Rechtsprechung
   BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,48
BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50 (https://dejure.org/1952,48)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1952 - 1 StR 59/50 (https://dejure.org/1952,48)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1952 - 1 StR 59/50 (https://dejure.org/1952,48)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,48) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Ehemann in der Schlinge

Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine strafbare Tötung bei Nichtverhinderung einer Selbsttötung - Selbsttötung als Unglücksfall - Rechtspflicht zur Verhinderung der Selsbsttötung eines Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 212, 22, 47, 49; StGB § 330 c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 150
  • NJW 1952, 552
  • MDR 1952, 308
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (83)

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Beide schlugen in Reaktion auf Entwicklungen in der damaligen Rechtsprechung (vgl. dazu BGHSt 2, 150; 6, 147; 7, 268; 13, 162; 32, 367) und im Bestreben um eine Stärkung der Selbstbestimmung jeweils eine strafgesetzliche Regelung zur Beschränkung der Strafbarkeit der "Nichthinderung einer Selbsttötung' vor (vgl. Baumann et al., Alternativ-Entwurf eines Strafgesetzbuches, Besonderer Teil, Straftaten gegen die Person, Erster Halbband, 1970, S. 7, 21 sowie Baumann et al., Alternativentwurf eines Gesetzes über die Sterbehilfe - Entwurf eines Arbeitskreises von Professoren des Strafrechts und der Medizin sowie ihrer Mitarbeiter, 1986, S. 25-33).

    Deshalb ist auch die Suizidhilfe als nicht tatherrschaftliche Beteiligung an einer eigenverantwortlichen Selbsttötung grundsätzlich straffrei (vgl. BGHSt 2, 150 ; 6, 147 ; 32, 262 ; 32, 367 ; 53, 288 ; Schneider, in: Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd. 4, 3. Aufl. 2017, Vorbem. zu § 211 Rn. 32 m.w.N.).

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    a) Entgegen den im angefochtenen Urteil insoweit geäußerten Zweifeln hält der Senat daran fest, dass die durch einen Selbstmordversuch herbeigeführte Gefahrenlage einen Unglücksfall im Sinne des § 323c Abs. 1 StGB darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 1954 - GSSt 4/53, BGHSt 6, 147, 152; Urteil vom 15. Mai 1959 - 4 StR 475/58, BGHSt 13, 162, 169; anders noch Urteil vom 12. Februar 1952 - 1 StR 59/50, BGHSt 2, 150).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84

    Teilnahme am Suizid

    a) Die Rechtsprechung hat bisher kein in sich geschlossenes rechtliches System entwickelt, nach dem die strafrechtliche Beurteilung der unterschiedlichen Fallgruppen, die sich bei aktiver oder passiver Beteiligung Dritter an den verschiedenen Stadien eines freiverantwortlich ins Werk gesetzten Selbstmords ergeben, stets sachgerecht und in sich widerspruchsfrei vorgenommen werden kann (vgl. BGHSt 2, 150; 6, 147; 13, 162; 19, 135; 24, 342; BGH JR 1955, 104; BGH NJW 1960, 1821; BGH, Urt. vom 17. Dezember 1957 - 5 StR 520/57; BayObLG …

    Daher kann ohne Rücksicht auf die Lauterkeit der Motive nicht als Anstifter oder Gehilfe bestraft werden, wer sich hieran beteiligt (ständige Rechtsprechung, u.a. RGSt 70, 313 [315]; BGHSt 2, 150 [152]; 6, 147 [154]; 13, 162 [167]; 19, 135 [137]; 24, 342 [343]).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht