Rechtsprechung
BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- DFR
Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Teilweise begründete Anträge im Organstreitverfahren zum Parteispendenuntersuchungsausschuss: Ablehnung von Beweisanträgen der Ausschussminderheit ohne ausreichende Rechtfertigung und Nichtvollzug bereits beschlossener Beweisanträge verletzt Minderheitsrechte aus GG Art ...
- Wolters Kluwer
Organstreitverfahren - Einsetzungsberechtigte Minderheit - Beweiserhebung - Mehrheitsprinzip - Mitgestaltungsanspruch - Untersuchungsausschuss - Deutscher Bundestag
- Judicialis
IPA-Regeln § 12; ; IPA-Regeln § 23; ; IPA-Regeln § 12 Abs. 2; ; GOBTag § 60 Abs. 3; ; StPO § ... 152 Abs. 2; ; PUAG § 17 Abs. 3; ; BVerfGG § 63; ; BVerfGG § 64 Abs. 1; ; BVerfGG § 64 Abs. 3; ; PartG § 27 Abs. 2; ; PartG § 23 Abs. 5; ; PartG § 24 Abs. 2; ; PartG § 27 Abs. 2 Satz 1; ; PartG § 24 Abs. 2 Nr. 4; ; PartG § 24 Abs. 2 Nr. 5; ; PartG § 24 Abs. 1 Satz 2; ; PartG § 24 Abs. 3 Ziff. 5; ; GG Art. 44; ; GG Art. 42 Abs. 2; ; GG Art. 21 Abs. 1; ; GG Art. 38 Abs. 1; ; GG Art. 44 Abs. 1; ; GG Art. 44 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 21 Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 44 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 44 Abs. 1 S. 1
Umfang der Beweisaufnahme durch einen Untersuchungsausschuss - rechtsportal.de
GG Art. 44 Abs. 1 Satz 1
Rechtsstellung der einsetzungsberechtigten Minderheit in einem Untersuchungsausschuss - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
CDU/ CSU teilweise erfolgreich im Verfahren im "Parteispendenuntersuchungsausschuss"
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
CDU/CSU teilweise erfolgreich im Verfahren im "Parteispendenuntersuchungsausschuss"
- 123recht.net (Pressemeldung)
Ablehnung von Unionsanträgen im U-Ausschuss teils verfassungswidrig // Schröder musste aber nicht als Zeuge vernommen werden
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 44 GG
Verfassungsrecht, Beweiserhebungsrecht der Minderheit - hermanns-rechtsanwaelte.de
(Entscheidungsbesprechung)
Art. 44 Abs. 1 GG
Minderheitsrechte im Rahmen der Beweiserhebung eines Untersuchungsausschusses
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 105, 197
- NJW 2002, 1936
- NVwZ 2003, 70 (Ls.)
- NJ 2002, 417
- DVBl 2002, 773
Wird zitiert von ... (69)
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvE 2/15
Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des …
War das Untersuchungsrecht im System der konstitutionellen Monarchie noch in erster Linie ein Instrument des gewählten Parlaments gegen die monarchische Exekutive, so hat es sich unter den Bedingungen des parlamentarischen Regierungssystems maßgeblich zu einem Recht der Opposition auf eine Sachverhaltsaufklärung unabhängig von der Regierung und der sie tragenden Parlamentsmehrheit entwickelt (vgl. BVerfGE 49, 70 ; 105, 197 ;… zum sogenannten neuen oder innerparlamentarischen Dualismus vgl. auch BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Mai 2016 - 2 BvE 4/14 -, juris, Rn. 87, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).Vor diesem Hintergrund ist eine Einsetzungsminderheit im Sinne des Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG, die sich in dem Rechtsakt der Stellung eines Antrags gemäß Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG als ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages konstituiert hat (sogenannte konkrete Einsetzungsminderheit; vgl. BVerfGE 67, 100 ; 105, 197 ; 124, 78 ), vom Grundgesetz als Träger kompetenzieller Rechte ausgewiesen (vgl. BVerfGE 124, 78 ) und daher parteifähig.
Mit eigenen Rechten ausgestattetes Organteil im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG ist aber auch die sogenannte potentielle Einsetzungsminderheit (vgl. BVerfGE 105, 197 ; auch BVerfGE 113, 113 ).
