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Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10240
FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08 (https://dejure.org/2012,10240)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.02.2012 - 6 K 6086/08 (https://dejure.org/2012,10240)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 6 K 6086/08 (https://dejure.org/2012,10240)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    RettDG BB, § 51 AO, §§ 51 ff AO, § 5 Abs 1 Nr 9 KStG 2002, § 3 Nr 6 GewStG 2002
    Beschwer kann auch bei einem Körperschaftsteuerbescheid über 0 Euro gegeben sein - Zur Gemeinnützigkeit von Körperschaften, die kommunale Pflichtaufgaben übernehmen (hier: Notfallrettung, Krankentransport, Rettungswache)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 2002

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrnehmung hoheitlicher Pflichtaufgaben durch eine privatrechtlich strukturierte Körperschaft im Auftrag ihres hoheitlichen Gesellschafters kann selbstlos sein Einrichtung eines Rettungswesens als gemeinnützige Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerbefreiung für eine ausschließlich im Bereich des Rettungsdienstes und der Rettungswachen tätigen Körperschaft; Voraussetzungen für die steuerrechtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wahrnehmung hoheitlicher Pflichtaufgaben durch eine privatrechtlich strukturierte Körperschaft im Auftrag ihres hoheitlichen Gesellschafters kann selbstlos sein - Einrichtung eines Rettungswesens als gemeinnützige Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Rettungsdienst-GmbH eines Landkreises gemeinnützig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rettungsdienst-GmbH eines Landkreises gemeinnützig

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Gemeinnützigkeit einer Rettungsdienst-GmbH

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Rettungsdienst-GmbH eines Landkreises gemeinnützig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gemeinnützigkeit einer Rettungsdienst-GmbH

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rettungsdienst-GmbH eines Landkreises ist gemeinnützig - Tätigkeit des Rettungsdienstes erfüllt Anforderungen für Gemeinnützigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1890
  • EFG 2012, 1088
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 18.09.2007 - I R 30/06

    Rettungsdienste und Krankentransporte sind nicht gemeinnützig

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08
    Rn. 45 aa) Nach dem BFH sind der Krankentransport und der Rettungsdienst nicht gemeinnützig, wenn sie aus Gewinnerzielungsabsicht unternommen werden (BFH, Urteil vom 18. September 2007 I R 30/06, BStBl. II 2009, 126).

    Entscheidend soll nach dem BFH (in BStBl. II 2009, 126) vielmehr sein, ob die Bedingungen, unter denen der Betrieb eines Krankentransports und eines Rettungsdienstes ausgeübt wird, objektiv geeignet sind, Gewinne zu erzielen.

    Rn. 46 bb) Die Ausführungen des BFH (in BStBl. II 2009, 126) sind auf den Streitfall nicht übertragbar.

  • BFH, 27.04.2005 - I R 90/04

    Beitrittsaufforderung an BMF: Gemeinnützigkeit durch Wahrnehmung öffentlicher …

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08
    Der Krankentransport sowie die Errichtung und der Betrieb von Rettungswachen werden zudem von § 52 Abs. 2 Nr. 11 AO erfasst, soweit sie der Lebensrettung dienen sollen; in jedem Fall lassen sie sich aber auch unter § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO subsumieren, der die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens als gemeinnützig behandelt (s. hierzu auch BFH, Beschluss vom 27. April 2005 I R 90/04, BStBl. II 2006, 198).

    Rn. 36 aa) Eine Körperschaft verfolgt eigenwirtschaftliche Interessen, wenn sie vorrangig und somit nicht nur nebenbei ihre eigenen wirtschaftlichen Vorteile und Interessen oder die ihrer Mitglieder fördert (BFH, Beschluss vom 27. April 2005 I R 90/04, BStBl. II 2006, 198, mit weiteren Nachweisen;… Klein/Gersch, AO, 10. Aufl., § 55 Rz. 2;… Tipke in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 55 Rz. 6).

