Rechtsprechung
BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 73 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB; Art. 14 GG; § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO; § 426 BGB
Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der rechtswidrigen Tat; Bruttoprinzip); Wert des Erlangten bei Tatbeteiligten in einer Handelskette (keine Gesamtschuldnerschaft); Aufrechterhaltung der Rechtsfolge (Anwendung zugunsten des Angeklagten) - lexetius.com
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit des Absehens von der Anordnung eines Verfalls; Prüfung des Wertes des Erlangten bei Tatbeteiligten in einer Handelskette; Frage des Bestehens eines rechtlich schützenswerten Vertrauens auf den Einbehalt aus einem verbotenen Geschäft erlangten ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 Abs. 1 S. 1 § 73c Abs. 1 S. 2
Härteklausel bei vorhandenem Vermögen ohne Bezug zu Straftat; Wert des Erlangten bei mehreren Beteiligten am BtM-Handel - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 51, 65
- NJW 2006, 2500
- NStZ 2006, 570
- NStZ 2006, 683 (Ls.)
- StV 2007, 74
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (18)
- BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02
Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der …
Auszug aus BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06
Deshalb scheidet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB von vorneherein aus, solange und soweit der Angeklagte über Vermögen verfügt, das wertmäßig nicht hinter dem "verfallbaren" Betrag zurück bleibt (BGHSt 48, 40 (42);… BGHR StGB § 73c Wert 2).Der Senat teilt nicht die Auffassung, wonach vorhandenes Vermögen nur nahe lege, dass der Wert des Erlangten beim Verfallsbetroffenen noch vorhanden ist, wobei dies nicht mehr sei als eine widerlegbare Vermutung, die nicht greife, wenn zweifelsfrei feststehe, dass der fragliche Vermögenswert ohne jeden denkbaren Zusammenhang mit den abgeurteilten Taten, etwa mehrere Jahre vor deren Begehung im Wege der Erbfolge, erworben wurde (vgl. BGHSt 48, 40 (42 f.)).
Dies diente mittelbar der Entschuldung der Grundstücke und legt nahe, dass ein den Wert des Erlangten entsprechendes Vermögen des Angeklagten noch vorhanden ist, das nicht ohne jeden denkbaren Bezug zu den Straftaten des Angeklagten ist (vgl. BGHSt 38, 23 (25); BGHSt 48, 40 (42 f.)).
Denn vorhandenes Vermögen behält, auch dann, wenn es in keiner denkbaren Beziehung zum - nicht mehr vorhandenen - "Wert des Erlangten" steht und deshalb die Anwendbarkeit des § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB nicht hindert, seine Bedeutung im Rahmen der nach billigem Ermessen zu treffenden Entscheidung (vgl. BGHSt 48, 40 (43)).
- BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02
Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen
Auszug aus BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06
Bei der Berechnung des bei einem verbotenen "Verkauf" Erlangten ist deshalb vom gesamten Erlös ohne Abzug des Einkaufspreises und sonstiger Aufwendungen auszugehen (BGHSt 47, 369 (370); BGH NStZ 1994, 123; NStZ 2000, 480; NStZ-RR 2000, 57; wistra 2001, 388, 389; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 1 StR 547/00; BGH, Urteil vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01).Insbesondere bei Betäubungsmitteldelikten "besteht kein rechtlich schützenswertes Vertrauen, aus dem verbotenen Geschäft erlangte Vermögensbestandteile behalten zu dürfen, die der Erlös strafbarer Geschäfte sind (BGHSt 47, 369 (372); BGH NStZ 2001, 312).
Diesen Präventionszweck - der Verfallsbetroffene soll das Risiko strafbaren Handelns tragen - hatte der Gesetzgeber im Auge, als er sich auf den Rechtsgedanken des § 817 Satz 2 BGB bezog und darauf abhob, dass das in ein verbotenes Geschäft Investierte unwiederbringlich verloren sein soll (BGHSt 47, 369 (373 f.)).
- BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01
Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt
Auszug aus BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06
Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach dann, wenn für einen dem Verfall unterliegenden Vermögensvorteil die Steuer bereits bestandskräftig festgesetzt worden ist, dies bei der zeitlich nachfolgenden Anordnung des Verfalls mindernd zu berücksichtigen ist (BGHSt 47, 260) liegen Besonderheiten des Steuerrechts zugrunde.Da für verfallen erklärte Vermögenswerte mangels Strafcharakters einer Verfallsanordnung grundsätzlich steuermindernd geltend gemacht werden dürfen, könnte die Verfallsanordnung je nach dem Zeitpunkt der Verfallsanordnung - vor oder nach Bestandskraft der Steuerfestsetzung - zu dem Gleichbehandlungsgebot widersprechenden unterschiedlichen Gesamtbelastungen führen (vgl. BGHSt 47, 260 (265 ff.)).
- BGH, 05.04.2000 - 2 StR 500/99
Anwendung der Härtevorschrift beim Verfall
Auszug aus BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06
Bei der Berechnung des bei einem verbotenen "Verkauf" Erlangten ist deshalb vom gesamten Erlös ohne Abzug des Einkaufspreises und sonstiger Aufwendungen auszugehen (BGHSt 47, 369 (370); BGH NStZ 1994, 123; NStZ 2000, 480; NStZ-RR 2000, 57; wistra 2001, 388, 389; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 1 StR 547/00; BGH, Urteil vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01).Deshalb scheidet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB von vorneherein aus, solange und soweit der Angeklagte über Vermögen verfügt, das wertmäßig nicht hinter dem "verfallbaren" Betrag zurück bleibt (BGHSt 48, 40 (42); BGHR StGB § 73c Wert 2).
- BGH, 10.09.2002 - 1 StR 281/02
Verfall (Wertlosigkeit erlangter Forderungen); Verfall von Wertersatz (Zurechnung …
Auszug aus BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06
Denn dann ist - so bisherige Meinung - grundsätzlich von Gesamtschuldnerschaft auszugehen (vgl. BGH NStZ 2003, 198 (199)). - BGH, 09.07.1991 - 1 StR 316/91
Verfallserklärung bei Vermögen, das zur Schuldentilgung verwendet wurde
Auszug aus BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06
Dies diente mittelbar der Entschuldung der Grundstücke und legt nahe, dass ein den Wert des Erlangten entsprechendes Vermögen des Angeklagten noch vorhanden ist, das nicht ohne jeden denkbaren Bezug zu den Straftaten des Angeklagten ist (vgl. BGHSt 38, 23 (25); BGHSt 48, 40 (42 f.)). - BGH, 16.03.2006 - 4 StR 536/05
Verabreichung einer tödlichen Dosis Kochsalz an ein Kleinkind - Verurteilung …
Auszug aus BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06
Denn die vom Landgericht erkannte Strafe ist - noch - angemessen im Sinne von § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO einer Norm, die auch bei einer Revision der Staatsanwaltschaft zu Ungunsten des Angeklagten Anwendung findet (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2006 - 4 StR 536/05). - BGH, 14.09.2004 - 1 StR 202/04
Verfallsanordnung wegen Rüstungsexporten in den Iran auf dem Umweg über Dubai
Auszug aus BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06
Als unbillige Härte - als Verstoß gegen das Übermaßverbot (vgl. BGHR StGB § 73c Härte 11) - stellt sich eine Anordnung des Verfalls von Wertersatz in Höhe der insgesamt vereinnahmten 161.000,-- EUR nach den bisherigen Feststellungen nicht dar. - BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02
Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit …
Auszug aus BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06
