Rechtsprechung
| BAG, 08.02.1957 - 1 ABR 11/55 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsversammlung - Teilnahmerecht des Gewerkschaftsvertreters - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Rechtsschutzinteresse
Papierfundstellen
- BAGE 3, 288
- DB 1957, 262
Wird zitiert von ... (32)
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.07.2016 - 21 TaBV 195/16
Einigungsstellenspruch zum Einsatz eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für …
Die Auswahl der Organisationsform unterliegt nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (grundlegend BAG vom 10.04.1979 - 1 ABR 34/77 -, AP Nr. 1 zu § 82 BetrVG 1972;… bestätigt durch BAG vom 04.11.1980 - 1 ABR 53/78 - Rn. 38 zitiert nach juris). - BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 5/72
Betriebsratsgröße - Betriebsratswahl
Bei der Prüfung des Rechtsschutzinteresses im Beschlußverfahren sind zwar nicht die strengen Maßstäbe des Zivilprozeßrechts anzulegen (BAG 3, 288 [292 ff.] = AP Nr. i zu § 82 BetrVG;… BAG "14-, 164- [167] " 4P 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung und AP Nr. 4- aaO), sondern es ist eine gewisse Großzügigkeit geboten, insbesondere wenn die streitige Frage auch in Zukunft noch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine Rolle spielen wird.Auch im Beschluß verfahren sind die Arbeitsgerichte nicht dazu da, für die Beteiligten abstrakte Rechtsfragen zu beantworten oder ohne Zusammenhang mit dem tatsächlichen Geschehen ein Rechtsgutachten zu erstatten (vgl. BAG 3, 288 [293 f ] = AP Nr. 1 zu § 82 BetrVG; BAG 16, 8 [11/12] = AP Nr. 4- zu § 4- BetrVG; BAG AP Nr. 2 zu § 80 ArbGG).
Nach Durchführung der Betriebsrats- wähl noch mehrere getrennte, im Ergebnis jedoch auf das selbe hinauslaufende Verfahren zuzulassen, widerspräche der Prozeßökonomie und würde zudem die Rechtsunsicherheit im Betrieb ohne zeitliche Grenze fortbestehen lassen (BAG 3, 288 [294] = AP Er. 1 zu § 82 BetrVG).
- BAG, 27.04.1962 - 1 ABR 1/59
Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Rechtsschutzinteresse - …
Dadurch rechtfertigen sich sowohl die Beiziehung der Akten über das Anfechtungsverfahren in der Rechtsbeschwerdeinstanz wie auch die Verwertung der bei ihrer Anhörung von den Beteiligten übereinstimmend abgegebenen Erklärungen" Bei der Beantwortung der Präge, ob ein Rechtsschutzinteresse besteht, ist zwar im arbeitsgerichtlichen Beschiußverfahren eine gewisse Großzügigkeit am Platze (BAG 3, 288 /2927 = AP Nr" 1 zu § 82 BetrVG).Insbesondere ist der Wegfall eines Rechtsschutzinteresses zu verneinen, wenn die Wahrscheinlichkeit oder doch nur eine gewisse Möglichkeit besteht, daß die gleiche Rechtsfrage, die zu dem Verfahren geführt hat, in Zukunft zwischen den Beteiligten wieder streitig werden könnte (BAG 3, 288 /2947 = AP Nr" 1 zu § 82 BetrVG)" Es ist hierbei stets im Auge zu behalten, daß das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren der Befriedung dient und es verhindern soll, daß in Zukunft wieder ein gleicher oder ähnlicher Streit zwischen den Beteiligten entbrennt, der wiederum zur Störung des Betriebsfriedens und der erneuten Anrufung des Arbeitsgerichts führen würde (BAG 3? 288 /2947 - AP Nr, 1 zu § 82 BetrVG; BAG 4, 268 ß n X J = AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1953; Beschluß vom 8" Dezember 1961, 1 ABR 8/60 â- : AP Nr, 7 zu § 23 BetrVG).
Auf der anderen Seite dient jedoch das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren nicht dazu, das Gericht zu zwingen, eine Antwort auf eine nur abstrakte Rechtsfrage zu geben (BAG 3, 288 7.2957 = AP Nr. 1 zu § 82 BetrVG; BAG 4, 268 /270, 2737 = AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG).