    Rn. 38 bb) Ob die Wahrnehmung hoheitlicher Pflichtaufgaben - wie im Streitfall die Durchführung des dem Landkreis nach § 6 Abs. 1 BbgRettG obliegenden Rettungsdienstes - durch eine privatrechtlich strukturierte Körperschaft als selbstlos anzusehen ist oder aber im Interesse des hoheitlichen Gesellschafters erfolgt, ist umstritten und vom BFH in seinem Beitrittsbeschluss vom 27. April 2005 (I R 90/04, BStBl. II 2006, 198) ausführlich und ergebnisoffen diskutiert worden - auch wenn die Erwägungen im späteren Urteil vom 07. März 2007 (I R 90/04, BStBl. II 2007, 628) keine Rolle mehr spielten, weil der BFH seine Entscheidung - entgegen dem vorher ergangenen Beitrittsbeschluss - ausschließlich auf Erwägungen zur Unmittelbarkeit stützte und deshalb die Frage der Selbstlosigkeit offen ließ (s. unter II. Nr. 4 der Gründe des Urteils des BFH in BStBl. II 2007, 628).

  • BFH, 07.03.2007 - I R 90/04

    Gemeinnützigkeit einer zur Entwicklung eines den Maßgaben des § 17b Abs. 2 KHG …

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08
    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall maßgeblich von dem vom BFH entschiedenen Fall (Urteil vom 07. März 2007, I R 90/04, BStBl. II 2007, 628), weil die dortige Klägerin ihre Leistungen, die in der Entwicklung eines Abrechnungssystems für Krankenhäuser lag, ihren Gesellschafterinnen gegenüber erbracht hat und nicht gegenüber der Allgemeinheit.

    Rn. 38 bb) Ob die Wahrnehmung hoheitlicher Pflichtaufgaben - wie im Streitfall die Durchführung des dem Landkreis nach § 6 Abs. 1 BbgRettG obliegenden Rettungsdienstes - durch eine privatrechtlich strukturierte Körperschaft als selbstlos anzusehen ist oder aber im Interesse des hoheitlichen Gesellschafters erfolgt, ist umstritten und vom BFH in seinem Beitrittsbeschluss vom 27. April 2005 (I R 90/04, BStBl. II 2006, 198) ausführlich und ergebnisoffen diskutiert worden - auch wenn die Erwägungen im späteren Urteil vom 07. März 2007 (I R 90/04, BStBl. II 2007, 628) keine Rolle mehr spielten, weil der BFH seine Entscheidung - entgegen dem vorher ergangenen Beitrittsbeschluss - ausschließlich auf Erwägungen zur Unmittelbarkeit stützte und deshalb die Frage der Selbstlosigkeit offen ließ (s. unter II. Nr. 4 der Gründe des Urteils des BFH in BStBl. II 2007, 628).

  • BFH, 01.12.2010 - XI R 46/08

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen eines Vereins für Rettungsdienste u. a., der …

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08
    Rn. 33 Für die Frage der Unmittelbarkeit ist ferner irrelevant, ob die Klägerin in umsatzsteuerlicher Hinsicht Leistungen an den Landkreis (so wohl BMF-Schreiben vom 27. Dezember 1990, BStBl. I 1991, 81, Tz. II. 1.) erbrachte oder ob es umsatzsteuerlich allein darauf ankommt, wem die Leistung tatsächlich zu Gute kommt (so BFH, Urteil vom 15. September 2011 V R 16/11, zur Veröffentlichung bestimmt, zur Frage der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 Umsatzsteuergesetz, vgl. auch BFH, Urteil vom 01. Dezember 2010 XI R 46/08 BFH/NV 2011, 711, zum Leistungsaustausch beim Einsatz von Notärzten).
  • BFH, 13.12.1978 - I R 39/78

    Zum Begriff "Förderung der Allgemeinheit" im Gemeinnützigkeitsrecht

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08
    An der Selbstlosigkeit fehlt es erst dann, wenn der Eigennutz der Mitglieder in den Vordergrund tritt (BFH, Urteil vom 13. Dezember 1978 I R 39/78, BStBl. II 1979, 482).
  • BFH, 22.12.2010 - I R 58/10

    Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns i. S. …

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08
    Rn. 33 Für die Frage der Unmittelbarkeit ist ferner irrelevant, ob die Klägerin in umsatzsteuerlicher Hinsicht Leistungen an den Landkreis (so wohl BMF-Schreiben vom 27. Dezember 1990, BStBl. I 1991, 81, Tz. II. 1.) erbrachte oder ob es umsatzsteuerlich allein darauf ankommt, wem die Leistung tatsächlich zu Gute kommt (so BFH, Urteil vom 15. September 2011 V R 16/11, zur Veröffentlichung bestimmt, zur Frage der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 Umsatzsteuergesetz, vgl. auch BFH, Urteil vom 01. Dezember 2010 XI R 46/08 BFH/NV 2011, 711, zum Leistungsaustausch beim Einsatz von Notärzten).
  • BFH, 15.09.2011 - V R 16/11

    Steuerfreier Behindertenfahrdienst

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08
    Rn. 33 Für die Frage der Unmittelbarkeit ist ferner irrelevant, ob die Klägerin in umsatzsteuerlicher Hinsicht Leistungen an den Landkreis (so wohl BMF-Schreiben vom 27. Dezember 1990, BStBl. I 1991, 81, Tz. II. 1.) erbrachte oder ob es umsatzsteuerlich allein darauf ankommt, wem die Leistung tatsächlich zu Gute kommt (so BFH, Urteil vom 15. September 2011 V R 16/11, zur Veröffentlichung bestimmt, zur Frage der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 Umsatzsteuergesetz, vgl. auch BFH…, Urteil vom 01. Dezember 2010 XI R 46/08 BFH/NV 2011, 711, zum Leistungsaustausch beim Einsatz von Notärzten).
  • BFH, 21.10.1999 - I R 14/98

    Körperschaftsteuerbefreiung einer Bürgschaftsbank

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08
    Denn in der Festsetzung einer Steuer in Höhe von Null ist die Feststellung enthalten, dass der Steuerpflichtige nicht gemeinnützig und damit nicht steuerbefreit ist (BFH, Beschluss vom 23. November 1983 I E 3/83, n.v.; s. auch Urteil vom 21. Oktober 1999 I R 14/98, BStBl. II 2000, 325).
  • FG Berlin, 15.01.2002 - 7 K 8618/99

    Fehlender Wettbewerb als Voraussetzung eines Zweckbetriebes

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08
    Nach dem FG Berlin (Urteil vom 15. Januar 2002 7 K 8618/99) sei die Wahrnehmung einer hoheitlichen Aufgabe steuerlich unschädlich, wenn der Hoheitsträger nicht Gesellschafter sei.
  • BFH, 23.11.1983 - I E 3/83
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08
    Denn in der Festsetzung einer Steuer in Höhe von Null ist die Feststellung enthalten, dass der Steuerpflichtige nicht gemeinnützig und damit nicht steuerbefreit ist (BFH, Beschluss vom 23. November 1983 I E 3/83, n.v.; s. auch Urteil vom 21. Oktober 1999 I R 14/98, BStBl. II 2000, 325).
  • BFH, 27.11.2013 - I R 17/12

    Steuerbegünstigung einer kommunalen Eigengesellschaft (Rettungsdienst) als …

    Die deswegen erhobene Klage hatte Erfolg; das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat die angefochtenen Bescheide aufgehoben; sein Urteil vom 7. Februar 2012 6 K 6086/08 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 1088 abgedruckt.
  • FG Düsseldorf, 28.10.2019 - 6 K 94/16

    Zur Gemeinnützigkeit einer Kindertagesstätte bei bevorzugter Belegung durch …

    Dass die "Mildtätigkeit" nicht als Begriff im Satzungstext genannt sein müsse, sei ausreichend durch die Rechtsprechung geklärt (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.02.2012 6 K 6086/08; BFH, Urteil vom 27.11.2013 I R 17/12).

