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Weitere Entscheidung unten: BSG, 22.03.2006

Rechtsprechung
   BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1071
BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R (https://dejure.org/2006,1071)
BSG, Entscheidung vom 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R (https://dejure.org/2006,1071)
BSG, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - B 6 KA 46/05 R (https://dejure.org/2006,1071)
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  • lexetius.com

    Laborärzte - keine Verletzung in ihren Rechten durch Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen ab 1. 7. 1999 - keine gleichheitswidrige Benachteiligung durch einheitlichen Vergütungstopf

  • openjur.de

    Vertragsärztliche Versorgung; Laborärzte; keine Verletzung in ihren Rechten durch Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen ab 1.7.1999; keine gleichheitswidrige Benachteiligung durch einheitlichen Vergütungstopf; Amtsermittlungspflicht; richterliche ...

  • Judicialis

    GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 12 Abs 1;... ; SGB V § 72 Abs 2; ; SGB V § 75 Abs 1; ; SGB V § 85 Abs 4; ; SGB V § 87 Abs 1; ; SGB V § 87 Abs 2; ; SGB V § 87 Abs 2a; ; EBM-Ä Kap O Abschn I; ; EBM-Ä Kap O Abschn II; ; EBM-Ä Kap O Abschn III; ; EBM-Ä Nr 3452; ; EBM-Ä Nr 3454; ; EBM-Ä Nr 7013; ; SGG § 103; ; SGG § 128 Abs 1; ; SGG § 128 Abs 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der bundesrechtlichen Vorgaben für die Honorierung von Laborleistungen mit höherrangigem Recht; Ausgestaltung der Honorarverteilung im Honorarverteilungsmaßstab (HVM); Wirtschaftlichkeitsbonus und Laborbudget als Anreize für Basis- und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen ab 1.7.1999 in der vertragsärztliche Versorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 97, 170
 
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Wird zitiert von ... (93)Zitiert selbst (29)

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …

    Auszug aus BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R
    Insoweit handelt es sich um Vergütungsregelungen auf Bundesebene, die unmittelbar (auch und vor allem) die Laborärzte betreffen und die am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG auf Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit zu überprüfen sind (vgl BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 61).

    Eine strengere gerichtliche Kontrolle hält das BSG für geboten, wenn das eigene Normprogramm des EBM-Ä auf tatsächliche Verhältnisse Bezug nimmt; allerdings beschränkt sich diese strengere Kontrolle darauf, ob der Bewertungsausschuss alle Arztgruppen nach denselben Maßstäben behandelt hat und ob seine Festsetzungen inhaltlich frei von Willkür sind (zuletzt BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 86).

    Der Senat hat in seinem die Vergütung radiologischer Leistungen betreffenden Urteil vom 9. Dezember 2004 (BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 148) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es in ganz bestimmten atypischen Konstellationen im Interesse der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung notwendig oder zumindest sinnvoll sein kann, eine Praxis, die wegen ihrer Lage und ihres Leistungsangebotes unter den gegenwärtigen Vergütungsbedingungen nicht wirtschaftlich betrieben werden kann, durch Sonderzahlungen auf der Grundlage von Härtefallregelungen im HVM zu stützen, wenn die KÄV selbst und/oder die Krankenkassen der Auffassung sind, die entsprechende Praxis sei für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung erforderlich.

    Darüber hinaus hat der Senat in seinen Entscheidungen, in denen die Angemessenheit der vertragsärztlichen Vergütung Streitgegenstand war, darauf hingewiesen, dass Ausgangspunkt jeder Beurteilung nur eine optimal ausgelastete, wirtschaftlich geführte vertragsärztliche Praxis sein kann (zuletzt BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 146).

    Dazu hatte das LSG ihnen - anders als der Senat den Klägern in den am 9. Dezember 2004 entschiedenen Verfahren (zB BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 143) - nicht ausdrücklich Gelegenheit gegeben.

    Die insoweit maßgeblichen Grundsätze hat der Senat insbesondere im Urteil vom 22. Juni 2005 (…BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 17) unter Hinweis vor allem auf die Urteile vom 20. Oktober 2004 (…BSGE 93, 258 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 12) und vom 9. Dezember 2004 (BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 50 ff) aufgezeigt (…vgl auch zuletzt Urteil vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 8/05 R -, RdNr 12 ff, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 30/03 R

    Honorarverteilung - unterschiedliche Regelungen für zugelassene und ermächtigte …

    Auszug aus BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R
    Mit dieser weiten Gestaltungsfreiheit bei Anfangs- und Erprobungsregelungen korrespondiert allerdings eine Beobachtungs- und gegebenenfalls Nachbesserungspflicht des Normgebers, wenn sich "im Vollzug von ursprünglich gerechtfertigten Regelungen" herausstellt, dass ... Auswirkungen für einzelne betroffene Adressaten unzumutbar geworden sind (…aaO, S 60 f;… s auch BSGE 83, 1, 4 bis 6 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 26 S 186 bis 188; BSGE 93, 258 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 12, jeweils RdNr 31).

    Die insoweit maßgeblichen Grundsätze hat der Senat insbesondere im Urteil vom 22. Juni 2005 (…BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 17) unter Hinweis vor allem auf die Urteile vom 20. Oktober 2004 (BSGE 93, 258 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 12) und vom 9. Dezember 2004 (…BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 50 ff) aufgezeigt (…vgl auch zuletzt Urteil vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 8/05 R -, RdNr 12 ff, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).

    Diese Berechtigung besteht ungeachtet des Umstandes, dass Laborärzte nur auf Überweisung tätig werden, und die Menge der von dieser Arztgruppe erbrachten Leistungen vorwiegend vom Überweisungsverhalten der anderen Vertragsärzte abhängig ist (…BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 24 S 164 ff; zuletzt BSGE 93, 258 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 12, jeweils RdNr 15 und 30).

    In gleicher Weise zulässig ist die Bildung von festen Honorarkontingenten für bestimmte Leistungen, auch soweit diese von verschiedenen Arztgruppen erbracht werden; auch von derartigen leistungsbezogenen Töpfen können Leistungen erfasst werden, die nur auf Überweisung erbracht werden dürfen (…BSGE 83, 1 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 26: CT/MRT-Leistungen;… SozR 3-2500 § 85 Nr. 38: Basis- und Speziallabor; BSGE 93, 258 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 12, jeweils RdNr 15 und 30: Radiologie insgesamt).

  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 13/00 R

    Laborarzt - Honorarverteilungsregelung - Vergütung aller Leistungen des …

    Auszug aus BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R
    Diese ist hier besonders weit, weil es sich um eine Anfangs- und Erprobungsregelung im Kontext einer komplexen Materie gehandelt hat (vgl zur Einführung eines Laborbudgets für Basislaborleistungen im Jahre 1994 bereits BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 16 S 66 sowie SozR 3-2500 § 85 Nr. 38 unter dem speziellen Aspekt der Auswirkungen der Laborreform auf die Honorarverteilung).

    In gleicher Weise zulässig ist die Bildung von festen Honorarkontingenten für bestimmte Leistungen, auch soweit diese von verschiedenen Arztgruppen erbracht werden; auch von derartigen leistungsbezogenen Töpfen können Leistungen erfasst werden, die nur auf Überweisung erbracht werden dürfen (…BSGE 83, 1 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 26: CT/MRT-Leistungen; SozR 3-2500 § 85 Nr. 38: Basis- und Speziallabor;… BSGE 93, 258 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 12, jeweils RdNr 15 und 30: Radiologie insgesamt).