Folglich genügt es, wenn sich die einsetzungsberechtigte Minderheit mit einem eigenen Untersuchungsantrag konstituieren könnte (vgl. BVerfGE 105, 197 ).
Die bei der Einsetzung des Ausschusses von Verfassungs wegen vorhandene Spannung zwischen Mehrheit und qualifizierter Minderheit setzt sich daher im Untersuchungsverfahren fort (vgl. BVerfGE 105, 197 ).
Die in den Untersuchungsausschuss entsandten Abgeordneten einer Fraktion oder mehrerer Fraktionen, die allein oder zusammen mindestens ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages umfassen, repräsentieren den einsetzungsberechtigten Teil des Deutschen Bundestages im Ausschuss jedenfalls so lange, wie kein Dissens zwischen der jeweiligen Fraktion und ihren Vertretern im Ausschuss erkennbar ist (sogenannte Fraktion im Ausschuss; vgl. BVerfGE 105, 197 ; 113, 113 ).
Da das Plenum selbst die mit dem Untersuchungsrecht verbundenen Befugnisse nicht wahrnehmen kann, bedient es sich nach der Bestimmung des Art. 44 Abs. 1 GG des Untersuchungsausschusses (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 105, 197 ; 113, 113 ).
Das Untersuchungsrecht aus Art. 44 Abs. 1 GG bleibt auch nach der Einsetzung des Untersuchungsausschusses Sache des Parlaments in seiner Gesamtheit (vgl. BVerfGE 105, 197 ; 113, 113 ).
Der Untersuchungsausschuss ist damit "Herr im Verfahren", obwohl er die Informations- und Untersuchungsrechte des Deutschen Bundestages nur als dessen Hilfsorgan ausübt (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 105, 197 ; 113, 113 ; 124, 78 ).
b) Die Antragstellerinnen zu 1. und zu 2. können sich aber als Fraktionen grundsätzlich auf Rechte des Deutschen Bundestages berufen, die sie als dessen Organteil im Wege der Prozessstandschaft geltend machen können (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 105, 197 ; 124, 78 ; 139, 194 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Mai 2016 - 2 BvE 4/14 -, juris, Rn. 66, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
Der Senat hatte noch in seiner Entscheidung zum Flick-Untersuchungsausschuss eine Prozessstandschaft der Fraktion im Ausschuss verneint (vgl. BVerfGE 67, 100 ) und ist hiervon in seiner Entscheidung zum Parteispenden-Untersuchungsausschuss abgerückt (vgl. BVerfGE 105, 197 ).
Selbst wenn die Antragsgegnerin zu 1. und der Antragsgegner zu 2. das Ersuchen des Untersuchungsausschusses nicht endgültig, sondern lediglich vorläufig abgelehnt haben sollten, erscheint eine Verletzung im Hinblick auf die Verzögerungswirkung möglich (zum Erlass einer einstweiligen Anordnung vgl. BVerfGE 105, 197 ; 106, 51 ; 113, 113 ; zur Verzögerung durch Erweiterung des Untersuchungsauftrags vgl. Hamburgisches Verfassungsgericht…, Urteil vom 1. Dezember 2006 - HVerfG 01/06 -, juris, Rn. 132 ff.; vgl. auch Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg…, Urteil vom 21. Oktober 2002 - 11/02 -, juris, Rn. 88).
Der Untersuchungsausschuss ist als Aufklärungsinstrument im Rahmen der politischen Kontroverse (vgl. BVerfGE 105, 197 ) dabei ein spezifisches Instrument parlamentarischer Kontrolle.
So können etwa Beweisanträge zurückgewiesen werden, wenn sie offensichtlich der Verzögerung dienen (BVerfGE 105, 197 ; 124, 78 ).
- BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14
Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer …
Dies ist namentlich für das Recht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in seiner Ausprägung als Minderheitsenquete anerkannt (vgl. BVerfGE 49, 70 ; zur Hoheit der Minderheit über den Untersuchungsauftrag eines auf ihren Antrag eingesetzten Untersuchungsausschusses vgl. nunmehr § 2 Abs. 2 und § 3 PUAG; zum Schutz auch der potenziell einsetzungsberechtigten Minderheit vgl. BVerfGE 105, 197 ).Der Verfassungsgeber hat den Belang des Minderheitenschutzes auf der einen Seite und der Gefahr des Missbrauchs von Minderheitenrechten, die ihm noch aus Zeiten der Weimarer Republik vor Augen stand, auf der anderen Seite (vgl. BVerfGE 105, 197 m.w.N. zur Diskussion im Parlamentarischen Rat) erkannt und gegeneinander abgewogen.
