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   BFH, 16.09.2015 - III R 22/14   

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https://dejure.org/2015,33871
BFH, 16.09.2015 - III R 22/14 (https://dejure.org/2015,33871)
BFH, Entscheidung vom 16.09.2015 - III R 22/14 (https://dejure.org/2015,33871)
BFH, Entscheidung vom 16. September 2015 - III R 22/14 (https://dejure.org/2015,33871)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Entschädigung für die vorzeitige Beendigung eines Grundstückspachtvertrages

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG VZ 2009
    Entschädigung für die vorzeitige Beendigung eines Grundstückspachtvertrages

  • Bundesfinanzhof

    Entschädigung für die vorzeitige Beendigung eines Grundstückspachtvertrages

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Nr 1 Buchst a EStG 2009, § 34 Abs 1 EStG 2009, § 34 Abs 2 Nr 2 EStG 2009, EStG VZ 2009
    Entschädigung für die vorzeitige Beendigung eines Grundstückspachtvertrages

  • IWW

    § 34 Abs. 2 Nr. 2 bis Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG... ), § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, § 24 Nr. 1 EStG, § 90 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 121 FGO, § 126 Abs. 2 FGO, § 34 Abs. 1 EStG, § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG, §§ 581 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 278, § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, 2 Nr. 2 EStG, § 24 Nr. 1 Buchst. a oder Buchst. b EStG, § 143 Abs. 1, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ertragsteuerliche Behandlung von Abfindungsleistungen bei vorzeitiger Beendigung eines Pachtvertrages

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EStG § 24 Nr. 1, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2
    Steuerbegünstigung der nach gerichtlichem Vergleich für die vorzeitige Beendigung eines Grundstückspachtvertrags erhaltenen Entschädigung

  • rewis.io

    Entschädigung für die vorzeitige Beendigung eines Grundstückspachtvertrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragsteuerliche Behandlung von Abfindungsleistungen bei vorzeitiger Beendigung eines Pachtvertrages

  • datenbank.nwb.de

    Zahlung für die vorzeitige Beendigung eines mehrjährigen Pachtvertrages im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs als Entschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entschädigung für die vorzeitige Beendigung eines Grundstückspachtvertrages

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für die vorzeitige Beendigung eines Grundstückspachtvertrages

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entschädigung für die vorzeitige Beendigung eines Grundstückspachtvertrages

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für die vorzeitige Beendigung eines Grundstückspachtvertrages

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Entschädigungszahlung
    Allgemeines

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 26
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 22.01.2009 - IV R 12/06

    Mitunternehmerschaft von Ehegatten - Vorgreiflichkeit des Feststellungsverfahrens

    Auszug aus BFH, 16.09.2015 - III R 22/14
    Die Frage, ob die Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen sei und der an seine Stelle getretene Ersatzanspruch auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhe, sei durch das BFH-Urteil vom 22. Januar 2009 IV R 12/06 (BFH/NV 2009, 933) geklärt.

    Es reicht daher nicht aus, wenn die bisherige vertragliche Basis bestehen geblieben ist und sich nur Zahlungsmodalitäten geändert haben (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 10. September 1998 IV R 19/96, BFH/NV 1999, 308; vom 10. September 2003 XI R 9/02, BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349; vom 11. Januar 2005 IX R 67/02, BFH/NV 2005, 1044; in BFH/NV 2009, 933, unter II.3.a aa) oder die Vertragsparteien den Vertrag zwar einvernehmlich beenden, aber sich noch zu Zahlungen verpflichten, die bürgerlich-rechtlich Erfüllungsleistungen aus dem beendeten Rechtsverhältnis darstellen.

    Denn die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG ist nur gerechtfertigt, wenn der Steuerpflichtige sich aufgrund einer Zwangssituation dem zusammengeballten Zufluss der Einnahmen nicht entziehen kann (BFH-Urteile in BFH/NV 2009, 933; vom 13. August 2003 XI R 18/02, BFHE 203, 420, BStBl II 2004, 106).

  • BFH, 11.01.2005 - IX R 67/02

    Abfindung für vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages

    Auszug aus BFH, 16.09.2015 - III R 22/14
    Es reicht daher nicht aus, wenn die bisherige vertragliche Basis bestehen geblieben ist und sich nur Zahlungsmodalitäten geändert haben (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 10. September 1998 IV R 19/96, BFH/NV 1999, 308; vom 10. September 2003 XI R 9/02, BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349; vom 11. Januar 2005 IX R 67/02, BFH/NV 2005, 1044; in BFH/NV 2009, 933, unter II.3.a aa) oder die Vertragsparteien den Vertrag zwar einvernehmlich beenden, aber sich noch zu Zahlungen verpflichten, die bürgerlich-rechtlich Erfüllungsleistungen aus dem beendeten Rechtsverhältnis darstellen.

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Steuerpflichtige durch den Wegfall von Einnahmen einen Schaden erleidet, der durch die Zahlung unmittelbar ausgeglichen werden soll (z.B. BFH-Urteile vom 29. Februar 2012 IX R 28/11, BFHE 237, 56, BStBl II 2012, 569, Rz 11; in BFH/NV 2005, 1044, betreffend Entschädigung des Vermieters für die vorzeitige Aufhebung eines Mietvertrags; in BFH/NV 2003, 21).

  • BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74

    Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG möglich bei Mitwirkung des

    Auszug aus BFH, 16.09.2015 - III R 22/14
    c) Im Bereich der Gewinneinkünfte ist eine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG nicht anzunehmen, wenn der zur Ersatzleistung führende Sachverhalt sich als ein normaler und üblicher Geschäftsvorfall im Rahmen der laufenden Geschäftsführung darstellt (BFH-Urteile vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9; vom 27. November 1991 X R 10/91, BFH/NV 1992, 455).

    Dazu rechnen bei Steuerpflichtigen, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit üblicherweise eine Vielzahl von Verträgen abschließen, auch die Kündigung oder Auflösung einzelner Verträge sowie deren Abwicklung nach Leistungsstörungen (BFH-Urteil vom 10. Juli 2012 VIII R 48/09, BFHE 238, 337, BStBl II 2013, 155), wenn nicht dem Unternehmen infolge des schadenstiftenden Ereignisses die Grundlage zum Abschluss einer unbestimmten Vielzahl von Geschäften genommen und dafür Ersatz geleistet wird (BFH-Urteil in BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9; BFH-Beschluss vom 9. Januar 2002 IV B 31/01, BFH/NV 2002, 776).

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 29/98

    Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks als besonderes WG neben Grund und Boden?

    Auszug aus BFH, 16.09.2015 - III R 22/14
    Um eine Entschädigung handelt es sich nur dann, wenn die bisherige Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen ist und der an die Stelle der bisherigen Einnahmen getretene Ersatzanspruch auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht (BFH-Urteile vom 21. September 1993 IX R 32/90, BFH/NV 1994, 308; vom 9. Juli 2002 IX R 29/98, BFH/NV 2003, 21).

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Steuerpflichtige durch den Wegfall von Einnahmen einen Schaden erleidet, der durch die Zahlung unmittelbar ausgeglichen werden soll (z.B. BFH-Urteile vom 29. Februar 2012 IX R 28/11, BFHE 237, 56, BStBl II 2012, 569, Rz 11; in BFH/NV 2005, 1044, betreffend Entschädigung des Vermieters für die vorzeitige Aufhebung eines Mietvertrags; in BFH/NV 2003, 21).

  • BFH, 21.09.1993 - IX R 32/90

    Abstandszahlung an Vermieter (§ 24 EStG )

    Auszug aus BFH, 16.09.2015 - III R 22/14
    Um eine Entschädigung handelt es sich nur dann, wenn die bisherige Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen ist und der an die Stelle der bisherigen Einnahmen getretene Ersatzanspruch auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht (BFH-Urteile vom 21. September 1993 IX R 32/90, BFH/NV 1994, 308; vom 9. Juli 2002 IX R 29/98, BFH/NV 2003, 21).

    d) Da die ermäßigte Besteuerung die sich aus der progressiven Besteuerung ergebenden Härten ausgleichen soll, zählen Entschädigungen i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG grundsätzlich nur dann zu den außerordentlichen Einkünften i.S. von § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG, wenn sie zusammengeballt in einem Betrag gezahlt werden und die entgangenen oder entgehenden Einnahmen sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten (BFH-Urteile vom 21. November 1980 VI R 179/78, BFHE 132, 60, BStBl II 1981, 214; in BFH/NV 1994, 308).

  • BFH, 25.03.1975 - VIII R 183/73

    Streitiges Rechtsverhältnis - Vergleich - Erfüllungsleistung - Entschädigung -

    Auszug aus BFH, 16.09.2015 - III R 22/14
    Denn auch Zahlungen aufgrund eines Vergleichs über ein strittiges Rechtsverhältnis seien nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. März 1975 VIII R 183/73 (BFHE 115, 472, BStBl II 1975, 634) keine Entschädigung.

    Dieser Wertung steht das BFH-Urteil in BFHE 115, 472, BStBl II 1975, 634 nicht entgegen, denn der BFH hat in dieser Entscheidung den Vergleich zwischen der dortigen Klägerin und einem Unternehmer dahin gewürdigt, dass der Klägerin weder für die Zeit vor noch für die Zeit nach Abschluss des Vergleichs Einnahmen entgangen seien, an deren Stelle die nach dem Vergleich geschuldete "Entschädigung" treten könnte, sondern durch den Vergleich die --zuvor bestrittene-- vertraglich geschuldete Vermittlungsprovision zugeflossen sei.

  • BFH, 27.11.1991 - X R 10/91

    Konkretisierung des Begriffs Entschädigung im Sinne der Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 16.09.2015 - III R 22/14
    c) Im Bereich der Gewinneinkünfte ist eine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG nicht anzunehmen, wenn der zur Ersatzleistung führende Sachverhalt sich als ein normaler und üblicher Geschäftsvorfall im Rahmen der laufenden Geschäftsführung darstellt (BFH-Urteile vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9; vom 27. November 1991 X R 10/91, BFH/NV 1992, 455).

    e) Dieses Ergebnis widerspricht dem BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 455 nicht.

  • BFH, 25.02.2014 - X R 10/12

    Anwendung der Tarifbegünstigung von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten bei

    Auszug aus BFH, 16.09.2015 - III R 22/14
    Er ist jedoch der Revision entgegengetreten und meint, dass angesichts des BFH-Urteils vom 25. Februar 2014 X R 10/12 (BFHE 245, 1, BStBl II 2014, 668) nicht nur der geltend gemachte Betrag von 63.382,33 EUR, sondern der gesamte Vergleichsbetrag in Höhe von 130.000 EUR als Entschädigung zu behandeln sei.
  • BFH, 29.02.2012 - IX R 28/11

    Abfindung einer Erfindervergütung als steuerbegünstigte Entschädigung -

    Auszug aus BFH, 16.09.2015 - III R 22/14
    Erforderlich ist vielmehr, dass der Steuerpflichtige durch den Wegfall von Einnahmen einen Schaden erleidet, der durch die Zahlung unmittelbar ausgeglichen werden soll (z.B. BFH-Urteile vom 29. Februar 2012 IX R 28/11, BFHE 237, 56, BStBl II 2012, 569, Rz 11; in BFH/NV 2005, 1044, betreffend Entschädigung des Vermieters für die vorzeitige Aufhebung eines Mietvertrags; in BFH/NV 2003, 21).
  • BFH, 09.10.2008 - IX R 85/07

    Zusammenballung von Einkünften - Berechnungsjahr

    Auszug aus BFH, 16.09.2015 - III R 22/14
    Der Steuerpflichtige muss mithin mehr erhalten haben, als er ohne das schadenstiftende Ereignis erhalten hätte (BFH-Urteil vom 9. Oktober 2008 IX R 85/07, BFH/NV 2009, 558).
  • BFH, 10.09.2003 - XI R 9/02

