Rechtsprechung
| BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Arbeitslosenversicherung
- lexetius.com
Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses - arbeitsgerichtlicher Vergleich - wichtiger Grund - Ruhen wegen Entlassungsentschädigung bei Nichteinhaltung der fiktiven Kündigungsfrist für ordentlich Unkündbare
- openjur.de
Ruhen des Arbeitslosengeldes; Sperrzeit; Arbeitsaufgabe; Lösung des Beschäftigungsverhältnisses; arbeitsgerichtlicher Vergleich; wichtiger Grund; Ruhen wegen Entlassungsentschädigung bei Nichteinhaltung der fiktiven Kündigungsfrist für ordentlich Un ...
- Judicialis
SGB III § 143 Abs 2; ; SGB III § ... 143a Abs 1 S 1; ; SGB III § 143a Abs 1 S 3 Nr 1; ; SGB III § 143a Abs 1 S 5; ; SGB III § 143a Abs 2; ; SGB III F: 24.03.1997 § 144 Abs 1 Nr 1; ; KSchG § 1a Abs 2; ; KSchG § 9 Abs 1 S 2; ; KSchG § 10; ; GG Art 3 Abs 1; ; EGRL 43/2000 Art 1; ; EGRL 78/2000 Art 3 Abs 3; ; EGRL 73/2002 Art 1; ; EGRL 113/2004 Art 1
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zeitweises Ruhen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) wegen des Erhalts einer Entlassungsentschädigung (Abfindung); Minderung des Anspruchs auf Alg wegen einer Sperrzeit; Verlängerung des Ruhenszeitraums um die Zeit des abgegoltenen Urlaubs; Abschluss einer das ...
- hensche.de
Sperrzeit, Kündigung, Arbeitslosengeld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Ausschluss der Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe aus wichtigem Grund, Lösung des Beschäftigungsverhältnisses nach einem arbeitsgerichtlichen Vergleich
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- IWW (Kurzinformation)
Neue Verwaltungspraxis in Sachen Sperrzeit
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Vergleich im Kündigungsschutzprozess rechtfertigt keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitslosengeld und Sperrzeit - Vergleich im Kündigungsschutzprozess löst keine Sperrzeit aus
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Vergleich im Kündigungsschutzprozess führt nicht automatisch zur Sperrzeit
- anwalt-kiel.com (Kurzinformation)
PM BSG Kassel - Vergleich Kündigungsschutzprozess Sperrzeit
- rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)
Sperrzeit bei Arbeitslosengeld wegen Beendigung des Arbeitsverhältnis in gerichtlichem Vergleich
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Arbeitslosenversicherung - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - Vergleich im Kündigungsschutzprozess führt nicht automatisch zur Sperrzeit!
- anwalt24.de (Kurzinformation)
SPERRZEIT BEI DER ARGE WENN EIN VERGLEICH VOR DEM ARBEITSGERICHT STATTFAND?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Aufhebungsvereinbarung ohne Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I
- anwalt.de (Kurzinformation)
Aufhebungsvertrag vor dem Arbeitsgericht vermeidet Sperrzeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes bei gerichtlichem Vergleich
- juraforum.de (Kurzinformation)
Vergleich im Kündigungsschutzprozess führt nicht automatisch zur Sperrzeit
- 123recht.net (Pressemeldung, 17.10.2007)
Keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach Gerichtsvergleich // Bei Abfindung kann Leistung aber vorübergehend ruhen
Besprechungen u.ä.
- RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 07.12.2004 - S 12 AL 3230/02
- LSG Baden-Württemberg, 26.07.2006 - L 3 AL 1308/05
- BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R
Papierfundstellen
- BSGE 99, 154
- NJW 2008, 3248 (Ls.)
