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Rechtsprechung
   BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4634
BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R (https://dejure.org/2011,4634)
BSG, Entscheidung vom 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R (https://dejure.org/2011,4634)
BSG, Entscheidung vom 06. April 2011 - B 4 AS 5/10 R (https://dejure.org/2011,4634)
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    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Nichterteilung einer vorherigen Zusicherung - Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach vollzogenem Umzug

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    Arbeitslosengeld II; Unterkunft und Heizung; Umzug; Nichterteilung einer vorherigen Zusicherung; Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach vollzogenem Umzug

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    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Nichterteilung einer vorherigen Zusicherung - Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach vollzogenem Umzug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 2 S 1 SGB 2, § 22 Abs 2 S 2 SGB 2, § 31 SGB 10, § 34 SGB 10, § 54 Abs 1 S 2 SGG
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Nichterteilung einer vorherigen Zusicherung - Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach vollzogenem Umzug

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Wird zitiert von ... (109)Zitiert selbst (14)

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für …

    Auszug aus BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R
    Rn. 11 Das beklagte Jobcenter ist gemäß § 70 Nr. 1 SGG beteiligtenfähig (vgl Urteile des Senats vom 18.1.2011, ua B 4 AS 99/10 R).

    Der Senat hat ebenfalls bereits entschieden, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift des § 44b SGB II bestehen, weil der Gesetzgeber sich bei der einfachgesetzlichen Ausgestaltung innerhalb des von Art. 91e Abs. 1 und 3 GG eröffneten Gestaltungsspielraums bewegt (BSG Urteile vom 18.1.2011, ua B 4 AS 99/10 R).

  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 29/03 R

    Ablehnung einer Zusicherung - Verwaltungsakt - Klagebefugnis - Feststellung eines …

    Auszug aus BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R
    Die Verwaltungsentscheidung beinhaltet regelmäßig und auch hier zugleich die Feststellung, dass der Antragsteller keinen Anspruch auf die begehrte Zusicherung hat, also nach den Kriterien der Qualifikationsnorm des § 31 SGB X einen Verwaltungsakt (BSG Urteil vom 29.1.2004 - B 4 RA 29/03 R - BSGE 92, 113, 114 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 1 S 3 mwN)..

    Ausnahmen sind nur möglich, wenn bereits alle für die streitige Rechtsbeziehung erheblichen Tatsachen vorliegen und etwa nur der Eintritt einer aufschiebenden Bedingung oder Befristung noch aussteht (BSG Urteil vom 29.1.2004 - B 4 RA 29/03 R - BSGE 92, 113 ff = SozR 4-2600 § 46 Nr. 1; vgl auch BVerwG Urteil vom 13.10.1971 - VI C 57.66 - BVerwGE 38, 346 ff). Als wesentliche Tatsachen steht bei dem von den Klägerinnen nunmehr formulierten Begehren aber weder fest, auf welche konkrete Wohnung sich die Beurteilung der Erforderlichkeit eines Umzugs beziehen soll, noch ist die Entstehung von höheren Unterkunftskosten hinreichend konkret.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene …

    Auszug aus BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R
    Dabei ist die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung nicht abstrakt, sondern einzelfallbezogen zu beurteilen (BSG Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - BSGE 97, 254, 257 f = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3).
  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von …

    Auszug aus BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R
    Auch als Feststellungsklage konnte das ursprüngliche Begehren der Klägerinnen keinen Erfolg haben, weil mit einer solchen nicht einzelne Tatbestandsmerkmale im gerichtlichen Verfahren vorab geklärt werden können (…Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 55 RdNr 9 mwN; BSG Urteil vom 9.12.2004 - B 7 AL 24/04 R - BSGE 94, 109, 110 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1; vgl auch BSG vom 29.1.2003 - B 11 AL 47/02 R - juris RdNr 24 zu einzelnen Berechnungselementen von Ansprüchen im SGB III).
  • BSG, 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R

    Private Pflegeversicherung - Kostenerstattung für häusliche Pflege - keine …

    Auszug aus BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R
    Soweit vereinzelt eine sogenannte Elementenfeststellungsklage für möglich gehalten worden ist, betrifft dies Fallgestaltungen, in denen der Streit zwischen den Beteiligten durch die gerichtliche Feststellung über ein einzelnes Element eines Rechtsverhältnisses vollständig ausgeräumt werden kann (…vgl BSG vom 24.10.1996 - 4 RA 108/95 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 9; BSG vom 13.3.2001 - B 3 P 10/00 R - SozR 3-3300 § 38 Nr. 2 - juris RdNr 35).
  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 108/95

    Höchstdauer einer Anrechnungszeit, Rechtsschutz bei gesetzlicher Änderung von …

    Auszug aus BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R
    Soweit vereinzelt eine sogenannte Elementenfeststellungsklage für möglich gehalten worden ist, betrifft dies Fallgestaltungen, in denen der Streit zwischen den Beteiligten durch die gerichtliche Feststellung über ein einzelnes Element eines Rechtsverhältnisses vollständig ausgeräumt werden kann (vgl BSG vom 24.10.1996 - 4 RA 108/95 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 9;… BSG vom 13.3.2001 - B 3 P 10/00 R - SozR 3-3300 § 38 Nr. 2 - juris RdNr 35).
  • BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 47/02 R

    Mitteilung - Verwaltungsakt - Regelung - Außenwirkung - Rechtsansicht

    Auszug aus BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R
    Auch als Feststellungsklage konnte das ursprüngliche Begehren der Klägerinnen keinen Erfolg haben, weil mit einer solchen nicht einzelne Tatbestandsmerkmale im gerichtlichen Verfahren vorab geklärt werden können (…Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 55 RdNr 9 mwN;… BSG Urteil vom 9.12.2004 - B 7 AL 24/04 R - BSGE 94, 109, 110 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1; vgl auch BSG vom 29.1.2003 - B 11 AL 47/02 R - juris RdNr 24 zu einzelnen Berechnungselementen von Ansprüchen im SGB III).
  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 10/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Begrenzung der Unterkunftskosten …

    Auszug aus BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R
    In diesen Verfahren ist als Vorfrage eines Anspruchs auf Übernahme höherer angemessener Kosten der Unterkunft notwendigerweise auch über die Erforderlichkeit eines Umzugs zu befinden, weil ansonsten - unabhängig von der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft - die Begrenzungsregelung des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II mit einer Beschränkung der Kostentragung auf die bisherigen angemessenen Aufwendungen eingreift (vgl hierzu BSG Urteil vom 30.8.2010 - B 4 AS 10/10 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen). Für eine gesonderte Zusicherung als vorgreiflicher Teilregelung besteht bei dieser Sachlage kein Rechtsschutzinteresse mehr.
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Übernahme der Maklercourtage …

    Auszug aus BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R
    Wie der Senat bereits entschieden hat, handelt es sich bei einer auf die Übernahme von Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten gerichteten Zusicherung iS von § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II um einen der Bewilligung vorgeschalteten Verwaltungsakt iS von §§ 31, 34 SGB X (BSG Urteil vom 18.2.2010 - B 4 AS 28/09 R - FEVS 62, 6 ff).
  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittel - Beschwer - formelle Beschwer - …

    Auszug aus BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R
    Unzulässig ist ein Rechtsmittel daher zB dann, wenn ein sachliches Bedürfnis des Rechtsmittelführers hieran nicht mehr besteht, weil die weitere Rechtsverfolgung im Rechtsmittelverfahren ihm offensichtlich keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile mehr bringen, das Rechtsschutzziel also nicht mehr erreicht werden kann (vgl BSG Urteil vom 8.5.2007 - SozR 4-2700 § 136 Nr. 3 S 14;… BSG Beschluss vom 5.10.2009 - B 13 R 79/08 R - SozR 4-1500 § 171 Nr. 1 RdNr 12). Dies ist hier der Fall.
  • BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 64/99 R

    Zulässigkeit der Klage auf Rückforderung überzahlter Rente nach dem Tod des …

  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
  • BSG, 05.10.2009 - B 13 R 79/08 R

    Revisionsverfahren - Ausschluss der Überprüfung eines Ersetzungs- bzw …

  • BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 28/98 R

    Beitragsnachentrichtung - Verfolgter - Zusicherung eines früheren Rentenbeginns - …

  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsverfahren - unangemessene Unterkunftskosten …

    Die Zusicherung stellt einen der Bewilligung vorgeschalteten Verwaltungsakt iS von §§ 31, 34 SGB X dar (BSG Urteil vom 6.4.2011 - B 4 AS 5/10 R - SGb 2011, 325 f, juris RdNr 13; BSG Urteil vom 18.2.2010 - B 4 AS 28/09 R, juris RdNr 24).

