Rechtsprechung
| BGH, 11.06.1952 - II ZR 277/51 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 6, 224
- NJW 1952, 867
- DB 1952, 553
Wird zitiert von ... (25)
- BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 82/86
Annahme einer ehebedingten Zuwendung
Darüber hinaus vermöchte nur ein vorwerfbares, mißbilligenswertes Verhalten den mit beweisrechtlichen Nachteilen verbundenen Vorwurf der Beweisvereitelung zu tragen (vgl. BGHZ 6, 224, 225 f.; BGH Urteile vom 16. April 1955 - VI ZR 72/54 - LM § 282 ZPO [Beweislast] Nr. 2 Bl. 2; vom 6. November 1962 - VI ZR 29/62 - NJW 1963, 389, 390 sowie insbesondere vom 8. Dezember 1971 - IV ZR 81/70 - MDR 1972, 495;… s. auch Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 45. Aufl. § 444 Anm. 2 A und B;… Zöller/Stephan ZPO 15. Aufl. vor § 284 Rdn. 21 und § 444 Rdn. 1). - BGH, 14.06.1976 - III ZR 81/74
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gegen den Vermieter eines …
Zwar kann die Vernichtung von Beweismitteln durch eine Partei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Umkehrung der Beweislast führen (BGHZ 6, 224, 227; zuletzt das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 14. April 1976 - VIII ZR 288/74). - BGH, 14.04.1976 - VIII ZR 288/74
Beweislast bei Mietzinsklage nach Zerstörung der Mietsache
Der Bundesgerichtshof hat Umkehr der Beweislast angenommen (BGHZ 6, 224, 227).
- BGH, 15.11.1984 - IX ZR 157/83
Erstreckung der Zwangsverwaltung auf schuldnerfremde Zubehörstücke; Verletzung …
Teilweise findet das beweisvereitelnde Verhalten der Partei Eingang in die Beweiswürdigung (…BGH, Urt. v. 22. April 1958 - VI ZR 86/57 = VersR 1958, 762;… v. 12. Januar 1960 - VI ZR 220/58 aaO), teilweise wird daran die Umkehr der Beweislast geknüpft (BGHZ 6, 224;… BGH, Urt. v. 16. April 1955 - VI ZR 72/54 aaO;… vom 14. April 1976 - VIII ZR 288/74 aaO). - OLG Köln, 21.11.1991 - 7 U 52/91
Amtshaftung Beweisvereitlung Reparatur Schadensstelle Straßenbelag
Rn. 97 Die Beweisvereitelung führt zu Beweiserleichterungen für die beweisbelastete Partei bis hin zur Umkehr der Beweislast (vgl. BGHZ 6, 224, 227; BGH NJW 1976, 1315, 1316; 1986, 59, 61; Thomas/Putzo, § 286 Anm. 5 b). - BGH, 19.12.1979 - IV ZR 91/78
Grobe Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kfz auf einem öffentlichen Parkplatz
Das ist Jedoch im allgemeinen aufgrund eines Verhaltens der nicht beweispflichtigen Partei geschehen, das sich nicht mit der Beweisfrage selbst deckte oder unmittelbar damit zusammenhing, sondern selbständig daneben in Erscheinung getreten war (vgl. RGZ 101, 197s Testamentsvemichtung; Beweisfrage: Vermächtnis; BGHZ 6, 224: Nichtaufbewahren des Kaufmusters; Beweisfrage: Mustergemäße Beschaffenheit der KaufSache; BGH LM ZPO § 282 Nr. 2: Nichtaufbewahren eines in der Operationswunde verbliebenen, später entfernten Tupfers; Beweisfrage: Verschulden des Arztes bei der ersten Operation, Größe und Beschaffenheit des Tupfers; LM ZPO § 286 (B) Nr. 11: Weigerung der nicht beweispflichtigen Partei - Straßenbahnführer zwei nur ihr bekannte Zeugen der anderen Partei zu benennen; Beweisthema: Genauer Ort eines Straßenbahnunfalls; vgl. auch BGH VersR 1958, 762). - BGH, 04.06.1962 - III ZR 207/60
Enteignung eines Grundstücks - Begründung von Entschädigungsansprüchen durch …
Nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 6, 224, 227 [BGH 11.06.1952 - II ZR 277/51]; LM zu ZPO § 282 Nr. 2) kann sich dies - worauf die Anschlußrevision hinweist - allerdings umkehren, wenn die nicht beweispflichtige Partei die Unaufklärbarkeit schuldhaft herbeigeführt hat. - BGH, 06.11.1962 - VI ZR 29/62
Beweiswürdigung bei Vereitelung oder Erschwerung der Beweisführung durch eine …