- NZS 2008, 137
- NZS 2008, 663
- DB 2008, 1048
- NZA-RR 2008, 383
Wird zitiert von ... (52) Zitiert selbst (16)
- BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 47/05 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger …
Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R
Vielmehr kann auch das Interesse schützenswert sein, sich bei ohnehin nicht zu vermeidender Beschäftigungslosigkeit wenigstens eine Abfindung zu sichern (BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 13 RdNr 15 ff; vgl auch Voelzke NZS 2005, 281, 286).Allerdings hat der Senat die Sperrzeitunschädlichkeit einer Abfindung bislang auf Fälle der bereits ausgesprochenen oder der drohenden objektiv rechtmäßigen betriebsbedingten Kündigung beschränkt (…BSGE 92, 74 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 6, RdNr 19; SozR 4-4300 § 144 Nr. 13 RdNr 13 ff).
Der Vorschlag, das arbeitsgerichtliche Verfahren durch Vergleich zu beenden, war unter diesen Umständen - unabhängig vom Alter des Klägers (vgl hierzu SozR 4-4300 § 144 Nr. 13 RdNr 16, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) - nicht unangemessen, zumal bei Fortführung des Rechtsstreits selbst für den Fall der sich herausstellenden Rechtswidrigkeit der Kündigung unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Satz 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung auf Antrag des Arbeitgebers nicht ausgeschlossen gewesen wäre.
Für eine Manipulation spricht auch nicht zwingend die Höhe der dem Kläger zugebilligten Abfindung, auch wenn sie sowohl die in § 1a Abs. 2 KSchG - im streitgegenständlichen Zeitraum noch nicht anwendbar - als auch die in § 10 KSchG genannten Beträge übersteigt (zu § 1a KSchG vgl BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 13, RdNr 19; Voelzke NZS 2005, 281, 286 f; Lilienfeld/Spellbrink RdA 2005, 88, 94; Seel NZS 2007, 513, 515).
- BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 35/03 R
Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - …
Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R
Der Arbeitnehmer löst das Beschäftigungsverhältnis durch die Vereinbarung über die Hinnahme einer Kündigung auch dann, wenn diese Vereinbarung im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs geschlossen wird (Weiterführung von BSG vom 18.12.2003 - B 11 AL 35/03 R = BSGE 92, 74 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 6).Der Senat hat insoweit in seinem vom LSG in Bezug genommenen Urteil vom 18. Dezember 2003 zum so genannten Abwicklungsvertrag bereits entschieden, dass eine nach Ausspruch einer Arbeitgeberkündigung getroffene Vereinbarung, die die Hinnahme der Kündigung bestätigt bzw die Kündigung absichert, als Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zu behandeln ist (BSGE 92, 74 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 6, RdNr 13).
Denn die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe knüpft lediglich an ein aktives Verhalten des Arbeitnehmers an (BSGE 92, 74, 78 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 6, RdNr 11).
Allerdings hat der Senat die Sperrzeitunschädlichkeit einer Abfindung bislang auf Fälle der bereits ausgesprochenen oder der drohenden objektiv rechtmäßigen betriebsbedingten Kündigung beschränkt (BSGE 92, 74 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 6, RdNr 19;… SozR 4-4300 § 144 Nr. 13 RdNr 13 ff).
- BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R
Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses - …
Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R
Denn nach der Rechtsprechung des BSG löst der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis iS der vorgenannten Vorschrift, wenn er einen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führenden Vertrag schließt (…BSGE 77, 48, 50 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9; BSGE 89, 250, 252 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24 mwN).Maßgebend für diese Auffassung des Senats ist, dass der Arbeitnehmer nach Erhalt einer rechtswidrigen Kündigung zur Vermeidung einer Sperrzeit nicht gezwungen ist, gegen diese durch Kündigungsschutzklage vorzugehen (…BSGE 77, 48, 53 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9; BSGE 89, 250, 253 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24).
- BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95
Eintritt einer Sperrzeit bei tariflich grundsätzlich nicht kündbaren …
Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R
Denn nach der Rechtsprechung des BSG löst der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis iS der vorgenannten Vorschrift, wenn er einen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führenden Vertrag schließt (BSGE 77, 48, 50 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9;… BSGE 89, 250, 252 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24 mwN).Maßgebend für diese Auffassung des Senats ist, dass der Arbeitnehmer nach Erhalt einer rechtswidrigen Kündigung zur Vermeidung einer Sperrzeit nicht gezwungen ist, gegen diese durch Kündigungsschutzklage vorzugehen (BSGE 77, 48, 53 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9;… BSGE 89, 250, 253 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24).
- BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Kündigung des unbefristeten zur …
Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R
Diese dient dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor Risikofällen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat; eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn dem Versicherten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (…vgl ua BSGE 90, 90, 93 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26;… BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 9 RdNr 10; SozR 4-4300 § 144 Nr. 14 RdNr 19; jeweils mwN).Dies ist nicht nach den subjektiven Vorstellungen des Arbeitslosen zu beurteilen, sondern ein wichtiger Grund im Sinne des Sperrzeitrechts muss objektiv gegeben sein (vgl ua SozR 4-4300 § 144 Nr. 14 RdNr 19 mwN).
- BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger …
Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R
Der Senat hat bereits für bei drohender Kündigung geschlossene Aufhebungsverträge entschieden, dass zwar das Interesse am Erhalt der Abfindung für sich allein einen wichtigen Grund nicht rechtfertigen kann, dass jedoch umgekehrt eine Abfindung diesen nicht ausschließt (BSGE 95, 232 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 11, RdNr 20). - BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des …
Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R
Diese dient dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor Risikofällen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat; eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn dem Versicherten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl ua BSGE 90, 90, 93 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26;… BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 9 RdNr 10;… SozR 4-4300 § 144 Nr. 14 RdNr 19; jeweils mwN). - BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97
Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei …
Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R
Wenn das LSG unter Zugrundelegung und Feststellung dieser tatsächlichen Umstände davon ausgegangen ist, dass der Arbeitgeber nicht zur außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist berechtigt war, so ist dies rechtlich unter Beachtung der einschlägigen Rechtsprechung des BAG (vgl BAGE 88, 10 = AP Nr. 143 zu § 626 BGB) nicht zu beanstanden. - BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 98/03 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Lösung des unbefristeten …
Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R
Diese dient dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor Risikofällen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat; eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn dem Versicherten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (…vgl ua BSGE 90, 90, 93 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 9 RdNr 10;… SozR 4-4300 § 144 Nr. 14 RdNr 19; jeweils mwN). - BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R
Rente wegen Erwerbsminderung - eingeschränkte Geh- bzw Wegefähigkeit - …
Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R
Denn bei Beanstandung der Beweiswürdigung des LSG ist eine Verletzung des § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nicht dadurch formgerecht gerügt, dass der Revisionsführer seine eigene Beweiswürdigung an die Stelle derjenigen des LSG setzt (…vgl ua BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31; BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 8). - BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R
Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme
- BSG, 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Entlassungsentschädigung - tariflicher …
- BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 44/05 R
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Entlassungsentschädigung nach …
- BSG, 23.04.1996 - 1 RK 20/95
Krankenhausbehandlung als Sachleistung in der Krankenversicherung
- BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86
Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung - …
- BSG, 03.07.1956 - 1 RA 87/55
- BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - drohende …
Dies gelte allerdings dann nicht, wenn Anhaltspunkte für eine Manipulation zu Lasten der Versichertengemeinschaft vorlägen (Hinweis auf Senatsurteil vom 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R - BSGE 99, 154 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 17).Rn. 15 a) Zutreffend ist das LSG davon ausgegangen, dass die Klägerin das Beschäftigungsverhältnis dadurch gelöst hat, dass sie mit ihrer Arbeitgeberin am 10.5.2004 mit Wirkung zum 30.11.2005 einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat (vgl ua BSGE 99, 154 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 17, RdNr 31;… BSGE 89, 250, 252 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24, mwN).
Dies ist nicht nach den subjektiven Vorstellungen des Arbeitslosen zu beurteilen, sondern ein wichtiger Grund im Sinne des Sperrzeitrechts muss objektiv gegeben sein (…vgl zuletzt BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 21 RdNr 12; BSGE 99, 154 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 17, RdNr 35).
Rn. 22 dd) Diese Ankündigungs-Rechtsprechung, die in der Literatur weitgehend Zustimmung gefunden hat (vgl ua Winkler in Gagel, SGB III, § 144 RdNr 56, Stand Juli 2009; Coseriu in Eicher/Schlegel, SGB III, § 144 RdNr 141, Stand Juni 2010) und der auch die Beklagte ansatzweise Rechnung getragen hat (vgl Durchführungsanweisungen <DA> der BA, Stand 11/2011 zu § 144 SGB III, Ziff 9.1.2, RdNr 144.103), wird - unter gleichzeitiger Berücksichtigung der in der Senatsentscheidung vom 17.10.2007 (B 11a AL 51/06 R - BSGE 99, 154, 161 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 17, RdNr 42 und 43) genannten Maßstäbe - dahingehend vom Senat weiterentwickelt, dass bei einem Aufhebungsvertrag mit Abfindungsvereinbarung in den Grenzen des § 1a Abs. 2 KSchG die Prüfung der Rechtmäßigkeit der drohenden Arbeitgeberkündigung entfällt und sich der Arbeitnehmer auf einen wichtigen Grund berufen kann, wenn keine Anhaltspunkte (zB offenkundig rechtswidrige Kündigung) für eine Gesetzesumgehung zu Lasten der Versichertengemeinschaft vorliegen.
Rn. 24 So hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 17.10.2007 (B 11a AL 51/06 R - BSGE 99, 154 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 17, RdNr 36 f) entschieden, dass es einem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht zum Nachteil gereichen kann, wenn er nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage im arbeitsgerichtlichen Verfahren einen gerichtlichen Vergleich schließt (ebenso DA der BA, Stand 11/2011 zu § 144 SGB III, Ziff 1.2.1, RdNr 144.19).
Rn. 26 ee) Wie bereits durch die - zur Rechtsfrage vor Inkrafttreten der Regelung des § 1a KSchG ab 1.1.2004 ergangene - Rspr des Senats geklärt ist (vgl ua Urteil vom 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R - BSGE 99, 154, 160 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 17, RdNr 38;… Urteil vom 12.7.2006 - B 11a AL 47/05 R - BSGE 97, 1, 3 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 13, RdNr 15 mwN), steht der Umstand, dass der Aufhebungsvertrag mit einer Abfindungsregelung verknüpft worden ist, grundsätzlich der Annahme eines wichtigen Grunds nicht entgegen.
Anders als bei Vereinbarung der gesetzlich vorgesehenen Abfindungshöhe kann allerdings bei frei vereinbarter Abfindungssumme, namentlich dann, wenn die Abfindungssumme die Grenzen des § 1a Abs. 2 KSchG deutlich überschreitet, ein Anhaltspunkt für einen "Freikauf" gegeben sein (…vgl BSGE 104, 57 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 20, RdNr 19; BSGE 99, 154, 161 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 17, RdNr 42;… BSGE 97, 1 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 13, RdNr 19).
Rn. 29 Bereits in seiner Entscheidung vom 17.10.2007 (B 11a AL 51/06 R - BSGE 99, 154, 160 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 17, RdNr 39) hat der Senat seine bisherige Rechtsprechung dahingehend weiterentwickelt, dass der Frage nach der objektiven Rechtmäßigkeit der Kündigung (dort: arbeitgeberseitige außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist) dann nicht weiter nachzugehen ist, ein wichtiger Grund also auch dann vorliegen kann, wenn die Beteiligten im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens die Beendigung des Arbeitsverhältnisses/Beschäftigungsverhältnisses einvernehmlich außer Streit stellen und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass mit dem abgeschlossenen Vergleich zu Lasten der Versichertengemeinschaft manipuliert werden soll.
- BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 17/08 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Widerspruch gegen den …
Denn alle Bescheide korrespondieren hinsichtlich der Ablehnung von Alg für den streitigen Zeitraum und bilden insoweit eine einheitliche Regelung (vgl ua BSGE 99, 154 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 17 mwN), welche zudem die Verfügungen zur Sperrzeit und zu dem hieran anschließenden Ruhen des Alg sowie zur Minderung der Anspruchsdauer erfasst.Nach der anzustellenden wertenden Gesamtbetrachtung des tatsächlichen Geschehensablaufs (…vgl BSGE 92, 74 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 6 RdNr 9 ff; BSGE 99, 154 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 17 RdNr 31 ff) wird kein Lösungssachverhalt begründet, wenn der Arbeitnehmer von seinem Widerspruchsrecht aus Anlass eines Betriebsübergangs Gebrauch macht (ebenso Voelzke in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 12 RdNr 282; Niesel in Niesel, SGB 111, 4. Aufl, § 144 RdNr 15; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, Stand März 2007, § 144 RdNr 42; Klumpp, NZA 2009, 354, 356; auch SG Frankfurt am Main, Urteil vom 26. Februar 1992 - S 14 Ar 1747/88).
Vor allen Dingen bliebe unberücksichtigt, dass die Ausübung des Widerspruchsrechts sich primär lediglich als Reaktion der alleinigen unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers darstellt, einen Betriebsübergang ganz oder teilweise durchzuführen (Klumpp, NZA 2009, 354, 357), und sie deshalb nicht zwangsläufig als Ausdruck der manipulativen Herbeiführung des Versicherungsfalls der Arbeitslosigkeit verstanden werden kann, den es mit Hilfe der Sperrzeitregelung zu vermeiden gilt (vgl zum Aspekt der Manipulation BSGE 99, 154 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 17).
Eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn dem Versicherten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (zuletzt BSGE 99, 154 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 17 RdNr 35 mwN).
Jenseits des durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl I 3002) eingefügten § 1a KSchG und den von dieser Regelung erfassten Abfindungen hat er indessen an der Prüfung der Rechtmäßigkeit der anderenfalls drohenden Kündigung festgehalten, jedoch des Weiteren deutlich gemacht, dass der Nachweis eines besonderen Interesses an der einvernehmlichen Lösung regelmäßig nicht mehr erforderlich ist bzw bereits das Interesse der Arbeitnehmers an der angebotenen Abfindungsregelung auch außerhalb des Personenkreises der leitenden Angestellten (…vgl BSGE 95, 232 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 11 RdNr 21) ein Abwarten der Arbeitgeberkündigung unzumutbar machen kann (…BSGE 97, 1 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 13 RdNr 17; zum arbeitsgerichtlichen Vergleich vgl BSGE 99, 154 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 17).
Bei Anwendbarkeit der Sozialplanregelungen dürfte allerdings ein von der Versichertengemeinschaft nicht mehr zu tolerierender "Freikauf" auszuschließen sein (vgl BSGE 99, 154 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 17 RdNr 42).
- BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im …
Darüber hinaus könnte sich ein wichtiger Grund daraus ergeben, dass dem Kläger, wenn er nicht die entsprechende Vereinbarung mit der vormaligen Arbeitgeberin im Jahr 2001 getroffen hätte, eine betriebsbedingte Kündigung gedroht hätte (…vgl dazu: BSGE 89, 243, 246 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8 S 15; BSGE 99, 154 ff = BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 17, jeweils RdNr 38).
