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   BGH, 04.07.2012 - XII ZR 94/10   

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https://dejure.org/2012,19561
BGH, 04.07.2012 - XII ZR 94/10 (https://dejure.org/2012,19561)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2012 - XII ZR 94/10 (https://dejure.org/2012,19561)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - XII ZR 94/10 (https://dejure.org/2012,19561)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 185 Nr 1 ZPO
    Öffentliche Zustellung im Erkenntnisverfahren: Anforderungen an die Nachforschungspflicht der begünstigten Partei

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 185
    Ergebnislose Anfrage beim Einwohnermeldeamt und Zustellungspostamt genügt im Erkenntnisverfahren in der Regel nicht für Anordnung der öffentlichen Zustellung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ergebnislose Anfrage beim Einwohnermeldeamt und dem Zustellungspostamt des letzten Wohnsitzes des Zustellungsadressaten als ausreichend für die Anordnung einer öffentlichen Zustellung im Erkenntnisverfahren

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Öffentliche Zustellung im Erbbauzinsverfahren nur nach vergeblicher Ausschöpfung aller geeigneten und zumutbaren Nachforschungen; unbekannter Aufenthaltsort; Anfrage beim Einwohnermeldeamt; Zustellungspostamt des letzten Wohnsitzes; Nachfrage beim Arbeitgeber; ...

  • rewis.io

    Öffentliche Zustellung im Erkenntnisverfahren: Anforderungen an die Nachforschungspflicht der begünstigten Partei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 185 Nr. 1
    Ergebnislose Anfrage beim Einwohnermeldeamt und dem Zustellungspostamt des letzten Wohnsitzes des Zustellungsadressaten als ausreichend für die Anordnung einer öffentlichen Zustellung im Erkenntnisverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wann darf öffentlich zugestellt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Öffentliche Zustellungen im Zivilprozess

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Ermittlung des Aufenthalts eines Zustellungsadressaten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Öffentliche Zustellung darf im Erkenntnisverfahren nur unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn der Aufenthaltsort des Schuldners unbekannt ist - können zivilrechtliche Ansprüche gegen ihn trotzdem im Klageweg geltend gemacht werden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3582
  • MDR 2012, 1308
  • NJ 2013, 33
  • FamRZ 2012, 1376
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00

    Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

    Auszug aus BGH, 04.07.2012 - XII ZR 94/10
    Durch die öffentliche Zustellung des Versäumnisurteils wurde die Einspruchsfrist (§ 339 Abs. 2 ZPO) nicht in Gang gesetzt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen (§ 185 Nr. 1 ZPO) für eine öffentliche Zustellung erkennbar nicht vorgelegen haben (vgl. BGHZ 149, 311 = NJW 2002, 827, 830).

    Unbekannt ist der Aufenthalt einer Person nur dann, wenn nicht nur das Gericht, sondern auch die Allgemeinheit den Aufenthalt des Zustellungsadressaten nicht kennt (BGHZ 149, 311 = NJW 2002, 827, 828).

    d) Eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung löst nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zustellungsfiktion des § 188 ZPO nicht aus und setzt damit keine Frist in Lauf (BGHZ 149, 311, 321 = NJW 2002, 827, 830; BGH Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 282/05 - NJW 2007, 303 Rn. 12).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die öffentliche Zustellung bei sorgfältiger Prüfung der Unterlagen nicht hätte angeordnet werden dürfen, deren Fehlerhaftigkeit für das Gericht also erkennbar war (BGHZ 149, 311, 323 = NJW 2002, 827, 830).

    Es ist bei Entdeckung des Fehlers fortzusetzen, ohne dass es dazu einer Wiedereinsetzung bedarf (BGHZ 149, 311, 322 = NJW 2002, 827, 831; BGH Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 282/05 - NJW 2007, 303 Rn. 12).

  • BGH, 06.10.2006 - V ZR 282/05

    Rechtsfolgen einer rechtswidirgen öffentlichen Zustellung

    Auszug aus BGH, 04.07.2012 - XII ZR 94/10
    d) Eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung löst nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zustellungsfiktion des § 188 ZPO nicht aus und setzt damit keine Frist in Lauf (BGHZ 149, 311, 321 = NJW 2002, 827, 830; BGH Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 282/05 - NJW 2007, 303 Rn. 12).

