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Rechtsprechung
   BFH, 26.01.1988 - IX R 119/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,939
BFH, 26.01.1988 - IX R 119/83 (https://dejure.org/1988,939)
BFH, Entscheidung vom 26.01.1988 - IX R 119/83 (https://dejure.org/1988,939)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1988 - IX R 119/83 (https://dejure.org/1988,939)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 1; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 4, § 28 Abs. 1 Nr. 3

  • Wolters Kluwer

    Werbungskosten - Wohnungseigentum

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sind Instandhaltungsrücklagen bereits mit der Abführung an den Verwalter absetzbar?

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 152, 471
  • NJW 1988, 2824
  • BB 1988, 1165
  • DB 1988, 1092
  • BStBl II 1988, 577
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 26.01.1988 - IX R 119/83
    Diese Rechtsauffassung entspricht dem Beschluß des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751), wonach die Personengesellschaft bzw. die Bruchteilsgemeinschaft (vgl. Urteil des Senats vom 7. Oktober 1986 IX R 167/83, BFHE 148, 501, BStBl II 1987, 322) für die Einkommensteuer insoweit Steuerrechtssubjekt ist, als ihre Gesellschafter bzw. Gemeinschafter gemeinsam Merkmale eines Besteuerungstatbestands verwirklichen, die den Gesellschaftern bzw. Gemeinschaftern für deren Besteuerung zuzurechnen sind.
  • BFH, 07.10.1986 - IX R 167/83

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und …

    Auszug aus BFH, 26.01.1988 - IX R 119/83
    Diese Rechtsauffassung entspricht dem Beschluß des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751), wonach die Personengesellschaft bzw. die Bruchteilsgemeinschaft (vgl. Urteil des Senats vom 7. Oktober 1986 IX R 167/83, BFHE 148, 501, BStBl II 1987, 322) für die Einkommensteuer insoweit Steuerrechtssubjekt ist, als ihre Gesellschafter bzw. Gemeinschafter gemeinsam Merkmale eines Besteuerungstatbestands verwirklichen, die den Gesellschaftern bzw. Gemeinschaftern für deren Besteuerung zuzurechnen sind.
  • BFH, 01.12.1987 - IX R 90/86

    Die VO zu § 180 Abs. 2 AO ist auch für Feststellungszeiträume vor ihrem …

    Auszug aus BFH, 26.01.1988 - IX R 119/83
    Diese Regelung, die auch für vor dem Inkrafttreten des StBereinG 1986 liegende Feststellungszeiträume gilt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 1. Dezember 1987 IX R 90/86, BFHE 152, 17, BStBl II 1988, 319), ist auch für die durch die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer entstehenden Werbungskosten anwendbar.
  • BFH, 14.10.1980 - VIII R 22/76

    Einkünfte aus Vermietung - Einkünfte aus Verpachtung - Werbungskosten - …

    Auszug aus BFH, 26.01.1988 - IX R 119/83
    Die geleisteten Beiträge zur Instandhaltungsrücklage können beim einzelnen Wohnungseigentümer erst dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Verwalter sie für die Wohnungseigentümergemeinschaft tatsächlich für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für andere Maßnahmen, die die Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bezwecken oder durch sie veranlaßt sind, verausgabt hat (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Oktober 1980 VIII R 22/78, BFHE 131, 510, BStBl II 1981, 128).
  • BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 2 Z 108/83

