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Rechtsprechung
   BFH, 14.11.2013 - III R 18/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45077
BFH, 14.11.2013 - III R 18/13 (https://dejure.org/2013,45077)
BFH, Entscheidung vom 14.11.2013 - III R 18/13 (https://dejure.org/2013,45077)
BFH, Entscheidung vom 14. November 2013 - III R 18/13 (https://dejure.org/2013,45077)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten bei drei unter vierjährigen Kindern - Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05. 07. 2012 III R 80/09

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten bei drei unter vierjährigen Kindern; Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05.07.2012 III R 80/09

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4f, EStG § 9 Abs 5 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 5, EStG § 10 Abs 1 Nr 8, EStG § 32 Abs 6, EStG § 33a Abs 3, EStG § 35a Abs 2, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1, EStG VZ 2008
    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten bei drei unter vierjährigen Kindern - Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05.07.2012 III R 80/09

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten bei drei unter vierjährigen Kindern - Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05.07.2012 III R 80/09

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4f EStG 2002 vom 20.12.2007, § 9 Abs 5 S 1 EStG 2002 vom 13.12.2006, § 10 Abs 1 Nr 5 EStG 2002 vom 20.12.2007, § 10 Abs 1 Nr 8 EStG 2002 vom 20.12.2007, § 32 Abs 6 EStG 2002
    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten bei drei unter vierjährigen Kindern - Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05.07.2012 III R 80/09

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten bei drei unter vierjährigen Kindern – Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05.07.2012 III R 80/09

  • Betriebs-Berater

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten bei drei unter vierjährigen Kindern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkungen für den Abzug von Kinderbetreuungskosten; Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten verheirateter Eltern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abzug von Kinderbetreuungskosten bei drei unter vier Jahre alten Kindern

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Abzug von Kinderbetreuungskosten - Drei Kinder sind nicht genug

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abzug von Kinderbetreuungskosten bei drei unter vier Jahre alten Kindern

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkungen für den Abzug von Kinderbetreuungskosten; Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten verheirateter Eltern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abzug von Kinderbetreuungskosten bei drei unter vier Jahre alten Kindern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschränkungen beim Abzug des Betreuungsbedarfs nicht zu beanstanden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abzug von Kinderbetreuungskosten bei drei unter vier Jahre alten Kindern

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abzug von Kinderbetreuungskosten bei drei unter vier Jahre alten Kindern

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Absetzbarkeit von Aufwendungen für Kinderbetreuung

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten bei drei unter vierjährigen Kindern

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Abzug von Kinderbetreuungskosten bei drei unter vier Jahre alten Kindern

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Kinderbetreuungskosten bei unter 4 Jahre alten Kindern

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Abzug von Kinderbetreuungskosten bei drei unter vier Jahre alten Kindern

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten bei drei unter vierjährigen Kindern

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 5, EStG § 10 Abs 1 Nr 8
    Betreuung; Kinderbetreuungskosten; Verfassungswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 243, 514
  • FamRZ 2014, 753
  • BB 2014, 662
  • DB 2014, 632
  • BStBl II 2014, 383
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.07.2012 - III R 80/09

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus BFH, 14.11.2013 - III R 18/13
    Die Vorschrift setzt voraus, dass der nicht erwerbstätige Elternteil sich in Ausbildung befindet, körperlich, geistig oder seelisch behindert oder krank ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 EStG; zur Auslegung des Begriffes "krank" s. Senatsurteil vom 5. Juli 2012 III R 80/09, BFHE 238, 76, BStBl II 2012, 816).

    Rn. 17 a) Der Senat hat im Urteil in BFHE 238, 76, BStBl II 2012, 816, unter II.2.

    Rn. 19 aa) Auch soweit die Au-Pair-Kosten nach keiner der speziellen Vorschriften (§ 4f, § 9 Abs. 5 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nr. 5, § 10 Abs. 1 Nr. 8, § 33a Abs. 3, § 35a Abs. 2 EStG) Berücksichtigung fanden, blieben sie nicht unberücksichtigt, da bereits mit dem den Klägern gemäß § 32 Abs. 6 Sätze 1 und 2 EStG gewährten Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes auch Fremdbetreuungskosten abgedeckt werden (Senatsurteil in BFHE 238, 76, BStBl II 2012, 816, unter II.2.b aa, m.w.N.).

    Liegt in der Person eines Elternteils ein solcher Grund nicht vor, dann geht der Gesetzgeber typisierend davon aus, dass dieser Elternteil die Betreuung des Kindes übernehmen kann und Aufwendungen für die Kinderbetreuung nicht oder jedenfalls nicht zwangsläufig entstehen (Senatsurteil in BFHE 238, 76, BStBl II 2012, 816, unter II.2.b cc (1), m.w.N.).

    Rn. 23 (1) Zwar hat der Senat im Urteil in BFHE 238, 76, BStBl II 2012, 816 (unter II.2.b cc (2), m.w.N.) ausgeführt, dass ein Bedarf an Fremdbetreuung auch dann unabweisbar entstehen kann, wenn bei Erwerbstätigkeit des einen Elternteils eine größere Zahl minderjähriger Kinder zu betreuen ist.

    Wie bereits im Senatsurteil in BFHE 238, 76, BStBl II 2012, 816, unter II.2.b cc (2) ausgeführt, ist die gesetzgeberische Erwägung, wonach eine Schwangerschaft --sofern in deren Verlauf keine den Krankheitsbegriff erfüllende Komplikationen eintreten-- einer Eigenbetreuung durch die schwangere Mutter nicht entgegensteht, sachlich nachvollziehbar.

    Wie der Senat bereits im Urteil in BFHE 238, 76, BStBl II 2012, 816, unter II.2.b cc (3) ausgeführt hat, war der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nur gehalten, zwangsläufige Aufwendungen für die Kinderbetreuung zum Abzug zuzulassen.

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BFH, 14.11.2013 - III R 18/13
    Da dem Gesetzgeber im Bereich des Steuerrechts grundsätzlich die Befugnis zur Vereinfachung und Typisierung zusteht, ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (BVerfG-Beschlüsse vom 7. Mai 2013 2 BvR 909/06 u.a., Deutsches Steuerrecht 2013, 1228, m.w.N.).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BFH, 14.11.2013 - III R 18/13
    Insoweit muss vorliegend beachtet werden, dass der Gesetzgeber entsprechend dem aus Art. 6 Abs. 1 GG folgenden verfassungsrechtlichen Auftrag, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern (s. hierzu etwa BVerfG-Beschluss vom 10. November 1998 2 BvR 980/91, BVerfGE 99, 216, BStBl II 1999, 182, unter B.I.4., m.w.N.), den Betreuungsbedarf in jungen Familien nicht nur mit den Regelungen des Steuerrechts erfasst.
  • BVerfG, 07.09.2009 - 2 BvR 1966/04

    Verfassungswidrigkeit der Rückforderung des Kindergeldes wegen eigener Einkünfte …

    Auszug aus BFH, 14.11.2013 - III R 18/13
    Rn. 26 (3) Überdies bezieht das BVerfG, sofern im Zusammenhang mit einer durch kindesbedingte Aufwendungen verminderten Leistungsfähigkeit die Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG gerügt wird, das gesamte den Regelungskomplex umfassende Normengeflecht in die Prüfung mit ein, da es dem Gesetzgeber grundsätzlich frei steht, die kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit entweder im Steuerrecht oder im Sozialrecht zu berücksichtigen (vgl. etwa Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 7. September 2009 2 BvR 1966/04, BFH/NV 2009, 2123).
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