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Rechtsprechung
   BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,138
BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76 (https://dejure.org/1977,138)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1977 - 2 AZR 632/76 (https://dejure.org/1977,138)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 632/76 (https://dejure.org/1977,138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter - Grundrecht auf freie Meinungsäußerung - Störung des Betriebsfriedens - Außerordentliche Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 195
  • NJW 1978, 239
  • BB 1977, 1504
  • DB 1977, 2099
  • DB 1977, 2192
 
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Wird zitiert von ... (101)Zitiert selbst (21)

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit, …

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
    Nach der grundlegenden Entscheidung des Senats vom Io. November 1955 (BAG 2, 221 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) ist der Arbeitnehmer während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf den Persönlichkeitsschutz der Art. 1 und 2 GG auch zu beschäftigen; eine Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgelts ist danach ohne Zustimmung des Arbeitnehmers nur vorübergehend, etwa nach Ausspruch der Kündigung bis zum Ablauf des Vertrages oder bei besonderem schutzwürdigen Interesse des Arbeitsgebers zulässig.

    Er hat in der Entscheidung vom 4. Mai 1962 (BAG 13, 1o9 Li133 = AP Nr. 1 zu § 12 SchwBeschG, zu II 2 der Gründe) unter Berufung auf BAG 2, 221 ausgeführt, daß die allgemeine Beschäftigungspflicht, die früher hauptsächlich nur bei Lehrlingen und Künstlern angenommen worden sei, heute auch für andere Gerufsgruppen bejaht werden müsse; dies gelte insbesondere auch für einen Schwerbeschädigten.

  • BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71

    Kündigung - Diskriminierungsverbot - Sittenwidrigkeit - Meinungsäußerung

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
    Nach der ständigen Rechtsprechung kann insbesondere eine politische Betätigung eine Kündigung nur rechtfertigen, wenn das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird, sei es im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder auch im Unternehmensbereich (vgl. BAG AP Nr. 58 zu § 626 BGB; BAG A P Nr. 28 zu § 66 BetrVG; BAG 24, 438 = AP Nr. 2 zu § 134 BGB; BAG 23, 371 = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969).

    Besteht die Betätigung in einer Meinungsäußerung, so findet das dem Arbeitnehmer gemäß Art. 5 Abs. 1 GG zustehende Grundrecht der freien Meinungsäußerung seine Schranken in den Grundregeln über das Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 1, 185 [194 ff.] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG; BAG 7, 256 [261] = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsfreiheit; BAG 24, 438 [444] = AP Nr. 2 zu § 134 BGB).

  • BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Jugendvertreters

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
    Nach der ständigen Rechtsprechung kann insbesondere eine politische Betätigung eine Kündigung nur rechtfertigen, wenn das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird, sei es im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder auch im Unternehmensbereich (vgl. BAG AP Nr. 58 zu § 626 BGB; BAG A P Nr. 28 zu § 66 BetrVG; BAG 24, 438 = AP Nr. 2 zu § 134 BGB; BAG 23, 371 = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969).

    7- Richtig ist die Ansicht des Landesarbeitsgerichts, die fristlose Kündigung vom 4. August 1975 habe nicht auf den am 2o. August 1975 erfolgten Verkauf der "Dokumentation" gestützt werden können, weil es sich insoweit um ein erst nach Ausspruch der Kündigung eingetretenes Ereignis handele (BAG AP Nr. 57 zu § 626 BGB; BAG 23, 371 C377] = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969).

  • BAG, 15.07.1971 - 2 AZR 232/70

    Politische Meinungsäußerung - Kündigungsgrund - Abhörentscheidung

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
    Nach der ständigen Rechtsprechung kann insbesondere eine politische Betätigung eine Kündigung nur rechtfertigen, wenn das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird, sei es im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder auch im Unternehmensbereich (vgl. BAG AP Nr. 58 zu § 626 BGB; BAG A P Nr. 28 zu § 66 BetrVG; BAG 24, 438 = AP Nr. 2 zu § 134 BGB; BAG 23, 371 = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969).

    7- Richtig ist die Ansicht des Landesarbeitsgerichts, die fristlose Kündigung vom 4. August 1975 habe nicht auf den am 2o. August 1975 erfolgten Verkauf der "Dokumentation" gestützt werden können, weil es sich insoweit um ein erst nach Ausspruch der Kündigung eingetretenes Ereignis handele (BAG AP Nr. 57 zu § 626 BGB; BAG 23, 371 C377] = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969).