    Begründung einer Mithaftung des Erstehers; Verpflichtung des Eigentümers zur …

    Auszug aus BFH, 26.01.1988 - IX R 119/83
    Diese Beurteilung ist davon unabhängig, ob es sich bei dem Verwaltungsvermögen um gemeinschaftliches Eigentum i. S. von § 1 Abs. 5 WEG handelt, mit der Folge, daß der Anteil des einzelnen Wohnungseigentümers daran unlöslich mit dem Wohnungseigentum verbunden ist (§§ 6, 1 Abs. 2 WEG;… so Bärmann/Pick/Merle, Wohnungseigentumsgesetz, 6. Aufl., § 1 Rdnr. 39, § 27 Rdnr. 71;… Röll, a.a.O., § 1 WEG Rdnr. 12;… Staudinger/Ring, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 10.-11. Aufl., § 27 WEG Rdnr. 6) oder ob die Wohnungseigentümer hinsichtlich der Gegenstände des Verwaltungsvermögens gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WEG bloße Bruchteilsgemeinschaften i. S. der §§ 741 f. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bilden (…so Weitnauer, Wohnungseigentumsgesetz, 6. Aufl., § 1 Rdnr. 4k;… Das Bürgerliche Gesetzbuch, Kommentar, herausgegeben von Mitgliedern des Bundesgerichtshofs, BGB-RGRK, Augustin, 12. Aufl., § 1 WEG Rdnr. 24;… Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 47. Aufl., § 1 WEG Anm. 5 und Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 25. Juli 1984 BReg. 2 Z 108/83, Deutsche Notar-Zeitschrift - DNotZ - 1985, 416).
  • BFH, 22.11.2018 - V R 65/17

    Geänderte Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht

    Hierfür können zudem besondere Umstände wie etwa lange zurückliegende Streitjahre (BFH-Urteil vom 26. Januar 1988 IX R 119/83, BFHE 152, 471, BStBl II 1988, 577, unter II.1.), wie sie auch im Streitfall vorliegen, oder die Berücksichtigung feststellungsfähiger Umsätze in der eigenen Steuererklärung des Feststellungsbeteiligten sprechen.
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Berücksichtigung der Grundstücksverkäufe einer GbR bei der Beurteilung der Frage, …

    Die vorstehenden Rechtsausführungen gelten grundsätzlich auch für Bruchteilsgemeinschaften (BFH-Urteil vom 26. Januar 1988 IX R 119/83, BFHE 152, 471, 475, BStBl II 1988, 577).
  • BFH, 21.10.2005 - IX B 144/05

    Abzugszeitpunkt bei der Instandhaltungsrücklage

    Sie können aber beim einzelnen Wohnungseigentümer erst dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Verwalter sie für die Wohnungseigentümergemeinschaft tatsächlich für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für andere Maßnahmen verausgabt, die durch die Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung veranlasst sind (BFH-Urteil vom 26. Januar 1988 IX R 119/83, BFHE 152, 471, BStBl II 1988, 577).
  • BFH, 18.05.2004 - IX R 49/02

    Vermietung eines im Miteigentum stehenden Wohnhauses

    Diese Grundsätze gelten auch für wirtschaftlich vergleichbare Gemeinschaftsverhältnisse wie etwa die Bruchteilsgemeinschaft (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. IV. 2. b aa; BFH-Urteil vom 26. Januar 1988 IX R 119/83, BFHE 152, 471, BStBl II 1988, 577, unter 2.).
  • BFH, 09.12.2008 - IX B 124/08

    Werbungskostenabzug von Beiträgen zur Instandhaltungsrücklage

    Sie können aber beim einzelnen Wohnungseigentümer erst dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Verwalter sie für die Wohnungseigentümergemeinschaft tatsächlich für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für andere Maßnahmen verausgabt, die durch die Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung veranlasst sind (BFH-Urteil vom 26. Januar 1988 IX R 119/83, BFHE 152, 471, BStBl II 1988, 577;… BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2005 IX B 144/05, BFH/NV 2006, 291; vgl. auch BFH-Urteil vom 14. Oktober 1980 VIII R 22/76, BFHE 131, 510, BStBl II 1981, 128).

    Wie der erkennende Senat indes bereits in seiner Entscheidung in BFHE 152, 471, BStBl II 1988, 577 ausgeführt hat, ist die Frage, zu welchem Zeitpunkt die zur Instandhaltungsrücklage geleisteten Beiträge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können, unabhängig davon zu beurteilen, wie die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer zur Eigentümergemeinschaft zivilrechtlich einzustufen sind.

  • BFH, 14.01.2025 - IX R 19/24

    Zahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind …

    Denn erst dann --so der Kern der Begründung-- kann beurteilt werden, ob die jeweilige Maßnahme steuerrechtlich den sofort abziehbaren Erhaltungsaufwendungen oder den nur über die Absetzung für Abnutzung zu berücksichtigenden Herstellungskosten zuzuordnen ist (Senatsentscheidungen vom 26.01.1988 - IX R 119/83, BFHE 152, 471, BStBl II 1988, 577, unter 2. …sowie vom 21.10.2005 - IX B 144/05, BFH/NV 2006, 291).