    In seinem Urteil vom 31. Januar 2001 hat der Senat dementsprechend Honorarverteilungsregelungen für den Laborbereich aus dem Jahr 1994 gebilligt, nach denen ein einheitlicher Honorartopf für Leistungen des Speziallabors gebildet, hinsichtlich des Mindestpunktwertes aber zwischen Zielaufträgen und selbst zugewiesenen Laborleistungen differenziert worden ist (SozR 3-2500 § 85 Nr. 38).

    Im Senatsurteil vom 28. Januar 1998 ist allerdings nicht die Bildung eines einheitlichen Topfes für alle Laborleistungen und alle laborärztlichen Leistungen ausnahmslos für rechtmäßig gehalten, sondern ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass die damals beklagte KÄV einen solchen Honorartopf gerade nicht gebildet hatte (SozR 3-2500 § 85 Nr. 38;… SozR aaO Nr. 24 S 167).

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 55/03 R

    Vertragsarzt - Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - …

    Auszug aus BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R
    Der Senat hat sich bereits in seinem Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 55/03 R - (SozR 4-2500 § 87 Nr. 9) mit der Umgestaltung der Vergütung von Laborleistungen im EBM-Ä zum 1. Juli 1999 befasst, soweit die Honorierung und der Wirtschaftlichkeitsbonus bei Laborleistungen betroffen sind, die von Allgemeinärzten selbst erbracht werden.

    Die durch Überweisung veranlassten Leistungen konnten dem einzelnen Arzt nur mit unzumutbarem Aufwand zugeordnet werden, und die Wirtschaftlichkeitsprüfung bei den Laborärzten scheiterte im Wesentlichen daran, dass diese an den Umfang der ihnen erteilten Aufträge gebunden und so nur eingeschränkt für deren Wirtschaftlichkeit verantwortlich sind (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 9 RdNr 18).

    Die Einführung der Bewertungsfiguren "Laborbudget" und "Wirtschaftlichkeitsbonus" ist, wie der Senat bereits entschieden hat, mit § 87 Abs. 2, 2a SGB V vereinbar (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 9).

    Das oben dargestellte und im Urteil des Senats vom 23. Februar 2005 (SozR 4-2500 § 87 Nr. 9) gebilligte Konzept der Bindung des Wirtschaftlichkeitsbonus (Nr. 3452 EBM-Ä) an die Einhaltung des Laborbudgets sollte massiv die Erbringung und Veranlassung von Laborleistungen durch die Ärzte begrenzen.

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen - …

    Auszug aus BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R
    Mit dieser weiten Gestaltungsfreiheit bei Anfangs- und Erprobungsregelungen korrespondiert allerdings eine Beobachtungs- und gegebenenfalls Nachbesserungspflicht des Normgebers, wenn sich "im Vollzug von ursprünglich gerechtfertigten Regelungen" herausstellt, dass ... Auswirkungen für einzelne betroffene Adressaten unzumutbar geworden sind (…aaO, S 60 f; s auch BSGE 83, 1, 4 bis 6 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 26 S 186 bis 188;… BSGE 93, 258 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 12, jeweils RdNr 31).

    In gleicher Weise zulässig ist die Bildung von festen Honorarkontingenten für bestimmte Leistungen, auch soweit diese von verschiedenen Arztgruppen erbracht werden; auch von derartigen leistungsbezogenen Töpfen können Leistungen erfasst werden, die nur auf Überweisung erbracht werden dürfen (BSGE 83, 1 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 26: CT/MRT-Leistungen;… SozR 3-2500 § 85 Nr. 38: Basis- und Speziallabor;… BSGE 93, 258 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 12, jeweils RdNr 15 und 30: Radiologie insgesamt).

    Schließlich sind auch Mischsysteme mit Honorartöpfen sowohl für bestimmte Leistungsbereiche als auch für bestimmte Arztgruppen zulässig (BSGE 83, 1, 3 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 26 S 184;… BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 S 237;… aaO Nr. 48 S 408).

  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 96/96 R

    Honorarverteilung - Einbeziehung - Arztgruppe (hier: Laborärzte) - …

    Auszug aus BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R
    Diese Berechtigung besteht ungeachtet des Umstandes, dass Laborärzte nur auf Überweisung tätig werden, und die Menge der von dieser Arztgruppe erbrachten Leistungen vorwiegend vom Überweisungsverhalten der anderen Vertragsärzte abhängig ist (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 24 S 164 ff;… zuletzt BSGE 93, 258 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 12, jeweils RdNr 15 und 30).

    Soweit aus dem genannten Urteil die Folgerung gezogen worden ist, überweisungsgebundene Leistungen nach Abschnitt O III EBM-Ä seien generell einer Topfbildung entzogen, ist der Senat dem bereits mit seinem Urteil vom 28. Januar 1998 (SozR 3-2500 § 85 Nr. 24) entgegengetreten.

    Im Senatsurteil vom 28. Januar 1998 ist allerdings nicht die Bildung eines einheitlichen Topfes für alle Laborleistungen und alle laborärztlichen Leistungen ausnahmslos für rechtmäßig gehalten, sondern ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass die damals beklagte KÄV einen solchen Honorartopf gerade nicht gebildet hatte (…SozR 3-2500 § 85 Nr. 38; SozR aaO Nr. 24 S 167).

  • BSG, 29.09.1993 - 6 RKa 65/91

    Kassenarzt - Honorarvergütung - Leistungsbezug

    Auszug aus BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R
    Ein einheitlicher Vergütungstopf für alle Laborleistungen benachteiligt die Laborärzte für Vergütungszeiträume seit dem 1.7.1999 wegen der wirksamen Mengenbegrenzung der nicht auftragsabhängigen Laborleistungen und der geringeren Bedeutung des Punktwertes für kurative Leistungen der Laborärzte nicht mehr gleichheitswidrig (Fortentwicklung von BSG vom 29.9.1993 - 6 RKa 65/91 = BSGE 73, 131 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4).

    Der Senat hat im Laborbereich allerdings in der Vergangenheit Verteilungsregelungen beanstandet, nach denen alle Laborleistungen aus einem einheitlichen Kontingent mit einem identischen Punktwert zu vergüten sind, also sowohl der Mengenausweitung leicht zugängliche Leistungen nach den Abschnitten O I/II EBM-Ä in der bis zum 30. Juni 1999 geltenden Fassung als auch überweisungsabhängige Leistungen vor allem der Laborärzte (Urteil vom 29. September 1993, BSGE 73, 131 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4).

    Die Aussage im Urteil vom 29. September 1993, dass die Vergütung frei erbringbarer Basislaborleistungen und überweisungsgebundener Speziallaborleistungen aus demselben Vergütungstopf ungleiche Sachverhalte gleich behandele und einen zu großen Einfluss der nicht mengenbegrenzten Basislaborleistungen auf den für die Laborärzte wichtigen Punktwert für die O III-Leistungen zur Folge haben könne (BSGE 73, 131, 139 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 S 27), trifft die hier zu beurteilende Situation nur sehr eingeschränkt.

  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 49/05 R

    Zulässigkeit der Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen ab 1.7.1999 in der …

    Auszug aus BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R
    So ist der klagende Laborarzt im parallel gelagerten Verfahren B 6 KA 49/05 R, das der Senat ebenfalls am heutigen Tage entschieden hat, in einer Einzelpraxis tätig, beschäftigt nach seinen eigenen Angaben auf seiner Homepage (Stand: 1. September 2006) aber 40 Mitarbeiter(innen).

