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Rechtsprechung
   BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,208
BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70 (https://dejure.org/1970,208)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1970 - 1 StR 132/70 (https://dejure.org/1970,208)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1970 - 1 StR 132/70 (https://dejure.org/1970,208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei der Revision - Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs des Angeklagten - Voraussetzungen für das Vorliegen der Befangenheit des Vorsitzenden der Strafkammer - Ablehnung eines Beweisantrages des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 265
  • NJW 1970, 1558
  • MDR 1970, 776
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von § …

    Auszug aus BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70
    Es darf die im ersten Rechtszuge vorgebrachten und glaubhaft gemachten Ablehnungsgründe auch in tatsächlicher Hinsicht würdigen und überprüfen, denn die Anfechtung eines solchen Beschlusses ist nach den für das Beschwerdeverfahren geltenden Grundsätzen zu behandeln (RGSt 65, 40; BGHSt 1, 34; 18, 200, 203 [BGH 12.12.1962 - 2 StR 495/62]; BGH JR 1957, 68).

    Ein Ablehnungsgesuch ist deshalb nur dann "mit Unrecht verworfen", wenn es sachlich gerechtfertigt war und wenn ihm demgemäß hätte stattgegeben werden müssen (BGHSt 18, 200, 202) [BGH 12.12.1962 - 2 StR 495/62].

    Auch einen rechtsfehlerhaft als unzulässig verworfenen Ablehnungsantrag darf es sachlich prüfen und bescheiden, da ihm insoweit allgemeine sachliche Entscheidungsbefugnis zukommt (RG Urteil vom 30. April 1930 - 2 D 1145/29 - Amtliches Nachschlagewerk des RG, StPO § 26 Nr. 2; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1959 - 2 StR 265/69; BGHSt 18, 200, 203) [BGH 12.12.1962 - 2 StR 495/62].

  • BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
    Auszug aus BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70
    Es darf die im ersten Rechtszuge vorgebrachten und glaubhaft gemachten Ablehnungsgründe auch in tatsächlicher Hinsicht würdigen und überprüfen, denn die Anfechtung eines solchen Beschlusses ist nach den für das Beschwerdeverfahren geltenden Grundsätzen zu behandeln (RGSt 65, 40; BGHSt 1, 34; 18, 200, 203 [BGH 12.12.1962 - 2 StR 495/62]; BGH JR 1957, 68).

    Eine derartige Annahme setzt voraus, daß vom Standpunkt des Ablehnenden aus vernünftige Gründe vorliegen, an der Unvoreingenommenheit des Richters ernstlich zu zweifeln (BGHSt 1, 34).

  • BGH, 11.09.1956 - 5 StR 5/56

    Anforderungen an eine Änderung des Geschäftsplanes im Laufe des Geschäftsjahres …

    Auszug aus BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70
    Es darf die im ersten Rechtszuge vorgebrachten und glaubhaft gemachten Ablehnungsgründe auch in tatsächlicher Hinsicht würdigen und überprüfen, denn die Anfechtung eines solchen Beschlusses ist nach den für das Beschwerdeverfahren geltenden Grundsätzen zu behandeln (RGSt 65, 40; BGHSt 1, 34; 18, 200, 203 [BGH 12.12.1962 - 2 StR 495/62]; BGH JR 1957, 68).

    Entscheidungen, die ein Richter aus sachlichen Erwägungen zu Ungunsten des Angeklagten in voraufgegangenen Verfahren oder Verhandlungen trifft, stellen keinen Ablehnungsgrund dar (RGSt 59, 410; 65, 40, 43; BGH JR 1957, 68).

  • RG, 08.12.1930 - II 827/30

    Kann die Tatsache allein, daß ein Richter in der Hauptverhandlung vor dem …

    Auszug aus BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70
    Es darf die im ersten Rechtszuge vorgebrachten und glaubhaft gemachten Ablehnungsgründe auch in tatsächlicher Hinsicht würdigen und überprüfen, denn die Anfechtung eines solchen Beschlusses ist nach den für das Beschwerdeverfahren geltenden Grundsätzen zu behandeln (RGSt 65, 40; BGHSt 1, 34; 18, 200, 203 [BGH 12.12.1962 - 2 StR 495/62]; BGH JR 1957, 68).

    Entscheidungen, die ein Richter aus sachlichen Erwägungen zu Ungunsten des Angeklagten in voraufgegangenen Verfahren oder Verhandlungen trifft, stellen keinen Ablehnungsgrund dar (RGSt 59, 410; 65, 40, 43; BGH JR 1957, 68).

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …

    Auszug aus BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70
    Die Neufassung des § 243 StGB setzt an die Stelle des früheren Sondertatbestandes eine Regel für die Strafzumessung, die den Grundsätzen des "schweren Falles" folgt (BGH, Urteil vom 21. April 1970 - 1 StR 45/70).
  • BGH, 16.12.1969 - 5 StR 468/69

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit der Richter im Strafverfahren - Verwerfung …

    Auszug aus BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70
    Die Möglichkeit der Zurückverweisung bei fehlender tatsächlicher Beurteilungsgrundlage wird dadurch nicht ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 17. August 1962 - 4 StR 477/61; BGH NJW 1970, 478 Nr. 15).
  • BGH, 03.04.1970 - 2 StR 47/70

    Aufhebung eines Strafausspruchs infolge des ersten Strafrechtsreformgesetzes …

    Auszug aus BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70
    Der Rückfall, dessen Voraussetzungen nunmehr § 17 StGB regelt, ist ein allgemeiner, auf die Täterpersönlichkeit bezogener Strafzumessungsgrund geworden (BGH, Urteil vom 3. April 1970 - 2 StR 47/70).
  • BGH, 06.03.1951 - 1 StR 68/50

    Umfang der Nachprüfbarkeit der Strafzumessung durch das Revisionsgericht - …

    Auszug aus BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70
    Nur eine erhebliche Tatsache kann als wahr unterstellt werden (BGHSt 1, 51, 53) [BGH 06.03.1951 - 1 StR 68/50].
  • BGH, 17.08.1962 - 4 StR 477/61

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit - Erlöschen der Ablehnungsbefugnis …

    Auszug aus BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70
    Die Möglichkeit der Zurückverweisung bei fehlender tatsächlicher Beurteilungsgrundlage wird dadurch nicht ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 17. August 1962 - 4 StR 477/61; BGH NJW 1970, 478 Nr. 15).
  • BGH, 12.09.1967 - 1 StR 356/67

    Gewahrsamswechsel bei handlichen und leicht beweglichen Gegenständen

    Auszug aus BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70
    Die Verwirklichung dieses Tatbestandes setzt Vollendung des Diebstahls zu dem Zeitpunkt voraus, an dem die Gewaltausübung beginnt (BGH Urteil vom 12. September 1967 - 1 StR 356/67 - BGH GA 1968, 339).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …

    Unter Betonung des Ziels des § 338 Nr. 3 StPO, der wie die Ablehnungsvorschriften dafür Sorge tragen wolle, die Richterbank von Richtern freizuhalten, deren Unparteilichkeit und Neutralität in berechtigte Zweifel gezogen worden sei, hat der Bundesgerichtshof auch die Ansicht vertreten, dass das Revisionsgericht ein irrtümlich als unzulässig verworfenes Ablehnungsgesuch "auf seine Begründetheit nachzuprüfen hat oder jedenfalls nachprüfen darf" (vgl. die Nachweise zweier insoweit unveröffentlichter Entscheidungen bei BGHSt 18, 200 ; BGHSt 23, 265 ; zweifelnd BGHSt 44, 26 ).
  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84

    Prügel durch Jugendstaatsanwalt - § 336 StGB aF (§ 339 StGB nF), § 340 StGB

    Die geltend gemachten Ablehnungsgründe hat das Revisionsgericht nach den Grundsätzen des Beschwerdeverfahrens, mithin in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, selbst zu überprüfen (vgl. BGHSt 18, 200, 203 f.; 21, 334, 338; 23, 265, 267 f.; 27, 96, 98; BGH, Urteile vom 20. Januar 1977 - 3 StR 446/76 (S) und vom 5. Oktober 1983 - 2 StR 835/82).
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters; …

    Rn. 61 1. Der Bundesgerichtshof hat zwar gemäß §§ 338 Nr. 3, 28 Abs. 2 Satz 2 StPO nach Beschwerdegrundsätzen geprüft, ob die unter Verletzung verfassungsrechtlicher Mindestgarantien behandelten Befangenheitsgesuche der Sache nach das vom Beschwerdeführer gehegte Misstrauen in die Unparteilichkeit der Mitglieder der Strafkammer rechtfertigten (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26. Mai 1970 - 1 StR 132/70 -, BGHSt 23, 265 ff.), und dies verneint.
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