Rechtsprechung
| BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Simons & Moll-Simons
EStG §§ 2, 9, 21; FGO § 118 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Vermietung - Mietvertrag - Ferienwohnung - Einkommensteuer - Überschusserzielungsabsicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Ferienwohnung - Änderung der BFH-Rechtsprechung bei vermieteten Ferienwohnungen
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Liebhaberei
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 2, 9, 21 EStG
Einkommensteuer; Ermittlung der Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfteerzielungsabsicht
- Überschusseinkünfterzielungsabsicht
- Die Einnahmenerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Die Tatbestände des § 21 EStG
- Unbewegliches Vermögen
- Verbilligte Überlassung einer Wohnung
- Ferienwohnung
- Lebensführungskosten
- Mischkosten
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 14.09.2000 - III 1552/97
- BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Papierfundstellen
- BFHE 197, 151
- NZM 2002, 963 (Ls.)
- BB 2002, 398
- DB 2002, 402
- BStBl II 2002, 726
Wird zitiert von ... (244) Zitiert selbst (22)
- BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Wird eine Ferienwohnung ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten, ist nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 30. September 1997 IX R 80/94 (BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771) ohne weitere Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen.b) Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steuerpflichtigen beabsichtigen, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).
Haben die Steuerpflichtigen die Ferienwohnung indes auch selbst genutzt oder haben sie sich (z.B. bei der Vermietung durch einen Dritten) vorbehalten, die Ferienwohnung auch selbst zu nutzen, sind die Grundsätze des Urteils in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771 nicht anwendbar.
Ist in späteren Veranlagungszeiträumen eine Selbstnutzung gegeben oder wird eine Selbstnutzung vorbehalten, entfällt ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, i.S. des Urteils in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771 ohne Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht auszugehen.
c) Werden Ferienwohnungen teilweise selbstgenutzt und teilweise vermietet, ist diese Art der Nutzung der Immobilie schon für sich allein Beweisanzeichen für eine (auch) private, nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängende Veranlassung der Aufwendungen (Urteil in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 2. d; vgl. dazu auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. Juni 1995 1 BvR 1800/94, 1 BvR 2480/94, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1995, 749, und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 10. Oktober 1995 8 C 40.93, BVerwGE 99, 303 = BStBl II 1996, 37, jeweils zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer).
Dagegen sind negative Einkünfte aufgrund von steuerlichen Subventions- und Lenkungsnormen außer Ansatz zu lassen (Urteil in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 2. e, m.w.N.; a.A. Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 4. November 1998 IV C 3 -S 2253- 8/98, BStBl I 1998, 1444).
Anderenfalls würde der mit Subventions- und Lenkungsnormen verfolgte Zweck unterlaufen, wenn ein durch sie entstandener Werbungskostenüberschuss unter dem Gesichtspunkt der Liebhaberei unberücksichtigt bleiben müsste (Urteil in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 2. e).
- BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97
A)
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
a) Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass eine Vermietungstätigkeit nur dann dieser Einkunftsart zuzurechnen ist, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (z.B. BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2); nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (Beschluss in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (2)).Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen oder Fehlen der Absicht geschlossen werden (z.B. Urteil in BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2. a (3), m.w.N.).
cc) Ist eine Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht im Wege der Prognose erforderlich, weil die Steuerpflichtigen ihre Ferienwohnung teilweise selbst genutzt haben, so ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats für die Prognose nicht auf die Dauer der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes, sondern auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung durch den Nutzenden abzustellen (z.B. Urteil in BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2. a (1)).
h) Die Feststellung, ob im Einzelfall eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt, hat das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung als Tatfrage zu entscheiden (Urteil in BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2. a (3), m.w.N.).
Das Revisionsgericht kann --neben der Überprüfung der insoweit maßgebenden Kriterien-- die Feststellungen des FG nur darauf hin überprüfen, ob sie gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstoßen; die Schlussfolgerungen des FG sind rechtmäßig, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich sind (Urteile in BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660, unter A. I. 3. a, und in BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2. a (3), m.w.N.).
- BFH, 09.05.2000 - VIII R 77/97
Aufwendungen in der Festzinsphase von 1991 bis 2001
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
e) Ob die Vermietungstätigkeit einen Totalüberschuss erwarten lässt, hängt von einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose über die voraussichtliche Dauer der Vermögensnutzung, die in dieser Zeitspanne voraussichtlich erzielbaren steuerpflichtigen Erträge und anfallenden Werbungskosten ab (vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660, unter A. I. 3. a, m.w.N.).Die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums können wichtige Anhaltspunkte liefern (Urteil in BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660, unter A. I. 3. a, m.w.N.).
Sie beruht im Wesentlichen auf Schlussfolgerungen tatsächlicher Art, die zu den tatsächlichen Feststellungen i.S. von § 118 Abs. 2 FGO gehören (vgl. Urteil in BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660, unter A. I. 3. a, m.w.N.).
Das Revisionsgericht kann --neben der Überprüfung der insoweit maßgebenden Kriterien-- die Feststellungen des FG nur darauf hin überprüfen, ob sie gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstoßen; die Schlussfolgerungen des FG sind rechtmäßig, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich sind (Urteile in BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660, unter A. I. 3. a, und in BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2. a (3), m.w.N.).
- BFH, 28.03.2000 - X B 82/99
Vermietung einer Segelyacht; Liebhaberei; Verstoß gegen den klaren Inhalt der …
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Ist dies zu verneinen, können die Steuerpflichtigen gleichwohl nachweisen, dass sie zum maßgeblichen Zeitpunkt (Beginn der Vermietung) die objektiven Gegebenheiten verkannt und erwartet haben, zunächst angefallene Werbungskostenüberschüsse würden im Laufe der Tätigkeit durch Einnahmeüberschüsse ausgeglichen und insgesamt werde ein positives Gesamtergebnis erzielt (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2000 X B 82/99, BFH/NV 2000, 1186, unter 2.).aa) Bei der Ermittlung des "Totalüberschusses" aus Vermietung und Verpachtung ist von den Ergebnissen auszugehen, die sich nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften voraussichtlich ergeben werden (z.B. Beschluss in BFH/NV 2000, 1186, unter 1.).
Soweit die Steuerpflichtigen für diese Schätzung keine ausreichenden objektiven Umstände über eine bereits im Veranlagungszeitraum ersichtliche zukünftige Entwicklung der Mieteinnahmen und Werbungskosten vortragen, sind die zukünftig zu erwartenden Einnahmen und Werbungskosten anhand des Durchschnitts der in der Vergangenheit in einem bestimmten Zeitraum (in der Regel in den fünf letzten Veranlagungszeiträumen) angefallenen Einnahmen und Werbungskosten zu schätzen (vgl. insoweit z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1186, unter 2.;… ferner z.B. BFH-Urteile vom 19. März 1987 IV R 85/85, BFH/NV 1987, 580, …und vom 12. Dezember 1990 I R 85/88, BFH/NV 1992, 59, unter 3. a aa, m.w.N. - zur Ermittlung des Ertragswerts eines Unternehmens auf der Grundlage des nachhaltig erzielbaren Jahresgewinns).
Das Gleiche gilt für die in diesem Zusammenhang zu treffende Prognose, die eine Schätzung durch das FG gemäß § 162 der Abgabenordnung (AO 1977) i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO bildet (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1186, unter 5.).
- BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98
Ferienwohnung im selbstgenutzten Zweifamilienhaus
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Dabei ist es unerheblich, ob dieser die Ferienwohnung in Eigenregie vermietet oder mit der Vermietung einen Dritten beauftragt (Anschluss an BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705).Die Grundsätze des vorgenannten Urteils sind auch bei Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (z.B. BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.).
Dabei ist es unerheblich, ob die Steuerpflichtigen die Ferienwohnung in Eigenregie vermieten (s. dazu BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.) oder mit der Vermietung einen Dritten beauftragen.
Zwar waren nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 25. Juni 1991 IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24, und in BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27; zuletzt z.B. Urteil in BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.) die Leerstandszeiten allein der Selbstnutzung zuzurechnen, wenn nach den bindenden Feststellungen des FG (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) davon auszugehen war, dass die Ferienwohnung den Steuerpflichtigen (auch) zur Selbstnutzung zur Verfügung stand.