    Es ist bei Entdeckung des Fehlers fortzusetzen, ohne dass es dazu einer Wiedereinsetzung bedarf (BGHZ 149, 311, 322 = NJW 2002, 827, 831; BGH Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 282/05 - NJW 2007, 303 Rn. 12).

  • BGH, 29.01.1969 - VIII ZR 20/67

    Zahlung der Miete für eine Untervermietung - Nutzungsentschädigung aus einer

    Auszug aus BGH, 04.07.2012 - XII ZR 94/10
    Dem Kläger stünde daher nur ein Anspruch auf einen entsprechenden Teil des Ertrages aus dem gesamten Mietverhältnis zu, der sich ausschließlich gegen die anderen Teilhaber richtet (vgl. BGH Urteil vom 29. Januar 1969 - VIII ZR 20/67 - NJW 1969, 839).
  • BGH, 14.02.2003 - IXa ZB 56/03

    Nachweis für öffentliche Zustellung

    Auszug aus BGH, 04.07.2012 - XII ZR 94/10
    Wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs sind jedoch an die Feststellung, dass der Aufenthalt des Zustellungsadressaten unbekannt ist, im Erkenntnisverfahren hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH Urteil vom 14. Februar 2003 - IXa ZB 56/03 - NJW 2003, 1530 f. unter ausdrücklicher Abgrenzung zum Vollstreckungsverfahren; vgl. auch Zöller/Stöber ZPO 29. Aufl. § 185 Rn. 2; Dornhöfer in BeckOK ZPO [Stand: April 2012] § 185 Rn. 2).
  • BGH, 28.09.2005 - VIII ZR 399/03

    Rechtsfolgen der Veräußerung von Teilen des Mietobjekts

    Auszug aus BGH, 04.07.2012 - XII ZR 94/10
    Der Grundsatz der gemeinsamen Verwaltung (§§ 744, 745 BGB) schließt die Anwendung des § 420 BGB auf Forderungen der Gemeinschaft gegen einen Mieter aus; die Forderungen sind auf eine im Rechtssinne unteilbare Leistung (§ 432 BGB) gerichtet (BGH Urteil vom 28. Mai 2005 - VIII ZR 399/03 - NJW 2005, 3781, 3782).
  • BGH, 20.10.2010 - XII ZR 25/09

    Nießbrauch: Kündigung eines von dem Nießbraucher geschlossenen Mietvertrages nach

    Auszug aus BGH, 04.07.2012 - XII ZR 94/10
    cc) Die Annahme einer Bruchteilsgemeinschaft hätte nicht nur zur Folge, dass der Kläger den Mietvertrag ohne die Mitwirkung der beiden anderen Wohnungseigentümer nicht kündigen könnte (vgl. hierzu Senatsurteil vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 25/09 - NJW 2011, 61 Rn. 20 mwN).
  • OLG Köln, 16.02.2011 - 11 U 183/10

    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung

    Auszug aus BGH, 04.07.2012 - XII ZR 94/10
    Die begünstigte Partei ist daher beispielsweise auch gehalten, durch persönliche Nachfragen beim ehemaligen Arbeitgeber, bei dem letzten Vermieter oder bei Hausgenossen und Verwandten des Zustellungsadressaten dessen Aufenthalt zu ermitteln (vgl. OLG Köln Urteil vom 16. Februar 2011 - 11 U 183/10 - juris Rn. 8; OLG Frankfurt MDR 1999, 1402; OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 630; MünchKommZPO/Häublein 3. Aufl. § 185 Rn. 2; Zöller/Stöber ZPO 29. Aufl. § 185 Rn. 2; Musielak/Wittschler ZPO 9. Aufl. § 185 Rn. 2).
  • OLG Naumburg, 16.01.2001 - 12 W 43/00

    Anforderungen an die Aufenthaltsermittlung vor Zulassung der öffentlichen

    Auszug aus BGH, 04.07.2012 - XII ZR 94/10
    Vereinzelt wird es für ausreichend angesehen, wenn die Partei ergebnislos beim Einwohnermeldeamt und dem Zustellungspostamt des letzten Wohnsitzes des Zustellungsadressaten angefragt hat (vgl. OLG Naumburg NJW-RR 2001, 1148 f.; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 33. Aufl. § 185 Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 10.05.1999 - 5 W 4/99

    Darlegungslast des Antragstellers für Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung

    Auszug aus BGH, 04.07.2012 - XII ZR 94/10
    Die begünstigte Partei ist daher beispielsweise auch gehalten, durch persönliche Nachfragen beim ehemaligen Arbeitgeber, bei dem letzten Vermieter oder bei Hausgenossen und Verwandten des Zustellungsadressaten dessen Aufenthalt zu ermitteln (vgl. OLG Köln Urteil vom 16. Februar 2011 - 11 U 183/10 - juris Rn. 8; OLG Frankfurt MDR 1999, 1402; OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 630; MünchKommZPO/Häublein 3. Aufl. § 185 Rn. 2; Zöller/Stöber ZPO 29. Aufl. § 185 Rn. 2; Musielak/Wittschler ZPO 9. Aufl. § 185 Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 16.09.1982 - 2 WF 76/82
    Auszug aus BGH, 04.07.2012 - XII ZR 94/10
    Die begünstigte Partei ist daher beispielsweise auch gehalten, durch persönliche Nachfragen beim ehemaligen Arbeitgeber, bei dem letzten Vermieter oder bei Hausgenossen und Verwandten des Zustellungsadressaten dessen Aufenthalt zu ermitteln (vgl. OLG Köln Urteil vom 16. Februar 2011 - 11 U 183/10 - juris Rn. 8; OLG Frankfurt MDR 1999, 1402; OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 630; MünchKommZPO/Häublein 3. Aufl. § 185 Rn. 2; Zöller/Stöber ZPO 29. Aufl. § 185 Rn. 2; Musielak/Wittschler ZPO 9. Aufl. § 185 Rn. 2).
  • BGH, 03.05.2016 - II ZR 311/14

    Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltung von

    Eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - zumindest wenn die Fehlerhaftigkeit der Zustellung für das Gericht erkennbar war - jedenfalls in dem Sinne unwirksam, dass sie die Zustellungsfunktion des § 188 ZPO nicht auslöst und dementsprechend keine Fristen in Lauf setzt (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 321 f.; Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 282/05, WM 2007, 276 Rn. 12; Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, NJW 2012, 3582 Rn. 19; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 74/12, NJW-RR 2013, 307 Rn. 21; Beschluss vom 18. November 2013 - AnwZ (B) 3/13, NJW-RR 2014, 377 Rn. 5).

    Der Aufenthaltsort einer Partei ist unbekannt im Sinne des Gesetzes, wenn er nicht nur dem Gegner und dem Gericht, sondern allgemein unbekannt ist (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 314; Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, NJW 2012, 3582 Rn. 16).

    Dabei ist es zunächst Sache der Partei, die durch die Zustellung begünstigt wird, alle geeigneten und ihr zumutbaren Nachforschungen anzustellen, um den Aufenthalt des Zustellungsempfängers zu ermitteln und ihre ergebnislosen Bemühungen dem Gericht darzulegen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, NJW 2012, 3582 Rn. 16).

    Im Übrigen ist eine unergiebig gebliebene Anfrage beim Einwohnermeldeamt grundsätzlich nicht ausreichend (BGH, Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, NJW 2012, 3582 Rn. 17).

    Das Ergebnis ist dem Gericht darzulegen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, NJW 2012, 3582 Rn. 17).

  • BGH, 31.10.2018 - I ZR 20/18

    Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen für eine öffentliche

    An die Feststellung der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung sind wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs sowie der Intensität eines Eingriffs in dieses grundrechtsgleiche Recht durch eine öffentliche Zustellung hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, NJW 2012, 3582 Rn. 17; Beschluss vom 17. Januar 2017 - VIII ZR 209/16, juris Rn. 4 jeweils mwN; vgl. auch Maunz/Dürig/Remmert, GG, Stand: September 2016, Art. 103 Abs. 1 Rn. 86 mwN).
  • OLG Zweibrücken, 08.12.2017 - 4 W 64/17

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Bewilligung einer öffentlichen Zustellung

    Wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Wahrung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) sind dabei an die Feststellung, dass die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung vorliegen, im Erkenntnisverfahren hohe Anforderungen zu stellen (BGH, Urteil vom 04.07.2012, XII ZR 94/10, Rdnrn. 16 ff, in juris; Urteil vom 06.12.2012, VII ZR 74/12, Rdnrn. 16 ff, in juris, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.12.2012 - VII ZR 74/12

    Anordnung der öffentlichen Zustellung im Erkenntnisverfahren

    Im Erkenntnisverfahren darf eine öffentliche Zustellung nur angeordnet werden, wenn die begünstigte Partei alle der Sache nach geeigneten und ihr zumutbaren Nachforschungen angestellt hat, um eine öffentliche Zustellung zu vermeiden, und ihre ergebnislosen Bemühungen gegenüber dem Gericht dargelegt hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4. Juli 2012, XII ZR 94/10, FamRZ 2012, 1376).

    Unbekannt ist der Aufenthalt einer Person nur dann, wenn nicht nur das Gericht, sondern auch die Allgemeinheit den Aufenthalt des Zustellungsadressaten nicht kennt (BGH, Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, FamRZ 2012, 1376 Rn. 16; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 314).

    Dabei ist es zunächst Sache der Partei, die durch die Zustellung begünstigt wird, alle geeigneten und ihr zumutbaren Nachforschungen anzustellen, um den Aufenthalt des Zustellungsempfängers zu ermitteln und ihre ergebnislosen Bemühungen gegenüber dem Gericht darzulegen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, FamRZ 2012, 1376 Rn. 16 f. m.w.N.).

    Wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs, sind an die Feststellung, dass die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung vorliegen, im Erkenntnisverfahren hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, FamRZ 2012, 1376 Rn. 17; BGH, Beschluss vom 14. Februar 2003 - IXa ZB 56/03, NJW 2003, 1530 f. unter ausdrücklicher Abgrenzung zum Vollstreckungsverfahren).

    Die begünstigte Partei muss alle der Sache nach geeigneten und ihr zumutbaren Nachforschungen anstellen, um den Aufenthalt des Zustellungsadressaten zu ermitteln (BGH, Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, FamRZ 2012, 1376 Rn. 17).

    Hat das Gericht Zweifel an der Darstellung der Partei, ist es, sofern die Zustellung von Amts wegen vorzunehmen ist, auch zu eigenen Überprüfungen verpflichtet (BGH, Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, FamRZ 2012, 1376 Rn. 17; MünchKommZPO/Heublein, 3. Aufl., § 185 Rn. 7).

    Eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung löst die Zustellungsfiktion des § 188 ZPO nicht aus und setzt damit keine Frist in Lauf (BGH, Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, FamRZ 2012, 1376 Rn. 19; BGH, Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 282/05, NJW 2007, 303 Rn. 12; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 321).

    Es ist bei Entdeckung des Fehlers fortzusetzen, ohne dass es dazu einer Wiedereinsetzung bedarf (BGH, Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, FamRZ 2012, 1376 Rn. 19 m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 25.05.2018 - 8 U 51/17

    Information des ausländischen Zustellungsempfängers mit modernen

    An die Feststellungen, dass die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung vorliegen, sind dabei wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs im Erkenntnisverfahren hohe Anforderungen zu stellen (BGH, NJW 2012, 3582 = FamRZ 2012, 1376 Rn. 17; NJW 2003, 1530, unter ausdrücklicher Abgrenzung zum Vollstreckungsverfahren; BGH, NJW-RR 2013, 307 Rn. 16, unter Bezugnahme auf BVerfG, NJW 1988, 2361; MüKo/Häublein, ZPO, 5. Aufl., § 185 Rn. 1 m.w.N.).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die öffentliche Zustellung auf einem Fehler des Gerichts beruht und bei sorgfältiger Prüfung der Unterlagen nicht hätte angeordnet werden dürfen (BGH NJW 2012, 3582 Rn. 19).

    Denn eine unzulässige öffentliche Zustellung der Klageschrift ist ebenfalls wirkungslos, sie kann die Zustellungsfiktion nicht auslösen (BGH, NJW 2002, 827, 831; BGH, NJW 2007, 303 Rn. 12; BGH, NJW 2012, 3582 Rn. 19; BGH, NJW 2017, 886 = NZG 2016, 783 Rn. 33; BGH, NJW-RR 2014, 377 Rn. 5).

  • OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 2 U 59/16

    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung einer Klage wegen Verletzung eines

    Eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung löst nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zustellfiktion des § 188 ZPO jedenfalls dann nicht aus und setzt dementsprechend keine Frist in Lauf, wenn die Fehlerhaftigkeit für das Gericht erkennbar war (vgl. BGH, NJW 2002, 827; NJW 2007, 303, 304; NJW 2012, 3582; NJW-RR 2014, 377; NJW-RR 2013, 307, 308).

    Unbekannt ist der Aufenthalt einer Person nur dann, wenn nicht nur das Gericht, sondern auch die Allgemeinheit den Aufenthaltsort des Zustellungsadressaten nicht kennt (BGH, NJW 2012, 3582; NJW 2002, 827; NJW-RR 2013, 307).

    Dabei ist es zunächst Sache der Partei, die durch die Zustellung begünstigt wird, alle geeigneten und ihr zumutbaren Nachforschungen anzustellen, um den Aufenthaltsort des Zustellungsempfängers zu ermitteln und ihre ergebnislosen Bemühungen gegenüber dem Gericht darzulegen (BGH, NJW 2012, 3582), und zwar auch dann, wenn die Zustellung von Amts wegen vorzunehmen ist.

    Hat das Gericht Zweifel an der Darstellung der Partei, ist es, sofern die Zustellung von Amts wegen zu erfolgen hat, auch zu eigenen Überprüfungen verpflichtet (BGH, NJW 2012, 3582; NJW-RR 2013, 307).

    Wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs sind an die Feststellung, dass die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung vorliegen, im Erkenntnisverfahren hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, NJW 2012, 3582; NJW 2002, 827; NJW-RR 2013, 307).

    So, wie in anderem Zusammenhang etwa eine Nachfrage beim ehemaligen Arbeitgeber, beim letzten Vermieter oder auch bei einem früheren Hausgenossen und (bekannten) Verwandten des Adressaten (vgl. BGH, NJW 2012, 3582; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 185 Rz. 2) erforderlich sein kann, gehört es im Gewerblichen Rechtschutz zu den Pflichten jeden Klägers, die für den entsprechenden Bereich maßgeblichen Fachmessen im Blick zu halten und - falls erforderlich - ggf. dort eine entsprechende Zustellung zu veranlassen.

    Denn die begünstigte Partei hat (jedenfalls im Erkenntnisverfahren) alle der Sache nach geeigneten und ihr zumutbaren Nachforschungen anzustellen, um den Aufenthalt des Zustellungsadressaten in Erfahrung zu bringen (BGH, NJW 2012, 3582; NJW-RR 2013, 307; OLG Frankfurt, NJW 2013, 2913; OLG Karlsruhe NJW-RR 2013, 1471; Zöller/Stöber, ZPO, § 185 Rz. 2), und die Inlandszustellung auf einer Messe ist - wie der Senat aus eigener Anschauung weiß - eine gängige Praxis bei der Verfolgung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums.

  • BGH, 22.02.2024 - V ZR 117/23
    Unbekannt ist der Aufenthalt einer Person nur dann, wenn nicht nur das Gericht, sondern auch die Allgemeinheit den Aufenthalt des Zustellungsadressaten nicht kennt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 314; Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, FamRZ 2012, 1376 Rn. 16).

    Allein die ergebnislose Anfrage beim Einwohnermeldeamt genügt hierfür in der Regel nicht (BGH, Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, aaO Rn. 16 f.).