Anders läge der Pall nur dann, wenn sich aus der Entscheidung des Senats Folgerungen für die Zukunft in dem Sinne ergeben würden, daß durch sie ein künftiger Streit zwischen den Beteiligten vermieden und damit eine Befriedung herbeigeführt würde" So ist es hier aber nicht" Denn nach der Aufgabe der Beteiligung der Firma F AG an der Firma W & Go. KG a.A. besteht keine Möglichkeit mehr, daß in Zukunft ein Streit über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der F zwischen den Beteiligten dieses Verfahrens - nur auf sie kommt es nach BAG 3, 288 (292 = AP Nr, 1 zu § 82 BetrVG) an - entstehen kann.
- LAG Hamburg, 21.05.2008 - H 3 TaBV 1/08
Keine Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 1 und 7 BetrVG bei …
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG erfasst jedoch nur kollektive Tatbestände ("Regelungen") und nicht auch Einzelmaßnahmen (BAG vom 10.4.1979 - 1 ABR 34/77, AP Nr. 1 zu § 82 BetrVG 1972, zitiert nach juris). - BAG, 24.01.1964 - 1 ABR 14/63
Prüfung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Verkennung des Betriebsbegriffes …
Das folgt aus einer aufgrund des Vorbringens der Antragstellerin vorzunehmenden Auslegung des Antrags, wie sie besonders im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren in weitherziger Weise geboten ist (BAG 39 288 [294] = AP Nr. 1 zu § 82 BetrVG).Schließlich spielt auch der Gedanke des Betriebsfriedens, der bereits in BAG 3, 288 [294] = AP Nr. 1 zu § 82 BetrVG hervorgehoben wurde, eine Rolle.
- BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79
Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung
Im Beschlußverfahren ist auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu prüfen, ob für die begehrte Entscheidung das Rechtsschutzinteresse fortbesteht (ständige Rechtsprechung seit BAG 3, 288, 292 = AP Nr. 1 zu § 82 BetrVG; BAG Beschluß vom 16. März 1965 - 1 ABR 15/64 - AP Nr. 10 zu § 92 ArbGG 1953; zuletzt noch der erkennende Senat in seinen Beschlüssen vom 11. Juni 1981 - 6 ABR 36/78 und vom 21. Januar 1982 - 6 ABR 40/79 -). - BAG, 01.02.1963 - 1 ABR 1/62
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - …
sein (BAG 3, 288 [29o] - AP Nr. 1 zu § 82 BetrVG; 4, 46 [49] - AP Nr, 46 zu § 2 ArbGG).3 Wie der Senat bereits (BAG 3, 288 [2921; '-j.
- BAG, 19.04.1963 - 1 ABR 6/62
Steinkohlenbergbau - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Barauszahlung des …
V/ird der Antrag des Betriebsrats so verstanden, so erstrebt dieser eine Entscheidung über die Grenzen seines Mitbestimmungsrechts in einem konkreten Einzelfall, der durch das Verhalten der Antragsgegnerin geschaffen worden ist" Das bedeutet nichts anderes als die Entscheidung in einem akuten Streit über die Zuständigkeit des Betriebsrats, wie er in § 2 AbSo 1 Nr« 4 i ArbGG, § 82 Abs« 1 i BetrVG genannt ist« So ausgelegt, ist der Antrag zulässig« 'über ihn müssen die Arbeitsgerichte nach § 8 Abs« 1, § 80 Abs« 1 in Verbindung mit § 2 Abs« 1 Nr« 4 ArbGG im Beschlußverfahren entscheiden« 2« Dieser Antrag entbehrt entgegen der Ansicht der Rechtsbesehwerde nicht des Rechtsschutzinteresses, das der Senat in ständiger Rechtsprechung (BAG 3, 288 = AP Nr« 1 zu § 82 BetrVG; BAG 4, 268 = AP Nr« 2 zu § 81 ArbGG; BAG AP Nr« 21 zu § 56 BetrVG und stets) auch für das arbeitsgerichtliche .Beschlußverfahren gefordert hat«.Eine solche gemeinsame Verhandlung der Eetriebspartner dient überdies dem betrieblichen Frieden« Die Erhaltung des betrieblichen Briedens ist aber eines der Hauptziele des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens (so BAG 3, 288 / 7 92, 2947 = A? Nr, 1 zu § 82 BetrVG), .Ebenso scheitert die Annahme des Rechtsschutzinteresses nicht daran, daß die Antragsgegnerin, wie sie meint, selbst bei Bejahung des ilitbestimm.ungsrochts des Betriebsrats und sogar nach Abschluß der von diesem verlangten Betriebsvereinbarung einzolvertraglich mit den einzelnen Angestellten eine abweichende Regelung treffen könnte.