- BFH, 15.12.1999 - X R 23/95
Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Die Steuerpflichtigen, die für das Vorhandensein der Überschusserzielungsabsicht die Feststellungslast tragen, müssen hierzu die objektiven Umstände vortragen, aufgrund derer sie im Beurteilungszeitraum erwarten konnten, einen Gesamtüberschuss zu erzielen (…vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825, unter II. 3., m.w.N.); schon das Streben nach einem nur "bescheidenen Überschuss" reicht aus (z.B. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 X R 23/95, BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II. 3. c).Zukünftig eintretende Faktoren sind in die Beurteilung nur einzubeziehen, wenn sie bei objektiver Betrachtung vorhersehbar waren (Urteil in BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II. 4. a cc).
Dies gilt umso mehr, wenn die zukünftige Bemessung eines Faktors unsicher ist (Urteil in BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II. 4. a).
- BFH, 30.07.1991 - IX R 49/90
Werbungskosten eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten …
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
bb) Bei den übrigen Aufwendungen, die sowohl durch die Selbstnutzung als auch durch die Vermietung veranlasst sind (z.B. Schuldzinsen, Haus- und Grundbesitzabgaben, Gebäude-AfA und Versicherungsbeiträge), ist eine Aufteilung auf die Zeit der Vermietung und auf die Zeit der Selbstnutzung geboten; dabei kommt als Aufteilungsmaßstab nur das Verhältnis der beiden Zeiträume zueinander in Betracht (BFH-Urteil vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27).Zwar waren nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 25. Juni 1991 IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24, und in BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27; zuletzt z.B. Urteil in BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.) die Leerstandszeiten allein der Selbstnutzung zuzurechnen, wenn nach den bindenden Feststellungen des FG (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) davon auszugehen war, dass die Ferienwohnung den Steuerpflichtigen (auch) zur Selbstnutzung zur Verfügung stand.
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
c) Werden Ferienwohnungen teilweise selbstgenutzt und teilweise vermietet, ist diese Art der Nutzung der Immobilie schon für sich allein Beweisanzeichen für eine (auch) private, nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängende Veranlassung der Aufwendungen (Urteil in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 2. d; vgl. dazu auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. Juni 1995 1 BvR 1800/94, 1 BvR 2480/94, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1995, 749, und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 10. Oktober 1995 8 C 40.93, BVerwGE 99, 303 = BStBl II 1996, 37, jeweils zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer).Er lässt sich dabei von folgenden Überlegungen leiten: Durch das --saisonabhängige-- Vermieten einer Ferienwohnung an wechselnde Feriengäste ergibt sich im Regelfall, dass die Ferienwohnung gewisse Zeiten innerhalb des Jahres leer steht (Schuler, DB 1993, 1318, 1319; Schempp/Urbahns, Inf 1998, 422, 425); dennoch sind in dieser kürzeren Vermietungszeit --bei passabler Auslastung der Ferienwohnung-- im Allgemeinen höhere Einnahmen zu erzielen als bei einer ganzjährigen Dauervermietung (Leu, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 2000, 129, 131; vgl. dazu auch Urteil in BVerwGE 99, 303 = BStBl II 1996, 37, 38, zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer).
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Kennzeichnend für diese Einkunftsarten ist, wie der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (1)) ausgeführt hat, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen.a) Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass eine Vermietungstätigkeit nur dann dieser Einkunftsart zuzurechnen ist, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (z.B. BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2); nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (Beschluss in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (2)).
- BFH, 07.12.1999 - VIII R 8/98
Überschusserzielungsabsicht bei Kapitalanlagen; Abfluss von Schuldzinsen durch …
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Die Steuerpflichtigen, die für das Vorhandensein der Überschusserzielungsabsicht die Feststellungslast tragen, müssen hierzu die objektiven Umstände vortragen, aufgrund derer sie im Beurteilungszeitraum erwarten konnten, einen Gesamtüberschuss zu erzielen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825, unter II. 3., m.w.N.); schon das Streben nach einem nur "bescheidenen Überschuss" reicht aus (z.B. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 X R 23/95, BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II. 3. c). - BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
- BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93
Im Zusammenhang mit der Beteiligung an Bauherrenmodell abgegebenes …
- BFH, 13.08.1996 - IX R 48/94
Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
- BFH, 24.08.2000 - V R 9/00
Bemessungsgrundlage für Verwendungseigenverbrauch bei unterjähriger Nutzung
- BFH, 25.06.1991 - IX R 7/85
Nutzungswert eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten …
- BFH, 02.05.2000 - IX R 99/97
Einkünfte aus der Vermietung von Flugzeugen
- BFH, 12.12.1990 - I R 85/88
Zulässigkeit der Einordnung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einer …
- BFH, 19.03.1987 - IV R 85/85
Nichtberücksichtigung vorgelegter Aufstellungen über die Entwicklung der Gehälter …
- BVerfG, 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94
Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer
- BFH, 25.11.1993 - IV R 37/93
Verpflegungsmehraufwand und Reisekosten sind nur dann Betriebsausgaben im …
- BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83
Mietkaufmodel - Optionsvertrag - Totalüberschuß
- FG Schleswig-Holstein, 14.09.2000 - III 1552/97
Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen; Berücksichtigung der …
- BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
ff) In der Folgezeit traten weitere Fallgruppen hinzu, in denen der BFH eine Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen grundsätzlich zuließ, so etwa Aufwendungen für ein Privatflugzeug oder einen Hubschrauber (Urteile vom 4. August 1977 IV R 157/74, BFHE 123, 158, BStBl II 1978, 93; vom 27. Februar 1985 I R 20/82, BFHE 143, 440, BStBl II 1985, 458), für eine auch im Betrieb eingesetzte Hausgehilfin (Urteil vom 8. November 1979 IV R 66/77, BFHE 129, 134, BStBl II 1980, 117), für die Reinigung typischer Berufskleidung in der privaten Waschmaschine (Urteile vom 29. Juni 1993 VI R 77/91, BFHE 171, 525, BStBl II 1993, 837; vom 29. Juni 1993 VI R 53/92, BFHE 171, 527, BStBl II 1993, 838), für Versicherungsprämien (Urteile vom 19. Februar 1993 VI R 42/92, BFHE 170, 560, BStBl II 1993, 519;… vom 31. Januar 1997 VI R 97/94, BFH/NV 1997, 346;… vom 20. Mai 2009 VIII R 6/07, BFH/NV 2009, 1519), Kontoführungsgebühren (Urteil vom 9. Mai 1984 VI R 63/80, BFHE 141, 50, BStBl II 1984, 560), Zinsen für eine durch betriebliche und private Auszahlungen entstandene Kontokorrentverbindlichkeit (Beschluss des Großen Senats vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817) sowie Aufwendungen für die Leerstandszeiten einer Ferienwohnung (Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) und für einen privat angeschafften und in der privaten Wohnung aufgestellten PC (Urteil vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958). - FG Köln, 30.06.2011 - 10 K 4965/07
Bestimmung der Einkunftsart bei Vermietung in einem Ferienpark - …
Rn. 28 Mit den Einsprüchen machten die Kläger unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00 geltend, dass ohne weitere Prüfung von einer Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen sei, wenn eine Ferienwohnung an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werde.Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 6. November 2001 IX R 97/00 hätten auch im Streitfall Geltung.
Rn. 35 Der Beklagte hält die Grundsätze des BFH-Urteils vom 6. November 2001 IX R 97/00 für nicht auf den Streitfall übertragbar.
Kennzeichnend für diese Einkunftsarten ist, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413 unter Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3.).
Rn. 40 2. Zutreffend weist der Beklagte darauf hin, dass die Prüfung der Einkünfteerzielungs-absicht ausgehend von den Besonderheiten der jeweiligen Einkunftsart zu erfolgen hat und dass für gewerbliche Einkünfte deshalb nicht die Grundsätze der BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) und vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02 (BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388) gelten, nach denen bei Vermietungseinkünften zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht keine Prognoseberechnung zu fordern ist, wenn mehr als 75 % der ortsüblichen Vermietungstage erreicht werden (…BFH-Urteil vom 13. Juni 2005 VIII B 67, 68/04, BFH/NV 2005, 2181 und BFH-Beschlüsse vom 17. März 2009 IV B 52/08, BFH/NV 2009, 1114, vom 5. März 2007 X B 146/05, BFH/NV 2007, 1125).
Rn. 46 4. Das Erfordernis der Überschusserzielungsabsicht bedeutet für die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung, dass Einkünfte gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG nur erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften; nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, DStR 2002, 1612, vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413 und vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).
Dabei ist es ebenso möglich, dass die Überschusserzielungsabsicht erst nachträglich einsetzt, wie es denkbar ist, dass eine einmal vorhandene Überschusserzielungsabsicht nachträglich wieder wegfällt (BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413, vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774, m.w.N.).
