Rechtsprechung
| BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 266 StGB; § 370 Abs. 1 AO; § 393 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AO 1977; § 133 BGB; § 157 BGB; § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I; § 1 Abs. 1 Nr. 1 SchwarzArbG; § 18 Abs. 3 UStG; Art 3 Abs. 1 GG; § 162 AO
Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation von Zahlungen; drohende doppelte Inanspruchnahme; wesentliche Erschwerung der Rechtsverteidigung); Fehlerhafte Buchführung; Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen; Rechtshängigkeit; ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 266; ; AO 1977 § 370 Abs. 1; ; AO 1977 § 393 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 393 Abs. 1 Satz 3
- IWW
- Wolters Kluwer
Mangelhafte Dokumentation - Untreuetatbestand - Vermögensgefährdung - Doppelte Inanspruchnahme - Buchhaltung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vermögensgefährdung bei der Untreue; Steuerhinterziehung während eines Steuerstrafverfahrens durch Nichtabgabe der Steuererklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Steuerstrafrecht; Zwangsmittelverbot im Besteuerungsverfahren
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Strafverfahren - Die suspendierte Steuererklärungspflicht
- zis-online.com
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Nemo tenetur-Grundsatz im Steuerstrafrecht - Verwertbarkeit einer gescheiterten Selbstanzeige? (Prof. Dr. Katharina Beckemper; ZIS 5/2012, S. 221-227)
Papierfundstellen
- BGHSt 47, 8
- NJW 2001, 3638
- NStZ 2001, 432
- NStZ 2001, 544 (Ls.)
- StV 2001, 573
- DB 2001, 1591
Wird zitiert von ... (40) Zitiert selbst (24)
- BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
Auskunftspflicht des Gemeinschuldners
Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00
Rn. 27 aa) Allerdings kennt die Rechtsordnung kein ausnahmsloses Gebot, daß niemand zu Auskünften gezwungen werden darf, durch die er eine von ihm begangene strafbare Handlung offenbaren muß (BVerfGE 56, 37, 42).Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob steuerliche Erklärungspflichten, die lediglich mittelbar zu einer Selbstbelastung des Steuerpflichtigen in einem Steuerstrafverfahren führen, ein strafrechtliches Verwertungsverbot auslösen können, wie es etwa das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 56, 37, 41 ff.) im Fall von Angaben des Gemeinschuldners im Konkursverfahren ausgesprochen hat (vgl. Rüping/Kopp NStZ 1997, 530, 533 f.).
- BGH, 20.12.1983 - 1 StR 746/83
Zumutbarkeit der unterlasseen Handlung bei unechten Unterlassungsdelikten - …
Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00
Insoweit konkretisiert die Regelung des § 393 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AO für das Steuerstrafverfahren nur den allgemeinen Grundsatz, daß eine unzumutbare Handlung nicht erzwungen werden darf, weil die Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens bei jedem Unterlassungsdelikt vorliegen muß (…Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. Vorbem. §§ 13 ff. Rdn. 155 f.; vgl. auch BGH NStZ 1984, 164). - BGH, 28.10.1998 - 5 StR 500/98
Vollendung der Steuerhinterziehung
Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00
Es berührt lediglich die strafrechtliche Sanktionierung dieser Pflicht (vgl. BGH wistra 1999, 385 f.).
- BGH, 13.10.1998 - 5 StR 392/98
Steuerhinterziehung; Gewährung des letzten Wortes nach Schluss der Beweisaufnahme …
Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00
In einem solchen Fall kann der Steuerpflichtige nämlich nicht mehr - wie ansonsten möglich (vgl. BGHR AO § 371 Abs. 1 - Unvollständigkeit 2) - durch die Abgabe einer wahrheitsgemäßen Umsatzsteuerjahreserklärung Straffreiheit für die bezüglich der Umsatzsteuervoranmeidungen begangenen Steuerhinterziehungen erlangen (vgl. § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. b AO). - BVerfG, 21.04.1988 - 2 BvR 330/88
Steuerwahrheit und Schutz vor Selbstbezichtigung
Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00
Es ist daher sachlich gerechtfertigt, daß die Steuerpflichtigen zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet sind ohne Rücksicht darauf, ob hierdurch Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aufgedeckt werden (BVerfG Kammer wistra 1988, 302). - BGH, 01.11.1995 - 5 StR 535/95
Steuerhinterziehung, Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und …
Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00
Bei der Pflicht zur Abgabe einer Jahreserklärung handelt es sich um eine gegenüber der Pflicht zur Abgabe von Voranmeldungen eigenständige Erklärungspflicht, deren Nichterfüllung einen selbständigen Unrechtsgehalt besitzt (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Konkurrenzen 13). - BGH, 29.07.1998 - 1 StR 311/98
Gesamtwürdigung aller wesentlichen Gesichtspunkte zur Strafrahmenverschiebung …
Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00
Die Prüfung, ob eine solche Strafrahmenverschiebung vorzunehmen ist (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 2 - Strafrahmenverschiebung 1, 2), hat das Landgericht verabsäumt. - BGH, 01.04.1987 - 2 StR 94/87
Körperverletzung mit Todesfolge bei Vernachlässigung der Pflege eines Kindes - …
Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00
Die Prüfung, ob eine solche Strafrahmenverschiebung vorzunehmen ist (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 2 - Strafrahmenverschiebung 1, 2), hat das Landgericht verabsäumt. - OLG Hamburg, 07.05.1996 - 2 StO 1/96
Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00
Da die Androhung von Kriminalstrafe im übrigen häufig in ihren Auswirkungen die in § 393 Abs. 1 Satz 2 AO in Verbindung mit § 328 AO bezeichneten Zwangsmittel übertreffen wird, fordert eine an dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung orientierte Auslegung, den Steuerpflichtigen auch im Falle einer notwendigen Selbstbelastung von einer strafbewehrten Pflicht zur Selbstbezichtigung freizustellen (vgl. Hans-OLG wistra 1996, 239). - BGH, 11.10.1951 - 4 StR 208/51
Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00
Selbst wenn die Abgabe der Steuererklärungen für nachfolgende Besteuerungszeiträume mittelbare Auswirkungen auf das laufende Steuerstrafverfahren haben sollte, könnte das nicht ihre Unterlassung rechtfertigen, weil andernfalls neues Unrecht geschaffen würde, zu dem das Recht auf Selbstschutz nicht berechtigt (vgl. BGHSt 3, 18, 19; BGH wistra 1993, 66, 68), und gleichzeitig ein Verstoß gegen den steuerlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ermöglicht würde. - BFH, 28.04.1997 - X B 123/95
- FG Düsseldorf, 12.05.1999 - 9 V 2019/99
Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides; Annahme …
- FG München, 27.02.1996 - 8 V 2609/95
Pflicht eines Vereins zur Einbehaltung, Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer …
- BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83
Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein
- BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89
Wertersatz bei Schwarzarbeit
- BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88
Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter
- BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74
Verzicht auf Formerfordernis nur durch schriftliche Erklärung
- BGH, 31.01.1991 - VII ZR 291/88
Mißbrauch der Vertretungsmacht bei der Vergabe von Zusatzaufträgen im Rahmen …
- BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00
Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig
- BGH, 09.07.1991 - XI ZR 218/90
Auslegung einer formularmäßigen Zweckerklärung für eine Grundschuld
- BGH, 13.07.1999 - 5 StR 667/98
Untreue; Volkseigener Außenhandelsbetrieb; Mißbrauchstatbestand; MfS; …
- BGH, 07.12.1965 - 5 StR 312/65
Annahme eines Untreuetatbestandes wegen Missbrauchs der Verfügungsbefugnis über …
- BGH, 16.02.1996 - 3 StR 185/94
Vermögensbetreuungspflichten bei Geldanlagegeschäften - Verletzung wegen …
- BGH, 08.06.1988 - 2 StR 219/88