  • BGH, 08.12.2016 - III ZR 89/15

    Hemmung der Verjährung trotz unwirksamer öffentlicher Zustellung

    Dabei ist eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - zumindest wenn die Fehlerhaftigkeit der Zustellung für das Gericht erkennbar gewesen ist - jedenfalls in dem Sinne unwirksam, dass sie die Zustellungsfiktion des § 188 ZPO nicht auslöst und dementsprechend keine Fristen in Lauf setzt (vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 321 f; vom 6. Oktober 2006 - V ZR 282/05, NJW 2007, 303 Rn. 12; vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, NJW 2012, 3582 Rn. 19 und vom 3. Mai 2016 - II ZR 311/14, NZG 2016, 783 Rn. 33, sowie Beschluss vom 18. November 2013 - AnwZ (B) 3/13, NJW-RR 2014, 377 Rn. 5) .
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2024 - 15 U 63/23
    An die Feststellungen, dass die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung vorliegen, sind deshalb im Erkenntnisverfahren wegen der Intensität eines Eingriffs in dieses grundrechtsgleiche Recht durch eine öffentliche Zustellung hohe Anforderungen zu stellen (BGH, BeckRS 2023, 39546 Rn 5; BGH, BeckRS 2018, 3329, Rn. 16; BGH, NJW-RR 2013, 307 Rn. 16; BGH, NJW 2012, 3582 Rn. 17; OLG Düsseldorf [2.
  • BGH, 16.05.2013 - IX ZB 272/11

    Restschuldbefreiung: Öffentliche Bekanntmachung von Beschlüssen bei unbekanntem

    aa) Zu der Frage, wann das Insolvenzgericht im Hinblick auf die sich aus § 5 Abs. 1 InsO ergebende Amtsermittlungspflicht davon ausgehen darf, dass eine Person, an die zugestellt werden muss, unbekannten Aufenthalts ist, wird teils die Ansicht vertreten, dies sei nur unter den Voraussetzungen der Fall, unter denen nach § 185 Nr. 1 ZPO eine öffentliche Zustellung erfolgen könne (FK-InsO/Schmerbach, 7. Aufl., § 8 Rn. 28; zu den Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung bei unbekanntem Aufenthalt eines Beklagten vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, NJW 2012, 3582 Rn. 16 ff; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 74/12, RPfleger 2013, 223 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 17.01.2017 - VIII ZR 209/16

    Wirksames Zustandekommen eines notariell beurkundeten Vertrages über den Erwerb

  • OLG Hamburg, 21.02.2019 - 3 U 35/15

    Auslandszustellung - Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung bei Fehlschlagen

  • OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 14 U 174/14

    Voraussetzungen einer Titelgegenklage nach § 767 ZPO analog

  • OLG München, 25.07.2019 - 23 U 2916/17

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach Eintritt der Insolvenzreife

  • OLG München, 17.07.2019 - 7 U 2463/18

    Sunstantiierung einer behaupteten faktischen Geschäftsführung und

  • OLG Celle, 26.04.2022 - 21 WF 26/22

    Anfechtung einer Vaterschaft; Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 13 AS 3192/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtsbescheid - Antrag auf Durchführung einer

  • OLG Koblenz, 10.08.2022 - 9 WF 338/22

    Öffentliche Zustellung bei Aufenthalt in Russland

  • BGH, 18.11.2013 - AnwZ (B) 3/13

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Feststellung des unbekannten Aufenthalts

  • OLG München, 06.07.2022 - 7 U 3126/20

    Unwirksame öffentliche Zustellung nach fehlgeschlagener EU-Zustellung, Heilung

  • BGH, 19.05.2022 - I ZB 73/21

    Rechtsbeschwerde in Zwangsvollstreckungssachen: Öffentliche Zustellung der Ladung

  • OLG Bamberg, 23.05.2017 - 2 WF 145/17

    Zu späte Anfechtung der Vaterschaft

  • OLG Brandenburg, 15.12.2021 - 4 U 13/21

    Ansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf erstmalige mangelfreie

  • BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 73/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • LG München I, 30.04.2018 - 5 HKO 21625/16

    Stundung oder Umwandlung des Verlustausgleichsanspruchs einer GmbH

  • LG Schweinfurt, 28.10.2020 - 11 T 120/20

    Öffentliche Zustellung, Kostenfestsetzungsbeschluß, Sofortige Beschwerde,

  • OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 15 WF 148/19

    Vorverlagerung des Laufs einer Beschwerdefrist in Fällen einer bewilligten

  • OLG Brandenburg, 20.09.2023 - 6 W 86/23
  • OLG München, 24.09.2012 - 19 U 2647/12

    Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung eines Versäumnisurteils gegen den

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 11 AS 298/14
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.08.2019 - L 5 AS 554/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - keine Erstattung

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