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Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2003 - IX ZR 222/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,345
BGH, 04.12.2003 - IX ZR 222/02 (https://dejure.org/2003,345)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2003 - IX ZR 222/02 (https://dejure.org/2003,345)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - IX ZR 222/02 (https://dejure.org/2003,345)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Judicialis

    InsO § 50 Abs. 1; ; InsO § 167 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 209 Abs. 2 Nr. 3

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 50 Abs. 1, § 167 Abs. 1 Satz 1, § 209 Abs. 2 Nr. 3
    Mieterinsolvenz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auskunftsverlangen des Vermieters über die dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen des insolventen Mieters - Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Auskunftserteilung - Nutzung der Mietsache nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter - ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Auskunftsanspruch des Absonderungsberechtigten und Neumasseverbindlichkeit des Vermieters

  • zvi-online.de

    InsO § 50 Abs. 1, § 167 Abs. 1 Satz 1, § 209 Abs. 2 Nr. 3
    Auskunftspflicht des Insolvenzverwalters über dem Vermieterpfandrecht unterliegende Sachen, die unter der Verantwortung seines Vorgängers entfernt worden sind

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    InsO § 50 Abs. 1, § 167 Abs. 1 Satz 1; § 209 Abs. 2 Nr. 3
    Individualvertragliche Haftungsbegrenzung bei Sicherungszweckvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung einer Auskunft über den Vermieterpfandrecht unterliegende Sachen des insolventen Mieters; Rechtsfolgen der Nutzung der Mietsache nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auskunft des Insolvenzverwalters bzgl. Vermieterpfandrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auskunftsrecht des Vermieters bei Mieterinsolvenz

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Insolvenzverwalter muss Miete weiterleiten und Auskunft erteilen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenz des gewerblichen Mieters: Vermieter verliert sein Pfandrecht an Warenbeständen nicht! (IBR 2004, 1047)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Masseunzulänglichkeit: Auf Feststellungsklage beschränkt, wenn Masse nicht zur Befriedigung ausreicht! (IBR 2004, 1049)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 772
  • ZIP 2003, 326
  • ZIP 2004, 326
  • MDR 2004, 594
  • NZI 2004, 209
  • NZM 2004, 224
  • ZMR 2004, 331
  • WM 2004, 295
  • DB 2004, 1097 (Ls.)
  • BGHReport 2004, 484
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der …

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZR 222/02
    Allerdings hat der Senat bereits entschieden, daß die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter für das Prozeßgericht bindend ist und Altmasseverbindlichkeiten danach nicht mehr mit einer Leistungsklage verfolgt werden können (BGH, Urt. v. 3. April 2003 - IX ZR 101/02, ZIP 2003, 914, 915, z.V.b. in BGHZ).

    Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit kann allenfalls unter denselben Voraussetzungen unverbindlich sein, unter denen eine entsprechende Feststellung des Insolvenzgerichts nichtig wäre (BGH, Urt. v. 3. April 2003, aaO).

    Unter "Inanspruchnahme" ist hierbei ein Verhalten des Insolvenzverwalters zu verstehen, mit dem er die Gegenleistung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit nutzt, obwohl er dies pflichtgemäß hätte verhindern können (BGH, Urt. v. 3. April 2003 aaO S. 916).

    Indes hätte er die Klägerin im Zusammenhang mit der Anzeige der Masseunzulänglichkeit "freistellen" können, indem er ihr die weitere Nutzung der Mietsache anbot (vgl. BGH, Urt. v. 3. April 2003 aaO S. 917).

    Reicht die nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit zu erwirtschaftende Insolvenzmasse nicht aus, um alle Neumassegläubiger voll zu befriedigen, ist auf den Einwand des Insolvenzverwalters hin auch für diese Gläubiger nur noch eine Feststellungsklage zulässig; die Voraussetzungen sind vom Verwalter im Einzelnen darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen (BGH, Urt. v. 3. April 2003 aaO S. 918).

  • BGH, 12.02.1992 - XII ZR 7/91

    Vorrang des Vermieterpfandrechts an Warenlager

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZR 222/02
    Auch in bezug auf Ware, die erst nach der Sicherungsübereignung dem Warenlager zugeführt wurde, hat das Vermieterpfandrecht den Vorrang (vgl. BGHZ 117, 200, 207;… MünchKomm-InsO/Ganter, § 50 Rn. 89).
  • BGH, 18.05.1983 - VIII ZR 86/82

    Verwendungsersatzanspruch des Unternehmers gegen den Eigentümer eines …

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZR 222/02
    bb) Soweit die von der Schuldnerin eingebrachten Sachen ihr unter Eigentumsvorbehalt geliefert worden waren, ging das Vermieterpfandrecht zwar ins Leere (vgl. BGHZ 87, 274, 280).
  • BGH, 05.11.1992 - III ZR 77/91

    Haftungsmasse bei Vermögensübernahme

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZR 222/02
    Für das Gegenteil beruft sich die Revision zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. November 1992 (III ZR 77/91, NJW 1993, 921, 922).
  • BGH, 12.07.2001 - IX ZR 374/98