    Die mit dem Umzug verbundenen Aufwendungen können von dem Leistungsberechtigten im Regelfall erst vor dem unmittelbar bevorstehenden Umzug konkretisiert werden, sodass auch erst dann dem Beklagten eine Entscheidung nach § 22 Abs. 3 SGB II im Hinblick auf die Übernahme dem Grunde und der Höhe nach möglich ist (vgl zur Konkretisierung der Unterkunftskosten bei einer Zusicherung nach § 22 Abs. 2 SGB II BSG vom 6.4.2011 - B 4 AS 5/10 R - juris RdNr 17).

  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 36/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Feststellungsklage - …

    Unter der Voraussetzung, dass ein Streit der Beteiligten im Ganzen bereinigt wird, ist auch die Feststellung einzelner Elemente eines Rechtsverhältnisses (Elementenfeststellungsklage) zulässig (vgl BSG Urteil vom 6.4.2011 - B 4 AS 5/10 R - Juris RdNr 17;… BSG Urteil vom 8.9.2015 - B 1 KR 27/14 R - SozR 4-2500 § 76 Nr. 3 RdNr 24 mwN;… zuletzt Urteil des Senats vom 15.6.2016 - B 4 AS 45/15 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 55 RdNr 9a). Bezogen auf das Rechtsverhältnis zwischen Leistungsempfänger nach dem SGB II und dem Leistungsträger hat der Senat insbesondere konkrete Mitwirkungspflichten als zulässigen Gegenstand von Feststellungsklagen angesehen (vgl BSG Urteil vom 19.2.2009 - B 4 AS 10/08 R - <Pflicht zur Vorlage von Kontoauszügen>;… BSG Urteil vom 28.3.2013 - B 4 AS 42/12 R - BSGE 113, 177 = SozR 4-1200 § 60 Nr. 3 <Pflicht zum Ausfüllen der Anlage "EKS" zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit>)..
  • SG Duisburg, 29.06.2018 - S 49 AS 2087/17

    Erteilung einer Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen …

    Die Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 SGG) zielte dabei auf eine gerichtliche Aufhebung der behördlichen Ablehnungsentscheidung vom Bescheid vom 02.12.2016, in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 18.04.2017 ab, während die Verpflichtungsklage auf eine Verurteilung der Behörde zur Erteilung der beantragten Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II gerichtet war, die einen Verwaltungsakt i.S.d. § 31 S. 1 SGB X darstellt (vgl. hierzu insgesamt: BSG, Urt. v. 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R, juris, Rn. 13 ff.;… BSG, Urt. v. 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R, juris, Rn. 11 m.w.N.).

    Nach der Vermietung der Wohnung D. K. 6, 4xxxx O. kann der Beklagte nicht mehr rechtmäßig zur Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II verpflichtet werden, so dass bzgl. des ursprünglichen Begehrens analog § 131 Abs. 1 S. 3 SGG eingetreten ist (vgl. BSG, Urt. v. 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R, juris, Rn. 14 ff.;… LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.03.2015, juris, Rn. 16 f.;… vgl. allgemein zum Erledigungsbegriff bei Verpflichtungsklagen: BSG, Urt. v. 28.09.2016 - B 6 KA 40/15 R, juris, Rn. 15;… BVerwG, Urt. v. 16.07.2003 - 6 C 19/02, juris, Rn. 12;… Wolff-Dellen in: Breitkreuz/Fichte, § 131, Rn. 5).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erforderte dies materiell-rechtlich eine Einzelfallprüfung, die sich nur auf den konkreten Umzug im Ganzen beziehen kann und für die insbesondere auch die Unterkunftskosten konkret bestimmt sein müssen (vgl. BSG, Urt. v. 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R, juris, Rn. 17).

    Eine Aufteilung in die einzelnen Teilelemente dieser Gesamtprüfung nach Erforderlichkeit des Auszuges aus der bisherigen Wohnung und dadurch bedingte Notwendigkeit des Bezuges der neuen kostenangemessenen Unterkunft war nicht zulässig (BSG, Urt. v. 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R, juris, Rn. 17;… LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.06.2009 - L 13 AS 3036/07, juris, Rn. 26 ff.).

