Rechtsprechung
| BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung/unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
- Judicialis
BetrAVG § 1; ; AÜG Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 6 aF; ; AÜG Art. 1 § 9 Nr. 1; ; AÜG Art. 1 § 10 Abs. 1; ; AÜG Art. 1 § 13 aF; ; BGB § 242; ; ZPO § 256 Abs. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung; Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung; Gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern; Fiktion eines Arbeitsverhältnisses bei fehlender Überlassungserlaubnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitnehmerüberlassung; Betriebliche Altersversorgung - Betriebliche Altersversorgung bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung und vermuteter Arbeitsvermittlung; arbeitsvertragliche Abbedingung von Rechten nach dem AÜG; Verwirkung; Feststellungsinteresse
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und betriebliche Altersversorgung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und betriebliche Altersversorgung
- 123recht.net (Pressemeldung)
Rentenansprüche nach illegaler Leiharbeit // Leih-Arbeitszeit rechnet bei der Betriebsrente mit
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 16.08.2001 - 1 Ca 542/01
- LAG Düsseldorf, 14.01.2002 - 5 Sa 1448/01
- BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02
Papierfundstellen
- BAGE 105, 59
- BB 2003, 2242
- DB 2003, 2181
Wird zitiert von ... (47) Zitiert selbst (16)
- BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99
Verwirkung
Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02
Der Verwirkungseinwand dient dem Vertrauensschutz (statt aller BAG 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326, 329).Den Schutz vor unbekannten Forderungen hat das Verjährungsrecht zu gewährleisten, nicht der Grundsatz von Treu und Glauben (ebenso für eine vergleichbare Fallgestaltung BAG 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326, 329 f.).
- BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89
Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag
Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02
Über die Qualifizierung der vertraglichen Grundlage eines drittbezogenen Arbeitnehmereinsatzes als Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung entscheidet deren tatsächliche Durchführung (BAG 15. Juni 1983 - 5 AZR 111/81 - BAGE 43, 102, 105; 28. November 1989 - 1 ABR 90/88 - AP AÜG § 14 Nr. 5 = EzA AÜG § 14 Nr. 2, zu B 1 c der Gründe; 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 125, 137 f.).a) Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in einem Urteil vom 30. Januar 1991 (- 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 124, 132 f.) angenommen, dieses Recht könne grundsätzlich wie jedes andere verwirken.
- BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 437/97
Arbeitnehmerüberlassung - Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02
Sie diente der Ergänzung der Regelung des Art. 1 § 10 AÜG aF: Während hiernach, im Falle gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis, die Verträge zwischen Verleiher und Entleiher und zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer unwirksam sind und ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher fingiert wird, war der Schutz des Arbeitnehmers im Falle illegaler Arbeitsvermittlung durch die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher gewährleistet (BT-Drucks. VI/2303 S. 15;… hierzu Schüren AÜG § 13 Rn. 40;… ErfK/Wank 3. Aufl. § 13 AÜG Rn. 2; ebenso BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43; 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46; 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - BAGE 91, 200, zu II 2 der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165, zu II 1 der Gründe).Art. 1 § 13 AÜG aF ist mit diesem Regelungsinhalt unmittelbar anzuwenden auf alle Fallgestaltungen, bei denen die Fiktionswirkung vor dem 1. April 1997 eingetreten ist (BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - aaO, zu II 2 a der Gründe;… Ulber AÜG 2. Aufl. § 13 Rn. 5).
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99
Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung
Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02
Hiervon geht die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ohne weiteres aus (zuletzt 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 487/99 - BAGE 96, 150;… ebenso Becker/Wulfgramm AÜG 3. Aufl. Art. 1 § 10 Rn. 38 a;… Schüren AÜG § 10 Rn. 126).Sie diente der Ergänzung der Regelung des Art. 1 § 10 AÜG aF: Während hiernach, im Falle gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis, die Verträge zwischen Verleiher und Entleiher und zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer unwirksam sind und ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher fingiert wird, war der Schutz des Arbeitnehmers im Falle illegaler Arbeitsvermittlung durch die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher gewährleistet (BT-Drucks. VI/2303 S. 15;… hierzu Schüren AÜG § 13 Rn. 40;… ErfK/Wank 3. Aufl. § 13 AÜG Rn. 2; ebenso BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43; 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46; 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - BAGE 91, 200, zu II 2 der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165, zu II 1 der Gründe).
- BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89
Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02
Gewerbsmäßig iSd. AÜG ist jede nicht nur gelegentliche, sondern auf eine gewisse Dauer angelegte und auf die Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbständige Tätigkeit, die auf die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gerichtet ist (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43, 51 mwN;… Ulber AÜG 2. Aufl. § 1 Rn. 148;… Boemke AÜG § 1 Rn. 39;… Schüren AÜG § 1 Rn. 274).Sie diente der Ergänzung der Regelung des Art. 1 § 10 AÜG aF: Während hiernach, im Falle gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis, die Verträge zwischen Verleiher und Entleiher und zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer unwirksam sind und ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher fingiert wird, war der Schutz des Arbeitnehmers im Falle illegaler Arbeitsvermittlung durch die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher gewährleistet (BT-Drucks. VI/2303 S. 15;… hierzu Schüren AÜG § 13 Rn. 40;… ErfK/Wank 3. Aufl. § 13 AÜG Rn. 2; ebenso BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43; 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46; 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - BAGE 91, 200, zu II 2 der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165, zu II 1 der Gründe).
- BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97
Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02
Dagegen sprechen der von Art. 1 § 10 Abs. 1 AÜG angestrebte Arbeitnehmerschutz sowie die Überlegungen, die das Bundesarbeitsgericht im Zusammenhang mit Abänderungsvereinbarungen nach einem Betriebsübergang angestellt hat, soweit es dabei nur um eine Beseitigung der Kontinuität der Arbeitsverhältnisse geht (28. April 1987 - 3 AZR 75/86 - BAGE 55, 228; 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260). - BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99
Entstehen eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02
Hiervon geht die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ohne weiteres aus (zuletzt 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 487/99 - BAGE 96, 150;… ebenso Becker/Wulfgramm AÜG 3. Aufl. Art. 1 § 10 Rn. 38 a;… Schüren AÜG § 10 Rn. 126). - BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 75/86
Veräußerung von notleidendem Betrieb
Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02
Dagegen sprechen der von Art. 1 § 10 Abs. 1 AÜG angestrebte Arbeitnehmerschutz sowie die Überlegungen, die das Bundesarbeitsgericht im Zusammenhang mit Abänderungsvereinbarungen nach einem Betriebsübergang angestellt hat, soweit es dabei nur um eine Beseitigung der Kontinuität der Arbeitsverhältnisse geht (28. April 1987 - 3 AZR 75/86 - BAGE 55, 228; 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260). - BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 90/88
Arbeitnehmerüberlassung: Überwachung des Betriebsgeländes durch …
Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02
Über die Qualifizierung der vertraglichen Grundlage eines drittbezogenen Arbeitnehmereinsatzes als Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung entscheidet deren tatsächliche Durchführung (BAG 15. Juni 1983 - 5 AZR 111/81 - BAGE 43, 102, 105; 28. November 1989 - 1 ABR 90/88 - AP AÜG § 14 Nr. 5 = EzA AÜG § 14 Nr. 2, zu B 1 c der Gründe; 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 125, 137 f.). - BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 111/81
Anspruch auf Lohnzahlung aus einem gesetzlich fingierten Arbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02
Über die Qualifizierung der vertraglichen Grundlage eines drittbezogenen Arbeitnehmereinsatzes als Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung entscheidet deren tatsächliche Durchführung (BAG 15. Juni 1983 - 5 AZR 111/81 - BAGE 43, 102, 105; 28. November 1989 - 1 ABR 90/88 - AP AÜG § 14 Nr. 5 = EzA AÜG § 14 Nr. 2, zu B 1 c der Gründe; 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 125, 137 f.). - BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 7/93
Arbeitnehmerüberlassung - Zivildienstschulen
- BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 850/94
Arbeitnehmerüberlassung im Flurbereinigungsverfahren
- BAG, 27.01.1993 - 7 AZR 476/92