    Diese geringe Bedeutung des Punktwertes für die Vergütung laborärztlicher Leistungen seit der Laborreform ist nicht auf Besonderheiten in der Praxisausrichtung der Klägerin zurückzuführen, wie die vom Senat am 11. Oktober 2006 verhandelten und entschiedenen Verfahren B 6 KA 47/05 R, B 6 KA 48/05 R und B 6 KA 49/05 R trotz im Einzelnen unterschiedlicher Abrechnungsergebnisse belegen.

  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen …

    Auszug aus BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R
    Der Senat hat in unterschiedlichen Zusammenhängen mehrfach betont, dass die Vergütungsvorschriften so zu handhaben sind, dass die Gesamtvergütungen, die für ein bestimmtes Quartal entrichtet werden, möglichst vollständig und ausschließlich für die Honorierung der vertragsärztlichen Leistungen in diesem Quartal zur Verfügung stehen (…zB BSGE 82, 50, 53 f = SozR 3-1300 § 44 Nr. 23 S 52; BSGE 89, 62, 70 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42 S 350;… BSG SozR 4-1300 § 44 Nr. 6 RdNr 13).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf …

    Auszug aus BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff).
  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 21/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Rücknahme von bestandskräftigen …

  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 33/01 R

    Vertragsarzt - Praxisbudget - Festlegung - bundesdurchschnittliche …

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 16/97 R

    Vertragsarzt - Honorar - keine Sozialleistung - Anwendung des § 44 Abs 2 SGB 10 …

  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 5/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Arztgruppen - keine …

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 8/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - progressiver Anstieg von …

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Zulässigkeit - Honorarkontingent - …

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 12/99 R

    Einführung von Qualifikationsanforderungen in der vertragsärztlichen Versorgung

  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 3/96

    Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über das Praxisbudget für Basislaborleistungen

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 57/98 R

    Pathologe - Gewebeuntersuchung - Mehrfachabrechnung - Versandpauschale - …

  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 49/95

    Rechtmäßigkeit der Neubewertung kieferorthopädischer Leistungen im einheitlichen …

  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 48/05 R

    Zulässigkeit der Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen ab 1.7.1999 in der …

  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 47/05 R

    Zulässigkeit der Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen ab 1.7.1999 in der …

  • BSG, 29.05.1973 - 2 RU 17/71
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 21/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage, Unwirksamkeit des Überweisungsverbotes für …

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R

    Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der …

  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 35/04 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab - keine inhaltliche Änderung durch Beschlüsse des …

  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 81/95

    Überweisungsvorbehalt bei der Inanspruchnahme von Laborärzten verfassungsgemäß

  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 18/96

    Festsetzung der Fallpunktzahl für Leistungen des Basislabors in Teil B Kapitel O …

  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 39/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit des Abrechnungsausschlusses für …

    Dass die Partner des Bundesmantelvertrags und nicht der BewA die Kostenpauschalen festgesetzt haben, ist nicht zu beanstanden (vgl BSG Urteil vom 19.8.2015 - B 6 KA 34/14 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen - RdNr 34 unter Hinweis auf BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, RdNr 30). Begründet hat der Senat dies (…aaO) für den Fall der Modifizierung der Bewertungen der Kostenerstattungen und Kostenpauschalen durch Regelungen der Honorarverteilung aufgrund von Vorgaben des BewA damit, dass der BewA nach § 87 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 SGB V im EBM-Ä den Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen und ihr wertmäßiges, "in Punkten ausgedrücktes" Verhältnis zueinander zu bestimmen hatte.

    Dementsprechend hat der Senat die Vertragspartner auf Bundesebene generell auch für berechtigt gehalten, ergänzende Regelungen zu einzelnen Abrechnungspositionen zu treffen (vgl BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, RdNr 30 unter Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 11 S 29).

    Eine entstehungsgeschichtliche Auslegung kommt bei unklaren oder mehrdeutigen Regelungen ebenfalls in Betracht, kann allerdings nur anhand von Dokumenten erfolgen, in denen die Urheber der Bestimmungen diese in der Zeit ihrer Entstehung selbst erläutert haben (…etwa BSG SozR 3-5555 § 10 Nr. 1 S 4 mwN;… BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 4 RdNr 12;… BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11 und Nr. 10 RdNr 10, jeweils mwN;… BSG SozR 4-5540 § 44 Nr. 1 RdNr 13; BSG Beschluss vom 12.12.2012 - B 6 KA 31/12 B - Juris RdNr 4;… BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 28 RdNr 11). Diese Grundsätze gelten auch für Kostenerstattungstatbestände, sofern sie eine Pauschalerstattung vorsehen (…BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 28 RdNr 11;… BSG SozR 4-5531 Nr. 7120 Nr. 1 RdNr 11; BSG Urteil vom 25.8.1999 - B 6 KA 57/98 R - Juris RdNr 14 = MedR 2000, 201, 202;… BSG SozR 3-5533 Nr. 7103 Nr. 1 S 6; BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, RdNr 34;… BSG SozR 4-5540 § 44 Nr. 1 RdNr 13).

    Nach den im Urteil des Senats vom 11.10.2006 zur Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen zum 1.7.1999 beispielhaft dargestellten Abrechnungsergebnissen der dortigen Klägerin (BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, RdNr 53) machten die Erstattungen für Versandmaterial und Porto etwa 10 % des vertragsärztlichen Umsatzes der Laborärzte aus.

    Bei einer gleichbleibenden Menge an Laborleistungen stand dem die steuernde Wirkung von Laborbudget und Wirtschaftlichkeitsbonus nicht entgegen (vgl dazu BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13).

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Laborärzte trotz ihrer Bindung an den Überweisungsauftrag in gewissen Grenzen den Umfang der von ihnen erbrachten Leistungen selbst (mit)bestimmen können (vgl BSG Beschluss vom 28.10.2009 - B 6 KA 15/09 B - unter Hinweis auf BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, RdNr 50;… zuletzt BSG Urteil vom 19.8.2015 - B 6 KA 34/14 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen - Juris RdNr 54).

  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 10/15 R

    Angelegenheiten des Vertragsarztrechts; Angelegenheiten der Vertragsärzte

    Dass die Partner des Bundesmantelvertrags und nicht der BewA die Kostenpauschalen festgesetzt haben, ist nicht zu beanstanden (vgl BSG Urteil vom 19.8.2015 - B 6 KA 34/14 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen - RdNr 34 unter Hinweis auf BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, RdNr 30). Begründet hat der Senat dies (…aaO) für den Fall der Modifizierung der Bewertungen der Kostenerstattungen und Kostenpauschalen durch Regelungen der Honorarverteilung aufgrund von Vorgaben des BewA damit, dass der BewA nach § 87 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 SGB V im EBM-Ä den Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen und ihr wertmäßiges, "in Punkten ausgedrücktes" Verhältnis zueinander zu bestimmen hatte, Sachkostenpauschalen aber in Euro-Beträgen bewertet werden.

    Dementsprechend hat der Senat die Vertragspartner auf Bundesebene generell auch für berechtigt gehalten, ergänzende Regelungen zu einzelnen Abrechnungspositionen zu treffen (vgl BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, RdNr 30 unter Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 11 S 29).

