Rechtsprechung
| BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 261/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Jobcenter - Arbeitnehmerüberlassung
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Jobcenter - Arbeitnehmerüberlassung
- rechtsinformationen.bund.de
Jobcenter - Arbeitnehmerüberlassung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 S 1 AÜG, § 9 Nr 1 AÜG, § 10 Abs 1 AÜG, § 44b Abs 1 S 3 SGB 2, § 44c SGB 2
Jobcenter - Arbeitnehmerüberlassung - IWW
§ 44b SGB II, § ... 50 Abs. 1 ZPO, § 44b Abs. 1 Satz 3 SGB II, § 44c SGB II, § 44d SGB II, § 44d Abs. 1 Satz 2 SGB II, § 256 Abs. 1 ZPO, § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 9 Nr. 1 AÜG, § 1 AÜG, § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 44d Abs. 4 SGB II, §§ 44b ff. SGB II, § 44b Abs. 1 Satz 4 SGB II, § 44g SGB II, Art. 267 AEUV, § 44g Abs. 4 Satz 1 SGB II, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses eines Mitarbeiters eines Jobcenters
- bag-urteil.com
Jobcenter - Arbeitnehmerüberlassung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses eines Mitarbeiters eines Jobcenters
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Arbeitnehmerüberlassung an das Jobcenter
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Arbeitnehmerüberlassung an das Jobcenter?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Jobcenter kann mangels Arbeitgeberfähigkeit nicht Entleiher sein
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 06.09.2012 - 7 Ca 39/12
- LAG Hamburg, 27.06.2013 - 8 Sa 88/12
- BAG, 19.03.2014 - 7 AZN 1245/13
- BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 261/14
Papierfundstellen
- BAGE 152, 59
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (10)
- BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13
Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge
Auszug aus BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 261/14
Gemäß § 9 Nr. 1 AÜG sind Verträge zwischen Verleihern und Entleihern sowie zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern unwirksam, wenn der Verleiher nicht die nach § 1 AÜG erforderliche Erlaubnis hat (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 20, BAGE 146, 384).Dabei ist eine Vielzahl von Sanktionen denkbar (vgl. ausführlich BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 32 ff., BAGE 146, 384).
- BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10
Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses
Auszug aus BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 261/14
Eine Auslegung contra legem kommt dabei aber nicht in Betracht (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 30 f. mwN, BAGE 142, 371). - EuGH, 05.10.2004 - C-397/01
BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE …
Auszug aus BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 261/14
Rn. 25 c) Zwar kann sich der einzelne Arbeitnehmer in Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend konkret sind, vor nationalen Gerichten gegenüber einer öffentlichen Stelle auf diese Bestimmungen berufen, wenn die Richtlinie nicht fristgemäß oder nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt wurde (vgl. EuGH 5. Oktober 2004 - C-397/01 bis C-403/01 - [Pfeiffer ua.] Rn. 103, Slg. 2004, I-8835).
- BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06
Nichtannahmebeschluss: Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen …
Auszug aus BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 261/14
Ob und inwieweit das innerstaatliche Recht eine entsprechende Auslegung zulässt, können nur innerstaatliche Gerichte beurteilen (BVerfG 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 2 BvR 469/07 - Rn. 47 f., BVerfGK 19, 89). - BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10
Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen
Auszug aus BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 261/14
Rn. 15 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer mit der allgemeinen Feststellungsklage das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - namentlich § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG - geltend machen (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 14 mwN). - BGH, 11.01.2012 - XII ZR 22/10
Grundsicherung für ein unterhaltsberechtigtes Kind: Reichweite des Übergangs von …
Auszug aus BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 261/14
Damit ist die gemeinsame Einrichtung rechtlich und organisatorisch verselbstständigt und als Trägerin eigener Rechte und Pflichten mithin parteifähig (BGH 11. Januar 2012 - XII ZR 22/10 - Rn. 11 mwN). - BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05
Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse
Auszug aus BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 261/14
Nach § 256 Abs. 1 ZPO muss eine Feststellungsklage aber grundsätzlich den gegenwärtigen Bestand eines Rechtsverhältnisses betreffen (BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 25). - BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11
Weiterbeschäftigung nach Wegfall des Weiterbeschäftigungstitels
Auszug aus BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 261/14
Trotz des Vergangenheitsbezugs des Antrags besteht das besondere Feststellungsinteresse dann, wenn sich aus ihm Rechtsfolgen für die Gegenwart und Zukunft, insbesondere mögliche Ansprüche auf Vergütung ergeben können (BAG 8. April 2014 - 9 AZR 856/11 - Rn. 20). - BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 13.13
Mitbestimmung im Jobcenter bei Übertragung einer niedriger zu bewertenden …
Auszug aus BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 261/14
Der Geschäftsführer des Jobcenters übt über die Arbeitnehmer, denen in der gemeinsamen Einrichtung Tätigkeiten zugewiesen worden sind, nach § 44d Abs. 4 SGB II die arbeitsrechtlichen Befugnisse des Trägers mit Ausnahme der Befugnisse zur Begründung und Beendigung der Arbeitsverhältnisse aus, die beim Träger verbleiben (BVerwG 1. Oktober 2014 - 6 P 13.13 - Rn. 9). - LAG Hamburg, 27.06.2013 - 8 Sa 88/12
Wirksamkeit einer Befristung
Auszug aus BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 261/14
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juni 2013 - 8 Sa 88/12 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15
Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags
Rn. 22 1. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer mit der allgemeinen Feststellungsklage das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des AÜG geltend machen (BAG 23. Juni 2015 - 9 AZR 261/14 - Rn. 15, BAGE 152, 59).Trotz des Vergangenheitsbezugs des Antrags besteht das besondere Feststellungsinteresse nämlich dann, wenn sich - wie im Streitfall - aus ihm Rechtsfolgen für die Gegenwart und Zukunft, insbesondere mögliche Ansprüche auf Vergütung ergeben können (BAG 23. Juni 2015 - 9 AZR 261/14 - Rn. 16, BAGE 152, 59).
- BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 321/15
Verkürzung der Stufenlaufzeit - Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht
Rn. 18 c) Darüber hinaus hat die Geschäftsführerin des Jobcenters als Vorgesetzte der Klägerin (vgl. zu dieser Funktion: BAG 23. Juni 2015 - 9 AZR 261/14 - Rn. 20;… BVerwG 1. Oktober 2014 - 6 P 15.13 - Rn. 14; BT-Drs. 17/1555 S. 26) zur Umsetzung der Empfehlung von Führungskräften, einzelnen Beschäftigten des Jobcenters leistungsbezogen einen vorgezogenen Stufenaufstieg zu gewähren, keine Regel gesetzt, die sie unterschiedlich auf die Klägerin als kommunale Beschäftigte einerseits und Beschäftigte, die von der Bundesagentur für Arbeit zugewiesen worden sind, andererseits angewandt hätte. - BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 508/17
Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses - Verwirkung des …
Rn. 17 2. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer mit der allgemeinen Feststellungsklage das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des AÜG geltend machen (…BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 22; 23. Juni 2015 - 9 AZR 261/14 - Rn. 15, BAGE 152, 59).
- BGH, 15.05.2024 - VIII ZR 293/23
Nachholung der Prüfung des Rechtswegs im Rechtsmittelverfahren
Auch hier leitet die Klägerin als Betreiberin einer Obdachlosenunterkunft die geltend gemachten Zahlungsansprüche aus an sie gerichteten Schreiben des - ausschließlich die Aufgaben des Landes Berlin als öffentlichem Leistungsträger (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 1 AG-SGB II Berlin) wahrnehmenden - Beklagten (§ 44b Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 SGB II; zur Parteifähigkeit und Prozessführungsbefugnis der Jobcenter vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2012 - XII ZR 22/10, NJW-RR 2012, 898 Rn. 9 ff., 13; BAGE 152, 59 Rn. 11 ff.; BSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 156/11 R, juris Rn. 12 f.; Korte in Münder/Geiger/Lenze, SGB 11, 8. - LAG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - 5 Sa 40 öD/19
Eingruppierung eines Sachbearbeiters im Jobcenter - Bildung von Arbeitsvorgängen
Sie kann (…vgl. BT-Drs. 17/1555, S. 24, 26) nicht Arbeitgeberin sein (BAG, Urt. v. 23.06.2015 - 9 AZR 261/14 -, Rn. 20, juris;… LAG Köln, Urt. v. 23.06.2017 - 4 Sa 492/16 -, Rn. 37, juris). - BGH, 06.05.2019 - AnwZ (Brfg) 38/17
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für eine Tätigkeit in einem Jobcenter
Die gemeinsame Einrichtung ist weder Dienstherr noch Arbeitgeber (BAGE 152, 59 Rn. 20;… vgl. auch die Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende, BT-Drucks. 17/1555, S. 24 zu § 44b Abs. 1, S. 26 zu § 44d Abs. 3). - LAG Köln, 23.06.2017 - 4 Sa 492/16
Fehlende Passivlegitimation eines als gemeinsame Einrichtung i.S.v. § 44 b Abs. 1 …
Sie kann (…vgl. BT-Drs. 17/1555, S. 24, 26) nicht Arbeitgeberin sein (BAG, Urteil vom 23. Juni 2015 - 9 AZR 261/14 -, Rn. 20, juris). - LAG Köln, 27.04.2017 - 7 Sa 933/16
Umfang des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes innerhalb eines …
Eine kommunale Körperschaft, die eigene Arbeitnehmer zu Tätigkeiten in einem Jobcenter entsendet, begeht keine illegale Arbeitnehmerüberlassung (Anschluss an BAG vom 23.06.2015, 9 AZR 261/14).Der Beklagte begeht keine illegale Arbeitnehmerüberlassung, indem er eigene Arbeitnehmer zur Tätigkeit in einem J entsendet (BAG vom 23.06.2015, 9 AZR 261/14).
- LAG Köln, 22.12.2016 - 8 Sa 404/16
Beihilfeberechtigung eines Tarifangestellten im öffentlichen Dienst während der …
Die nationalen Gerichte sind dabei verpflichtet - soweit nach nationalem Methodenrecht möglich - nationale Vorschriften europarechtskonform auszulegen (vgl. etwa BAG 23.06.2015 - 9 AZR 261/14 - ; BAG 24.01.2006 - 1 ABR6/05 - ). - LAG Hamburg, 15.04.2020 - 6 Sa 53/18
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - drittbezogener Personaleinsatz - Werkvertrag …
Trotz des Vergangenheitsbezugs des Antrags besteht das besondere Feststellungsinteresse nämlich dann, wenn sich - wie hier - aus ihm Rechtsfolgen für die Gegenwart und Zukunft, insbesondere mögliche Ansprüche auf Vergütung ergeben können (vgl. BAG 23. Juni 2015 - 9 AZR 261/14 - Rn. 16, juris). - LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - 5 Sa 1904/15
Kein Mindestlohn nach EuSC
- VG Mainz, 19.09.2023 - 5 K 111/23
Personalvertretungsrechtliche Beteiligung bei der Abmahnung eines bei einem …
- VG Kassel, 10.05.2021 - 1 L 2432/20
Beamtenverhältnis bei einer gemeinsamen Einrichtung nach § 44 b SGB II
- LAG Hessen, 24.07.2020 - 3 Sa 114/18
Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff im Zivilprozess Bestimmtheit des …
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