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Rechtsprechung
   BGH, 13.06.1951 - II ZR 107/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,287
BGH, 13.06.1951 - II ZR 107/50 (https://dejure.org/1951,287)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1951 - II ZR 107/50 (https://dejure.org/1951,287)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1951 - II ZR 107/50 (https://dejure.org/1951,287)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarung in einem Mäklervertrag, dass in Abweichung von § 652 BGB die Wählerprovision nicht mit dem Abschluss des provisionspflichtigen Vertrages, sondern erst nach seiner Durchführung zur Entstehung gelangen soll - Enstehung der Wählerprovision erst nach der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Auszüge)
  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Courtageanspruch des Maklers bei abweichender Ausführung des Hauptvertrages, abweichende Geschäftsausführung, Abdingbarkeit der Vorschrift über den Provisionsanspruch des HV bei Nichtausführung oder abweichender Ausführung des Geschäfts

Papierfundstellen

  • BGHZ 2, 281
  • NJW 1951, 649
  • DB 1951, 856
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • RG, 12.03.1919 - V 363/18

    Rechtliche Natur des Handlungsagenturvertrags im Unterschiede vom Maklervertrag; …

    Auszug aus BGH, 13.06.1951 - II ZR 107/50
    Der gegenteiligen Ansicht des Reichsgerichts (RGZ 95, 134 [137]; RG in 1916 S 1585; JW 1922 S 487) und der herrschenden Meinung im Schrifttum (Kommentar der Reichsgerichtsräte zum HG Anm. 7 vor § 93 HGB; Staudinger zu § 652 BGB Anm. 30; Staub 14.Aufl Kommentar zum HGB Anm. 23 und 28 vor § 94 HGB und zu § 88 HGB Anm. 1), die eine entsprechende Anwendung des § 88 Abs. 2 HGB auf den Mäklervertrag ablehnen, könne nicht gefolgt werden, da auch zwischen dem Auftraggeber und dem Mäkler ein ähnliches Treueverhältnis bestehe wie zwischen dem Geschäftsherrn und dem Handlungsagenten.

    Ist durch diese Vereinbarung die Entstehung des Provisionsanspruch von der Durchführung des vermittelten Geschäfts abhängig gemacht, so gilt diese Bedingung im Falle der Nichtausführung des an sich provisionspflichtigen Geschäfts nur dann als eingetreten, wenn der Auftraggeber die Durchführung des Geschäfts in einer gegen Treu und Glauben verstossenden Weise vereitelt hat (RGZ 95, 134 [137]).

  • RG, 22.10.1937 - II 58/37

    1. Gilt für die stille Gesellschaft § 723 BGB. nur, soweit er das Verbot des …

    Auszug aus BGH, 13.06.1951 - II ZR 107/50
    An diese Tatsachenwürdigung und Auslegung, die keine Verletzung anerkannter Rechtsgrundsätze erkennen lassen und denkgesetzlich möglich sind, ist das Revisionsgericht gebunden (vgl. RGZ 156, 129 [133]).
  • RG, 12.01.1921 - V 391/20

    Widerruflichkeit des Handelsmäkler-Auftrags

    Auszug aus BGH, 13.06.1951 - II ZR 107/50
    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum unbestritten, daß, soweit es sich um im Handelsgesetzbuch nicht geregelte Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Handelsmäkler handelt, diese Lücke durch die Bestimmungen über den Mäklervertrag des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 652 ff) ausgefüllt wird (RGZ 101, 209 [210]).
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 310/09

    Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters bei Stornierung des …

    Rn. 17 Dabei bedarf die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene, vom Berufungsgericht ebenfalls offen gelassene Frage, ob § 87a Abs. 3 HGB auch auf den Versicherungsmakler entsprechend anzuwenden ist, wenn dieser im Einzelfall genauso schutzwürdig ist wie ein Versicherungsvertreter (so OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 1999 - 18 U 109/98, BeckRS 2005, 08775 unter I 2 b; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1482, 1483; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1306 f.; OLG Saarbrücken, OLGR 1997, 334, 335 f.;… Emde, aaO, § 92 Rn. 19), oder ob eine solche Analogie schon mangels einer planwidrigen Gesetzeslücke nicht möglich ist (OLG Frankfurt am Main, OLGR 1997, 133 f.; KG…, Urteil vom 14. Januar 1999 - 10 U 7263/97, juris Rn. 7; AG München, VersR 2005, 1688;… Baumbach/Hopt, aaO, § 93 Rn. 7;… MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene, 2. Aufl., § 87a Rn. 5; in diesem Sinne auch BGH, Urteil vom 13. Juni 1951 - II ZR 107/50, BGHZ 2, 281, 283 f.; RGZ 95, 134, 137 mwN, jeweils zu § 88 HGB aF) und sich lediglich im Einzelfall aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) oder einer hieran orientierten Auslegung des Vertrages zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherer für letzteren eine Nachbearbeitungspflicht ergeben kann (…OLG Frankfurt am Main, aaO;… AG München, aaO;… Thiessen in Großkommentar HGB, aaO, § 93 Rn. 167), hier keiner abschließenden Klärung.
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2016 - 16 U 187/14

    Abgrenzung von Handelsmakler und Handelsvertreter

    Dagegen wird eingewendet, dass eine solche Analogie schon mangels einer planwidrigen Gesetzeslücke nicht möglich sei (OLG Frankfurt am Main, OLGR 1997, 133 f.; KG…, Urteil vom 14.01.1999, 10 U 7263/97, juris Rn. 7; AG München, VersR 2005, 1688;… Baumbach/Hopt, aaO, § 93 Rn. 7;… MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene, 2. Aufl., § 87a Rn. 5; in diesem Sinne auch BGH, Urteil vom 13.06.1951, II ZR 107/50, BGHZ 2, 281, 283 f.; RGZ 95, 134, 137 m.w.N., jeweils zu § 88 HGB a.F.).
  • BGH, 18.04.1966 - VIII ZR 111/64

