Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 16.03.2006 - I-24 U 126/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 § 157 § 177 § 535
Vereinbarung eines Erwerbsrechts am Leasinggut nach Vertragsablauf - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Leasingvertrages; Genehmigung des durch den Lieferanten dem Leasingnehmer vollmachtlos zugesagten Erwerbsrechtes bei Eintritt des Leasinggebers in den Kaufvertrag
Verfahrensgang
- LG Wuppertal - 1 O 121/05
- OLG Düsseldorf, 16.03.2006 - I-24 U 126/05
Papierfundstellen
- BB 2006, 1246
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 24 U 13/02
Anspruch des Leasingnehmers auf Zahlungen aus der Kaskoversicherung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2006 - 24 U 126/05
aa) In der Tat ist es richtig, dass die Einräumung eines Erwerbsrechts zugunsten des Leasingnehmers leasinguntypisch ist (vgl. Senat NJW-RR 2003, 755 = ZMR 2003, 422 m.w.N.).Das Landgericht hat die vom Senat für den Diebstahlsfall dargelegten Grundsätze (NJW-RR 2003, 755 = ZMR 2003, 422) richtig wiedergegeben und hier für den vergleichbaren Fall der zerstörten Leasingsache auch richtig angewendet.
- BGH, 11.03.1998 - VIII ZR 205/97
Zu Kraftfahrzeug-Leasingverträgen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2006 - 24 U 126/05
Sollte indes ein Schriftformverstoß vorliegen (das könnte in Betracht kommen, weil das Erwerbsrecht nicht in die Urkunde aufgenommen worden ist und weil der hier vereinbarte Kilometerabrechnungsvertrag keine Vergütung für Mehr-/Minderkilometer vorsieht und deshalb nicht den erleichterten Formvorschriften für den Finanzierungsleasingvertrag gemäß §§ 499 Abs. 2, 500 BGB, sondern als sonstige Finanzierungshilfe den strengeren des § 499 Abs. 1 BGB unterliegen könnte (vgl. dazu BGH NJW 1996, 2033 und 1998, 1637), bliebe das dennoch im Ergebnis ohne Einfluss auf das angefochtene Urteil. - BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 150/95
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Kraftfahrzeugleasingverträge mit …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2006 - 24 U 126/05
Sollte indes ein Schriftformverstoß vorliegen (das könnte in Betracht kommen, weil das Erwerbsrecht nicht in die Urkunde aufgenommen worden ist und weil der hier vereinbarte Kilometerabrechnungsvertrag keine Vergütung für Mehr-/Minderkilometer vorsieht und deshalb nicht den erleichterten Formvorschriften für den Finanzierungsleasingvertrag gemäß §§ 499 Abs. 2, 500 BGB, sondern als sonstige Finanzierungshilfe den strengeren des § 499 Abs. 1 BGB unterliegen könnte (vgl. dazu BGH NJW 1996, 2033 und 1998, 1637), bliebe das dennoch im Ergebnis ohne Einfluss auf das angefochtene Urteil. - BGH, 03.04.1990 - XI ZR 261/89
Ermittlung der Gesamtbelastung bei Vereinbarung eines Festkredits mit …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2006 - 24 U 126/05
Wäre das Erwerbsrecht nicht vereinbart worden, wäre eine Sittenwidrigkeit der Finanzierungskonditionen (§ 138 Abs. 1 BGB) oder eine Schadensersatzpflicht der Beklagten aus dem rechtlichen Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss (c.i.c., jetzt §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 BGB) in Betracht zu ziehen gewesen (vgl. BGH NJW 1990, 1844) .
- OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 145/10
Typengemischter Vertrag: Schwerpunkt entscheidet!
Ein solcher Irrtum hätte den Beklagten allenfalls zur Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB berechtigt (vgl. Senat BB 2006, 1246 sub I 1 b). - OLG Düsseldorf, 18.01.2010 - 24 U 116/09
Wirksamkeit namens des Leasinggebers abgegebener Willenserklärungen des …
Als Vermittlerin konnte deren Geschäftsführer keine die Klägerin bindenden rechtsgeschäftlichen Erklärungen abgeben (vgl. Senat BB 2006, 1246 = OLGR Düsseldorf 2006, 589). - OLG Stuttgart, 12.06.2018 - 6 U 273/16
Kfz-Leasing: Besitzrecht des Leasingnehmers nach Vertragsbeendigung und …
Rn. 47 Entgegen der insoweit vom Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (vgl. Bl. 71, Beschluss vom 16. März 2006 - I-24 U 126/05 -, Rn. 3, juris) war dort das Erwerbsrecht schriftlich in der "Bestellung" fixiert worden. - OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 U 115/09
Bindung des Leasinggebers an Erklärungen des Lieferanten gegenüber dem …
Schließlich spricht gegen die Einräumung einer Kaufoption auch, dass die Einräumung eines Erwerbsrechts zugunsten des Leasingnehmers leasinguntypisch ist, weil die mit dem Leasinggeschäft regelmäßig erstrebten steuerlichen Vorteile bei Vereinbarung eines Erwerbsrechts des Leasingnehmers gefährdet sind (vgl. Senat, OLGR Düsseldorf 2006, 589 f. m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 30.12.2008 - 24 U 34/08
Ansprüche des Leasingnehmers auf den Mehrerlös aus der Verwertung des …
Denn dieser steht dem Leasinggeber als Surrogat des Leasingobjektes zu, sofern die Parteien über dessen Verbleib nicht andere Vereinbarungen (z.B. ein Erwerbsrecht) getroffen haben (vgl. BGH NJW 2004, 2823; Senat OLGR 2003, 214 und 2006, 589 = BB 2006, 1246).
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