Parteiengesetz
Fünfter Abschnitt - Rechenschaftslegung (§§ 23 - 31) |
(1) 1Mitgliedsbeiträge sind nur solche regelmäßigen Geldleistungen, die ein Mitglied auf Grund satzungsrechtlicher Vorschriften entrichtet. 2Mandatsträgerbeiträge sind regelmäßige Geldleistungen, die ein Inhaber eines öffentlichen Wahlamtes (Mandatsträger) über seinen Mitgliedsbeitrag hinaus leistet. 3Spenden sind darüber hinausgehende Zahlungen. 4Dazu gehören auch Sonderumlagen und Sammlungen sowie geldwerte Zuwendungen aller Art, sofern sie nicht üblicherweise unentgeltlich Parteien außerhalb eines Geschäftsbetriebes zur Verfügung gestellt werden oder eine hierfür dennoch vereinbarte Vergütung an die Partei zurückgeleitet oder auf eine solche Vergütung verzichtet wird.
(2) 1Sonstige Einnahmen nach § 24 Abs. 4 Nr. 9 sind aufzugliedern und zu erläutern, wenn sie bei einer der in § 24 Abs. 3 aufgeführten Gliederungen mehr als 2 vom Hundert der Summe der Einnahmen nach § 24 Abs. 4 Nr. 1 bis 6 ausmachen. 2Darüber hinaus sind Einnahmen, die im Einzelfall die Summe von 10 000 Euro übersteigen, offen zu legen. 3Erbschaften und Vermächtnisse sind unter Angabe ihrer Höhe, des Namens und der letzten Anschrift des Erblassers im Rechenschaftsbericht zu verzeichnen, soweit der Gesamtwert 10 000 Euro übersteigt.
Fassung aufgrund des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes vom 22.12.2015
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2016 | Zehntes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes | 22.12.2015 |
berichts § 23bAnzeigepflicht bei Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht § 24Rechenschaftsbericht § 25Spenden § 26Begriff der Einnahme § 26aBegriff der Ausgabe § 27Einzelne Einnahmearten § 28Vermögensbilanz § 29Prüfung des Rechenschafts-
berichts § 30Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk § 31Prüfer
Rechtsprechung zu § 27 PartG
29 Entscheidungen zu § 27 PartG in unserer Datenbank:
- BGH, 31.01.2023 - II ZR 144/21
Sonderbeiträge eines ehrenamtlichen Bürgermeisters an die Partei
- VG Berlin, 09.01.2020 - 2 K 170.19
Verstoß gegen ein Spendenannahmeverbot
- BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14
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- BVerwG, 13.05.2020 - 6 C 16.18
Ausgaben; Bruttoprinzip; Einnahmen; Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Berlin, 21.09.2017 - 2 K 413.16
DIE PARTEI: Kein falscher Rechenschaftsbericht 2014
- VG Berlin, 21.09.2017 - 2 K 413.16
- BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 32.11
Politische Partei; Rechenschaftsbericht; Feststellung von Unrichtigkeiten; ...
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Parteien; Parteienfinanzierung; Spenden; Spendenannahmeverbot; rechtswidrig ...
Zum selben Verfahren:
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FDP muss Strafzahlungen wegen Möllemann-Spenden leisten
- VG Berlin, 08.12.2009 - 2 K 126.09
- VG Berlin, 12.08.2021 - 2 K 155.18
- VG Berlin, 16.02.2022 - 2 K 213.20
Die AfD - und das Spendenannahmeverbot des Parteiengesetzes