  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 173/75

    Arbeitsverhältnis: Beschäftigungspflicht nach ausgesprochener Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
    Einen Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers auch nach Ausspruch einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, aber auch nur bis dahin, hat neuerdings der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 19. August 1976 - 3 AZR 173/75 - (demnächst AP Nr. 4 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) mit der Begründung bejaht, der Beschäftigungsanspruch sei als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich gegeben.
  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung - …

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
    In der Entscheidung vom 4. Juni 1964 (BAG 16, 72 [85] = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung - zu II 3 a der Gründe) hat der Senat den Beschäftigungsanspruch eines Croupiers anerkannt, weil dieser ständig in Übung bleiben müsse.
  • BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 113/68

    Fragen zur Rechtmäßigkeit eines Streiks -; Umfang der Betriebsratstätigkeit

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
    In einer weiteren Entscheidung vom 26. Oktober 1971 (BAG 23, 484 [507] = AP Nr. 44 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu B 1 der Gründe]) hat der Erste Senat seine Rechtsprechung weitergeführt.
  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
    Anderenfalls ist nicht ausgeschlossen, daß das angefochtene Urteil auf einer Verkennung des Begriffs des wichtigen Grundes beruht (vgl. BAG 2, 214 und 2o7 = AP Nr. 4 und 5 zu § 626 BGB; BAG 9, 263 = AP Nr. 42 zu § 626 BGB; BAG 24, 4o1 C4o 73 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
    Anderenfalls ist nicht ausgeschlossen, daß das angefochtene Urteil auf einer Verkennung des Begriffs des wichtigen Grundes beruht (vgl. BAG 2, 214 und 2o7 = AP Nr. 4 und 5 zu § 626 BGB; BAG 9, 263 = AP Nr. 42 zu § 626 BGB; BAG 24, 4o1 C4o 73 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB).
  • BAG, 07.08.1964 - 1 AZR 27/64

    Schwerbeschädigter hat klagbaren Anspruch auf eine SchwbG § 12 entsprechende …

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
    In sBinem Urteil vom 7- August 1964- (BAG 16, 193 [195] = AP Nr. 3 zu § 12 SchwBeschG) hat der Senat diese Rechtsprechung bestätigt.
  • BAG, 13.09.1967 - 4 AZR 337/66

    Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Verwaltungsangestellter - Arbeitsvertrag - …

  • LAG Hessen, 07.05.1976 - 8 Sa Ga 394/76
  • BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 228/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Aufklärungsrüge; Arbeitsverhältnis: Kündigung aus …

  • BAG, 19.06.1967 - 2 AZR 287/66

    Gastarbeitnehmer - Unterbringung - Kündigung - Abmahnung

  • BAG, 12.02.1975 - 5 AZR 79/74

    Weiterbeschäftigungsanspruch: Jugendvertreter

  • BAG, 23.02.1959 - 3 AZR 583/57

    Feststellungsantrag - Fristlose Entlassung - Hilfsantrag - Befristete Kündigung - …

  • BAG, 23.10.1969 - 2 AZR 127/69

    Betriebsratsmitgliedskündigung

  • BAG, 04.07.1973 - 1 AZB 12/73

    Rechtsmittelschrift - Notwendiger Inhalt - Parteirollen - Ladungsfähige …

  • BAG, 04.12.1975 - 2 AZR 462/74

    Abreitsgerichtsverfahren: Voraussetzungen für die Statthaftigkeit der Berufung

  • LAG Düsseldorf, 05.12.1974 - 14 Sa 1106/74

    Weihnachtsgratifikation und Rückzahlung

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

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  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …

    Entsprechendes gilt für bewußt wahrheitswidrig aufgestellte Tatsachenbehauptungen, etwa wenn sie den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen (Senat 26. Mai 1977 - 2 AZR 632/76 - BAGE 29, 195; 6. Februar 1997 - 2 AZR 38/96 - nv.; 21. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367; 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - nv.).
  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen …

    Auch in diesem Bereich liegt eine konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses nicht schon dann vor, wenn der Arbeitsablauf oder der Betriebsfrieden "abstrakt" oder "konkret gefährdet" ist, sondern nur dann, wenn insoweit eine konkrete Störung eingetreten ist (Aufgabe der in den Urteilen vom 13. Januar 1956 - 1 AZR 167/55 - BAGE 2, 266, 276 = AP Nr. 4 zu § 13 KSchG und vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 632/76 - BAGE 29, 195, 201 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht vertretenen Auffassung).

    Unklar ist aufgrund des Urteils des Ersten Senats vom 13. Januar 1956 (BAGE 2, 266 = AP Nr. 4 zu § 13 KSchG) und des Urteils des erkennenden Senats vom 26. Mai 1977 (BAGE 29, 195 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) allerdings noch, ob eine sog. "konkrete Gefährdung" des Betriebsfriedens aufgrund einer tatsächlichen Vermutung oder einer Besorgnis ausreicht, eine bestimmte Aktion sei erfahrungsgemäß geeignet, Störungen im Bereich der betrieblichen Verbundenheit auszulösen.

    Bei dieser Betrachtung bleibt zweifelhaft, auf wessen Erfahrung es ankommen soll und welche Rechtsfolgen dann eintreten, wenn die Störung entgegen der Erfahrung ausbleibt (so zutreffend Weber, Anm. zu BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht;… KR-Hillebrecht, aaO, § 626 BGB Rz 93).

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