Pflicht eines Hausverwalters zur Überwachung der Buchführung - Hausverwalter - …
- BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15
Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben
Da die inhaltlich unrichtige Rechnung der I. GmbH vom 15. Juni 2009 erst nach der Überweisung bei der Nürburgring GmbH einging, kann schließlich auch eine inhaltliche Bestätigung der Rechnung durch N. - ungeachtet der hierzu fehlenden Feststellungen - nicht ursächlich für die Auszahlung geworden sein; da sich die Urteilsgründe nicht dazu verhalten, ob und ggf. durch wen die Rechnung vom 15. Juni 2009 inhaltlich und sachlich bestätigt worden war, ergibt sich schon deshalb auch unter dem Gesichtspunkt einer von N. (mit)bewirkten falschen Buchführung (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09, NJW 2010, 3458, 3460 mwN; BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - 5 StR 587/00, BGHSt 47, 8, 11 mwN; Urteil vom 7. Dezember 1965 - 5 StR 312/65, BGHSt 20, 304;… MüKo-StGB/Dierlamm, 2. Aufl., § 266 Rn. 191, 227) keine Pflichtverletzung im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB. - BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf der Umsatzsteuerhinterziehung …
Die sich aus § 153 AO ergebende steuerrechtliche Pflicht zur Berichtigung von mit bedingtem Hinterziehungsvorsatz abgegebenen Erklärungen wird strafrechtlich erst mit der Bekanntgabe der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens suspendiert, das die unrichtigen Angaben erfasst (im Anschluss an BGHSt 47, 8, 14).Bei der Pflicht zur Abgabe einer Jahreserklärung handelt es sich um eine gegenüber der Pflicht zur Einreichung von Voranmeldungen eigenständige Pflicht, deren Nichterfüllung einen selbstständigen Unrechtsgehalt besitzt (vgl. BGHSt 47, 8, 13 f.;… BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 13).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt allerdings der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (vgl. BVerfGE 109, 279, 324; 56, 37, 49) dazu, dass die fortbestehende steuerrechtliche Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung dann - strafrechtlich - suspendiert wird, wenn dem Erklärungspflichtigen bekannt gegeben wird, dass gegen ihn wegen der Verletzung seiner Pflicht zur Abgabe zutreffender Umsatzsteuervoranmeldungen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist (BGHSt 47, 8, 12 ff.; vgl. auch die Nachweise bei Jäger NStZ 2005, 552, 556).
Rn. 27 Der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit ("nemo tenetur se ipsum accussare"; vgl. dazu BVerfGE 56, 37; BGHSt 47, 8) steht dem nicht entgegen (vgl. BVerfG wistra 1988, 302).
Rn. 30 Lediglich für den Fall, dass dem Täter einer Steuerhinterziehung im Hinblick auf die Umsatzsteuervoranmeldungen die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bekannt gegeben worden ist, hat der Bundesgerichtshof bislang im Hinblick darauf, dass sich die Erklärungspflicht auf dieselbe Steuerart und denselben Besteuerungszeitraum bezieht, für die Dauer des Steuerstrafverfahrens eine Suspendierung der Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung angenommen (BGHSt 47, 8, 14; s. o. unter II.2.).
- BGH, 06.09.2006 - 5 StR 64/06
Gebührenüberhebung durch Rechtsanwälte (Honorarvereinbarungen; Sittenwidrigkeit; …
Dabei ist der Grad der Gefährdung zu bewerten, der sich auch darin ausdrückt, wie schwierig sich für einen Dritten (z. B. Sozialhilfeverwaltung oder einen Erben) die Feststellung des Alexander H. zugeordneten Vermögens gestaltet (vgl. BGHSt 47, 8, 10 f.).
- BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07
"Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien …
Die Entwicklung der Vermögensgefährdung in der Rechtsprechung erfolgte vornehmlich in Fallgruppen, so wenn die Geltendmachung oder Verteidigung von Vermögensrechten erschwert oder verhindert wird, etwa durch Schaffung eines erheblichen Prozessrisikos (vgl. BGHSt 21, 112 zu § 263 StGB; BGHSt 44, 376 ) oder aufgrund unordentlicher Buchführung (vgl. BGHSt 47, 8 ); das Entziehen von Vermögenswerten unter Einrichtung einer "schwarzen Kasse" als geheimem, keiner tatsächlich wirksamen Zweckbindung unterliegendem Dispositionsfonds, um nach eigenem Gutdünken des Täters über diese Gelder zu verfügen (vgl. BGHSt 40, 287 ; 51, 100 ) oder die Kreditvergabe nach unzureichender Bonitätsprüfung, die zu einer über das allgemeine Risiko bei Kreditgeschäften hinausgehenden Gefährdung des Rückzahlungsanspruchs führt (vgl. BGHSt 46, 30 ; 47, 148 ). - BGH, 10.08.2017 - 1 StR 573/16
Betrug (Vermögensschaden: Schadensberechnung bei Hingabe eines Darlehens); …