- BAG, 18.03.1964 - 1 ABR 12/63
Teilnahmerecht eines Gewerkschaftsbeauftragten - Betriebsversammlung - …
1o Gegen die Zulässigkeit des Beschlußverfahrens bestehen - entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin - keine Bedenken" a) Der Senat hat sich bereits aus ähnlichem Anlaß mit der Präge nach der Zulässigkeit des Beschlußverfahrens befaßt (Beschluß vom 8. Februar 1957 - 1 ABR 11/55 - BAG 5, 288 = AP Nr" 1 zu § 82 BetrVG)" Br hat die Frage für den Fall bejaht, daß um das Recht eines Gewerkschaftsbeauftragten gestritten wird, an einer Betriebsversammlung zur Bestellung des Wahlvorstandes gemäß § 16 BetrVG teilzunehmen" Damals hat sich der Senat ausdrücklich auf die Vorschriften des § 2 Abs" 1 Nr" 4 Buchst" a ArbGG und des § 82 Abs. 1 Buchst" a BetrVG (Entscheidung über die Notwendigkeit der Errichtung, Zusammensetzung und. Durchführung der Wahl) gestützt" Darüber hinaus hat er ganz allgemein die Auffassung vertreten, daß ein Streit über das l'eilnahmerecht eines Gewerkschaftsbeauf tragten an einer Betriebsversammlung im Sinne der §§ 41 ff. BetrVG in das Beschlußverfahren gehöre (BAG 3, 288 /290/) = b) Daran ist für den vorliegenden Fall, in dem um das l"eilnahmerecht aus § 45 BetrVG für eine vom Betriebsrat einberufene Betriebsversammlung gestritten wird, festzuhalten" Dies ergibt sich aus einer sinngemäßen Anwendung des § 2 Abs" 1 Nr. 4 Buchst" i ArbGG und des § 82 Abs" 1 Buchst i BetrVG (Entscheidung über die Geschäftsführung und die Tätigkeit des Betriebsrates)" Denn alle mit der Betriebsversammlung im Sinne der- §§ 41 ff" BetrVG zusammenhängenden Fragen gehören in diesem Sinne zur "Tätigkeit des Betriebsrates"" Das folgt einmal daraus, daß von einer Betriebsversammlung grundsätzlich nur dann gesprochen werden kann, wenn der Betriebsrat sie einberufen hat, zu dessen Aufgaben dies gehört (§ 42 BetrVG)" Außerdem wird das Recht der Betriebsversammlung vom Betriebs- Verfassungsgesetz in seinem Zweiten Teil unter der Überschrift "Der Betriebsrat" behandelt, womit sum Ausdruck gebracht ist, daß die Angelegenheiten der Betriebsversammlung mit denen des Betriebsrates eine enge Verbindung haben« Handelt es sich aber bei den mit der Betriebsversammlung zusammenhängenden Fragen ganz allgemein um solche, die noch zur "Tätigkeit des Betriebsrates" zu rechnen sind, dann ist damit auch die Frage nach dem Teilnahmerecht eines Gewerkschaftsbeauftragten erfaßt« Denn dieses folgt beim Vorliegen einer Betriebsversammlung unmittelbar aus dem Gesetz (§ 45 BetrVG; ebenso Erdmann, BetrVG, 2« Auf1., § 45 Anm« 11; Fitting- Kraegeloh-Auffarth, BetrVG, 6« Aufl«, § 45 Anm. 10; Galperin- Siebert, BetrVG, 4" Auf1., § 45 Anm. 4 a; Hueck-Nipperdey, Lehrb d. ArbR, 6« Aufl., Bd. II, S. 751 Anm« 4; Kraft, ArbuR 1961s 2J0 /232/; Neumann-Duesberg, Betriebsverfassungsrecht, i960, Sc 224; teilw. a=A. Dietz, BetrVG, 3« Aufl., § 32 Amu« 43, § 45 Anm. 11; Maus, BetrVerfR, § 45 Ann. 8 u« 9)o Entgegen der Ansicht von Küchenhoff (Anm. zu AP Nr. 1 zu § 82 BetrVG), wonach der Aufzählungsgrundsatz des § 2 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG und des § 82 Abs. 1 BetrVG keine Generalklausel für die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen in allen Fragen der Betriebsverfassung darstelle, hält der Senat daran fest, daß der gesetzliche Zuständigkeitskatalog für Betriebsverfassungssachen zwar nicht in dem üblichen Sinne als Generalklausel aufzufassen ist, daß aber der Wille des Gesetzgebers dahin geht, Streitigkeiten, die ihre Wurzel in der Betriebsverfassung haben, möglichst vollständig im arbeitsgeriehtlichen Beschlußverfahren" zu erfassen. - BAG, 01.02.1989 - 4 ABR 86/88
