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   BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93, GSSt 3/93   

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BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93, GSSt 3/93 (https://dejure.org/1994,5)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1994 - GSSt 2/93, GSSt 3/93 (https://dejure.org/1994,5)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1994 - GSSt 2/93, GSSt 3/93 (https://dejure.org/1994,5)
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§ 52 StGB, Aufgabe der Figur der "fortgesetzten Handlung" (jedenfalls für bestimmte Tatbestände)

Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfragen zur fortgesetzten Handlung - Zulässigkeit der Einordnung des Rechtsinstituts der fortgesetzten Handlung als ergänzendes - nicht zum Gewohnheitsrecht erstarktes - "Richterrecht" - Gesamtvorsatz zur fortgesetzten Handlung - Folgen einer Planung der Tat von ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfragen zur fortgesetzten Handlung - Zulässigkeit der Einordnung des Rechtsinstituts der fortgesetzten Handlung als ergänzendes - nicht zum Gewohnheitsrecht erstarktes - "Richterrecht" - Gesamtvorsatz zur fortgesetzten Handlung - Folgen einer Planung der Tat von ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur fortgesetzten Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 173, § 174, § 176, § 263
    Zulässigkeit der Verbindung mehrerer Verhaltensweisen zu einer fortgesetzten Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 138
  • NJW 1994, 1663
  • MDR 1994, 700
  • NStZ 1994, 383
  • NStZ 1995, 221
  • NStZ 1995, 430
  • NJ 1994, 527
  • StV 1994, 306
 
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Wird zitiert von ... (315)Neu Zitiert selbst (94)

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
    Zur inneren Tatseite setzt sie einen Gesamtvorsatz voraus, der die Teile der vorgesehenen Handlungsreihe zwar nicht in allen Einzelheiten, so doch in den wesentlichen Grundzügen ihrer zukünftigen Gestaltung nach betroffenem Rechtsgut, Rechtsgutsträger sowie Ort, Zeit und ungefährer Art der Tatbegehung vorwegbegreift (BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; 36, 105, 109 f.; 37, 45, 47), der allerdings aber auch noch bis zur Beendigung des letzten Teilakts auf weitere Handlungsteile erstreckt werden kann (BGHSt 19, 323, 325; 21, 319, 322; 23, 33, 35).

    Ein konsequentes Festhalten an der materiell-rechtlichen Einheit der fortgesetzten Handlung kann wegen der Hinauszögerung des Verjährungsbeginns bis zur Beendigung des letzten Teilakts (st.Rspr., vgl. u.a. BGHSt 1, 84, 91 f.; 24, 218, 220f.; 36, 105, 109) und wegen der auf die gesamte Tat erstreckten Wirkungen von Unterbrechungshandlungen (§ 78 c StGB) dazu führen, daß im Bereich langdauernder Tatserien die gesetzlichen Regelungen über Verjährungsfristen faktisch außer Kraft gesetzt sind (vgl. BGHSt 36, 105, 109 ff; Fischer NStZ 1992, 415, 420; Foth in Festschrift für Nirk 1992, S. 293, 295 ff.; Geppert Jura 1993, 649, 654; Jähnke GA 1989, 376, 384).

    Zwar ist es rechtlich denkbar, zum Teil dadurch Abhilfe zu schaffen, daß das der Vorstellung vom fortgesetzten Delikt wesenseigene Prinzip der Einheitlichkeit der Tat (BGHSt 36, 105, 109; BGH NJW 1991, 1306, 1307 insoweit in BGHSt 37, 266 nicht abgedruckt) im Bereich der Rechtsfolgen jeweils wieder aufgegeben wird.

    Es vermag auch die Auffassung nicht zu überzeugen, daß die fortgesetzte Handlung ähnlich wie die Rechtsfigur der natürlichen Handlungseinheit einer "natürlichen", lebensnahen Betrachtung entspreche, weil in vielen Lebensbereichen strafbare Verhaltensweisen, obwohl sie jeweils schon für sich den (selben) Straftatbestand erfüllten, nur in ihrer Gesamtheit sachgerecht zu erfassen seien und ihre Aufspaltung zu einer Verfälschung der Lebenswirklichkeit führe (vgl. RGSt 70, 243, 244; BGHSt 3, 165, 167/168; 36, 105, 109; Gribbohm NStZ 1993, 536; Jähnke GA 1989, 376, 382 f.; Eb. Schmidt SJZ 1950 Sp. 286, 292; Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. Vorbem. §§ 52 ff. Rdn. 31, 46).