Der besondere Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG gebietet es allerdings, bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steuerpflichtigen beabsichtigen, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
Rn. 50 c) Diese Grundsätze gelten auch für Ferienwohnungen, wenn diese von den Steuerpflichtigen (in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten) ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden, so dass im Allgemeinen ohne weitere Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen ist (BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02, BFHE 208, 151 BStBl II 2005, 388).
Unerheblich ist für die Beurteilung, ob der Steuerpflichtige die Ferienwohnung in Eigenregie vermietet oder mit der Vermietung einen Dritten beauftragt (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
Rn. 52 Daher ist bei einer (in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten) ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung die Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen immer dann anhand einer überschlägigen Betrachtung der bisherigen Verlustsituation und einer auf einen Zeitraum von 30 Jahren angelegten Prognose nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726;… zum dreißigjährigen Prognosezeitraum vgl. ferner BFH-Beschluss vom 5. März 2007 X B 146/05, BFH/NV 2007, 1125) zu überprüfen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen erheblich unterschreitet, ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind.
Auch wenn es in späteren Veranlagungszeiträumen zur Selbstnutzung komme oder dieser nachträglich vorbehalten werde, entfalle ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, ohne Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht auszugehen (BFH-Beschluss vom 7. Juni 2002 IX B 15/02, BFH/NV 2002, 1300 unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726; vgl. ferner das vom Beklagten angeführte Urteil des Niedersächsischen FG vom 25. Februar 2010 11 K 100/08, EFG 2010, 1038).
Wenn die Möglichkeit der Selbstnutzung allerdings außerhalb der allgemeinen Ferienzeiten liegt, zusätzlich eine Verpflichtung des Eigentümers besteht, Wohnung und Mobiliar zu pflegen und instandzusetzen bzw. auszutauschen und darüber hinaus eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Vermietungstagen erreicht wird, so sind dies Indizien dafür, dass eine außerhalb der Saison vorbehaltene Selbstnutzung - soweit sie überhaupt erfolgt ist - nicht in erster Linie aus privaten Erwägungen heraus erfolgt, sondern zumindest auch zu Reinigungs- und Instandhaltungszwecken, und deshalb nach Auffassung des BFH gar keine "Selbstnutzung" im engeren Sinne vorliegt (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
Die Grundlage für eine solche, bislang nicht ausdrücklich erwogene Regelung sieht es im BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFH/NV 2002, 413), nach welchem im Falle der Selbstnutzung grundsätzlich eine Aufteilung im zeitlichen Verhältnis der Selbstnutzung zur Vermietungszeit vorzunehmen ist.
Rn. 60 8. Die Revision war zuzulassen, weil der erkennende Senat möglicherweise von den BFH-Entscheidungen (BFH-Beschluss vom 7. Juni 2002 IX B 15/02, BFH/NV 2002, 1300 unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00 , BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) abweicht und die Sache deshalb grundsätzliche Bedeutung hat.
- FG Niedersachsen, 25.02.2010 - 11 K 100/08
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch Vermietung einer …
Rn. 33 Kurzfristige Aufenthalte in der Ferienwohnung anlässlich eines Mieterwechsels (z.B. Endreinigung, Schlüsselübergabe) oder zur Erhaltung der Mietsache (z.B. Beseitigung von Schäden, die Mieter verursacht haben) sind keine Selbstnutzung (BFH-Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).Das Gleiche gilt grundsätzlich z.B. für das Durchführen von Schönheitsreparaturen (…vgl. dazu auch BFH-Urt. v. 25. November 1993 IV R 37/93, BStBl II 1994, 350; Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Die Steuerpflichtigen tragen insoweit die Feststellungslast (BFH- Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Die Steuerpflichtigen, die für das Vorhandensein der Überschusserzielungsabsicht die Feststellungslast tragen, müssen hierzu die objektiven Umstände vortragen, aufgrund derer sie im Beurteilungszeitraum erwarten konnten, einen Gesamtüberschuss zu erzielen (…vgl. BFH-Urt. v. 7. Dezember 1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825, unter II. 3., m.w.N.); schon das Streben nach einem nur "bescheidenen Überschuss" reicht aus (…z.B. BFH-Urt. v. 15. Dezember 1999 X R 23/95, BStBl II 2000, 267, unter II. 3. c; Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Rn. 39 e) Ob die Vermietungstätigkeit einen Totalüberschuss erwarten lässt, hängt von einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose über die voraussichtliche Dauer der Vermögensnutzung, die in dieser Zeitspanne voraussichtlich erzielbaren steuerpflichtigen Erträge und anfallenden Werbungskosten ab (…vgl. BFH-Urt. v. 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BStBl II 2000, 660, unter A. I. 3. a, m.w.N.; Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Zukünftig eintretende Faktoren sind in die Beurteilung nur einzubeziehen, wenn sie bei objektiver Betrachtung vorhersehbar waren (Urteil in BStBl II 2000, 267, unter II. 4. a cc; Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums können wichtige Anhaltspunkte liefern (Urteil in BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660, unter A. I. 3. a, m.w.N.; Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Dies gilt umso mehr, wenn die zukünftige Bemessung eines Faktors unsicher ist (Urteil in BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II. 4. a; Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
die Beteiligung an einem Bauherrenmodell mit Rückkaufangebot oder Verkaufsgarantie) und damit ein kürzerer Zeitraum ergibt - typisierend mit 30 Jahren zugrunde zu legen (s. BFH-Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726 mit näherer Begründung).
Soweit die Steuerpflichtigen für diese Schätzung keine ausreichenden objektiven Umstände über eine bereits im Veranlagungszeitraum ersichtliche zukünftige Entwicklung der Mieteinnahmen und Werbungskosten vortragen, sind die zukünftig zu erwartenden Einnahmen und Werbungskosten anhand des Durchschnitts der in der Vergangenheit in einem bestimmten Zeitraum (in der Regel in den fünf letzten Veranlagungszeiträumen) angefallenen Einnahmen und Werbungskosten zu schätzen (…vgl. insoweit z.B. BFH-Beschl. in BFH/NV 2000, 1186, unter 2.;… ferner BFH-Urt. v. 19. März 1987 IV R 85/85, BFH/NV 1987, 580;… Urt. v. 12. Dezember 1990 I R 85/88, BFH/NV 1992, 59, unter 3. a aa, m.w.N. - zur Ermittlung des Ertragswerts eines Unternehmens auf der Grundlage des nachhaltig erzielbaren Jahresgewinns; Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Diesem Umstand ist dadurch Rechnung zu tragen, dass bei der Gesamtsumme der geschätzten Einnahmen ein Sicherheitszuschlag von 10 v.H. und bei der Gesamtsumme der geschätzten Ausgaben ein Sicherheitsabschlag von 10 v.H. vorgenommen wird (BFH- Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Rn. 71 h) Die Feststellung, ob im Einzelfall eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt, hat das Finanzgericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung als Tatfrage zu entscheiden (Urt. in BStBl II 2000, 676, unter II. 2. a (3), m.w.N.; Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Eine Inflationsentwicklung ist nicht zu berücksichtigen (BFH- Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Stattdessen setzte der Senat entsprechend der Rechtsprechung des BFH die AfA-Beträge mit 2 % der ursprünglichen Herstellungskosten nach § 7 Abs. 4 EStG an (BFH- Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Rn. 88 Instandhaltungskosten, die nach der Rechtsprechung des BFH ebenfalls berücksichtigt werden müssen (BFH- Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726), wurden zugunsten der Klägerin nicht berücksichtigt.
- BFH, 05.11.2002 - IX R 48/01
Überschusserzielungsabsicht bei verbilligten Vermietungen
Muss die Einkünfteerzielungsabsicht überprüft werden, so geschieht dies durch eine den Zeitraum der voraussichtlichen Vermögensnutzung umfassenden Totalüberschussprognose nach den Grundsätzen, die der BFH dazu aufgestellt hat (BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, und in BFH/NV 2002, 1394).Hierbei wird es die Grundsätze zu beachten haben, die der BFH in seinen Entscheidungen in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, und in BFH/NV 2002, 1394 dazu aufgestellt hat.
Es wird zu prüfen haben, ob dieser Umstand, der --wie das FA in seiner Revisionsbegründung ausführt-- mittlerweile eingetreten ist, als zukünftiger Faktor in die Beurteilung einzubeziehen ist, weil er bei objektiver Betrachtung im Streitjahr bereits vorhersehbar war (vgl. die BFH-Urteile in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, unter II. 1. e, und vom 15. Dezember 1999 X R 23/95, BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II. 4. a cc).
