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Rechtsprechung
   BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,56032
BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16 (https://dejure.org/2016,56032)
BAG, Entscheidung vom 21.12.2016 - 5 AZR 362/16 (https://dejure.org/2016,56032)
BAG, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 (https://dejure.org/2016,56032)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

  • rechtsinformationen.bund.de

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 612 Abs 1 BGB, § 21a Abs 7 S 1 ArbZG
    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

  • IWW

    § 130 Nr. 3 ZPO, § ... 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 21a Abs. 3 ArbZG, Richtlinie 2003/88/EG, § 612 Abs. 1 BGB, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 611 Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 3 ZPO, § 21a Abs. 7 Satz 1 ArbZG, § 138 Abs. 4 ZPO, § 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG, § 16 Abs. 2 ArbZG, § 21a Abs. 7 Satz 2 ArbZG, § 21a Abs. 7 Satz 3 ArbZG, § 17 Abs. 4 ArbZG, VO (EWG) Nr. 3821/85, § 21a Abs. 7 ArbZG, § 21a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 ArbZG, § 2 Abs. 1 ArbZG, Richtlinie 2002/15/EG, RL 2002/15/EG, § 21a ArbZG, Art. 3 Buchst. c RL 2002/15/EG, § 4 ArbZG, § 21a Abs. 4 ArbZG

  • Wolters Kluwer

    Stillschweigende Vereinbarung einer Vergütung; Verwirkung als Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung; Darlegungslast für die Leistung von Überstunden im Arbeitsgerichtsprozess; Aufzeichnungspflicht für Kraftfahrer nach dem Arbeitszeitgesetz; Ausgleichszeitraum für ...

  • Betriebs-Berater

    Darlegungs- und Beweislast eines Kraftfahrers bei der Geltendmachung von Überstunden

  • rabüro.de

    Zur Darlegungslast des Arbeitnehmers hinsichtlich der Leistung von Überstunden

  • bag-urteil.com

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stillschweigende Vereinbarung einer Vergütung

  • datenbank.nwb.de

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überstundenprozess - und die Darlegungs- und Beweislast

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wartezeiten beim Be- und Entladen - und die Arbeitszeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überstunden - und ihre Ermittlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überstundenvergütung - und der Berechnungszeitraum

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überstunden - und ihre Vergütungspflicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wartezeiten beim Be- und Entladen - und die Überstundenvergütung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast - Kraftfahrer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachweis über erbrachte Überstanden eines Berufskraftfahrers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast bei Überstunden (hier: Kraftfahrer)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überstunden und Mehrarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast bei Überstundenvergütung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast bei Überstundenvergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 157, 347
  • MDR 2017, 581
  • NZA 2017, 584
  • BB 2017, 755
  • JR 2018, 304
  • NZA-RR 2017, 233
 
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Wird zitiert von ... (72)Zitiert selbst (17)

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
    Beigefügte Anlagen können den schriftsätzlichen Vortrag nicht ersetzen, sondern lediglich erläutern oder belegen, verpflichten das Gericht aber nicht, sich die unstreitigen oder streitigen Arbeitszeiten aus den Anlagen selbst zusammenzusuchen (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 29, BAGE 141, 330).

    Das Landesarbeitsgericht vermengt dabei strikt zu trennende Fragen der Darlegung mit solchen der Schlüssigkeit und Glaubwürdigkeit des Tatsachenvortrags (…vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 11). Es verkennt, dass die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2012 (- 5 AZR 347/11 - BAGE 141, 330) keine Beschränkung auf Kraftfahrer enthält, deren Fahrten täglich im Betrieb des Arbeitgebers beginnen und enden.

    Zudem muss der Verpflichtete sich darauf einstellen dürfen, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 20, BAGE 141, 330).

    Im Rahmen der gestuften Darlegungslast ist es dann Sache des Arbeitgebers, unter Auswertung der Aufzeichnungen nach § 21a Abs. 7 Satz 1 ArbZG substantiiert darzulegen, an welchen Tagen der Arbeitnehmer aus welchen Gründen im geringeren zeitlichen Umfang als von ihm behauptet gearbeitet haben muss (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 28, BAGE 141, 330).

    § 21a ArbZG hat nur arbeitszeitschutzrechtliche Bedeutung und ist für die Vergütungspflicht des Arbeitgebers ohne Belang (…vgl. im Einzelnen: BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 19 ff., BAGE 137, 366; 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 9, BAGE 141, 330;… Baeck/Deutsch ArbZG 3. Aufl. § 21a Rn. 21;… Buschmann/Ulber ArbZG 8. Aufl. § 21a Rn. 12;… ErfK/Wank 17. Aufl. § 21a Rn. 5;… HWK/Gäntgen 7. Aufl. § 21a Rn. 6).

    Erst dann obliegt es dem Arbeitnehmer, besondere Umstände darzutun, die zur Überschreitung der Normalarbeitszeit führten (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 31 mwN, BAGE 141, 330).

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
    Das Landesarbeitsgericht vermengt dabei strikt zu trennende Fragen der Darlegung mit solchen der Schlüssigkeit und Glaubwürdigkeit des Tatsachenvortrags (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 11). Es verkennt, dass die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2012 (- 5 AZR 347/11 - BAGE 141, 330) keine Beschränkung auf Kraftfahrer enthält, deren Fahrten täglich im Betrieb des Arbeitgebers beginnen und enden.

    Verlangt der Arbeitnehmer gestützt auf § 612 Abs. 1 BGB weitere Vergütung, treffen ihn die Darlegungs- und Beweislast dafür, über die vereinbarte Normalarbeitszeit hinaus gearbeitet zu haben und dass die Leistung von Überstunden vom Arbeitgeber veranlasst worden oder sie ihm zumindest zuzurechnen ist (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 9, 13 ff.).

    Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer gestuften Darlegungslast substantiiert erwidern und im Einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen - nicht - nachgekommen ist (st. Rspr., vgl. zB BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 9 mwN).

    Mit dem Vortrag, zu bestimmten Zeiten gearbeitet zu haben, behauptet der Arbeitnehmer zugleich, während der genannten Zeiten die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbracht zu haben (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 10).

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10

    Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
    Schließlich lässt die Bemerkung des Landesarbeitsgerichts zu Wartezeiten bei der Be- und Entladung erkennen, dass es § 21a Abs. 3 ArbZG eine vergütungsrechtliche Relevanz beimisst, die der Norm nicht zukommt (vgl. BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 24 ff. mwN, BAGE 137, 366;… zur Nichtanwendung der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung auf die Vergütung der Arbeitnehmer EuGH 10. September 2015 - C-266/14 - Rn. 48 mwN).

    § 21a ArbZG hat nur arbeitszeitschutzrechtliche Bedeutung und ist für die Vergütungspflicht des Arbeitgebers ohne Belang (vgl. im Einzelnen: BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 19 ff., BAGE 137, 366;… 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 9, BAGE 141, 330;… Baeck/Deutsch ArbZG 3. Aufl. § 21a Rn. 21;… Buschmann/Ulber ArbZG 8. Aufl. § 21a Rn. 12;… ErfK/Wank 17. Aufl. § 21a Rn. 5;… HWK/Gäntgen 7. Aufl. § 21a Rn. 6).

  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 716/15

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
    Diese Voraussetzung ist bei Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst erfüllt (…st. Rspr., vgl. nur BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16 mwN, BAGE 150, 82; 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 28), und zwar auch dann, wenn sich die Notwendigkeit von Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst aus Verzögerungen im Betriebsablauf des zu beliefernden Kunden ergibt.
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
    Ferner ist es grundsätzlich seine Sache, im Voraus die Ruhepausen festzulegen und damit Kenntnis davon zu haben, an welchen Tagen der Arbeitnehmer zu welchen Zeiten weder Arbeit leisten noch sich dafür bereithalten musste und frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen konnte (vgl. zum Begriff der Pause BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 21 mwN, BAGE 151, 45).
  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
    Diese Voraussetzung ist bei Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst erfüllt (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16 mwN, BAGE 150, 82;… 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 28), und zwar auch dann, wenn sich die Notwendigkeit von Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst aus Verzögerungen im Betriebsablauf des zu beliefernden Kunden ergibt.
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 195/11