Gegenüber Bedenken des Abgeordneten Dr. Dehler(FDP) , dass diese Änderung gegen die Minderheiten gerichtet sei, erwiderte der Abgeordnete Dr. Katz (SPD), es sei "nur die Frage, ob nicht eine größere Minderheit gefordert werden sollte" (JöR N.F., Bd. I, S. 367, insb. Fn. 6; vgl. BVerfGE 105, 197 ).
- BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07
Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse
Das Bundesverfassungsgericht sieht in ständiger Rechtsprechung eine Antragsminderheit im Sinne des Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG dann als parteifähig an, wenn sie sich in dem Rechtsakt der Stellung eines Antrages gemäß Art. 44 Abs. 1 GG als das Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages konstituiert hat (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 67, 100 ; 105, 197 ; 113, 113 ).Für die Antragstellerin zu 4. gilt dies jedenfalls solange, wie kein Dissens zwischen der Fraktion und ihren Vertretern im Ausschuss erkennbar ist (vgl. BVerfGE 105, 197 ; 113, 113 ).
Träger des Untersuchungsrechts und damit Herr des Untersuchungsverfahrens ist der Deutsche Bundestag als ganzer; der eingesetzte Untersuchungsausschuss übt seine Befugnisse als Hilfsorgan des Bundestages aus (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; 83, 175 ; 105, 197 ; 113, 113 ).
So können etwa Beweisanträge zurückgewiesen werden, wenn sie offensichtlich der Verzögerung dienen (vgl. BVerfGE 105, 197 ).
- BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13
Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts (§ 1666 Abs 1 …
Mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 105, 197 ; stRspr). - BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05
Visa-Untersuchungsausschuss
Der Bundestag kann von Verfassungs wegen als Plenum diese besonderen Befugnisse nicht selbst wahrnehmen (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 105, 197 ).Die Antragsteller können aus diesem Grund Rechte im parlamentarischen Untersuchungsverfahren nur gegenüber dem Ausschuss geltend machen, der die beanstandete Maßnahme - hier den Beschluss, die Termine aufzuheben und die Zeugen abzuladen - selbst verantwortet (vgl. BVerfGE 105, 197 ).
Der Senat hat entschieden, dass sowohl der konkret als Einsetzungsminderheit in Erscheinung getretenen Fraktion als auch der potentiell einsetzungsberechtigten Minderheit bestimmte Rechte zur Sicherung der Durchführung des Untersuchungsauftrags zustehen (vgl. BVerfGE 105, 197 ).
Die in den Untersuchungsausschuss entsandten Abgeordneten einer Fraktion, die mindestens ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages umfasst, repräsentieren den einsetzungsberechtigten Teil des Deutschen Bundestages im Ausschuss jedenfalls so lange, wie kein Dissens zwischen der Fraktion und ihren Vertretern im Ausschuss erkennbar ist (vgl. BVerfGE 105, 197 ).
Eine Fraktion ist im Organstreitverfahren und damit auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung antragsbefugt, soweit sie - wie hier als Antragstellerin zu III. - prozessstandschaftlich die Rechte des Gesamtparlaments in eigenem Namen geltend zu machen beabsichtigt (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 105, 197 ).
Zur Antragsbefugnis einer Fraktion, die für den Bundestag prozessstandschaftlich Rechte im eigenen Namen wahrzunehmen beabsichtigt, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das Untersuchungsrecht aus Art. 44 Abs. 1 GG auch nach der Einsetzung des Untersuchungsausschusses Sache des Parlaments als Ganzes bleibt, das sich des Ausschusses zur sachgerechten Erfüllung dieser Aufgabe bedient (vgl. BVerfGE 49, 70 ; 67, 100 ; 83, 175 ; 105, 197 ).
Denn dies ist, wie der Senat klargestellt hat (vgl. BVerfGE 105, 197 ), bis zu den Grenzen des Missbrauchs Sache der einsetzungsberechtigten Minderheit.
