Rechtsprechung
| BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 29/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Rückforderung von Arbeitslosengeld - Leistungen der Arbeitsförderung bei Rechtsübergang - Gewährung von Leistungen der Arbeitförderung im Anschluss an die Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 52, 47
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (5)
- BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69
Willenserklärung - Kündigung
Auszug aus BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 29/80
Die Auslegung von Willenserklärungen, wozu auch ein Verstoß gegen die allgemeinen Auslegungsregeln gehört, unterliegt jedoch der Überprüfung des Revisionsgerichts (…vgl. Peters/Sautter/Wolff, aaO, § 162 Anm. 6, S. 111/80-89; BGH in MDR 1968, 576; Bundesarbeitsgericht -BAG- in Der Betrieb 1971, 100 f). - BVerfG, 12.05.1976 - 1 BvL 31/73
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Abfindung auf Arbeitslkosengeld
Auszug aus BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 29/80
Wie schon das BVerfG in seinem Beschluß vom 12. Mai 1976 - 1 BvL 31/73 - (…SozR 4100 § 117 Nr. 1) hervorgehoben hat, liegt der vernünftige Sinn dieser Regelung darin, "im Interesse der Versichertengemeinschaft zu verhindern, daß ein Arbeitsloser außer dem nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses gezahlten Arbeitsentgelt noch Arbeitslosengeld bezieht". - BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
Auszug aus BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 29/80
Dem steht nicht entgegen, worauf das LSG hingewiesen hat, daß der Senat im Urteil vom 14. Februar 1978 (BSGE 46, 20, 24 = SozR 4100 § 117 Nr. 2) ausgeführt hat, daß vergleichsweise begründete Leistungen von § 117 Abs. 2 AFG erfaßt würden. - BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 16/80
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Arbeitslosengeld - Revision
Auszug aus BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 29/80
Soweit sich aus dem Inkrafttreten des § 117 Abs. 3 nF mit Wirkung ab 12. Mai 1976 (Art. 8 Satz 2 des 4. AFG-ÄndG) Auswirkungen für den Anwendungsbereich des § 117 Abs. 2 AFG nF ergeben (vgl. Art. 6 Nr. 3 des 4. AFG-ÄndG), handelt es sich nur um das Ausmaß des Ruhens, nicht um die Frage, ob überhaupt die Ruhenswirkung eingetreten ist (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 17. März 1981 - 7 RAr 16/80 -). - BSG, 20.06.1978 - 7/12/7 RAr 126/75
Auszug aus BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 29/80
Grundsätzlich ist die Feststellung des wirklichen, inneren Willens durch die Vordergerichte eine tatsächliche Feststellung, an die das Revisionsgericht gemäß § 163 SGG gebunden ist (vgl. das Urteil des Senats vom 20. Juni 1978 - 7/12/7 RAr 126/75 - Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zum SGG, § 162 Anm. 2, S. 111/80-93; Palandt-Heinrichs, Kommentar zum BGB, § 133 Anm. 1 b).
- BSG, 12.05.2021 - B 11 AL 6/20 R
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Arbeitsentgelt - Unterhaltsbeihilfe eines …
Diesen Zweck verfolgen § 157 Abs. 2 und § 158 Abs. 1 und 2 SGB III aber in ähnlicher Weise (vgl BSG vom 23.6.1981 - 7 RAr 29/80 - BSGE 52, 47 [49] = SozR 4100 § 117 Nr. 7 S 45 - juris RdNr 47;… BSG vom 3.3.1993 - 11 RAr 57/92 - SozR 3-4100 § 117 Nr. 10 S 65 - juris RdNr 28; jeweils zu § 117 Abs. 2 AFG). - BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93
Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche
Die zwischen dem Kläger und dem Konkursverwalter getroffene Vereinbarung bedarf deshalb einer Auslegung unter Berücksichtigung der außerhalb der wörtlichen Erklärungen liegenden tatsächlichen Umstände (vgl BSGE 52, 47, 50 ff = SozR 4100 § 117 Nr. 7; BSG, Breithaupt 1991, 708, 709 ff; BSG, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 7 RAr 55/80 -, DBIRspr Nr. 2726a zu § 117 AFG), die das Revisionsgericht nicht selbst ermitteln darf (…vgl BSGE 52, 152, 162 = SozR 2200 § 405 Nr. 10;… BSGE 71, 265, 272 = SozR 3-4100 § 118b Nr. 1). - BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91
Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das …
Für diese Rechtsfolge kann es offenbleiben, ob der Senat an die Auslegung des Inhalts der Abtretungserklärung durch das LSG als tatsächliche Feststellung gebunden ist (§ 162 SGG), wie die Beklagte meint, oder ob das nicht der Fall ist, falls das LSG bei seiner Auslegung gegen allgemeine Auslegungsregeln verstoßen hätte (vgl dazu etwa BSGE 52, 47, 52 = SozR 4100 § 117 Nr 7;… BSGE 43, 37, 39 = SozR 2200 § 1265 Nr 24;… BSG SozR 1500 § 163 Nr 2;… BSG SozR 5070 § 10a Nr 3).
- BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80
Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich
Welche der verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten hier den Vorzug verdient, kann der Senat nicht abschließend entscheiden; denn die Feststellung dessen, was dem Willen der Parteien eines Rechtsstreits bei Abschluß eines Vergleichs entsprach, ist eine Tatfrage, zu der hier das LSG erst noch die erforderlichen Tatsachenfeststellungen treffen muß (vgl. Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl. § 132 III 2h; RGZ 154, 319; BSG 23. Juni 1981 - 7 RAr 29/80 - m.w.N.). - BAG, 25.03.1992 - 5 AZR 254/91
Abfindung; Erstattung des Arbeitslosengeldes
Es kann ohne jeglichen Hinweis im Vergleich keine Verpflichtung des Arbeitgebers angenommen werden, daß er neben der Abfindung auch noch den Anspruch auf Rückzahlung des Arbeitslosengeldes gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit erfüllen wollte (ebenso BSG Urteil vom 23. Juni 1981 - 7 RAr 29/80 -…">117%20AFG%20Nr.%207#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4100, § 117 AFG Nr. 7, S. 47 und 48). - BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 46/92
Arbeitslosengeld - Ruhen - Vorruhestandsgeld - Einigsein - Vetragspartner - …
Obwohl das Revisionsgericht die Auslegung einer Erklärung, also die Ermittlung ihres rechtlichen Inhalts, anhand der Auslegungsregeln des materiellen Rechts überprüfen darf, ist es bei Notwendigkeit zur Überprüfung konkreter Verhältnisse, unter denen die Erklärung abgegeben worden ist, bzw. dessen, was die Beteiligten tatsächlich gewollt haben, an eigenen Ermittlungen gehindert (zur Problematik insgesamt: Peters / Sautter / Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit, Stand Juli 1991, § 162 RdNrn. 63 und 64; BSGE 52, 47, 52 = SozR 4100 § 117 Nr. 7).Sollte sich ergeben, daß nach den beschriebenen Kriterien im streitigen Zeitraum Vorruhestandsgeld i.S. des § 118b AFG nicht bezogen worden ist, könnte ein Ruhen des Anspruchs gemäß § 117 Abs. 2 und 3 AFG (hier i.d.F. des insoweit am 1. Juli 1989 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes und anderer Vorschriften vom 30. Juni 1989 - BGBl. I 1297) mit der Notwendigkeit der "Kapitalisierung" der Leistung (…vgl. BSG SozR 4100 § 118 Nr. 13 und BSG NZA 1985, 438, 439) in Betracht kommen, da es sich bei den von der früheren Arbeitgeberin des Klägers gezahlten Leistungen nicht um Arbeitsentgelt i.S. des § 117 Abs. 1 AFG (vgl. BSGE 52, 47 ff. = SozR 4100 § 117 Nr. 7) bzw. um eine Leistung i.S. des § 117 Abs. 1a AFG handelt und auch § 118 AFG (i.d.F. des Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetzes vom 22. Dezember 1981 - BGBl. I 1497) nicht eingreift.
- BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 246/95
Anrechnung von Arbeitslosengeld auf die Abfindung
Ein Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Zeit bis zum 30. April 1992 aufgrund von § 117 Abs. 2 AFG kommt nicht in Betracht, da der Ruhenszeitraum nach dieser Vorschrift erst mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses beginnt (BSG Urteil vom 23. Juni 1981 - 7 RAr 29/80 -…">117%20AFG%20Nr.%207#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4100 § 117 AFG Nr. 7). Der Senat hat bereits mit Urteil vom 25. März 1992 entschieden, daß es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf, wenn eine als Abfindung bezeichnete Leistung entgegen § 117 Abs. 2 AFG nicht um den darauf entfallenen Anteil der Arbeitslosenunterstützung gekürzt werden soll (- 5 AZR 254/91 - AP Nr. 12 zu § 117 AFG; ebenso BSG Urteil vom 23. Juni 1981 - 7 RAr 29/80 -
…">117%20AFG%20Nr.%207#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4100 § 117 AFG Nr. 7). - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2014 - L 9 AL 49/14
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Ruhen bei einer vom Arbeitgeber gezahlten …
Die dem Arbeitnehmer in diesen Fällen zugesprochene Abfindung (§ 9 Abs. 1 iVm § 10 KSchG) enthält folglich keine Arbeitsentgeltanteile, sondern dient voll dem Ausgleich für den Verlust des sozialen Besitzstandes (vgl BSGE 52, 47, 50 = SozR 4100 § 117 Nr. 7 mwN;… ebenso Herschel/Löwisch, Komm z KSchG, 6. Aufl, RdNr 1 zu § 9, RdNrn 11, 12 zu § 10).Ergibt sich auf Klage hier, daß dem Arbeitnehmer trotz Unbegründetheit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist, hat das Gericht das Arbeitsverhältnis aufzulösen, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem es bei begründeter außerordentlicher Kündigung geendet hätte (§ 13 Abs. 1 KSchG iVm § 9 Abs. 2 KSchG; vgl auch hierzu BSGE 52, 47, 50 = SozR 4100 § 117 Nr. 7 mwN, ebenso Herschel/Löwisch, aaO, RdNr 21 zu § 13).
- LSG Bayern, 23.10.1998 - L 8 AL 402/97
Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) und Berücksichtigung …
Deshalb scheidet die Anwendung des § 117 Abs. 2 AFG aus, da es nicht um ein Ruhen des Anspruchs für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht (vgl. BSG vom 23.06.1981 = BSGE 52, 47 = SozR 4100 § 117 Nr. 7).Wie das BSG in seiner Entscheidung vom 23.06.1981 (a.a.O.) bei einer vergleichbaren Fallgestaltung zutreffend ausgeführt hat, spricht nicht gegen die Anwendung des § 117 AFG, daß im Vergleich die §§ 9, 10 KSchG als Rechtsgrundlage für die Zahlung der Abfindung an den Kläger aufgeführt worden sind.
Jedoch bedarf die Vereinbarung einer Auslegung unter Berücksichtigung der außerhalb der wörtlichen Erklärung liegenden tatsächlichen Umstände (BSG vom 23.06.1981, a.a.O., BSG vom 25.10.1990, Breith. 1991 S.708;… BSG vom 14.07.1994, SozR 3-4100 § 117 Nr. 11).
Werden bei bestehendem Annahmeverzug und geschuldeter Vergütung in einer Auflösungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Restvergütungsansprüche abschließend geregelt, so ist grundsätzlich davon auszugehen, daß in der einvernehmlichen vergleichsweisen Abfindungssumme Arbeitsentgelt enthalten ist (BSG vom 23.06.1981, a.a.O.; Gagel, AFG, Rdnr.55 zu § 117).
- BSG, 27.04.2010 - B 8 SO 2/10 R
Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - öffentlich-rechtliche …
Vergleichbare gesetzliche Regelungen fanden bzw finden sich - allerdings beschränkt auf die Fälle der Zahlung mit befreiender Wirkung an den Alg- bzw Alhi-Empfänger - in § 117 Abs. 4, § 140 Abs. 2 AFG (bis 31.12.1997), § 203 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III) in der bis 31.12.2004 geltenden Fassung, § 140 Abs. 4 SGB III in der bis 31.3.1999 geltenden Fassung, § 143 Abs. 3 und § 143a Abs. 4 SGB III. Bei all diesen Normen standen der öffentlich-rechtliche Charakter sowie die Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten nie in Frage (zB: BSGE 52, 47 = SozR 4100 § 117 Nr. 7; BSG, Urteil vom 20.6.1978 - 7/12/7 RAr 126/75; vgl auch Henke in Eicher/Schlegel, SGB III, § 143 RdNr 130 ff mwN, Stand Februar 2004) . - BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 75/88
Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128a AFG , Beratungspflicht der …
- BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 48/86
Anspruch - Ruhen - Arbeitslosengeld - Ausnahme - Kündigung - Zeitpunkt - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2020 - L 7 AL 121/18
Bewilligung von Arbeitslosengeld; Zahlung einer Unterhaltsbeihilfe für einen …
- LSG Bayern, 19.09.2017 - L 10 AL 239/16
Unterhaltsbeihilfe eines Rechtsreferendars
- BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 16/91
Erstattung des Arbeitslosengeldes bei Wettbewerbsabrede - Wegfall der …
- LSG Sachsen, 25.06.2020 - L 3 AL 156/18
- LSG Hessen, 16.08.1989 - L 8 KR 1211/87
Zur Beitragspflicht zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag von Abfindungen (§ 14 …
- BSG, 27.01.1987 - 6 RKa 27/86
Kassenärztliche Versorgung - Poliklinik - VerjährungsfristRechtsweg
- LSG Sachsen, 07.01.2021 - L 3 AL 5/19
- BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 48/85
Zwischenbeschäftigung - Ruhenszeitraum - Arbeitslosengeld
- BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 74/86
- BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 125/89
Zahlungen mit befreiender Wirkung iS. von § 117 Abs. 4 S. 2 AFG
- LSG Baden-Württemberg, 11.02.2003 - L 13 AL 4706/01
Aufhebung der Bewilligungsentscheidung über Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit …
- BSG, 01.04.2009 - B 7 AL 109/08 B
- BGH, 17.06.1992 - VIII ZR 191/91
Prozessvergleich mit Festlegung einer Abfindungszahlung - Abfindungszahlung zur …
- BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 55/80
Rückforderungsanspruch von bereits gezahltem Arbeitslosengeld - Voraussetzungen …
- BAG, 25.03.1992 - 2 AZR 254/91
Kündigungsschutz; Erstattung des Arbeitslosengeldes bei vereinbarter Abfindung
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