Rechtsprechung
| BFH, 04.12.2012 - VIII R 50/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung
- openjur.de
Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung
- Bundesfinanzhof
StraBEG § 1 Abs 1, EStG § 10d, EStG § 15, EStG § 18, AO § 153 Abs 1 S 1 Nr 1, AO § 173 Abs 1 Nr 1, AO § 370 Abs 1 Nr 1, AO § 370 Abs 1 Nr 2
Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung - rechtsinformationen.bund.de
Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 StraBEG, § 10d EStG 1997, § 15 EStG 1997, § 18 EStG 1997, § 153 Abs 1 S 1 Nr 1 AO
Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung - IWW
- cpm-steuerberater.de
Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung
- Betriebs-Berater
Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
StraBEG § 1 Abs. 1; AO § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; AO § 370 Abs. 1 Nr. 2; EStG § 10d; EStG § 15; EStG § 18
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steueramnestie - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 24
Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des Finanzamts nach fehlerfreier Steuererklärung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (21)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Keine Steuerhinterziehung bei Geltendmachung eines vom Finanzamt fehlerhaft festgestellten Verlustvortrags
- heise.de (Pressebericht, 15.04.2013)
Veranlagungsfehler ist keine Steuerhinterziehung
- lto.de (Kurzinformation)
§ 153 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AbgO
BFH sieht keine Steuerhinterziehung - Fehler des Finanzamts dürfen ausgenutzt werden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerhinterziehung bei Geltendmachung eines fehlerhaft festgestellten Verlustvortrags
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des Finanzamts nach fehlerfreier Steuererklärung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Steuerpflichtiger darf unrichtigen Verlustvortrag geltend machen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Keine Steuerhinterziehung bei Geltendmachung eines vom Finanzamt fehlerhaft festgestellten Verlustvortrags
- welt.de (Pressebericht, 04.04.2013)
Schweigen gilt nicht als Steuerhinterziehung
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Steuerzahler müssen Fehler vom Amt nicht korrigieren
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Keine Steuerhinterziehung bei Geltendmachung eines vom FA fehlerhaft festgestellten Verlustvortrags
- blogspot.de (Kurzinformation)
Steuern: Fehlerhafter Steuerbescheid darf vom Steuerpflichtigen genutzt werden
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Fehler des Finanzamtes
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Fehler beim Finanzamt- Schweigen erlaubt
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Vom FA fehlerhaft festgestellter Verlustvortrag darf geltend gemacht werden
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Keine Steuerhinterziehung bei Geltendmachung eines vom Finanzamt fehlerhaft festgestellten Verlustvortrags
- pwc.de (Kurzinformation)
Keine Anwendung des StraBEG bei Veranlagungsfehler des Finanzamts
- juraforum.de (Kurzinformation)
Steuerzahler müssen Finanzamt nicht auf dessen Fehler hinweisen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des Finanzamts nach fehlerfreier Steuererklärung
Besprechungen u.ä.
- random-coil.de (Entscheidungsbesprechung)
Unfassbar, aber wahr: das Wahndelikt im Steuerrecht: Steuerpflichtiger macht alles richtig, meint aber, er habe Steuern hinterzogen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Anzeige- und Berichtigungspflicht gem. § 153 AO
- Steuerhinterziehung
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2009 - 5 K 531/06
- BFH, 04.12.2012 - VIII R 50/10
Papierfundstellen
- BFHE 239, 495
- BB 2013, 1124
- BB 2013, 853
- DB 2013, 738
- BStBl II 2014, 222
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.05.1981 - 2 StR 666/80
Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer - Anforderungen an die …
Auszug aus BFH, 04.12.2012 - VIII R 50/10
Rn. 32 Abgesehen davon setzt die Anwendung des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) voraus, dass der Steuerpflichtige dem FA steuerlich erhebliche Informationen vorenthält (vgl. BGH-Urteil vom 20. Mai 1981 2 StR 666/80, BGHSt 30, 122, 124). - FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2009 - 5 K 531/06
Inanspruchnahme der Steueramnestie
Auszug aus BFH, 04.12.2012 - VIII R 50/10
Rn. 14 Die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 984 veröffentlichten Urteil ab. - BFH, 05.10.1966 - VI 328/65
Rechtliche Behandlung von dem Finanzamt nach einer Veranlagung zur Steuer …
Auszug aus BFH, 04.12.2012 - VIII R 50/10
Fehlt eine solche Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit, bestehen keine Berichtigungs- oder Erklärungspflichten nach § 153 AO (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Oktober 1966 VI 328/65, BFHE 87, 539, BStBl III 1967, 231; Heuermann in HHSp, § 153 AO Rz 8).
- BFH, 23.07.2013 - VIII R 32/11
Leichtfertige Steuerverkürzung, abweichende Angaben in Einkommensteuer- und …
Zwar hat der BFH bereits mit Senatsurteil vom 4. Dezember 2012 VIII R 50/10 (BFHE 239, 495) entschieden, dass ein Steuerpflichtiger mit der Abgabe einer vollständigen und ordnungsgemäßen Steuererklärung seine Erklärungspflichten erfüllt.Eine Berichtigungs- oder Erklärungspflicht nach § 153 AO war damit gegeben (vgl. Senatsurteil in BFHE 239, 495).
- FG Münster, 24.06.2022 - 4 K 135/19
Zulässigkeit der Steuerfestsetzung bei Ablauf der Festsetzungsfrist
und OLG Köln, Urteil vom 31.01.2017 III-1 RVs 253/16, wistra 2017, 363, rkr.; in diese Richtung auch BFH-Urteil vom 04.12.2012 VIII R 50/10, BFHE 239, 495 Rz. 31: "Hat nämlich die Finanzverwaltung - auf welchem Weg auch immer - die erforderlichen Informationen erhalten […], so scheidet eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen aus […]"). - BFH, 08.04.2014 - I R 51/12
Erlass einer Kapitalertragsteuerfestsetzung wegen widerstreitender …
Eine solche Verpflichtung bedürfte einer ausdrücklichen Regelung, an der es vorliegend erkennbar fehlt; sie kann sich auch nicht aus § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ergeben, da die Klägerin die Kapitalertragsteuer vollständig und richtig erklärt hat (vgl. BFH-Urteile vom 4. Dezember 2012 VIII R 50/10, BFHE 239, 495, BStBl II 2014, 222; vom 23. Juli 2013 VIII R 32/11, BFHE 242, 21).
- BFH, 01.10.2014 - II R 6/13
Strafbefreiende Erklärung bei fehlender Steuerhinterziehung oder …
Ist dies nicht der Fall, ist die strafbefreiende Erklärung unwirksam und kann von der Finanzbehörde abgelehnt werden (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2012 VIII R 50/10, BFHE 239, 495, BStBl II 2014, 222). - BFH, 14.11.2018 - II R 8/16
Antragsbefugnis nach § 10 Abs. 3 Satz 1 StraBEG
Rn. 14 c) Eine strafbefreiende Erklärung, der keine der in § 1 Abs. 1 Satz 1 StraBEG bezeichneten Taten und keine Steuerordnungswidrigkeit i.S. des § 6 StraBEG zugrunde liegt, ist unwirksam (BFH-Urteile vom 4. Dezember 2012 VIII R 50/10, BFHE 239, 495, BStBl II 2014, 222, und in BFHE 247, 115, BStBl II 2015, 164, Rz 11). - FG Schleswig-Holstein, 28.11.2018 - 2 K 205/17
Kein Verbrauch der nur einmal zu gewährenden Ermäßigung nach § 34 Abs. 3 Satz 1 …
Dass aus dem Fehler des Beklagten keine Berichtigungspflicht des Steuerpflichtigen folge, dürfte unstreitig sein (…vgl. nur Tipke/Kruse, AO/FGO, § 153 Rz. 13; BFH-Urteil vom 4. Dezember 2015, VIII R 50/10, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2014, 222). - FG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 1 K 184/09
Änderung einer strafbefreienden Erklärung: Beweislast für das auch zur Änderung …
- es liegt keine Straftat vor, es ist jedoch eine Steuerverkürzung eingetreten (vgl. FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. Oktober 2009, 5 K 531/06, EFG 2010, 984; Revisionsverfahren anhängig unter dem Aktenzeichen VIII R 50/10);. - OLG Hamm, 16.02.2022 - 11 U 48/21
Erlass eines fehlerhaften Einkommensteuerbescheides; Voraussetzungen eines …
Rn. 10 Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, Urteil vom 04.12.2012, VIII R 50/10, juris Rz. 33, rechtfertigt keine andere Bewertung.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".