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Weitere Entscheidungen unten: BAG, 23.01.2014 | BAG, 15.04.2014

Rechtsprechung
   BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17971
BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13 (https://dejure.org/2014,17971)
BAG, Entscheidung vom 23.01.2014 - 2 AZR 582/13 (https://dejure.org/2014,17971)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 (https://dejure.org/2014,17971)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

  • openjur.de

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Häufige Kurzerkrankungen - und die Ausschlussfrist für eine krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsgrund: Häufige Kurzerkrankungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auf häufige Kurzerkrankungen gestützte Kündigung erfordert negative Gesundheitsprognose

  • Jurion (Kurzinformation)

    Häufige Kurzerkrankungen können wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung sein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung - häufige Kurzerkrankungen - "Dauertatbestand" - Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung, häufige Kurzerkrankungen, Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Häufige Kurzerkrankungen als Kündigungsgrund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Häufige Kurzerkrankungen als Kündigungsgrund

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Wann beginnt die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB bei einer außerordentlichen personenbedingten Kündigung zu laufen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krankheit: Außerordentliche Kündigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose/außerordentliche Kündigung wegen Krankheit zulässig?

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen Krankheit bei häufigen Kurzzeiterkrankungen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Häufige Kurzerkrankungen als außerordentlicher Kündigungsgrund

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

Besprechungen u.ä. (4)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Häufige Kurzerkrankungen: Außerordentliche Kündigung zulässig?

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeit einer auf häufige Kurzerkrankungen gestützten Kündigung erfordert negative Gesundheitsprognose

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 61 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Krankheitsbedingte außer- ordentliche Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur außerordentlichen Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 147, 162
  • NJW 2014, 3054
  • MDR 2014, 1158
  • NZA 2014, 962
  • BB 2014, 1972
  • BB 2014, 2877
 
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Wird zitiert von ... (80)Zitiert selbst (19)

  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 616/99

    Personalvertretung; Gruppenangelegenheiten; krankheitsbedingte außerordentliche …

    Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
    Er muss den hohen Anforderungen Rechnung tragen, die an eine außerordentliche Kündigung zu stellen sind (BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - zu II 4 b der Gründe).

    Ein solches ist gegeben, wenn zu erwarten steht, dass der Arbeitgeber bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - ggf. über Jahre hinweg - erhebliche Entgeltzahlungen zu erbringen hätte, ohne dass dem eine nennenswerte Arbeitsleistung gegenüberstände (…vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 27; 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - zu II 4 c cc der Gründe).

    Auch können Häufigkeit und Dauer der krankheitsbedingten Fehlzeiten im Einzelfall dazu führen, dass ein Einsatz des Arbeitnehmers nicht mehr sinnvoll und verlässlich geplant werden kann und dieser damit zur Förderung des Betriebszwecks faktisch nicht mehr beiträgt (vgl. BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - zu II 4 c bb der Gründe).

    Die Aufrechterhaltung eines solchermaßen "sinnentleerten" Arbeitsverhältnisses kann dem Arbeitgeber auch im Falle eines ordentlich nicht kündbaren Arbeitnehmers unzumutbar sein (…vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 27; 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - zu II 4 c cc der Gründe).

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99

    Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung …

    Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
    Rn. 16 c) Auch häufige Kurzerkrankungen können einen Dauertatbestand darstellen (vgl. BAG 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 1 b der Gründe; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu III der Gründe, BAGE 96, 65).

    Aus der Entscheidung des Senats vom 18. Oktober 2000 (- 2 AZR 627/99 - zu III der Gründe, BAGE 96, 65) ergibt sich nichts anderes.

    Eine außerordentliche Kündigung kommt daher nur in eng begrenzten Fällen in Betracht, etwa wenn die ordentliche Kündigung aufgrund tarifvertraglicher oder einzelvertraglicher Vereinbarungen ausgeschlossen ist (…BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 - Rn. 14; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu II 3 der Gründe, BAGE 96, 65).

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 455/95

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
    Rn. 15 b) Im Fall einer lang andauernden - durchgehenden - Arbeitsunfähigkeit liegt ein solcher Dauertatbestand vor (BAG 13. Mai 2004 - 2 AZR 36/04 - zu II 1 der Gründe; 21. Mai 1996 - 2 AZR 455/95 - zu II 1 b bb der Gründe).

    Selbst wenn die zum Kündigungsgrund zählende negative Prognose zeitlich näher bestimmbar sein sollte, gilt dies jedenfalls nicht für die weiter erforderliche erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen (BAG 21. Mai 1996 - 2 AZR 455/95 - zu II 1 b bb der Gründe).

