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Rechtsprechung
   BFH, 03.12.1998 - III R 132/95   

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https://dejure.org/1998,9917
BFH, 03.12.1998 - III R 132/95 (https://dejure.org/1998,9917)
BFH, Entscheidung vom 03.12.1998 - III R 132/95 (https://dejure.org/1998,9917)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - III R 132/95 (https://dejure.org/1998,9917)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Handwerksrolle - Eintragung - Erhöhte Investitionszulage - Anschaffung - Wirtschaftsgut - Änderungsbescheid

  • Judicialis

    InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; ; FGO § 127; ; FGO § 123 Satz 2; ; FGO § 68

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsverfahren; InvZul-Änderungsbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 5 Abs 2 Ziff 2a J: 1993
    Anschaffung; Handwerksrolle

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 794
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.11.1996 - III R 17/96

    Erhöhte Investitionszulage auch bei Eintragung in die Handwerksrolle nach Ablauf

    Auszug aus BFH, 03.12.1998 - III R 132/95
    Während des Revisionsverfahrens erließ das FA im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. November 1996 III R 17/96 (BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29), mit dem der BFH die verzögerte Eintragung in die Handwerksrolle für Fälle wie den vorliegenden als zulagenunschädlich angesehen hat, einen Änderungsbescheid.

    Das FA geht zwar nunmehr zutreffend davon aus, daß nach dem Urteil des Senats in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29 die verzögerte Eintragung der Klägerin in die Handwerksrolle der Gewährung einer erhöhten Investitionszulage nicht entgegenstünde.

  • BFH, 31.03.1992 - IX R 2/86

    Aufhebung eines Urteils, wenn sich der angefochtene Verwaltungsakt, über dessen

    Auszug aus BFH, 03.12.1998 - III R 132/95
    Einer Zurückverweisung bedarf es nicht, wenn die Sache spruchreif ist, d.h. wenn der vom FG festgestellte Sachverhalt ausreicht, um abschließend prüfen und beurteilen zu können, ob der zum Gegenstand des Revisionsverfahrens gewordene Änderungsbescheid rechtmäßig ist (BFH-Urteil vom 31. März 1992 IX R 2/86, BFH/NV 1992, 759).
  • FG Thüringen, 20.09.1995 - I 12/95

    Anspruch auf erhöhten Investitionszulagesatz vor Eintrag in die Handwerksrolle;

    Auszug aus BFH, 03.12.1998 - III R 132/95
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit der in Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 113 veröffentlichten Entscheidung ab.
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Rechtsprechung
   BFH, 03.12.1998 - V B 101/98   

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https://dejure.org/1998,4222
BFH, 03.12.1998 - V B 101/98 (https://dejure.org/1998,4222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 794
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.11.1998 - V R 30/98

    Ort der sonstigen Leistung bei Reiseveranstalter

    Auszug aus BFH, 03.12.1998 - V B 101/98
    Soweit die Kläger ferner die Frage der Bedeutung der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften zu Art. 9 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG für die Auslegung von § 3a Abs. 1 Sätze 1 und 2 UStG aufwerfen, ist diese Frage jedenfalls durch das Senats-Urteil vom 19. November 1998 V R 30/98 grundsätzlich geklärt.
  • BFH, 19.12.2000 - VII R 7/99