Rechtlich zutreffend ist es davon ausgegangen, dass vor dem Abschluss der Veranlagungsarbeiten am 1. November 2013 und mithin ebenfalls noch vor Vollendung der Taten, die strafbewehrten Erklärungspflichten durch die Bekanntgabe der Einleitung des Steuerstrafverfahrens suspendiert worden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. April 2001 - 5 StR 587/00, Rn. 28, BGHSt 47, 8, 13 f. …und vom 23. Januar 2002 - 5 StR 540/01, Rn. 9 ff., NStZ 2002, 437). - BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § 120 Abs. 1 …
Das Gesetz löst diesen Konflikt, indem es in § 393 Abs. 1 AO den Einsatz von Zwangsmitteln untersagt, soweit der Steuerpflichtige Steuerstraftaten offenbaren müßte (vgl. BGHSt 47, 8, 12;… BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 2 und 3), und ergänzt diesen Schutz in § 30 AO durch ein begrenztes an Amtsträger gerichtetes Offenbarungs- und Weitergabeverbot sowie in § 393 Abs. 2 AO durch ein "begrenztes strafrechtliches Verwertungsverbot" für andere Straftaten (BVerfGE 56, 37, 47; vgl. zu § 393 Abs. 2 AO auch Senatsurteil vom heutigen Tag - 5 StR 139/03). - BGH, 12.01.2005 - 5 StR 191/04
Zwangsmittelverbot bei anhängigem Steuerstrafverfahren (nemo tenetur se ipsum …
Diese weitgehenden Erklärungs- und Mitwirkungspflichten sind im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit und die Notwendigkeit eines gesicherten Steueraufkommens für den Staat sachlich gerechtfertigt (vgl. BVerfG - Kammer - wistra 1988, 302; BGHSt 47, 8, 13).So entfällt während der Dauer des Strafverfahrens die Strafbarkeit hinsichtlich der Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung, wenn wegen der Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen des nämlichen Jahres ein Strafverfahren anhängig ist (vgl. BGHSt 47, 8).
Anderenfalls würde - durch Nichtabgabe von oder durch falsche Angaben in Steuererklärungen - neues Unrecht geschaffen, zu dem das Recht auf Selbstschutz nicht berechtigt; zudem würde dem Täter gegenüber anderen Steuerpflichtigen eine ungerechtfertigte Besserstellung eingeräumt (BGHSt 47, 8, 15 m.w.N.;… BGHR § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 2).
- BGH, 23.01.2002 - 5 StR 540/01
Steuerhinterziehung; Unzumutbarkeit; Nemo-tenetur-Grundsatz; Suspendierung der …
Die strafbewehrte Pflicht zur Abgabe von Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen für einen bestimmten Veranlagungszeitraum wird suspendiert, wenn dem Steuerpflichtigen für diesen Zeitraum die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bekannt gegeben wird (im Anschluss an BGHSt 47, 8).Rn. 8 (1) Wie der Senat in seinem Beschluß vom 26. April 2001 (BGHSt 47, 8, 12 ff.) ausgeführt hat, wird die Erklärungspflicht jedenfalls dann nach § 393 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AO suspendiert, wenn hinsichtlich des Veranlagungszeitraums, für den die Erklärung abzugeben ist, bereits ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde.
Dies bedeutet, daß der Steuerpflichtige die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens für die Vorjahre nicht zum Anlaß nehmen darf, für einen späteren Veranlagungszeitraum keine oder gar unrichtige Angaben zu machen (BGHSt 47, 8, 15).
- BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04
Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen …
In der Hauptverhandlung erteilte das Landgericht der Beschwerdeführerin - ohne ausdrückliche Bezugnahme, aber im Hinblick auf die dazu ergangene Senatsrechtsprechung (grundlegend BGHSt 47, 8) - den zutreffenden rechtlichen Hinweis, daß wegen der Einleitung des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens die strafbewehrte Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung 1995 entfallen war. - BGH, 23.05.2019 - 1 StR 127/19
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Suspendierung von Erklärungspflichten nach …
Im Hinblick auf eine mögliche Strafbarkeit nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO im Falle des Unterlassens von den Erklärenden möglicherweise selbst belastenden Angaben wird die Selbstbelastungsfreiheit hingegen in Ausnahmefällen dadurch gewährleistet, dass die Strafbewehrung der steuerlichen Pflichten suspendiert ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. April 2001 - 5 StR 587/00 Rn. 30 f., BGHSt 47, 8, 15 f. …und vom 10. Januar 2002 - 5 StR 452/01 Rn. 5).In diesem Zusammenhang ist vor allem danach zu differenzieren, ob sich die in Rede stehende Erklärungspflicht auf den durch das Strafverfahren betroffenen oder einen anderen Veranlagungszeitraum bezieht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. April 2001 - 5 StR 587/00 Rn. 24 ff., BGHSt 47, 8, 12 ff. …und vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04 Rn. 14 f.;… Hüls/Reichling/Lindemann, Steuerstrafrecht, § 393 Rn. 37).