- BSG, 08.12.2016 - B 11 AL 5/15 R
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Abfindung nach § 1a KSchG - Arbeitnehmer …
Rn. 32 Die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist haben hier zwar nicht vorgelegen, wie das LSG - entgegen dem SG - festgestellt hat (zur eingeschränkten Überprüfbarkeit dieser Feststellung: BSG Urteil vom 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R - BSGE 99, 154 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 17 jeweils RdNr 26). - LSG Baden-Württemberg, 16.02.2011 - L 3 AL 712/09
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger …
Rn. 27 Das Beschäftigungsverhältnis löst nicht nur der Arbeitnehmer, der selbst eine Kündigung ausspricht, eine Lösung ist vielmehr auch darin zu erblicken, dass der Arbeitnehmer einen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führenden Vertrag schließt (BSG, Urteil vom 09.11.1995 - 11 RAr 27/95 - Urteil vom 17.10.2007 - B 11 a AL 51/06 R - jeweils veröffentlicht in juris), wobei unerheblich ist, von welcher Vertragspartei die Initiative für den Vertragsabschluss ausgegangen ist.Vielmehr kann auch das Interesse schützenswert sein, sich bei ohnehin nicht zu vermeidender Beschäftigungslosigkeit wenigstens eine Abfindung zu sichern (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 17.10.2007, a.a.O.).
Vielmehr kann dies dort nicht gelten, wo Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass mit dem abgeschlossenen Vertrag zu Lasten der Versichertengemeinschaft manipuliert werden soll (vgl. BSG, Urteil vom 17.10.2007, a.a.O.).
Eine solche Manipulation kann bspw. dann angenommen werden, wenn die Arbeitsvertragsparteien den Weg über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages nur deswegen gehen, um den Eintritt einer Sperrzeit zu vermeiden, die ansonsten bspw. wegen einer offenkundig rechtswidrigen Kündigung oder einer vom Arbeitnehmer initiierten Kündigung eintreten würde (vgl. BSG, Urteil vom 17.10.2007, a.a.O.).
- LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 AL 3805/16
Arbeitslosigkeit nach Ende der Altersteilzeit kann Sperrzeit zur Folge haben
Dies ist nicht nach den subjektiven Vorstellungen des Arbeitslosen zu beurteilen, sondern ein wichtiger Grund im Sinne des Sperrzeitrechts muss objektiv gegeben sein (vgl. BSG…, Urteil vom 14.09.2010 - B 7 AL 33/09 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 21; BSG Urteil vom 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R - BSGE 99, 154;… BSG Urteil vom 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R - SozR 4 4300 § 144 Nr. 23). - LSG Baden-Württemberg, 30.09.2016 - L 8 AL 1777/16
Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Dauer - besondere …
Dies ist nicht nach den subjektiven Vorstellungen des Arbeitslosen zu beurteilen, sondern ein wichtiger Grund im Sinne des Sperrzeitrechts muss objektiv gegeben sein (vgl. BSG…, Urteil vom 14.09.2010 - B 7 AL 33/09 R, SozR 4-4300 § 144 Nr. 21; Urteil vom 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R, BSGE 99, 154;… Urteil vom 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R, SozR 4-4300 § 144 Nr. 23). - SG Karlsruhe, 08.11.2016 - S 17 AL 1291/16
Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Eigenkündigung - …
Rn. 25 Das Vorliegen eines wichtigen Grundes kommt in Frage, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Versichertengemeinschaft bzw. der Allgemeinheit ein anderes Verhalten nicht zugemutet werden kann (ständige BSG-Rspr., vgl. z.B. U.v. 17.10.2007- B 11a AL 51/06 R - juris, Rn. 35). - BSG, 17.03.2016 - B 11 AL 4/15 R
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Urlaubsabgeltung - Grenzgänger - Auszahlung …
Rn. 30 Verfassungs- oder europarechtliche Bedenken (vgl zur Prüfung der vergleichbaren Regelung des § 143a SGB III aF: BSG Urteil vom 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R - BSGE 99, 154 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 17) gegen dieses Ergebnis hat der Senat nicht; sie sind vom Kläger auch nicht geltend gemacht worden. - LSG Hessen, 22.06.2012 - L 7 AL 186/11
Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines …
Eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn dem Versicherten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl. BSGE 99, 154).Eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn dem Versicherten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl. BSGE 99, 154).