    Es würde den Bestandsschutz des ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers schmälern und nicht - wie durch den Ausschluss der ordentlichen Kündigung bezweckt - verbessern (vgl. BAG 21. März 1996 - 2 AZR 455/95 - zu II 1 b bb der Gründe).

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 242/05

    Außerordentliche Kündigung - Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
    Ein solches ist gegeben, wenn zu erwarten steht, dass der Arbeitgeber bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - ggf. über Jahre hinweg - erhebliche Entgeltzahlungen zu erbringen hätte, ohne dass dem eine nennenswerte Arbeitsleistung gegenüberstände (vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 27; 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - zu II 4 c cc der Gründe).

    Die Aufrechterhaltung eines solchermaßen "sinnentleerten" Arbeitsverhältnisses kann dem Arbeitgeber auch im Falle eines ordentlich nicht kündbaren Arbeitnehmers unzumutbar sein (vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 27; 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - zu II 4 c cc der Gründe).

  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
    Rn. 15 b) Im Fall einer lang andauernden - durchgehenden - Arbeitsunfähigkeit liegt ein solcher Dauertatbestand vor (BAG 13. Mai 2004 - 2 AZR 36/04 - zu II 1 der Gründe; 21. Mai 1996 - 2 AZR 455/95 - zu II 1 b bb der Gründe).

    Es ist aber - insbesondere, wenn dem Kündigungsgrund ein prognostisches Element innewohnt - nicht unzulässig, die spätere Entwicklung in den Blick zu nehmen, soweit sie - wie hier - die Prognose bestätigt (BAG 13. Mai 2004 - 2 AZR 36/04 - zu III der Gründe; vgl. für den Fall der betriebsbedingten Kündigung BAG 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - zu B I 1 a der Gründe, BAGE 109, 40).

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
    Es ist aber - insbesondere, wenn dem Kündigungsgrund ein prognostisches Element innewohnt - nicht unzulässig, die spätere Entwicklung in den Blick zu nehmen, soweit sie - wie hier - die Prognose bestätigt (BAG 13. Mai 2004 - 2 AZR 36/04 - zu III der Gründe; vgl. für den Fall der betriebsbedingten Kündigung BAG 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - zu B I 1 a der Gründe, BAGE 109, 40).
  • BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
    Ist dies der Fall, ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob diese Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen - dritte Stufe (BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11, BAGE 135, 361;… 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - Rn. 18).
  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06

    Kündigungsschutz - Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
    Ist dies der Fall, ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob diese Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen - dritte Stufe (…BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11, BAGE 135, 361; 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - Rn. 18).
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
    In dem - als Grundlage für eine Prognose geeigneten - Zeitraum von drei Jahren vor Zugang der Kündigung sind deren Ausfallzeiten deutlich zurückgegangen (zur Relevanz steigender, gleichbleibender oder fallender Fehlzeiten vgl. BAG 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
    Die verschiedenen Erkrankungen können den Schluss auf eine dauerhafte Krankheitsanfälligkeit des Arbeitnehmers zulassen und damit eine negative Prognose begründen (BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - Rn. 24 f.).
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 32/11

    Personenbedingte Kündigung - Alkoholsucht

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03

    Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02

    Außerordentliche Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 171/09

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung

  • BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 190/92

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

  • LAG Hamburg, 16.04.2013 - 2 Sa 107/12

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts stiegen seine Fehlzeiten kontinuierlich an (vgl. zu diesem Kriterium BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 32 mwN).
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18

    Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten

    Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in eng begrenzten Fällen in Betracht, etwa wenn die ordentliche Kündigung aufgrund tarifvertraglicher oder einzelvertraglicher Vereinbarungen ausgeschlossen ist (…BAG 20. März 2014 - 2 AZR 825/12 - Rn. 20; 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 26, BAGE 147, 162).

    Überdies muss der Prüfungsmaßstab den hohen Anforderungen Rechnung tragen, die nach § 626 Abs. 1 BGB an eine außerordentliche Kündigung zu stellen sind (BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 28, aaO).

    Ist dies der Fall, ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen (dritte Stufe) (BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 27, BAGE 147, 162).

    Gegebenenfalls ist im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung (dritte Stufe) zu prüfen, ob die gravierende Äquivalenzstörung dem Arbeitgeber auf Dauer zuzumuten ist (vgl. BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 28, BAGE 147, 162).

    Vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls ist für die Erstellung der Gesundheitsprognose ein Referenzzeitraum von drei Jahren maßgeblich (vgl. BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 32, BAGE 147, 162).

