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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,48
BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51 (https://dejure.org/1951,48)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1951 - 2 StR 296/51 (https://dejure.org/1951,48)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1951 - 2 StR 296/51 (https://dejure.org/1951,48)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 368
  • NJW 1952, 110
  • MDR 1952, 53
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (3)

  • RG, 19.02.1940 - 3 D 69/40

    Badewannenfall - Teilnahme und Täterschaft

    Auszug aus BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51
    So hat das Reichsgericht die Überlegung im Sinne des § 211 StGB aF stets als ein Merkmal des Tatbestandes angesehen (RG JW 1936, 1128) und in RGSt 74, 84, 86 zu § 211 StGB aF ausdrücklich entschieden, dass es für die Strafbarkeit des Teilnehmers nicht darauf ankomme, ob er mit oder ohne Überlegung gehandelt habe, sondern nur die seelische Verfassung des Täters maßgebend sei.
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 130/51
    Auszug aus BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51
    Hingegen war es nicht der Zweck der Strafangleichungsverordnung, die Abhängigkeit der Strafbarkeit des Teilnehmers von der Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit der Haupttat zu beseitigen (OGHSt 1, 95, 103; 2, 50, 56; BGHSt 1, 131).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 28.09.1948 - StS 2/48

    Erschiessung des Landrats und Kreisleiters Dr. Bergmann, der gegen Kriegsende …

    Auszug aus BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51
    Hingegen war es nicht der Zweck der Strafangleichungsverordnung, die Abhängigkeit der Strafbarkeit des Teilnehmers von der Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit der Haupttat zu beseitigen (OGHSt 1, 95, 103; 2, 50, 56; BGHSt 1, 131).
  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines …

    Rn. 45 a) Nach der bisherigen Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs stehen Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) nicht im Verhältnis von Grundtatbestand und Qualifikation zueinander, vielmehr bilden sie danach zwei selbständige Tatbestände (st. Rspr. seit BGHSt 1, 368; zuletzt ausführlich BGH NStZ 2005, 381 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04

    Heimtückemord (bedingter Anstiftervorsatz; Gleichgültigkeit hinsichtlich der …

    Rn. 18 1. Das Landgericht geht zwar zutreffend davon aus, daß Mord und Totschlag zwei selbständige Tatbestände sind (st. Rspr. seit BGHSt 1, 368;… vgl. hierzu Jähnke LK 11. Aufl. § 211 Rdn. 62 ff.;… Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 211 Rdn. 46 ff.;… Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 211 Rdn. 40 ff.).
  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Tatsachen, die die vorsätzlich ausgeführte Tötung eines Menschen nach § 211 Abs. 2 StGB als Mord kennzeichnen, "echte Tatbestandsmerkmale" (BGHSt 1, 368,371) [BGH 09.11.1951 - 2 StR 296/51] .

    Der 2. Strafsenat hat vielmehr in BGHSt 1, 368,371 [BGH 09.11.1951 - 2 StR 296/51] in anderem Zusammenhange gerade gesagt, daß die niedrigen Beweggründe "zwar nicht das äußere Bild der Tat, sondern die innere Haltung des Täters" kennzeichnen.

    Auf sie den (damaligen) § 50 Abs. 2 StGB anzuwenden, hat er schon deshalb abgelehnt, "weil sie nicht "die Strafe schärfen", sondern die Strafbarkeit des Täters als Mörder erst begründen" (BGHSt 1, 368,372) [BGH 09.11.1951 - 2 StR 296/51] .

    Dafür, daß dies "die Ansicht des Bundesgerichtshofs" sei, beruft sich der 3. Strafsenat zu Unrecht auf die oben unter a) behandelte Entscheidung BGHSt 1, 368.

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