- BGH, 17.03.2005 - 5 StR 328/04
Steuerhinterziehung bei der Abgabe unrichtiger Umsatzsteuerjahreserklärungen …
- BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01
Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet
- BGH, 05.05.2004 - 5 StR 139/03
BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechlichkeit
- BGH, 10.01.2002 - 5 StR 452/01
Steuerhinterziehung (Anhängigkeit eines Steuerstrafverfahrens; nemo tenetur se …
- BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung: …
- BGH, 21.08.2012 - 1 StR 26/12
Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren (wiederholte Steuerhinterziehung; …
- LG Frankfurt/Main, 31.10.2003 - 13 KLs 75/94 Js 9639099
- LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07
Voraussetzungen einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen …
- BGH, 11.09.2003 - 5 StR 253/03
Steuerhinterziehung; Urkundenfälschung; Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 AO …
- BGH, 01.08.2018 - 1 StR 643/17
Steuerrechtliches Zwangsmittelverbot (suspendierte Strafbewehrtheit der …
- BGH, 13.02.2007 - 5 StR 400/06
Bestechlichkeit und Untreue bei der Ablösung von Stellplatzverpflichtungen …
- BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
- OLG Frankfurt, 11.07.2005 - 1 Ws 11/04
Steuerverkürzung: Kein Eingreifen des "nemo-tenetur-Grundsatzes" bei Abgabe einer …
- BGH, 03.02.2005 - 5 StR 84/04
BGH hebt Verurteilung wegen Veruntreuungen beim Leipziger ABM-Stützpunkt auf
- BGH, 12.01.2005 - 5 StR 271/04
(Gewerbsmäßige) Steuerhinterziehung (Verhältnis zwischen der Abgabe falscher …
- BGH, 03.03.2026 - 1 StR 428/25
Freispruch vom Tatvorwurf der Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung 2021 …
- BGH, 12.05.2004 - 5 StR 46/04
Untreue (schadensgleiche Vermögensgefährdung bei unordentlicher Buchführung; …
- BGH, 05.02.2004 - 5 StR 580/03
Vollendete Steuerhinterziehung (Ausschluss durch Einleitung des …
- BFH, 12.02.2019 - X B 90/18
Anwendung des im Steuerstrafverfahren geltenden Zwangsmittelverbots auf …
- BGH, 20.12.2002 - 2 StR 381/02
Untreue (Vermögensgefährdung: Nachteil; verschleiernde Buchführung, …
- BayObLG, 24.04.2020 - 201 StRR 30/20
Einreise eines Asylbewerbers mit erschlichenem Schengen-Visum der Kategorie C
- BayObLG, 30.08.2004 - 4St RR 84/04
Zumutbare Reisepassverschaffung durch Antrag bei diplomatischer Vertretung auch …
- LG Bielefeld, 30.07.2019 - 9 KLs 11/18
- BGH, 27.09.2002 - 5 StR 429/02
Steuerhinterziehung (nemo tenetur; Schweigerecht; Unzumutbarkeit; Nichtabgabe …
- OLG Bamberg, 24.05.2004 - 4 U 208/03
Verrechnung Kundenscheck mit Gehaltsforderung
- OLG Frankfurt, 25.02.2004 - 2 Ws 73/03
Untreue durch Schmiergeldzahlungen: Verneinung eines Nachteilszufügungsvorsatzes
- BGH, 31.03.2022 - 4 StR 494/21
Revisionsbegründung (Vortrag der Verfahrenstatsachen: Inbezugnahme von …
- LG Magdeburg, 10.01.2013 - 11 T 507/11
Herabsetzung der Vergütungsansprüche des Gesamtvollstreckungsverwalters auf Null …
- AG Münster, 12.06.2003 - 14 Cs 45 Js 1141/01
Eintritt der Verfolgungsverjährung bei einer Umsatzsteuerhinterziehung; …
- LG Frankfurt/Main, 31.10.2003 - 13 KLs 75/94 Js 96390/99
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