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Rechtsprechung
   BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19075
BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17 (https://dejure.org/2018,19075)
BFH, Entscheidung vom 13.03.2018 - IX R 16/17 (https://dejure.org/2018,19075)
BFH, Entscheidung vom 13. März 2018 - IX R 16/17 (https://dejure.org/2018,19075)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG VZ 2013
    Abfindungszahlung als Entschädigung - außerordentliche Einkünfte

  • rechtsinformationen.bund.de

    Abfindungszahlung als Entschädigung - außerordentliche Einkünfte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Nr 1 Buchst a EStG 2009, § 34 Abs 1 EStG 2009, § 34 Abs 2 Nr 2 EStG 2009, EStG VZ 2013
    Abfindungszahlung als Entschädigung - außerordentliche Einkünfte

  • IWW

    § 34 Abs. 1, Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO, § 44 Abs. 1 FGO, §§ 347 ff. der Abgabenordnung, § 357 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO, § 135 Abs. 1 FGO, § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO

  • IWW

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anwender ermäßigten Steuersatzes gemäß § 34 EStG auf Abfindungszahlungen aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses des Steuerpflichtigen; Begriff der Entschädigung im Sinne von § 24 Nr. 1 lit. a EStG

  • Betriebs-Berater

    Abfindung als Entschädigung - außerordentliche Einkünfte - Rechtsbehelf bei Zusammenveranlagung

  • Techniker Krankenkasse
  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Anwender ermäßigten Steuersatzes gemäß § 34 EStG auf Abfindungszahlungen aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses des Steuerpflichtigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gemeinsame Veranlagung - und der Einspruch eines Ehegatten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Abfindungszahlung als Entschädigung - und ihre ermäßigte Besteuerung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abfindungszahlung als Entschädigung - außerordentliche Einkünfte

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abfindungszahlung als Entschädigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abfindung als Entschädigung - außerordentliche Einkünfte - Rechtsbehelf bei Zusammenveranlagung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abfindungszahlung als Entschädigung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Steuerbegünstigte Abfindung auch bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Klarheit beim Steuerprivileg bei Abfindungen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Tarifbegünstigung bei Abfindungszahlungen - Umkehrung der Nachweisanforderungen?

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Abfindungszahlung als Entschädigung

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 24 Nr 1a, EStG § 34 Abs 2 Nr 2
    Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Entschädigung

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Entschädigung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 261, 258
  • NJW 2018, 2919
  • BB 2018, 1622
  • DB 2018, 1902
  • BStBl II 2018, 709
  • NZA-RR 2018, 511
  • NZG 2018, 1279
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (13)

  • BFH, 20.12.2006 - X R 38/05

    Kürzung des Vorwegabzugs bei nachträglicher Lohnzahlung für ein im Vorjahr …

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17
    Nach der Rechtsprechung des BFH enthält dieser Antrag jedoch sinngemäß zugleich den zulässigen Antrag auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, soweit sie gegen die Klägerin ergangen ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 20. Dezember 2006 X R 38/05, BFHE 216, 297, BStBl II 2007, 823, unter B.I.4.; vom 13. November 2008 V R 24/06, juris, Rz 11, …und vom 17. Juli 2013 X R 28/13, BFH/NV 2014, 351, Rz 8).
  • BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02

    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17
    Die gegen sie gerichtete Einspruchsentscheidung vom 20. August 2014 durfte damit nicht gegen sie ergehen und war somit rechtswidrig (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. August 2004 IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553, unter I.1.c).
  • BFH, 13.11.2008 - V R 24/06

    Isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung - Abgabe der Umsatzsteuererklärung …

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17
    Nach der Rechtsprechung des BFH enthält dieser Antrag jedoch sinngemäß zugleich den zulässigen Antrag auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, soweit sie gegen die Klägerin ergangen ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 20. Dezember 2006 X R 38/05, BFHE 216, 297, BStBl II 2007, 823, unter B.I.4.; vom 13. November 2008 V R 24/06, juris, Rz 11, …und vom 17. Juli 2013 X R 28/13, BFH/NV 2014, 351, Rz 8).
  • BFH, 17.07.2013 - X R 28/13

    Verfahren bei fehlendem Einspruch des anderen Ehegatten - Berichtigung der …

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17
    Nach der Rechtsprechung des BFH enthält dieser Antrag jedoch sinngemäß zugleich den zulässigen Antrag auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, soweit sie gegen die Klägerin ergangen ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 20. Dezember 2006 X R 38/05, BFHE 216, 297, BStBl II 2007, 823, unter B.I.4.; vom 13. November 2008 V R 24/06, juris, Rz 11, und vom 17. Juli 2013 X R 28/13, BFH/NV 2014, 351, Rz 8).
  • FG Münster, 17.03.2017 - 1 K 3037/14

    Besteuerung der Abfindung - Fünftelregelung möglich auch wenn Arbeitnehmer die …

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17
    Rn. 4 Das Finanzgericht (FG) gab der dagegen von beiden Klägern gemeinsam erhobenen Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1096 veröffentlichten Urteil statt.
  • BFH, 23.11.2016 - X R 48/14

    Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17
    Rn. 14 aa) Der Senat kann hierbei offenlassen, ob an dem Erfordernis der Druck-/Zwangssituation bei Zahlung einer Abfindung im Rahmen eines Über-/Unterordnungsverhältnisses festzuhalten ist (grundsätzlich zweifelnd Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. November 2016 X R 48/14, BFHE 256, 290, BStBl II 2017, 383, Rz 26).
  • BFH, 25.08.2009 - IX R 3/09

    Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17
    Sie muss unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt sowie dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen und auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (…vgl. z.B. Senatsurteile vom 10. Juli 2008 IX R 84/07, BFH/NV 2009, 130, unter II.2., m.w.N., und vom 25. August 2009 IX R 3/09, BFHE 226, 261, BStBl II 2010, 1030, unter II.1.a).
  • BFH, 09.10.2008 - IX R 85/07

    Zusammenballung von Einkünften - Berechnungsjahr

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17
    Eine Zusammenballung von Einkünften ist nur gegeben, wenn der Steuerpflichtige unter Einschluss der Entschädigung infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum insgesamt mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, also bei normalem Ablauf der Dinge, erhalten hätte (vgl. z.B. Senatsurteil vom 9. Oktober 2008 IX R 85/07, BFH/NV 2009, 558, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 08.04.2014 - IX R 33/13

    Außerordentliche Einkünfte beim Wechsel von unselbständiger zu selbständiger …

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17
    Das FG hat insoweit zutreffend auch die Renteneinkünfte des Klägers im Streitjahr berücksichtigt, da im Rahmen der Vergleichsberechnung zur Ermittlung der Ist-Größe nicht die Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder die Art der vereinnahmten Einkünfte im Streitjahr maßgebend sind, sondern die potenziell progressionssteigernde Wirkung der tatsächlich bezogenen Einkünfte (vgl. z.B. Senatsurteil vom 8. April 2014 IX R 33/13, BFH/NV 2014, 1358, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 08.04.2014 - IX R 28/13

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17
    Rn. 10 b) Eine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG gehört zu den tarifbegünstigten außerordentlichen Einkünften i.S. von § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG, wenn sie in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen ist und wenn durch die Zusammenballung von Einkünften eine erhöhte steuerliche Belastung entsteht (vgl. z.B. Senatsurteil vom 8. April 2014 IX R 28/13, BFH/NV 2014, 1514, Rz 12, m.w.N.).
  • BFH, 20.12.2012 - III R 59/12

    Rechtsbehelfseinlegung bei Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer

  • BFH, 27.07.2004 - IX R 64/01

    Verzicht eines GmbH-Geschäftsführers auf Pensionszusage

  • BFH, 10.07.2008 - IX R 84/07

    Abfindung als Entschädigung

  • FG Hamburg, 12.05.2022 - 5 K 141/18

    Aufgabe des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland bei Umzug ins …