    Die noch in der Senatsentscheidung vom 26.01.1988 - IX R 119/83 (BFHE 152, 471, BStBl II 1988, 577) getroffene Wertung, der einzelne Wohnungseigentümer sei in Höhe seiner Zahlungen als "Eigentümer" am Verwaltungsvermögen, zu dem die Erhaltungsrücklage zählt, "beteiligt" (dort unter 2.), ist daher jedenfalls zivilrechtlich durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes überholt (anders aber --allerdings ohne Begründung-- Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, Verfügung vom 09.11.2022, DStR 2023, 281, Tz. 1).

    Rn. 24 (3) Ebenso wenig können die gesetzlichen Neuregelungen im Wohnungseigentumsrecht in Frage stellen, dass erst zum Zeitpunkt der Verausgabung der Mittel der Rücklage sicher ist, ob die jeweilige Erhaltungsmaßnahme auch steuerrechtlich als eine solche zu beurteilen ist (so bereits Senatsentscheidungen vom 26.01.1988 - IX R 119/83, BFHE 152, 471, BStBl II 1988, 577, unter 2. …sowie vom 09.12.2008 - IX B 124/08, BFH/NV 2009, 571; vgl. insoweit auch HHR/Pfirrmann, § 21 EStG Rz 100 "Instandhaltungsrücklage (Erhaltungsrücklage) bei Wohnungseigentümergemeinschaften" und HHR/Kister, § 11 EStG Rz 135 "Instandhaltungskosten").

  • BFH, 05.10.2011 - I R 94/10

    Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellung ist …

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich der erkennende Senat anschließt, muss die Finanzbehörde über die Durchführung eines Feststellungsverfahrens gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 5 AO) entscheiden (BFH-Urteil vom 26. Januar 1988 IX R 119/83, BFHE 152, 471, BStBl II 1988, 577).

    Rn. 14 a) Nach der Rechtsprechung des BFH sind, wenn der Eigentümer einer Eigentumswohnung diese zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzt, die von ihm in eine Instandhaltungsrückstellung eingezahlten Beträge erst mit deren Verbrauch durch die Eigentümergemeinschaft als Werbungskosten abziehbar (BFH-Urteil in BFHE 152, 471, BStBl II 1988, 577;… BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2005 IX B 144/05, BFH/NV 2006, 291).

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 6 K 1973/10

    Zur Geltendmachung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und …

    Rn. 18 Beiträge zur Instandhaltungsrücklagen können nach der Rechtsprechung des BFH noch nicht im Zeitpunkt ihrer Einzahlung, sondern erst im Zeitpunkt ihrer Verausgabung als Werbungskosten berücksichtigt werden (BFH Urteil vom 26. Januar 1988, IX R 199/83, BStBl. II 1988, 577).

    Der einzelne Wohnungseigentümer ist in Höhe seiner Zahlungen als Eigentümer am Verwaltungsvermögen beteiligt (BFH Urteil vom 26. Januar 1988, IX R 199/83, BStBl. II 1988, 577).

    Sofern der Verwalter die Rücklage tatsächlich für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für andere Maßnahmen, die die Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bezwecken oder durch sie veranlasst sind, verausgabt, sind die Beiträge als Werbungskosten abziehbar (BFH Urteil vom 26. Januar 1988, IX R 199/83, BStBl. II 1988, 577).

  • FG Nürnberg, 12.03.2024 - 1 K 866/23

    Entstehen von Werbungskosten mit Zuführung zur Instandhaltungsrücklage nach …

    Rn. 7 Die ältere BFH-Rechtsprechung, insbesondere das BFH-Urteil vom 26.01.1988 (IX R 119/83, BStBl II 1988, 577) wonach erst mit Verausgabung der Instandhaltungsrücklage für Erhaltungsmaßnahmen diese Beträge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar seien, sei aufgrund der Novellierung im WEG zum 01.12.2020 überholt und dementsprechend nicht mehr anwendbar.