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
    Zur inneren Tatseite setzt sie einen Gesamtvorsatz voraus, der die Teile der vorgesehenen Handlungsreihe zwar nicht in allen Einzelheiten, so doch in den wesentlichen Grundzügen ihrer zukünftigen Gestaltung nach betroffenem Rechtsgut, Rechtsgutsträger sowie Ort, Zeit und ungefährer Art der Tatbegehung vorwegbegreift (BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; 36, 105, 109 f.; 37, 45, 47), der allerdings aber auch noch bis zur Beendigung des letzten Teilakts auf weitere Handlungsteile erstreckt werden kann (BGHSt 19, 323, 325; 21, 319, 322; 23, 33, 35).

    Ein weiteres Merkmal des Gesamtvorsatzes haben Reichsgericht und Bundesgerichtshof zwar nicht einheitlich, aber doch in zahlreichen Entscheidungen darin gesehen, daß er den Gesamterfolg oder Gesamtumfang der Teilakte annähernd erfaßt (vgl. u.a. RGSt 58, 19, 20; BGHSt 1, 313, 315; 16, 124, 128).

    Sie ist daher im Falle einer als eine einzige fortgesetzte Straftat gewerteten Tatserie zum Vorteil des Täters nicht anwendbar (vgl. BGHSt 1, 313 zu § 20 a StGB a.F.; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 66 Rdn. 54), obwohl der die Gefährlichkeit begründende Hang zu Straftaten gerade in einer sich über längere Zeit hinziehenden Kette gleichartiger Tatwiederholungen hervortreten kann.

    Trotz grundsätzlicher Beibehaltung (vgl. u.a. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 16, 124, 128 f.) ist es mit dem Hinweis, daß eine "schematische" Betrachtung nicht angebracht sei, in Fällen systematisierter, durch Schaffung organisatorischer Strukturen verfestigter Begehung von Tatserien dadurch faktisch aufgegeben worden (vgl. Foth in Festschrift für Nirk, 1992, S. 293, 294), daß unter diesen besonderen Bedingungen eine zeitliche (und damit auch gegenständliche) Begrenzung der Tatbegehung im Vorstellungsbild des Täters für entbehrlich gehalten wird (BGHSt 26, 4, 7/8; vgl. ferner u.a. BGHSt 16, 124, 128 f.; 38, 165, 167 f.; BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 5, 9, 28).

  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 288/93

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen -

    Auszug aus BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
    cc) In denselben verfahrensrechtlichen Zusammenhang gehören die demgegenüber täternachteiligen Auswirkungen, die eine ausdehnende Annahme von Fortsetzungszusammenhang auf die Funktion der Anklage, den Verfahrensgegenstand zu begrenzen und den Angeschuldigten über Inhalt und Umfang des gegen ihn erhobenen Vorwurfs zu unterrichten, zumal dann haben kann, wenn noch, wie nicht selten, eine pauschalierende, ungenaue Darstellung hinzukommt (vgl. BGHSt 10, 137, 139 f.; BGHR StPO § 200 I Tat 3; BGH GA 1973, 111; 1980, 468; BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 1993 - 4 StR 288/93 - und vom 19. Januar 1994 - 2 StR 702/93).

    Nicht als Beleg für verfahrensrechtliche Erleichterungen kann herangezogen werden, daß der Bundesgerichtshof in Einzelfällen Entscheidungen nicht beanstandet hat, in denen eine Mindestzahl der Teilakte nicht festgestellt war, wenn der Schuldumfang auch ohne sie hinreichend abgegrenzt war, Zweifel über die Rechtskraftwirkung nicht entstehen konnten und eine genauere Aufklärung den Angeklagten nicht begünstigt hätte (vgl. u.a. BGHR StPO § 267 I 1 Schuldumfang 3, 4, 5; BGH NStZ 1983, 326; BGH StV 1981, 542; BGH, Beschluß vom 14. Juni 1993 - 4 StR 288/93).

