Rechtsprechung
| BFH, 11.10.2017 - IX R 11/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- Bundesfinanzhof
EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 4, EStG § ... 11 Abs 1, EStG § 19 Abs 1, EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, FGO § 96 Abs 1 S 2, FGO § 100 Abs 2 S 1, FGO § 121 S 1, ZPO § 278 Abs 6, ZPO § 794 Abs 1 Nr 1, EStG VZ 2012
Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte - Zusammenballung der Einkünfte - Unfallbedingte Entschädigungsleistungen als Ersatz für entgangenes Gehalt - Auswirkungen von Vorschuss- und Abschlagszahlungen auf die Tarifermäßigung - Prozessvergleich als neue ...
- rechtsinformationen.bund.de
Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte - Zusammenballung der Einkünfte - Unfallbedingte Entschädigungsleistungen als Ersatz für entgangenes Gehalt - Auswirkungen von Vorschuss- und Abschlagszahlungen auf die Tarifermäßigung - Prozessvergleich als neue ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 1 S 1 Nr 4 EStG 2009, § 11 Abs 1 EStG 2009, § 19 Abs 1 EStG 2009, § 24 Nr 1 Buchst a EStG 2009, § 34 Abs 1 EStG 2009
Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte - Zusammenballung der Einkünfte - Unfallbedingte Entschädigungsleistungen als Ersatz für entgangenes Gehalt - Auswirkungen von Vorschuss- und Abschlagszahlungen auf die Tarifermäßigung - Prozessvergleich als neue ... - IWW
§ 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes, Besoldungsgruppe A 13, § 34 Abs. 1 EStG, § ... 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, § 11 Abs. 1 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 34 Abs. 1, 2 EStG, 2 Nr. 2 EStG, § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 278 Abs. 6, § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung, §§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 121 Satz 1, § 121 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Tarifbegünstigung von Entschädigungsleistungen
- Betriebs-Berater
Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte - Auswirkungen von Vorschuss und Abschlagszahlungen
- Techniker Krankenkasse
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Tarifbegünstigung von Entschädigungsleistungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unfallbedingte Entschädigungsleistungen als Ersatz für entgangenes Gehalt - und die Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte - Auswirkungen von Vorschuss- und Abschlagszahlungen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Tarifermäßigung bei Entschädigungen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ermäßigter Steuersatz für eine zugeflossene Entschädigung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte: unfallbedingte Entschädigungsleistungen als Ersatz für entgangenes Gehalt
Besprechungen u.ä.
- rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)
Voraussetzungen für die Tarifermäßigung von unfallbedingten Entschädigungsleistungen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Entschädigungszahlung
- Entschädigungen i.S.d. § 24 Nr. 1 EStG
- Entschädigungszahlungen i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG
Sonstiges (3)
Verfahrensgang
- FG Münster, 28.11.2016 - 8 K 2945/14
- BFH, 11.10.2017 - IX R 11/17
Papierfundstellen
- BFHE 259, 529
- NJW 2018, 975
- BB 2018, 214
- DB 2018, 163
- BStBl II 2018, 706
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.07.2016 - IX R 33/15
Entschädigungen als Ersatz für entgangene Gehalts- und Rentenansprüche bei …
Auszug aus BFH, 11.10.2017 - IX R 11/17
Es ist zudem unerheblich, dass die Zuwendung von einem Dritten, hier der Versicherung des Unfallverursachers, geleistet wurde (z.B. BFH-Urteil vom 12. Juli 2016 IX R 33/15, BFHE 254, 568, BStBl II 2017, 158, Rz 17, m.w.N.).Die Leistungen werden durch § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gemäß §§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zugewiesen, zu denen die entgangenen Einnahmen (Gehalt) im Falle ihrer Erzielung gehört hätten (siehe BFH-Urteil in BFHE 254, 568, BStBl II 2017, 158, Rz 17).
- BFH, 08.04.2014 - IX R 28/13
Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen
Auszug aus BFH, 11.10.2017 - IX R 11/17
Diese abzumildern ist der Zweck der Billigkeitsregelung des § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG (vgl. ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. April 2014 IX R 28/13, BFH/NV 2014, 1514, m.w.N.).Zwar liegt sie typischerweise nicht vor, wenn eine einheitliche Entschädigungsleistung in mehreren Veranlagungszeiträumen zufließt; es ist indes insgesamt nicht von einer einheitlichen Entschädigungszahlung auszugehen, wenn zwei Entschädigungszahlungen in aufeinanderfolgenden Veranlagungszeiträumen nicht zum Ausgleich für dasselbe Schadensereignis, etwa den Verlust eines Arbeitsplatzes, gezahlt wurden (BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 1514, Rz 17).
- FG Münster, 28.11.2016 - 8 K 2945/14
Auszug aus BFH, 11.10.2017 - IX R 11/17
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 28. November 2016 8 K 2945/14 E aufgehoben.Rn. 12 Das Finanzgericht (FG) sah die hiergegen eingelegte Klage, mit der der Kläger die tarifermäßigte Besteuerung einer Entschädigung von 62.094,88 EUR beantragte, in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 917 veröffentlichten Urteil insoweit als begründet an, als die "laufenden Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit um 5.500 EUR" zu kürzen und Einkünfte in Höhe von insgesamt 55.313,87 EUR als Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG gemäß § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt zu besteuern seien.
- BFH, 20.07.2018 - IX R 25/17
Entschädigung wegen Erwerbsunfähigkeit bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsschaden, …
Beträge mit denen Ersatz für Arzt- und Heilungskosten oder andere verletzungsbedingte Mehraufwendungen oder Schmerzensgeld geleistet werden soll, fallen von vornherein nicht unter die Vorschrift (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Januar 2004 XI R 40/02, BFHE 205, 129, BStBl II 2004, 716, und vom 11. Oktober 2017 IX R 11/17, BFHE 259, 529). - BFH, 26.05.2020 - IX R 15/19
Steuerbarkeit einer als "Verdienstausfall" bezeichneten Versicherungsleistung bei …
Dies gilt indes nur im Hinblick auf Zahlungen, die nach Maßgabe der Bestimmungen des § 842 BGB einen Erwerbs- und Fortkommensschaden ausgleichen sollen; Leistungen, mit denen andere schadensbedingte Folgen ausgeglichen werden (Arzt- und Heilungskosten, verletzungsbedingte Mehraufwendungen, Schmerzensgeld), fallen von vornherein nicht unter die Vorschrift (BFH-Urteile vom 21.01.2004 - XI R 40/02, BFHE 205, 129, BStBl II 2004, 716; vom 11.10.2017 - IX R 11/17, BFHE 259, 529, BStBl II 2018, 706, und in BFHE 262, 143, BStBl II 2020, 186). - BFH, 13.03.2018 - IX R 12/17
Entschädigung für den Verlust von Versorgungsanwartschaften - Zwangslage bei …
Rn. 19 b) Auf der Grundlage der vom FG festgestellten Tatsachen steht ferner fest, dass es beim Kläger im Streitjahr zu einer "Zusammenballung" von Einkünften und infolge dessen zu einer Progressionssteigerung als Voraussetzung für die Anwendung von § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 EStG gekommen ist (dazu zuletzt BFH-Urteil vom 11. Oktober 2017 IX R 11/17, BFHE 259, 529, Der Betrieb 2018, 163). - FG Münster, 13.02.2026 - 4 K 1985/22
Tarifbegünstigung bei sukzessiver Abgabe von Versicherungsbeständen
Denn es fehle an der hierfür erforderlichen Zusammenballung von Einkünften (Hinweis auf BFH-Urteil vom 11.10.2017 - IX R 11/17, BStBl II 2018, 706).
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