    Eine entstehungsgeschichtliche Auslegung kommt bei unklaren oder mehrdeutigen Regelungen ebenfalls in Betracht, kann allerdings nur anhand von Dokumenten erfolgen, in denen die Urheber der Bestimmungen diese in der Zeit ihrer Entstehung selbst erläutert haben (…etwa BSG SozR 3-5555 § 10 Nr. 1 S 4 mwN;… BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 4 RdNr 12;… BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11 und Nr. 10 RdNr 10, jeweils mwN;… BSG SozR 4-5540 § 44 Nr. 1 RdNr 13; BSG Beschluss vom 12.12.2012 - B 6 KA 31/12 B - Juris RdNr 4;… BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 28 RdNr 11). Diese Grundsätze gelten auch für Kostenerstattungstatbestände, sofern sie eine Pauschalerstattung vorsehen (…BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 28 RdNr 11;… BSG SozR 4-5531 Nr. 7120 Nr. 1 RdNr 11; BSG Urteil vom 25.8.1999 - B 6 KA 57/98 R - Juris RdNr 14 = MedR 2000, 201, 202;… BSG SozR 3-5533 Nr. 7103 Nr. 1 S 6; BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, RdNr 34;… BSG SozR 4-5540 § 44 Nr. 1 RdNr 13).

    Nach den im Urteil des Senats vom 11.10.2006 zur Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen zum 1.7.1999 beispielhaft dargestellten Abrechnungsergebnissen der dortigen Klägerin (BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, RdNr 53) machten die Erstattungen für Versandmaterial und Porto etwa 10 % des vertragsärztlichen Umsatzes der Laborärzte aus.

    Bei einer gleichbleibenden Menge an Laborleistungen stand dem die steuernde Wirkung von Laborbudget und Wirtschaftlichkeitsbonus nicht entgegen (vgl dazu BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13).

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Laborärzte trotz ihrer Bindung an den Überweisungsauftrag in gewissen Grenzen den Umfang der von ihnen erbrachten Leistungen selbst (mit)bestimmen können (vgl BSG Beschluss vom 28.10.2009 - B 6 KA 15/09 B - unter Hinweis auf BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, RdNr 50;… zuletzt BSG Urteil vom 19.8.2015 - B 6 KA 34/14 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen - Juris RdNr 54).

  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 39/14 R

    Rechtmäßigkeit der sachlich-rechnerischen Richtigstellung einer Honorarabrechnung …

    Dass die Partner des Bundesmantelvertrags und nicht der BewA die Kostenpauschalen festgesetzt haben, ist nicht zu beanstanden (vgl BSG Urteil vom 19.8.2015 - B 6 KA 34/14 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen - RdNr 34 unter Hinweis auf BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, RdNr 30). Begründet hat der Senat dies (…aaO) für den Fall der Modifizierung der Bewertungen der Kostenerstattungen und Kostenpauschalen durch Regelungen der Honorarverteilung aufgrund von Vorgaben des BewA damit, dass der BewA nach § 87 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 SGB V im EBM-Ä den Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen und ihr wertmäßiges, "in Punkten ausgedrücktes" Verhältnis zueinander zu bestimmen hatte.

    Dementsprechend hat der Senat die Vertragspartner auf Bundesebene generell auch für berechtigt gehalten, ergänzende Regelungen zu einzelnen Abrechnungspositionen zu treffen (vgl BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, RdNr 30 unter Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 11 S 29).

    Eine entstehungsgeschichtliche Auslegung kommt bei unklaren oder mehrdeutigen Regelungen ebenfalls in Betracht, kann allerdings nur anhand von Dokumenten erfolgen, in denen die Urheber der Bestimmungen diese in der Zeit ihrer Entstehung selbst erläutert haben (…etwa BSG SozR 3-5555 § 10 Nr. 1 S 4 mwN;… BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 4 RdNr 12;… BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11 und Nr. 10 RdNr 10, jeweils mwN;… BSG SozR 4-5540 § 44 Nr. 1 RdNr 13; BSG Beschluss vom 12.12.2012 - B 6 KA 31/12 B - Juris RdNr 4;… BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 28 RdNr 11). Diese Grundsätze gelten auch für Kostenerstattungstatbestände, sofern sie eine Pauschalerstattung vorsehen (…BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 28 RdNr 11;… BSG SozR 4-5531 Nr. 7120 Nr. 1 RdNr 11; BSG Urteil vom 25.8.1999 - B 6 KA 57/98 R - Juris RdNr 14 = MedR 2000, 201, 202;… BSG SozR 3-5533 Nr. 7103 Nr. 1 S 6; BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, RdNr 34;… BSG SozR 4-5540 § 44 Nr. 1 RdNr 13).

    Nach den im Urteil des Senats vom 11.10.2006 zur Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen zum 1.7.1999 beispielhaft dargestellten Abrechnungsergebnissen der dortigen Klägerin (BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, RdNr 53) machten die Erstattungen für Versandmaterial und Porto etwa 10 % des vertragsärztlichen Umsatzes der Laborärzte aus.

    Bei einer gleichbleibenden Menge an Laborleistungen stand dem die steuernde Wirkung von Laborbudget und Wirtschaftlichkeitsbonus nicht entgegen (vgl dazu BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13).

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Laborärzte trotz ihrer Bindung an den Überweisungsauftrag in gewissen Grenzen den Umfang der von ihnen erbrachten Leistungen selbst (mit)bestimmen können (vgl BSG Beschluss vom 28.10.2009 - B 6 KA 15/09 B - unter Hinweis auf BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, RdNr 50;… zuletzt BSG Urteil vom 19.8.2015 - B 6 KA 34/14 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen - Juris RdNr 54).

  • SG Dresden, 21.01.2015 - S 18 KA 180/11

    Quotierung der Vergütung laboranalytischer Untersuchungen bei einer …

    Selbst wenn diese auf der Grundlage von betriebswirtschaftlichen Untersuchungen über die Kostenstrukturen einzelner Praxen vereinbart worden sind, ändert sich dadurch nichts an dem Charakter einer von der Höhe der tatsächlichen "Kosten" des Arztes unabhängigen Festpreisregelung (Bundessozialgericht, Urteil vom 11.10.2006, Az. B 6 KA 46/05 R, juris Rn. 31).

    Die verbreitete Bezeichnung der laboranalytischen Leistungen des Kapitels 32 EBM als "Kosten" weist lediglich darauf hin, dass es sich bei den Gebührenordnungspositionen für die laboranalytischen Leistungen des Kapitels 32 EBM um den separat kalkulierten Praxiskostenanteil der einzelnen Laborleistungen nichtärztliche und technische Leistungen (näher zur Rechtsnatur dieser sogenannten Kostenerstattungen: Bundessozialgericht, Urteil vom 11.10.2006, Az. B 6 KA 46/05 R, juris Rn. 31) handelt.

    Selbst wenn die Verschiebungen der Vergütungsvolumina nicht in ihren Verantwortungsbereich fallen oder sogar systembedingt unvermeidbar sind, ist es nicht zu beanstanden, wenn die Gesamtvertragspartner die Honorierung freier Leistungen arztgruppenübergreifend auf einen Referenzmengenbezug umstellen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 11.10.2006, Az. B 6 KA 46/05 R, juris Rn. 50 ff., in Abgrenzung zu Bundessozialgericht, Urteil vom 29.09.1993, Az. 6 RKa 65/91; Bundessozialgericht…, Urteil vom 28.01.1998, Az. B 6 KA 96/96 R, juris Rn. 18 ff.).