    Diese steuerrechtliche Beurteilung (vgl. BFH-Urteil vom 26.01.1988, a.a.O) sei unabhängig davon, ob es sich bei dem Verwaltungsvermögen um gemeinschaftliches Eigentum handele.

    Rn. 29 Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (grundlegend im Urteil vom 26.01.1988 IX R 119/83, BStBl II 1988, 577) sind, wenn der Eigentümer einer Eigentumswohnung diese zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzt, die von ihm in eine Instandhaltungsrücklage eingezahlten Beträge erst mit deren Verbrauch durch die Eigentümergemeinschaft als Werbungskosten abziehbar.

    Maßgeblich ist dabei nicht nur der reine Abfluss des Vermögens, sondern vielmehr der endgültige Verlust der Verfügungsmacht (vgl. BFH-Urteil vom 26.01.1988 IX R 119/83, BStBl II 1988, 577).

  • BFH, 21.11.2000 - IX R 2/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Immobilienfonds

    (2) Bei einer Personengesellschaft mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, bei der die Einkünfte zunächst auf der Ebene der Gesellschaft zu ermitteln und sodann auf die Gesellschafter zu verteilen sind (vgl. Senatsurteile vom 7. Oktober 1986 IX R 167/83, BFHE 148, 501, BStBl II 1987, 322; vom 7. April 1987 IX R 103/85, BFHE 150, 124, BStBl II 1987, 707; vom 1. Dezember 1987 IX R 170/83, BFHE 152, 101, 104; vom 26. Januar 1988 IX R 119/83, BFHE 152, 471, 475, BStBl II 1988, 577), muss die Überschusserzielungsabsicht sowohl auf der Ebene der Gesellschaft als auch auf der Ebene des einzelnen Gesellschafters gegeben sein.
  • BFH, 01.10.1996 - VIII R 44/95

    Einnahmen der zu 50 % an einer Grundstücks-GbR beteiligten Gesellschafter aus der …

  • BFH, 08.12.1998 - IX R 49/95

    Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Ankaufsrecht

  • FG Köln, 16.01.2008 - 14 K 4709/04

    Anforderungen an den Nachweis des Einbaus einer teuren Einbauküche in eine …

  • FG Niedersachsen, 28.06.2005 - 13 K 613/03

    Abzugsfähigkeit einer Sonderumlage ebenso wie eines Beitrages zur …

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - 8 K 8104/07

    Bilanzierung von Instandhaltungsrückstellungen nach dem WoEigG; Vertrauensschutz …

  • BFH, 25.01.1996 - IV R 76/92

    Objektveräußerung nach Teilauseinandersetzung einer Grundstücksgemeinschaft

  • FG Düsseldorf, 25.11.2008 - 17 K 846/06

    Überschusserzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft mit Einkünften aus …

  • FG Köln, 22.01.2020 - 3 K 1065/16

    Feststellung von Instandhaltungsaufwendungen

  • FG München, 07.08.2012 - 10 K 420/11

    Feststellung des wirtschaftlichen Zusammenhangs von Darlehenszinsen und …

  • FG Köln, 10.02.2009 - 14 K 4709/04

    Voraussetzungen für eine Abzugsfähigkeit von Investitionen in eine hochwertige …

  • BFH, 10.08.1988 - IX R 20/84

    Zum Begriff des Einkommens aus Vermietung und Verpachtung - Einkünfte aufgrund …

  • FG München, 22.09.2005 - 10 K 1667/03

    Kontoführungsgebühr; Rückwirkende Vereinbarung

  • BFH, 03.03.1989 - IX B 70/88

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des negativen Feststellungsbescheides

  • FG Saarland, 07.12.1999 - 1 K 200/96

    Einkommensteuer; Feststellung der Überschusserzielungsabsicht bei Mitgliedern der …

  • FG Köln, 25.07.2000 - 13 K 2033/91

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Nachweis der …

  • FG Hamburg, 29.01.2003 - I 529/99

    Einfluss von zivilrechtlichen Vereinbarungen auf steuerrechtliche Zuordnungen

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