Anforderungen an ein als zustande gekommen geltendes Arbeitsverhältnis wegen der …
- LAG Düsseldorf, 14.01.2002 - 5 Sa 1448/01
Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag, Verwirkung
- BAG, 27.07.1983 - 5 AZR 194/81
Arbeitnehmerüberlassung - Lohnforderung - Fälligkeit
- BAG, 19.12.1979 - 4 AZR 901/77
Übernahme des Arbeitsverhältnisses - Entleiherfirma - Leiharbeitnehmer - …
- LAG Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 2 Sa 6/13
Abgrenzung zwischen Dienst- oder Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist gewerbsmäßig im Sinne des AÜG jede nicht nur gelegentliche, sondern auf eine gewisse Dauer angelegte und auf die Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbstständige Tätigkeit (zB. BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - AP Nr. 5 zu § 13 AÜG). - BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 338/16
Kein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel in der für den …
Rn. 53 aa) Dabei kann dahinstehen, ob das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, überhaupt verwirkt werden kann (bejahend BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - zu I 2 der Gründe, BAGE 67, 124;… offengelassen von BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 30;… 10. Oktober 2007 - 7 AZR 448/06 - Rn. 25;… 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 47; zweifelnd BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 105, 59). - BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 309/16
Betriebsübergang - wirtschaftliche Einheit - Verantwortlichkeit
Rn. 75 a) Dabei kann dahinstehen, ob das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, überhaupt verwirkt werden kann (bejahend BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - zu I 2 der Gründe, BAGE 67, 124;… offengelassen von BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 30;… 10. Oktober 2007 - 7 AZR 448/06 - Rn. 25;… 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 47; zweifelnd BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 105, 59).
- BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07
Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das …
Dabei kann dahinstehen, ob eine rückwirkende Abbedingung der Wirkungen von Art. 1 § 10 AÜG aF überhaupt wirksam wäre (offengelassen von BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - BAGE 105, 59 = AP AÜG § 13 Nr. 5 = EzA AÜG § 10 Nr. 11, zu B II 1 der Gründe).Denn eine rückwirkende Abbedingung aller etwa aus einem nach Art. 1 § 10 Abs. 1 AÜG aF fingierten Arbeitsverhältnis erwachsenen Rechte durch Abschluss eines Arbeitsvertrags mit dem Entleiher kommt allenfalls dann in Betracht, wenn die Parteien dieses Arbeitsvertrags bei dessen Abschluss einen hierauf gerichteten rechtsgeschäftlichen Willen zum Ausdruck gebracht haben (BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - aaO).
Allein die Angabe des Arbeitsvertragsbeginns "01.04.1995" in dem schriftlichen Arbeitsvertrag, die dem förmlichen Vertragsbeginn entspricht, lässt nicht erkennen, dass die Vertragsparteien oder eine von ihnen es für möglich hielt, dass in der Zeit zuvor bereits ein Arbeitsverhältnis kraft gesetzlicher Fiktion bestanden hat und sie mit diesem vertraglichen Hinweis alle etwaigen Rechtsfolgen aus diesem Arbeitsverhältnis beseitigen wollten (…BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 23/06 - Rn. 24, DB 2007, 1034; 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - aaO).
Es bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, ob das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, verwirken kann (so BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 68, zu II 1 der Gründe; zweifelnd BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - BAGE 105, 59 = AP AÜG § 13 Nr. 5 = EzA AÜG § 10 Nr. 11, zu B II 2 a der Gründe;… offen gelassen zuletzt von BAG 10. Oktober 2007 - 7 AZR 487/06 -Rn. 18).
Auch auf Grund der Untätigkeit des Klägers während der Dauer des am 18. Februar 2003 vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen, ebenfalls die Beklagte und ihre Rechtsvorgängerin betreffenden Rechtsstreits - 3 AZR 160/02 - konnte die Beklagte entgegen ihrer Auffassung nicht darauf vertrauen, dass der Kläger sich nicht zu einem späteren Zeitpunkt auf die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses mit ihrer Rechtsvorgängerin nach den Vorschriften des AÜG berufen würde.
- BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 23/06
Arbeitnehmerüberlassung - Konzern - Verwirkung
Ein Arbeitnehmer kann das Bestehen und den Zeitpunkt der Begründung eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher nach den Vorschriften des AÜG mit einer Klage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO gerichtlich feststellen lassen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165 = AP AÜG § 13 Nr. 3 = EzA AÜG § 1 Nr. 10; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 487/99 - BAGE 96, 150 = AP AÜG § 10 Nr. 15 = EzA AÜG § 10 Nr. 10; 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - BAGE 105, 59 = AP AÜG § 13 Nr. 5 = EzA AÜG § 10 Nr. 11, zu A II der Gründe; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 -, zu III 2 a der Gründe).Solange dieses Arbeitsverhältnis nicht beendet ist, ergeben sich aus der längeren Dauer des Arbeitsverhältnisses regelmäßig noch eine Vielzahl möglicher Rechtsfolgen, die das Feststellungsinteresse begründen (BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - aaO).
Dabei kann dahinstehen, ob eine rückwirkende Abbedingung der Wirkungen von Art. 1 § 10 AÜG aF überhaupt wirksam wäre (offengelassen von BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - BAGE 105, 59 = AP AÜG § 13 Nr. 5 = EzA AÜG § 10 Nr. 11, zu B II 1 der Gründe).
Denn eine rückwirkende Abbedingung aller etwa aus einem nach Art. 1 § 10 Abs. 1 AÜG aF fingierten Arbeitsverhältnis erwachsenen Rechte durch Abschluss eines Arbeitsvertrags mit dem Entleiher kommt allenfalls dann in Betracht, wenn die Parteien dieses Arbeitsvertrags bei dessen Abschluss einen hierauf gerichteten rechtsgeschäftlichen Willen zum Ausdruck gebracht haben (BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - aaO).
Allein die Angabe des Arbeitsvertragsbeginns "1. Oktober 1986" in dem schriftlichen Arbeitsvertrag, die dem förmlichen Vertragsbeginn entspricht, lässt nicht erkennen, dass die Vertragsparteien oder eine von ihnen es für möglich hielt, dass in der Zeit zuvor bereits ein Arbeitsverhältnis kraft gesetzlicher Fiktion bestanden hat und sie mit diesem vertraglichen Hinweis alle etwaigen Rechtsfolgen aus diesem Arbeitsverhältnis beseitigen wollten (ebenso zu einer vergleichbaren Vertragsbestimmung: BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - aaO).
Es bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, ob das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, verwirken kann (so BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - EzAÜG § 10 Fiktion Nr. 68, zu II 1 der Gründe; zweifelnd BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - BAGE 105, 59 = AP AÜG § 13 Nr. 5 = EzA AÜG § 10 Nr. 11, zu B II 2 a der Gründe; offen gelassen von BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 -, zu III 3 a der Gründe).
Auch auf Grund der Untätigkeit des Klägers während der Dauer des am 18. Februar 2003 vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen, ebenfalls die Beklagte und ihre Rechtsvorgängerin betreffenden Rechtsstreits - 3 AZR 160/02 - konnte die Beklagte entgegen ihrer Auffassung nicht darauf vertrauen, dass der Kläger sich nicht zu einem späteren Zeitpunkt auf die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses mit ihrer Rechtsvorgängerin nach den Vorschriften des AÜG berufen würde.
- LAG Köln, 20.09.2005 - 9 Sa 110/05
Arbeitnehmerüberlassung im Konzern - Geltendmachung früherer Begründung des …
Es können sich aus der längeren Dauer des Arbeitsverhältnisses Rechtsfolgen ergeben, die das besondere Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage begründen (vgl. BAG, Urteil vom 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 -).Ob dies der Fall ist, richtet sich nach der tatsächlichen Durchführung (vgl. BAG, Urteil vom 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 -).
Gewerbsmäßig im Sinne des AÜG war auch bereits nach der bei der Einstellung des Klägers im November 1984 geltenden Gesetzeslage die nicht nur gelegentliche, sondern auf eine gewisse Dauer angelegte und auf die Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbständige Tätigkeit, die auf die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gerichtet ist (vgl. BAG, Urteil vom 1. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - Becker, AÜG, 1. Aufl. (1973), Art. 1 § 1 Rdn. 25 ff;… Becker/Wulfgramm, AÜG, 2. Aufl. (1981), Art. 1 § 1 Rdn. 25 ff.).