    Da das Gesetz zwischen gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken unterscheidet und - wie oben dargelegt - unterschiedliche Voraussetzungen für die Anerkennung als gemeinnützig oder mildtätig erfüllt werden müssen, ist es erforderlich, dass die Verfolgung mildtätiger Zwecke in der Satzung bzw. im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich angegeben wird (…a. A. Musil in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 53 AO Tz. 12;… Seer in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 53 AO Tz. 1 und wohl auch BFH, Urteil vom 27.11.2013 I R 17/12, BStBl II 2016, 68; vorangehend FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7.2.2012 6 K 6086/08, EFG 2012, 1088).

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dejure.org Übersicht FG Berlin-Brandenburg

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 22.05.2012 - 5 K 259/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18216
FG Niedersachsen, 22.05.2012 - 5 K 259/11 (https://dejure.org/2012,18216)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.05.2012 - 5 K 259/11 (https://dejure.org/2012,18216)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 5 K 259/11 (https://dejure.org/2012,18216)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    UStG § 17 Abs. 2 Nr. 2; UStG § 10 Abs. 1 Satz 2
    Vorsteuerberichtigung bei Rückgewähr einer Anzahlung

  • rechtsportal.de

    UStG § 17 Abs. 2 Nr. 2
    Vorsteuerberichtigung bei Rückgewähr einer Anzahlung

  • datenbank.nwb.de

    Vorsteuerberichtigung bei Rückgewähr einer Anzahlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorsteuerberichtigung bei Rückgewähr einer Anzahlung

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerberichtigung bei Rückgewährung einer Anzahlung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG bei Zurückzahlung des vereinnahmten Entgelts

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1890
  • DB 2012, 2319
  • EFG 2012, 1795
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.09.2011 - V R 36/09

    Steuerpflicht vereinnahmter Leistungsentgelte auch bei Unterbleiben der Leistung …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2012 - 5 K 259/11
    Vereinnahmt der leistende Unternehmer ein Entgelt, ohne die hierfür geschuldete Leistung zu erbringen, berechtigt daher erst die Rückgewähr des Entgelts zur Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG (BFH-Urteile vom 02.09.2010 V R 34/09, BFHE 231, 321, BStBl. II 2011, 991; und vom 15.09.2011 V R 36/09, HFR 2012, 191;… ebenso Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, § 17 Rn. 255).

    Im Hinblick auf die den Mitgliedstaaten danach eingeräumte Befugnis zur Festlegung von Bedingungen (vgl. EuGH-Urteil vom 29.05.2001 C-86/99, Freemans, Slg. 2001, I-4167) ist es unionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Rückgängigmachung der Besteuerung von der Rückgewähr des Entgelts abhängt (BFH-Urteile vom 02.09.2010 V R 34/09, BFHE 231, 321, BStBl. II 2011, 991; und vom 15.09.2011 V R 36/09, HFR 2012, 191).

  • BFH, 02.09.2010 - V R 34/09

    Keine Änderung der Bemessungsgrundlage vor Rückgewähr vereinnahmter Anzahlung - …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2012 - 5 K 259/11
    Vereinnahmt der leistende Unternehmer ein Entgelt, ohne die hierfür geschuldete Leistung zu erbringen, berechtigt daher erst die Rückgewähr des Entgelts zur Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG (BFH-Urteile vom 02.09.2010 V R 34/09, BFHE 231, 321, BStBl. II 2011, 991; und vom 15.09.2011 V R 36/09, HFR 2012, 191;… ebenso Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, § 17 Rn. 255).

    Im Hinblick auf die den Mitgliedstaaten danach eingeräumte Befugnis zur Festlegung von Bedingungen (vgl. EuGH-Urteil vom 29.05.2001 C-86/99, Freemans, Slg. 2001, I-4167) ist es unionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Rückgängigmachung der Besteuerung von der Rückgewähr des Entgelts abhängt (BFH-Urteile vom 02.09.2010 V R 34/09, BFHE 231, 321, BStBl. II 2011, 991; und vom 15.09.2011 V R 36/09, HFR 2012, 191).

  • FG Schleswig-Holstein, 21.09.1999 - III 239/97

    Einordnung eines Pick-ups in die Steuerklasse; Kategorisierung des Pick-ups nach …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2012 - 5 K 259/11
    Insofern mache sich die Klägerin die entgegenstehende Rechtsauffassung des FG Baden-Württembergs (Beschluss vom 14.10.1999 Az. 3 V 3/99, EFG 2000, 99) zu Eigen.