    Recht auf abgesonderte Befriedigung nach dem Düngemittelsicherungsgesetz

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZR 222/02
    Somit konnte die Klägerin einem als Verwertungsmaßnahme gedachten Räumungsverkauf nicht widersprechen; ein Widerspruch war zur Erhaltung des Absonderungsrechts auch nicht notwendig (vgl. BGH, Urt. v. 12. Juli 2001 - IX ZR 374/98, WM 2001, 1628).
  • BGH, 30.10.1967 - VIII ZR 176/65

    Auskunftspflicht des Konkursverwalters

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZR 222/02
    Denn zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters gehört auch die Erteilung von Auskünften über solche Handlungen des Schuldners, die den Bestand der Insolvenzmasse berühren (vgl. BGHZ 49, 11, 16).
  • BGH, 24.01.2019 - IX ZR 110/17

    Ersatzaussonderungs- und absonderungsrechte im Insolvenzverfahren über das …

    Rn. 48 Doch kann vorliegend der auskunftspflichtige Insolvenzverwalter - sei es dass die Auskunftsansprüche auf § 167 InsO (…vgl. Jaeger/Eckardt, InsO, 2018, § 167 Rn. 33 ff) gestützt werden, sei es auf §§ 47, 50, 51 InsO in Verbindung mit § 242 BGB (…vgl. MünchKomm-InsO/Ganter, 3. Aufl., vor § 49 bis § 52 Rn. 130;… § 47 Rn. 461; vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2000 - IX ZR 262/98, NZI 2000, 422, 424 f; Urteil vom 4. Dezember 2003 - IX ZR 222/02, NZI 2004, 209 Rn. 9) - an Stelle der Auskunftserteilung gestatten, dass der Aus- und Absonderungsberechtigte Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere des Schuldners nimmt.

    Ein solches Vermieterpfandrecht, das dem Vermieter in der Insolvenz des Mieters nach § 50 InsO ein Recht auf abgesonderte Befriedigung verschafft (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2003 - IX ZR 222/02, NZI 2004, 209, 210), geht einer Raumsicherungsübereignung vor, und zwar sowohl für die Ware, die im Zeitpunkt der Sicherungsübereignung bereits eingebracht war, als auch für die Ware, die erst nach der Sicherungsübereignung dem Warenlager zugeführt wurde (BGH, Urteil vom 12. Februar 1992 - XII ZR 7/91, BGHZ 117, 200, 207; vom 4. Dezember 2003, aaO).

    Ob die Schuldnerin die eingebrachte Ware mit Zustimmung der Vermieter veräußert und vom Grundstück entfernt hat und somit das Vermieterpfandrecht nach § 578 Abs. 2 in Verbindung mit § 578 Abs. 1, § 562a BGB erloschen ist, ist ebenso wenig festgestellt wie die Frage, ob die Schuldnerin oder der Beklagte mit den Vermietern vereinbart haben, dass mit der Veräußerung der eingelagerten, mit einem Vermieterpfandrecht belasteten Ware eine Verwertung zugunsten der Vermieter stattfinden sollte, so dass sich das Pfandrecht an dem Erlös fortsetzte (BGH, Urteil vom 4. Dezember 2003, aaO S. 211).

  • BGH, 12.02.2015 - IX ZR 180/12

    Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen der Schuldnerkenntnis von seiner …

    Rn. 12 bb) Die Beklagte kann sich nicht darauf berufen, sie habe an den eingezogenen Erlösen ein Ersatzabsonderungsrecht entsprechend § 48 InsO (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2003 - IX ZR 222/02, ZIP 2004, 326, 328;… vom 19. Januar 2006 - IX ZR 154/03, aaO Rn. 22) erworben, weil die Schuldnerin die sicherungsabgetretenen Forderungen aus den Warenverkäufen unberechtigt eingezogen habe.
  • BGH, 15.10.2014 - XII ZR 163/12

    Gewerberaummiete: Vermieterpfandrecht des Grundstückserwerbers bei …

    Dieses genießt insoweit Vorrang (Senatsurteil BGHZ 117, 200 = NJW 1992, 1156, 1157 und BGH Urteil vom 4. Dezember 2003 - IX ZR 222/02 - NJW-RR 2004, 772, 773).

    Demgegenüber hat eine nachträgliche Sicherungsübereignung der eingebrachten Sachen bei unverändertem Vermieter keinen Einfluss auf den Umfang des Vermieterpfandrechts (Senatsurteil BGHZ 117, 200 = NJW 1992, 1156, 1157; BGH Urteile vom 20. Juni 2005 - II ZR 189/03 - NJW-RR 2005, 1328, 1329 und vom 4. Dezember 2003 - IX ZR 222/02 - NJW-RR 2004, 772, 773), das auch erst zukünftig entstehende Forderungen aus dem Mietverhältnis sichert (…BGHZ 170, 196 = NZM 2007, 212 Rn. 11 mwN und BGH Urteil vom 20. März 1986 - IX ZR 42/85 - NJW 1986, 2426, 2427).

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