Rechtsprechung
| BAG, 27.06.1955 - 1 AZR 429/54 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit der Kündigung bei absichtlicher Verletzung der Informationsrechte des Betriebsrats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsrat - Kündigung - Vorherige Anhörung - Zivilrechtliche Wirksamkeit - Kündigungsschutzprozeß - Verbot des Rechtsmißbrauchs - Unzulässigkeit der Rechtsausübung - Anhörungsrecht
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 27.07.1954 - IV LA 134/54
- BAG, 27.06.1955 - 1 AZR 429/54
Papierfundstellen
- BAGE 2, 87
- NJW 1955, 1374
- DB 1955, 755
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BAG, 15.09.1954 - 1 AZR 258/54
Arbeitsverhältnis: Wirksamkeit einer Kündigung trotz unterlassener …
Auszug aus BAG, 27.06.1955 - 1 AZR 429/54
Der Erste Senat hält an der Grundsatzentscheidung vom 15. September 1954 [BAGE 1, 69] fest, nach der der Arbeitgeber, der rechtswidrig, vorsätzlich und schuldhaft die Anhörung des Betriebsrats vor der Kündigung unterlassen hat, sich im Kündigungsschutzprozeß nicht darauf berufen kann, daß die Kündigung nach § 1 Abs. 2 und 3 KSchG notwendig gewesen sei.Sie verweist auf die Urteile des Bundesarbeitsgericht vom 15. September 1954 (BAGE 1, 69 ,80), nach denen die Nichtanhörung des Betriebsrats vor der Kündigung durch den Arbeitgeber keine Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigung sei, der Mangel der Anhörung also nicht ipso iure die Unwirksamkeit der Kündigung herbeiführe.
In seiner Grundsatzentscheidung vom 15. September 1954 (BAGE 1, 69 ff.) hat der erkennende Senat ausgeführt, dass § 66 Abs. 1 BetrVG ein Gebot enthält, den Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung anzuhören, jedoch kein Verbot im Sinne des § 134 BGB .
- BAG, 31.05.1979 - 2 AZR 473/77
Feststellungsklage - Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - …
Sein Antrag im Vorprozeß enthielt sachlich die nach § 256 ZPO zulässige Klage auf Feststellung, daß das Arbeitsverhältnis über den 29. Juli 1975 hinaus fortbestand (vgl. BAG 9, 361 = AP Nr. 34 zu § 256 ZPO; RAG ARS 21, 166 [168 bis 1693)« Bei einer Kündigungsschutzklage mit einem Klagantrag nach Maßgabe des § 4 Satz 1 KSchG ist Streitgegenstand die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine konkrete mit der Kündigungsschutzklage angegriffene Kündigung zu dem in ihr vorgesehenen Termin (vgl. BAG 2, 87 C90] = AP Nr. 4 zu § 66 BetrVG; BAG 7, 36 [41 f.] = AP Nr. 17 zu § 3 KSchG; BAG 7, 51 [553 = AP Nr. 18 zu § 3 KSchG; BAG AP Nr. 2 zu § 81 ZK) [zu I 1 a aa der Gründe]; BAG AP Nr. 3 zu § 4 KSchG 1969 [zu 2 der Gründe] m. Anm. v. Grunsky und Hueck, KSchG, 9. Aufl., § 4 Rz 48 bis 49). - BAG, 14.11.1956 - 1 AZR 168/54
Betriebsverfassungsrecht: Informationspflicht des Arbeitgebers bei …
Die Kündigung ohne die vorherige Beratung mit dem Betriebsrat ist also nicht zivilrechtlich unwirksam (vgl. hierzu BAGE 1, 69 ; 2, 87).Das gilt i.d.R. nur dann nicht, wenn der Arbeitgeber seinerseits Tatsachen vorträgt, die zu einer anderen Beurteilung der Unterlassung Anlass geben könnten (vgl. BAGE 1, 69 ff.; 2, 87 ff.).
- BAG, 13.11.1958 - 2 AZR 573/57
Kündigungsschutzklage - Klageantrag - Kündigung - Auflösung zum Termin - …
Die Überwiegende Meinung nimmt an, bei einer Kündigungsschutzklage mit einem Klageantrag nach näherer Maßgabe des § 3 Satz 1 KSchG sei Streitgegenstand die Feststellung der Nichtauflösung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Rechtsunwirksamkeit der konkreten mit der Kündigungsschutzklage bekämpften Kündigung (vgl. BAG 2, 87 /~~90 7;… Hueck, Nipperdey-Festschrift, 1955, S.99 ff. £106/1077" Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 6. Auf 1 , Bd. I, § 64 VII I S . 591 zu Fußnote 74;… Hueck, KSchG, 3. Aufl., 1954, § 3 Anm. 4;… Herschel-Steinmann, KSchG, 4. Aufl., 1958, § 7 Anm. 4;… Habscheidt, RdA 1958, S. 46 ff., 95 ff. /$]/, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 21.03.1959 - 2 AZR 375/56
Ordentliche Kündigung - Soziale Ungerechtfertigkeit - Ausspruch der Kündigung - …
K ü n d i g u n g a u f z u s t e l l e n ( v g l . BAG 2, 87 / ß 9 7 ) ° Das E r. - BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 385/84
Änderung des Streitgegenstandes in der Revisionsinstanz - Änderungskündigung - …
Nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen und überwiegend auch vom Schrifttum geteilten sog. punktuellen Streitgegenstandstheorie ist bei einem Kündigungsschutzprozeß, bei dem sich der Klageantrag nach § 4 Satz 1 KSchG richtet ("daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist"), Streitgegenstand allein die Frage, ob das Arbeitsverhältnis durch die konkret angegriffene Kündigung zu dem vorgesehenen Termin aufgelöst ist oder nicht (BAG 2, 87, 90; 7, 36; 7, 51; 23, 139; BAG Urteile vom 12. Januar 1977 - 5 AZR 593/75 - AP Nr. 3 zu § 4 KSchG 1969; vom 10. August 1977 - 5 AZR 394/76 - AP Nr. 2 zu § 81 ZPO; vom 31. Mai 1979 - 2 AZR 473/77 - AP Nr. 50 zu § 256 ZPO; BAG 29, 57; KR-Wolff, 2. Aufl., Grunds. - BAG, 06.09.1979 - 2 AZR 532/77
- BAG, 17.07.1956 - 1 AZR 570/55
Betriebsverfassungsrecht: Widerlegung des Beweises des ersten Anscheins …
Die Kündigung ohne die vorherige Anhörung des Betriebsrats ist nicht unwirksam (BAGE 1, 69 ; 2, 87). - BAG, 27.03.1969 - 2 AZR 422/68
Festhalten an bisheriger Rechtsprechung
BAG 2, 87 = AP Nr. 4 zu § 66 BetrVG;. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.01.1961 - P 7/60
Wahl eines Personalrates; Anfechtung einer Wahl wegen unzulässiger …
Zwar gelten die aus § 242 BGB entwickelten Rechtsprinzipien auch für das Betriebsverfassungsrecht und für das Personalvertretungsrecht; denn sie sind Bestandteil der allgemeinen Rechtsordnung (BAG, Urt. v. 27.6.1955 - 1 AZR 429/54 - AP Nr. 4 zu § 66 BetrVG).
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