- FG Hamburg, 05.12.2024 - 5 K 125/23
Körperschaftsteuer, Gemeinnützigkeit: Zur Aufteilbarkeit von gemischt …
Eine Aufteilung wäre damit nur im Wege einer griffweisen Schätzung ohne objektive quantifizierbare Anhaltspunkte möglich, was aber unzulässig sei (…Thürmer in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 12 EStG Rn. 108, Stand März 2024;… Fissenewert in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 12 EStG Rn. 73, Stand 3.2023; a.A. Steck, DStZ 2011, 191: Schätzung allgemein notwendig; und für den Fall, dass feststeht bzw. dass keine gewichtigen Zweifel daran bestehen, dass ein abgrenzbarer Teil der Aufwendungen betrieblich bzw. beruflich veranlasst ist: quantitative Schätzung möglich: BFH…, Beschluss vom 21. März 2019, VIII B 129/18, BFH/NV 2019, 812; zudem bei Ferienwohnungen Aufteilung der Leerstandszeiten 50/50, wenn der konkrete Nutzungsanteil nicht feststellbar ist: BFH, Urteil vom 6. November 2001, IX R 97/00, BStBl II 2002, 726).Zunächst sind die allein für die Vermietung angefallenen Kosten als entsprechende Werbungskosten zu berücksichtigen (BFH, Urteil vom 6. November 2001, IX R 97/00, BStBl II 2002, 726).
Für die übrigen Aufwendungen komme als Aufteilungsmaßstab nur das Verhältnis der beiden Zeiträume (Vermietung einerseits, Selbstnutzung andererseits) in Betracht (BFH, Urteile vom 6. November 2001, IX R 97/00, BStBl II 2002, 726; vom 30. Juli 1991, IX R 49/90, BStBl II 1992, 27).
Die übrigen Zeiten (auch, soweit die Ferienwohnung in der Zeit leerstehen sollte) sind der Vermietungstätigkeit zuzurechnen (BFH, Urteile vom 17. Februar 2002, IX R 16/02, BFH/NV 2003, 106, vom 6. November 2001, IX R 97/00, BStBl II 2002, 726).
Ist die Selbstnutzung hingegen jederzeit möglich, sind die Leerstandszeiten im Wege der Schätzung aufzuteilen (BFH, Urteil vom 6. November 2001, IX R 97/00, BStBl II 2002, 726).
Als Aufteilungsmaßstab ist dann das Verhältnis der tatsächlichen Selbstnutzung zur tatsächlichen Vermietung heranzuziehen (BFH, Urteil vom 6. November 2001, IX R 97/00, BStBl II 2002, 726).
Rn. 87 dd) Dem lässt sich nicht, wie der Beklagte meint, entgegenhalten, dass die Rechtsprechung zur Aufteilung der Werbungskosten von Leerstandszeiten bei Ferienwohnungen (auch) zur Frage der Feststellung der Einkünfteerzielungsabsicht ergangen ist (so: BFH, Urteil vom 6. November 2001, IX R 97/00, BStBl II 2002, 726, anders aber BFH, Urteil vom 30. Juli 1991, IX R 49/90, BStBl II 1992, 27).
- FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 6870/97
Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Ferienwohnungen als …
Kennzeichnend für diese Einkunftsarten ist, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413 unter Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3.).Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass Einkünfte gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG nur erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zu Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften; nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, DStR 2002, 1612, vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413 und vom.
Dabei ist es ebenso möglich, dass die Überschusserzielungsabsicht erst nachträglich einsetzt, wie es denkbar ist, dass eine einmal vorhandene Überschusserzielungsabsicht nachträglich wieder wegfällt (BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413, vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774, m.w.N.).
Zukünftig eintretende Faktoren sind in die Beurteilung nur einzubeziehen, wenn sie bei objektiver Betrachtung vorhersehbar waren (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
Rn. 48 c) Während der BFH im Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94 (BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771) noch ausgeführt hat, dass ein solcher Ausnahmefall beispielsweise bei Ferienwohnungen, bei Mietkaufmodellen oder bei Bauherrenmodellen mit Rückkaufangebot oder Verkaufsgarantie vorliegen könne, hat der BFH diesen Ansatz im BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFH/NV 2002, 413) modifiziert.
Rn. 50 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
Rn. 54 b) Zur Feststellung, ob im Streitfall gleichwohl ein besonderer Ausnahmefall vorliegt, der die Überprüfung der Einkunftserzielungsabsicht rechtfertigt, bedarf es einer überschlägigen Betrachtung der bisherigen Verlustsituation und des auf 30 Jahre anzunehmenden Prognosezeitraums (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
Daran würde sich auch dann nichts ändern, wenn man bei den geschätzten Einnahmen einen Sicherheitszuschlag von 10 v.H. und bei den geschätzten Ausgaben ein Sicherheitsabschlag von 10 v.H. (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413) vornähme.
Rn. 59 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
Rn. 60 bb) Der Klägervertreter hatte trotz Hinweises in der mündlichen Verhandlung und in Kenntnis des BFH-Urteils vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFH/NV 2002, 413), auf dass er sich selbst bezogen hat, keine Umstände vortragen, aufgrund derer die Kläger im Beurteilungszeitraum erwarten konnten, einen Gesamtüberschuss zu erzielen.
- FG Niedersachsen, 07.03.2012 - 9 K 180/09
Unterstellung der Überschusserzielungsabsicht bei nur geringfügiger Selbstnutzung …
Kennzeichnend für diese Einkunftsarten ist, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen (BFH-Urteil vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413 unter Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 - GrS 4/82, BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3.).Das Erfordernis der Überschusserzielungsabsicht bedeutet für die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung, dass Einkünfte gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG nur erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften; nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 - IX R 47/99, DStR 2002, 1612, vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413 und vom 30. September 1997 - IX R 80/94, BStBl. II 1998, 771).
Dabei ist es ebenso möglich, dass die Überschusserzielungsabsicht erst nachträglich einsetzt, wie es denkbar ist, dass eine einmal vorhandene Überschusserzielungsabsicht nachträglich wieder wegfällt (BFH-Urteile vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413, vom 31. März 1987 - IX R 112/83, BStBl. II 1987, 774, m.w.N.).
Der besondere Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG gebietet es allerdings, bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steuerpflichtigen beabsichtigen, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (BFH-Urteil vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
Rn. 80 (3) Diese Grundsätze gelten auch für Ferienwohnungen, wenn diese von den Steuerpflichtigen (in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten) ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden, sodass im Allgemeinen ohne weitere Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen ist (BFH-Urteile vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726, vom 26. Oktober 2004 - IX R 57/02, BStBl. II 2005, 388).
Unerheblich ist für die Beurteilung, ob der Steuerpflichtige die Ferienwohnung in Eigenregie vermietet oder mit der Vermietung einen Dritten beauftragt (BFH-Urteil vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
Rn. 82 Daher ist bei einer (in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten) ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung die Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen immer dann anhand einer überschlägigen Betrachtung der bisherigen Verlustsituation und einer auf einen Zeitraum von 30 Jahren angelegten Prognose nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 6. November 2001 (IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726;… zum dreißigjährigen Prognosezeitraum vgl. ferner BFH-Beschluss vom 5. März 2007 - X B 146/05, BFH/NV 2007, 1125) zu überprüfen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen erheblich unterschreitet, ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind.
Auch wenn es in späteren Veranlagungszeiträumen zur Selbstnutzung komme oder dieser nachträglich vorbehalten werde, entfalle ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, ohne Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht auszugehen (BFH-Beschluss vom 7. Juni 2002 - IX B 15/02, BFH/NV 2002, 1300 unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726; Urteil des Niedersächsischen FG vom 25. Februar 2010 - 11 K 100/08, EFG 2010, 1038).
- BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00
Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung
Ob ein Gesamtüberschuss zu erzielen ist, ergibt sich aus einer den Zeitraum der tatsächlichen Vermögensnutzung umfassenden Totalüberschussprognose (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, unter II. 2.) Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt im Zweifel der Steuerpflichtige (Urteil in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).a) Ist eine langfristige Vermietung --wie im Streitfall-- nicht beabsichtigt, so ist eine Prognose erforderlich, ob ein Totalüberschuss erzielt werden soll (BFH in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 2. e; BFH in BFHE 197, 151, unter II. 1. d).