    Die für fortgesetzte Handlungen und selbständige Serientaten gleichermaßen gültige Regelung des § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO verlangt grundsätzlich, daß die einzelnen Teilakte ebenso wie die Einzeltaten möglichst genau nach Tatzeit, Tatort, Ausführungsart und anderen individualisierenden Merkmalen in der Anklage gekennzeichnet werden (BGH, Beschluß vom 14. Juni 1993 - 4 StR 288/93; vgl. auch BGH GA 1973, 111; 1980, 468; BGH NStZ 1986, 275).

  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

    Auszug aus BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
    Soweit es die Frage einer zeitlichen Begrenzung des Gesamtvorsatzes angeht, will er an der bereits in seinem Urteil in BGHSt 26, 4 vertretenen und in nachfolgenden Entscheidungen von anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs geteilten Rechtsmeinung festhalten, daß "ein Gesamtvorsatz im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur fortgesetzten Handlung ... auch dann in Betracht (kommt), wenn die Tat von vorneherein bis in alle Einzelheiten geplant ist und zum Ziel hat, in kürzeren Zeitabständen dasselbe Rechtsgut auf immer dieselbe Art und Weise so lange wie möglich zu verletzen".

    Dieser Weg ist vom Bundesgerichtshof selbst schon in Einzelfällen zur Vermeidung zusätzlicher Wertungswidersprüche zu gesetzlichen Regelungen eingeschlagen worden (vgl. BGHSt 17, 157 zum Strafantrag; BGHSt 27, 18, 21 zur presserechtlichen Verjährung; BGHSt 26, 4, 8 zur Gewerbsmäßigkeit; BGHSt 35, 36 zur steuerlichen Selbstanzeige); er ist erst jüngst vom 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (wistra 1994, 57, 60) für die Verjährung der fortgesetzten Handlung befürwortet (vgl. auch Geppert Jura 1993, 649, 651, 654; Foth in Festschrift für Nirk 1992 S. 293, 295 ff.; Rüping GA 1985, 437, 446 ff.; Stree in Festschrift für Friedrich-Wilhelm Krause, 1990, S. 393, 398 ff.), aber auch für die Bandenmäßigkeit der Tatbegehung, für die Fragen der Rechtskrafterstreckung, für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung und für die Anwendung des § 66 Abs. 1 StGB erwogen worden.

    Trotz grundsätzlicher Beibehaltung (vgl. u.a. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 16, 124, 128 f.) ist es mit dem Hinweis, daß eine "schematische" Betrachtung nicht angebracht sei, in Fällen systematisierter, durch Schaffung organisatorischer Strukturen verfestigter Begehung von Tatserien dadurch faktisch aufgegeben worden (vgl. Foth in Festschrift für Nirk, 1992, S. 293, 294), daß unter diesen besonderen Bedingungen eine zeitliche (und damit auch gegenständliche) Begrenzung der Tatbegehung im Vorstellungsbild des Täters für entbehrlich gehalten wird (BGHSt 26, 4, 7/8; vgl. ferner u.a. BGHSt 16, 124, 128 f.; 38, 165, 167 f.; BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 5, 9, 28).

  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
    Auszug aus BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
    Nach dem Maßstab wirkungsvoller und gerechter Ahndung ist diese Folge, die zudem durch zweckgerichtetes Aussageverhalten des Täters beeinflußbar ist (vgl. BGHSt 10, 137, 139), jedoch nur schwer zu vermitteln.

    cc) In denselben verfahrensrechtlichen Zusammenhang gehören die demgegenüber täternachteiligen Auswirkungen, die eine ausdehnende Annahme von Fortsetzungszusammenhang auf die Funktion der Anklage, den Verfahrensgegenstand zu begrenzen und den Angeschuldigten über Inhalt und Umfang des gegen ihn erhobenen Vorwurfs zu unterrichten, zumal dann haben kann, wenn noch, wie nicht selten, eine pauschalierende, ungenaue Darstellung hinzukommt (vgl. BGHSt 10, 137, 139 f.; BGHR StPO § 200 I Tat 3; BGH GA 1973, 111; 1980, 468; BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 1993 - 4 StR 288/93 - und vom 19. Januar 1994 - 2 StR 702/93).

