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   BGH, 07.07.2005 - III ZR 397/04   

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https://dejure.org/2005,742
BGH, 07.07.2005 - III ZR 397/04 (https://dejure.org/2005,742)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2005 - III ZR 397/04 (https://dejure.org/2005,742)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - III ZR 397/04 (https://dejure.org/2005,742)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VerbrKG a.F. § 15 Abs. 2; BGB § 655 b Abs. 2, 812 Abs. 1; HGB § 354 Abs. 1
    Keine Kreditvermittlungsprovision bei mangels Schriftform nichtigem Kreditvermittlungsvertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Provisionsanspruchs eines Kreditvermittlers bei nichtigem Kredivermittlungsvertrag ; Formerfordernisse eines Kreditvermittlungsvertrags; Ausschluss jeglichenVergütungsanspruchs eines Kreditvermittlers; Beschaffung eines Fremdwährungsdahrlehens; ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Bereicherungsanspruch des Maklers bei unwirksamem Maklervertrag trotz Vertragsschlusses aufgrund der Vermittlung

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Kein Anspruch aus Bereicherungsrecht des Finanzierungsmaklers bei Formnichtigkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Maklerlohn aus ungerechtfertigter Bereicherung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zum Vergütungsanspruch des Kreditvermittlers, wenn der Kreditvermittlungsvertrag mangels Schriftform nichtig ist

  • Judicialis

    VerbrKG a.F. § 15 Abs. 2; ; BGB § 655 b Abs. 2; ; BGB § 812 Abs. 1; ; HGB § 354 Abs. 1

  • ra.de
  • RA Kotz

    Kreditvermittler - Provisionsanspruch bei nichtigem Kreditvermittlungsvertrag

  • Prof. Dr. Lorenz

    Bereicherungsansprüche des erfolgreichen Nachweismaklers bei nichtigem Maklervertrag?

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Provisionsanspruch des Kreditvermittlers bei Formnichtigkeit des vermittelten Vertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kreditvermittlungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerbrKrG a. F. § 15 Abs. 2; BGB § 655b Abs. 2, § 812 Abs. 1; HGB § 354 Abs. 1
    Kein Bereicherungsanspruch des Maklers bei unwirksamem Kreditmittlervertrag trotz Vertragsschlusses aufgrund der Vermittlung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Courtageanspruch des Finanzmaklers bei Nichtigkeit des Maklervertrages, Finanzierungsmakler, Provisionsanspruch

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Provisionsanspruch bei formnichtigem Vermittlungsvertrag, bereicherungsrechtlicher Anspruch des Makl

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 4 (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Provisionsanspruchs des Maklers bei Unwirksamkeit des Maklervertrages

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 163, 332
  • NJW-RR 2005, 1572
  • ZIP 2005, 1516
  • MDR 2005, 1397 (Ls.)
  • ZMR 2005, 962
  • NJ 2005, 502
  • VersR 2005, 1432
  • WM 2005, 1696
  • BB 2005, 1876 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 218/09

    Partnervermittlungsvertrag: Widerruf eines in einer Haustürsituation

    Derartige Informationen entfalten, ähnlich einem Maklernachweis (siehe dazu BGHZ 163, 332, 336), nur im Erfolgsfall ihren vollen Wert, während sie bei Nichtgefallen eigentlich wertlos sind; daher haben sie für sich genommen einen kaum oder nur unter großen Schwierigkeiten zu ermittelnden Marktwert.
  • BGH, 22.09.2005 - III ZR 393/04

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Auch ein Anspruch aus § 354 HGB kommt nicht in Betracht (vgl. BGHZ 95, 393, 398; Senatsurteil vom 7. Juli 2005 - III ZR 397/04 - ZIP 2005, 1516, für BGHZ bestimmt).
  • BGH, 23.11.2016 - VIII ZR 269/15

    Anspruch auf Ersatz der Überführungs- und Zulassungskosten beim

    Für die Auslösung eines Provisionsanspruchs kann es deshalb schon genügen, dass jemand die ihm erkennbar von einem Kaufmann geleisteten Dienste in Anspruch nimmt, obwohl er weiß oder sich nach den Umständen sagen muss, dass solche Dienste auch ohne ausdrückliche, eine Vergütungspflicht und/oder deren Höhe klarstellende vertragliche Grundlage nur gegen entsprechende Vergütung erbracht werden (Fortführung von BGH, Urteile vom 7. Juli 2005, III ZR 397/04, BGHZ 163, 332, 338; vom 28. Januar 1993, I ZR 292/90, WM 1993, 1261 und vom 19. November 1962, VIII ZR 229/61, WM 1963, 165).

    Es kann vielmehr schon genügen, dass jemand die ihm vom Kaufmann erkennbar geleisteten Dienste in Anspruch nimmt, obwohl er weiß oder sich nach den Umständen sagen muss, dass solche Dienste auch ohne ausdrückliche, eine Vergütungspflicht und/oder deren Höhe klarstellende vertragliche Grundlage nur gegen entsprechende Vergütung erbracht werden (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 2005 - III ZR 397/04, BGHZ 163, 332, 338; vom 28. Januar 1993 - I ZR 292/90, aaO; vom 19. November 1962 - VIII ZR 229/61, WM 1963, 165, unter B I 3).