Ob negative Einkünfte aufgrund von steuerrechtlichen Subventions- und Lenkungsnormen, die bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich außer Ansatz bleiben (BFH in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 2. e; BFH in BFHE 197, 151, unter II. 1. e ff, m.w.N.), bei einer wegen befristeter Vermietungstätigkeit entsprechend befristeten Prognose zu berücksichtigen sind, richtet sich nach dem mit den betreffenden Normen verbundenen Lenkungszweck sowie der Art der Förderung.
Würde dies verfehlt, wenn man die Auswirkungen der Vorschrift bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht berücksichtigte, dürfen die negativen Einkünfte nicht in die Prognose einfließen (so BFH in BFHE 197, 151, unter II. 1. e ff).
cc) Bei einer einen Zeitraum von 30 Jahren umfassenden Prognose (so BFH in BFHE 197, 151, unter II. 1. e, cc) ist hingegen zu vernachlässigen, dass die sich aus der Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen ergebenden Vorteile nicht in vollem Umfang durch die Nachteile in späteren Veranlagungszeiträumen (lineare AfA mit geringerem AfA-Volumen) ausgeglichen werden.
- FG Köln, 17.12.2015 - 10 K 2322/13
Verlustabzug bei Ferienhäusern erleichtert
Rn. 7 Mit den Einsprüchen und der Klage im 1. Rechtsgang machten die Kläger unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 6.11.2001 - IX R 97/00 geltend, dass Überschusserzielungsabsicht anzunehmen sei, wenn eine Ferienwohnung an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werde.Diese Grundsätze hätten auch für Ferienwohnungen Geltung, wenn diese von den Steuerpflichtigen (in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten) ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten würden, so dass im Allgemeinen ohne weitere Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen sei (BFH-Urteile vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726; vom 26. Oktober 2004 - IX R 57/02, BFHE 208, 151 BStBl II 2005, 388), zumal der BFH zuvor die einschränkende Ansicht des FG Köln im Urteil vom 19.9.2002 - 10 K 6870/97 (EFG 2003, 91) abgelehnt habe, nach der die besondere Situation von Ferienwohnungen eine Überprüfung der Überschusserzielungsabsicht anhand einer Prognoseentscheidung zumindest in den Fällen gebiete, in denen auch bei Außerachtlassung von Zinsaufwendungen und AfA jährlich erhebliche Werbungskostenüberschüsse entstünden.
Rn. 10 Ausgehend von der Auffassung des BFH, dass durch die Vermietung veranlasste kurzfristige Aufenthalte des Steuerpflichtigen in der Ferienwohnung anlässlich eines Mieterwechsels (z.B. zur Endreinigung, Schlüsselübergabe), aber auch zur Erhaltung der Mietsache (beispielsweise zur Beseitigung der durch den Gebrauch der Mietsache verursachten Schäden) keine Selbstnutzung seien (BFH-Urteil vom 6.11.2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413) und eine Überschussprognose bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung nur zu verlangen sei, wenn die Zahl der Vermietungstage die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen erheblich unterschritten (25 %, vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 2004 - IX R 57/02, BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388), war der erkennende Senat im 1. Rechtsgang zu der Auffassung gelangt, auch im Streitfall auf die Prognoseberechnung zum Nachweis der Überschusserzielungsabsicht verzichten zu können.
Wenn nämlich insgesamt eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Vermietungstagen erreicht werde und die Möglichkeit der Selbstnutzung auf außerhalb der allgemeinen Ferienzeit liegende Tage beschränkt sei bei zusätzlicher Verpflichtung des Eigentümers, Wohnung und Mobiliar zu pflegen und instandzusetzen bzw. auszutauschen, so seien dies Indizien dafür, dass eine außerhalb der Saison vorbehaltene Selbstnutzung nicht in erster Linie aus privaten Erwägungen heraus erfolgt sei, und deshalb nach Auffassung des BFH gar keine "Selbstnutzung" im engeren Sinne vorliege (vgl. BFH-Urteil vom 6.11.2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
Rn. 11 Der BFH hat diese Entscheidung auf die durch das FG zugelassene Revision hin mit Urteil vom 16.4.2013 - IX R 26/11 (BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613, DB 2013, 1639) aufgehoben und zur Vornahme der Überschussprognose nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 6.11.2001 - IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726;… ferner Urteil vom 29.8.2007 - IX R 48/06, BFH/NV 2008, 34) an das FG Köln zurückverwiesen.
In solchen Fällen muss die Einkünfteerzielungsabsicht daher durch eine (Überschuss-) Prognose überprüft werden, die den Anforderungen des BFH-Urteils vom 6.11.2001 - IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) entspricht.
Rn. 41 c) Unerheblich für die Beurteilung ist dabei, ob der Steuerpflichtige die Ferienwohnung in Eigenregie vermietet oder mit der Vermietung einen Dritten beauftragt (BFH-Urteil vom 6.11.2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413), und ebenso, ob sich der Vorbehalt der Selbstnutzung aus einer einzelvertraglich vereinbarten (und damit vom Steuerpflichtigen erstrebten) Vertragsbedingung oder aus einem formularmäßigen Mustervertrag ergibt und vom Steuerpflichtigen weder verlangt noch ausgenutzt wurde (BFH-Urteil vom 16.4.2013 - IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613, DB 2013, 1639).
Rn. 42 d) Durch die Vermietung veranlasste kurzfristige Aufenthalte des Steuerpflichtigen in der Ferienwohnung anlässlich eines Mieterwechsels (z.B. zur Endreinigung, Schlüsselübergabe), aber auch zur Erhaltung der Mietsache (beispielsweise zur Beseitigung der durch den Gebrauch der Mietsache verursachten Schäden) sind keine Selbstnutzung (BFH-Urteil vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
- BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01
Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt …
Hiervon ausgehend hat der BFH z.B. eine Aufteilung für zulässig erachtet bei Kfz-Kosten (BFH-Beschluss in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17), bei Telefonkosten (BFH-Urteil vom 21. November 1980, VI R 202/79, BFHE 132, 63, BStBl II 1981, 131), Kosten für eine Haushaltsgehilfin (BFH-Urteil vom 8. November 1979, IV R 66/77, BFHE 129, 134, BStBl II 1980, 117), Kosten für Waschmaschine und Heimbügler (BFH-Urteile in BFHE 79, 605, BStBl III 1964, 455; …und vom 25. Oktober 1985 III R 173/80, BFH/NV 1986, 281), Kosten für einen Kühlschrank (BFH-Urteil vom 9. Oktober 1963 I 397/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK-- EStG, § 4, Rechtsspruch 607), Prämien für eine Reisegepäckversicherung (BFH-Urteil vom 19. Februar 1993, VI R 42/92, BFHE 170, 560, BStBl II 1993, 519), für eine kombinierte Familien- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung (…BFH-Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 97/94, BFH/NV 1997, 346), Verpflegungsmehraufwendungen (BFH-Urteil vom 23. April 1982, VI R 30/80, BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500, m.w.N.), bei abgrenzbaren, zusätzlichen Aufwendungen einer Gruppenreise (BFH-Beschluss in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213), bei Kontokorrentzinsen (BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990, GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817) sowie bei Aufwendungen für eine teils selbst genutzte und teils an wechselnde Feriengäste vermietete Ferienwohnung (vgl. BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, und vom 15. Oktober 2002 IX R 58/01, BFHE 200, 377, BStBl II 2003, 287).Eine Aufteilung von Aufwendungen nach Zeitanteilen hat die neuere Rechtsprechung des BFH darüber hinaus bei gemischt genutzten Ferienwohnungen zur Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ausdrücklich anerkannt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726).
