der Gesetzgeber hat in § 46g Satz 3 ArbGG alle Ausnahmefälle abschließend geregelt (so auch im Hinblick auf den insoweit wortgleichen § 55d VwGO: VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 23. Juni 2023 - B 2 K 23.2 -, juris Rn. 17).

    Diese Argumentation gilt entsprechend auch für den Fall der Klage- bzw. Antragserhebung zu Protokoll der Geschäftsstelle, die für das Gericht im Vergleich zur elektronischen Übermittlung mit einem erheblichen Mehraufwand, insbesondere personeller Natur, verbunden ist (vgl. VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 23. Juni 2023 - B 2 K 23.2 -, juris Rn. 17).

  • VG Bayreuth, 01.07.2024 - B 7 K 23.275

    Corona-Überbrückungshilfe III Plus, Klageerhebung durch einen Steuerberater durch …

    Bei Akzeptanz einer derartigen Vorgehensweise könnte jeder Nutzungsverpflichte (dauerhaft) die zwingenden gesetzlichen Vorgaben umgehen (vgl. hierzu auch VG Bayreuth, Gb.v. 23.6.2023 - B 2 K 23.2 - juris zur unzulässigen Klageerhebung eines "professionellen Rechtsanwenders" zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle).
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