    Einspruchseinlegung bei unzuständiger Behörde

    Anders kann es nach insbesondere im Anschluss an den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 93, 99, 115, NJW 1995, 3173 in der Rechtsprechung zunehmend vertretener Auffassung der Gerichte dann sein, wenn der Rechtsbehelf, der bei der unzuständigen Behörde/bzw. einem unzuständigen Gericht eingelegt worden, aber dort so rechtzeitig eingegangen ist, dass die Weiterleitung an die zuständige Behörde/Gericht im Zuge des ordentlichen Geschäftsganges ohne weiteres erwartet werden konnte (vgl. BFH in BFH/NV 1999, 146, für den Fall, dass die Rechtsbehelfsschrift die richtige Behörde benennt, gleichwohl aber fehlgeleitet worden ist; BFH-Beschluss vom 4. Dezember 1998 I R 88, 89/98, BFH/NV 1999, 794; für das Zivilprozessrecht BVerfGE 93, 99, 113, NJW 1995, 3173; BGH-Urteil vom 1. Dezember 1997 II ZR 85/97, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1998, 351; BAG-Urteil vom 16. Dezember 1971 5 AZR 384/71, BAGE 24, 81; BVerwG vom 2. Februar 1990 9 B 222/89, NJW 1990, 1747, und vom 27. April 1990 IV C 10/87, NJW 1990, 2639; s. auch Tipke/Kruse, a.a.O., § 357 AO 1977 Tz. 26; Rüsken in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 120 FGO Rz. 51 für das Revisionsverfahren; Brockmeyer in Klein, Abgabenordnung, § 110 AO 1977 Rz. 19, der darauf abstellt, dass die falsche Adressierung für die unzuständige Behörde ohne nähere Prüfung erkennbar ist).
  • BFH, 17.02.2000 - VI B 260/97

    Übertragungsmöglichkeit für Kinderfreibeträge

    Die Zulassung der Revision kommt nur wegen einer klärungsbedürftigen und im Streitfall klärungsfähigen Rechtsfrage in Betracht (BFH-Beschlüsse vom 3. Dezember 1998 V B 101/98, BFH/NV 1999, 794, und vom 27. Februar 1991 II B 27/90, BFHE 163, 495, BStBl II 1991, 465).
  • BFH, 29.09.2000 - V B 118/00

    Graphikerin - Freie Mitarbeiterin - Umsatzsteuerfestsetzung - Steuerfreie Umsätze

    Die Zulässigkeit der Beschwerde, mit der die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache begehrt wird, setzt aber voraus, dass der Beschwerdeführer zunächst eine bestimmte Rechtsfrage bezeichnet und sodann konkret darauf eingeht, weshalb diese Frage einer einheitlichen Anwendung und Fortentwicklung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (BFH-Beschlüsse vom 3. Dezember 1998 V B 101/98, BFH/NV 1999, 794; vom 10. Dezember 1998 VIII B 56/98, BFH/NV 1999, 804, und vom 4. August 1999 VIII B 77/99, BFH/NV 2000, 71).
  • BFH, 15.09.2000 - V B 93/00

    Revision: Zulassung der Revision - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung -

    Vielmehr muss der Beschwerdeführer zunächst eine bestimmte Rechtsfrage bezeichnen und sodann konkret darauf eingehen, weshalb diese Frage im Interesse einer einheitlichen Anwendung oder Fortentwicklung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (BFH-Beschlüsse vom 3. Dezember 1998 V B 101/98, BFH/NV 1999, 794; vom 10. Dezember 1998 VIII B 56/98, BFH/NV 1999, 804, und vom 4. August 1999 VIII B 77/99, BFH/NV 2000, 71).
  • BFH, 08.02.2000 - I B 61/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; mehrere unabhängig voneinander tragende

    Vielmehr muss der Beschwerdeführer zunächst eine bestimmte Rechtsfrage bezeichnen und sodann konkret darauf eingehen, weshalb diese Frage im Interesse einer einheitlichen Anwendung oder Fortentwicklung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (BFH-Beschlüsse vom 3. Dezember 1998 V B 101/98, BFH/NV 1999, 794; vom 4. August 1999 VIII B 77/99, BFH/NV 2000, 71; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 61, m.w.N.).
  • BFH, 28.02.2000 - I B 67/99

    Bedienstete des Europäischen Patentamts - Deutsche Einkommensbesteuerung -

    Vielmehr muss der Beschwerdeführer zunächst eine bestimmte Rechtsfrage bezeichnen und sodann konkret darauf eingehen, weshalb diese Frage im Interesse einer einheitlichen Anwendung oder Fortentwicklung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Dezember 1998 V B 101/98, BFH/NV 1999, 794; vom 10. Dezember 1998 VIII B 56/98, BFH/NV 1999, 804; vom 4. August 1999 VIII B 77/99, BFH/NV 2000, 71; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 61, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 04.12.1998 - I R 88, 89/98, I R 88/98, I R 89/98   