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.07.2020 - VerfGH 6/20
Organstreitverfahren um Ablehnung von Beweisanträgen im "Parlamentarischen …
Das Bundesverfassungsgericht habe diese Grenzen der Minderheitenenquȇte in seinem Urteil zum Parteispendenuntersuchungsausschuss vom 8. April 2002 2 BvE 2/01 anerkannt.Unter den Bedingungen des parlamentarischen Regierungssystems hat sich das Untersuchungsrecht zu einem Recht der Opposition auf eine Sachverhaltsaufklärung unabhängig von der Regierung und der sie tragenden Parlamentsmehrheit entwickelt (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 7. März 1995 … VerfGH 3/95, NWVBl. 1995, 248 = juris, Rn. 46; BVerfG, Urteil vom 8. April 2002 2 BvE 2/01, BVerfGE 105, 197 = juris, Rn. 102; Beschlüsse vom 2. August 1978 … 2 BvK 1/77, BVerfGE 49, 70 = juris, Rn. 36, und vom 13. Oktober 2016 … 2 BvE 2/15, BVerfGE 143, 101 = juris, Rn. 75).
Dies gilt jedenfalls solange, wie kein Dissens zwischen den jeweiligen Fraktionen und ihren Vertretern im Ausschuss erkennbar ist (vgl. zu Art. 44 GG: BVerfG, Urteil vom 8. April 2002 - 2 BvE 2/01, BVerfGE 105, 197 = juris, Rn. 94, 103;… Beschlüsse vom 15. Juni 2005 - 2 BvQ 18/05, BVerfGE 113, 113 = juris, Rn. 31 f., …und vom 13. Oktober 2016 - 2 BvE 2/15, BVerfGE 143, 101 = juris, Rn. 82).
Die Antragstellerin kann aus diesem Grund Rechte im parlamentarischen Untersuchungsverfahren nur gegenüber dem Ausschuss geltend machen, der die beanstandete Maßnahme - hier die Ablehnung der Beweisanträge vom 10. Januar 2020 - selbst verantwortet (vgl. VerfGH NRW…, Beschluss vom 7. März 1995 - VerfGH 3/95, NWVBl. 1995, 248 = juris, Rn. 41;… Heusch, in: Heusch/Schönenbroicher, LV NRW, 2. Aufl. 2020, Art. 75 Rn. 26;… zu Art. 44 GG: BVerfG, Urteile vom 17. Juli 1984 - 2 BvE 11/83, 2 BvE 15/83, BVerfGE 67, 100 = juris, Rn. 83, und vom 8. April 2002 - 2 BvE 2/01, BVerfGE 105, 197 = juris, Rn. 91;… Beschluss vom 15. Juni 2005 - 2 BvQ 18/05, BVerfGE 113, 113 = juris, Rn. 29).
Das Beweiserhebungsrecht unterliegt allerdings Grenzen, die auch soweit sie einfachgesetzlich geregelt sind ihren Ursprung im Verfassungsrecht haben (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. April 2002 2 BvE 2/01, BVerfGE 105, 197 = juris, Rn. 107; Beschlüsse vom 17. Juni 2009 … 2 BvE 3/07, BVerfGE 124, 78 = juris, Rn. 116, und vom 13. Oktober 2016 … 2 BvE 2/15, BVerfGE 143, 101 = juris, Rn. 111).
a) Die Ausschussminderheit darf ihr verfassungsrechtliches Recht auf Beweiserhebung nicht verfassungsrechtlich sachwidrig ausüben (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. April 2002 2 BvE 2/01, BVerfGE 105, 197 = juris, Rn. 107).
aa) Begrenzt wird es zunächst durch den im Einsetzungsbeschluss festgelegten Untersuchungsauftrag, der sich wiederum im Rahmen der parlamentarischen Kontrollkompetenz halten und hinreichend deutlich bestimmt sein muss (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. April 2002 2 BvE 2/01, BVerfGE 105, 197 = juris, Rn. 107; Beschlüsse vom 17. Juni 2009 … 2 BvE 3/07, BVerfGE 124, 78 = juris, Rn. 117, und vom 13. Oktober 2016 … 2 BvE 2/15, BVerfGE 143, 101 = juris, Rn. 116).