    Im Ausgangspunkt trifft allerdings zu, dass die Bewertung der analytischen Laborleistungen in festen DM- bzw. Euro-Beträgen Ausdruck der Grundentscheidung der Mantelvertragspartner war, durch bundeseinheitliche Festpreise die Laborärzte bereits bei Eingang einer Laboranforderung bzw. Einsendung einer Probe wissen zu lassen, welche Vergütung ihnen insoweit zusteht, und Versendeströme von Präparaten entgegenzuwirken, die allein auf das Bestreben zurückzuführen waren, die Leistungen dort abzurechnen, wo die höchsten Punktwerte zu erwarten waren (Bundessozialgericht, Urteil vom 11.10.2006, Az. B 6 KA 46/05 R, juris Rn. 29;… Beschluss vom 23.05.2007, Az. B 6 KA 91/06 B, juris Rn. 6).

    Darüber hinaus hat sich der Bewertungsausschuss mit der Anhebung der Kostensätze des Kapitels 32 EBM diese zu eigen gemacht (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 11.10.2006, Az. B 6 KA 46/05 R, juris Rn. 30).

    Denn es handelt sich bei den Euro-Beträgen nicht um Kostenerstattungsregelungen im Sinne eines Aufwendungsersatzes (wie zum Beispiel nach §§ 670, 683 BGB), sondern um Festpreise, mit denen lediglich der Praxiskostenanteil der Laborleistungen (nichtärztliche und technische Leistungen) vom ärztlichen Leistungsanteil getrennt kalkuliert und aus der Gesamtbewertung der Laborleistungen ausgegliedert wurde (Bundessozialgericht, Urteil vom 11.10.2006, Az. B 6 KA 46/05 R, juris Rn. 31).

    Dies lasse die Annahme zu, dass eine Begrenzung des Honorarverteilungsvolumens nicht zu Lasten der Vergütung für die überweisungsabhängigen Laborleistungen gehen werde (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 11.10.2006, Az. B 6 KA 46/05 R, juris Rn. 54 f.; Bestätigung durch Bundessozialgericht…, Urteil vom 23.02.2005, Az. B 6 KA 55/03 R, juris Rn. 26).

  • BSG, 19.08.2015 - B 6 KA 34/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Vergütung analytischer Laborleistungen - …

    Rn. 34 (b) Dass die Bewertungen der Kostenerstattungen und Kostenpauschalen nicht durch den BewA, sondern durch die Partner der BMV erfolgt ist (zur Festsetzung der Kostensätze durch die BMV-Partner siehe schon BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13), steht einer Modifizierung durch Regelungen der Honorarverteilung aufgrund von Vorgaben des BewA ebenfalls nicht entgegen.

    Darauf beruhte die Annahme, dass dem BewA eine anders als in Punkten ausgedrückte Bewertung versagt sei (vgl hierzu - die Frage jedoch offenlassend - BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, RdNr 30).

    Dass Steuerungsmaßnahmen auch bei Laborpraxen zulässig sind, entspricht ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Senats: Danach dürfen auch Laborärzte trotz ihrer Bindung an den Überweisungsauftrag einer Mengensteuerung unterzogen werden (…vgl zB BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 24 S 164 ff; BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, RdNr 50; BSG Beschluss vom 28.10.2009 - B 6 KA 15/09 B - Juris RdNr 9 mwN).

    Rn. 57 Die Laborreform beruhte, wie der Senat in seinem Urteil vom 11.10.2006 (B 6 KA 46/05 R - BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, RdNr 29) dargelegt hat, nicht zuletzt darauf, dass die in den Jahrzehnten zuvor praktizierte Vergütung auf der Grundlage von Punkten zur Folge hatte, dass das Honorar der Laborärzte von der Höhe des Punktwertes der einzelnen KÄV im jeweiligen Quartal abhing.

  • BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 30/06 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - keine rückwirkende Erteilung einer Genehmigung …

    Mit dieser Reform hatte der Bewertungsausschuss das Kapitel O (Laborleistungen) des EBM-Ä grundlegend umgestaltet, um die Leistungsmenge von Laboratoriumsuntersuchungen zu reduzieren (zum Ganzen s Urteile des Senats vom 11.10.2006, insbes B 6 KA 46/05 R SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen).

    Des Weiteren hatte er geregelt, dass Ärzte in ihren eigenen Behandlungsfällen, in denen sie Laborleistungen selbst erbrachten oder veranlassten, für ihre hiermit im Zusammenhang stehenden ärztlichen Leistungen je kurativ-ambulantem Behandlungsfall zum einen eine - je nach Arztgruppe unterschiedlich hohe - Laborgrundgebühr erhielten (Nr. 3450 EBM-Ä) und zum anderen eine - ebenfalls arztgruppenbezogene und je Behandlungsfall abrechenbare - Vergütungspauschale für die "Wirtschaftliche Erbringung und/oder Veranlassung von Leistungen des Kapitels O" (sog Wirtschaftlichkeitsbonus, Nr. 3452 EBM-Ä), die sich verminderte, wenn und soweit die erbrachten, bezogenen oder veranlassten Laboranalysen eine bestimmte - arztgruppenbezogen festgelegte - Gesamtpunktzahl überstiegen (s BSG…, Urteil vom 23.2.2005, SozR 4-2500 § 87 Nr. 9, und BSG, Urteil vom 11.10.2006, aaO, RdNr 17 ff).

    Denn durch die Neuregelung der Vergütung der Laborleistungen zum 1.7.1999 wurden - wie der Senat schon in anderem Zusammenhang dargelegt hat - im Wesentlichen kleinere, nur regional tätige Laborpraxen belastet, deren Kostenstrukturen ungünstiger waren als die von Großlaborpraxen ( BSG, Urteil vom 11.10.2006, aaO, RdNr 40).

    Dieser Betrag, der sich nur auf die Kostenerstattungen für O III-Leistungen bezieht, also nicht das Arzthonorar, die Vergütung für sonstige Leistungen und Pauschalerstattungen für Versandmaterial und Porto (Nr. 7103, 7120 EBM-Ä) betrifft (zum Verhältnis der verschiedenen Vergütungsarten s das Beispiel in BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 13 RdNr 53), ist so hoch, dass eine Einzelpraxis ihn in der Realität nicht erreichen kann.

  • SG Dresden, 21.01.2015 - S 18 KA 118/11

    Quotierung der Vergütung laboranalytischer Untersuchungen bei einer …

    Selbst wenn diese auf der Grundlage von betriebswirtschaftlichen Untersuchungen über die Kostenstrukturen einzelner Praxen vereinbart worden sind, ändert sich dadurch nichts an dem Charakter einer von der Höhe der tatsächlichen "Kosten" des Arztes unabhängigen Festpreisregelung (Bundessozialgericht, Urteil vom 11.10.2006, Az. B 6 KA 46/05 R, juris Rn. 31).

    Die verbreitete Bezeichnung der laboranalytischen Leistungen des Kapitels 32 EBM als "Kosten" weist lediglich darauf hin, dass es sich bei den Gebührenordnungspositionen für die laboranalytischen Leistungen des Kapitels 32 EBM um den separat kalkulierten Praxiskostenanteil der einzelnen Laborleistungen nichtärztliche und technische Leistungen (näher zur Rechtsnatur dieser sogenannten Kostenerstattungen: Bundessozialgericht, Urteil vom 11.10.2006, Az. B 6 KA 46/05 R, juris Rn. 31) handelt.