    Nur so läßt sich der Gefahr begegnen, "daß der Richter sich bei der Würdigung des Umfangs der Schuld und der Schwere der Tat von dem Boden der festen richterlichen Überzeugung entfernt und von einer in ihren Grenzen unklaren Gesamtvorstellung beeinflussen läßt ..." (BGHSt 1, 219, 222; vgl. auch BGHSt 10, 137, 139; BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 1; BGH StGB § 176 Mindestfeststellungen 1 und 2, BGH StV 1991, 245, 246).

  • BGH, 23.06.1981 - 1 StR 256/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat, Identifizierung der Einzeltaten

    Auszug aus BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
    Läßt sich die Häufigkeit der Tatbestandsverwirklichungen nicht sicher ermitteln, muß in Anwendung des Zweifelssatzes eine Mindestzahl festgestellt werden (vgl. BGH GA 1959, 371; BGH NStZ 1983, 326; BGH StV 1981, 542; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 267 Rdn. 40 m.w.Nachw.).

    Nicht als Beleg für verfahrensrechtliche Erleichterungen kann herangezogen werden, daß der Bundesgerichtshof in Einzelfällen Entscheidungen nicht beanstandet hat, in denen eine Mindestzahl der Teilakte nicht festgestellt war, wenn der Schuldumfang auch ohne sie hinreichend abgegrenzt war, Zweifel über die Rechtskraftwirkung nicht entstehen konnten und eine genauere Aufklärung den Angeklagten nicht begünstigt hätte (vgl. u.a. BGHR StPO § 267 I 1 Schuldumfang 3, 4, 5; BGH NStZ 1983, 326; BGH StV 1981, 542; BGH, Beschluß vom 14. Juni 1993 - 4 StR 288/93).

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
    Der Große Senat für Strafsachen braucht zur Anerkennung dieser tatbestandlichen Handlungseinheit als einer gegenüber der natürlichen Handlungseinheit und dem Fortsetzungszusammenhang selbständigen rechtlichen Handlungseinheit, zumal zu dem Umfang, wie er im Schrifttum vertreten wird, nicht Stellung zu nehmen (vgl. zur "gesetzlichen Handlungseinheit" bei Rädelsführerschaft nach den §§ 90 a, 129 Abs. 2 StGB a.F.: BGHSt 15, 259, 262; beim Nachrichtensammeln nach § 92 StGB a.F.: BGHSt 16, 26, 32/33; zur "tatbestandlichen Bewertungseinheit" beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG: BGHSt 30, 28, 31).

    Der Große Senat für Strafsachen braucht auch nicht abschließend zu entscheiden, ob bei solchen Deliktstatbeständen, die in erster Linie auf die über den Einzelfall hinausreichenden mehrfachen Tatbestandsverwirklichungen abzielen (vgl. z.B. auch: § 223 b, § 170 d StGB - dazu: BGHSt 8, 92, 95; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 2 StR 109/93), ausnahmsweise Gründe zu finden sind, welche die rechtliche Zusammenfassung mehrerer schon für sich tatbestandsmäßiger Handlungen als fortgesetzte Tat jenseits des Bereichs natürlicher Handlungseinheit und tatbestandlicher Bewertungseinheit (BGHSt 30, 28, 31) geboten erscheinen lassen, um das verwirklichte Unrecht und die Schuld insgesamt sachgerecht, d.h. am Sinn des Tatbestands ausgerichtet, zu erfassen.

