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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,11
BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51 (https://dejure.org/1951,11)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1951 - 1 StR 101/51 (https://dejure.org/1951,11)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1951 - 1 StR 101/51 (https://dejure.org/1951,11)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 152
 
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Wird zitiert von ... (129)Zitiert selbst (3)

  • RG, 25.08.1892 - 2523/92

    Kann ein freiwillig aufgegebener Notzuchtsversuch als Verbrechen aus §. 176 Nr. 1 …

    Auszug aus BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Tateinheitliches Zusammentreffen beider Vorschriften ist nur denkbar, wenn die Handlung des Täters aus einer Mehrzahl von Einzelbetätigungen besteht, von denen ein Teil nur den Tatbestand des § 177, ein anderer nur den des § 176 Abs. 1 Nr. 1 erfüllt (Urteil des Senats vom 6. März 1951 - 1 StR 70/50 - im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts, vgl. namentlich RGSt 23, 225; HRR 1934,.

    Ferner ist das verdrängte allgemeinere Gesetz dann anwendbar, wenn der Bestrafung aus dem besonderen Gesetz ein persönlicher Strafaufhebungsgrund entgegensteht, so beim Rücktritt vom Versuch nach § 46 StGB (vgl RGSt 23, 225; RG DJ 1938, 723).

  • BGH, 06.03.1951 - 1 StR 70/50
    Auszug aus BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Tateinheitliches Zusammentreffen beider Vorschriften ist nur denkbar, wenn die Handlung des Täters aus einer Mehrzahl von Einzelbetätigungen besteht, von denen ein Teil nur den Tatbestand des § 177, ein anderer nur den des § 176 Abs. 1 Nr. 1 erfüllt (Urteil des Senats vom 6. März 1951 - 1 StR 70/50 - im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts, vgl. namentlich RGSt 23, 225; HRR 1934,.
  • RG, 03.02.1930 - III 1296/29

    1. Wann ist das Sehvermögen auf einem Auge verloren? 2. Besteht, wenn die schwere …

    Auszug aus BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Es ist in der Rechtsprechung stets als zulässig angesehen worden, die Verletzung eines wegen Gesetzeseinheit nicht zur Anwendung kommenden Gesetzes bei der Strafzumessung erschwerend zu berücksichtigen (vgl. RGSt 63, 423; RG HRR 1939, 471).
  • BGH, 14.05.2024 - 6 StR 502/23

    Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (besonders schwerer Fall: …

    Droht das Gesetz etwa für die Verwirklichung einer tatbestandsmäßigen Qualifikation in einem minder schweren Fall eine geringere Mindeststrafe als für den Grundtatbestand an, dann kann diese "wenig geglückte Harmonie der Strafrahmen" (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 1) bei der Strafzumessung zu einer Besserstellung desjenigen Täters führen, der neben dem milderen Gesetz noch ein schwereres Gesetz (mit niedrigerer Mindest- oder Höchststrafe) verletzt (vgl. BGH, Urteile vom 24. April 1951 - 1 StR 101/51, BGHSt 1, 152, 156; vom 11. Februar 1955 - 1 StR 478/54, BGHSt 7, 307, 312).

    Dann kommt aufgrund des formalen Prinzips des Vorrangs des spezielleren Gesetzes das Strafgesetz mit dem milderen Strafrahmen zur Anwendung, und es gereicht dem Täter zum Vorteil, dass er nicht nur ein Strafgesetz, sondern mehrere Strafgesetze verletzt hat (vgl. RGSt 73, 148, 150; BGH, Urteil vom 24. April 1951 - 1 StR 101/51, BGHSt 1, 152, 156).