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 171/08

    Bestimmung des Wertes eines Gutes im beschädigten Zustand am Ort und zur Zeit

    Lagergeld für die Aufbewahrung des Gutes im nach der Beendigung des Transports und damit außerhalb des Anwendungsbereichs der frachtrechtlichen Bestimmungen liegenden Zeitraum zwischen der möglichen Abholung durch den von der Beklagten ermittelten Kaufinteressenten und der Entsorgung des Gutes hätte die Beklagte gemäß § 354 Abs. 1 HGB nur dann in Ansatz bringen können, wenn sie diese Leistung im Interesse der Klägerin erbracht, das heißt die Klägerin die Leistung als Nachfragerin einer entgeltlichen Leistung entgegengenommen hätte (vgl. BGHZ 95, 393, 398 ; 163, 332, 338 ; Münch-Komm.HGB/Karsten Schmidt, § 354 Rdn. 9 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.07.2012 - III ZR 252/11

    Widerruf eines Teilzahlungsgeschäfts über Maklerleistungen: Bemessung des

    bb) Letztlich steht auch der Umstand, dass bei unwirksamen Maklerverträgen Bedenken gegen einen Vergütungsanspruch des Maklers - sei es nach Bereicherungsrecht, sei es nach § 354 HGB - bestehen (vgl. etwa Senat, Urteil vom 7. Juli 2005 - III ZR 397/04, BGHZ 163, 332, 335 ff; siehe auch Staudinger/Reuter, BGB, Neubearbeitung 2010, §§ 652, 653 Rn. 58 ff), einer Wertersatzpflicht im vorliegenden Fall nicht entgegen.
  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 7/06

    Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine Maklerklausel

    Die erstmalige Schaffung einer rechtsverbindlichen Provisionsverpflichtung gegenüber dem Makler im Zusammenhang mit einer "Maklerklausel" im Grundstückskaufvertrag, durch die zugleich der Käufer gegenüber dem Verkäufer die Zahlung dieser Provision an den Makler - zumal im Sinne der Begründung eines selbständigen Anspruchs des Maklers gemäß §§ 328, 335 BGB - verspricht, ist im Blick auf die nach § 464 Abs. 2 BGB erforderliche wertende Abgrenzung, ob die betreffende Bestimmung im Kaufvertrag eine wesensmäßig zu diesem gehörende oder ein "Fremdkörper" ist (BGHZ 77, 359 einerseits; BGHZ 131, 318, 324 andererseits), bei Letzterem anzusiedeln; hat nämlich ein Makler ohne den Abschluss eines Maklervertrages oder wenigstens eine vorherige Einigung über die Entgeltlichkeit (vgl. Senatsurteil BGHZ 163, 332, 337) Maklerleistungen erbracht, so gibt es weder für den Verkäufer noch für den Käufer eine Vergütungspflicht oder hinreichenden Anlass, bei Abschluss des Kaufvertrags gegenüber dem Makler ein (selbständiges) Provisionsversprechen abzugeben.
  • OLG Köln, 11.07.2019 - 18 U 37/18

    Honoraranspruch aus einem Dienstvertrag

    Offenbleiben kann ferner, ob das Bereicherungsrecht dem Makler überhaupt einen Anspruch geben kann (zweifelnd BGH, Urteil vom 07.07.2005 - III ZR 397/04, BGHZ 163, 332-339, zitiert nach juris, Rn. 12 mit Nachweisen zum Meinungsstand).
  • OLG München, 11.01.2012 - 7 U 2609/11

    Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch eines Vermittlers eines

    Nicht für die Anwendung des § 354 BGB genügt es jedoch, wenn ein Vertrag mangels Einigung zwischen den Parteien nicht zustande gekommen ist oder er diesbezüglich an Willensmängeln leidet, etwa wirksam angefochten ist (zu Vorstehendem vgl. BGH, Urteil vom 7.7.2005 - III ZR 397/04 - BGHZ 163, 338 ff.).

    Die Privatrechtsordnung kennt grundsätzlich keine Pflicht zur Vergütung ungefragt überlassener Informationen; ein Entgelt dafür ist lediglich auf vertraglicher Grundlage zu bezahlen (vgl. BGH v. 7.7.2005, a.a.O.; BGH v. 23.9.1999, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 18.05.2020 - 18 U 57/19

    Gewöhnlicher Betrieb eines Handelsgewerbes

    Das erfordert wenigstens eine Willensübereinstimmung zwischen dem Makler und dem Maklerkunden über den Umfang und die Entgeltlichkeit der Maklertätigkeit (BGH, Urteil v. 07.07.2005, III ZR 397/04, NJW-RR 2005, 1572).
  • OLG Köln, 27.02.2019 - 18 U 37/18

    Honoraranspruch aus einem Dienstvertrag

    Offenbleiben kann ferner, ob das Bereicherungsrecht dem Makler überhaupt einen Anspruch geben kann (zweifelnd BGH, Urteil vom 07.07.2005 - III ZR 397/04, BGHZ 163, 332-339, zitiert nach juris, Rn. 12 mit Nachweisen zum Meinungsstand).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2007 - L 7 AL 391/04

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

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