  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter

    Auszug aus BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
    Diese Nachteile und sonstige Unzuträglichkeiten (beispielsweise im Bereich der Teilnahme, des Rücktritts vom Versuch und des Spezialitätsgrundsatzes bei der Auslieferung durch einen fremden Staat) haben ihre gemeinsamen Wurzeln darin, daß sich das gesetzliche System des Strafrechts an einzelnen, rechtlich selbständigen Straftaten orientiert, die grundsätzlich nur beim Zusammentreffen in einem Handlungsteil (§ 52 StGB), nicht aber allein auf Grund eines vom Täter geschaffenen Sinnzusammenhangs oder anderer kriminologischer Gemeinsamkeiten zu einer rechtlichen Handlungseinheit verbunden sind (vgl. BGHSt 33, 163, 165; 14, 104, 109; Ostendorf DRiZ 1983, 426, 428; Rüping GA 1985, 437, 442).

    Dafür genügt nicht allgemein schon, daß mehrere Tatbestandsverwirklichungen durch den vom Täter verfolgten Endzweck, den übereinstimmenden Beweggrund verbunden sind oder daß auf andere Weise (gleichartig organisierte Tatvorbereitung, Ausnutzung gleichbleibender Rahmenbedingungen) ein kriminologisch faßbarer Zusammenhang zwischen ihnen besteht (BGHSt 33, 163, 165; vgl. auch BGHSt 7, 149, 151; 14, 104, 109; 26, 284, 287).

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
    Die Grundsätze, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bemessung von Einzelstrafen bei einer Vielzahl gleichartiger Serientaten entwickelt worden sind (BGHSt 24, 268, 271; BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 7; BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 17), lassen Raum für eine verfahrensökonomische Anwendung des Systems der Strafenbildung bei Tatmehrheit.

    Zur sachgerechten Erfassung des Gesamtunwerts solcher langgestreckter Tatserien und der dafür wesentlichen Zusammenhänge wie Gleichartigkeit der Motivationslage sowie Ausnutzung einer festen Täter-Opfer-Beziehung und gleichbleibender Rahmenbedingungen reichen die gesetzlichen Regeln über die Strafenbildung bei Tatmehrheit und die ergänzend dazu in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Strafzumessung bei Serientaten aus (vgl. BGHSt 24, 268, 270; BGHR StGB § 46 II Tatumstände 4; § 54 I Bemessung 2, 4).

  • BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Rechts - Hinzuziehung eines Landgerichtsrats

    Auszug aus BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
    Dieser Weg ist vom Bundesgerichtshof selbst schon in Einzelfällen zur Vermeidung zusätzlicher Wertungswidersprüche zu gesetzlichen Regelungen eingeschlagen worden (vgl. BGHSt 17, 157 zum Strafantrag; BGHSt 27, 18, 21 zur presserechtlichen Verjährung; BGHSt 26, 4, 8 zur Gewerbsmäßigkeit; BGHSt 35, 36 zur steuerlichen Selbstanzeige); er ist erst jüngst vom 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (wistra 1994, 57, 60) für die Verjährung der fortgesetzten Handlung befürwortet (vgl. auch Geppert Jura 1993, 649, 651, 654; Foth in Festschrift für Nirk 1992 S. 293, 295 ff.; Rüping GA 1985, 437, 446 ff.; Stree in Festschrift für Friedrich-Wilhelm Krause, 1990, S. 393, 398 ff.), aber auch für die Bandenmäßigkeit der Tatbegehung, für die Fragen der Rechtskrafterstreckung, für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung und für die Anwendung des § 66 Abs. 1 StGB erwogen worden.

    Für fortgesetzte Taten und Serien selbständiger Taten ist daher gleichermaßen notwendig, die der Verurteilung zugrunde gelegten Teilakte und Einzeltaten so konkret und individualisiert zu ermitteln und festzustellen, daß sich daraus die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Deliktstatbestandes nachprüfbar ergibt (BGHSt 17, 157, 158; BGH GA 1965, 92; 1959, 371, 372; BGH JR 1954, 268, 269; BGH bei Holtz MDR 1978, 803; BGH NStZ 1993, 35; 1984, 565, 566; 1982, 128; vgl. BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 3, 4 und Sachdarstellung 6).

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

  • BGH, 02.02.1960 - 3 StR 53/59
  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 217/88

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Handlung

  • BGH, 28.11.1990 - 2 StR 536/90

    Betäubungsmittel - Mindestzahl - Mindestmenge - Feststellbarkeit - Verurteilung -

  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82

    Auslegung einer Rechtsmittelerklärung - Vorraussetzungen für die Annahme eines

  • BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92

    Gesamterfolg - Tateinheit - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Drogen -

  • RG, 11.07.1936 - 2/36

    Ein Fortsetzungszusammenhang bei wiederholten Verbrechen nach dem § 176 Abs. 1

  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Tat

  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

  • BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93

    Unbefugte Titelführung - Betrug zu Lasten der Krankenkasse bei erschlichener

  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
  • BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73

    Unzulässigkeit des Vorbringens der Beschwerdeführer - Voraussetzungen für einen

  • RG, 27.11.1923 - IV 398/23

    Wird die Annahme gewerbsmäßiger Hehlerei dadurch ausgeschlossen, daß die

  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
  • BGH, 06.08.1970 - 4 StR 518/69

    Verjährung der Strafverfolgung bei Straftaten aus der NS-Zeit - Zulässigkeit der

  • BGH, 12.10.1976 - 1 StR 77/76

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter irreführender Werbung - Anforderungen an die

  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe

  • BGH, 21.10.1987 - 2 StR 516/87

    Tatmehrheit - Gesamtstrafe - Erhöhung der Einsatzstrafen - Situativer

  • BGH, 02.02.1977 - 2 StR 307/76

    Vergehen gegen das Weingesetz - Verurteilung eines Angeklagten wegen einer

  • BGH, 28.06.1955 - 5 StR 646/54
  • BGH, 25.01.1994 - 5 StR 678/93

    Sexuelle Nötigung - Fortgesetzte Handlung - Einzelakt - Revisionsgericht -

  • BGH, 12.08.1987 - 3 StR 10/87

    Wirkung der Selbstanzeige bei fortgesetzter Steuerhinterziehung

  • BGH, 09.10.1981 - 2 StR 337/81

    Verurteilung wegen Betruges - Ablehnung eines Beweisantrages - Voraussetzung für

  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 113/91

    Gesamtvorsatz - Erweiterung des Vorsatzes - Umsatzsteuerhinterziehung

  • BGH, 23.06.1993 - 5 StR 326/93

    Erfordernis der getrennten Darstellung des festgestellten Sachverhaltes von der

  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 418/93

    Vergewaltigung - Gewaltandrohung - Schläge - Gefahr für Leib und Leben - Schwere

  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl

  • BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90

    Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband

  • BGH, 11.11.1981 - 2 StR 727/80

    Mangelnde Feststellung eines genauen Schuldumfangs - Vermittlung von

  • BVerfG, 19.02.1991 - 2 BvR 102/91

    Bestimmtheitsgrundsatz - § 78a StGB

  • BGH, 12.11.1993 - 2 StR 594/93

    Voraussetzungen für die Gebotenheit der Hinzuziehung eines Sachverständigen zur

  • BGH, 28.10.1975 - 1 StR 501/75

    Vergewaltigungen als Ausfluss eines Hanges - Entschluss zur operativen Entmannung

  • BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei Planung weiterer Verschleierungshandlungen

  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 229/91

    Erweiterung des Vorsatzes - Gesamtvorsatz - zulässigkeit -

  • BGH, 27.03.1991 - 3 StR 358/90

    Strafaussetzung - Bewährungszeit - Gesamtfreiheitsstrafe - Umsatzsteuer -

  • BGH, 14.07.1993 - 5 StR 159/93

    Fortsetzungszusammenhang bei Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

  • BGH, 20.10.1993 - 2 StR 109/93

    Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber einem in eheähnliche häusliche

  • BGH, 23.02.1989 - 4 StR 8/89

    Gemeinschaftliche Überfälle auf Geldboten mit einer Schreckschusspistole -

  • BGH, 15.12.1960 - 3 StR 26/59

    Vorlage einer für eine einheitliche Fortbildung des Verfahrensrechts grundlegend

  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

  • BGH, 29.03.1961 - 3 StR 6/61

    Beurteilung des Apparats der kommunalen "Westarbeit" als Ersatzorganisation der

  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 309/84

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei fortgesetzter Handlung; Tateinheit bei

