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Rechtsprechung
   BFH, 30.11.2004 - VI R 102/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5314
BFH, 30.11.2004 - VI R 102/01 (https://dejure.org/2004,5314)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2004 - VI R 102/01 (https://dejure.org/2004,5314)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2004 - VI R 102/01 (https://dejure.org/2004,5314)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 126a; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 5 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b
    Häusliches Arbeitszimmer im Erziehungsurlaub

  • datenbank.nwb.de

    Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers während des Erziehungsurlaubs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 5 Nr 6b, EStG § 9 Abs 5
    Arbeitsplatz; Arbeitszimmer; Erziehungsurlaub; Lehrer; Mietvertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 549
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 02.12.2005 - VI R 63/03

    Abzug von Arbeitszimmeraufwendungen während der Erwerbslosigkeit

    a) Dies hat der erkennende Senat im Grundsatz für die Fortbildung einer Steuerpflichtigen im häuslichen Arbeitszimmer während ihres Erziehungsurlaubs bereits entschieden (Senatsbeschluss vom 30. November 2004 VI R 102/01, BFH/NV 2005, 549; vgl. auch Senatsurteile vom 22. Juli 2003 VI R 137/99, BFHE 202, 561, BStBl II 2004, 888, und vom 19. August 2004 VI R 103/01, BFH/NV 2005, 48).
  • FG Düsseldorf, 14.10.2004 - 10 K 4057/04

    Vorweggenommene Werbungskosten; Aufwendungen; Häusliches Arbeitszimmer;

    Zu dieser Rechtsfrage gebe es inzwischen zwei Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (VI R 102/01, VI R 103/01), über die noch nicht entschieden worden sei.

    So wie das Abzugsverbot von Betriebsausgaben/Werbungskosten im Rahmen des § 3 c EStG (Verbot des Abzuges von Betriebsausgaben/Werbungskosten bei steuerfreien Einnahmen) auch vorabentstandene Betriebsausgaben/Werbungskosten erfasst (vgl. Schmidt, EStG, § 3c , RZ. 10), so können Aufwendungen für Arbeitszimmer als vorabentstandene Werbungskosten nicht ohne die Einschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG in Abzug gebracht werden (Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 8.3.2001 - IV 343/98 -, DStRE 2001, 681; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.4.2001 - 2 K 1703/00 -, EFG 2001, 1270, Revision eingelegt (VI R 102/01); Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 20.8.2003 - 3 K 292/99 -, EFG 2004, 97, Revision eingelegt (VI R 63/03); Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.2003 - 4 K 350/00 -, JurisDok STRE200471171, Revision eingelegt (VI R 19/04); a.A. Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 21.2.2001 - 9 K 505/99 -, EFG 2001, 812, Revision eingelegt (VI R 103/01); Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 2.9.2001 - VI 241/98 -, DStR E 2001, 683).

  • FG München, 23.06.2005 - 15 K 2311/02

    Nachweis der betrieblichen Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers während des

    Im Fall einer verbeamteten Lehrerin, die ihr häusliches Arbeitszimmer während ihres Erziehungsurlaubs nutzte, hat der BFH bei der Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG , insbesondere der Frage nach dem Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung auf die nach Ablauf des Erziehungsurlaubs zu erwartenden Umstände der späteren beruflichen Tätigkeit abgestellt (BFH-Beschluss vom 30. November 2004 VI R 102/01, BFH/NV 2005, 549 ).
  • FG München, 17.10.2005 - 1 K 3539/05

    Veranlassungszusammenhang von Arbeitszimmeraufwendungen mit zukünftigen Einnahmen

    Das Arbeitszimmer bildet für diesen Personenkreis nicht den Betätigungsmittelpunkt (vgl. BFH-Entscheidungen vom 30. November 2004 VI R 102/01, BFH/NV 2005, 549 , und vom 26. Februar 2003 VI R 125/01, BStBl II 2004, 72 ).
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Rechtsprechung
   BFH, 01.12.2004 - X R 4/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7079
BFH, 01.12.2004 - X R 4/03 (https://dejure.org/2004,7079)
BFH, Entscheidung vom 01.12.2004 - X R 4/03 (https://dejure.org/2004,7079)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - X R 4/03 (https://dejure.org/2004,7079)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 105 Abs. 5; ; EStG § 4 Abs. 4; ; AO 1977 § 15