Ein pauschales Berufen auf einen der verfassungsrechtlichen Gründe, die dem parlamentarischen Untersuchungsrecht Grenzen setzen, genügt nicht (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. April 2002 2 BvE 2/01, BVerfGE 105, 197 = juris, Rn. 107; Beschlüsse vom 17. Juni 2009 … 2 BvE 3/07, BVerfGE 124, 78 = juris, Rn. 138, 166, und vom 13. Oktober 2016 … 2 BvE 2/15, BVerfGE 143, 101 = juris, Rn. 143; VerfG MV, Urteil vom 25. Februar 2016 LVerfG 9/15 …, LVerfGE 27, 337 = juris, Rn. 55;… Gärditz, in: Waldhoff/Gärditz, PUAG, 2015, § 17 Rn. 26;… Brocker, in: Glauben/Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, 3. Aufl. 2016, § 17 Rn. 20).
Sie erstreckt sich lediglich darauf, ob die Begründung der Ausschussmehrheit nachvollziehbar und ein der Mehrheit durch die Verfahrensautonomie eröffneter Wertungsrahmen, etwa bei der Auslegung des Untersuchungsauftrags, in vertretbarer Weise ausgefüllt worden ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. April 2002 2 BvE 2/01, BVerfGE 105, 197 = juris, Rn. 108;… Brocker, in: Glauben/Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, 3. Aufl. 2016, § 17 Rn. 20;… Klein, in: Maunz/Dürig, GG, Stand: Februar 2020, Art. 44 Rn. 199).
- VerfG Brandenburg, 20.01.2023 - VfGBbg 67/21
Untersuchungsausschuss; Qualifizierte Minderheit; Fraktion; Beteiligtenfähigkeit; …
Die Ablehnung eines Beweisantrags der qualifizierten Minderheit durch die Mehrheit darf nicht allein auf das Mehrheitsprinzip gestützt sein; sie bedarf der Begründung (vgl. hierzu: BVerfG, Urteil vom 8. April 2002 - 2 BvE 2/01 -, BVerfGE 105, 197-235, Rn. 107, juris).Daran kann es fehlen, wenn die Begründung der Ablehnung den Beleg der Sachwidrigkeit der abgelehnten Beweisanträge nicht erkennen lässt oder wenn eine Auslegung des Untersuchungsauftrags mit juristischen Auslegungsmethoden nicht mehr nachvollziehbar ist (BVerfG, Urteil vom 8. April 2002 - 2 BvE 2/01 -, BVerfGE 105, 197-235, Rn. 108, juris).
- BVerfG, 16.12.2020 - 2 BvE 4/18
Erfolgloses Organstreitverfahren gegen verweigerte Benennung eines …
Vor diesem Hintergrund ist ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages, das einen Antrag gemäß Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG eingebracht hat (sog. konkrete Einsetzungsminderheit), vom Grundgesetz ebenfalls als Träger eigener Rechte ausgewiesen und damit parteifähig (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 105, 197 ; 124, 78 ; 143, 101 ).Es genügt daher, dass die einsetzungsberechtigten Abgeordneten einen eigenen Untersuchungsantrag stellen könnten (vgl. BVerfGE 105, 197 ; 143, 101 ).
Die Antragstellerinnen zu 1. bis 3. können zudem in der Gesamtheit ihrer Mitglieder ein eigenes Recht aus Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG ableiten und sind befugt, dieses Recht im Organstreitverfahren geltend zu machen (vgl. BVerfGE 105, 197 ; 143, 101 ).
Die Antragstellerin zu 4. kann entsprechend § 18 Abs. 3 Halbsatz 1 PUAG das Beweiserhebungsrecht des Deutschen Bundestages aus Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG prozessstandschaftlich geltend machen (vgl. BVerfGE 105, 197 ; 124, 78 ; 143, 101 ).
- BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvE 3/14
Antrag im Organstreitverfahren zur Zeugenvernehmung von Edward Snowden in Berlin …
Nicht im Streit steht nämlich das aus Art. 44 Abs. 1 GG abzuleitende Beweiserzwingungs- und Beweisdurchsetzungsrecht der qualifizierten Minderheit im Ausschuss (vgl. BVerfGE 105, 197 ). - BGH, 23.02.2017 - 3 ARs 20/16
Antrag der Oppositionsmitglieder im NSA-Untersuchungsausschuss zurückgewiesen
Entgegen der Auffassung des Antragsgegners ist es aus den in der angegriffenen Entscheidung dargelegten Gründen nicht nur eröffnet, wenn der Erlass eines Beweisbeschlusses abgelehnt wird, sondern auch dann, wenn ein bereits gefasster Beweisbeschluss nicht vollzogen wird (…Glauben/Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, 3. Aufl., § 17 Rn. 25;… Waldhoff/Gärditz/Gärditz, PUAG, § 17 Rn. 33; zu Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG vgl. auch BVerfG, Urteil vom 8. April 2002 - 2 BvE 2/01, BVerfGE 105, 197, 225 f.).Er hat damit die Belange des Minderheitenschutzes auf der einen Seite und der Gefahr des Missbrauchs von Minderheitenrechten auf der anderen Seite gegeneinander abgewogen (BVerfG, Urteile vom 8. April 2002 - 2 BvE 2/01, BVerfGE 105, 197, 223 f.; vom 3. Mai 2016 - 2 BvE 4/14, NVwZ 2016, 922, 927 f.; Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvE 2/15, NVwZ 2017, 137, 139; Brocker, DÖV 2014, 475, 476; Cancik, NVwZ 2014, 18, 21).
- StGH Hessen, 16.11.2011 - P.St. 2323
1. Im Verfahren vor einem Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags darf die …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - LVerfG 9/15
Teilweise erfolgreicher Antrag im Organstreitverfahren gegen Ablehnung eines …
- BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13
Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts für 15-jährige …
- BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07
Tornadoeinsatz Afghanistan
- StGH Hessen, 13.04.2011 - P.St. 2290
Urteil im Verfassungsstreitverfahren wegen des Untersuchungsausschusses 18/1 des …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - VerfGH 177/20
Teilweise erfolgreiches Organstreitverfahren wegen unvollständiger Zuleitung von …
- VerfGH Sachsen, 29.08.2008 - 154-I-07
Antrag des 2. Untersuchungsausschusses gegen die Sächsische Staatsregierung auf …
- BVerfG, 14.06.2014 - 1 BvR 725/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die im Wege der einstweiligen Anordnung …
- BGH, Ermittlungsrichter, 11.11.2016 - 1 BGs 125/16
"NSA-Untersuchungsausschuss" zum Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 95/02
Ablehnung eines Beweisantrags der qualifizierten Minderheit eines …
- BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
Verletzung des Elternrechts bei mangelnder Verhältnismäßigkeit einer …
- VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 176-I-20
Organstreitverfahren betreffend die Verletzung von Minderheitsrechten im 1. …
- VerfGH Sachsen, 30.01.2009 - 99-I-08
Verletzung von Minderheitenrechten im 2. Untersuchungsausschuss des 4. …
- VerfGH Bayern, 10.10.2006 - 19-IVa-06
Organstreitverfahren Hohlmeier-Untersuchungsausschuss
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2015 - LVerfG 4/15
Teilweise zulässige und teilweise begründete eA im Organstreitverfahren …
- BGH, 06.02.2019 - 3 ARs 10/18
Zum Umfang der Beweisaufnahme im Breitscheidplatz-Untersuchungsausschuss des …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.10.2010 - VGH O 24/10
Einsetzung des Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit der Verwendung von …
- BGH, 17.08.2010 - 3 ARs 23/10
Keine Vernehmungsgegenüberstellung mit Minister Dr. Freiherr zu Guttenberg
- VerfG Hamburg, 01.12.2006 - HVerfG 1/06
Recht auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses - …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2015 - LVerfG 1/14
Mangels Antragsbefugnis unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren gegen …
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 1/07
Organklage der Bundestagsabgeordneten Gauweiler und Wimmer gegen Tornado-Einsatz …
- BGH, Ermittlungsrichter, 20.02.2009 - 1 BGs 20/09
Teilerfolg für die Oppositionsmitglieder des Irak-Untersuchungsausschusses des …
- VG Düsseldorf, 08.05.2017 - 20 L 1557/17
Untersuchungsausschuss; Zwischenbericht; Verwaltungsrechtsweg; …
- VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 92-I-21
Erfolgloser Antrag der AfD im Organstreitverfahren zum 1. Untersuchungsausschuss …
- StGH Hessen, 13.07.2016 - P.St. 2431
Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsstreitigkeit über einen …
- BGH, 16.12.2021 - StB 34/21
Beschwerde betreffend die Aufhebung des Geheimhaltungsgrades von Beweismitteln …
- StGH Niedersachsen, 10.02.2017 - StGH 1/16
Organstreitverfahren wegen Einsetzung des 23. Parlamentarischen …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2004 - LVG 7/04
Beweiserhebung über die Besetzung der Stelle des Leitenden Oberstaatsanwalts bei …
- BGH, 26.03.2009 - 3 ARs 6/09
Antrag der Oppositionsmitglieder des Irak-Untersuchungsausschusses auf Beschwerde …
- VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 87-I-03
Eilantrag zu Organstreitverfahren betreffend die Untersagung der Herausgabe von …
- VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 134-I-15
Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit der Fraktion durch Ablehnung eines …
- BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvC 37/19
Ablehnung einer Beistandszulassung, Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde und …
- VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 86-I-03
Organstreitverfahren auf Antrag mehrerer Abgeordneter wegen der Verletzung von …
- VerfGH Saarland, 31.10.2002 - Lv 2/02
Verfassungsbeschwerde gegen die Bezeichnung eines Untersuchungsausschusses mit …
- BVerfG, 15.08.2017 - 2 BvC 67/14
Unzulässiges Ablehnungsgesuch und erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde
- VerfG Brandenburg, 19.02.2009 - VfGBbg 44/08
Organstreitverfahren: Wegen fehlender Antragsbefugnis unzulässige Organklage …
- VerfG Brandenburg, 26.07.2022 - VfGBbg 9/22
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, begründet; Beweisantrag; …
- VerfGH Sachsen, 20.04.2007 - 18-I-07
Organstreit auf Antrag von fünf Abgeordneten der Linksfraktion.PDS wegen der …
- VerfG Brandenburg, 20.02.2003 - VfGBbg 112/02
Mangels Antragsbefugnis im Organstreitverfahren unzulässiger Antrag der …
- BGH, Ermittlungsrichter, 10.03.2009 - 1 BGs 29/09
Rechtsbehelf gegen die Ablehnung eines Beweisantrages im 1. …
- VerfGH Berlin, 11.04.2018 - VerfGH 153/17
Verkleinerung des Untersuchungsausschusses "Terroranschlag Breitscheidplatz" …
- BGH, Ermittlungsrichter, 29.01.2021 - 1 BGs 42/21
Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit eines Beweisantrags im …
- BGH, Ermittlungsrichter, 06.08.2021 - 1 BGs 340/21
Antrag des Untersuchungsausschusses auf Aufhebung der Geheimhaltung von …
- BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvC 17/11
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde (A-limine-Abweisung) mangels Beitritts …
- BVerfG, 06.07.2016 - 2 BvC 68/14
Wahlprüfungsbeschwerde verworfen
- BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvC 66/14
Wahlprüfungsbeschwerde, Antrag auf Bewilligung von PKH und Antrag auf Erlass …
- BGH, 29.01.2021 - 1 ARs 1/20
- BVerfG, 12.06.2017 - 2 BvC 10/15
Wahlprüfungsbeschwerde verworfen
- VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 817/10
Anwesenheitsrecht eines Betroffenen bei der Beweisaufnahme vor dem …
- BVerfG, 02.04.2020 - 2 BvC 66/19
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2015 - LVerfG 5/15
Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren - Ablehnung eines Beweisantrags durch …
- VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 381/10
Teilnahmerecht eines als Zeugen benannten Rechtsanwalts an Beweisaufnahme eines …
- BVerfG, 25.07.2019 - 2 BvC 27/19
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde
- VG Hamburg, 06.01.2010 - 20 E 3486/09
Untersuchungsausschuss; Betroffener; Ausschluss; Öffentlichkeit; Beweiserhebung
- VG Berlin, 09.02.2011 - 14 K 223.09
Klage gegen rechtsaufsichtliche Anordnung eine Wahlordnung beschließen zu lassen
- VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 52-I-02
Organstreitverfahren auf Antrag der PDS-Fraktion wegen der gescheiterten Wahl …
- BGH, Ermittlungsrichter, 20.05.2021 - 1 BGs 190/21
Beweisantrag im parlamentarischen Untersuchungsausschuss (Exklusivität der …
- VerfGH Sachsen, 18.04.2002 - 16-I-02
Organstreitverfahren auf Antrag mehrerer Abgeordneter wegen Verfahrensgrundsätzen …
- BVerfG, 09.05.2019 - 2 BvC 20/19
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde