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Rechtsprechung
   BFH, 15.05.2012 - XI R 16/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33500
BFH, 15.05.2012 - XI R 16/10 (https://dejure.org/2012,33500)
BFH, Entscheidung vom 15.05.2012 - XI R 16/10 (https://dejure.org/2012,33500)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - XI R 16/10 (https://dejure.org/2012,33500)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Zu den umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen im Internet bei Weiterleitung eines Nutzers auf eine andere Internetseite - Anforderungen an die Revisionsbegründung - Zurverfügungstellung von pornografischem Bildmaterial über das Internet als "Veranstaltung einer ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wer im Internet Waren (hier: pornographisches Material) anbietet und für den Verkauf äußerlich nicht erkennbar auf ein anderes Unternehmen verlinkt, ist selbst umsatzsteuerpflichtig

  • openjur.de

    Zu den umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen im Internet bei Weiterleitung eines Nutzers auf eine andere Internetseite; Anforderungen an die Revisionsbegründung; Zurverfügungstellung von pornografischem Bildmaterial über das Internet als "Veranstaltung einer ...

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 3a Abs 1 S 1, UStG § ... 3a Abs 2 Nr 3 Buchst a, UStG § 3a Abs 3 S 3, UStG § 3a Abs 4 Nr 14, FGO § 118 Abs 2, FGO § 120 Abs 3, UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1, EWGRL 388/77 Art 2 Nr 1, FGO § 120 Abs 3 Nr 2 Buchst a
    Zu den umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen im Internet bei Weiterleitung eines Nutzers auf eine andere Internetseite - Anforderungen an die Revisionsbegründung - Zurverfügungstellung von pornografischem Bildmaterial über das Internet als "Veranstaltung einer ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zu den umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen im Internet bei Weiterleitung eines Nutzers auf eine andere Internetseite - Anforderungen an die Revisionsbegründung - Zurverfügungstellung von pornografischem Bildmaterial über das Internet als "Veranstaltung einer ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3a Abs 1 S 1 UStG 1999, § 3a Abs 2 Nr 3 Buchst a UStG 1999, § 3a Abs 3 S 3 UStG 1999, § 3a Abs 4 Nr 14 UStG 1999 vom 16.05.2003, § 118 Abs 2 FGO
    Zu den umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen im Internet bei Weiterleitung eines Nutzers auf eine andere Internetseite - Anforderungen an die Revisionsbegründung - Zurverfügungstellung von pornografischem Bildmaterial über das Internet als "Veranstaltung einer ...

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Zu den umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen im Internet bei Weiterleitung eines Nutzers auf eine andere Internetseite – Anforderungen an die Revisionsbegründung – Zurverfügungstellung von pornografischem Bildmaterial über das Internet als ...

  • Betriebs-Berater

    Umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen im Internet

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    UStG 1999 § 3 Abs. 11; UStG 1999 § 3a Abs. 1 Satz 1; UStG 1999 § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a; UStG 1999 § 3a Abs. 3 Satz 3; UStG 1999 vom 16.5.2003 § 3a Abs. 4 Nr. 14
    Eigenhandel oder Vermittlung im Internet bei Weiterleitung des Nutzers auf eine andere Internetseite

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen im Internet bei Weiterleitung eines Nutzers auf eine andere Internetseite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen im Internet

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Weiterleitung auf kostenpflichtige Internetangebote - Gegenleistung ist umsatzsteuerpflichtig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen bei Pornoseiten im Internet

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen im Internet bei Weiterleitung eines Nutzers auf eine andere Internetseite

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Umsatzsteuerpflicht bei bloßer Vermittlung von Internetinhalten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Leistungsbeziehungen im Internet

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen im Internet

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Betreiber einer Internetseite ist auch dann umsatzsteuerpflichtig, wenn er nur auf die Internetseite eines (ausländischen) Drittanbieters weiterleitet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen im Internet

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen im Internet

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen im Internet

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen im Internet

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen: Weiterleiten auf andere Internetseiten

  • haas-wir-steuern.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen im Internet bei Weiterleitung auf andere Internetseiten

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen bei Weiterleitung eines Nutzers auf eine andere Internetseite

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 238, 460
  • MMR 2013, 128
  • K&R 2013, 70
  • BStBl II 2013, 49
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (18)

  • BFH, 16.03.2000 - V R 44/99

    Abgrenzung Eigenhandel oder Vermittlung

    Auszug aus BFH, 15.05.2012 - XI R 16/10
    Für die Besteuerung eines Unternehmers (§ 2 Abs. 1 UStG) als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG, früher § 13 Abs. 2 Nr. 1 UStG a.F.) ist demnach maßgebend, ob und welche Lieferungen oder sonstige Leistungen von ihm erbracht werden (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 2000 V R 44/99, BFHE 191, 97, BStBl II 2000, 361, unter II.1.).

    Die Beteiligten eines Leistungsaustauschs ergeben sich mithin aus den schuldrechtlichen Vertragsbeziehungen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 191, 97, BStBl II 2000, 361, unter II.1.a; vom 3. November 2011 V R 16/09, BFHE 235, 547, BStBl II 2012, 378, unter II.1.a).

    Rn. 25 c) Im Rahmen der Bestimmung der Leistungen und Leistungsbeziehungen ist zu beachten, dass derjenige, der im eigenen Laden Waren verkauft, umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich als Eigenhändler und nicht als Vermittler anzusehen ist (sog. Ladenrechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 9. April 1970 V R 80/66, BFHE 98, 564, BStBl II 1970, 506; vom 14. Mai 1970 V R 77-78/66, BFHE 99, 82, BStBl II 1970, 511;… vom 16. Dezember 1987 X R 32/82, BFH/NV 1988, 331, unter 1.b; in BFHE 191, 97, BStBl II 2000, 361, unter II.1.b, jeweils m.w.N.).

    Nur wenn der Ladeninhaber in eindeutiger Weise vor oder bei dem Geschäftsabschluss zu erkennen gibt, dass er für einen anderen tätig wird, also in fremdem Namen und für fremde Rechnung handelt, und der Kunde, der dies erkannt hat, sich ausdrücklich oder stillschweigend damit einverstanden erklärt, kann die Vermittlereigenschaft des Ladeninhabers umsatzsteuerrechtlich anerkannt werden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 98, 564, BStBl II 1970, 506; in BFHE 191, 97, BStBl II 2000, 361, unter II.1.b, m.w.N.).

  • BFH, 27.01.2011 - V R 7/09

    Leistungsaustausch bei "Verkaufswettbewerben" - außergerichtliche Kosten des …

    Auszug aus BFH, 15.05.2012 - XI R 16/10
    Rn. 23 b) Nach ständiger Rechtsprechung sind entgeltliche Leistungen steuerbar und unterliegen gemäß Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern dem Anwendungsbereich der Steuer, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich dieser Zusammenhang aus einem Rechtsverhältnis zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ergibt, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486, m.w.N. zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union;… vom 27. Januar 2011 V R 6/09, BFH/NV 2011, 1733, unter II.2.a, m.w.N.; vom 27. Januar 2011 V R 7/09, BFH/NV 2011, 1030, unter II.2.a, m.w.N.).

    Rn. 24 Nach diesem Rechtsverhältnis bestimmt sich auch die Person des Leistenden und die des Leistungsempfängers (vgl. BFH-Urteile vom 23. September 2009 XI R 14/08, BFHE 227, 218, BStBl II 2010, 243, unter II.2.a;… in BFH/NV 2011, 1733, unter II.2.a, m.w.N.; in BFH/NV 2011, 1030, m.w.N.).

  • BFH, 27.01.2011 - V R 6/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27. 1. 2011 V R 7/09 - …

    Auszug aus BFH, 15.05.2012 - XI R 16/10
    Rn. 23 b) Nach ständiger Rechtsprechung sind entgeltliche Leistungen steuerbar und unterliegen gemäß Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern dem Anwendungsbereich der Steuer, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich dieser Zusammenhang aus einem Rechtsverhältnis zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ergibt, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486, m.w.N. zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union; vom 27. Januar 2011 V R 6/09, BFH/NV 2011, 1733, unter II.2.a, m.w.N.;… vom 27. Januar 2011 V R 7/09, BFH/NV 2011, 1030, unter II.2.a, m.w.N.).

    Rn. 24 Nach diesem Rechtsverhältnis bestimmt sich auch die Person des Leistenden und die des Leistungsempfängers (vgl. BFH-Urteile vom 23. September 2009 XI R 14/08, BFHE 227, 218, BStBl II 2010, 243, unter II.2.a; in BFH/NV 2011, 1733, unter II.2.a, m.w.N.;… in BFH/NV 2011, 1030, m.w.N.).

  • BFH, 09.04.1970 - V R 80/66

    Verkäufe im eigenen Laden - Ladenrechtsprechung - Ladeninhaber - Art des Betriebs …

    Auszug aus BFH, 15.05.2012 - XI R 16/10
    Rn. 25 c) Im Rahmen der Bestimmung der Leistungen und Leistungsbeziehungen ist zu beachten, dass derjenige, der im eigenen Laden Waren verkauft, umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich als Eigenhändler und nicht als Vermittler anzusehen ist (sog. Ladenrechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 9. April 1970 V R 80/66, BFHE 98, 564, BStBl II 1970, 506; vom 14. Mai 1970 V R 77-78/66, BFHE 99, 82, BStBl II 1970, 511;… vom 16. Dezember 1987 X R 32/82, BFH/NV 1988, 331, unter 1.b; in BFHE 191, 97, BStBl II 2000, 361, unter II.1.b, jeweils m.w.N.).

    Nur wenn der Ladeninhaber in eindeutiger Weise vor oder bei dem Geschäftsabschluss zu erkennen gibt, dass er für einen anderen tätig wird, also in fremdem Namen und für fremde Rechnung handelt, und der Kunde, der dies erkannt hat, sich ausdrücklich oder stillschweigend damit einverstanden erklärt, kann die Vermittlereigenschaft des Ladeninhabers umsatzsteuerrechtlich anerkannt werden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 98, 564, BStBl II 1970, 506; in BFHE 191, 97, BStBl II 2000, 361, unter II.1.b, m.w.N.).

  • BFH, 05.12.2007 - V R 60/05

    Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis …

    Auszug aus BFH, 15.05.2012 - XI R 16/10
    Rn. 23 b) Nach ständiger Rechtsprechung sind entgeltliche Leistungen steuerbar und unterliegen gemäß Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern dem Anwendungsbereich der Steuer, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich dieser Zusammenhang aus einem Rechtsverhältnis zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ergibt, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486, m.w.N. zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union;… vom 27. Januar 2011 V R 6/09, BFH/NV 2011, 1733, unter II.2.a, m.w.N.;… vom 27. Januar 2011 V R 7/09, BFH/NV 2011, 1030, unter II.2.a, m.w.N.).
  • BFH, 23.09.2009 - XI R 14/08

    Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft, wenn nur einer ihrer …

    Auszug aus BFH, 15.05.2012 - XI R 16/10
    Rn. 24 Nach diesem Rechtsverhältnis bestimmt sich auch die Person des Leistenden und die des Leistungsempfängers (vgl. BFH-Urteile vom 23. September 2009 XI R 14/08, BFHE 227, 218, BStBl II 2010, 243, unter II.2.a;… in BFH/NV 2011, 1733, unter II.2.a, m.w.N.;… in BFH/NV 2011, 1030, m.w.N.).
  • BFH, 03.11.2011 - V R 16/09

    Umsatzsteuer bei "Refundierung" der "Vorverkaufsgebühr" beim Verkauf von …

    Auszug aus BFH, 15.05.2012 - XI R 16/10
    Die Beteiligten eines Leistungsaustauschs ergeben sich mithin aus den schuldrechtlichen Vertragsbeziehungen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 191, 97, BStBl II 2000, 361, unter II.1.a; vom 3. November 2011 V R 16/09, BFHE 235, 547, BStBl II 2012, 378, unter II.1.a).
  • BFH, 27.08.2008 - III R 50/06

    Aufteilungsmaßstab bei Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung - …

    Auszug aus BFH, 15.05.2012 - XI R 16/10
    Ein förmlicher Revisionsantrag ist jedoch entbehrlich, wenn sich --wie hier-- aus dem Revisionsvorbringen eindeutig ergibt, inwieweit sich die Klägerin durch das angefochtene Urteil beschwert fühlt (vgl. BFH-Urteile vom 30. Januar 2008 X R 1/07, BFHE 220, 403, BStBl II 2008, 520; vom 27. August 2008 III R 50/06, BFH/NV 2009, 553;… vom 6. April 2011 IX R 49/10, BFH/NV 2012, 13, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.01.2008 - X R 1/07

    Reihenfolge der Steuervergünstigungen der §§ 34f Abs. 3 und 35a EStG - Auflösung …

    Auszug aus BFH, 15.05.2012 - XI R 16/10
    Ein förmlicher Revisionsantrag ist jedoch entbehrlich, wenn sich --wie hier-- aus dem Revisionsvorbringen eindeutig ergibt, inwieweit sich die Klägerin durch das angefochtene Urteil beschwert fühlt (vgl. BFH-Urteile vom 30. Januar 2008 X R 1/07, BFHE 220, 403, BStBl II 2008, 520;… vom 27. August 2008 III R 50/06, BFH/NV 2009, 553;… vom 6. April 2011 IX R 49/10, BFH/NV 2012, 13, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.04.2010 - I R 34/06

    Ordnungsgemäße Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 15.05.2012 - XI R 16/10
    Eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung muss nach § 120 Abs. 3 Nr. 1 und 2 FGO innerhalb der --im Streitfall auf Antrag der Klägerin bis zum 13. September 2010 verlängerten-- Begründungsfrist (§ 120 Abs. 2 FGO) die Erklärung, inwieweit das Urteil angefochten und dessen Aufhebung beantragt wird (Revisionsanträge), und die Angabe der Revisionsgründe enthalten (vgl. dazu z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. April 2010 I R 34/06, BFH/NV 2010, 1466).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - 7 K 2083/06

    Besteuerung von Umsätzen aus der Zurverfügungstellung von Bildern und Videos mit …

  • BFH, 06.04.2011 - IX R 49/10

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen Veräußerung wertloser Anteile in der …

  • BFH, 30.04.2002 - VII R 109/00

    Revisionsbegründung; Tarifierung eines "Sportplaners"

  • BFH, 31.10.2002 - VII R 4/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Verstoß gegen das GG

  • BFH, 22.03.2010 - VI R 10/10

    Mindestanforderungen an die Revisionsbegründung - Prüfungspflicht des …

  • BFH, 23.03.2006 - VI R 13/03

    Revisionsbegründung

  • BFH, 16.12.1987 - X R 32/82

    Anforderungen an die Ermittlungspflicht des Finanzgerichts - Steuerliche …

  • BFH, 14.05.1970 - V R 77/66

    Ladenrechtsprechung - Anwendbarkeit - Verkauf von Schreibmaschinen - Schriftliche …

  • FG Köln, 25.07.2023 - 8 K 1512/19

    Umsatzsteuer: Abgrenzung zwischen Vermietungsleistungen und …

    Für die Besteuerung eines Unternehmers im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG als Steuerschuldner nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG ist maßgebend, ob und welche Lieferungen oder sonstige Leistungen von ihm erbracht werden (vgl. BFH, Urteil vom 15. Mai 2012 - XI R 16/10 -, BStBl. II 2013, 49; BFH, Urteil vom 16. März 2000 - V R 44/99 -, BStBl. II 2000, 361).

    Rn. 88 Nach ständiger Rechtsprechung sind entgeltliche Leistungen steuerbar und unterliegen gemäß Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, MwStSystRL) dem Anwendungsbereich der Steuer, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich dieser Zusammenhang aus einem Rechtsverhältnis zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ergibt, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (vgl. zum Beispiel BFH, Urteil vom 15. März 2022 - V R 35/20 -, BStBl. II 2023, 150; BFH, Urteil vom 15. Mai 2012 - XI R 16/10 -, BStBl. II 2013, 49; BFH, Urteil vom 5. Dezember 2007 - V R 60/05 -, BStBl. II 2009, 486; BFH…, Urteil vom 27. Januar 2011 - V R 6/09 -, BFH/NV 2011, 1733; BFH…, Urteil vom 27. Januar 2011 - V R 7/09 -, BFH/NV 2011, 1030).

    Nach diesem Rechtsverhältnis bestimmt sich auch die Person des Leistenden und des Leistungsempfängers (vgl. BFH, Urteil vom 15. Mai 2012 - XI R 16/10 -, BStBl. II 2013, 49; BFH, Urteil vom 23. September 2009 - XI R 14/08 -, BStBl. II 2010, 243; BFH…, Urteil vom 27. Januar 2011 - V R 6/09 -, BFH/NV 2011, 1733; BFH…, Urteil vom 27. Januar 2011 - V R 7/09 -, BFH/NV 2011, 1030).

    Die Beteiligten eines Leistungsaustauschs ergeben sich mithin aus den schuldrechtlichen Vertragsbeziehungen (vgl. BFH, Urteil vom 15. Mai 2012 - XI R 16/10 -, BStBl. II 2013, 49; BFH, Urteil vom 16. März 2000 - V R 44/99 -, BStBl. II 2000, 361; BFH, Urteil vom 3. November 2011 - V R 16/09 -, BStBl. II 2012, 378).

    Rn. 93 d) Im Rahmen der Bestimmung der Leistungen und Leistungsbeziehungen ist nach den Grundsätzen der sogenannten Ladenrechtsprechung zu beachten, dass derjenige, der im eigenen Laden Waren verkauft, umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich als Eigenhändler und nicht als Vermittler anzusehen ist (vgl. zum Beispiel BFH, Urteil vom 15. Mai 2012 - XI R 16/10 -, BStBl. II 2013, 49; BFH, Urteil vom 16. März 2000 - V R 44/99 -, BStBl. II 2000, 361; BFH, Urteil vom 9. April 1970 - V R 80/66 -, BStBl. II 1970, 506; BFH, Urteil vom 14. Mai 1970 - V R 77-78/66 -, BStBl. II 1970, 511; BFH…, Urteil vom 16. Dezember 1987 - X R 32/82 -, BFH/NV 1988, 331).

    Nur wenn der Ladeninhaber in eindeutiger Weise vor oder bei dem Geschäftsabschluss zu erkennen gibt, dass er für einen anderen tätig wird, also in fremdem Namen und für fremde Rechnung handelt, und der Kunde, der dies erkannt hat, sich ausdrücklich oder stillschweigend damit einverstanden erklärt, kann die Vermittlereigenschaft des Ladeninhabers umsatzsteuerrechtlich anerkannt werden (vgl. BFH, Urteil vom 15. Mai 2012 - XI R 16/10 -, BStBl. II 2013, 49; BFH, Urteil vom 16. März 2000 - V R 44/99 -, BStBl. II 2000, 361; BFH, Urteil vom 9. April 1970 - V R 80/66 -, BStBl. II 1970, 506).

    Nur wenn der Betreiber einer Internetseite in eindeutiger Weise vor oder bei Geschäftsabschluss zu erkennen gibt, dass er für einen anderen tätig wird, also in fremdem Namen und für fremde Rechnung handelt, und der Kunde, der dies erkannt hat, sich ausdrücklich oder stillschweigend damit einverstanden erklärt, kann dessen Vermittlereigenschaft umsatzsteuerrechtlich anerkannt werden (vgl. grundlegend BFH, Urteil vom 15. Mai 2012 - XI R 16/10 -, BStBl. II 2013, 49; FG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2020 - 6 K 111/18 -, EFG 2020, 874).

    Rn. 103 Entgegen der Auffassung des Beklagten steht es einer möglichen Vermittlerstellung der Klägerin im Übrigen nicht entgegen, dass sie das Entgelt von den Endkunden vereinnahmt und Zahlungen gegebenenfalls - sei es in Form von "Net Rates" oder "Retail Rates" - an die Autovermieter weiterleitet, da der Zahlungsfluss für die Bestimmung des Leistenden nicht entscheidend ist (vgl. BFH, Urteil vom 15. März 2022 - V R 35/20 -, BStBl. II 2023, 150; BFH, Urteil vom 15. Mai 2012 - XI R 16/10 -, BStBl. II 2013, 49).

  • FG Hamburg, 25.02.2020 - 6 K 111/18

    Umsatzsteuer: Dienstleistungskommission - Leistungserbringer bei In-App-Verkäufen …

    Für die Besteuerung eines Unternehmers (§ 2 Abs. 1 UStG) als Steuerschuldner ist demnach maßgebend, ob und welche Lieferungen oder sonstige Leistungen von ihm erbracht werden (vgl. BFH, Urteile vom 16. März 2000, V R 44/99, BStBl. II 2000, 361; vom 15. Mai 2012, XI R 16/10, BStBl. II 2013, 49).

    Damit wird umsatzsteuerlich der nach deutschem Recht bestehende Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Kommittent und Kommissionär (§ 675 BGB) negiert und insoweit von dem Grundsatz abgewichen, dass sich die Bestimmung des Leistenden und des Leistungsempfängers regelmäßig nach den dem Umsatz zu Grunde liegenden zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen bestimmt (vgl. zu diesem Grundsatz BFH, Urteil vom 15. Mai 2012, XI R 16/10, BStBl. II 2013, 49 m.w.N. aus der Rspr. des BFH; EuGH, Urteile vom 3. Mai 2012, C-520/10 - Lebara -, BStBl. II 2012, 755; vom 20. Juni 2013, C-653/11 - Newey -, UR 2013, 628).

    Rn. 62 Danach ist im Rahmen der Bestimmung der Leistungen und Leistungsbeziehungen zu beachten, dass derjenige, der im eigenen Laden Waren verkauft, umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich als Eigenhändler und nicht als Vermittler anzusehen ist (vgl. z.B. BFH, Urteile vom 9. April 1970, V R 80/66, BStBl. II 1970, 506; vom 14. Mai 1970, V R 77-78/66, BStBl. II 1970, 511;… vom 16. Dezember 1987, X R 32/82, BFH/NV 1988, 331; vom 15. Mai 2012, XI R 16/10, BStBl. II 2013, 49).

    Nur wenn der Ladeninhaber in eindeutiger Weise vor oder bei dem Geschäftsabschluss zu erkennen gibt, dass er für einen anderen tätig wird, also in fremdem Namen und für fremde Rechnung handelt, und der Kunde, der dies erkannt hat, sich ausdrücklich oder stillschweigend damit einverstanden erklärt, kann die Vermittlereigenschaft des Ladeninhabers umsatzsteuerrechtlich anerkannt werden (BFH, Urteil vom 15. Mai 2012, XI R 16/10, BStBl. II 2013, 49 m.w.N.).