    Selbst wenn die Verschiebungen der Vergütungsvolumina nicht in ihren Verantwortungsbereich fallen oder sogar systembedingt unvermeidbar sind, ist es nicht zu beanstanden, wenn die Gesamtvertragspartner die Honorierung freier Leistungen arztgruppenübergreifend auf einen Referenzmengenbezug umstellen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 11.10.2006, Az. B 6 KA 46/05 R, juris Rn. 50 ff., in Abgrenzung zu Bundessozialgericht, Urteil vom 29.09.1993, Az. 6 RKa 65/91; Bundessozialgericht…, Urteil vom 28.01.1998, Az. B 6 KA 96/96 R, juris Rn. 18 ff.).

    Im Ausgangspunkt trifft allerdings zu, dass die Bewertung der analytischen Laborleistungen in festen DM- bzw. Euro-Beträgen Ausdruck der Grundentscheidung der Mantelvertragspartner war, durch bundeseinheitliche Festpreise die Laborärzte bereits bei Eingang einer Laboranforderung bzw. Einsendung einer Probe wissen zu lassen, welche Vergütung ihnen insoweit zusteht, und Versendeströme von Präparaten entgegenzuwirken, die allein auf das Bestreben zurückzuführen waren, die Leistungen dort abzurechnen, wo die höchsten Punktwerte zu erwarten waren (Bundessozialgericht, Urteil vom 11.10.2006, Az. B 6 KA 46/05 R, juris Rn. 29;… Beschluss vom 23.05.2007, Az. B 6 KA 91/06 B, juris Rn. 6).

    Darüber hinaus hat sich der Bewertungsausschuss mit der Anhebung der Kostensätze des Kapitels 32 EBM diese zu eigen gemacht (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 11.10.2006, Az. B 6 KA 46/05 R, juris Rn. 30).

    Denn es handelt sich bei den Euro-Beträgen nicht um Kostenerstattungsregelungen im Sinne eines Aufwendungsersatzes (wie zum Beispiel nach §§ 670, 683 BGB), sondern um Festpreise, mit denen lediglich der Praxiskostenanteil der Laborleistungen (nichtärztliche und technische Leistungen) vom ärztlichen Leistungsanteil getrennt kalkuliert und aus der Gesamtbewertung der Laborleistungen ausgegliedert wurde (Bundessozialgericht, Urteil vom 11.10.2006, Az. B 6 KA 46/05 R, juris Rn. 31).

    Dies lasse die Annahme zu, dass eine Begrenzung des Honorarverteilungsvolumens nicht zu Lasten der Vergütung für die überweisungsabhängigen Laborleistungen gehen werde (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 11.10.2006, Az. B 6 KA 46/05 R, juris Rn. 54 f.; Bestätigung durch Bundessozialgericht…, Urteil vom 23.02.2005, Az. B 6 KA 55/03 R, juris Rn. 26).

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 31/08 B

    Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung, Gebot der angemessenen Vergütung; …

    Danach besteht eine solche dann, wenn sich im Vollzug von ursprünglich gerechtfertigten Regelungen herausstellt, dass die die Norm legitimierenden Gründe weggefallen oder die Auswirkungen für einzelne Normadressaten unzumutbar geworden sind (…st Rspr des Senats, vgl SozR 3-2500 § 87 Nr. 15 S 60 f unter Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 12 S 80 f;… BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 16 S 66; BSGE 97, 170, 184 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13 S 97).

    Danach steht diesem bei der Neuregelung komplexer Materien wie der Leistungsbewertung ein besonders weiter Spielraum in Form von Ermittlungs-, Erprobungs- und Umsetzungsspielräumen (…BSGE 88, 126, 137 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 29, S 157) zu, weil sich häufig bei Erlass der maßgeblichen Vorschriften deren Auswirkungen nicht in allen Einzelheiten übersehen lassen und deshalb auch gröbere Typisierungen und geringere Differenzierungen zunächst hingenommen werden müssen (…vgl BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 15 S 60;… BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 16 S 66;… BSGE 88, 126, 137 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 29 S 157; BSGE 97, 170, 175, 184 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13 S 88, 97; vgl auch BVerfGE 33, 171, 189).

    Mit dieser relativ weiten Gestaltungsfreiheit bei Anfangs- und Erprobungsregelungen korrespondiert eine Beobachtungs- und gegebenenfalls Nachbesserungspflicht des Normgebers, wenn sich im Vollzug von ursprünglich gerechtfertigten Regelungen herausstellt, dass die die Norm legitimierenden Gründe weggefallen oder die Auswirkungen für einzelne Normadressaten unzumutbar geworden sind (…st Rspr des Senats, vgl BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 15 S 60 f unter Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 12 S 80 f;… BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 16 S 66; BSGE 97, 170, 184 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13 S 97).

  • BSG, 19.08.2015 - B 6 KA 33/14 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Rechtmäßigkeit einer Quotierung der für …

    Rn. 31 (b) Dass die Bewertungen der Kostenerstattungen und Kostenpauschalen nicht durch den BewA, sondern durch die Partner der BMV erfolgt ist (zur Festsetzung der Kostensätze durch die BMV-Partner siehe schon BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13), steht einer Modifizierung durch Regelungen der Honorarverteilung aufgrund von Vorgaben des BewA ebenfalls nicht entgegen.

    Darauf beruhte die Annahme, dass dem BewA eine anders als in Punkten ausgedrückte Bewertung versagt sei (vgl hierzu - die Frage jedoch offenlassend - BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, RdNr 30).

    Dass Steuerungsmaßnahmen auch bei Laborpraxen zulässig sind, entspricht ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Senats: Danach dürfen auch Laborärzte trotz ihrer Bindung an den Überweisungsauftrag einer Mengensteuerung unterzogen werden (…vgl zB BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 24 S 164 ff; BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, RdNr 50; BSG Beschluss vom 28.10.2009 - B 6 KA 15/09 B - Juris RdNr 9 mwN).

    Rn. 54 Die Laborreform beruhte, wie der Senat in seinem Urteil vom 11.10.2006 (B 6 KA 46/05 R - BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, RdNr 29) dargelegt hat, nicht zuletzt darauf, dass die in den Jahrzehnten zuvor praktizierte Vergütung auf der Grundlage von Punkten zur Folge hatte, dass das Honorar der Laborärzte von der Höhe des Punktwertes der einzelnen KÄV im jeweiligen Quartal abhing.