    Die Annahme, die gesetzlichen Wertungen der Idealkonkurrenz (§ 52 Abs. 2 Satz 2 StGB) ließen sich entsprechend auf das Rechtsinstitut der Gesetzeskonkurrenz übertragen, basiert auf einer auch als "Wende zur Idealkonkurrenz" (…vgl. MüKoStGB/v. Heintschel-Heinegg, 4. Aufl., Vor § 52 Rn. 76 ff.) bezeichneten Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach der die Rechtsfolgen von Idealkonkurrenz und Gesetzeskonkurrenz zunehmend angeglichen wurden (vgl. RGSt 73, 148; BGH, Urteile vom 24. April 1951 - 1 StR 101/51, BGHSt 1, 152, 156; vom 26. Juni 1957 - 2 StR 191/57, BGHSt 10, 312, 315; Beschluss vom 9. November 2017 - 1 StR 204/17;… LK/Rissing-van Saan, StGB, 13. Aufl., Vor §§ 52 ff., Rn. 113;… MüKoStGB/v. Heintschel-Heinegg, aaO, Vor § 52 Rn. 62;… Schönke/Schröder/SternbergLieben/Bosch, StGB, 30. Aufl., Vor §§ 52 ff. Rn. 103;… Dünnebier, GA 1954, 271;… El-Ghazi, Revision der Konkurrenzlehre, 2020, S. 153 ff.;… Reinbacher in Hilgendorf/Kudlich/Valerius, Handbuch des Strafrechts, Band 3, § 62 Rn. 70;… Fahl, Zur Bedeutung des Regeltatbildes bei der Bemessung der Strafe, 1996, S. 313; Satzger, JR 1999, 201, 205; Maatz, NStZ 1995, 209, 211; Seier, Jura 1983, 225, 234).

    Der 1. Strafsenat übernahm in mehreren Entscheidungen den vom Reichsgericht entwickelten Rechtssatz, dass die höhere Mindeststrafandrohung nicht vom verdrängten Tatbestand absorbiert wird, und übertrug diesen auf die Fälle der Gesetzeskonkurrenz (vgl. BGH, Urteile vom 24. April 1951 - 1 StR 101/51, BGHSt 1, 152, 156; vom 14. Januar 1964 - 1 StR 246/63, BGHSt 19, 188, 190;… Roxin, Strafrecht Allgemeiner Teil, Band II, § 33 Rn. 243;… Jescheck, aaO, 532).

    Im Jahr 1981 entschied der 3. Strafsenat in einem Fall, der das Verhältnis der vollendeten gefährlichen Körperverletzung zum minder schweren Fall des versuchten Totschlags betraf, zum ersten Mal ausdrücklich über die Reichweite der Sperrwirkung und sprach sich gegen die vorher in BGHSt 1, 152, 156 angedeutete vollständige Übertragung des Rechtsinstituts der Sperrwirkung aus dem Rechtsfolgensystem der Idealkonkurrenz auf Fälle der Gesetzeskonkurrenz aus.

    Droht das Gesetz etwa für die Verwirklichung einer tatbestandsmäßigen Qualifikation in einem minder schweren Fall eine geringere Mindeststrafe als für den Grundtatbestand an, dann kann diese "wenig geglückte Harmonie der Strafrahmen" (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 1) bei der Strafzumessung zu einer Besserstellung desjenigen Täters führen, der neben dem milderen Gesetz noch ein schwereres Gesetz (mit niedrigerer Mindest- oder Höchststrafe) verletzt (vgl. BGH, Urteile vom 24. April 1951 - 1 StR 101/51, BGHSt 1, 152, 156; vom 11. Februar 1955 - 1 StR 478/54, BGHSt 7, 307, 312).

    Dann kommt aufgrund des formalen Prinzips des Vorrangs des spezielleren Gesetzes das Strafgesetz mit dem milderen Strafrahmen zur Anwendung, und es gereicht dem Täter zum Vorteil, dass er nicht nur ein Strafgesetz, sondern mehrere Strafgesetze verletzt hat (vgl. RGSt 73, 148, 150; BGH, Urteil vom 24. April 1951 - 1 StR 101/51, BGHSt 1, 152, 156).