  • BGH, 08.05.1990 - KRB 2/90

    Bußgeldverfahren bei mehreren Beteiligten - Voraussetzungen für die

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50

    Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

  • BGH, 05.06.1951 - 1 StR 129/51
  • BGH, 09.04.1954 - 2 StR 74/54
  • BGH, 01.12.1953 - 5 StR 200/53
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

  • BGH, 11.01.1955 - 5 StR 290/54
  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 156/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51
  • BGH, 28.01.1986 - 1 StR 646/85

    Prüfungsumfang der Prozessvoraussetzungen - An die Bezeichnung des

  • BGH, 25.05.1993 - 5 StR 214/93

    Voraussetzungen für die Annahme einer fortgesetzten Handlung bei jahrelangem

  • BGH, 08.05.1956 - 2 StR 412/55
  • BGH, 19.05.1993 - 4 StR 237/93

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Tatvorgangs

  • BGH, 26.07.1984 - 4 StR 412/84

    Mitteilung sämtlicher Tatsachen durch die Urteilsfeststellungen bei einer

  • RG, 04.12.1917 - IV 622/17

    1. Kann unbefugter Ankauf und späterer Weiterverkauf beschlagnahmter Vorräte, je

  • RG, 29.11.1937 - 2 D 804/36

    1. Tritt bei einem fortgesetzten Devisenvergehen Teilstraffreiheit für die

  • BGH, 08.04.1986 - 1 StR 109/86

    Voraussetzungen der Annahme des strafrechtlichen Fortsetzungszusammenhangs -

  • BGH, 19.05.1992 - 1 StR 162/92

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92

    Bande - Betäubungsmittel - Drogen - Fortsetzungstat - Bandenwille - Planung

  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

  • BGH, 12.05.1993 - 3 StR 2/93

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 45/90

    Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges und wegen versuchten Betruges -

  • BGH, 20.01.1989 - 2 StR 564/88

    Beschränkung der Strafverfolgung bei fortgesetzter Tat; Unerreichbarkeit eines

  • BGH, 12.10.1988 - 3 StR 194/88

    Begriff der fortgesetzten Begehung

  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

  • BGH, 15.04.1992 - 3 StR 72/92

    Wiederholter Gebrauch von gestohlenen Kreditkarten als fortgesetzte Tat -

  • BGH, 11.02.1993 - 1 StR 419/92

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Ablehnung von Beweisanträgen

  • BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67

    Lockere Tür - §§ 242, 22, 24 StGB, Versuch, Rücktritt, natürliche

  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

  • BGH, 20.02.1951 - 3 StR 64/50
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 545/52
  • BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines

  • BGH, 19.01.1994 - 2 StR 702/93

    Allgemeine Lebensführung - Tat - Anklage - Urteil - Strafzumessung -

  • BGH, 12.12.1990 - 2 StR 540/90

    Täterbegriff - Zweck der Verbindung - Mitglied einer Bande - Anwendungsbereich

  • BGH, 09.10.1991 - 3 StR 257/91

    Strafklageverbrauch - Fortsetzungstat - Verurteilung wegen Teilaktes -

  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    § 252 StPO enthält - was hier als Vorfrage der Klärung durch den Großen Senat für Strafsachen obliegt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93, BGHSt 40, 138, 145; vom 4. Februar 2003 - GSSt 2/02, BGHSt 48, 197, 200) - kein umfassendes Verwertungsverbot, das die Vernehmung eines Richters über den Inhalt der Aussage eines Zeugen ausschließt, den der Richter in dem die konkrete Tat betreffenden Ermittlungsverfahren vor der Hauptverhandlung vernommen hat (hierzu u. 1.).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Die unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei unverändertem Schuldumfang kann hier kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung sein (vgl. BGH - Großer Senat für Strafsachen - NJW 1994, 1663, 1668).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    a) Im Fall II. 4. der Urteilsgründe wird der Angeklagte durch die Annahme einer - die Bedrohung und die versuchte Nötigung zu tateinheitlicher Begehung verbindenden - fortgesetzten Körperverletzung, die mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138 = NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93] = StV 1994, 306 = MDR 1994, 700 = NStZ 1994, 383) nicht vereinbar ist, nicht beschwert.
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