    Rn. 111 c) Es kann offenbleiben, ob die Abfindung zu den nach § 39b Abs. 3 Satz 9 EStG ermäßigt zu besteuernden außerordentlichen Einkünften i.S. von § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG zählt und zu einer Zusammenballung von Einkünften führt (vgl. hierzu BFH, Urteile vom 13. März 2018, IX R 16/17, BStBl II 2018, 709;… vom 8. April 2014, IX R 33/13, BFH/NV 2014, 1358).
  • FG Hessen, 31.05.2021 - 10 K 1597/20

    Qualifizierung der Abfindung eines (ehemaligen) Arbeitgebers als Entschädigung …

    IX R 16/17, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2018, 709, Rz. 9; Urteil vom 12.03.2019 IX R 44/17, BStBl II 2019, 574, Rz. 10; jeweils m.w.N.).

    Eine Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1a EStG i.V.m. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG setzt weiterhin voraus, dass der Ausfall der Einnahmen entweder von dritter Seite veranlasst wurde oder, soweit er vom Steuerpflichtigen selbst oder mit dessen Zustimmung herbeigeführt worden ist, dass dieser unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand; der Steuerpflichtige darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (BFH in BStBl II 2018, 709, Rz. 9).

    Dass der Arbeitnehmer unter solchen Umständen bei Abschluss des Vertrags über die Auflösung seines Arbeitsverhältnisses unter einem nicht unerheblichen tatsächlichen Druck stand, bedarf dann keiner weiteren tatsächlichen Feststellungen mehr (BFH in BStBl II 2018, 709, Rz. 14).

    Eine Zusammenballung von Einkünften ist nur gegeben, wenn der Steuerpflichtige unter Einschluss der Entschädigung infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum insgesamt mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, also bei normalem Ablauf der Dinge, erhalten hätte (vgl. z.B. BFH in BStBl II 2018, 709, Rz. 10).

  • BFH, 12.03.2019 - IX R 44/17

    Keine Steuersatzermäßigung für Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld

    Sie muss u.a. unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt, d.h. durch den Fortfall der erwarteten oder zu erwartenden Einnahmen sachlich begründet sein, und dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen sowie auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (…vgl. z.B. Senatsurteile vom 10. Juli 2008 IX R 84/07, BFH/NV 2009, 130, unter II.2., m.w.N., und vom 13. März 2018 IX R 16/17, BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709, Rz 9, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 15.02.2024 - 2 K 55/23

    Streit um eine ermäßigte Besteuerung einer Arbeitnehmerabfindung im Falle einer …

    a) Sie muss unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt sowie dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen und auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10.07.2008 - IX R 84/07, BFH/NV 2009, 130, unter II. 2.; vom 25.08.2009 - IX R 3/09, BFHE 226, 261, BStBl II 2010, 1030, unter II. 1. a; vom 10.09.2003 - XI R 9/02, BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349; vom 13.08.2018 - IX R 16/17, BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709, Rz 9;… vom 06.12.2021 - IX R 10/21, BFHE 279, BFH/NV 2023, 878, Rz 17).

    Eine Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG i.V.m. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG setzt ferner voraus, dass der Ausfall der Einnahmen entweder von dritter Seite veranlasst wurde oder, soweit er vom Steuerpflichtigen selbst oder mit dessen Zustimmung herbeigeführt worden ist, dass dieser unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand; der Steuerpflichtige darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (…z.B. BFH-Urteile vom 27.07.2004 - IX R 64/01, BFH/NV 2005, 191, unter II. 2. a; in BFH-Urteil in BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709 [BFH 13.03.2018 - IX R 16/17], Rz 9).

