Rechtsprechung
| BGH, 30.10.1986 - 4 StR 368/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versuchter Mord mittels Waffeneinsatz - Einstellung wegen Eintritt eines Strafklageverbrauchs - Vorherige Verurteilung wegen fortgesetzten Verstoßes gegen das Waffengesetz (WaffG) - Rechtskräftigkeit der vorherigen Verurteilung durch Rücknahme der Berufung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StGB § 55; StPO § 328 Abs. 3, § 460
Überleitung eines Berufungsverfahrens in ein erstinstanzliches Strafverfahren
Papierfundstellen
- BGHSt 34, 204
- NJW 1987, 1212
- MDR 1987, 246
- NStZ 1987, 183 (Ls.)
- JR 1987, 515
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.03.1967 - 1 StR 60/67
Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 368/86
Das Gericht darf nicht mehr in das Berufungsverfahren zurückkehren (BGHSt 21, 229, 231) [BGH 21.03.1967 - 1 StR 60/67], Staatsanwaltschaft und Angeklagter können den Prozeß durch Rücknahme von Anklage (vgl. § 156 StPO) oder Rechtsmittel nicht mehr beenden.Die Strafkammer hätte daher nicht mehr erneut als Berufungsgericht verhandeln dürfen (BGHSt 21, 229, 231) [BGH 21.03.1967 - 1 StR 60/67], der Angeklagte und sein Verteidiger konnten in dem erstinstanzlichen Verfahren die "Berufung" nicht mehr rechtswirksam zurücknehmen (…vgl. Ruß in KK § 328 StPO Rdn. 17) und der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft konnte die Wirkungen ihrer Erklärungen auch nicht mehr durch seine Zustimmung beeinflussen.
- BGH, 18.09.1986 - 4 StR 461/86
Strafgewalt des Schöffengerichts; Übergang von Berufungs- in erstinstanzliches …
Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 368/86
Der "Überleitungsbeschluß" entsprach somit der eingetretenen Verfahrenssituation und stellte der gegebenen Rechtslage entsprechend zutreffend klar, daß nunmehr ein erstinstanzliches Verfahren durchgeführt werde (vgl. auch BGH, Beschluß vom 18. September 1986 - 4 StR 461/86, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen). - BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58
Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 368/86
Eine solche Verfahrensweise schreibt auch die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 30. Juni 1958 (BGHSt 12, 1 ff [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]) nicht vor. - BGH, 29.04.1958 - 1 StR 68/58
Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 368/86
Für dieses Verfahren gelten dann die in der Strafprozeßordnung für das erstinstanzliche Verfahren vorgesehenen Regelungen, wobei sich Besonderheiten daraus ergeben können, daß "in demselben Hauptverfahren" bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat (vgl. BGHSt 23, 283, 285) und eine zugunsten des Angeklagten wirksame Entscheidung mit "beschränkter Rechtskraft" (vgl. BGHSt 11, 319, 322) ergangen ist. - BGH, 18.06.1970 - 4 StR 141/70
Rückwirkende Geltung neuer verfahrensrechtlicher Bestimmungen - Entscheidung des …
Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 368/86
Für dieses Verfahren gelten dann die in der Strafprozeßordnung für das erstinstanzliche Verfahren vorgesehenen Regelungen, wobei sich Besonderheiten daraus ergeben können, daß "in demselben Hauptverfahren" bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat (vgl. BGHSt 23, 283, 285) und eine zugunsten des Angeklagten wirksame Entscheidung mit "beschränkter Rechtskraft" (vgl. BGHSt 11, 319, 322) ergangen ist.
- BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18
Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden; …
Das ist empfehlenswert, weil dadurch etwaige mit einem Wechsel vom Berufungsverfahren in ein erstinstanzliches Verfahren verbundene Probleme vermieden werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 368/86, BGHSt 34, 204, 206 f.;… Beschlüsse vom 27. Juni 1989 - 4 StR 236/89, juris Rn. 5; vom 22. Mai 1990 - 4 StR 210/90, BGHSt 37, 42, 44 f.). - BGH, 10.08.2017 - 3 StR 549/16
Zulässigkeit einer Verweisung bei sich nachträglich herausstellender …
In diesen Fällen entfällt aber lediglich die Verpflichtung, nicht auch die Berechtigung zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 368/86, BGHSt 34, 204, 206 f.;… S/S/Sternberg-Lieben/Bosch aaO, § 55 Rn. 72 mwN). - BGH, 21.05.1992 - 4 StR 81/92
Verbindung eines erstinstanzlichen Verfahrens mit einem Berufungsverfahren; …
Anders als bei der bloß gemeinsamen Verhandlung nach § 237 StPO, bei der das Berufungsverfahren trotz der Verbindung mit dem erstinstanzlichen Verfahren seine Eigenschaft als solches beibehalten hätte (BGHSt 35, 195, 197; 36, 348, 351), führt die Verbindung entsprechend § 4 Abs. 1 StPO zu einer Verschmelzung der Verfahren mit der Folge, daß grundsätzlich (vgl. BGHSt 34, 204, 207) insgesamt erstinstanzlich zu verhandeln ist (BGHSt 36, 348, 350; 37, 15, 18).Damit sind den Beteiligten jedoch die im Berufungsverfahren gegebenen Dispositionsmöglichkeiten endgültig entzogen; eine Rücknahme des Rechtsmittels ist - wegen des nunmehr auch insoweit erstinstanzlichen Charakters der Verhandlung - nicht mehr möglich (BGHSt 34, 204, 207 f; vgl. auch BGHSt 21, 229, 231).
- BayObLG, 07.01.2026 - 206 StRR 398/25
Revisionsgericht, Berufungsverfahren, Rechtsfehler, Zuständigkeit, Gesamtstrafe, …
In einer solchen Verfahrenskonstellation kann die Bildung der nachträglichen Gesamtstrafe dem Beschlussverfahren gem. §§ 460, 462 StPO überlassen werden (vgl. nur BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986, 4 StR 368/86, NJW 1987, 1212, 1213, juris Rn. 6).Die Limitierung der Strafgewalt ist nicht davon abhängig, ob es sich um eine Einzelstrafe, eine Gesamtstrafe gem. §§ 53, 54 StGB oder um eine nachträgliche Gesamtstrafe nach § 55 StPO handelt (BGH, a.a.O., NJW 1987, 1212, 1213;… Kissel/Mayer, GVG, 11. Aufl. 2025, § 24 Rn. 24;… Schmitt/Köhler, StPO, 68. Aufl. 2025, § 24 GVG Rn. 11).
Rn. 14 b) Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, ist jedoch eine Verweisung gemäß § 328 Abs. 2 StGB jedenfalls dann nicht zwingend geboten, wenn sich die Überschreitung des Strafrahmens des § 24 Abs. 2 GVG daraus ergeben würde, dass erst während des laufenden Berufungsverfahrens ein Urteil rechtskräftig wird, dessen Strafausspruch mit der Strafe für die im Berufungsverfahren anhängigen Taten gesamtstrafenfähig ist (BGH, a.a.O., NJW 1987, 1212;… Beschluss vom 27. Juni 1989, 4 StR 236/89, juris Rn. 5; ebenso OLG Jena, Beschluss vom 8. Januar 2003, 1 Ss 280/02, NStZ-RR 2003, 139).
In einem solchen Fall ist es nicht nur zulässig, sondern es empfiehlt sich (BGH a.a.O. NJW 1987, 1212, 1213), die Gesamtstrafenbildung dem Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO zu überlassen.
- BGH, 10.01.2023 - 1 StR 435/22
Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren (Geltung des …
Obwohl die für das erstinstanzliche Verfahren vorgesehenen Regelungen gelten, können sich Besonderheiten daraus ergeben, dass in demselben Verfahren bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat und eine zu Gunsten des Angeklagten wirksame Entscheidung mit ?beschränkter Rechtskraft' ergangen ist (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 368/86 -, BGHSt 34, 204, 207).Es gilt daher auch nach einer Verfahrensverbindung analog § 4 Abs. 1 StPO (ebenso wohl BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 368/86 -, BGHSt 34, 204, 207 f., sowie in einer ähnlichen Konstellation BGH…, Beschluss vom 21. Juni 2018 - 4 StR 638/17 -, Rn. 3 m.w.N.).".
- OLG Stuttgart, 28.09.1994 - 3 ARs 102/94 Der Bundesgerichtshof habe in der im Beschluß der Berufungskammer zitierten Entscheidung, wie später in BGHSt 34, 204, 206 ausgeführt, nur die Verpflichtung der Strafkammer zur Gesamtstrafenbildung innerhalb ihres Strafbannes ausgesprochen; ein zwang zum Überwechseln vom Berufungsverfahren in ein erstinstanzliches Verfahren allein zum Zwecke der Gesamtstrafenbildung ergebe sich daraus nicht.
Beides erlaubt die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit dem Urteil vom 18. Januar 1990 (BGHSt 36, 348, 351 ff.) in gleicher Weise, ohne - wie für den Fall der Einbeziehung einer rechtskräftigen Strafe (BGHSt 34, 204, 207) - eine Präferenz erkennen zu lassen.
- OLG Jena, 24.01.2003 - 1 Ss 280/02
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren bei Überschreitung …
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ist ein Berufungsgericht zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung nicht verpflichtet, wenn dies - aus Gründen des Strafbanns - zum Wechsel vom Berufungs- in das erstinstanzliche Verfahren führen muss (s. BGH NStZ 1990, 29; BGHSt 34, 204, 206 f). - KG, 30.09.2020 - 161 Ss 49/20
Strafverfahren: Überschreitung der Strafgewalt bei fehlender …
Rn. 7 2. Weil auch die Strafgewalt des Berufungsgerichts nicht weiter geht, als die des Amtsgerichts (vgl. BGHSt 34, 159; NStZ-RR 2010, 203; NJW 1987, 1212;… Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 328 Rdn. 4;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 328 Rdn. 9), hätte das Berufungsgericht die Sache gemäß § 328 Abs. 2 StPO unter Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils an die große Strafkammer des Landgerichts als erstinstanzlich zuständiges Gericht verweisen müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Mai 2012 - (3) 161 Ss 49/12 (41/12) -, juris; BayObLG, Beschluss vom 12. September 2019 - 202 StRR 1609/19 -, juris; OLG Brandenburg NStZ 2001, 611). - OLG Celle, 18.07.2017 - 1 Ss 32/17
Drittbereicherungsabsicht bei Täuschung zur Vermeidung eigener Inanspruchnahme; …
Statthaft und angezeigt ist es in einem solchen Fall einer nicht ausreichenden Strafgewalt des Berufungsgerichts aufgrund einer nach Ergehen des erstinstanzlichen Urteils erforderlich gewordenen nachträglichen Gesamtstrafenbildung, dass das Berufungsgericht lediglich für die Tat(en) eine (Gesamt-)Freiheitsstrafe festsetzt, die Gegenstand der Verurteilung durch das mit der Berufung angefochtene amtsgerichtliche Urteil war(en), und die nachträgliche Gesamtstrafenbildung in diesem Fall dem Beschlussverfahren nach § 460 StPO überlässt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 1989 - 4 StR 236/89, NStZ 1990, 29; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 368/86, BGHSt 34, 204 [206]; OLG Jena, Beschluss vom 8. März 2016 - 1 OLG 171 Ss 5/16, BeckRS 2016, 17321; OLG Jena, Beschluss vom 8. Januar 2003 - 1 Ss 280/02, NStZ-RR 2003, 139;… KK-StPO/Appl, 7. Aufl. 2013, § 460 Rn. 6;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 328 Rn. 12, § 460 Rn. 2). - OLG Jena, 08.03.2016 - 1 OLG 171 Ss 5/16
Revision in Strafsachen: Folgen der Überschreitung der Strafgewalt durch das …
Vielmehr ist es in diesen Fällen (ausnahmsweise) zulässig, geboten und "empfehlenswert" (BGHSt 34, 204), von der Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe abzusehen und diese dem Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO zu überlassen (…Senatsbeschluss a. a. O.;… KK-Appl, StPO, 7. Aufl., § 460 Rdnr. 6). - BGH, 27.06.1989 - 4 StR 236/89
Nachträgliche Entscheidung auf eine Gesamtstrafe im Beschlussverfahren - Wechsel …
- KG, 30.09.2020 - 3 Ss 48/20
Strafgewalt bei fehlender Gesamtstrafenbildung
- BGH, 07.07.1987 - 1 StR 246/87
Verfahrensrüge gegen den Beschluss zum Ausschluss der Öffentlichkeit bei der …
- LG Berlin, 31.05.2006 - 87 O 24/06
Amtsenthebung des Vorstandes des Landesverbandes der Berliner WASG vorläufig …
- BGH, 25.08.1988 - 1 StR 11/88
Grenzen und Inhalt der neuen Verhandlung bei Rückverweisung einer Sache zu neuer …
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