Wäre die Anordnung des Verfalls des Erlangten im Einzelfall - ganz oder zum Teil - eine unbillige Härte, wäre die Maßnahme ungerecht oder verstieße gegen das Übermaßgebot (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2003 - 1 StR 453/02, insoweit in NStZ 2004, 457, nicht abgedruckt); dann hat die Anordnung gemäß § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB zu unterbleiben. - BGH, 13.12.2000 - 1 StR 547/00
Anordnung des Verfalls (Bruttoprinzip; Härteausgleich)
Auszug aus BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06
Bei der Berechnung des bei einem verbotenen "Verkauf" Erlangten ist deshalb vom gesamten Erlös ohne Abzug des Einkaufspreises und sonstiger Aufwendungen auszugehen (BGHSt 47, 369 (370); BGH NStZ 1994, 123; NStZ 2000, 480; NStZ-RR 2000, 57; wistra 2001, 388, 389; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 1 StR 547/00; BGH, Urteil vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01). - BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94
Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
- BGH, 20.03.2001 - 1 StR 12/01
Verfallanordnung; Bruttoprinzip; Darstellungsmängel (unbillige Härte im Sinne des …
- BGH, 12.08.2003 - 1 StR 127/03
Verfall (Bruttoprinzip; Erlangen); Verfall des Wertersatzes
- BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93
Verfall - Bruttoprinzip - Kein Abzug gewinnmindernder Kosten
- BGH, 22.11.2000 - 1 StR 479/00
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anrechnung einer den Bruttoerlös aus …
- BGH, 13.06.2001 - 3 StR 131/01
Voraussetzungen der Härteklausel bei der Verfallsanordnung (Berücksichtigung von …
- BGH, 10.06.1999 - 4 StR 135/99
Verfall; Schätzung beim Verfall
- LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19
Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren
Vielmehr ist von einem Nichtvorhandensein des "Wertes des Erlangten" grundsätzlich nur auszugehen, wenn auch ein Gegenwert des Erlangten nicht mehr vorhanden ist (BGH, Urteil vom 16.05.2006 - 1 StR 46/06, juris Rn. 22 f.;… Fischer, 66. Aufl., § 73e Rn. 6), oder im konkreten Einzelfall ausnahmsweise feststeht, dass das vorhandene Vermögen in keinem denkbaren Zusammenhang mit den verfahrensgegenständlichen Straftaten steht (…BGH, Urteile vom 10.10.2002 - 4 StR 233/02, juris Rn. 10;… vom 27.10.2011 - 5 StR 14/11, juris Rn. 8). - BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07
Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und …
Den Drittbegünstigten soll das Bruttoprinzip veranlassen, zur Verhinderung solcher Taten wirksame Kontrollmechanismen zu errichten oder aufrechtzuerhalten (…vgl. BGHSt aaO 374; ferner BGHSt 51, 65, 67; BGH NStZ-RR 2004, 214, 215).Die Unbeachtlichkeit des Abflusses des Taterlöses ergibt sich dabei aus dem Präventionszweck des Verfalls, der auf die Verhinderung gewinnorientierter Straftaten gerichtet ist (vgl. BGHSt 51, 65, 72).
Nahe liegt, dass in Fällen der Drittbegünstigung nach § 73 Abs. 3 StGB, in denen das Erlangte weitergeleitet wurde, ohne dass dadurch erneut eine Straftat begangen wurde, - anders als in Fällen einer Handelskette beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (vgl. BGHSt 51, 65, 71 f.) - von Gesamtschuldnerschaft auszugehen ist, soweit die Verfallsanordnungen in der Summe über das vom Erstbegünstigten Erlangte hinausgehen.
- LG Bonn, 13.12.2022 - 62 KLs 2/20
Cum-Ex-Prozess: Hanno Berger muss 8 Jahre ins Gefängnis
Für den Erhalt der Verfügungsgewalt unerheblich ist deswegen, ob das Kausalgeschäft oder die dingliche Verfügung, welche den Vermögenszuwachs beim Täter hervorgerufen haben, rechtswirksam waren (vgl. BGH…, Beschluss vom 11.06.1985 - 5 StR 275/85, juris Rn. 3; BGH, Urteil vom 16.05.2006 - 1 StR 46/06, juris Rn. 14, Schönke/Schröder/Eser/Schuster, 30. Aufl. 2019, StGB § 73 Rn. 18).
- BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09
Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a. …
Denn mit dem Verfall verfolgt er auch einen Präventionszweck (BVerfG NJW 2004, 2073, 2075; BGHSt 51, 65, 67).Müsste der von der Verfallsanordnung Betroffene lediglich die Abschöpfung des Nettogewinns befürchten, so würde sich die Tat für ihn unter finanziellen Gesichtspunkten als risikolos erweisen (vgl. BGHSt 51, 65, 67; 52, 227, 248).
- LG Bonn, 19.08.2019 - 62 KLs 1/19
Cum-Ex-Komplex: Anordnung der Einziehungsbeteiligung von fünf Gesellschaften
Dementsprechend hat die Anordnung der Einziehung grundsätzlich bereits dann zu erfolgen, wenn der Betroffene zum Zeitpunkt der Anordnung über Vermögen verfügt, das wertmäßig nicht hinter dem Erlangten zurückbleibt (BGH, Urteil vom 16.05.2006 - 1 StR 46/06, juris Rn. 22;… Sch/Sch-Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 73e Rn. 4).Dabei kommt es grundsätzlich auch nicht darauf an, ob das noch vorhandene Vermögen einen Bezug zu den Straftaten aufweist (BGH, Urteil vom 16.05.2006 - 1 StR 46/06, juris Rn. 22 f.).
- BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10
Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand; …
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögenswert aus der Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB, wenn er dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen ist (BGH, Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 246; vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09), er an ihm also unmittelbar aus der Tat (tatsächliche, aber nicht notwendig rechtliche) Verfügungsmacht gewonnen und dadurch einen Vermögenszuwachs erzielt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68; Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 437/08, NStZ 2010, 85; Urteil vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, JZ 2009, 1124 m. Anm. Rönnau m.w.N.).Unerheblich ist dagegen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Täter oder Teilnehmer eine unmittelbar aus der Tat gewonnene (Mit-)Verfügungsmacht später aufgegeben hat, ob also der aus der Tat zunächst erzielte Vermögenszuwachs durch Mittelabflüsse gemindert wurde (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68, 72; vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 252; vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, JZ 2009, 1124, 1125 m. Anm. Rönnau).
Eine solche gesamtschuldnerische Haftung entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 1. Juni 1995 - 1 StR 181/95; Urteil vom 4. Juni 1996 - 1 StR 235/96; Beschlüsse vom 13. November 1996 - 3 StR 482/96, NStZ-RR 1997, 262; vom 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199; Urteil vom 29. April 2004 - 4 StR 586/03, NStZ 2005, 454, 455; Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 344/05; Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 71; Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 3 StR 50/08, NStZ 2008, 623; vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 437/08, NStZ 2010, 85; Urteil vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, NStZ 2010, 86, 87; Beschlüsse vom 12. Mai 2009 - 4 StR 102/09, NStZ-RR 2009, 320; vom 2. Juli 2009 - 3 StR 192/09; zu § 73 Abs. 3 StGB auch Urteil vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 253).
Nach der Rechtsprechung ist der Verfall keine Strafe (BVerfG, Beschlüsse vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, BVerfGE 110, 1, 14 f., 16, 19; vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03, wistra 2004, 378, 381; ferner BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 67), sondern weist dem Täter oder Teilnehmer - in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise - "wirtschaftliche Verlustrisiken" zu (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, BVerfGE 110, 1, 21).
Zudem entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass "Mittelabflüsse" - etwa durch eine Beuteteilung - im Rahmen der Prüfung der Härtevorschrift des § 73c StGB von Bedeutung sein können (BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68, 72; Beschluss vom 10. Januar 2008 - 5 StR 365/07, NStZ 2008, 565, 566), dass also die Weitergabe des zunächst Erlangten bei § 73c StGB Berücksichtigung finden kann, wenn kein - ausreichendes - Vermögen mehr vorhanden ist oder eine Verfallsanordnung eine unbillige Härte wäre (BGH, Urteil vom 12. August 2003 - 1 StR 127/03).
- BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17
Einziehung des Wertes der Taterträge hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner …
In den beiden angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2010 (3 StR 112/10, NStZ 2010, 568 f.) und vom 8. August 2013 (3 StR 179/13, NStZ-RR 2014, 44) hatten die dortigen Revisionsführer jeweils nur eine kurze Transportfahrt durchgeführt, während die unmittelbare Tatausführung mit der Inbesitznahme der Beute von anderen Tätern vorgenommen worden war (vgl. zu Kurierfällen aber auch BGH, Urteile vom 14. September 1989 - 4 StR 306/89, BGHSt 36, 251, 253, und vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68). - LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17
Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von …
Die Abschöpfung des über den Netto-Gewinn hinaus Erlangten nach dem Bruttoprinzip verfolgt vor allem einen präventiven Zweck (vgl. BGH, Urt. v. 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65;… Urt. v. 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227;… Urt. v. 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09, NStZ 2011, 83;… Fischer , § 73 StGB Rn. 6 mwN).Erlangt ist ein Gegenstand von einer Person, wenn diese selbst die faktische Verfügungsgewalt erworben hat (vgl. BGH, Beschl. v. 13. November 1996 - 3 StR 482/96, NStZ-RR 1997, 262; Beschl. v. 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198; Urt. v. 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, NJW 2006, 2500; Beschl. v. 13. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ-RR 2007, 121;… Fischer , § 73 StGB Rn. 26 mwN).
Es kommt in diesem Fall nicht darauf an, ob der Täter das Erlangte dann später weitergegeben hat (vgl. BGH, Urt. v. 16. Mai 2006, aaO).
Auch der einem Drogenkurier im Rahmen einer Handelskette ausgehändigte Kaufpreis unterliegt bei diesem in voller Höhe dem Verfall, unabhängig von den zivilrechtlichen Besitz- und Eigentumsverhältnissen zwischen den Tatbeteiligten (vgl. BGH, Urt. v. 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, NJW 2006, 2500;… Urt. v. 12. August 2003 - 1 StR 127/03, NStZ 2004, 440).
- BGH, 18.06.2019 - 5 StR 20/19
Anfrageverfahren Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises auf mögliche …
Der angesprochene Gedanke führt im Übrigen auch dazu, dass die Einziehung (des Wertes) von Taterträgen nach den §§ 73 ff. StGB in ständiger Rechtsprechung nicht als Strafe oder strafähnliche Maßnahme, sondern als solche mit kondiktionsähnlichem Charakter angesehen wird (vgl. zum Verfall BVerfGE 110, 1, 18; BGH, Urteile vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260, 265; vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 67, Beschluss vom 10. April 2017 - 4 StR 299/16, NZV 2017, 330, 331; sowie zur Einziehung nach den §§ 73, 73c StGB, BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241; Beschlüsse vom 6. Februar 2018 - 5 StR 600/17, NStZ 2018, 366, 367; vom 22. März 2018 - 3 StR 42/18, NStZ 2018, 400; vom 23. Oktober 2018 - 5 StR 185/18, NZWiSt 2019, 195, 196). - LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07
Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter …
Erlangen i. S. d. § 73 Abs. 1 S. 1 StGB ist ein tatsächlicher Vorgang (…BGH, Urt. v. 12. August 2003, 1 StR 127/03, NStZ 2004, 440; BGH, Urt. v. 16. Mai 2006, 1 StR 46/06, NJW 2006, 2500, 2501).Erlangen in diesem Sinne setzt voraus, dass der Täter zumindest die faktische Verfügungsgewalt für sich über eine Sache oder ein Recht erlangt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 13. November 1996, 3 StR 482/96, NStZ-RR 1997, 262; BGH, Beschl. v. 10. September 2002, 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199; BGH, Urt. v. 16. Mai 2006, 1 StR 46/06, NJW 2006, 2500, 2501), unabhängig von den zivilrechtlichen Besitz- und Eigentumsansprüchen zwischen den Tatbeteiligten (…BGH, Urt. v. 12. August 2003, 1 StR 127/03, NStZ 2004, 440; BGH, Urt. v. 16. Mai 2006, 1 StR 46/06, NJW 2006, 2500, 2501).
Dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob das vorhandene Vermögen einen konkreten oder unmittelbaren Bezug zu den rechtswidrigen Taten aufweist (…BGH, Urt. v. 5. April 2000, 2 StR 500/99, wistra 2000, 298;… BGH, Urt. v. 2. Dezember 2004, 3 StR 246/04, NStZ-RR 2005, 104, 105; BGH, Urt. v. 16. Mai 2006, 1 StR 46/06, NJW 2006, 2500, 2500).
Die Kammer kann es hier dahinstehen lassen, ob dies auch dann gilt, wenn feststeht, dass die vorhandenen Vermögenswerte ohne jeden denkbaren Zusammenhang mit den abgeurteilten Strafen stehen (vgl. zur "Indizwirkung" BGH, Urt. v. 10. Oktober 2002, 4 StR 223/02, BGHSt 48, 40, 42 f. einerseits sowie BGH, Urt. v. 16. Mai 2006, 1 StR 46/06, NJW 2006, 2500, 2501 f. andererseits), da diese Voraussetzung hier nicht vorliegt.
- BGH, 22.03.2018 - 3 StR 577/17
Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einziehung im Vollstreckungsverfahren …
- BGH, 21.09.2011 - 4 StR 172/11
Vereitelung der Zwangsvollstreckung; Verfall und Verfall von Wertersatz …
- BFH, 14.05.2014 - X R 23/12
Abzugsverbot für Bestechungsgelder umfasst auch Kosten des Strafverfahrens und …
- BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11
Verfall (Vorsatz; Fahrlässigkeit; "aus der Tat erlangt"; "für die Tat erlangt"; …
- BGH, 10.10.2019 - 1 ARs 14/19
Vorlageverfahren; gerichtliche Hinweispflicht (erforderlicher Hinweis in der …
- BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08
Verfall von Wertersatz bei Kaufgeld der Ermittlungsbehörden (mangelnde …
- KG, 01.03.2016 - 4 Ws 6/16
Dinglicher Arrest: Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht; …
- BGH, 11.05.2010 - IX ZR 138/09
Insolvenzverfahren: Verfall des Wertersatzes und Einziehung des Wertersatzes als …
- FG Hamburg, 18.06.2012 - 6 K 181/11
Einkommensteuer: Verfallsanordnung in Strafurteil betreffend Bestechung im …
- BGH, 06.02.2018 - 5 StR 600/17
Einziehung von Taterträgen (zwingende Maßnahmen der Vermögensabschöpfung kein …
- BGH, 01.06.2022 - 1 StR 421/21
Geldwäsche (Strafausschließungsgrund der Beteiligung an der Vortat: Begriff des …
- BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine …
- BGH, 02.10.2008 - 4 StR 153/08
Verfall von Wertersatz; Härtevorschrift (Revisibilität; Ermessen; Begriff der …
- BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11
Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud); …
- BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13
Verfallsanordnung trotz Weitergabe des Erlangten; Härtevorschrift (keine …
- BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18
Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines …
- BGH, 13.09.2018 - 4 StR 174/18
Hehlerei (Tatbestandsmerkmal des Ankaufens: Erlangung mittelbaren Besitzes …
- BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11
Keine Strafrahmenverschiebung bei Hilfe zur Aufklärung nach Eröffnung des …
- BGH, 09.10.2019 - 1 StR 170/19
Einziehung (Begriff des durch die Tat Erlangten: Erlangung faktischer …
- LG Rostock, 23.01.2009 - 19 KLs 5/08
Erpressung und Beihilfe zur Erpressung durch Drohung mit der Veröffentlichung von …
- OLG Stuttgart, 11.04.2007 - 2 Ws 41/07
Verfahrenshindernis: Vorläufige Verfahrenseinstellung nach § 153a Abs 1 StPO ohne …
- LG Essen, 23.01.2017 - 35 KLs 13/15
Illegale Vermarktung von Abfallquecksilber über die Schweiz
- BGH, 04.03.2010 - 3 StR 559/09