    Abfindung bei befristetem Arbeitsvertrag

  • BFH, 10.07.2012 - VIII R 48/09

    Rechtsberatungsvertrag - Entschädigung bei arbeitnehmerähnlicher Ausgestaltung

  • BFH, 13.08.2003 - XI R 18/02

    Steuerbegünstigte Entschädigung und Anteilsveräußerung

  • BFH, 10.09.1998 - IV R 19/96

    Begünstigte Entschädigung; Abfindung wegen Beendigung eines

  • BFH, 21.11.1980 - VI R 179/78

    Laufende Bezüge, die einem Arbeitnehmer als Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst.

  • BFH, 09.01.2002 - IV B 31/01

    Entschädigung; Vergütung aufgrund Kündigung eines Werkvertrages

  • FG München, 05.09.2013 - 15 K 1015/12

    Annahme von Entschädigungsleistungen: Rechtsgrundlage für im Rahmen eines

  • BFH, 12.07.2016 - IX R 33/15

    Entschädigungen als Ersatz für entgangene Gehalts- und Rentenansprüche bei

    Es reicht daher nicht aus, wenn die bisherige vertragliche Basis bestehen geblieben ist und sich nur Zahlungsmodalitäten geändert haben (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 11. Januar 2005 IX R 67/02, BFH/NV 2005, 1044; vom 16. September 2015 III R 22/14, BFH/NV 2016, 26, Rz 18) oder die Vertragsparteien den Vertrag zwar einvernehmlich beenden, aber sich noch zu Zahlungen verpflichten, die bürgerlich-rechtlich Erfüllungsleistungen aus dem beendeten Rechtsverhältnis darstellen.

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Steuerpflichtige durch den Wegfall von Einnahmen einen Schaden erleidet, der durch die Zahlung unmittelbar ausgeglichen werden soll (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2003, 21; in BFH/NV 2005, 1044, betreffend Entschädigung des Vermieters für die vorzeitige Aufhebung eines Mietvertrags; vom 29. Februar 2012 IX R 28/11, BFHE 237, 56, BStBl II 2012, 569, Rz 11; in BFH/NV 2016, 26).

  • FG Hessen, 22.02.2024 - 10 K 436/22
    Soweit der BFH es für die Einordnung einer Entschädigung unter § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG als erforderlich angesehen hat, dass der Steuerpflichtige unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 11.01.2005 IX R 67/02, BFH/NV 2005, 1044, Rdnr. 13, m.w.N.; zuletzt offen gelassen in BFH-Urteilen vom 23.11.2016 X R 48/14, BFHE 256, 290, BStBl II 2017, 383, Rdnr. 26; vom 13.03.2018 IX R 16/17, BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709, Rdnr. 14), beruht dies allein auf der Rechtfertigung der Gewährung einer Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 16.09.2015 III R 22/14, BFH/NV 2016, 26).
  • FG München, 14.05.2018 - 7 K 1440/17

    Haftung wegen des nicht vorgenommenen Steuerabzugs

    Denn für die Zuordnung von Zahlungen unter eine Einkunftsart spielt es keine Rolle, ob der Vertrag erfüllt wird oder die Vertragsparteien den Vertrag zwar beenden, aber sich noch zu Zahlungen verpflichten, die - wie im Streitfall - bürgerlich-rechtlich Erfüllungsleistungen aus dem beendeten Rechtsverhältnis darstellen (BFH-Urteil vom 16.09.2015 III R 22/14, BFH/NV 2016, 26 Rz.18).
  • FG München, 04.05.2016 - 2 V 567/16

    Abgelehnter Antrag im Streit um Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuer

    Als neue Rechtsgrundlage kommt insbesondere auch ein Prozessvergleich in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 16. September 2015 III R 22/14, BFH/NV 2016, 26).
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