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https://dejure.org/1998,8607
BFH, 04.12.1998 - I R 88, 89/98, I R 88/98, I R 89/98 (https://dejure.org/1998,8607)
BFH, Entscheidung vom 04.12.1998 - I R 88, 89/98, I R 88/98, I R 89/98 (https://dejure.org/1998,8607)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 1998 - I R 88, 89/98, I R 88/98, I R 89/98 (https://dejure.org/1998,8607)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGO § 120 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Revisionseinlegung beim BFH statt beim FG

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 794
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.11.1997 - XII ZB 66/97

    Beginn der Frist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrages

    Auszug aus BFH, 04.12.1998 - I R 88/98
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann unter solchen Umständen nur dann gewährt werden, wenn die Revisionen beim BFH so rechtzeitig eingegangen wären, daß die fristgerechte Weiterleitung an das FG im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden konnte (vgl. z.B. Bundesgerichtshof, Beschluß vom 12. November 1997 XII ZB 66/97, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1998, 1218; Rüsken in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 120 FGO Rz. 51, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.01.2007 - XI R 50/04

    Wiedereinsetzung; Einlegung des Rechtsmittels beim FG; verspätete Weiterleitung

    Wiedereinsetzung ist insbesondere auch dann zu gewähren, wenn ein Beteiligter ein Rechtsmittel zwar beim unzuständigen Gericht, aber so rechtzeitig eingereicht hat, dass bei einer Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres mit dem fristgerechten Eingang beim zuständigen Gericht gerechnet werden kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Dezember 1998 I R 88, 89/98, BFH/NV 1999, 794, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 23. August 2004 X B 71/03, nicht veröffentlicht; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 2006 II ZB 24/05, Neue Juristische Wochenschrift 2006, 3499: Weiterleitung innerhalb von fünf Arbeitstagen).
  • BFH, 12.09.2000 - VI R 95/00

    Zulassungsfreie Revision

    Entgegen der Auffassung des Klägers kann das ausdrücklich als Revision bezeichnete Rechtsmittel auch nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden, weil deren Zulässigkeit von anderen Voraussetzungen abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 1998 I R 88, 89/98, BFH/NV 1999, 794; vom 8. Juli 1997 VII R 48/97, BFH/NV 1998, 45; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 50, m.w.N.).
  • BFH, 08.11.1999 - VI R 94/99

    Zulassungsfreie Revision; Mangel der Vertretung i.S.v. § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO

    Das ausdrücklich als Revision bezeichnete Rechtsmittel kann auch nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden, weil deren Zulässigkeit von anderen Voraussetzungen abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. Juni 1999 VI B 17/99, BFH/NV 1999, 1375, vom 4. Dezember 1998 I R 88, 89/98, BFH/NV 1999, 794; vom 8. Juli 1997 VII R 48/97, BFH/NV 1998, 45; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 50, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 04.12.1998 - I R 89/98   

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https://dejure.org/1998,15435
BFH, 04.12.1998 - I R 89/98 (https://dejure.org/1998,15435)
BFH, Entscheidung vom 04.12.1998 - I R 89/98 (https://dejure.org/1998,15435)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 1998 - I R 89/98 (https://dejure.org/1998,15435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Bundesfinanzhof - Rechtsmittelfrist - Versäumung - Nichtzulassung

  • Judicialis

    FGO § 56; ; FGO § 120 Abs. 1; ; FGO § 73 Abs. 1; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 5; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 794
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.11.1997 - XII ZB 66/97

    Beginn der Frist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrages

    Auszug aus BFH, 04.12.1998 - I R 89/98
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann unter solchen Umständen nur dann gewährt werden, wenn die Revisionen beim BFH so rechtzeitig eingegangen wären, daß die fristgerechte Weiterleitung an das FG im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden konnte (vgl. z.B. Bundesgerichtshof, Beschluß vom 12. November 1997 XII ZB 66/97, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1998, 1218; Rüsken in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 120 FGO Rz. 51, jeweils m.w.N.).
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