    Eine Zusammenballung von Einkünften ist nur gegeben, wenn der Steuerpflichtige unter Einschluss der Entschädigung infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum insgesamt mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, also bei normalem Ablauf der Dinge, erhalten hätte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709 [BFH 13.03.2018 - IX R 16/17], Rz 10, m.w.N.).

    a) Sie muss unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt sowie dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen und auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10.07.2008 - IX R 84/07, BFH/NV 2009, 130, unter II. 2.; vom 25.08.2009 - IX R 3/09, BFHE 226, 261, BStBl II 2010, 1030, unter II. 1. a; vom 10.09.2003 - XI R 9/02, BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349; vom 13.08.2018 - IX R 16/17, BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709, Rz 9;… vom 06.12.2021 - IX R 10/21, BFHE 279, BFH/NV 2023, 878, Rz 17).

    Eine Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG i.V.m. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG setzt ferner voraus, dass der Ausfall der Einnahmen entweder von dritter Seite veranlasst wurde oder, soweit er vom Steuerpflichtigen selbst oder mit dessen Zustimmung herbeigeführt worden ist, dass dieser unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand; der Steuerpflichtige darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (…z.B. BFH-Urteile vom 27.07.2004 - IX R 64/01, BFH/NV 2005, 191, unter II. 2. a; in BFH-Urteil in BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709 [BFH 13.03.2018 - IX R 16/17], Rz 9).

    Eine Zusammenballung von Einkünften ist nur gegeben, wenn der Steuerpflichtige unter Einschluss der Entschädigung infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum insgesamt mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, also bei normalem Ablauf der Dinge, erhalten hätte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709 [BFH 13.03.2018 - IX R 16/17], Rz 10, m.w.N.).

  • BFH, 11.02.2021 - VI R 50/18

    Kein Ansatz von pauschalen Kilometersätzen bei Benutzung von regelmäßig …

    Rn. 19 a) Bei Ehegatten, die zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden, kommt eine isolierte Aufhebung der gegenüber beiden Ehegatten erlassenen Einspruchsentscheidung in Betracht, wenn der Rechtsbehelf nur von einem Ehegatten eingelegt wird und dieser nicht unmissverständlich zum Ausdruck bringt, er lege den Rechtsbehelf auch für den anderen Ehegatten ein (z.B. BFH-Urteil vom 13.03.2018 - IX R 16/17, BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709, Rz 23, m.w.N.).
  • BFH, 10.10.2025 - IX R 4/24

    Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück

    Rn. 33 cc) Der erkennende Senat teilt die Argumente des X. Senats in dessen Entscheidung vom 23.11.2016 - X R 48/14 (BFHE 256, 290, BStBl II 2017, 383, Rz 26; noch offengelassen in den Senatsurteilen vom 13.03.2018 - IX R 16/17, BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709, Rz 14, und vom 13.03.2018 - IX R 12/17, Rz 18).
  • BFH, 15.10.2024 - IX R 5/23

    Erstattung der Steuerzahlung für einen Verdienstausfallschaden ist …

    Voraussetzung für eine die Tarifermäßigung rechtfertigende Außerordentlichkeit ist allerdings, dass die Entschädigung in Gänze in einem Veranlagungszeitraum erbracht wird und dass durch die Zusammenballung von Einkünften eine erhöhte steuerliche Belastung entsteht (vgl. statt vieler BFH-Urteile vom 15.12.2022 - VI R 19/21, Rz 14 sowie vom 13.03.2018 - IX R 16/17, BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709, Rz 10, jeweils m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 15.02.2024 - 2 K 72/23

    Streit um eine ermäßigte Besteuerung einer Arbeitnehmerabfindung im Falle einer …

    a) Sie muss unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt sowie dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen und auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10.07.2008 - IX R 84/07, BFH/NV 2009, 130, unter II. 2.; vom 25.08.2009 - IX R 3/09, BFHE 226, 261, BStBl II 2010, 1030, unter II. 1. a; vom 10.09.2003 - XI R 9/02, BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349; vom 13.08.2018 - IX R 16/17, BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709, Rz 9;… vom 06.12.2021 - IX R 10/21, BFHE 279, BFH/NV 2023, 878, Rz 17).