    Allein der Umstand, dass die Beklagte den Einsatz des Klägers aufgrund seiner möglichen krankheitsbedingten Fehlzeiten in Zukunft lediglich noch eingeschränkt planen kann, reicht dafür nicht aus (vgl. BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 33, BAGE 147, 162).

    Soweit seine fallbezogenen Ausführungen in der Entscheidung vom 23. Januar 2014 (- 2 AZR 582/13 - Rn. 33, BAGE 147, 162) zu einer mit § 34 Abs. 2 Satz 1 TV-L inhaltsgleichen Tarifregelung dahin verstanden werden könnten, auch prognostizierte, mit Entgeltfortzahlung belastete Fehlzeiten von 18, 81 Wochen pro Jahr (entsprechend ca. 36 vH der Arbeitstage) genügten für sich genommen schlechthin nicht, um von einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung für den Arbeitgeber auszugehen, hält der Senat daran nicht fest.

    Damit hat sie jeweils Dauertatbestände geltend gemacht, die sich bis zum Kündigungszeitpunkt fortlaufend neu verwirklichten (vgl. BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 14 ff., BAGE 147, 162).

    Erst recht ist derzeit nicht erkennbar, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien allein deshalb als gravierend gestört ("sinnentleert") anzusehen sein könnte, weil die Kurzerkrankungen des Klägers nach ihrer Häufigkeit und Dauer dazu führten, dass sein Einsatz nicht mehr sinnvoll und verlässlich geplant werden kann, und er damit zur Förderung des Vertragszwecks faktisch nichts mehr beiträgt (vgl. BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 28, BAGE 147, 162).

  • BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 138/21

    Ordentliche Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Das ist die kritische Schwelle, die unter weiteren Voraussetzungen zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung führen kann (…vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 6/18 - Rn. 19, BAGE 162, 327; 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 27, BAGE 147, 162).
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Rechtsprechung
   BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 638/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18577
BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 638/13 (https://dejure.org/2014,18577)
BAG, Entscheidung vom 23.01.2014 - 2 AZR 638/13 (https://dejure.org/2014,18577)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 638/13 (https://dejure.org/2014,18577)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine

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  • lexetius.com

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - öffentlicher Dienst - Beteiligung der Personalvertretung - Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens

  • openjur.de

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; öffentlicher Dienst; Beteiligung der Personalvertretung; Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - öffentlicher Dienst - Beteiligung der Personalvertretung - Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens

  • rechtsinformationen.bund.de

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - öffentlicher Dienst - Beteiligung der Personalvertretung - Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 5 PersVG MV, § 62 Abs 3 PersVG MV, § 68 Abs 1 Nr 2 PersVG MV, § 64 Abs 2 S 1 PersVG MV, § 64 Abs 3 S 1 PersVG MV
    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - öffentlicher Dienst - Beteiligung der Personalvertretung - Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Sachbearbeiterin im öffentlichen Dienst wegen Manipulation von Vorgängen zur Vortäuschung pflichtgemäßer Bearbeitung von Vorgängen

  • Betriebs-Berater

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Sachbearbeiterin im öffentlichen Dienst wegen Manipulation von Vorgängen zur Vortäuschung pflichtgemäßer Bearbeitung von Vorgängen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kündigung im öffentlichen Dienst - und die Beteiligung des Personalrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Manipulation von Akten durch den Arbeitnehmer als Grund für eine ordentliche Kündigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - öffentlicher Dienst - Beteiligung der Personalvertretung

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Manipulation von Akten durch Arbeitnehmer kann außerordentliche Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2520
  • NZA 2014, 965
  • BB 2014, 1972
  • DB 2014, 1873
  • JR 2015, 287
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (14)

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 843/12

    Kündigung im öffentlichen Dienst - Beteiligung der Personalvertretung

    Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 638/13
    Rn. 36 bb) Die Bestimmungen verlangen nicht, dass das beklagte Land vor einer Erklärung der Kündigung die Zuleitung des schriftlich begründeten und unterschriebenen Beschlusses abwartet (…vgl. zur Rechtslage nach § 72 Abs. 3, Abs. 4 PersVG Brandenburg: BAG 2. Februar 2006 - 2 AZR 38/05 - Rn. 37 ff.; zur Rechtslage nach §§ 58 ff. BremPersVG: BAG 26. September 2013 - 2 AZR 843/12 - Rn. 28 ff.).

    Die Beteiligung des Personalrats in Form des Austausches der für und gegen die Kündigung sprechenden Argumente ist in dem Zeitpunkt abgeschlossen, in dem die Einigungsstelle ihren Beschluss gefasst hat (vgl. BAG 26. September 2013 - 2 AZR 843/12 - Rn. 29;… 2. Februar 2006 - 2 AZR 38/05 - Rn. 39).

    Durch sie sollen Transparenz hergestellt, die Überzeugungskraft des Beschlusses verstärkt und die gerichtliche Kontrolle der Entscheidung der Einigungsstelle erleichtert werden (vgl. BAG 26. September 2013 - 2 AZR 843/12 - Rn. 30).

    Hat diese ihren Abschluss gefunden, besteht kein sachlicher Grund für ein weiteres Zuwarten (vgl. BAG 26. September 2013 - 2 AZR 843/12 - Rn. 30;… 2. Februar 2006 - 2 AZR 38/05 - Rn. 39).

    Diese unterliegt keinem Formzwang (BAG 26. September 2013 - 2 AZR 843/12 - Rn. 33).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 638/13
    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers - etwa eine Abmahnung oder eine Versetzung - geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (…BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 16 mwN; 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 34 mwN).

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes demnach nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (…vgl. BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16; 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 35).

    Der Personalrat ist ordnungsgemäß unterrichtet, wenn ihm der Leiter die aus der subjektiven Sicht der Dienststelle tragenden Umstände unterbreitet hat (vgl. BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 46;… zu § 102 BetrVG: BAG 22. April 2010 - 2 AZR 991/08 - Rn. 13 mwN).

    Enthält der Dienstherr dem Personalrat bewusst ihm bekannte und seinen Kündigungsentschluss bestimmende Tatsachen vor, die nicht nur eine Ergänzung oder Konkretisierung des mitgeteilten Sachverhalts darstellen, sondern diesem erst das Gewicht eines Kündigungsgrundes verleihen, ist die Unterrichtung fehlerhaft und die Kündigung unwirksam (vgl. BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 46).

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 38/05

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz - Beteiligung der …

    Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 638/13
    Rn. 36 bb) Die Bestimmungen verlangen nicht, dass das beklagte Land vor einer Erklärung der Kündigung die Zuleitung des schriftlich begründeten und unterschriebenen Beschlusses abwartet (vgl. zur Rechtslage nach § 72 Abs. 3, Abs. 4 PersVG Brandenburg: BAG 2. Februar 2006 - 2 AZR 38/05 - Rn. 37 ff.;… zur Rechtslage nach §§ 58 ff. BremPersVG: BAG 26. September 2013 - 2 AZR 843/12 - Rn. 28 ff.).

    Die Beteiligung des Personalrats in Form des Austausches der für und gegen die Kündigung sprechenden Argumente ist in dem Zeitpunkt abgeschlossen, in dem die Einigungsstelle ihren Beschluss gefasst hat (…vgl. BAG 26. September 2013 - 2 AZR 843/12 - Rn. 29; 2. Februar 2006 - 2 AZR 38/05 - Rn. 39).

    Hat diese ihren Abschluss gefunden, besteht kein sachlicher Grund für ein weiteres Zuwarten (…vgl. BAG 26. September 2013 - 2 AZR 843/12 - Rn. 30; 2. Februar 2006 - 2 AZR 38/05 - Rn. 39).

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 514/01

    Länger zurückliegendes vertragswidriges Verhalten und ordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 638/13
    Der Schutz des Arbeitnehmers wird insoweit durch die Grundsätze der Verwirkung gewährleistet (BAG 15. August 2002 - 2 AZR 514/01 - zu B I 3 c der Gründe mwN).

    die Kündigung nicht erklärt, obwohl ihm dies möglich und zumutbar gewesen wäre (Zeitmoment), und er dadurch beim Arbeitnehmer das berechtigte Vertrauen erweckt, die Kündigung werde auch künftig unterbleiben (Umstandsmoment; BAG 15. August 2002 - 2 AZR 514/01 - zu B I 2 a der Gründe; 20. August 1998 - 2 AZR 736/97 - zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 30/09

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

    Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 638/13
    Rn. 39 (3) Diesem Ergebnis steht - anders als die Klägerin meint - die Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 14. September 2010 - 1 ABR 30/09 - BAGE 135, 285; 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - BAGE 135, 377) nicht entgegen.

    Deren normative Wirkung kann aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit erst mit der Zuleitung eines formwirksamen Beschlusses der Einigungsstelle eintreten (BAG 14. September 2010 - 1 ABR 30/09 - Rn. 19, aaO; vgl. für eine Dienstvereinbarung: BVerwG 20. Dezember 1988 - 6 P 34.85 -).

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 638/13
    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes demnach nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16;… 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 35).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12

    Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat

    Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 638/13
    Rn. 23 e) Die Kündigung ist nicht deshalb unverhältnismäßig, weil die Klägerin auf einem anderen Arbeitsplatz zu Bedingungen hätte weiterbeschäftigt werden können, unter denen sich die eingetretene Vertragsstörung nicht mehr, zumindest nicht mehr in erheblicher Weise ausgewirkt hätte (vgl. dazu BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12 - Rn. 19 ff.;… 10. Juni 2010 - 2 AZR 1020/08 - Rn. 15).
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 638/13
    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers - etwa eine Abmahnung oder eine Versetzung - geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 16 mwN;… 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 34 mwN).
  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 991/08

    Betriebsbedingte Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 638/13
    Der Personalrat ist ordnungsgemäß unterrichtet, wenn ihm der Leiter die aus der subjektiven Sicht der Dienststelle tragenden Umstände unterbreitet hat (…vgl. BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 46; zu § 102 BetrVG: BAG 22. April 2010 - 2 AZR 991/08 - Rn. 13 mwN).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 1020/08

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 638/13
    Rn. 23 e) Die Kündigung ist nicht deshalb unverhältnismäßig, weil die Klägerin auf einem anderen Arbeitsplatz zu Bedingungen hätte weiterbeschäftigt werden können, unter denen sich die eingetretene Vertragsstörung nicht mehr, zumindest nicht mehr in erheblicher Weise ausgewirkt hätte (…vgl. dazu BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12 - Rn. 19 ff.; 10. Juni 2010 - 2 AZR 1020/08 - Rn. 15).
  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 31/09

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 736/97
  • BVerwG, 20.12.1988 - 6 P 34.85

    Personalvertretungsrecht - Einigungsstelle - Begründung eines Beschlusses

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.2013 - 2 Sa 252/12

    Einigungsstelle - Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs

  • BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 42/16

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Stellung eines Strafantrags

    Der Schutz des Arbeitnehmers wird insoweit durch die Grundsätze der Verwirkung gewährleistet ( BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 638/13 - Rn. 25; 15. August 2002 - 2 AZR 514/01 - zu B I 3 c der Gründe).

    die Kündigung nicht erklärt, obwohl ihm dies möglich und zumutbar gewesen wäre (Zeitmoment), und er dadurch beim Arbeitnehmer das berechtigte Vertrauen erweckt, die Kündigung werde auch künftig unterbleiben (Umstandsmoment; BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 638/13 - aaO; 15. August 2002 - 2 AZR 514/01 - zu B I 2 a der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2016 - 7 Sa 220/15

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen heimlicher Aufnahme eines Personalgesprächs …

    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen - wie etwa eine Abmahnung - von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (vgl. nur BAG, Urteil vom 23. Januar 2013 - 2 Sa 252/12 - NZA 2014, 965, 966 Rn. 16 m. w. N.).

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - NZA 2014, 250, 252; vom 23. Januar 2013 - 2 Sa 252/12 - NZA 2014, 965, 966 Rn. 16, jeweils m. w. N.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.08.2014 - 7 Sa 852/14

    Kündigung - LKW-Fahrer - Pflichtverletzung im Zusammenhang mit Alkoholerkrankung

    Dann kann dem Risiko künftiger Störungen nur durch die (fristgemäße) Beendigung des Arbeitsverhältnisses begegnet werden (std. Rspr. BAG vgl. z.B. Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 638/13 -, juris; Urteil vom 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 81).

    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen - wie etwa eine Abmahnung - von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (std. Rspr. vgl. z.B BAG v. 23. Januar 2014 - 2 AZR 638/13 a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des BAG ist in den Fällen, in denen die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers beruht, grundsätzlich davon auszugehen, dass das künftige Verhalten bereits durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (std. Rspr. BAG z.B. Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 638/13 -, juris mwN).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.09.2025 - 5 SLa 9/25

    Ordentliche Kündigung wegen fehlerhafter Arbeitszeiterfassung

    Die erforderliche Unterrichtung soll dem Personalrat die Möglichkeit eröffnen, sachgerecht zur Kündigungsabsicht Stellung zu nehmen (BAG, Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 638/13 - Rn. 30, juris = ZTR 2014, 556).

    Darauf, ob diese Umstände auch objektiv geeignet und ausreichend sind, die Kündigung zu stützen, kommt es bei der Unterrichtung nicht an (BAG, Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 638/13 - Rn. 30, juris = ZTR 2014, 556; vgl. BAG…, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 46, juris = NZA-RR 2012, 12).