    Nur wenn der Betreiber einer Internetseite in eindeutiger Weise vor oder bei dem Geschäftsabschluss zu erkennen gibt, dass er für einen anderen tätig wird, also in fremdem Namen und für fremde Rechnung handelt, und der Kunde, der dies erkannt hat, sich ausdrücklich oder stillschweigend damit einverstanden erklärt, kann dessen Vermittlereigenschaft umsatzsteuerrechtlich anerkannt werden (BFH, Urteil vom 15. Mai 2012, XI R 16/10, BStBl. II 2013, 49 m.w.N.).

  • FG Hamburg, 12.12.2012 - 2 K 88/11

    Umsatzsteuer: Zurechnung von Prostitutionsleistungen

    Für die Besteuerung eines Unternehmers (§ 2 Abs. 1 UStG) als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG, früher § 13 Abs. 2 Nr. 1 UStG a. F.) ist demnach maßgebend, ob und welche Lieferungen oder sonstige Leistungen von ihm erbracht werden (vgl. BFH-Urteile vom 15. Mai 2012 XI R 16/10, BFH/NV 2012, 2094; vom 16. März 2000 V R 44/99, BStBl II 2000, 361).

    Rn. 46 Nach ständiger Rechtsprechung sind entgeltliche Leistungen steuerbar und unterliegen der Steuer, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich dieser Zusammenhang aus einem Rechtsverhältnis zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ergibt, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 15. Mai 2012 XI R 16/10, BFH/NV 2012, 2094; vom 05. Dezember 2007 V R 60/05, BStBl II 2009, 486, m. w. N. zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union).

    Rn. 47 Nach diesem Rechtsverhältnis bestimmt sich auch die Person des Leistenden und die des Leistungsempfängers (vgl. BFH-Urteile vom 15. Mai 2012 XI R 16/10, BFH/NV 2012, 2094; vom 23. September 2009 XI R 14/08, BStBl II 2010, 243).

    Die Beteiligten eines Leistungsaustauschs ergeben sich mithin aus den schuldrechtlichen Vertragsbeziehungen (vgl. BFH-Urteile vom 15. Mai 2012 XI R 16/10, BFH/NV 2012, 2094 m. w. N.).

    Rn. 48 Im Rahmen der Bestimmung der Leistungen und Leistungsbeziehungen ist zu beachten, dass derjenige, der im eigenen Laden Waren verkauft, umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich als Eigenhändler und nicht als Vermittler anzusehen ist (sog. Ladenrechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteile vom 09. April 1970 V R 80/66, BStBl II 1970, 506; vom 14. Mai 1970 V R 77-78/66, BStBl II 1970, 511;… vom 16. Dezember 1987 X R 32/82, BFH/NV 1988, 331; vom 15. Mai 2012 XI R 16/10, BFH/NV 2012, 2094).

    Nur wenn der Ladeninhaber in eindeutiger Weise vor oder bei dem Geschäftsabschluss zu erkennen gibt, dass er für einen anderen tätig wird, also in fremdem Namen und für fremde Rechnung handelt, und der Kunde, der dies erkannt hat, sich ausdrücklich oder stillschweigend damit einverstanden erklärt, kann die Vermittlereigenschaft des Ladeninhabers umsatzsteuerrechtlich anerkannt werden (vgl. BFH-Urteile vom 15. Mai 2012 XI R 16/10, BFH/NV 2012, 2094 m. w. N.).

    Diese Grundsätze gelten auch für die Erbringung von sonstigen Leistungen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 2012 XI R 16/10, BFH/NV 2012, 2094;… Bunjes/Robisch, UStG, 11. Aufl., § 1 Rz 98).

    Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG ist demnach grundsätzlich derjenige, der als Unternehmer nach außen auftritt (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 2012 XI R 16/10, BFH/NV 2012, 2094;… BFH-Beschluss vom 29. Januar 2008, BFH/NV 2008, 827, jeweils m. w. N.).

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