    Die Annahme, die gesetzlichen Wertungen der Idealkonkurrenz (§ 52 Abs. 2 Satz 2 StGB) ließen sich entsprechend auf das Rechtsinstitut der Gesetzeskonkurrenz übertragen, basiert auf einer auch als "Wende zur Idealkonkurrenz" (…vgl. MüKoStGB/v. Heintschel-Heinegg, 4. Aufl., Vor § 52 Rn. 76 ff.) bezeichneten Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach der die Rechtsfolgen von Idealkonkurrenz und Gesetzeskonkurrenz zunehmend angeglichen wurden (vgl. RGSt 73, 148; BGH, Urteile vom 24. April 1951 - 1 StR 101/51, BGHSt 1, 152, 156; vom 26. Juni 1957 - 2 StR 191/57, BGHSt 10, 312, 315; Beschluss vom 9. November 2017 - 1 StR 204/17;… LK/Rissing-van Saan, StGB, 13. Aufl., Vor §§ 52 ff., Rn. 113;… MüKoStGB/v. Heintschel-Heinegg, aaO, Vor § 52 Rn. 62;… Schönke/Schröder/SternbergLieben/Bosch, StGB, 30. Aufl., Vor §§ 52 ff. Rn. 103;… Dünnebier, GA 1954, 271;… El-Ghazi, Revision der Konkurrenzlehre, 2020, S. 153 ff.;… Reinbacher in Hilgendorf/Kudlich/Valerius, Handbuch des Strafrechts, Band 3, § 62 Rn. 70;… Fahl, Zur Bedeutung des Regeltatbildes bei der Bemessung der Strafe, 1996, S. 313; Satzger, JR 1999, 201, 205; Maatz, NStZ 1995, 209, 211; Seier, Jura 1983, 225, 234).

    Der 1. Strafsenat übernahm in mehreren Entscheidungen den vom Reichsgericht entwickelten Rechtssatz, dass die höhere Mindeststrafandrohung nicht vom verdrängten Tatbestand absorbiert wird, und übertrug diesen auf die Fälle der Gesetzeskonkurrenz (vgl. BGH, Urteile vom 24. April 1951 - 1 StR 101/51, BGHSt 1, 152, 156; vom 14. Januar 1964 - 1 StR 246/63, BGHSt 19, 188, 190;… Roxin, Strafrecht Allgemeiner Teil, Band II, § 33 Rn. 243;… Jescheck, aaO, 532).

    Im Jahr 1981 entschied der 3. Strafsenat in einem Fall, der das Verhältnis der vollendeten gefährlichen Körperverletzung zum minder schweren Fall des versuchten Totschlags betraf, zum ersten Mal ausdrücklich über die Reichweite der Sperrwirkung und sprach sich gegen die vorher in BGHSt 1, 152, 156 angedeutete vollständige Übertragung des Rechtsinstituts der Sperrwirkung aus dem Rechtsfolgensystem der Idealkonkurrenz auf Fälle der Gesetzeskonkurrenz aus.

  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55

    gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

    Sollte das Landgericht auf Grund der neuen Hauptverhandlung Freiwilligkeit des Rücktritts vom Notzuchtsversuch bejahen, wäre die Anwendung des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu erörtern (RGSt 23, 225, 226; vgl. BGHSt 1, 152; JZ 1951, 281); denn nur der "Versuch als solcher bleibt straflos" (§ 46 StGB).
  • BGH, 25.07.2013 - 3 StR 143/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erforderlichkeit der …

    Ist ein minder schwerer Fall nach § 29a Abs. 2 BtMG nicht gegeben, so entfaltet nach einhelliger Auffassung - wie bei Tateinheit (§ 52 Abs. 2 Satz 2 StGB) - die Mindeststrafe des zurückgetretenen § 29a Abs. 1 BtMG eine Sperrwirkung für die Strafuntergrenze auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 30a Abs. 3 BtMG erfüllt sind (BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, NJW 2003, 1679, 1680; Beschluss vom 1. April 2009 - 1 StR 79/09, NStZ-RR 2009, 214; Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99; vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1951 - 1 StR 101/51, BGHSt 1, 152, 155 f.; Beschluss vom 3. Juli 1981 - 3 StR 210/81, BGHSt 30, 166, 167).
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