Absenkung der Vergütung - Zustimmungspflicht des Betriebsrats bei Anwendung des …
Damit wird eine endgültige Klärung zwischen den Beteiligten über die betriebsverfassungsrechtlichen Kompetenzen und damit auch der Wiederherstellung des Betriebsfriedens und Rechtsfriedens gedient (vgl. BAGE 3, 288, 292 [BAG 08.02.1957 - 1 ABR 11/55] = AP Nr. 1 zu § 82 BetrVG). - BAG, 18.03.1964 - 1 ABR 10/63
Rechtsschutzinteresse im Beschlußverfahren - Vorgang in Vergangenheit - Vorgang …
- BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 131/73
Rechtsschutzinteresse - Betriebsrat - Negative Feststellungsantrag - Leitender …
- BGH, 21.02.1963 - II ZR 76/62
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
- BAG, 14.02.1967 - 1 ABR 7/66
Gewerkschaftsvertreterausschließung
- BAG, 21.06.1957 - 1 ABR 1/56
Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Ergänzungsbeschluß - …
- BAG, 28.01.1975 - 1 ABR 92/73
Arbeitsgerichtsverfahren: Beteiligtenstellung von Gewerkschaften im …
- BAG, 23.09.1960 - 1 ABR 9/59
Begriff des "Betriebsteil " - Wahl eines Betriebsrats bei räumlich weiter …
- BAG, 22.05.1973 - 1 ABR 10/73
Zeitweilige Verhinderung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Zahl der …
- BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 105/73
Leitender Angestellter - Unternehmerentscheidung - Vorgesetzteneigenschaft
- BAG, 10.06.1974 - 1 ABR 136/73
Rechtsschutzinteresse - Betriebsrat - Feststellung - Feistellungsanspruch - …
- LAG Thüringen, 19.12.1995 - 7 TaBV 11/94
Beschlussverfahren: Auslegung einer Sprechervereinbarung
- BAG, 01.06.1966 - 1 ABR 18/65
Gewerkschaft - Betriebsratswahl - Anfechtungsberechtigung
- BAG, 10.02.1988 - 7 ABR 79/86
Feststellungsinteresse für die Vergangenheit bezüglich der Frage, ob ein …
- BAG, 15.05.1957 - 1 ABR 8/55
Unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren …
- BAG, 25.11.1991 - 7 ABR 80/91
Klage auf Feststellung des Bestehens von Dauerschuldverhältnissen zum Arbeitgeber …
- BAG, 15.12.1961 - 1 ABR 6/60
Amt eines Gesamtbetriebsratsmitgliedes - Ende des Betriebsratsamtes - Betriebsrat …
- BAG, 08.12.1961 - 1 ABR 8/60
Beschlußverfahren - Ausschluß aus Betriebsrat - Rechtsschutzinteresse - …
- BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 48/81
- BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 2/63
ArbeitsgerichtlicheS Beschlußverfahren - Beteiligte - Außergerichtlicher …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.08.1957 - P 6/57
Teilnahmebefugnis eines Bezirkspersonalratsvorsitzenden an einer örtlichen …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.06.1959 - P 4/59
Mitwirkungsrechte des Personalrates bei der Beförderung von Zollsekretären; …
- BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 9/56
Aufsichtsrat - Nachrücken eines Ersatzmanns - Arbeitnehmervertreter - …
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