Es ist auszuschließen, dass bei einer derartigen Verleihdauer die Mitarbeiter nur zum Ausgleich oder zur Minderung eigener Personalkosten der S überlassen wurden (vgl. BAG, Urteil vom 1. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 -).
Rechtsfolge ist sowohl bei der Fiktion nach Art. 1 § 10 Abs. 1 AÜG als auch bei der nach Art. 1 § 13 AÜG a.F., dass ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Entleiher als zustande gekommen gilt, dessen Inhalt und Dauer sich nach den für den Betrieb des Entleihers geltenden Vorschriften und sonstigen Regelungen, insbesondere nach den dort einschlägigen tarifvertraglichen Bestimmungen, Regelungen in Betriebsvereinbarungen und betrieblichen Übungen bestimmen (vgl. BAG, Urteil vom 27. Juli 1983 - 5 AZR 194/81 - und Urteil vom 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 -).
Die Kammer teilt die in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - geäußerten Bedenken gegen eine Verwirkung von Rechtsverhältnissen mit der Folge, dass damit auch Rechtspositionen verloren gehen für die der Gesetzgeber die Verwirkung ausdrücklich ausgeschlossen hat (§§ 77 Abs. 4 S. 3 BetrVG, 4 Abs. 4 S. 2 TVG).
Dies hat das Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - offengelassen.
- BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 508/17
Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses - Verwirkung des …
Es bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, ob das Recht, sich auf den (Fort-)Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, überhaupt verwirken kann (so BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - zu II 1 der Gründe; bezweifelnd BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 105, 59;… offengelassen von BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 47).Wer überhaupt keine Kenntnis von einer möglichen Rechtsposition eines Dritten hat, kann auf das Ausbleiben einer entsprechenden Forderung allenfalls allgemein, nicht aber konkret hinsichtlich einer bestimmten Rechtsposition vertrauen (…vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 27; 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - zu B II 2 b bb der Gründe, BAGE 105, 59).
- BGH, 09.12.2004 - 4 StR 294/04
BGH bestätigt Freispruch eines ehemaligen Oberbürgermeisters der Stadt Schwerin …
Denn der in Fällen vermuteter Arbeitsvermittlung entsprechend (vgl. BAG NZA 1989, 358, 359 f.; 1995, 465, 467; BAG Urt. v. 13. März 2003 - 3 AZR 160/02, AP Nr. 5 zu § 13 AÜG;… Schüren AÜG 1. Aufl. (1994) § 13 Rdn. 39 f. m.w.N.) angewandte Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 5 AÜG aF bestimmte, daß der Leiharbeitnehmer gegen den Entleiher mindestens Anspruch auf das mit dem Verleiher vereinbarte Arbeitsentgelt hat. - BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch
Zum anderen können auch Ansprüche aus den nunmehr vertraglich zwischen den Parteien begründeten Arbeitsverhältnissen von der Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses und damit von dessen vorhergehendem Bestehen abhängen (vgl. dazu BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - zu A II der Gründe, BAGE 105, 59). - BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer …
Rn. 22 1. Es ist schon zweifelhaft, ob das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, überhaupt verwirken kann, wenn das Arbeitsverhältnis zuvor unstreitig - als ein solches - begründet worden ist (…ebenfalls kritisch dazu BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 44; zur Möglichkeit einer Verwirkung des Rechts, sich auf die Entstehung eines nach Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG aF fingierten Arbeitsverhältnisses zu berufen BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - zu II 1 der Gründe; dies bezweifelnd BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 105, 59).Die Verwirkung eines Arbeitsverhältnisses und nicht nur von sich daraus ergebenden Ansprüchen erscheint auch deshalb problematisch, weil dadurch Rechtspositionen erlöschen könnten, für die gesetzlich festgelegt ist, dass ihre Verwirkung ausgeschlossen ist (unter Hinweis auf § 77 Abs. 4 Satz 3 BetrVG und § 4 Abs. 4 Satz 2 TVG BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 105, 59).
- LAG Düsseldorf, 11.01.2007 - 11 (16) Sa 1238/06
- LAG Düsseldorf, 02.06.2005 - 11 Sa 218/05
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