  • LAG Hamm, 03.09.2014 - 4 Sa 235/14

    Erörterungsrecht des Arbeitnehmers, Beschwerderecht des Arbeitnehmers, …

    Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten eines Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhafte störungsfreie Vertragserfüllung in der Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile angemessen erscheint (st. Rechtspr. des Bundesarbeitsgerichts, etwa Urteile vom 23.01.2014 - 2 AZR 638/13 - juris; vom 03.11.2011 - 2 AZR 748/10 = DB 2012, 926 f. und vom 09.06.2011 - 2 AZR 284/10 = DB 2011, 2724 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2017 - 11 Sa 2062/16

    Verhaltensbedingte Kündigung - Verstoß gegen Alkoholverbot - Pausenüberziehung - …

    Dann kann dem Risiko künftiger Störungen nur durch die (fristgemäße) Beendigung des Arbeitsverhältnisses begegnet werden (BAG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - juris; BAG, Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 638/13 - AP Nr. 70 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = NZA 2014, 965; BAG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - juris).

    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen - wie etwa eine Abmahnung - von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - juris ; BAG, Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 638/13 - a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht ist in den Fällen, in denen die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers beruht, grundsätzlich davon auszugehen, dass das künftige Verhalten bereits durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG, Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 638/13 - AP Nr. 70 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = NZA 2014, 965).

  • LAG München, 23.02.2023 - 3 Sa 419/22

    Verhaltensbedingte Kündigung, Nichtvorlage einer betriebsärztlichen Bescheinigung …

    Es ist der Beklagten objektiv nicht zuzumuten, eine Mitarbeiterin weiter zu beschäftigen, die statt ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen sie aktiv über ihre fehlende Mitwirkung in die Irre führt (vgl. BAG, Urteil vom 23.01.2014 - 2 AZR 638/13 - Rn. 18 ff.: kein Kündigungserfordernis bei Manipulation der Akten zwecks Verschleierung von Pflichtenverstößen).
  • ArbG Aachen, 10.12.2020 - 3 Ca 2531/20

    Fristlose Kündigung, ordentliche verhaltensbedingte Kündigung, Beleidigung und …

    Rn. 49 a) Eine Kündigung ist im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt und damit sozial gerechtfertigt, wenn dieser seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat und eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht (…BAG, Urt. v. 15.12.2016 - 2 AZR 42/16, AP Nr. 76 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung;… BAG, Urt. v. 10.04.2014 - 2 AZR 684/13, AP Nr. 72 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG, Urt. v. 23.01.2014 - 2 AZR 638/13, AP Nr. 70 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers - etwa eine Abmahnung oder eine Versetzung - geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG, Urt. v. 23.01.2014 - 2 AZR 638/13, AP Nr. 70 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung;… BAG, Urt. v. 27.09.2012 - 2 AZR 811/11, AP Nr. 68 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung;… BAG, Urt. v. 09.06.2011 - 2 AZR 284/10, AP Nr. 64 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 i.V.m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes demnach nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (…BAG, Urt. v. 15.12.2016 - 2 AZR 42/16, AP Nr. 76 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung;… BAG, Urt. v. 10.04.2014 - 2 AZR 684/13, AP Nr. 72 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG, Urt. v. 23.01.2014 - 2 AZR 638/13, AP Nr. 70 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung;… BAG, Urt. v. 09.06.2011 - 2 AZR 284/10, AP Nr. 64 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

  • LAG Hamm, 02.07.2014 - 4 Sa 235/14

    Unterschriftenaktion als Kündigungsgrund

    Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten eines Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhafte störungsfreie Vertragserfüllung in der Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile angemessen erscheint (st. Rechtspr. des Bundesarbeitsgerichts, etwa Urteile vom 23.01.2014 - 2 AZR 638/13 - juris; vom 03.11.2011 - 2 AZR 748/10 = DB 2012, 926 f. und vom 09.06.2011 - 2 AZR 284/10 = DB 2011, 2724 ff.).
  • VG Frankfurt/Main, 28.07.2014 - 23 K 1639/14

    Unterrichtung des Personalrats bei Kündigungen

    Danach ist der Grundsatz der sogenannten "subjektiven Determination" maßgeblich, demzufolge der Personalrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (…BAG a.a.O.; U. v. 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 - NZA 2006, 655, 658; 6.2.1997 - 2 AZR 265/96 - AP Nr. § 85 zu § 102 BetrVG 1972 [II.1 der Gründe] m.w.N.; ebenso zur Unterrichtung im Falle eines Mitbestimmungsrechts BAG U. v. 23.1.2014 - 2 AZR 638/13 - Rn. 30).

    Dabei hat der Arbeitgeber - nur - die aus seiner subjektiven Sicht die Kündigung tragenden Umstände mitzuteilen (BAG U. v. 23.1.2014, a.a.O.).

    Enthält der Dienststellenleiter dem Personalrat bewusst ihm bekannte und seinen Kündigungsentschluss bestimmende Tatsachen vor, die nicht nur eine Ergänzung oder Konkretisierung des mitgeteilten Sachverhalts darstellen, sondern diesem erst das Gewicht eines Kündigungsgrundes verleihen, ist die Unterrichtung fehlerhaft und die Kündigung unwirksam (BAG U. v. 23.1.2014, a.a.O. m.w.N.).

  • LAG Hessen, 26.02.2016 - 14 Sa 1772/14

    Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos wegen …

  • ArbG Köln, 17.09.2014 - 20 Ca 803/14

    Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung; Aufnahme einer intimen …

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 14 Sa 525/19

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Störung Betriebsfrieden

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.07.2016 - 1 Sa 57/16

    Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Betriebsratsanhörung - …

  • LAG Hessen, 18.03.2016 - 14 Sa 788/15

    Unzulässiges Teilurteil; Meinungsfreiheit; Schmähkritik; Präjudizialität

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 6 Sa 267/18

    Verhaltensbedingter Kündigungsgrund - Entsorgung von Privatmüll während der …

  • LAG Köln, 04.12.2014 - 6 Sa 582/14

    Betriebsbedingte Kündigung; Leitender Angestellter; Auflösungsgrund

  • ArbG Siegburg, 28.01.2022 - 1 Ca 421/21
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2017 - 4 Sa 161/16

    Verhaltensbedingte Kündigung - Interessenabwägung

  • ArbG Bamberg, 23.03.2016 - 2 Ca 402/15

    Abmahnung und ordentliche Kündigung wegen Verspätung - Interessenabwägung

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Rechtsprechung
   BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 101/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18576
BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 101/12 (https://dejure.org/2014,18576)
BAG, Entscheidung vom 15.04.2014 - 1 ABR 101/12 (https://dejure.org/2014,18576)
BAG, Entscheidung vom 15. April 2014 - 1 ABR 101/12 (https://dejure.org/2014,18576)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Beendigung einer vorläufigen personellen Maßnahme

  • openjur.de

    Beendigung einer vorläufigen personellen Maßnahme

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beendigung einer vorläufigen personellen Maßnahme

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beteiligung des Betriebsrats bei vorläufigen personellen Maßnahmen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beendigung einer vorläufigen personellen Maßnahme

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 61
  • NJW 2014, 2896
  • NZA 2014, 920
  • BB 2014, 1972
  • DB 2014, 1876
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08

    Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 101/12
    § 100 Abs. 2 BetrVG verlangt für die Durchführung der vorläufigen personellen Maßnahme nicht den objektiven Nachweis dringender Erforderlichkeit, sondern nur die Einhaltung des vorgesehenen Verfahrens (BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 18, BAGE 131, 145).
  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 101/12
    Ist die Versetzung mit dem Wechsel des Arbeitsorts verbunden, entfällt das Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats im abgebenden Betrieb, wenn der mit seinem Einverständnis versetzte Arbeitnehmer auf Dauer aus dem abgebenden Betrieb ausscheiden und in einen anderen, den aufnehmenden Betrieb, auf Dauer eingegliedert werden soll (BAG 8. Dezember 2009 - 1 ABR 41/09 - Rn. 23, BAGE 132, 324).
  • BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 137/09

    Mitbestimmung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 101/12
    Rn. 15 aa) Eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (zuletzt BAG 9. März 2011 - 7 ABR 137/09 - Rn. 25, BAGE 137, 194).
  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84

    Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 101/12
    Ein solcher Zustand widerspräche dem Schutzgedanken der Betriebsverfassung (vgl. schon BAG 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - zu B II 5 der Gründe, BAGE 51, 151).
  • BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 42/11

    Postpersonalrechtsgesetz - Versetzung - Beamte

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 101/12
    Der "Arbeitsbereich" iSv. § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG wird in § 81 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 BetrVG durch die Aufgabe und Verantwortung des Arbeitnehmers sowie die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs umschrieben (BAG 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 - Rn. 41).
  • LAG Hamm, 26.10.2012 - 10 TaBV 35/12

    Kein Beteiligungsrecht des Betriebsrates bei Aufhebung einer vorläufigen …

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 101/12
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Oktober 2012 - 10 TaBV 35/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Die Beklagte hat damit das für die Durchführung der vorläufigen personellen Maßnahme vorgesehene Verfahren eingehalten (vgl. BAG 15. April 2014 - 1 ABR 101/12 - Rn. 18, BAGE 148, 61).
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Die Beklagte hat damit das für die Durchführung der vorläufigen personellen Maßnahme vorgesehene Verfahren eingehalten (vgl. BAG 15. April 2014 - 1 ABR 101/12 - Rn. 18, BAGE 148, 61).
  • BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Anspruch auf Durchführung