  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 28/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Begrenzung des Gestaltungsspielraums des …

    Zwar trifft den eBewA als Normgeber grundsätzlich eine entsprechende Verpflichtung, wenn sich im Vollzug von ursprünglich gerechtfertigten Regelungen herausstellt, dass die die Norm legitimierenden Gründe weggefallen oder die Auswirkungen für einzelne Normadressaten unzumutbar geworden sind (…stRspr des BSG, vgl zB BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 15 S 60/61; BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, RdNr 42).
  • BSG, 19.08.2015 - B 6 KA 44/14 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Rechtmäßigkeit einer Quotierung der für …

  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 28/07 R

    Bekanntgabe des Regelungsinhalts eines Bescheids an Drittbetroffenen zur Kenntnis …

  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 2/06 R

    Bewertungsausschuss - Begrenzung des 24-prozentigen Aufschlags auf …

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung …

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 5/08 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Hinderung der Steigerung des Honorars von …

  • BSG, 19.08.2015 - B 6 KA 11/15 R

    Angelegenheiten der Vertragsärzte

  • BSG, 02.08.2017 - B 6 KA 7/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bemessung des Regelleistungsvolumens (RLV) - …

  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 4/16 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Zulässigkeit der Quotierung sog …

  • BSG, 19.08.2015 - B 6 KA 12/15 R

    Angelegenheiten der Vertragsärzte

  • BSG, 23.03.2016 - B 6 KA 33/15 R

    Vertragsarzt - Honorarverteilung - kein Anspruch auf unquotierte Vergütung sog …

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 1/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsregelung - Schutz der Praxen mit …

  • LSG Sachsen, 23.02.2011 - L 1 KA 30/09

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit von Individualbudgets in …

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 6/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Aufteilung der …

  • BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 29/17 R

    Vertragsärztliche bzw -psychotherapeutische Versorgung - Beschluss des …

  • LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 27/12

    Quotierte Vergütung von ärztlichen Vorwegleistungen

  • BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 25/18 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Selektivvertrag zur hausarztzentrierten Versorgung …

  • BSG, 08.08.2018 - B 6 KA 26/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Vergütung von Leistungen und Kostenpauschalen der …

  • SG Dresden, 03.09.2014 - S 18 KA 163/11

    Bemessung der Höhe des Honorars für vertragsärztliche Leistungen wegen der …

  • BSG, 13.12.2023 - B 6 KA 1/22 R

    Vertragsärztliche Vergütung - neuropsychologische Leistungen - Höherbewertung der …

  • BSG, 25.11.2020 - B 6 KA 14/19 R

    Vertragsärztliche Vergütung - Auslegung der von den Bundesmantelvertragspartnern …

  • SG Dresden, 03.09.2014 - S 18 KA 167/11

    Quotierung der abgerechneten labormedizinischen und humangenetischen Leistungen

  • BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 32/17 R

    Rechtmäßigkeit der Höhe der Vergütung für erbrachte zeitgebundene …

  • BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 36/16 R

    Begrenzter Korrekturbedarf bei der Vergütung für Psychotherapeuten

  • BSG, 02.08.2017 - B 6 KA 18/17 R

    Angelegenheiten der Vertragsärzte

  • BSG, 02.08.2017 - B 6 KA 21/17 R

    Angelegenheiten der Vertragsärzte

  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 42/15 R

    Vergütung zyto- und molekulargenetischer Leistungen - Befugnis der …

  • BSG, 02.08.2017 - B 6 KA 9/17 R

    Angelegenheiten der Vertragsärzte

  • BSG, 02.08.2017 - B 6 KA 13/17 R

    Vertragsarzthonorar; Höhe des Regelleistungsvolumens; Umsatzmäßig …

  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 33/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Laborpraxis - Rechtmäßigkeit des Kostenaufschlags …

  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 26/15 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Laborleistungen - Ausschluss der Abrechnung von …

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 30/07 R

    Honorarverteilungsmaßstab - kein Vergütungsausschluss für erbrachte oder …

  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 91/06 B

    Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung, Quotierung von …

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 14/13 R

    Vertragsarzt - Versendung von Untersuchungsergebnissen an Dritte - keine …

  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 36/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung; Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur Bestimmung …

  • LSG Sachsen, 02.10.2013 - L 8 KA 13/10

    Vergütung kieferorthopädischer Leistungen; Rechtmäßigkeit der Neubewertung …

  • BSG, 02.08.2017 - B 6 KA 3/17 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Rechtmäßigkeit der Honorarverteilung für …

  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 48/05 R

    Zulässigkeit der Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen ab 1.7.1999 in der …

  • BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 22/22 R

    Vertragsärztliche Vergütung - Honorarverteilung - neu gegründete Einzelpraxis mit …

  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 10/19 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - Voraussetzungen für die …

  • BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1141/10

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde …

  • LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 2/12

    Ärztliche Honorarberechnung bei Doppelzulassung

  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 2743/11
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 2198/11
  • BSG, 04.11.2021 - B 6 KA 14/20 B

    Anspruch auf höheres vertragsärztliches Honorar; Grundsatzrüge im …

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 15/09 B

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit von Abstaffelungsregelungen …

  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 5424/10
  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 35/09 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Degressionsregelung erfasst auch Oralchirurgen

  • LSG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - L 5 KA 23/05

    Vertragsärztliche Versorgung - Laborreform - Einheitlicher Bewertungsmaßstab - …

  • LSG Bayern, 03.12.2008 - L 12 KA 445/04

    Vertragsärztliche Vergütung - Einheitlicher Bewertungsmaßstab für …

  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 49/05 R

    Zulässigkeit der Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen ab 1.7.1999 in der …

  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 34/09 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit degressionsbedingter …

  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 47/05 R

    Zulässigkeit der Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen ab 1.7.1999 in der …

  • LSG Baden-Württemberg, 14.11.2018 - L 5 KA 3686/16

    Vertragsärztliche Versorgung - hausarztzentrierte Versorgung - vertraglich …

  • LSG Hessen, 26.08.2009 - L 4 KA 55/08

    Vertragsarzt - II. Quartal 2005 - kein Vergütungsanspruch mit festem Punktwert …

  • SG Marburg, 18.04.2012 - S 12 KA 780/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Regelleistungsvolumen - Bewertungsausschuss - …

  • LSG Baden-Württemberg, 14.11.2018 - L 5 KA 747/17

    Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg - Honorarverteilung - …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2017 - L 11 KA 54/16

    Vertragsarzthonorar; Höhe der Quartalspauschale je Behandlungsfall für ein …

  • LSG Baden-Württemberg, 14.11.2018 - L 5 KA 748/17

    Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg - Honorarverteilung - …

  • LSG Hessen, 06.03.2009 - L 5 R 280/06

    Verweisbarkeit eines Analphabeten auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt

  • SG Berlin, 30.11.2011 - S 83 KA 199/10

    Vertragsärztliche Vergütung - Honorarverteilungsvertrag (HVV) der …

  • LSG Bayern, 03.12.2008 - L 12 KA 227/05

    Laborarzt - Höchstwertregelung für infektionsimmunologische Untersuchungen ab …

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2007 - L 4 KA 9/06

    Honorarbegrenzung, individuelles Punktzahlvolumen

  • SG Düsseldorf, 12.02.2014 - S 14 KA 434/10

    Rechtmäßigkeit des Abrechnungsbescheides eines zur vertragsärztlichen Versorgung …

  • LSG Hessen, 04.05.2011 - L 4 KA 49/09

    Streitige Höhe des Honorars für Laborleistungen in den 12 Quartalen III/99 bis …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2010 - L 11 KA 29/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Marburg, 04.02.2015 - S 12 KA 208/13

    1. Fachärzte für Humangenetik können Regelleistungsvolumina unterworfen werden …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2007 - L 1 KR 78/05

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Verfassungsmäßigkeit der …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 30/19

    Vertragsärztliche Vergütung; Finanzierung des Grundbetrags "Labor"; Aufteilung …

  • SG Berlin, 25.09.2019 - S 83 KA 206/17

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Vergütung von Laborleistungen - …