  • rechtsportal.de

    Verträge zwischen nahen Angehörigen: getrennt lebende Eheleute

  • datenbank.nwb.de

    Steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen getrennt lebenden Ehegatten bei Verzicht auf die Arbeitsleistung aus privaten Gründen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Arbeitsvertrag zwischen getrennt lebenden Ehegatten

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4
    Arbeitsverhältnis; Ehegatten; Fremdvergleich; Vertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 549
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 69/98

    Familienverträge - Fremdvergleich bei Pensions- und Tantiemezusage

    Auszug aus BFH, 01.12.2004 - X R 4/03
    Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Vertragsbeziehungen nicht im privaten Bereich (§ 12 Nrn. 1, 2 EStG) wurzeln (vgl. BFH-Entscheidungen vom 18. Dezember 2001 VIII R 69/98, BFHE 197, 475, BStBl II 2002, 353; vom 14. Mai 2003 X R 14/99, BFH/NV 2003, 1547; vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919).

    Entsprechen sowohl der Inhalt des Vertrags als auch seine Durchführung dem unter Fremden Üblichen, ist er steuerrechtlich anzuerkennen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 197, 475, BStBl II 2002, 353, m.w.N.).

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 01.12.2004 - X R 4/03
    Die Prüfung anhand dieser Kriterien verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG-- (Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 2 BvR 47/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 426; vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vom 27. November 2002 2 BvR 483/00, HFR 2003, 171).
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98

    Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 01.12.2004 - X R 4/03
    Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Vertragsbeziehungen nicht im privaten Bereich (§ 12 Nrn. 1, 2 EStG) wurzeln (vgl. BFH-Entscheidungen vom 18. Dezember 2001 VIII R 69/98, BFHE 197, 475, BStBl II 2002, 353; vom 14. Mai 2003 X R 14/99, BFH/NV 2003, 1547; vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919).
  • BFH, 14.05.2003 - X R 14/99

    Typisch stille Gesellschaft, minderjährige Kinder

    Auszug aus BFH, 01.12.2004 - X R 4/03
    Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Vertragsbeziehungen nicht im privaten Bereich (§ 12 Nrn. 1, 2 EStG) wurzeln (vgl. BFH-Entscheidungen vom 18. Dezember 2001 VIII R 69/98, BFHE 197, 475, BStBl II 2002, 353; vom 14. Mai 2003 X R 14/99, BFH/NV 2003, 1547; vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919).
  • BVerfG, 27.11.2002 - 2 BvR 483/00

    Fremdvergleich bei Verträgen unter nahen Angehörigen mit Auswirkung auf

    Auszug aus BFH, 01.12.2004 - X R 4/03
    Die Prüfung anhand dieser Kriterien verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG-- (Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 2 BvR 47/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 426; vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vom 27. November 2002 2 BvR 483/00, HFR 2003, 171).
  • BFH, 20.01.2003 - IX B 94/02

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 01.12.2004 - X R 4/03
    Sie kommen jedenfalls dann zur Anwendung, wenn Anhaltspunkte für das Fehlen gegenläufiger Interessen zwischen den (getrennt lebenden) Eheleuten vorliegen (vgl. dazu Senatsentscheidung vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24; auch BFH-Beschluss vom 20. Januar 2003 IX B 94/02, BFH/NV 2003, 617).
  • BFH, 22.04.1998 - X R 163/94

    Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten

    Auszug aus BFH, 01.12.2004 - X R 4/03
    Sie kommen jedenfalls dann zur Anwendung, wenn Anhaltspunkte für das Fehlen gegenläufiger Interessen zwischen den (getrennt lebenden) Eheleuten vorliegen (vgl. dazu Senatsentscheidung vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24; auch BFH-Beschluss vom 20. Januar 2003 IX B 94/02, BFH/NV 2003, 617).
  • BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99

    Häusliches Arbeitszimmer keine Betriebsstätte

    Auszug aus BFH, 01.12.2004 - X R 4/03
    Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen sind grundsätzlich nur dann als Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 EStG abziehbar, wenn dieser aufgrund eines Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1999 IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699).
  • BFH, 08.02.1995 - X S 7/94

    Verträge zwischen geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 01.12.2004 - X R 4/03
    Das ist etwa der Fall, wenn durch sog. Arbeitslohn verdeckter Unterhalt an den Ehepartner geleistet wird (FG Köln, Urteil vom 22. November 2001 10 K 5150/97, Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 246; vgl. auch Senatsentscheidung vom 8. Februar 1995 X S 7/94, BFH/NV 1995, 782 betr.
  • BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvR 47/90

    Überprüfung der steuerrechtlichen Behandlung von Zahlungen an nahe Angehörige

    Auszug aus BFH, 01.12.2004 - X R 4/03
    Die Prüfung anhand dieser Kriterien verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG-- (Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 2 BvR 47/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 426; vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vom 27. November 2002 2 BvR 483/00, HFR 2003, 171).
  • FG Köln, 22.11.2001 - 10 K 5150/97

    Absetzbarkeit von Zuwendungen an eine Unterstützungskasse als Betriebsausgaben;

  • FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 316/15

    Rechtsstreit um die steuerliche Beurteilung der Überlassung eines Pkw im Rahmen

    Im Urteil vom 1. Dezember 2004 (X R 4/03, BFH/NV 2005, 549) urteilte der X. Senat zu einem Arbeitsverhältnis zwischen getrennt lebenden Eheleuten.
  • FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08

    Anerkennung nachträglicher Schuldzinsen aus Vermietung und Verpachtung nach

    Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Vertragsbeziehungen nicht im privaten Bereich (§ 12 Nrn. 1, 2 EStG) wurzeln (BFH-Urteil vom 01.12.2004, X R 4/03, BFH/NV 2005, 549 m.w.N.).

    Entsprechen sowohl der Inhalt des Vertrags als auch seine Durchführung dem unter Fremden Üblichen, ist er steuerrechtlich anzuerkennen (BFH-Urteil vom 01.12.2004, X R 4/03, a.a.O.).

  • FG Hessen, 29.06.2006 - 11 K 3809/04

    Verlustzuweisung bei einer GmbH & Still

    Ferner sind Verträge unter nahen Angehörigen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) steuerrechtlich nur zu berücksichtigen, wenn insbesondere sichergestellt ist, dass sie betrieblich veranlasste Rechtsbeziehungen und nicht private Unterhaltsleistungen regeln (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 1. Dezember 2004 X R 4/03, BFH/NV 2005, 549).
  • SG Detmold, 05.12.2008 - S 15 EG 6/08

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Zu den typischen Merkmalen für Arbeitsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen gehören ein schriftlicher Arbeitsvertrag, eine regelmäßige Lohnzahlung sowie lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 01.12.2004 - X R 4/03 - und vom 08.05.2008 - VI R 50/05 -).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - 12 K 12192/09

    Abzugsfähigkeit der aus privaten Mitteln entrichteten Einmalzahlung für eine

    Das gilt auch für Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen, wenn dieser aufgrund eines Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (Urteil des Bundesfinanzhofes [BFH] vom 01. Dezember 2004 - X R 4/03, Sammlung der Entscheidungen der Bundesfinanzhofs [BFH/NV] 2005, 549, unter II.2.a) der Gründe.
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Rechtsprechung
   BFH, 25.11.2004 - XI B 66/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11439
BFH, 25.11.2004 - XI B 66/04 (https://dejure.org/2004,11439)
BFH, Entscheidung vom 25.11.2004 - XI B 66/04 (https://dejure.org/2004,11439)
BFH, Entscheidung vom 25. November 2004 - XI B 66/04 (https://dejure.org/2004,11439)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 549
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.04.1999 - VIII R 63/96

    Devisentermingeschäfte als gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 25.11.2004 - XI B 66/04
    Die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen verlangt eine eindeutig erkennbare Widmung, die nicht nur durch Aufnahme in die Bilanz im Rahmen der Jahresabschlusserstellung vorgenommen werden kann (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1999 VIII R 63/96, BFHE 188, 358, BStBl II 1999, 466, unter II.1.); so kann sich die subjektive Widmung zum Betriebsvermögen z.B. auch daraus ergeben, dass --wie im Streitfall-- die mit dem Erwerb eines Wirtschaftsguts zusammenhängenden Geschäfte in der laufenden Buchhaltung als betriebliche Vorgänge erfasst werden.
  • BFH, 23.06.2003 - III B 152/02

    NZB: Mehrfachbegründung, Bindung des FG an Verwaltungsanweisungen

    Auszug aus BFH, 25.11.2004 - XI B 66/04
    Bei dieser Sachlage kann der Senat offen lassen, ob die Nichtzulassungsbeschwerde auch deswegen keinen Erfolg haben kann, weil das FG seine Entscheidung auf zwei voneinander unabhängige rechtliche Gesichtspunkte gestützt hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. Juni 2003 III B 152/02, BFH/NV 2003, 1290).
  • BFH, 17.07.2003 - X B 1/03

    Zuordnung eines WG zum BV

    Auszug aus BFH, 25.11.2004 - XI B 66/04
    Im Streitfall hat der Kläger zwar dem Beschluss des BFH vom 17. Juli 2003 X B 1/03 (BFH/NV 2003, 1424) einen abstrakten Rechtssatz entnommen, diesem aber keinen abstrakten hiervon abweichenden Rechtssatz der Vorentscheidung gegenübergestellt.
  • BFH, 27.06.2006 - VIII R 31/04

    Zuordnung von Sicherheiten zum notwendigen passiven Sonderbetriebsvermögen eines

    Im Streitfall fehlt es an einer derartigen zeitnahen unmissverständlichen Dokumentation der Widmung, unbeschadet der Frage, in welcher Form dies konkret erfolgen muss bzw. darf (zur Form BFH-Urteil vom 27. August 1998 IV R 77/97, BFHE 186, 422, BStBl II 1999, 279; BFH-Beschluss vom 25. November 2004 XI B 66/04, BFH/NV 2005, 549, wonach dies nicht nur durch Aufnahme in die Bilanz im Rahmen des Jahresabschlusses geschehen kann, sondern z.B. auch in der laufenden Buchführung oder nachrichtlich in einer Sonderbilanz; vgl. auch Schmidt/Wacker, a.a.O., § 15 Rz 530, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 25.04.2007 - 2 K 239/05

    Einkommensteuer: Wertpapiere im gewillkürten Betriebsvermögen einer

    Die subjektive Widmung zum Betriebsvermögen kann sich auch daraus ergeben, dass die mit dem Erwerb des Wirtschaftsgutes zusammenhängenden Geschäfte in der laufenden Buchhaltung als betriebliche Vorgänge erfasst werden (BFH-Beschluss vom 25. November 2004, XI B 66/04, BFH/NV 2005, 549).
  • FG München, 08.12.2009 - 13 K 3971/07

    Wertpapiere eines Unternehmensberaters kein notwendiges Betriebsvermögen und bei

    Das wird vom Steuerpflichtigen erreicht z.B. durch Aufnahme in das betriebliche Bestandsverzeichnis (BFH-Urteil in BStBl II 2004, 985), durch Erfassung in der laufenden Buchführung (BFH-Beschluss vom 25. November 2004, XI B 66/04, BFH/NV 2005, 549) oder durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt (BFH-Urteil vom 30. November 1989 IV R 49/88, BFH/NV 1991, 363).
  • FG Hessen, 13.06.2005 - 11 K 2907/02

    Verwertung; Gewerbliche Einkünfte; Projektionssystem; Patent - Verwertung eines

    Es kann mithin offen gelassen werden, ob die Erfassung der Erlöse und Ausgaben im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung der Galerie zudem das weitere Erfordernis für das Vorliegen von gewillkürtem Betriebsvermögen - die zeitnahe und unmissverständliche Widmung (vgl. BFH, Beschluss vom 25. November 2004 XI B 66/04, BFH/NV 2005, 549 ) - erfüllt.
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