- BFH, 02.07.2004 - II R 55/01
Bedarfsbewertung: Nachweis des gemeinen Werts eines Grundstücks
- BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; …
- BFH, 19.02.2019 - IX R 16/18
Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus …
- BFH, 26.10.2004 - IX R 57/02
Ermittlung der Einkünfte bei Ferienwohnungen
- BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99
Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung
- BFH, 14.12.2004 - IX R 70/02
Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen
- BFH, 14.01.2003 - IX R 74/00
Ferienwohnung; VuV
- BFH, 17.04.2018 - IX R 9/17
Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber
- BFH, 26.05.2020 - IX R 33/19
Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
- BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
Betriebsübertragung bei Ehescheidung
- BFH, 28.10.2009 - IX R 30/08
Überschussprognose bei nur halbjähriger Ferienvermietung
- BFH, 23.10.2018 - VI R 5/17
Generationen- und betriebsübergreifende Totalgewinnprognose bei Übertragung eines …
- FG Köln, 21.09.2011 - 9 K 4205/09
Einkünfteerzielungsabsicht bei befristeter Vermietung
- BFH, 20.06.2023 - IX R 17/21
Vermietung und Verpachtung: Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei …
- BFH, 17.10.2013 - III R 27/12
Photovoltaikanlage: Gebäudekosten als gemischte Aufwendungen
- BFH, 16.04.2013 - IX R 26/11
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2019 - 3 K 276/15
Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - Prüfung der …
- BFH, 07.06.2002 - IX B 15/02
Ferienwohnung; Abgrenzung Einkünfteerzielungsabsicht - Liebhaberei; überlanger …
- FG Münster, 08.03.2012 - 9 K 1189/09
Einkünfteerzielungsabsicht, Ferienwohnungen
- BFH, 31.01.2017 - IX R 23/16
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche …
- BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
- BFH, 16.09.2015 - IX R 31/14
Einkünfteerzielungabsicht bei Gewerbeimmobilien
- FG Saarland, 09.07.2008 - 2 K 2326/05
Einkommensteuer; Aufwendungen eines Sportlehrers für Skier als Werbungskosten
- BFH, 11.10.2007 - IV R 15/05
Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Pachtbetrieb
- FG München, 08.04.2009 - 10 K 713/09
Keine Aufhebung eines Vorläufigkeitsvermerks gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO …
- FG München, 22.04.2009 - 9 K 162/07
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht durch Totalüberschussprognose bei …
- BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07
Zur Vermietung von Messezimmern oder Messewohnungen
- FG Düsseldorf, 03.11.2016 - 11 K 3115/14
Anteilige Kürzung der Werbungskosten aufgrund einer verbilligten Vermietung an …
- BFH, 15.05.2002 - I R 92/00
VGA bei Verlustgeschäften
- BFH, 08.01.2019 - IX R 37/17
Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen; …
- BFH, 24.08.2006 - IX R 15/06
Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste …
- BFH, 10.05.2007 - IX R 7/07
Einkünfteerzielungsabsicht aus Vermietung und Verpachtung
- FG Niedersachsen, 10.01.2008 - 1 K 11753/04
Notwendigkeit des Nachweises einer Gewinnerzielungsabsicht i.R.d. Erzielung …
- BFH, 22.07.2003 - IX R 59/02
Teilentgeltliche Vermietung
- BFH, 05.11.2002 - IX R 18/02
In Eigenregie vermietete Ferienwohnung
- FG Sachsen-Anhalt, 25.04.2002 - 3 K 69/00
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung an Angehörige; Einkommensteuer 1995, …
- BFH, 19.04.2005 - IX R 15/04
Einkünfteerzielungsabsicht bei Fremdfinanzierung unter dem Einsatz von …
- FG Schleswig-Holstein, 27.10.2004 - 3 K 20157/01
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Prüfung der …
- BFH, 26.10.2004 - IX R 26/02
Ferienwohnungen: Einkünfteerzielungsabsicht
- BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05
Längerer Leerstand eines Ferienhauses und Einkünfteerzielungsabsicht
- BFH, 10.04.2013 - X B 106/12
Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht bei Verlustbetrieben - Ausnahmsweise …
- FG Köln, 23.06.2005 - 10 K 660/05
Steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Verlusten aus Ferienwohnungen; …
- BFH, 18.04.2018 - I R 2/16
Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei von vornherein geplanter Übertragung der …
- FG Münster, 16.12.2016 - 4 K 2628/14
Steuerliche Anerkennung von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; …
- BFH, 06.10.2004 - IX R 30/03
Vermieten einer Wohnung in einem aufwendig gestalteten Wohngebäude führt zur …
- BFH, 05.12.2002 - IV R 7/01
Ärztliche Notfallpraxis kein häusliches Arbeitszimmer
- FG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 5 K 2539/14
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung
- OLG Celle, 21.07.2025 - 20 U 11/24
Bindungswirkung; Rechtskraft; Feststellungsurteil; Haftungsbegründende …
- BFH, 15.10.2002 - IX R 58/01
Zweitwohnungssteuer als Werbungskosten
- BFH, 17.09.2002 - IX R 63/01
Ferienwohnungen, Einkünfte aus VuV
- BFH, 21.06.2010 - IX B 25/10
Keine Revisionszulassung mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung des FG
- BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04
Mietvertrag auf bestimmte Zeit bedingt nicht stets befristete Vermietertätigkeit
- BFH, 22.01.2013 - IX R 19/11
Vorübergehender Leerstand von zur Untervermietung bereit gehaltener Räume in der …
- BFH, 20.11.2003 - IV R 3/02
Notfallpraxis kein häusliches Arbeitszimmer
- BFH, 06.11.2001 - IX R 34/97
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 19.04.2005 - IX R 10/04
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung einer historischen Mühle
- BFH, 28.11.2007 - IX R 9/06
Keine Typisierung der Einkünfteerzielungsabsicht bei der Verpachtung unbebauten …
- BFH, 12.08.2025 - IX R 23/24
Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
- FG Bremen, 11.11.2015 - 1 K 91/13
Zurechnung der Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung aus der Beteiligung …
- BFH, 22.01.2013 - IX R 13/12
Einkünfteerzielung bei Mietvertragsübernahme - Keine Zurechnung der …
- FG Niedersachsen, 29.07.2009 - 14 K 20/08
Berücksichtigung der Aufwendungen eines als Diensthundeführer tätigen …
- BFH, 26.07.2006 - IX B 162/05
Ferienhaus; Überschussprognose
- BFH, 16.04.2013 - IX R 22/12
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - Abgrenzung zwischen …
- BFH, 16.07.2002 - IX R 6/01
Ferienwohnungen - Überschuss-Erzielungsabsicht; Darlehenszinsen als WK
- FG Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 K 249/07
Einkünfteerzielungsabsicht bei vermieteter und selbstgenutzter Ferienwohnung
- FG Niedersachsen, 25.02.2020 - 9 K 112/18
Möglichkeit der Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides …
- BFH, 29.08.2007 - IX R 48/06
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
- BFH, 09.03.2011 - IX R 50/10
Keine fortdauernde Einkünfteerzielungsabsicht bei der Veräußerung einer …
- FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 16 K 14353/00
Überschusserzielungsabsicht bei Wohnungsvermietung an Hotelbetriebsgesellschaften …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 108/02
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer; Voraussetzungen für die …
- BFH, 24.06.2008 - IX R 12/07
Zum Vergleichsmaßstab ortsüblicher Vermietungszeiten bei Ferienwohnungen
- BFH, 25.06.2009 - IX R 24/07
Einbeziehung von Sonderabschreibungen in Totalüberschussprognose bei befristeter …
- BFH, 28.08.2008 - VI R 50/06
Liebhaberei bei nichtselbständiger Arbeit - Subjektübergreifende Durchführung der …
