Rechtsprechung
| BFH, 14.04.2011 - VI B 143/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Antrag auf Werbungskostenabzug in der Steuererklärung ist kein Einspruch - Keine Änderung festsetzungsverjährter Steuerfestsetzungen - Fehlender Vorläufigkeitsvermerk - Wirksamkeit einer Nebenbestimmung
- openjur.de
Antrag auf Werbungskostenabzug in der Steuererklärung ist kein Einspruch; Keine Änderung festsetzungsverjährter Steuerfestsetzungen; Fehlender Vorläufigkeitsvermerk; Wirksamkeit einer Nebenbestimmung
- Bundesfinanzhof
AO § 110 Abs 3, AO § 129, AO § 165, AO § 169 Abs 1 S 1, AO § 171 Abs 8 S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, AO § 120 Abs 1, AO § 347
Antrag auf Werbungskostenabzug in der Steuererklärung ist kein Einspruch - Keine Änderung festsetzungsverjährter Steuerfestsetzungen - Fehlender Vorläufigkeitsvermerk - Wirksamkeit einer Nebenbestimmung - rechtsinformationen.bund.de
Antrag auf Werbungskostenabzug in der Steuererklärung ist kein Einspruch - Keine Änderung festsetzungsverjährter Steuerfestsetzungen - Fehlender Vorläufigkeitsvermerk - Wirksamkeit einer Nebenbestimmung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 110 Abs 3 AO, § 129 AO, § 165 AO, § 169 Abs 1 S 1 AO, § 171 Abs 8 S 2 AO
Antrag auf Werbungskostenabzug in der Steuererklärung ist kein Einspruch - Keine Änderung festsetzungsverjährter Steuerfestsetzungen - Fehlender Vorläufigkeitsvermerk - Wirksamkeit einer Nebenbestimmung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht des Finanzamts zur Änderung einer Steuerfestsetzung bei pflichtwidriger Unterlassung eines Vorläufigkeitsvermerks; Befugnis zur Änderung einer festsetzungsverjährten Steuerfestsetzung nur bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Änderungsvorschrift
- datenbank.nwb.de
Antrag auf Werbungskostenabzug in der Steuererklärung ist kein konkludenter Einspruch gegen die Ablehnung dieses Antrags; keine Hemmung der Festsetzungsverjährung wenn die Finanzbehörde trotz Verpflichtung keinen Vorläufigkeitsvermerk festgesetzt hat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Saarland, 23.09.2010 - 1 K 1208/07
- BFH, 14.04.2011 - VI B 143/10
Papierfundstellen
- BFH/NV 2011, 1289
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 30.10.2003 - III R 24/02
Nachträgliche Gewährung eines Ausbildungsfreibetrags
Auszug aus BFH, 14.04.2011 - VI B 143/10
Der von den Klägern angegriffene Rechtssatz des FG, dass die schlichte Geltendmachung von Kosten im Rahmen der Steuererklärung im Falle der Nichtberücksichtigung seitens des FA nicht zugleich ein konkludenter Einspruch gegen diese Ablehnung ist und daher ein Einspruch nach Bescheiderteilung ausdrücklich erforderlich sei, weicht entgegen der Auffassung der Kläger nicht von der Entscheidung des BFH vom 30. Oktober 2003 III R 24/02 (BFHE 204, 10, BStBl II 2004, 394) ab. - BFH, 06.05.2004 - V B 101/03
Ausfuhrlieferung in Drittstaaten
Auszug aus BFH, 14.04.2011 - VI B 143/10
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es auch dann, wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist und nicht (erst) in einem Revisionsverfahren geklärt werden muss (BFH-Beschluss vom 6. Mai 2004 V B 101/03, BFHE 205, 416, BStBl II 2004, 748). - BFH, 30.10.2009 - III B 6/08
Korrektur des Zusammenveranlagungsbescheids für einen geschiedenen …
Auszug aus BFH, 14.04.2011 - VI B 143/10
Das FG muss seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2009 III B 6/08, BFH/NV 2010, 176, m.w.N.). - BFH, 10.02.2005 - II B 37/04
Grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 14.04.2011 - VI B 143/10
Rn. 5 2. Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn die vom Beschwerdeführer aufgeworfene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig ist (BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 II B 37/04, BFH/NV 2005, 1116).
- BFH, 12.09.2012 - I R 29/12
Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Deshalb ist, wenn --wie vorliegend-- der Wiedereinsetzungsantrag auf die fristgerechte Absendung des beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstücks gestützt wird, im Einzelnen darzulegen und durch die Vorlage präsenter Beweismittel, zu denen auch die Versicherung an Eides statt gehört (§ 294 ZPO i.V.m. § 155 FGO), glaubhaft zu machen, wann, von wem und in welcher Weise das in Frage stehende Schriftstück zur Post gegeben wurde (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2001 X R 42/01, BFH/NV 2002, 533; vom 25. Mai 2011 VIII R 25/09, BFH/NV 2011, 1289;… Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 56 Rz 37, 42, m.w.N.).Demgemäß ist es auch ausgeschlossen, den Eintragungen in das Postausgangsbuch ihres Prozessbevollmächtigten einen für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinreichenden Beweiswert zuzumessen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1289).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".