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Rechtsprechung
   BSG, 11.09.2009 - B 6 KA 1/09 C   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15593
BSG, 11.09.2009 - B 6 KA 1/09 C (https://dejure.org/2009,15593)
BSG, Entscheidung vom 11.09.2009 - B 6 KA 1/09 C (https://dejure.org/2009,15593)
BSG, Entscheidung vom 11. September 2009 - B 6 KA 1/09 C (https://dejure.org/2009,15593)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (16)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2008 - L 3 KA 156/04

    Ermächtigung des Landesschiedsamtes zum Erlass eines Honorarverteilungsmaßstabs …

    Auszug aus BSG, 11.09.2009 - B 6 KA 1/09 C
    Der Bescheid vom 6.4.2006 enthielt den Hinweis, dass durch ihn der vorläufige Jahreshonorarbescheid vom 5.4.2000 ersetzt, der Härtefallbescheid vom 26.2.2004 hinsichtlich des auf die Härtefallzahlung entfallenden Degressionsbetrags geändert und der vorläufige Degressionsbescheid vom 29.3.2000 in der Fassung des Härtefallbescheids aufgehoben werde; er werde mithin gemäß § 96 SGG Gegenstand der beim Landessozialgericht (LSG) anhängigen Verfahren L 3 KA 472/03 und L 3 KA 156/04.

    Dem ist der Prozessbevollmächtigte des Klägers (Schriftsatz vom 10.3.2006, Bl 199 im Verfahren L 3 KA 472/03) und auch der Kläger selbst (Schriftsatz vom 11.3.2006, Bl 182 im Verfahren L 3 KA 156/04) entgegengetreten.

    Das LSG hat in seinem Urteil zum Verfahren L 3 KA 472/03 ausgeführt, die Klage gegen die separaten Degressionsbescheide für das Jahr 1999 sei im Verlauf des Berufungsverfahrens unzulässig geworden, weil ihr die Rechtshängigkeit der Klage gegen den Jahreshonorarbescheid (Az: L 3 KA 156/04) entgegenstehe.

    Mithin sei die später erhobene Klage - also das hier betroffene Verfahren L 3 KA 472/03 - wegen entgegenstehender Rechtshängigkeit des Verfahrens L 3 KA 156/04 unzulässig geworden, was von Amts wegen zu beachten sei.

    In seinem Urteil zum Verfahren L 3 KA 156/04 (vgl Parallelverfahren B 6 KA 43/08 B bzw B 6 KA 2/09 C) hat das LSG ausführlich dargelegt, aus welchen Gründen es die Degressionsabzüge im Bescheid vom 6.4.2006 als rechtmäßig bewertet.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2008 - L 3 KA 472/03
    Auszug aus BSG, 11.09.2009 - B 6 KA 1/09 C
    Der Bescheid vom 6.4.2006 enthielt den Hinweis, dass durch ihn der vorläufige Jahreshonorarbescheid vom 5.4.2000 ersetzt, der Härtefallbescheid vom 26.2.2004 hinsichtlich des auf die Härtefallzahlung entfallenden Degressionsbetrags geändert und der vorläufige Degressionsbescheid vom 29.3.2000 in der Fassung des Härtefallbescheids aufgehoben werde; er werde mithin gemäß § 96 SGG Gegenstand der beim Landessozialgericht (LSG) anhängigen Verfahren L 3 KA 472/03 und L 3 KA 156/04.

    Dem ist der Prozessbevollmächtigte des Klägers (Schriftsatz vom 10.3.2006, Bl 199 im Verfahren L 3 KA 472/03) und auch der Kläger selbst (Schriftsatz vom 11.3.2006, Bl 182 im Verfahren L 3 KA 156/04) entgegengetreten.

    Das LSG hat in seinem Urteil zum Verfahren L 3 KA 472/03 ausgeführt, die Klage gegen die separaten Degressionsbescheide für das Jahr 1999 sei im Verlauf des Berufungsverfahrens unzulässig geworden, weil ihr die Rechtshängigkeit der Klage gegen den Jahreshonorarbescheid (Az: L 3 KA 156/04) entgegenstehe.

    Mithin sei die später erhobene Klage - also das hier betroffene Verfahren L 3 KA 472/03 - wegen entgegenstehender Rechtshängigkeit des Verfahrens L 3 KA 156/04 unzulässig geworden, was von Amts wegen zu beachten sei.

    Gegen den Beschluss im Verfahren B 6 KA 36/08 B (Az der Vorinstanz: L 3 KA 472/03) richtet sich die hier streitbefangene, "weisungsgemäß" am 6.8.2009 erhobene Anhörungsrüge gemäß § 178a SGG.

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau …

    Auszug aus BSG, 11.09.2009 - B 6 KA 1/09 C
    Die Gerichte sind auch nicht verpflichtet, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden; es muss nur das Wesentliche der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienende Vorbringen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (stRspr des Bundesverfassungsgerichts [BVerfG], s zB BVerfG [Kammer], Beschluss vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - juris, dort RdNr 9 ff mwN; BVerfGK 7, 485, 488).

    Das BVerfG betont in ständiger Rechtsprechung, dass das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs die Gerichte nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Prozessbeteiligten zu folgen (vgl BVerfG [Kammer], Beschluss vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - juris RdNr 11, 14, 16, 20, 23, 25 unter Hinweis auf BVerfGE 64, 1, 12; 87, 1, 33).

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94

    Anwendbarkeit von § 96 SGG auf Folgebescheide in vertragsärztlichen …

    Auszug aus BSG, 11.09.2009 - B 6 KA 1/09 C
    Zwar sei richtig, dass das Bundessozialgericht (BSG) in dem von ihm in der Beschwerdebegründung zitierten Urteil "B 6 RKA 51/95" (dort ist allerdings das Urteil "B 6 RKa 61/94" genannt, das unter dem zutreffenden Aktenzeichen 6 RKa 61/94 in BSGE 77, 279 bzw SozR 3-2500 § 85 Nr. 10 veröffentlicht ist) den Rechtssatz, dass übereinstimmende Regelungen im Sinne des § 96 SGG nur vorlägen, wenn der ursprüngliche und der neue Bescheid "im Kern" über dieselben Rechtsfragen entschieden hätten, zu einem Sachverhalt aufgestellt habe, bei dem es um Honorarbescheide verschiedener Zeiträume gegangen sei.

    Es sei lediglich darauf hingewiesen, dass der Kläger sich für seine abweichende Auffassung zu Unrecht auf das Urteil des Senats vom 7.2.1996 (BSGE 77, 279, 281 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 10 S 55) beruft.

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 11.09.2009 - B 6 KA 1/09 C
    Das BVerfG betont in ständiger Rechtsprechung, dass das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs die Gerichte nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Prozessbeteiligten zu folgen (vgl BVerfG [Kammer], Beschluss vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - juris RdNr 11, 14, 16, 20, 23, 25 unter Hinweis auf BVerfGE 64, 1, 12; 87, 1, 33).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BSG, 11.09.2009 - B 6 KA 1/09 C
    Das BVerfG betont in ständiger Rechtsprechung, dass das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs die Gerichte nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Prozessbeteiligten zu folgen (vgl BVerfG [Kammer], Beschluss vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - juris RdNr 11, 14, 16, 20, 23, 25 unter Hinweis auf BVerfGE 64, 1, 12; 87, 1, 33).
  • BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03

    Zum so genannten Dosenpfand

    Auszug aus BSG, 11.09.2009 - B 6 KA 1/09 C
    Eine Anhörungsrüge kann auf eine solche Begründung nicht in zulässiger Weise gestützt werden (vgl BVerfGK 4, 171, 174 = juris RdNr 12 am Ende).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent …

    Auszug aus BSG, 11.09.2009 - B 6 KA 1/09 C
    Eine Erstattung von Kosten der Beigeladenen ist nicht veranlasst, weil sie sich im Verfahren der Anhörungsrüge nicht geäußert haben (§ 162 Abs. 3 VwGO, vgl dazu BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, jeweils RdNr 16).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BSG, 11.09.2009 - B 6 KA 1/09 C
    Die Behauptung, eine richterliche Entscheidung sei - am einfachen Recht gemessen - objektiv fehlerhaft, vermag deshalb grundsätzlich keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zu begründen (so bereits BVerfGE 22, 267, 273; s auch BVerfGK 6, 88, 91).
  • BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge, Besetzung der Richterbank

    Auszug aus BSG, 11.09.2009 - B 6 KA 1/09 C
    Die Anhörungsrüge des Klägers, über die der Senat ohne mündliche Verhandlung und dementsprechend ohne Mitwirkung ehrenamtlicher Richter entscheiden kann (§ 12 Abs. 1 Satz 2 iVm § 124 Abs. 3 SGG; s dazu BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 5 RdNr 16 f; Nr. 6 RdNr 7 f), hat keinen Erfolg, denn sie ist unzulässig.
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 85/04

    Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO

  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 21/97

    Gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütungen im Rahmen der Honorarverteilung

  • BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05

    Fristversäumnis; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 36/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …

  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 2444/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 43/08 B
  • BSG, 22.07.2010 - B 13 R 585/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Anhörung eines …

    Hierfür bedarf es einer in sich schlüssigen Darstellung, dass unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung des BVerfG konkretisierten Grenzen dieses Prozessgrundrechts (vgl BVerfG <Kammer> Beschlüsse vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - Juris RdNr 11; vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - Juris RdNr 11 mwN <insoweit in NVwZ 2008, 780 nicht abgedruckt>; vom 4.4.2007 - 1 BvR 2941/06 - BVerfGK 11, 9, 11; vom 7.12.2006 - 2 BvR 722/06 - BVerfGK 10, 41, 45 f; vom 31.3.2006 - 1 BvR 2444/04 - BVerfGK 7, 485, 488) eine Verletzung des rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise vorliegt (vgl BSG Beschluss vom 11.9.2009 - B 6 KA 1/09 C - Juris RdNr 7). Das ist hier nicht der Fall.
  • LSG Thüringen, 24.07.2017 - L 6 SF 969/17
    Dieses Gebot verpflichtet allerdings die Gerichte nicht, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 11. September 2009 - Az.: B 6 KA 1/09 C unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 20. Februar 2008 - Az.: 1 BvR 2722/06, nach juris).

    Denn das Verfahren der Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Antragsteller ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. BSG, Beschluss vom 11. September 2009, a.a.O.).

  • LSG Thüringen, 05.10.2017 - L 6 SF 969/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Anhörungsrüge - …

    Dieses Gebot verpflichtet allerdings die Gerichte nicht, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Bundessozialgericht , Beschluss vom 11. September 2009 - Az.: B 6 KA 1/09 C unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 20. Februar 2008 - Az.: 1 BvR 2722/06, nach juris).

    Denn das Verfahren der Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Antragsteller ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. BSG, Beschluss vom 11. September 2009, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - L 20 AY 47/10

    Sozialhilfe

    Die für die Zulässigkeit des außerordentlichen Rechtsbehelfs einer Anhörungsrüge erforderliche Darlegung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör muss diesen Gehalt des Gebots berücksichtigen; es bedarf mithin einer in sich schlüssigen Darstellung, dass trotz der genannten Grenzen des Prozessgrundrechts eine Verletzung des rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise vorliegt (zum Vorstehenden insgesamt Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 11.09.2009 - B 6 KA 1/09 C).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2019 - L 11 KA 63/19

    Unzulässigkeit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren

    Rn. 8 3. Die Antragsteller haben jedoch die Möglichkeit einer Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG durch den Beschluss vom 25.09.2019 nicht hinreichend dargetan (zu der dahingehenden Notwendigkeit vgl. BSG…, Beschluss vom 20.07.2016 - B 12 KR 3/16 C - juris-Rdnr. 7 m.w.N.; Beschluss vom 11.09.2009 - B 6 KA 1/09 C - juris-Rdnr. 6; Senat…, Beschluss vom 25.05.2009 - L 11 KA 78/08 - juris-Rdnr. 24).
  • LSG Thüringen, 18.04.2019 - L 1 SF 277/19

    Voraussetzungen der Zulässigkeit der Anhörungsrüge bzw. der Gegenvorstellung

    Dieses Gebot verpflichtet allerdings die Gerichte nicht, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Bundessozialgericht , Beschluss vom 11. September 2009 - Az.: B 6 KA 1/09 C unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 20. Februar 2008 - Az.: 1 BvR 2722/06, nach Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2011 - L 8 R 733/11

    Rentenversicherung

    Das Gebot rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BSG, Beschluss v. 11.9.2009, B 6 KA 1/09 C; Beschluss v. 4.3.2009, B 4 AS 1/09 C).
  • BSG, 18.10.2010 - B 2 U 242/10 B
    Hierzu genügt es nicht, eine mögliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG) aufzuzeigen, es ist auch erforderlich, auszuführen, inwieweit das angegriffene Urteil auf diesem Mangel beruhen kann (…zu den Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs auch BSGE 69, 280 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5; BSG, Beschluss vom 11.9.2009 - B 6 KA 1/09 C - Juris RdNr 7).
  • BSG, 20.12.2011 - B 13 R 335/11 B
    Hierfür bedarf es einer in sich schlüssigen Darstellung, dass unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung des BVerfG konkretisierten Grenzen dieses Prozessgrundrechts (vgl BVerfG Beschlüsse vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - Juris RdNr 11; vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - BVerfGK 13, 303, 305 mwN; vom 4.4.2007 - 1 BvR 2941/06 - BVerfGK 11, 9, 11; vom 7.12.2006 - 2 BvR 722/06 - BVerfGK 10, 41, 45 f; vom 31.3.2006 - 1 BvR 2444/04 - BVerfGK 7, 485, 488) eine Verletzung des rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise vorliegt (vgl BSG vom 11.9.2009 - B 6 KA 1/09 C - Juris RdNr 7).
  • LSG Thüringen, 08.11.2018 - L 1 SF 1521/18
    Dieses Gebot verpflichtet allerdings die Gerichte nicht, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 11. September 2009 - Az.: B 6 KA 1/09 C unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 20. Februar 2008 - Az.: 1 BvR 2722/06, nach Juris).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 481/09 B
  • LSG Thüringen, 30.01.2019 - L 1 SF 1521/18

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Anhörungsrüge

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - L 8 R 104/24
  • LSG Bayern, 29.11.2012 - L 4 KR 424/12

    1. Sowohl im Hinblick auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als auch …

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