  • LSG Hamburg, 19.08.2015 - L 5 KA 62/13

    Quotierte Vergütung von Kostenerstattungen

  • LSG Hessen, 06.03.2009 - L 5 R 307/07

    Kompetenz der Bundesagentur für Arbeit zu Fragen des Arbeitsmarktes bei der …

  • SG Magdeburg, 18.09.2013 - S 1 KA 36/10

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Berechnung des arzt- bzw …

  • BSG, 10.12.2015 - B 6 KA 58/15 B
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 20/08 B
  • SG Magdeburg, 01.10.2014 - S 1 KA 97/12

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Rechtmäßigkeit der Zuweisung von …

  • SG Magdeburg, 01.10.2014 - S 1 KA 156/12

    Vertragsärztliche Versorgung - Festsetzung des vertragsärztlichen Honorars ab …

  • SG Berlin, 07.02.2011 - S 46 SB 1405/10

    Schwerbehindertenrecht - Zuerkennung des Merkzeichens RF - Ausschluss von der …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 3 KA 28/08

    Akupunktur; Akupunkturleistung; Berufsausübungsfreiheit; Berufsfreiheit; …

  • SG Hamburg, 19.04.2017 - S 3 KA 155/12
  • SG Marburg, 04.02.2015 - S 12 KA 337/14

    Die Regelung zur Berücksichtigung besonderer Kostenanteile im Rahmen der …

  • SG Kiel, 20.02.2019 - S 2 KA 58/17

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Nachvergütung für …

  • SG Kiel, 20.02.2019 - S 2 KA 178/16

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - keine Nachvergütungspflicht für …

  • SG Düsseldorf, 20.02.2013 - S 33 KA 471/10

    Anspruch eines Facharztes auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von …

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Rechtsprechung
   BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 46/05 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,29641
BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 46/05 B (https://dejure.org/2006,29641)
BSG, Entscheidung vom 22.03.2006 - B 6 KA 46/05 B (https://dejure.org/2006,29641)
BSG, Entscheidung vom 22. März 2006 - B 6 KA 46/05 B (https://dejure.org/2006,29641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R

    Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen …

    Auszug aus BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 46/05 B
    Entweder muss noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des auslaufenden bzw ausgelaufenen Rechts zu entscheiden sein, oder die Überprüfung der Rechtsnorm bzw ihre Auslegung muss aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung haben (…vgl zuletzt Senatsbeschluss vom 28. September 2005 - B 6 KA 47/05 B -, nicht veröffentlicht, sowie BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19; Senatsbeschlüsse vom 5. November 2003 - B 6 KA 69/03 B und vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 71/04 B).
  • BVerfG, 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Vergütung kernspintomographischer …

    Auszug aus BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 46/05 B
    Die Inhalte werden in der jeweiligen WBO des Landes festgelegt." In seinem Beschluss vom 16. Juli 2004 (SozR 4-2500 § 135 Nr. 2) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausgeführt, es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Bundessozialgericht (BSG) zur Abgrenzung abrechnungsfähiger ärztlicher Leistungen auf die für das jeweilige Fachgebiet in der WBO genannten Inhalte und Ziele der Weiterbildung und die dort genannten Bereiche abstelle, in denen eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben werden müssten.
  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 32/03 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 46/05 B
    In seinen Urteilen vom 8. September 2004 (… B 6 KA 27/03 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 7 RdNr 6; BSGE 93, 170 = SozR, aaO, Nr. 8, jeweils RdNr 6) hat der Senat in Zusammenfassung seiner bisherigen Rechtsprechung ausgeführt: "Beschränkungen des Fachgebiets erfassen den Arzt auch in seiner Tätigkeit als Vertragsarzt.
  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 27/03 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 46/05 B
    In seinen Urteilen vom 8. September 2004 ( B 6 KA 27/03 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 7 RdNr 6;… BSGE 93, 170 = SozR, aaO, Nr. 8, jeweils RdNr 6) hat der Senat in Zusammenfassung seiner bisherigen Rechtsprechung ausgeführt: "Beschränkungen des Fachgebiets erfassen den Arzt auch in seiner Tätigkeit als Vertragsarzt.
  • BSG, 28.11.1975 - 12 BJ 150/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Außer …

    Auszug aus BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 46/05 B
    Entweder muss noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des auslaufenden bzw ausgelaufenen Rechts zu entscheiden sein, oder die Überprüfung der Rechtsnorm bzw ihre Auslegung muss aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung haben (vgl zuletzt Senatsbeschluss vom 28. September 2005 - B 6 KA 47/05 B -, nicht veröffentlicht, sowie BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19; Senatsbeschlüsse vom 5. November 2003 - B 6 KA 69/03 B und vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 71/04 B).
  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 47/05 R

    Zulässigkeit der Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen ab 1.7.1999 in der …

    Auszug aus BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 46/05 B
    Entweder muss noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des auslaufenden bzw ausgelaufenen Rechts zu entscheiden sein, oder die Überprüfung der Rechtsnorm bzw ihre Auslegung muss aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung haben (vgl zuletzt Senatsbeschluss vom 28. September 2005 - B 6 KA 47/05 B -, nicht veröffentlicht, sowie BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19; Senatsbeschlüsse vom 5. November 2003 - B 6 KA 69/03 B und vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 71/04 B).
  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 69/03 B
    Auszug aus BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 46/05 B
    Entweder muss noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des auslaufenden bzw ausgelaufenen Rechts zu entscheiden sein, oder die Überprüfung der Rechtsnorm bzw ihre Auslegung muss aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung haben (…vgl zuletzt Senatsbeschluss vom 28. September 2005 - B 6 KA 47/05 B -, nicht veröffentlicht, sowie BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19; Senatsbeschlüsse vom 5. November 2003 - B 6 KA 69/03 B und vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 71/04 B).
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B

    (Vertragsärztliche Versorgung - § 116 SGB 5 - keine Ermächtigung eines Arztes für …

    Die Inhalte werden in der jeweiligen WBO des Landes festgelegt (…BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 7 RdNr 6;… BSGE 93, 170 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 8, RdNr 6; BSG Beschluss vom 22.3.2006 - B 6 KA 46/05 B - Juris RdNr 5).
  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 13/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Diagnostische Radiologie - keine …

    Individuelle Qualifikationen sind für die Zuordnung bestimmter Leistungen zu einem Fachgebiet irrelevant; die Fachzugehörigkeit bemisst sich allein nach den allgemein der Fachgruppe zugeordneten Weiterbildungsinhalten, die in der jeweiligen WBO des Landes festgelegt werden (…BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 7 RdNr 11;… BSGE 93, 170 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 8, RdNr 15; BSG Beschluss vom 22.3.2006 - B 6 KA 46/05 B - Juris RdNr 5;… BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 11 RdNr 15).
  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 9/11 R

    Krankenversicherung - Anspruch eines Krankenhausträgers auf Abschluss eines …

    In diesem Zusammenhang geht der 6. Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sich die Frage, welche ärztlichen Leistungen zu einem bestimmten Fachgebiet gehören oder aber außerhalb dieses Gebietes liegen und deshalb als sachfremd zu behandeln sind, in erster Linie nach der jeweiligen Gebietsdefinition in der WBO zu beurteilen ist, wobei ergänzend die hierzu ergangenen landesrechtlichen Richtlinien, denen der Charakter einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zukommt, heranzuziehen sind (BSG, Urteil vom 22.3.2006 - B 6 KA 75/04 R und Beschluss vom 22.3.2006 - B 6 KA 46/05 B;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 7;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 5;… BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9;… BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 7).
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