    Eine Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG i.V.m. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG setzt ferner voraus, dass der Ausfall der Einnahmen entweder von dritter Seite veranlasst wurde oder, soweit er vom Steuerpflichtigen selbst oder mit dessen Zustimmung herbeigeführt worden ist, dass dieser unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand; der Steuerpflichtige darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (…z.B. BFH-Urteile vom 27.07.2004 - IX R 64/01, BFH/NV 2005, 191, unter II. 2. a; in BFH-Urteil in BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709 [BFH 13.03.2018 - IX R 16/17], Rz 9).

    Eine Zusammenballung von Einkünften ist nur gegeben, wenn der Steuerpflichtige unter Einschluss der Entschädigung infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum insgesamt mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, also bei normalem Ablauf der Dinge, erhalten hätte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709 [BFH 13.03.2018 - IX R 16/17], Rz 10, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 15.02.2024 - 2 K 71/23

    Streit um eine ermäßigte Besteuerung einer Arbeitnehmerabfindung im Falle einer …

    a) Sie muss unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt sowie dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen und auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10.07.2008 - IX R 84/07, BFH/NV 2009, 130, unter II. 2.; vom 25.08.2009 - IX R 3/09, BFHE 226, 261, BStBl II 2010, 1030, unter II. 1. a; vom 10.09.2003 - XI R 9/02, BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349; vom 13.08.2018 - IX R 16/17, BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709, Rz 9;… vom 06.12.2021 - IX R 10/21, BFHE 279, BFH/NV 2023, 878, Rz 17).

    Eine Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG i.V.m. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG setzt ferner voraus, dass der Ausfall der Einnahmen entweder von dritter Seite veranlasst wurde oder, soweit er vom Steuerpflichtigen selbst oder mit dessen Zustimmung herbeigeführt worden ist, dass dieser unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand; der Steuerpflichtige darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (…z.B. BFH-Urteile vom 27.07.2004 - IX R 64/01, BFH/NV 2005, 191, unter II. 2. a; in BFH-Urteil in BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709 [BFH 13.03.2018 - IX R 16/17], Rz 9).

    Eine Zusammenballung von Einkünften ist nur gegeben, wenn der Steuerpflichtige unter Einschluss der Entschädigung infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum insgesamt mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, also bei normalem Ablauf der Dinge, erhalten hätte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709 [BFH 13.03.2018 - IX R 16/17], Rz 10, m.w.N.).

  • BFH, 15.10.2024 - IX R 26/23

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.10.2024 IX R 5/23 - Zur Frage der …

    Voraussetzung für eine die Tarifermäßigung rechtfertigende Außerordentlichkeit ist allerdings, dass die Entschädigung in Gänze in einem Veranlagungszeitraum erbracht wird und dass durch die Zusammenballung von Einkünften eine erhöhte steuerliche Belastung entsteht (ständige Rechtsprechung, vgl. statt vieler Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15.12.2022 - VI R 19/21, Rz 14 sowie Senatsurteil vom 13.03.2018 - IX R 16/17, BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709, Rz 10, jeweils m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 7 K 195/21

    Von Versicherung im Rahmen einer Schadensregulierung erstatteter Steuerschaden im …

  • FG Baden-Württemberg, 05.05.2022 - 12 K 2861/19

    Keine Einnahmen der durch die ursprüngliche interne Teilung begünstigten Partei …

  • FG Köln, 29.02.2024 - 7 K 95/23

    Einkommensteuerbarkeit von im Zusammenhang mit der Ablösung von …

  • FG Hessen, 22.02.2024 - 10 K 436/22

    Berücksichtigung von Zahlungen an die Steuerpflichtige als Einkünfte aus …

  • FG Hamburg, 12.09.2018 - 2 K 108/18

    Zuordnung einer Nachzahlung von Lohn für vorherige Jahre und Zahlung einer …

  • FG Münster, 22.08.2018 - 13 K 2941/15

    Entschädigungen - Steuerbarkeit von Schadensersatzzahlungen aufgrund der …

  • FG Niedersachsen, 15.02.2024 - 2 K 52/23

    Streit um eine ermäßigte Besteuerung einer Arbeitnehmerabfindung im Falle einer …

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