    Auf eine Prognose, dass die Leistung voraussichtlich nicht mehr ausgeführt werden wird, kommt es daher nicht an (…ebenso: Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, § 17 Rn. 252; anderer Auffassung FG Baden Württemberg Beschluss vom 14.10.1999 3 V 3/99, EFG 2000, 99; FG Hamburg Urteil vom 23.03.2009 6 K 80/08, EFG 2009, 1163, unter 2 b).

  • FG Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 3 V 3/99

    Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung eines Rückforderungsbescheides; Pflicht …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2012 - 5 K 259/11
    Insofern mache sich die Klägerin die entgegenstehende Rechtsauffassung des FG Baden-Württembergs (Beschluss vom 14.10.1999 Az. 3 V 3/99, EFG 2000, 99) zu Eigen.

    Auf eine Prognose, dass die Leistung voraussichtlich nicht mehr ausgeführt werden wird, kommt es daher nicht an (…ebenso: Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, § 17 Rn. 252; anderer Auffassung FG Baden Württemberg Beschluss vom 14.10.1999 3 V 3/99, EFG 2000, 99; FG Hamburg Urteil vom 23.03.2009 6 K 80/08, EFG 2009, 1163, unter 2 b).

  • BFH, 18.09.2008 - V R 56/06

    Minderung der Bemessungsgrundlage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2012 - 5 K 259/11
    Rn. 29 Vereinbaren der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger die vollständige oder teilweise Rückzahlung des bereits entrichteten Entgelts, mindert sich die Bemessungsgrundlage i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG nur, soweit das Entgelt tatsächlich zurückgezahlt wird, und zwar in dem Besteuerungszeitraum, in dem die Rückgewähr erfolgt (BFH-Urteil vom 18.09.2008 V R 56/06, BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250).
  • BFH, 20.01.1997 - V R 28/95

    Verzinsung von Umsatzsteuer-Nachforderungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2012 - 5 K 259/11
    Wird eine Zahlung geleistet, setzt sich der gezahlte "Bruttobetrag" - unbeschadet der Art der Zahlung als Voll-, Teil-, An- oder Vorauszahlung - aus der rechnerisch in diesem Betrag enthaltenen Umsatzsteuer und dem nach Abzug der Umsatzsteuer verbleibenden Nettoentgelt zusammen (vgl. z. B. BFH Urteil vom 20.01.1997 V R 28/95, BFHE 183, 353, BStBl. II 1997, 716 unter 2 d).
  • EuGH, 29.05.2001 - C-86/99

    Freemans - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Besteuerungsgrundlage - Im …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2012 - 5 K 259/11
    Im Hinblick auf die den Mitgliedstaaten danach eingeräumte Befugnis zur Festlegung von Bedingungen (vgl. EuGH-Urteil vom 29.05.2001 C-86/99, Freemans, Slg. 2001, I-4167) ist es unionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Rückgängigmachung der Besteuerung von der Rückgewähr des Entgelts abhängt (BFH-Urteile vom 02.09.2010 V R 34/09, BFHE 231, 321, BStBl. II 2011, 991; und vom 15.09.2011 V R 36/09, HFR 2012, 191).
  • FG Hamburg, 23.03.2009 - 6 K 80/08

    Vorsteuerberichtigung bei nicht ausgeführter Leistung und gestörter …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2012 - 5 K 259/11
    Auf eine Prognose, dass die Leistung voraussichtlich nicht mehr ausgeführt werden wird, kommt es daher nicht an (…ebenso: Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, § 17 Rn. 252; anderer Auffassung FG Baden Württemberg Beschluss vom 14.10.1999 3 V 3/99, EFG 2000, 99; FG Hamburg Urteil vom 23.03.2009 6 K 80/08, EFG 2009, 1163, unter 2 b).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - U (Kart) 15/15