    Verweigert im Fall einer einvernehmlichen Versetzung der unter dem Gesichtspunkt der Einstellung nach § 99 Abs. 1 BetrVG hieran allein zu beteiligende Betriebsrat des aufnehmenden Betriebs seine Zustimmung, ist die Versetzung unwirksam (vgl. BAG 15. April 2014 - 1 ABR 101/12 - Rn. 25, BAGE 148, 61).
  • ArbG Mannheim, 28.06.2023 - 2 BV 2/23

    Dringlichkeit der vorläufigen Durchführung der personellen Maßnahme - …

    Die betriebsverfassungsrechtliche Wirksamkeit der beabsichtigten personellen Maßnahme bleibt vor der darauf gerichteten Zustimmung des Betriebsrats oder ihrer gerichtlichen Ersetzung zunächst in der Schwebe (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 101/12 - Rn. 22, juris).

    Sie endet jeweils nach Ablauf von zwei Wochen, wenn das Gericht durch rechtskräftige Entscheidung die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats ablehnt oder es rechtskräftig feststellt, dass offensichtlich die Maßnahme aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich war (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 101/12 - Rn. 23, juris).

  • LAG München, 07.12.2017 - 4 TaBV 30/17

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Verwendung eines Textbausteins zur Unterrichtung …

    Denn § 100 Abs. 2 BetrVG verlangt für die Durchführung der vorläufigen personellen Maßnahme nicht den objektiven Nachweis dringender Erforderlichkeit, sondern nur die Einhaltung des vorgesehenen Verfahrens (vgl. BAG, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 ABR 101/12 -, juris, Rn. 18, m.w.N.).
  • ArbG Köln, 13.02.2015 - 1 Ca 5854/14

    Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers bis zum rechtskräftigen Abschluss des …

    im Anschluss an deren Tätigkeit als Vertreterin der Vorarbeiterin in der Unterhaltsreinigung, betriebsverfassungsrechtlich nicht als "Versetzung" i.S. der §§ 99 Abs. 1 Satz 1, 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG zu werten (vgl. unlängst - zu einer insoweit vergleichbaren Fallkonstellation - BAG, Beschluss vom 15.04.2014 - 1 ABR 101/12, NZA 2014, 920), so dass die Beklagte die Klägerin durch Ausübung ihres Direktionsrechts ohne Weiteres künftig als …… einsetzen konnte, ohne das Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Versetzungen nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG beachten zu müssen.
  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 59/13

    Mitbestimmung der Gruppenvertretung der Copiloten bei personellen Einzelmaßnahmen

    Zum anderen entfällt bei einer mit dem Wechsel des Arbeitsortes verbundenen Versetzung das Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats des abgebenden Betriebs, wenn der mit seinem Einverständnis versetzte Arbeitnehmer auf Dauer aus dem abgebenden Betrieb ausscheidet und in einen anderen, den aufnehmenden Betrieb, auf Dauer eingegliedert werden soll (vgl. BAG 15. April 2014 - 1 ABR 101/12 - Rn. 16;… 8. Dezember 2009 - 1 ABR 41/09 - Rn. 23, BAGE 132, 324).
  • LAG Hamm, 12.08.2014 - 7 TaBV 29/14

    Neues Zustimmungsersetzungsverfahren bei noch laufendem Verfahren betr. die …

    Hierbei folgt die Beschwerdekammer der zutreffenden, ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach in der Einstellung die tatsächliche Eingliederung in den Betriebsablauf liegt (zuletzt: Beschluss v. 15.04.2014, 1 ABR 101/12 bei juris Rn. 15 m.w.N.).
  • LAG Köln, 29.10.2021 - 9 TaBV 17/21

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Entscheidung in Matrixstruktur; …

    Dazu muss er nach § 100 Abs. 2 BetrVG den Betriebsrat unverzüglich von der vorläufigen personellen Maßnahme unterrichten (BAG, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 ABR 101/12 -, BAGE 148, 61-67, Rn. 18).
  • LAG Köln, 06.07.2017 - 7 TaBV 83/16

    Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen; Informationsanspruch; …

    Die gegenteilige Auffassung der Arbeitgeberin, dass in den Fällen des § 100 BetrVG auch eine vorherige Anhörung des Betriebsrats nicht erforderlich sei, findet in der von ihr selbst zitierten Entscheidung des BAG vom 15.04.2014, 1 ABR 101/12, gerade keine Stütze.
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