Die §§ 427, 444 ZPO sind nicht unmittelbar anwendbar" Röntgenfilme sind keine Urkunden im Sinne dieser Bestimmungen; sie sind keine schriftliche Verkörperung eines Gedankens" Auch fehlt es an dem nach § 422 ZPO vorausgesetzten Bestehen eines bürgerlich-rechtlichen Herauagabe- oder Vorlegungsanspruchs" Die Klägerin ist weder Eigentümerin der Filme noch hat sie ein vertragliches Forderungsrecht auf Herausgabe der Filme" EjLn solcher Anspruch möchte gegeben sein, wenn ein Werkvertrag auf Herstellung der Röntgenaufnahmen abgeschlossen worden wäre; der Vertrag, der zwischen den Parteien zustande gekommen ist, ging aber auf die zahnärztliche Behandlung der Klägerin und der Beklagte hat die Röntgenaufnahmen gemacht, um diagnostische Grundlagen für die von ihm vorzunehraende Behandlung und die hierbei notwendig werdenden Maßnahmen zu erlangen" Das war auch kein Geschäftsbesorgungsvertrag ia J Sinne des § 675 BGB, der ihn nach § 667 BGB zur Herausgabe der Filmaufnahmen verpflichtet hätte" Aus der ärztlichen Aufklärungspflicht folgt nicht, daß der Arzt dem Patienten auch seine Behandlungsunterlagen (Krankenblätter, Röntgen aufnahmen, Elektrokardiogramme usw.) herausgeben müßte" Ärztlicher Berufsauffassung entspricht es; ..daß ärztliche Aufzeichnungen, Krankenblätter, Sektionsbefunde, Röntgen aufnahmen und andere Untersuchungsbefunde in der Regel nur in Verbindung mit der Erstattung eines Berichtes oder Gutachtens herausgegeben werden sollen ( § 7 Abs« 3 der vom 59o Beutschen Ärztetag im September 1956 beschlossenen heuen Berufsordnung für die deutschen Ärzte $ vgl Kuhns, Bas gesamte Recht der Heilberufe I 585, II 155); darüber hinaus ist es laut Feststellung im Würzburger Gutachten üblich, Röntgenbilder einem anderen Arzt auf dessen Anforderung zur Verfügung zu stellen Es liegt nahe, eine entsprechende Verpflichtung des Arztes seinem früheren Patienten gegenüber aus einer Nachwirkung des Behandlungs- Vertrages abzuleiten, bei dem es ja um den Bienst an der Gesundheit des nach wie vor kränken oder erneut erkrankten Patienten ging Möglicherweise hat sich ein solcher Brauch auch bereits gewohnheitsrechtlich verfestigt Es ist aber etwas anderes, ob ein Arzt verpflichtet ist, Röntgenaufnahmen einem anderen Arzt zur Verfügung zu stellen, oder ob ihn die Verpflichtung trifft, sie an den Patienten selbst herauszugeben Abgesehen davon, daß es zur richtigen Beutung von Röntgenaufnahmen zumeist besonderer Fachkenntnisse und Erfahrungen bedarf, über die ein Patient ohne medizinische Vorbildung nicht zu verfügen pflegt, können sich aus Röntgenaufnahmen Anzeichen auf einen Befund oder Befundverdacht ergeben, die den Arzt möglicherweise vor die Frage stellen, ob es ärztlich zu vertreten ist, sie dem Patienten zu offenbaren Es entbehrt daher nicht innerer Berechtigung, daß nach ärztlicher Übung Röntgenaufnahmen zwar einem anderen Arzt zur Verfügung gestellt werden, nicht aber dem Patienten selbst" Ein Anspruch auf Vorlegung der Röntgenaufnahmen ergibt sich für die Klägerin schließlich auch nicht aus § 810 BGB, da sich diese Bestimmung wieder nur auf schriftliche Urkunden bezieht, noch dazu auf solche, die Aussagen über Bechtsgeschäfte oder HechtsVerhältnisse enthalten" Bür einen sachlich-rechtlichen Anspruch des Patienten gegen den Arzt auf Herausgabe oder Vorlegung von Röntgenaufnahmen fehlt es hiernach an der rechtlichen Grundlage (…ebenso Kuhns aaO I 588; Ponsold, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin 2" Aufl" S" 33; Bohne/Euler/Venter, Porensis.che Zahnheilkunde S" 20; Wiethaup JK 1954? 174; LG Hannover, Urt" v" 24« Juni 1955 10 S 108/55- NJW 1956, 348; OLG Stuttgart, Urt« v« 4. Februar und 21" Oktober 1958 6 U 35/57 NJW 1958, 2118 und 2120 mit im wesentlichen zustimmender Stellungnahme von Wussow in WI 1962, 57 f)« Wenn hiernach also auch die §§ 427, 444 ZPO keine unmittelbare Anwendung finden können, so hat der in ihnen ausgesprochene Gedanke doch allgemeinere Bedeutung" Ver eitelt oder erschwert eine Partei der anderen arglistig die Benutzung eines Beweismittels, so kann das Gericht hieraus in freier Beweiswürdigung auf die Wahrheit des gegnerischen Vorbringens schließen« Bas gleiche kann unter Umständen auch dann geschehen, wenn die Partei der anderen die Benutzung eines wesentlichen Beweismittels fahrlässig vereitelt (vgl« KGZ 101, 197, 198; 128, 121, 125; 0GH 1, 268, 270; BGHZ 6, 224, 226; Urteile des erkennenden Senats vom 16" April 1955 VI ZH 72/54 LM Nr« 2 zu § 282 ZPO = VersH 1955, 344; vom 22" April 1958 VI Zit 86/57 VersB 1958" 762, 763; vom 12« Januar I960 VI ZR 220/58 LM Nr" 11 zu § 286 C B j ZPO « NJV; I960, 821 VersR I960, 323, 324; Stein/Jonas/Schönke ZPO 17« Aufl" § 282 Anm" b; § 286 Ann« II 1; Wieczorek ZPO § 444 Anm" C; Baumbach/ Laut eriM bach ZPO 26" Aufl" § 286 Anm0 2 A; Übers" 3 B vor § 371; Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 8o Auflo So 570)o Ohne daß es auf das Bestehen eines sachlich-rechtlichen Herausgabe- oder Vorlegungsanspruchs ankommt, hätte es unter diesem prozeßrechtliehen Gesichtspunkt von Bedeutung sein können, daß hier die Filmaufnahmen nicht als Objekt einer Augenscheinseinnahme haben genutzt werden können". - OLG München, 27.01.1976 - 25 U 4267/75
Erschleichung eines Urteils - Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche
Dieser aus § 242 BGB sowie im Fall des Urkundenverlustes insbesondere aus §§ 427, 444 ZPO hergeleitete Grundsatz ist in Rechtsprechung und Schrifttum weithin anerkannt (RGZ 101, 197/198; BGHZ 6, 224 = NJW 1952, 867; BGH NJW 1963, 389/390; OLG Hamburg MDR 1968, 674; OLG Bamberg VersR 1971, 769; Egon Schneider MDR 1969, 4ff; Peters ZZP 1969 Bd 82, 200ff; Gerhardt AcP 1969 Bd 169, 289ff und ZZP 1973 Bd 86, 60ff; Ordemann NJW 1962, 1902/1903;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold ZPO 19. Aufl § 282 Anm IV 7b;… Zöller/Stephan aaO § 286 Anm IV 1 und § 444 Anm 1). - BGH, 25.01.1977 - VI ZR 166/74
Ersatzfähigkeit von Verfolgungsschäden
Insbesondere kommt die Rechtsprechung zur Umkehr der Beweislast bei böswilliger Beweisvereitelung (s. BGHZ 6, 224, 226 [BGH 11.06.1952 - II ZR 277/51];Urteile v. 16. April 1955 - VI ZR 72/54 = LM ZPO § 282 Nr. 2 undv. - BGH, 16.04.1955 - VI ZR 72/54
- BGH, 27.10.1988 - I ZR 156/86
Überlassung im Ausland zu erhebender Beweise an die Parteien; Fälligkeit des …
- BGH, 17.10.1960 - VII ZR 216/59
Schadensersatzpflicht des U bei Nichtabschluss angetragener Geschäfte, Ablehnung …
- BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51
Enteignung und Lastenausgleich
- OLG Naumburg, 18.02.1998 - 9 U 424/97
Beweislastvereitelung - Umkehr der Beweislast
- OLG Koblenz, 01.02.1990 - 5 U 1300/89
Feststellung der Todesursache eines Tieres; Darlegungs- und Beweislast bei …
- BGH, 13.07.1960 - V ZR 66/59
- OLG Köln, 19.12.1988 - 8 U 22/88
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines Vertrags über die Vermietung einer …
- BGH, 06.11.1978 - VIII ZR 285/77
Lieferung von Waren unter Eigentumsvorbehalt - Übergang des Eigentums mit Zahlung …
- BGH, 17.05.1978 - VIII ZR 11/77
Schadensersatzanspruch aus positiver Forderungsverletzung (pFV) eines Zessionars …
- BGH, 23.06.1967 - V ZR 109/64
- FG Düsseldorf, 26.03.1998 - 10 K 3328/94
Erlöschen von Steuerforderungen durch Aufrechnung; Nichtfeststellbarkeit des …
- BGH, 30.10.1961 - VII ZR 138/60
- BGH, 02.12.1959 - V ZR 72/58
Rechtsmittel
- BGH, 02.10.1961 - III ZR 131/60
Rechtsmittel
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