    Entstehung des Lohnanspruchs des Maklers, Entschließungsfreiheit des …

    Es stellt dabei darauf ab, beim Mäklervertrag habe der Auftraggeber - unbeschadet der durch § 162 3GB gezogenen Grenzen - dem Makler gegenüber freie Hand, ob er das Geschäft ausführen wolle oder nicht, möge er auch dem Geschäftsgegner gegenüber dazu verpflichtet sein den Unternehmer verbinde dagegen mit dem Handelsvertreter ein auf Dauer abgostelltes, besonderes Vertrauensverhältnis, wie es zwiechen Auftraggeber und Makler nicht bestehe" Der Bundesgerichtshof hat sich in BGHZ 2, 281 ff der Rechtsprechung des Reichsgerichts angeschlossen, jedoch eine eigene Begründung für seinen Standpunkt gegeben.
  • BGH, 22.01.1964 - VIII ZR 100/62

    Rechtsmittel

    Diese von der Revision nicht angegriffene Auslegung ist rechtlich möglich (vgl. RGZ 95, 134, 136; BGHZ 2, 281) und daher für das Revisionsgericht bindend.

    Eine analoge Anwendung des § 87 a HGB, wonach der Handelsvertreter seine Provision auch bei Nichtausführung eines von ihm vermittelten Geschäfts erhält, wenn dem Geschäftsherrn die Durchführung des Geschäftes zuzumuten ist oder er die Unmöglichkeit der Durchführung zu vertreten hat, kommt bei der Beurteilung eines Makleranspruchs nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. RGZ 95, 134, 136; BGHZ 2, 281), von der abzugehen der erkennende Senat keine Veranlassung sieht, nicht in Betracht.

  • LG Hamburg, 28.02.2018 - 404 HKO 104/16

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers; Anwendung der Vorschriften zum …

    Rn. 45 Dabei bedarf die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene, vom Berufungsgericht ebenfalls offen gelassene Frage, ob § 87a Abs. 3 HGB auch auf den Versicherungsmakler entsprechend anzuwenden ist, wenn dieser im Einzelfall genauso schutzwürdig ist wie ein Versicherungsvertreter (so OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 1999 - 18 U 109/98, BeckRS 2005, 08775 unter I 2 b; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1482, 1483; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1306 f.; OLG Saarbrücken, OLGR 1997, 334, 335 f.;… Emde, aaO, § 92 Rn. 19), oder ob eine solche Analogie schon mangels einer planwidrigen Gesetzeslücke nicht möglich ist (OLG Frankfurt am Main, OLGR 1997, 133 f.; KG…, Urteil vom 14. Januar 1999 - 10 U 7263/97, juris Rn. 7; AG München, VersR 2005, 1688;… Baumbach/Hopt, aaO, § 93 Rn. 7;… MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene, 2. Aufl., § 87a Rn. 5; in diesem Sinne auch BGH, Urteil vom 13. Juni 1951 - II ZR 107/50, BGHZ 2, 281, 283 f.; RGZ 95, 134, 137 mwN, jeweils zu § 88 HGB aF) und sich lediglich im Einzelfall aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) oder einer hieran orientierten Auslegung des Vertrages zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherer für letzteren eine Nachbearbeitungspflicht ergeben kann (…OLG Frankfurt am Main, aaO;… AG München, aaO;… Thiessen in Großkommentar HGB, aaO, § 93 Rn. 167), hier keiner abschließenden Klärung.
  • BGH, 27.10.1951 - II ZR 102/50

    Anspruch des HM auf Courtage bei Nichtausführung des vermittelten Geschäfts

    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 3. Juni 1951 - II ZR 107/50 - (BGHZ 2, 281) sich dahin ausgesprochen, daß er eine sinngemässe Anwendung des § 88 Abs. 2 HGB, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts auf Mäklerverträge ablehne.
  • BGH, 26.09.1960 - VII ZR 227/59

    Geschäft, Rahmenabkommen, Vereitelung des Eintritts einer Bedingung, …

    Das Reichsgericht (RGZ 95, 136) und der Bundesgerichtshof (BGHZ 2, 281, 284) haben entschieden, daß eine Vereinbarung des vom Berufungsgericht angenommenen Inhalts rechtlich zulässig ist und daß die zum Schütze des Handelsvertreters geschaffene Vorschrift des § 88 Abs. 2 a.F. HGB deren Wirksamkeit gegenüber Personen, die nicht Handelsvertreter sind, nicht entgegensteht,.
  • LG Berlin, 05.03.2009 - 95 O 29/08

    Anspruch eines Versicherungsunternehmens auf anteilige Rückzahlung von an einen …

    Bereits zur "Vorgängerregelung" des § 87 a Abs. 3 HGB , zum § 88 a a.F. HGB, hatte die höchstrichterliche Rechtsprechung festgehalten, dass sie im Recht des Handelsmaklers nicht anzuwenden sei (BGHZ 2, 281, 284) [BGH 13.06.1951 - II ZR 107/50] .
  • BGH, 09.05.1957 - II ZR 6/56

    Anspruch des HM auf Courtage bei Nichtausführung des Geschäfts, wirtschaftliche …

    Die gesetzliche Auslegung des § 88 Abs. 2 HGB a.F. ist auf diese Vereinbarung nicht anzuwenden (BGHZ 2, 281 m.weit.Nachw.).
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