    Daher sollte sowohl eine Verwaltungsentscheidung als auch eine Klage unzulässig sein, die auf die isolierte Feststellung lediglich dieser einzelnen Elemente der Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II a.F. - und nicht auf die Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II a.F. im Ganzen - gerichtet war (vgl. BSG, Urt. v. 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R, juris, Rn. 17 - "Eine gesonderte Feststellung der Erforderlichkeit eines Auszugs ist nicht vorgesehen."; BSG, Urt. v. 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R, juris, Rn. 13 ff. - "Die Kläger haben keinen Anspruch auf die Erteilung einer Zusicherung über die Angemessenheit der aktuellen Nettokaltmiete.

    Unabhängig von dieser Streitfrage ist jedenfalls die Rechtsprechung zu § 22 Abs. 4 SGB II a.F. auch auf die Neuregelung übertragbar, dass die Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II a.F. nur solange in Betracht kommt, wie der zukünftig mögliche Einzug des Leistungsberechtigten in die - neue - Wohnung noch aussteht (BSG, Urt. v. 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R, juris, Rn. 14 ff.).

    Mit dem Umzug des Leistungsberechtigten entfällt folgerichtig ein entsprechendes Rechtsschutzbedürfnis auf die vorherige Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II (BSG, Urt. v. 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R, juris, Rn. 14 ff.), auch wenn der Leistungsberechtigte selbst in dieselbe Wohnung einzieht, für die er die Zusicherung begehrt hat (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 08.03.2012 - L 19 AS 2025/11 B, juris, Rn. 22 m.w.N. aus der Rechtsprechung;… LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.01.2011 - L 7 AS 4623/10 B, juris, Rn. 8 f.; Berlit, in: Münder, SGB 11, 6.

    In anderen Fällen ist hingegen mit der herrschenden Ansicht ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse i.S.e. Wiederholungsgefahr abzulehnen ... Sofern im Zusammenhang mit einer anderweitigen Vermietung einer Wohnung eine beantragte Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II a.F. nicht mehr erteilt werden konnte, ging die Rechtsprechung überwiegend davon aus, dass eine entsprechende Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 SGG nicht zulässig ist, die auf eine Umzugserforderlichkeit für kostenangemessene Wohnungen im Allgemeinen oder eine Feststellung der allgemeinen Auszugsnotwendigkeit des Leistungsberechtigten gerichtet wäre (vgl. BSG, Urt. v. 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R, juris, Rn. 16 f. - "Die Statthaftigkeit einer Feststellungsklage hängt davon ab, ob das feststellungsbedürftige Rechtsverhältnis hinreichend konkretisiert ist, also nach seinem Sachverhalt hinreichend bestimmt und überschaubar vorliegt.

    Hiernach kann eine Klage grundsätzlich nicht erfolgreich auf die gerichtliche Feststellung des Vorliegens einzelner Voraussetzungen einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II a.F. erhoben werden, wie bspw. die Erforderlichkeit oder eine Auszugsnotwendigkeit (BSG, Urt. v. 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R, juris, Rn. 17;… Luik, in: Eicher/Luik, SGB 11, 4. Auflage 2017, § 22 SGB II, Rn. 189; vgl. allgemein zum Verbot einer sog. Elementenfeststellung: Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG 12. Auflage 2017, § 55 SGG, Rn. 9 f.).

    Nur ausnahmsweise sollte eine solche Elementenfeststellungsklage einmal statthaft sein, wenn der Streit zwischen den Beteiligten durch die gerichtliche Feststellung über ein einzelnes Element eines konkreten Rechtsverhältnisses vollständig ausgeräumt werden konnte (vgl. BSG, Urt. v. 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R -, Rn. 17;… BSG, Urt. v. 15.06.2016 - B 4 AS 36/15 R, juris, Rn. 18;… BSG, Urt. v. 08.09.2015 - B 1 KR 27/14 R, juris, Rn. 24 m.w.N.;… LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10.05.2011 - L 19 AS 629/11 B ER, juris, Rn. 4 m.w.N.; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG 12. Auflage 2017, § 55 SGG, Rn. 9a).

    Eine vorzeitige und unabhängig von den Aufwendungen für die neue Unterkunft erfolgende Bindung des Grundsicherungsträgers allein bezogen auf das Tatbestandsmerkmal der "Erforderlichkeit" i.S. des § 22 Abs. 4 SGB II a.F. kann nicht möglich sein (BSG, Urt. v. 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R, juris, Rn. 17;… LSG NRW, Beschl. v. 23.03.2015 - L 19 AS 2347/14 B ER, juris, Rn. 20).

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