- BFH, 27.10.2005 - IX R 3/05
Einkünfteerzielungsabsicht bei Gebäude unter Denkmalschutz
- BFH, 14.01.2010 - IX B 146/09
Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
- BFH, 25.06.2002 - IX R 61/01
Ferienwohnungen; Aufwendungen, die auf Leerstandszeiten entfallen
- BFH, 06.11.2001 - IX R 44/99
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 06.11.2001 - IX R 2/99
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 06.11.2001 - IX R 85/00
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 06.11.2001 - IX R 35/00
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 17.09.2002 - IX R 16/02
Ferienwohnungen: Einkünfteermittlung
- BFH, 06.11.2001 - IX R 25/00
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- FG Nürnberg, 25.06.2009 - 4 K 1561/07
Typisierende Annahme der Einnahmeüberschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus …
- FG Münster, 20.01.2004 - 6 K 5226/00
Urteilsberichtigung bei falscher Rechtsmittelbelehrung
- BFH, 07.09.2006 - IV B 13/05
Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe
- BFH, 16.09.2004 - X R 29/02
Einkünfteerzielungsabsicht bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung
- BFH, 04.11.2003 - IX R 55/02
Einkünfteerzielungsabsicht
- BFH, 05.11.2002 - IX R 50/01
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 06.11.2001 - IX R 43/99
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 06.11.2001 - IX R 84/97
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 05.03.2007 - X B 146/05
NZB: Ferienhaus, gewerbliche Vermietung, Gewinnerzielungsabsicht
- FG Niedersachsen, 22.11.2004 - 15 K 160/01
Frage des Führens von Verlusten aus der Vermietung eines Ferienhauses zu …
- BFH, 20.08.2002 - IX R 70/01
Ferienwohnungen, Einkünfte aus VuV
- BFH, 15.02.2005 - IX R 53/03
Ferienwohnungen
- BFH, 14.05.2002 - IX R 52/01
Ferienwohnung; Einkünfteermittlung
- FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2023 - 2 K 2137/20
Zum Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung
- BFH, 18.12.2003 - IX B 114/03
Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen
- BFH, 13.08.2003 - II R 48/01
Verpachtete landwirtschaftliche Flächen als Grundvermögen
- FG Baden-Württemberg, 13.11.2023 - 10 K 646/22
Einkünfteerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einem …
- FG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - 5 K 1120/22
Einkünfteerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage - Teilwert für …
- BFH, 29.03.2007 - IV R 6/05
Ferienwohnung; Gewinnerzielungsabsicht
- BFH, 16.09.2002 - IX B 70/02
Verfahrensmangel; Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnung
- FG München, 22.12.2009 - 6 K 1691/06
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnung
- BFH, 21.05.2025 - III R 45/22
Zur Gewinnerzielungsabsicht bei langjährigen gewerblichen Verlusten
- BFH, 04.07.2018 - IX B 114/17
Fortbildung des Rechts - Verfahrensfehler wegen unterlassener Aussetzung nach § …
- FG Sachsen, 04.04.2008 - 2 K 2298/07
Einkünfteerzielungsabsicht bei einer ausschließlich fremd vermieteten …
- BFH, 06.11.2001 - IX R 64/00
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 15 K 219/07
Verluste aus der Vermietung eines Ferienhauses als negative Einkünfte aus …
- FG Münster, 08.11.2005 - 6 K 6518/02
Abweichung vom BFH: Liebhaberei bei krassem Verlust
- FG München, 29.06.2015 - 7 K 2102/13
Vermietungsabsicht Ferienhaus auf Mallorca
- FG München, 16.11.2017 - 11 K 1149/14
Liebhaberei bei Verlusten im Hotelbereich
- BFH, 16.03.2004 - IX R 58/02
VuV: keine gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften
- FG Schleswig-Holstein, 09.03.2016 - 2 K 180/12
"Segmentierung" verschiedener, wirtschaftlich eigenständiger gewerblicher …
- FG Hamburg, 06.05.2003 - II 368/01
Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1097/08
Herabsetzung der Einkünfte aus Kapitalvermögen um die vom Finanzamt angesetzten …
- FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 2075/02
Verluste aus Vermietung und Verpachtung; Überschusserzielungsabsicht; unbebautes …
- FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1098/08
Herabsetzung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung verschiedener …
- BFH, 04.08.2003 - IX R 56/02
VuV; verbilligte Vermietung; Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Hessen, 18.09.2006 - 13 K 21/04
Einkünfteerzielungsabsicht bei verlustbringender Fremdvermietung einer …
- FG Niedersachsen, 09.11.2004 - 12 K 383/98
Anforderungen an die Annahme gewerblicher Gewinne; Prüfung der …
- FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 7 K 7160/13
Umsatzsteuerpflichtige Nutzungsüberlassung von Sportanlagen einer Schule an …
- FG Nürnberg, 11.02.2016 - 4 K 1104/14
Vermietung, Ferienwohnung, Gewinnerzielungsabsicht
- FG München, 21.05.2010 - 8 K 680/08
Totalüberschussprognose bei verbilligter Vermietung an eine Angehörige
- BFH, 07.03.2007 - IX B 171/06
NZB: Hinweispflicht
- BFH, 11.01.2006 - II R 12/04
Abgrenzung zwischen Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren
- BFH, 15.02.2005 - IX R 54/03
Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen
- BFH, 05.11.2002 - IX R 40/99
VuV: Verbilligte Vermietung - Mietzins unterhalb von 75 v. H. der ortüblichen …
- FG München, 12.12.2012 - 1 K 3645/08
Eintritt der Festsetzungsverjährung bei Verzicht auf Schlussbesprechung erst nach …
- FG Nürnberg, 27.07.2004 - I 18/00
Verdeckte Gewinnausschüttung / Verbot des Betriebsausgabenabzugs bei Aufwendungen …
- BFH, 07.07.2004 - II R 77/01
GrSt: Erbengemeinschaft als Inhaltsadressat; Sachwertverfahren
- BFH, 10.08.2011 - X B 100/10
Gerügte Beweiswürdigung kein Verfahrensmangel - Antrag auf …
- BFH, 20.01.2009 - IX R 49/07
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf 11 Jahre ausgerichteten …
- FG Düsseldorf, 14.08.2015 - 1 K 2992/12
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung von Ferienwohnungen …
- FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 14150/08
Abgrenzung zwischen Gewinnerzielungsabsicht und Liebhaberei bei einem seit fast …
- BFH, 09.10.2008 - IX R 54/07
Zu einer widersprüchlichen und rechtsfehlerhaften Würdigung der …
- FG Hamburg, 09.07.2007 - 2 K 310/04
Einkommensteuerrecht, Abgabeordnung: Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 2 AO
- BFH, 05.04.2005 - IX R 48/04
VuV; Aufwendungen für leer stehende Wohnung
- FG Nürnberg, 27.07.2004 - I 17/04
Tragen von Aufwendungen für ein Wirtschaftsgut durch eine Kapitalgesellschaft; …
- BFH, 05.11.2002 - IX R 32/02
Verbilligte Wohnungsvermietung
- FG Nürnberg, 29.11.2006 - III 98/05
Fehlende Einkunftserzielungsabsicht - Renten- und Sozialversicherungsbeiträge …
- BFH, 10.05.2006 - IX R 35/05
VuV; Totalüberschussprognose
- FG Nürnberg, 27.07.2004 - I 16/00
Verdeckte Gewinnausschüttung - Verbot des Betriebsausgabenabzugs bei Aufwendungen …
- BFH, 13.06.2005 - VIII B 67/04
Einkünfteerzielungsabsicht
- OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04
Einkommensverwendung, Entstehung, Gesamtschuldner, Verfügbarkeit, …
- BFH, 16.05.2002 - IX B 1/02
NZB; grundsätzliche Bedeutung; nachträgliche Divergenz
- BFH, 19.04.2016 - IX B 110/15
Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung
- BFH, 27.03.2008 - IX B 36/07
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung keine vorweggenommenen …
- BVerwG, 26.07.2005 - 10 B 48.05
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Gewerbesteuer.