- SG Karlsruhe, 27.01.2015 - S 17 AL 755/14
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - …
- SG Stade, 12.10.2011 - S 16 AL 38/11
Sperrzeit tritt auch ein bei einvernehmlicher Lösung des Arbeitsverhältnisses …
- LSG Baden-Württemberg, 16.04.2009 - L 7 AL 482/07
- LSG Baden-Württemberg, 18.10.2011 - L 13 AL 5030/10
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - …
- LSG Hessen, 02.09.2011 - L 9 AL 120/11
Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines …
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2017 - L 18 AL 128/16
Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines …
- LSG Baden-Württemberg, 25.02.2014 - L 13 AL 283/12
Ruhen des Arbeitslosengelds - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2017 - L 20 AL 147/16
Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; Wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe; …
- LSG Baden-Württemberg, 22.11.2013 - L 12 AL 3689/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2016 - L 18 AL 96/16
Sperrzeit - Altersteilzeit - wichtiger Grund
- LSG Bayern, 18.07.2016 - L 10 AL 130/16
Sperrzeit wegen eines Aufhebungsvertrags
- LSG Hessen, 21.05.2010 - L 7 AL 108/09
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beginn - Freistellung von der Arbeitspflicht unter …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - L 9 AL 54/15
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zulässigkeit der Festsetzung einer Sperrzeit nach …
- LSG Baden-Württemberg, 21.08.2012 - L 13 AL 1434/11
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2021 - L 18 AL 168/18
Ausschluss des Eintritts einer Sperrzeit bei Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz …
- LSG Bayern, 02.12.2015 - L 10 AL 52/15
Eintritt einer Sperrzeit nach Abschluss eines Altersteilzeitvertrages
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2022 - L 9 AL 106/22
Pandemiefolgen bei Sperrzeit zu berücksichtigen
- BSG, 24.09.2013 - B 11 AL 64/13 B
- LSG Bayern, 23.07.2009 - L 8 AL 340/06
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - arbeitsgerichtlicher Vergleich - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2008 - 10 Ta 114/08
Vergütungsfestsetzung - Berücksichtigung sozialrechtlicher Folgen im …
- LSG Bayern, 13.03.2014 - L 9 AL 253/10
Der Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung kann einen Beendigungsgrund im …
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - L 18 AL 69/16
Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Arbeitsverweigerung - außerordentliche Kündigung - …
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AL 4621/10
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - L 18 AL 82/16
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2008 - L 12 AL 3/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe, Vorliegen eines …
- LSG Sachsen, 24.01.2013 - L 3 AL 112/11
- LSG Hessen, 22.05.2013 - L 6 AL 5/10
Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen wegen Entlassungsentschädigung - Verkürzung des …
- SG Nürnberg, 27.10.2023 - S 6 AL 106/22
Voraussetzungen einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe
- SG Nürnberg, 25.05.2018 - S 10 AL 289/17
Eintritt einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe durch Aufhebungsvertrag mit …
- SG Nürnberg, 31.10.2023 - S 6 AL 106/22
Sperrzeiteintritt wegen Arbeitsaufgabe - Voraussetzungen
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2012 - 6 Ta 68/12
Prozesskostenhilfe - Ablehnung der Bewilligung - fehlende Erfolgsausicht wegen …
- LSG Bayern, 17.12.2009 - L 9 AL 313/07
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - arbeitsvertragswidriges Verhalten - …
- SG Detmold, 21.05.2013 - S 18 AL 198/11
Sperrzeit für die Dauer von 12 Wochen im Rahmen der Gewährung von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2009 - L 19 B 40/08
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen Eintritts einer Sperrzeit aufgrund …
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2016 - L 18 AL 68/16
- BSG, 26.03.2024 - B 11 AL 43/23 B
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und …
- LSG Baden-Württemberg, 26.10.2012 - L 8 AL 4813/10
- LSG Baden-Württemberg, 18.11.2011 - L 12 AL 1334/10
- LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 AL 4663/17
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2007 - L 7 AL 3603/07
- LSG Baden-Württemberg, 06.02.2009 - L 8 AL 2944/06
- LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 AL 2043/16
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