"Betäubungsmittelbande"; Bande (Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; überspannte …
- BGH, 14.01.2016 - 1 StR 615/15
Absehen von der Anordnung des Verfalls (Nichtmehrvorhandensein des Erlangten im …
- BGH, 07.07.2011 - 3 StR 144/11
Verfall; erweiterter Verfall; Vorrang von Ansprüchen Geschädigter; Verfall von …
- BGH, 27.10.2011 - 5 StR 14/11
Verfall (Berücksichtigung steuerrechtlicher Belastungen); Härtevorschrift (nicht …
- BGH, 08.08.2013 - 3 StR 179/13
Verfall (Erlangung von nicht bloß kurzfristiger Verfügungsmacht über gestohlene …
- BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall von Wertersatz (Geld; …
- BGH, 12.06.2019 - 3 StR 194/19
Einziehung von Wertersatz bei Erlösen aus dem Betäubungsmittelhandel (tatsächlich …
- LG Essen, 21.12.2016 - 35 KLs 26/16
Vorspiegeln der Entsorgung von übernommenen Quecksilber durch gewinnbringende …
- OLG Stuttgart, 27.11.2014 - 2 Ss 155/14
Ordnungswidriger erlaubnisloser Betrieb gewerblichen Güterkraftverkehrs: …
- OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 1 Ws 8/17
Dinglicher Arrest im Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Betreibens eines …
- BGH, 02.07.2015 - 3 StR 157/15
Verfall (Bruttoprinzip; erlangtes Etwas; Verfügungsgewalt; Unbeachtlichkeit der …
- OLG Frankfurt, 12.01.2017 - 3 Ws 901/16
Der Umfang des Erlangten im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB
- BGH, 05.07.2017 - 2 StR 526/15
Verfall (Absehen von der Anordnung, soweit das Erlangte nicht mehr im Vermögen …
- BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16
Belastende Verwertung von durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung …
- BGH, 27.10.2009 - 5 StR 242/09
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beihilfe; Verfall)
- OLG Koblenz, 27.06.2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18
Erforderlichkeit eines gerichtlichen Hinweises auf die Möglichkeit der Einziehung …
- BGH, 14.04.2015 - 3 StR 2/15
Sicherstellung von Betäubungsmitteln als gewichtiger strafmildernder Umstand; …
- BGH, 10.05.2016 - 5 StR 150/16
Betäubungsmitteldelikt: Erforderliche Feststellungen bei Anordnung des …
- BGH, 24.05.2018 - 5 StR 624/17
Erlangung eines Vermögenswertes im Sinne des Rechts der Einziehung von …
- BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06
- LG Hildesheim, 23.04.2007 - 25 Qs 2/07
Arrestanordnung; Arrestbefehl; Arrestgrund; Aufhebung; dinglicher Arrest; …
- BGH, 27.07.2016 - 1 StR 292/16
Absehen von der Anordnung des Verfalls, da das Erlangte nicht mehr im Vermögen …
- BGH, 21.05.2008 - 5 StR 201/08
Anordnung von Wertersatzverfall (Härtefallklausel: vertretbare Ermessensausübung)
- BGH, 24.05.2011 - 4 StR 198/11
Voraussetzungen an den Wertersatzverfall und Erörterungsmangel hinsichtlich einer …
- BGH, 05.10.2021 - 6 StR 360/21
Computerbetrug und Untreue (natürliche Handlungseinheit: unmittelbar nacheinander …
- BGH, 30.05.2008 - 2 StR 200/08
Begriff des "Erlangen" im Sinne von § 73 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und § 73a …
- LG Hamburg, 17.07.2020 - 628 KLs 14/18
Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Inverkehrbringen …
- LG Frankenthal, 06.11.2018 - 7 Ns 5527 Js 18948/16
Anwendung der Einziehungsvorschriften im Jugendstrafrecht: Teleologische …
- BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
- FG München, 25.05.2011 - 13 K 1631/08
Schätzung von Gewinnen aus einem Bordellbetrieb bei fehlender Buchführung - …