    Anforderungen an die Erfüllung einer titulierten Zahlungsverpflichtung

    In den Blick zu nehmen ist, dass - worauf bereits die Klägerin zutreffend hingewiesen hat - nach der ständigen finanzgerichtlichen Rechtsprechung in jedem zivilrechtlichen Entgelt Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe enthalten ist, und zwar unabhängig auch von womöglich abweichenden Parteivereinbarungen (vgl. BFH, Urteil v. 20.1.1997 - V R 28/95, BFHE 183, 353, Rzn. 24 f. bei juris; FG Niedersachsen, Urteil v. 22.5.2012 - 5 K 259/11, DB 2012, 2319, Rzn. 36 f. bei juris;… vgl. auch Stadie, in Stadie, Umsatzsteuergesetz, 3. Aufl. [2015], § 10 Rz. 11 u. § 17 Rz. 24).
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Rechtsprechung
   FG Hessen, 10.05.2012 - 8 K 2576/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17735
FG Hessen, 10.05.2012 - 8 K 2576/10 (https://dejure.org/2012,17735)
FG Hessen, Entscheidung vom 10.05.2012 - 8 K 2576/10 (https://dejure.org/2012,17735)
FG Hessen, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 8 K 2576/10 (https://dejure.org/2012,17735)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von freiberuflichen oder gewerblichen Einkünften bei einem selbstständigen EDV-Berater; Vergleichbarkeit der Tätigkeit eines selbstständigen EDV-Beraters mit der Tätigkeit eines Ingenieurs oder eines Diplom-Informatikers

  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung freiberufliche Tätigkeit zum Gewerbebetrieb - Vergleichbarkeit der Ausbildung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Ähnliche Berufe
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1890
  • EFG 2012, 1773
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BFH, 16.12.2008 - VIII R 27/07

    Freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte: Wissensprüfung hinsichtlich der …

    Auszug aus FG Hessen, 10.05.2012 - 8 K 2576/10
    Dementsprechend kann auch ein EDV-Berater geltend machen, einen ingenieurähnlichen Beruf auszuüben (BFH-Urteile vom 16.12.2008 VIII R 27/07, HFR 2009, 898; vom 18.04.2007 XI R 29/06, BFHE 218, 65, BStBl II 2007, 781 jeweils mit zahlreichen Nachweisen).

    Rn. 30 Da die Prüfung im Grundlagenfach Mathematik bei einem Diplom-Wirtschaftsinformatiker (FH) mit Studienabschluss vor dem Streitjahr 2003 in einer Fachprüfung mindestens mit ausreichend bestanden werden muss und bei einem nicht ausreichenden Ergebnis nicht durch andere Prüfungsleistungen ausgeglichen werden kann (so die einschlägigen Prüfungsordnungen verschiedener Fachhochschulen), konnten die Kenntnisse der Klägerin im Streitfall allenfalls durch eine Wissensprüfung belegt werden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16.12.2008 VIII R 27/07, HFR 2009, 898 unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 19.09.2002 IV R 74/00, BStBl II 2003, 27; Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 07.09.2011 1 K 1586/09, nv, juris).

    Dem Gericht ist es aber nach der Durchführung einer solchen Wissensprüfung vorzunehmenden Beweiswürdigung vorbehalten festzustellen, ob im Einzelfall ein Rückschluss von den Ergebnissen der Prüfung auf den Kenntnisstand des Steuerpflichtigen in früheren Jahren aufgrund besonderer Umstände in Zweifel zu ziehen ist (BFH-Urteil vom 16.12.2008 VIII R 27/07, HFR 2009, 898).

  • BFH, 18.04.2007 - XI R 29/06

    EDV-Systemberater ohne dem Diplom-Informatiker vergleichbare breite Kenntnisse …

    Auszug aus FG Hessen, 10.05.2012 - 8 K 2576/10
    Dementsprechend kann auch ein EDV-Berater geltend machen, einen ingenieurähnlichen Beruf auszuüben (BFH-Urteile vom 16.12.2008 VIII R 27/07, HFR 2009, 898; vom 18.04.2007 XI R 29/06, BFHE 218, 65, BStBl II 2007, 781 jeweils mit zahlreichen Nachweisen).

    Denn das in einem förmlichen Studiengang vermittelte Grundlagenwissen ist für die spätere Tätigkeit schon deshalb nicht als überflüssig anzusehen, weil bei typisierender Betrachtung ein Steuerpflichtiger, der über ein gründliches und umfassendes theoretisches Wissen verfügt, insbesondere seltener in der Praxis auftretende Probleme in einem größeren Zusammenhang zu sehen und damit sicherer zu beurteilen vermag als jemand, der aufgrund überwiegend praktischer Erfahrung sich ein Spezialwissen angeeignet hat (BFH-Urteil vom 18.04.2007 XI R 29/06, BFHE 218, 65, BStBl II 2007, 781 m.w.N.).

  • BFH, 22.09.2009 - VIII R 63/06

    EDV-Consulting/Software Engineering als freier Beruf

    Auszug aus FG Hessen, 10.05.2012 - 8 K 2576/10
    Derartige Tätigkeiten sind bei Anlegung der dargelegten Grundsätze für den Ingenieurberuf typische Tätigkeiten (vgl. BFH-Urteil vom 22.09.2009 VIII R 63/06, BFHE 227, 386, BStBl II 2010, 466).
  • BFH, 19.09.2002 - IV R 74/00

    Beratender Betriebswirt als Freiberufler

    Auszug aus FG Hessen, 10.05.2012 - 8 K 2576/10
    Rn. 30 Da die Prüfung im Grundlagenfach Mathematik bei einem Diplom-Wirtschaftsinformatiker (FH) mit Studienabschluss vor dem Streitjahr 2003 in einer Fachprüfung mindestens mit ausreichend bestanden werden muss und bei einem nicht ausreichenden Ergebnis nicht durch andere Prüfungsleistungen ausgeglichen werden kann (so die einschlägigen Prüfungsordnungen verschiedener Fachhochschulen), konnten die Kenntnisse der Klägerin im Streitfall allenfalls durch eine Wissensprüfung belegt werden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16.12.2008 VIII R 27/07, HFR 2009, 898 unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 19.09.2002 IV R 74/00, BStBl II 2003, 27; Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 07.09.2011 1 K 1586/09, nv, juris).
  • BFH, 16.06.2005 - IV B 187/03

    Sachaufklärungspflicht - Vergleichbarkeit mit Katalogberuf

    Auszug aus FG Hessen, 10.05.2012 - 8 K 2576/10
    Rn. 31 b) Da die Tätigkeit der Klägerin im Streitjahr ingenieurmäßig war und sich nach den Feststellungen im schriftlichen Sachverständigengutachten erkennen ließ, dass die Klägerin über hinreichende Kenntnisse verfügen könnte, war auf Antrag der Klägerin eine Wissensprüfung vorzunehmen (BFH-Beschluss vom 16.06.2005 IV B 187/03, BFH/NV 2005, 2015).
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2011 - 1 K 1586/09

    Annahme einer gewerblichen Tätigkeit, wenn der Wissensstand und Kenntnisstand …

    Auszug aus FG Hessen, 10.05.2012 - 8 K 2576/10
    Rn. 30 Da die Prüfung im Grundlagenfach Mathematik bei einem Diplom-Wirtschaftsinformatiker (FH) mit Studienabschluss vor dem Streitjahr 2003 in einer Fachprüfung mindestens mit ausreichend bestanden werden muss und bei einem nicht ausreichenden Ergebnis nicht durch andere Prüfungsleistungen ausgeglichen werden kann (so die einschlägigen Prüfungsordnungen verschiedener Fachhochschulen), konnten die Kenntnisse der Klägerin im Streitfall allenfalls durch eine Wissensprüfung belegt werden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16.12.2008 VIII R 27/07, HFR 2009, 898 unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 19.09.2002 IV R 74/00, BStBl II 2003, 27; Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 07.09.2011 1 K 1586/09, nv, juris).
  • BFH, 19.06.1986 - V R 11/85

    Voraussetzungen für die Rüge mangelnder Sachverhaltsaufklärung - Verstoß gegen …

    Auszug aus FG Hessen, 10.05.2012 - 8 K 2576/10
    Auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) V R 11/85 werde verwiesen.
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