- FG Niedersachsen, 03.12.2003 - 2 K 395/01
Außergewöhnliche Belastungen durch die Übernahme von Bestattungskosten und …
- FG Münster, 11.06.2003 - 1 K 6534/99
Zur Überprüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung einer …
- BFH, 22.10.2003 - I ER -S- 1/03
Vererblichkeit des Verlustabzugs
- BFH, 14.10.2009 - IX B 105/09
NZB: Divergenz, Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung, Sachaufklärung, …
- FG Münster, 11.06.2003 - 1 K 4464/99
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Ferienwohnungen
- FG Nürnberg, 27.07.2004 - I 17/00
Verdeckte Gewinnausschüttung - Verbot des Betriebsausgabenabzugs bei Aufwendungen …
- BFH, 06.05.2003 - IX R 89/00
Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung
- FG Niedersachsen, 19.07.2007 - 10 K 583/03
Abzugsfähigkeit der auf Leerstandszeiten entfallenden Aufwendungen bei der …
- FG Niedersachsen, 11.12.2006 - 14 K 92/05
Steuerpflicht bei Vermietung von Ferienwohnungen mit Einkünfteerzielungsabsicht; …
- BFH, 09.07.2002 - IX R 99/00
Einkünfteerzielungsabsicht; Grundstücksverkauf im zeitlichen Zusammenhang mit dem …
- FG Hamburg, 30.05.2002 - VI 145/00
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Angehörigen-Mietverhältnisses
- FG Berlin-Brandenburg, 19.07.2017 - 3 K 3144/15
Verbilligte Wohnungsvermietung
- FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 84/05
Einkommensteuer, Abgabeordnung: Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung von …
- FG München, 13.12.2016 - 2 K 300/13
Abgewiesene Klage im Streit um Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags
- BVerwG, 19.02.2004 - 9 B 1.04
Zulassung einer Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen …
- FG Nürnberg, 13.06.2002 - VII 166/99
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung an nahe Angehörige
- FG Hamburg, 17.12.2013 - 6 K 147/12
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei verbilligter Vermietung an nahe …
- BFH, 06.05.2015 - IX B 18/15
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Verfassungswidrigkeit …
- FG Nürnberg, 26.04.2016 - 1 K 852/15
Vorliegen einer einkommensteuerlichen Einnahmeüberschussabsicht bei einem …
- FG München, 05.07.2012 - 5 K 2947/10
Überschusserzielungsabsicht
- BFH, 22.09.2009 - IX B 82/09
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei z.T. selbst genutzter Ferienwohnung - …
- FG Düsseldorf, 24.10.2014 - 1 K 4103/12
Zurechnung von Vermietungseinkünften
- FG Köln, 02.04.2014 - 10 K 586/11
Verluste aus Vermietung eines Landwirtschaftsanwesens mit Pensionspferdehaltung …
- BFH, 06.11.2001 - IX R 38/98
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- FG Niedersachsen, 19.10.2020 - 1 K 158/19
Feststellung der Einkünfteerzielungsabsicht eines Ehepaares bei Vermietung eines …
- FG München, 18.03.2008 - 6 K 4293/06
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung - Berücksichtigung von …
- BFH, 09.01.2008 - IX B 208/07
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und einer Divergenz
- FG Hamburg, 04.11.2005 - I 69/05
Einkommensteuer: Auf Dauer angelegte Vermietung bei zwischenzeitlicher …
- BFH, 10.12.2003 - IX R 22/03
VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch
- FG Berlin-Brandenburg, 09.04.2025 - 16 K 16145/23
Blockheizkraftwerk im Mietshaus kann insgesamt zu Vermietungseinkünften führen - …
- FG Niedersachsen, 01.11.2006 - 9 K 380/03
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Messezimmer als Werbungskosten bei den …
- FG München, 13.09.2006 - 11 K 1802/02
Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung eines unbebauten Grundstücks und …
- FG Niedersachsen, 18.05.2006 - 6 K 503/03
Voraussetzungen für eine steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für …
- BFH, 09.03.2006 - IX B 143/05
Ferienwohnung; Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Düsseldorf, 10.02.2003 - 7 K 2264/00
Hofüberlassungsvertrag; Barunterhaltsleistung; Altenteiler; Unentgeltlichkeit; …
- BFH, 17.09.2002 - IX R 11/02
Ferienwohnungen: Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Berlin, 12.08.2005 - 7 K 4443/01
Keine Berücksichtigung von Vermietungsverlusten wegen privater Mitveranlassung
- BFH, 01.03.2005 - IX B 170/04
Einkünfteerzielungsabsicht - Verluste aus Vermietung einer Segeljacht
- FG Sachsen-Anhalt, 26.04.2007 - 1 K 2337/04
Rechtsstreit über die Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung eines Objektes …
- BFH, 28.07.2005 - IX B 21/05
Teilweise selbst genutzte Ferienwohnung; Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Düsseldorf, 19.02.2003 - 7 K 2264/00
Steuerrechtliche Qualifizierung diverser Klauseln eines Hofüberlassungsvertrags; …
- FG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 - 9 K 7050/06
Einkünfteerzielungsabsicht bei Untervermietung von Wohnraum und Pkw-Stellplätzen
- FG Niedersachsen, 27.03.2009 - 1 K 11543/05
Einkünfte i.S.d. § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) aus Vermietung und …
- BFH, 03.05.2006 - IX B 16/06
NZB: VuV - Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnung
- BVerwG, 02.02.2006 - 10 B 84.05
Rechtmäßigkeit von Zweitwohnungssteuerbescheiden; Bindungswirkung von Beschlüssen …
- BFH, 13.06.2005 - VIII B 68/04
- FG Niedersachsen, 02.12.2003 - 8 K 10406/01
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Voraussetzungen der …
- FG Berlin, 28.05.2003 - 2 K 2002/97
Zur Gewinnerzielungsabsicht einer Verlustzuweisungsgesellschaft
- FG Münster, 20.11.2014 - 12 K 3758/11
Betriebliche Veranlassung einer Pensionszusage, Mitunternehmerstellung nach …
- FG Nürnberg, 11.10.2012 - 6 K 680/11
Keine Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 52.05
Divergenzentscheidung bei Begrenzung der Zweitwohnungssteuerpflicht auf …
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 54.05
Übertragbarkeit der vom Bundesfinanzhof zum Einkommensteuerrecht entwickelten …
- FG München, 23.10.2018 - 12 K 1097/15
Einkommenssteuer
- FG Niedersachsen, 06.06.2024 - 9 K 232/21
Einkünfteerzielungsabsicht bei bei Betreiben eines Verlagsgewerbes und der …
- FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11
Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung nicht …
- OVG Schleswig-Holstein, 06.04.2006 - 2 LB 51/05
Zweitwohungssteuer, Ferienwohnung, Verfügbarkeit, Vermietungsauftrag, …
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 51.05
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung der …
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 53.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zurechnung von …
- FG Berlin, 21.07.2004 - 2 K 2324/01
Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht bei einem unter Denkmalschutz …
- FG Thüringen, 12.11.2003 - III 917/01
Fremdvergleich bei Angehörigen-Mietvertrag; Einkommensteuer 1999
- FG Niedersachsen, 30.05.2002 - 5 K 719/98
Kein Repräsentationseigenverbrauch durch Aufwendungen für ein Wohnmobil
- BFH, 27.05.2002 - IX B 185/01
NZB; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Prognose zur Prüfung der …
- BFH, 17.05.2024 - X B 119/23
Photovoltaikanlage: Richterlicher Hinweis; Gewinnprognose - Die Entscheidung …
- FG Hamburg, 11.03.2015 - 2 K 194/13
Keine Hemmung des Ablaufs der Feststellungsfrist durch Anfechtung eines nichtigen …
- FG Thüringen, 22.10.2014 - 3 K 702/13
Einkommensteuerliche Behandlung des vom Auswärtigen Amt an einen im Kosovo …
- FG Düsseldorf, 21.01.2026 - 9 K 1503/24
Zur Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung eines Flugzeugs mittels eines …
- FG Köln, 12.02.2020 - 5 K 2225/18
Kosten einer Badrenovierung als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung?
- FG Hamburg, 19.09.2013 - 3 K 211/12
Notwendigkeit einer Überschussprognose in Fällen verbilligter Vermietung
- FG München, 26.09.2022 - 7 K 169/20
Überschusserzielungsabsicht bei Erwerb einer Vielzahl von unterschiedlichen …
- FG München, 20.09.2010 - 5 V 886/10
Annahme einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit - …
- FG Schleswig-Holstein, 06.08.2007 - 3 KO 58/07
Prozessdifferenzgebühr und Erörterungsgebühr nach tatsächlicher Verständigung - …
- FG Hamburg, 23.05.2005 - V 202/99
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei einem Ferienhaus
- FG Hamburg, 26.02.2026 - 3 K 136/23
Einkommensteuer: Bewertung der Vermietungsabsicht bei Wohnimmobilien mit …
- FG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - 1 K 2923/07
Verbilligte Überlassung an nahe Angehörige - Überschussprognose zur Prüfung der …
- FG Hessen, 17.05.2003 - 11 K 1312/02
Sonderabschreibung; Zonenrandförderung; Ferienhaus; Eigennutzung - …
- FG Münster, 22.09.2011 - 2 K 2779/06
Negative Einkünfte aus einer in der Schweiz belegenen Ferienwohnung
- FG Rheinland-Pfalz, 20.03.2003 - 4 K 2699/98
Zur Einkünfteerzielungsabsicht beim kurzfristigen Halten eines bebauten …
- VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1778
Zweitwohnungsteuer; Satzung; Rückwirkung; Mischnutzung; reine Kapitalanlage
- FG München, 21.10.2008 - 6 K 2362/06
Einkünfteerzielungsabsicht bei dauerhafter Vermietung einer in einem Ferienort …
- FG München, 14.05.2002 - 6 K 4663/99
Einordnung eines Anwesens als Ferienwohnung und Zuordnung der Leerstandszeiten
- FG Nürnberg, 26.09.2012 - 5 K 494/11
Einkünfteerzielungsabsicht bei Eigennutzung kurze Zeit nach Erwerb
- BFH, 22.10.2003 - I ER S 1/03
- FG Hamburg, 29.01.2003 - I 320/99
Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- FG München, 10.07.2007 - 6 K 3035/06
Einkünfte aus VuV: Überlassung einer Wohnung zu 68 % der ortsüblichen Marktmiete; …
- BFH, 14.03.2003 - IX R 40/02
- VG Schleswig, 30.06.2004 - 6 A 234/03
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