    Mehrarbeitsvergütung eines Fahrers - Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
    Zudem berücksichtigt ein solches Verständnis das Berufsbild eines Fernfahrers, dessen Arbeitszeit sich an den durchzuführenden Touren orientiert und der seine Arbeitsleistung nicht gleichbleibend an allen Tagen jeder Kalenderwoche erbringt (vgl. BAG 18. April 2012 - 5 AZR 195/11 - Rn. 18 ff.).
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 490/10

    Haftung nach § 1a AEntG aF - Berechnung des Nettoentgelts

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
    Rn. 28 Reichen die Aufzeichnungen nach § 21a Abs. 7 ArbZG zur substantiierten Erwiderung nicht aus oder misstraut der beklagte Arbeitgeber - wie im Streitfall - der Redlichkeit seines Beschäftigten, obliegt es dem Arbeitgeber, durch geeignete organisatorische Maßnahmen oder Erkundigungen (vgl. BAG 17. August 2011 - 5 AZR 490/10 - Rn. 24, BAGE 139, 36) sicherzustellen, dass er zB weiß, bei welchem Auftrag wie lange Wartezeiten beim Be- und Entladen angefallen sind.
  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 556/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche …

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
    Hat der Arbeitgeber den Ausgleichszeitraum nicht von vornherein festgelegt, bestimmt im Überstundenprozess der Arbeitnehmer mit dem Streitzeitraum den Beginn der Ausgleichszeiträume von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen, wobei der Arbeitgeber einwenden kann, bei einem anderen Beginn würden sich rechnerisch keine oder weniger Überstunden ergeben (vgl. - zum Gesamtvergleich bei equal pay - BAG 23. Oktober 2013 - 5 AZR 556/12 - Rn. 33).
  • EuGH, 10.09.2015 - C-266/14

    Die Fahrten, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort zwischen …

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
    Schließlich lässt die Bemerkung des Landesarbeitsgerichts zu Wartezeiten bei der Be- und Entladung erkennen, dass es § 21a Abs. 3 ArbZG eine vergütungsrechtliche Relevanz beimisst, die der Norm nicht zukommt (…vgl. BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 24 ff. mwN, BAGE 137, 366; zur Nichtanwendung der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung auf die Vergütung der Arbeitnehmer EuGH 10. September 2015 - C-266/14 - Rn. 48 mwN).
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13

    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 530/11

    Überstunden - Vergütungserwartung

  • BVerfG, 14.03.2013 - 1 BvR 1457/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

  • LAG Sachsen, 07.01.2016 - 9 Sa 335/15

    Anforderungen an die Darlegung vergütungspflichtiger Überstunden

  • BAG, 11.03.1981 - 5 AZR 878/78
  • BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 553/17

    Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung

    Denn die Qualifikation einer bestimmten Zeitspanne als Arbeitszeit im Sinne des gesetzlichen Arbeitszeitschutzrechts führt nicht zwingend zu einer Vergütungspflicht, wie umgekehrt die Herausnahme bestimmter Zeiten aus der Arbeitszeit nicht die Vergütungspflicht ausschließen muss (…BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 355/12 - Rn. 16 mwN; 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 30, BAGE 157, 347).
  • ArbG Emden, 20.02.2020 - 2 Ca 94/19

    Bautagebuch ist kein System zur Arbeitszeiterfassung!

    Lässt sich der Arbeitgeber nicht substantiiert ein, so gilt der Sachvortrag des Arbeitnehmers insoweit gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (vgl. BAG, Urteil vom 21.12.2016 - 5 AZR 362/16 -, Rn. 23, juris;… Urteil vom 26.06.2019 - 5 AZR 452/18, Juris Rn. 40).
  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 359/21

    Überstundenvergütung

    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gelten die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Arbeitsstunden gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (…st. Rspr., vgl. zB BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 39, BAGE 167, 158; 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 23, BAGE 157, 347 - jeweils mwN).

    Diese Grundsätze dürfen aber nicht gleichsam schematisch angewandt werden, sondern bedürfen stets der Berücksichtigung der im jeweiligen Streitfall zu verrichtenden Tätigkeit und der konkreten betrieblichen Abläufe (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 23, BAGE 157, 347).

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